OGBL-Nationalvorstand: Wirtschaftliche und soziale Lage, Sozialdialog, Beschäftigungspolitik, Industrie, Verfassung, Wohnungspolitik, …

Die Tagesordnung des OGBL-Nationalvorstands vom 5. Februar 2013 war äußerst reichhaltig und umfasste die unterschiedlichsten Themen. Eingangs stellte OGBL-Präsident, Jean-Claude Reding, fest, dass die in Europa und in Luxemburg angewandte Austeritätspolitik auf immer größere Skepsis stößt. Sogar die als sehr liberal eingestufte OECD mache jetzt Vorbehalte gegen die Wirksamkeit einer solchen Politik laut und weise darauf hin, dass eine Austeritätspolitik allein nicht fähig sei die Wirtschaft wiederzubeleben und die Staatshaushalte zu sanieren.

Im Großherzogtum hat das Statec ergründet, dass der Rückgang der Investitionen und der Binnennachfrage zur Verlangsamung der Wirtschaft beigetragen hat. Und “Rückgang der Binnennachfrage” ist gleichbedeutend mit “Kaufkraftrückgang”, der seinerseits hauptsächlich durch zwei Faktoren bedingt ist: die Austeritätspolitik und die Erhöhung verschiedener Kategorien der von den Verwaltungen festgelegten Preise (Preise für den öffentlichen Transport, Parking, Dienstleistungsschecks, …).

Der Nationalvorstand hat sich auch mit dem Sozialdialog, der Beschäftigungspolitik, der Industriepolitik, der Wohnungspolitik und der Verfassungsrevision auseinandergesetzt.

Was den Sozialdialog anbelangt, mahnt der Nationalvorstand die Regierung an, schnellsten eine Konsultationsmethode im Rahmen der Festlegung der Haushaltsorientierungen, die Luxemburg jedes Frühjahr nach Brüssel senden muss (Europäisches Semester), zu schaffen.

Im Industriesektor beharrt der OGBL darauf, dass endlich das vorgesehene Hochkomitee für Industrie ins Laufen kommt und dies auf Tripartite-Basis, und dass ein nationales Ausbildungs- und Fortbildungszentrum für Industrieberufe ins Leben gerufen wird. Ein solches sektorielles Institut müsste auch einen wichtigen Stellenwert bei der Neufassung des Gesetzes zum Arbeitsplatzerhalt bekommen, um im Vorfeld den von eventuellen kollektiven Entlassungen bedrohten Arbeitnehmern Umbildungsmöglichkeiten zum Wechsel in andere Industriebereiche zu ermöglichen. Übrigens müsste die Politik zum Arbeitsplatzerhalt für den OGBL eine Politik zur Vorbeugung von Massenentlassungen darstellen und nicht wie bis jetzt ein Vorläufer zum Sozialplan sein.

Was die Wohnungspolitik anbelangt, zeigt sich der OGBL erstaunt über die Schaffung einer neuen Stadtentwicklungsgesellschaft, die den “Fonds du logement” und die “Société nationale des habitations à bon marché” ersetzen soll, bei der es sich aber um ein kommerzielles Unternehmen handelt, das zum Ziel haben soll “für seine Aktionäre Gewinne zu erwirtschaften”. Der OGBL ersucht die Regierung und das Parlament eindringlich dafür zu sorgen, dass diese Struktur ein Schlüsselelement bildet, das den Wohnungszugang zu sozialgerechten Preisen ermöglicht.

Was die nationale Verfassungsreform anbelangt, ist der OGBL-Nationalvorstand der Meinung, dass die sozialen Grundrechte, das kollektive Verhandlungsrecht, eine Neuformulierung des Streikrechts, das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer in den Betrieben darin verankert werden müssen und dass man auch in der Verfassung den Berufskammern den Platz zuerkennen müsste, der ihnen zusteht.

Der Nationalvorstand befasste sich zum Schluss mit einem Bericht über das Mitgliedervolumen des OGBL und die Mitgliederentwicklung sowie mit den Leistungen, die der OGBL seinen Mitgliedern anbietet.

Das Einschreiten des OGBL zeitigt Erfolg!

Im September 2012 fand der Verantwortliche eines Unternehmens im Süden des Landes ein Paket, das illegale Drogen enthielt. Daraufhin ließ er, ohne Einverständnis des arbeitsmedizinischen Dienstes und ohne dessen Einbeziehung, Zwangsdrogentests beim gesamten Personal durchführen. Resultat dieses ungesetzlichen Alleingangs: Feststellung unterschiedlicher Drogen in den Urinproben und Kündigung verschiedener Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung wegen schwerwiegender Verfehlung.

Es versteht sich von selbst, dass der OGBL keinesfalls irgendwelches Konsumieren von illegalen Drogen am Arbeitsplatz gutheißt. Leider ist oben genanntes Beispiel aber kein Einzelfall in der Luxemburger Arbeitswelt. Um der Gesamtproblematik Herr zur werden, erfordern solche Situationen an erster Stelle ein abgestimmtes Einschreiten der mit der Gesundheit am Arbeitsplatz im Unternehmen betrauten Instanzen, nicht die Kündigung der Arbeitnehmer.

 

Drogentests dürfen nicht die Kündigung des Arbeitnehmers bezwecken

 

Vom OGBL und der Arbeitnehmerkammer in dieser Sache angesprochen, hat der Gesundheitsminister per Brief bestätigt, dass der Zweck eines Drogentests nicht darin bestehen dürfe, den Arbeitnehmer auszuschließen, d.h. ihm zu kündigen. Ein Test könne nur dazu dienen eine Unsicherheitslage am Arbeitsplatz zu beheben. Das Arbeitsrecht erläutert genauer, dass „der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer im beruflichen Umfeld in jeder Hinsicht zu gewährleisten“ und dass „es die Pflicht eines jeden Arbeitnehmers ist nach seinen Möglichkeiten Sorge für seine Sicherheit und Gesundheit zu tragen sowie für jene der anderen von seinem Handeln und seinen Aufgaben am Arbeitsplatz betroffenen Personen“. Leider kommt man nicht umhin das Fehlen von festen Regeln und genauen Prozeduren hinsichtlich der Drogenproblematik im beruflichen Umfeld festzustellen. Dass keine geregelte Prozedur zur Durchführung von Drogentests in den Unternehmen besteht,  ist grundsätzlich unannehmbar und kann hauptsächlich für den Arbeitnehmer unangemessene Folgen haben, die wie im vorliegen Fall sogar zur Kündigung führen.

Angesicht der Tragweite der Problematik hat der OGBL in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerkammer den Gesundheitsminister befasst gemeinsam mit seinen für die Arbeitsmedizin zuständigen Diensten eine Prozedur aufzustellen, die die Unternehmen unter Einbeziehung des Arbeitsmedizindienstes bei Drogenproblemen im beruflichen Umfeld befolgen müssen.

Schlussendlich haben der OGBL und die Arbeitnehmerkammer im Januar dieses Jahres ein weiteres Schreiben vom Gesundheitsministerium und dessen Abteilung Gesundheit am Arbeitsplatz erhalten, das genaue Anleitungen für die Arbeitsmediziner enthält.  Diese definieren und unterstreichen die Rolle und die Verantwortung des Arbeitsarztes in der Drogenproblematik. (Untenstehend der Text des Schreibens in französischer Sprache).

Der OGBL begrüßt, dass sein gemeinsames Einschreiten mit der Arbeitnehmerkammer einen Erfolg verbuchen konnte und weist darauf hin, dass es in der heutigen Arbeitswelt zahlreiche Probleme gibt deren man sich noch nicht angenommen hat, Probleme deren Konsequenzen nachteilig für den Arbeitnehmer sind und bleiben. Der Gesundheitsminister hat kürzlich die Resultate eines Audits über die Arbeitsmedizin in Luxemburg vorgestellt. Es wurde Handlungsbedarf festgestellt. Deshalb wäre es nun höchste Zeit, Taten laut Beschlüssen eines Dreierdialogs folgen zu lassen. Denn die Gesundheit des Menschen und insbesondere die Vorbeugung müssen absolute Priorität haben.

 

Mitgeteilt vom Syndikat Metallverarbeitende Industrie und Garagen
am 30. Januar 2013

 

Afin d’éviter toutes ambiguïtés et mauvaises interprétations et sur demande des avocats des salariés concernés nous ajoutons la précision ci-dessous.
Le véritable débat autour de cette affaire est la mise en place par un employeur, dans son usine, en septembre 2012, sans préjudice quant à la date exacte, de tests illégaux devant être exécutés par les ouvriers hors la présence d’un médecin, en dehors de tout protocole légal et dont les résultats plus que contestables ont engendré des licenciements avec effet immédiat.
Le déroulement illégal de ces tests opéré au sein de l’entreprise porte manifestement atteinte à l’intégrité physique des salariés.
Ces derniers ont décidé de porter cette affaire devant le Tribunal du Travail qui sera amené à se prononcer au printemps prochain.

Kontaktperson : Marco Casagrande, Handy : 621 309 518


Annexe: Instructions du ministère de la santé et de la division de la santé au travail

I. Responsabilité du médecin du travail
Lors de la détermination de l’aptitude à certains postes de travail à l’occasion de l’embauche ou à l’occasion d’une surveillance périodique, le médecin de travail à l’obligation de prendre en compte une consommation éventuelle de substances illicites et d’en estimer les conséquences pour le poste de travail occupé par le salarié.
La responsabilité du médecin du travail peut être mise en cause si on peut lui reprocher de ne pas avoir pratiqué les examens complémentaires (donc par exemple un dépistage de drogues) nécessaires à la détermination de l’aptitude (Obligation des moyens).
Le but de ce dépistage est uniquement d’éviter que ces consommateurs occupent des postes de travail où leur capacité d’agir et/ou de réagir puisse mettre en cause leur propre sécurité ou la sécurité de tiers.

II. Dépistage dans l’entreprise
Un dépistage systématique de la toxicomanie dans une entreprise est ni justifiée, ni autorisée par la législation en vigueur (article 8 de la Convention Européenne des Droits de l’Homme : Interdiction de tout examen médical qui constitue une ingérence injustifié dans la vie privée du salarié). La Cour Européenne des Droits de l’Homme reconnait cependant que les tests de dépistage de substances toxicologiques sont conformes si le salarié « occupe un poste où la sûreté et la protection des droits et libertés d’autrui sont en cause ». Un dépistage de drogues est donc uniquement justifié en cas de suspicion d’utilisation de drogues illicites chez des salariés occupés sur des postes travail à risques tes de définis au Code du Travail.
La Division de la Santé au Travail est d’avis que le médecin du travail ne doit pas se faire imposer un dépistage de drogues illicites par l’employeur, car il doit rester seul maître du libre choix des examens complémentaires à réaliser pour la détermination d’une aptitude.
Les postes de travail retenus et pour lesquels un dépistage de drogues peut s’imposer, peuvent aussi figurer dans un règlement intérieur de l’entreprise. Ce règlement intérieur peut être signé par les salariés à l’occasion de leur engagement ou un renvoi peut être fait dans le contrat de travail.

III. Réalisation pratique des examens de dépistage
La recherche de substances illicites dans les urines est un acte médical qui peut uniquement être interprété par un médecin.
Il est impératif que le médecin du travail dispose de l’autorisation expresse de la personne concernée. Les prélèvements seront faits selon un protocole déterminé. L’intéressé doit être informé du test pratiqué ainsi que du résultat éventuel, et ceci, dans le strict respect du secret médical.
En cas de refus du salarié de pratiquer le dépistage en question, le médecin du travail reste évidemment libre de prononcer une inaptitude pour le poste concerné.

IV. Conclusion
Selon une note de l’INRS (France), les tests de dépistage urinaires ne sont pas toujours fiables, il est donc indispensable de prendre certaines précautions lors de leur usage. D’une part, il existe des faux négatifs, d’autre part, les faux positifs sont courants. Leur proportion varie entre 11 et 16 %. Ces résultats sont principalement dus à l’usage d’autres substances, généralement des médicaments (par exemple des hypertenseurs ou des anti-inflammatoires non stéroïdiens peuvent rendre positif aux amphétamines), mais dans quelques cas, ils sont dus au mode d’alimentation (graines de pavot, compléments alimentaires ….). Il est donc indispensable de connaître la liste des substances qui peuvent rendre le test positif et de mettre en place une procédure de contrôle !
La finalité d’un dépistage ne doit jamais avoir comme but l’exclusion du travailleur ou de lui prouver une faute. Le dépistage ne sert qu’à faire cesser un état d’insécurité sur le lieu du travail. En cas de positivité dûment constatée par un test fiable, le médecin du travail interprète les résultats et en tient compte lors de l’établissement de la fiche d’aptitude. De même le salarié en question devrait être orienté vers son médecin traitant pour une prise en charge ultérieure.

Der OGBL ist zum Sozialdialog bereit. Ist es die Regierung auch?

André Roeltgen, Generalsekretär des OGBL

Premierminister Jean-Claude Juncker erwartet sich von Patronat und Gewerkschaften die Wiederaufnahme des Sozialdialogs und die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten.

Und wie steht es mit der Regierung? Wie steht es mit ihrer Bereitschaft zum Sozialdialog? Auf nationaler Ebene findet dieser bekanntlich zwischen drei Parteien statt, und nicht zwischen zwei und einem selbsternannten Schiedsrichter!

Hatte die luxemburgische Regierung in den Tripartiteverhandlungen 2006, 2009, 2010 und 2011 etwa keine eigenen politischen Ziele? Natürlich hatte sie die. Aus diesem Grund kann sie für das Scheitern der Tripartiterunden 2010 und 2011 und für den allgemeinen Stillstand des nationalen Sozialdialogs nicht aus der Verantwortung entlassen werden.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung endlich Verhandlungsgrundlagen schafft, welche die sich häufenden sozialen Konfliktpotenziale zu entschärfen vermögen. An Themen fehlt es beileibe nicht. Nationale Verhandlungsergebnisse sind notwendig. Sie werden sich allerdings nur dann einstellen, wenn die Regierung an kritischer Distanz gewinnt gegenüber jenen Rezepten der Krisenbekämpfung, die Austerität und Sozialabbau predigen.

Der Sozialdialog wird nicht klappen, wenn die salariatsfeindlichen „Empfehlungen“ der Brüsseler Kommission, die diese an Luxemburg im Rahmen des so genannten europäischen Semesters richtet, der Ausgangspunkt der Diskussionen sein sollen. Er wird auch nicht gelingen, wenn die Regierung sich an den Forderungen der OECD(*) orientieren sollte. An jener wirtschaftsliberalen Denkfabrik, die mit ihren angebotsorientierten Wirtschaftsthesen für die Deregulierung der Wirtschaft und für den Abbau des Wohlfahrts- und Sozialstaates den Weg (mit)vorbereitet hat, der uns schnurstracks in die aktuelle Krisenkatastrophe gestürzt hat.

Der rezente Wirtschaftsbericht 2012 der OECD für Luxemburg gibt der Politik nämlich vor, wie sie das Luxemburger Sozialmodell weiter in seine Bestandteile zerlegen soll und wie sie mittels der so genannten „Strukturreformen“ die Umverteilung von unten nach oben zu beschleunigen hat.

Der automatische Indexmechanismus soll „auf Zeit“ abgeschafft werden und durch „koordinierte Lohnverhandlungen“ ersetzt werden. Der gesetzliche Mindestlohn soll nicht mehr gemäß der allgemeinen Lohn- und Gehälterentwicklung angepasst werden, sondern er soll sich langsamer als der Durchschnittslohn entwickeln.

Mit anderen Worten: das gesamte luxemburgische Modell der Lohnfindung, sprich das harmonisierte Zusammenspiel von Index, Mindestlohn und betrieblichen Kollektivverträgen soll liquidiert werden. Als hätte dieses Modell nicht lange Zeit den sozialen Frieden in Luxemburg gesichert!  Als wäre es nicht gerade dieses Modell, das – im Gegensatz zu den Behauptungen der OECD – der im Tripartiteabkommen 2006 vorgesehenen gleichgewichtigen Entwicklung von Löhnen und Produktivität am besten gerecht wird!

Das eigentliche Ziel der OECD ist ein anderes:  die Löhne sollen langsamer als die wirtschaftliche Produktivität steigen. Nicht nur die Verteilung zwischen Kapital und Arbeit soll sich allgemein zu Ungunsten des Salariats entwickeln, sondern die Lohnschere soll weiter aus-einandergehen. Die Mindestlohnverdiener bzw. die mit niedrigen Löhnen soll es dabei doppelt schwer treffen. Das gesamte Salariat soll bluten, und vor allem der Teil, der unten auf der Lohnleiter steht.

Will man den OECD-Forderungen über den Index und über den Mindestlohn etwas Positives abgewinnen, dann folgendes: sie gibt die Diskussion über den sogenannten „sozialen“ oder „gedeckelten“ Index der Lächerlichkeit preis und entlarvt sie definitiv als intelligenten popu­listischen Schachzug, bei dem es beileibe nicht um Lohngerechtigkeit und nicht um die Stärkung der niedrigen Löhne geht, sondern ausschließlich darum, die einzelnen Schichten des Salariats gegeneinander aufzuwiegeln, und sie davon abzuhalten, sich vereint und solidarisch mit dem OGBL gegen die Angriffe auf Index und Mindestlohn, auf die Löhne insgesamt, zur Wehr zu setzen.

Der OGBL fordert die Regierung ebenfalls auf, sich klar und deutlich von den OECD „Ratschlägen“ zur Arbeitslosigkeit zu distanzieren. Es sind nicht die Arbeitslosen, die an ihrer Arbeitslosigkeit schuld sind. Wenn wie in Luxemburg mit 15.600, die Arbeitslosigkeit in der Eurozone mit 19 Millionen Menschen einen neuen Höchststand erreicht hat, dann ist es die Schuld all jener, die diese kapitalistische Wirtschafts- und Finanzkrise zu verantworten haben. Und das ist wohl nicht der Jugendliche, der nach seiner Schulzeit auf den Arbeitsmarkt stößt! Und es ist auch nicht der ältere Arbeitslose, der aus dem Arbeitsprozess hinausgedrängt wird!

Die OECD legt der Regierung nahe, das Arbeitslosengeld zu senken, die Gewährungsbedingungen für das Arbeitslosengeld verschlechtern, den RMG herabzusetzen, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei kollektiven Entlassungen und bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen auszuhöhlen, die Kündigungsfristen herabzusetzen und die Probezeiten beim Arbeitsvertrag zu erhöhen. Der OGBL fordert die Regierung auf, der OECD eine klare Absage zu erteilen, und das Gegenteil zu tun, nämlich das Arbeitsrecht zu stärken, um das Salariat besser vor Arbeitslosigkeit und dem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen.

L’allocation familiale doit être adaptée à l’évolution des prix et ne doit plus être diminuée

Der OGBL hat mit seiner Kampagne zum Schulanfang 2012 darauf hingewiesen, dass das Kindergeld seit 2006 13% an Wert verloren hat. Das gilt auch für den Kinderbonus, der 2006 als Ausgleich für die Desindexierung des Kindergeldes eingeführt wurde. Auch die Dienstleistungsschecks für Kinder ändern nichts daran, denn Kinder werden Jugendliche und ab 12 Jahre gibt es keine Dienstleistungsschecks mehr. Zudem wurden diese nun auch noch für viele Familien deutlich teurer gemacht.

Gleichzeitig wurden die verbilligten Tarife im öffentlichen Transport entweder abgeschafft („familles nombreuses“) oder um 50% erhöht (Jumbokarte).

Nun soll auch noch die Schulanfangszulage gekürzt werden.

Der OGBL lehnt eine derartige Familienpolitik ab und ruft auf, eine diesbezügliche Petition auf seiner Webseite www.ogbl.lu bis zum 30. April 2013 zu unterzeichnen.

Die Unterzeichner der Petition fordern die Regierung auf, die Familienzulagen für Kinder an die Entwicklung der Preise und Kosten für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen anzupassen und sie lehnen die vorgesehene Kürzung der Schulanfangszulage ab.

Unterschreiben Sie die Petition.

Mitgeteilt vom OGBL
am 25. Januar 2013

Meinungsaustausch zwischen OGBL und LSAP

Auf Anfrage der LSAP traf sich am 21. Januar 2013 eine OGBL-Delegation, angeführt von Jean-Claude Reding, mit einer Delegation der LSAP unter der Leitung des Parteipräsidenten Alex Bodry und des Fraktionsvorsitzenden Lucien Lux.

Die Diskussion wurde eröffnet durch Lucien Lux, der eingangs feststellte, dass OGBL und LSAP in letzter Zeit des Öfteren unterschiedliche Meinungen bezüglich der Regierungspolitik in der Öffentlichkeit vertraten. Dies sei ein ganz normaler demokratischer Tatbestand, den es schon immer gegeben habe. Beide Parteien waren der Meinung, dass politische Divergenzen sie nicht daran hindern sollten sich regelmäßig auszutauschen.

Lux betonte, dass die Reformen der jüngsten Vergangenheit wie z.B. die Gesundheitsreform, die Pensionsreform, die neuen Sparmaßnahmen – insbesondere die Steuererhöhungen – nicht konträr zu den politischen Überzeugungen der LSAP seien. Die Partei stehe voll und ganz hinter Sozialminister Mars Di Bartolomeo, und habe sich insbesondere bei der Rentenreform mit verschiedenen Forderungen des OGBL wie z.B. der Einführung eines 4. Finanzierungspfeilers nicht anfreunden können. Die durch LSAP-Minister Di Bartolomeo ausgeführte Sozialpolitik bezwecke den Sozialstaat zu stärken und langfristig abzusichern, sicherlich nicht ihn auszuhöhlen. Die LSAP habe als Regierungspartei eine wichtige Rolle inne, um dafür zu sorgen, dass Reformen sozialverträglich und sozialgerecht seien. Auch bei der Haushaltspolitik nehme man eine pragmatische Haltung ein und verfalle nicht dem Null-Defizit-Syndrom. Die LSAP ist allerdings der Meinung, dass Korrekturen sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben unumgänglich sind.

Parteipräsident Bodry begrüßte, dass das Treffen zustande kam, verteidigte ebenfalls die Regierungspolitik und unterstrich die moderierende Rolle, die seine Partei in der Regierung spiele. Ohne die LSAP trüge die Reformpolitik mit Sicherheit andere Züge. Bodry sagte, dass das verfügbare Einkommen der luxemburgischen Haushalte seit Ausbruch der Krise in 2008 unverändert sei. Allein dies sei angesichts der Dramatik der Krise bereits ein zu würdigender Erfolg der Politik, auch wenn man bedauere, dass die Statistik nicht allen Situationen Rechnung trage und die Arbeitslosigkeit ständig zunehme.

Angesichts der rezenten konjunkturellen Entwicklung sei das ursprüngliche Ziel der Regierung, schon im Jahr 2014 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, nicht zu halten, so Lux und Bodry, die daher für eine zeitliche Streckung des Null-Defizit-Ziels plädierten. Man dürfe aber das Problem des öffentlichen Defizits und der steigenden Staatsverschuldung nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Der OGBL unterstrich seinerseits, dass die Entwicklung der Staatsschuld ursächlich mit der Bankenrettungsaktion, die 2008 vereinbart wurde, zusammenhängt und mit der 2009 vereinbarten Investitionspolitik, um die Wirtschaft zu unterstützen. Des Weiteren belastet natürlich die europaweite Austeritätspolitik auch den luxemburgischen Staatshaushalt. Nichtsdestotrotz hat Luxemburg im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch einen erheblichen positiven Spielraum. Die aktuelle Sparpolitik sei überzogen.

OGBL-Präsident Reding fragte für wen man Politik mache, für alle Menschen oder nur für die Menschen, die mit dem Mindestlohn leben müssen. Es sei wohl ein hehres Ziel, die Lebenslage der sozialschwachen Menschen schützen zu wollen , dies könne aber nicht eine Sozialpolitik ausfüllen, wie sie die freien Gewerkschaften seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs verteidigt und vorangetrieben haben. Jean-Claude Reding betonte, dass der OGBL für die große Masse der Menschen arbeitet. Die Diskussion über soziale Selektivität dürfe nicht dazu führen, dass am Ende nur noch ein Sozialhilfenetz für die Bedürftigsten übrigbleibe. Reding hofft, dass sich die LSAP einem solchen politischen Richtungswechsel verschließe. Im linken Spektrum der Politik und der Gewerkschaftsarbeit sei Sozialpolitik immer auch eine Umverteilungspolitik gewesen mit dem Ziel die sozialen Unterschiede in Luxemburg so klein wie möglich zu halten. Die LSAP stimmt mit dem OGBL darin überein, dass in der Sozial- und Steuerpolitik auch die Interessen der breiten Mittelschicht gewahrt werden müssen.

Auch die Diskussion über den gedeckelten Index, den beide Seiten ablehnen, sollte ähnliche Tatsachen schaffen und hätte außerdem zu Spannungen in der Arbeitnehmerschaft geführt. Mit dem OGBL werde es nicht zu einer Aufwiegelung der Arbeitnehmer des Privatsektors gegen die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, sprich im Gesundheits- und Sozialsektor, bei der Eisenbahn, bei Staat und Gemeinden kommen.

Universelle Sozialrechte müssen erhalten bleiben

Anschließend fand ein breiter Austausch über diverse Politikthemen statt, wie die Rentenreform und die in diesem Zusammenhang noch ausstehenden Gesetze (Seniorenschutz, Teilzeitarbeit und Teilzeitrente, Schutz der Rechte der Schichtarbeiter, öffentlich-rechtliche Zusatzpensionsversicherungen für alle, …), die Reklassierungsreform, die Reform der Mitsprachegesetzgebung, die Pflegeversicherung, der neue Spitalplan, die Steuergesetzgebung, die Vorruhestandsregelung Solidarität, die Beschäftigungspolitik, Reformen im Bereich Aus- und Weiterbildung, die Familienpolitik, der nationale Sozialdialog sowie die neuen europäischen Haushalts- und Reformbestimmungen (Europäisches Semester) und den nicht existierenden Dialog bzw. die nicht zu erkennende Konsultationsmethode in diesem Bereich.

Aber auch die Indexproblematik war ein Thema, bei dem der OGBL die LSAP-Delegation aufforderte klar und unmissverständlich Stellung zu beziehen und sich in der Frage des Erhalts des Systems auf die Seite der Arbeitnehmer, Rentner und Familien zu stellen. Sich zum Indexsystem bekennen hieße auch sich zum luxemburgischen Modell der Lohnfindung zu bekennen, so OGBL-Generalsekretär Roeltgen.

Die LSAP bekräftigte ihrerseits noch einmal ihr Bekenntnis zum Erhalt des Indexsystems. Nach den Wahlen gelte es, je nach wirtschaftlicher Lage gemeinsam mit den Sozialpartnern über die zukünftige Ausgestaltung des Index zu verhandeln.

Beide Parteien betonten dann auch in Hinsicht auf die Empfehlungen der OECD sich gegen eine Niedriglohnpolitik in Luxemburg stark machen zu wollen. Des Weiteren würden sie nicht zulassen, dass das universelle Sozialversicherungssystem untergraben und in ein Sozialhilfesystem für die Bedürftigsten umgewandelt werde.

OGBL und LSAP fordern des Weiteren die Regierung auf im Rahmen der neuen europäischen Bestimmungen zur Erstellung des Staatshaushalts und des Nationalen Reformprogramms (Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik), dringend eine Konsultationsmethode zu definieren und dafür zu sorgen, dass alle nationalrepräsentativen Kräfte in diesen wichtigen Angelegenheiten ein Konsultations- bzw. Mitspracherecht erhalten bevor Texte nach Brüssel gesandt werden.

Mitgeteilt von OGBL und LSAP
am 24. Januar 2013

Der OGBL begrüßt die Regierungsinitiative

Angesichts der erheblichen Zunahme an Konkursen, begrüßt der OGBL, dass die Regierung endlich einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag angenommen hat.

Der OGBL hat seit vielen Jahren eine Abänderung und Verbesserung der Konkursgesetzgebung verlangt, insbesondere hinsichtlich der Rechte der Arbeitnehmer. Der OGBL befürwortet, dass das neue Gesetz anstrebt die betroffenen Betriebe am Leben und somit die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Regierung bestätigt auch die im April 2012 im Arbeitsrecht aufgenommenen Bestimmungen bezüglich der Auszahlung von Vorschüssen auf die unbezahlten Löhne an die von Konkursen betroffenen Arbeitnehmer.

Indem die Regierung eine besondere Betonung auf die Vorbeugung, die auch die Früherkennung eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens ermöglicht, legt, erfüllt sie ebenfalls eine langjährige gewerkschaftliche Forderung. So zum Beispiel zahlen die betroffenen Betriebe oft keine MwSt oder Sozialbeiträge mehr. Und für diesen Fall hätte bereits seit langem ein Warnsystem geschaffen werden müssen. Der OGBL kann dementsprechend die Bestimmung, verschiedene Daten der kriselnden oder in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Firmen beim Sekretariat des Konjunkturrats zu zentralisieren nur positiv bewerten genauso wie dessen neue Aufgabe die Entwicklung dieser Problembetriebe genauestens zu beobachten, um eine mögliche Weiterführung ihrer Aktivitäten zu begünstigen.

Nach einer genauen Analyse wird sich der OGBL im Detail zu dem neuen Gesetz äußern.

Mitgeteilt vom OGBL
am 10. Januar 2013