Frieden macht Angst, Juncker schwächt ab und Contzen bellt nach!

Wie man es mittlerweile von ihm gewohnt ist, machte Finanzminister Luc Frieden auch in diesem Jahr im Vorfeld der Rede zur Lage der Nation, die Staatsminister Juncker am 8. Mai hielt, Stimmung mit negativem Zahlenmaterial. Dem OGBL sind seit 2006 keine Prognosen über die Entwicklung der Staatsfinanzen bekannt, die sich nicht schon nach kurzer Zeit als falsch erwiesen hätten. Der Ausgangspunkt für die negativen Vorhersagen ist systematisch eine vorübergehend schlechte wirtschaftliche Lage. Es werden also zunächst konjunkturelle Gründe für die Verschlechterung ins Feld geführt, um dann zu schlussfolgern, Luxemburg habe ein strukturelles Problem auf der Ausgabenseite, insbesondere beim Sozialstaat. Obwohl in den derzeitigen Prognosen für 2013, 2014 und 2015 schon wieder ein kräftiges Anziehen der Wirtschaft vorhergesagt wird, nahm Minister Frieden ausschließlich die negativen Vorhersagen für 2012 zum Anlass, um strukturelle, d.h. dauerhafte Verschlechterungen im Bereich der Sozialleistungen ins Gespräch zu bringen.
Wie man es bei dem CSV-Tandem Frieden-Juncker in der Zwischenzeit auch gewohnt ist, spielt Juncker den Barmherzigkeitspart und schwächt die beißenden Forderungen Friedens ab. Was wiederum „Pitbull“ E.W. Contzen, seines Zeichens Präsident der Bankenvereinigung, auf den Plan ruft, um mit Nachdruck die definitive Beseitigung des Luxemburgischen Sozialmodells zu fordern.
Die Friedenschen „Lösungsansätze“ für die so genannte katastrophale Lage des luxemburgischen Staatshaushalts – Luxemburg ist das einzige Land des Euroraums, das immer noch die Maastricht-Kriterien erfüllt! – sollten wieder einmal zu 90% die Lohnabhängigen und Pensionierten treffen, insbesondere die kleinen und mittleren Einkommenskategorien.
Am 8. Mai nahm Premierminister Juncker von den radikalen Vorschlägen Friedens Abstand indem er sie weitgehend unberücksichtigt ließ. Das was er allerdings an neuen Sparmaßnahmen vorlegte, kann trotzdem als zweiter Austeritätsplan bezeichnet werden und wird weiterhin zur Erosion der Kaufkraft in Luxemburg beitragen. Insbesondere stört den OGBL die unsinnige Entscheidung, die am 1. Januar 2013 vorgesehene Rentenanpassung an die durchschnittliche Lohnentwicklung der Jahre 2010 und 2011 zu streichen. Diese Maßnahme wird sich kaum auf die staatliche Haushaltslage niederschlagen, aber dafür sorgen, dass die Pensionsreserve weiter wachsen wird.
Das was Juncker allerdings vorlegte wird wiederum die Betriebe verschonen und vor allem zu Lasten der Privatpersonen gehen. Und trotzdem klagt Bankenlobbyist Contzen es sei „zu wenig und nichts Konkretes“ (Luxemburger Wort, 9.5.2012).
Die Panikmache mit der Staatsschuld
Finanz- und Budgetminister Frieden hat bereits mehrfach in der Öffentlichkeit betont, es könne nicht sein, dass der Staat Schulden machen müsse, um die laufenden Kosten zu decken. Diese Idee leuchtet sofort ein, auch dem OGBL. Die Art und Weise wie Luc Frieden allerdings mit dieser Idee argumentiert, lässt seine Zuhörer glauben, es sei gegnwärtig der Fall, dass der Staat Schulden machen müsse, um die laufenden Kosten zu decken. Sogar Premier Juncker sagte anlässlich seiner Rede zur Lage der Nation am 8. Mai „aus den abgeschlossenen Haushaltsjahren 2009 bis 2011 gehe aber eindeutig hervor, dass die öffentlichen Ausgaben die öffentlichen Einnahmen übertreffen und dass an der Aufnahme neuer Staatsdarlehen vermutlich auch in Zukunft kein Weg vorbeiführe“ (Luxemburger Wort, 9.5.2012, Seite 3). Es handelt sich bei dieser Art von Darstellung eindeutig um eine Vortäuschung falscher Tatsachen, um eine Manipulierung der Öffentlichkeit!
Es kann nämlich nicht sein, dass die Herren Juncker und Frieden das derzeitige Staatshaushaltsgesetz nicht kennen. Dies Gesetz lässt es gar nicht zu, Staatsanleihen aufzunehmen, um Defizite bei den laufenden Kosten auszugleichen. Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juni 1999 betreffend den Staatshaushalt und die Staatsbuchhaltung besagt, dass Staatsanleihen ausschließlich Investitionsvorhaben dienen dürfen (Art. 5. Les recettes provenant de l’émission d’emprunts ne peuvent servir qu’au financement de projets d’investissements de l’Etat).
Die Arbeitnehmerkammer hat die Staatsschuld, Stand 2011, aufgeschlüsselt. Daraus ist nicht zu erkennen, dass auch nur ein einziger Euro Schuld mit der Finanzierung der laufenden Kosten zu tun hat. Von den 7,8 Milliarden Staatsschulden entfallen rund 3,4 Milliarden auf Investitionen, 2,3 Milliarden dienten der Rettung von zwei Banken (Fortis, Dexia), 990 Millionen sind Schulden der Gemeinden, und etwas mehr als eine Milliarde entsprechen staatlichen Garantien, insbesondere mit Bezug auf den Euroraum. (siehe Kasten).

Wir brauchen dringend einen Kurswechsel in Europa

Jean-Claude Reding, président de l’OGBL
Jean-Claude Reding, Präsident des OGBL

Und wieder haben die Helden der Finanzwelt zugeschlagen. Zwei Milliarden oder mehr hat die J P Morgan Bank bei Spekulationsgeschäften verloren. Der Vorsitzende dieser Bank ist ein erklärter Gegner derjenigen US-Politiker, die versuchen  wieder Ordnung in die Finanzwelt zu bringen, die versuchen Regeln einzuführen, die verhindern sollen, dass Banken durch Spekulationsgeschäfte wirtschaftlichen Schaden anrichten. Die Leidtragenden dieses noch immer weitergehenden Kasinospiels des Finanzkapitals sind in doppelter Hinsicht die einfachen Lohnabhängigen und Rentner. Sie drohen ihre Ersparnisse zu verlieren, sie riskieren durch die Auswirkungen dieses kriminellen Fehlverhaltens der Finanzwelt auf die übrigen Wirtschaftsbereiche ihren Arbeitsplatz zu verlieren, sie werden Opfer der Austeritätspolitik, die die Regierungen in allzu vielen Ländern durchführen, um das Porzellan, das die Finanzkapitäne der multinationalen Finanzwelt zerschlagen haben, wieder mühsam zu kitten.

Die Schuldenkrise hat viel, sehr viel mit der Raffgier, der Spekulationssucht der Finanzwelt zu tun. Auch in Luxemburg hat die gestiegene Staatsschuld viel mit den Rettungsaktionen für den Finanzsektor zu tun (Aufkauf von BGL-Aktien, Staatsgarantien  für die Dexia  und Kauf von BIL-Aktien …). Nicht vergessen sollten wir aber auch die Steuersenkungen, die Subventionen und sonstigen Unterstützungen für die anderen Wirtschaftsbereiche.

Seit 2009 hat die Gewerkschaftsbewegung gefordert, dass die öffentliche Hand, die Politik, regulierend in die Finanzwelt eingreift, um zu verhindern, dass immer neue Krisen entstehen und dass die Kosten von den Arbeitnehmern getragen werden.

Lohnmäßigung und Lohnabbau, Sozialabbau, Schwächung des Arbeitsrechts und der Gewerkschaften verschärfen die Krise; sie sind keine Lösung.

„Wir wollen nicht für eure Krise zahlen“ war auch das Motto der großen Gewerkschaftsdemonstration von Mai 2009 in Luxemburg. Dieses Motto leitet seitdem und wird auch in Zukunft die Aktion des OGBL bestimmen.

Deshalb lehnen wir die seit 2010 geführte europäische Austeritätspolitik ab, auch seine luxemburgische Variante (Indexmanipulation, Manipulation des Rentenajustements, Kindergeldkürzungen, Kürzungen der Entschädigung beim Elternurlaub, Verschlechterung der Krankenkassenleistungen, schleichende Steuererhöhungen zu Lasten der mittleren und kleinen Einkommensbezieher usw.).

Sicher, die luxemburgische Variante der europäischen Austeritätspolitik ist im Vergleich zu dem was in anderen Ländern abläuft noch relativ „soft“. Dies ist nicht zuletzt ein Verdienst des andauernden Widerstands des OGBL und der anderen Gewerkschaften.
Grundsätzlich geht aber auch die luxemburgische Politik in die falsche Richtung.
Die europäische Austeritätspolitik verhindert keine Neuauflage  der Finanzkrise und sie wird die Schuldenkrise nicht lösen, weil sie zu einem wirtschaftlichen Rückgang führt. Die europäische Austeritätspolitik bedroht unsere Sozialsysteme, führt zu mehr sozialer Ungleichheit, zu Armut und Arbeitslosigkeit. Die tagtägliche Erfahrung aber auch die erschreckenden Berichte der Internationalen Arbeitsorganisation, der OECD und der europäischen Institutionen über die Arbeitslosigkeit, die Zunahme des Armutsrisikos und der sozialen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten zeigen uns das.

Deshalb begrüßen wir, dass auf Grund der rezenten Wahlen aber auch der politischen Krisen in vielen Ländern endlich in Europa eine politische Debatte über diese Politik, die ihren politischen Ausdruck in dem neuen Vertrag über die wirtschaftliche und budgetäre Politik in der Eurozone finden wird, stattfindet. Der Vertrag  muss geändert werden. Die EU und die Eurozone müssen Initiativen ergreifen, um die wirtschaftlichen Aktivitäten anzukurbeln. Dies muss gezielt geschehen, in Bereichen und in Aktivitäten, die mit den umwelt- und beschäftigungspolitischen Zielen der Union vereinbar sind. Der Vertrag braucht einen verbindlichen sozialpolitischen Rahmen.

Die Arbeitnehmergrundrechte müssen geschützt werden. Die soziale Absicherung, die in den Gründerstaaten der EU nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut wurden, muss erhalten bleiben und weiter entwickelt werden. All dies ist in den vorliegenden Texten nicht gewährleistet. Im Gegenteil, der Abbau unseres Sozialstaats und unserer Rechte als Arbeitnehmer wird weitergetrieben. Zudem werden weitere Souveränitätsrechte abgetreten. Dies ist an sich nicht falsch und schlecht, müsste aber breit diskutiert werden und ist auch nur vertretbar, wenn die EU demokratischer funktioniert, wenn neue demokratische Einwirkungsmöglichkeiten auf allen Ebenen für die Bürger geschaffen werden.

Bislang ist dies in Luxemburg kein Thema. Bislang haben unseres Wissens bloß die Linken und die Grünen gesagt, dass sie dem neuen Vertrag in dieser Form nicht zustimmen werden. Wie steht es mit den anderen Parteien? Warum wird in dieser wichtigen Frage keine große öffentliche Debatte geführt?

Meinungsaustausch zwischen OGBL und Familienministerin Marie-Josée Jacobs

Die Ankündigungen zur Sozialpolitik und insbesondere zur Familienpolitik, die Premierminister Jean-Claude Juncker zur Lage der Nation am 8. Mai machte und die Familienpolitik im allgemeinen waren die Themen, die zwischen Familienministerin Marie-Josée Jacobs und der von Generalsekretär André Roeltgen angeführten OGBL-Delegation diskutiert wurden.

Der OGBL wies noch einmal darauf hin, dass eine Politik der Austerität der falsche Weg sei und dass diese Europa in eine immer tiefere Rezession treiben würde. Sogar die OECD würde mittlerweile entsprechende Warnungen aussprechen. Für den OGBL dürfe Haushaltsdisziplin nicht dazu herhalten, um in Luxemburg Sozialabbau oder Lohnabbau zu betreiben. Angesichts der Tatsache, dass hierzulande 45% der Bevölkerung ohne Sozialtransfers unter die Armutsgrenze rutschen würden, wäre nach der Indexmanipulation im März 2012 der vom Premierminister angekündigte Ausfall der Rentenanpassung 2013 der nächste Schritt in die falsche Richtung. Die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns an die allgemeine Einkommensentwicklung sei der einzige Lichtblick unter sich häufenden Negativentscheidungen.

Im Zusammenhang mit den Sozialtransfers stellte der OGBL fest, dass die Familienzulagen seit langem nicht mehr an die Teuerungs- und Einkommensentwicklung angepasst wurden. Wie die meisten Zulagen ist das Kindergeld seit 2002 nicht mehr an die Einkommensentwicklung angepasst worden und darüber hinaus seit 2006 desindexiert. Dies bedeutet, dass diese Zulage um 25% zurückgeblieben ist. Die Entschädigung beim Elternurlaub weist einen Rückstand von etwa 30% auf und sogar der Kinderbonus, ein im Jahre 2008 geschaffener Steuerkredit ist seit seiner Einführung um 10% entwertet worden. Die Schulanfangsprämie ist ebenfalls seit 2006 gestoppt, obwohl die Schulsachen ständig teurer werden.

Der OGBL teilte der Familienministerin mit, dass für die Gewerkschaft die 2006 erfolgte Abschaffung der automatischen Indexierung der Familienzulagen keinesfalls gleichbedeutend ist weder mit einem Totalverzicht auf die Anpassung der Familienzulagen und Steuerkredite an die Preisentwicklung noch an die allgemeine Einkommensentwicklung. Dies gilt insbesondere für jene Zulagen, die nicht durch die Dienstleistungsschecks für die Betreuung von Kindern bis 12 Jahre teilweise kompensiert wurden, wie beispielsweise das Kindergeld für Kinder ab dem 12. Lebensjahr oder für die Schulanfangsprämie.

Für den OGBL ist Sozial- und Familienpolitik Umverteilungspolitik und nicht Almosenpolitik!

Familienministerin Marie-Josée Jacobs stellte ihrerseits klar, dass sie der regierungsamtlichen Sparpolitik aufgrund der Situation bei den öffentlichen Finanzen verpflichtet sei und verwies auf den geplanten weiteren Ausbau der Infrastrukturen im Bereich der Kinderbetreuung. Die Dienstleistungsschecks würden für Haushalte mit einem besteuerbaren Einkommen bis zum dreieinhalbfachen Mindestlohn nicht herabgesetzt werden. Für die anderen Haushalte würde die Eigenbeteiligung für Betreuung und Verpflegung der Kinder leicht erhöht werden.

Der OGBL erwiderte seinerseits, dass er nicht mit einer Sozial- und Familienpolitik einverstanden ist, die die Leistungen zusehends für immer größere Teile der Bevölkerung stagnieren lässt oder sie sogar abbaut. Dies beziehe sich sowohl auf die mittleren Einkommensschichten als auch auf die Grenzgängerfamilien. Soziale Selektivität ja, aber jeder müsse Teil der Sozial- und Familienpolitik bleiben und die Selektivität solle am besten über die Besteuerung stattfinden.

Der OGBL fordert deshalb das Kindergeld für alle Kinder, die nicht von den Dienstleistungsschecks profitieren können, zu erhöhen, die Schulanfangsprämie heraufzusetzen und den Kinderbonus anzupassen.

OGBL verlangt mehr Mitbestimmung im Sozialsektor

Zum Schluss sicherte der OGBL der Familienministerin zu, dass die Gewerkschaft ihre gesetzliche Absicht im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung die Leistungsqualität zu fördern, die beruflichen Qualifikationsanforderungen zu erhöhen und eine obligatorische berufliche Fort- und Weiterbildung einzuführen, unterstützt. Der OGBL wies aber darauf hin, dass diese Qualitätsziele nur dann erreicht werden können, wenn auf allen Ebenen Mitbestimmungsrechte für das Personal eingeführt würden. Der OGBL machte ebenfalls den wichtigen Vorschlag, eine nationale Einrichtung für Fort- und Weiterbildung im Sozialsektor zu schaffen, die vom Staat, den Gewerkschaften und dem Patronat gemeinsam getragen würde.

En temps de contraintes budgétaires: priorité à l’équité sociale!

Le 16 mai, une délégation du parti déi dréng composée de François Bausch, président du groupe parlementaire et les députés Felix Braz, Henri Kox et Viviane Loschetter, a reçu l’OGBL représenté par son président Jean-Claude Reding, son secrétaire général André Roeltgen et Mil Lorang.

Cette entrevue a eu lieu à la demande de l’OGBL dans le but d’un échange de vues sur la situation financière de l’Etat luxembourgeois et de son impact sur les politiques fiscales, les politiques sociales et d’emploi, la réforme du système des retraites et d’autres sujets de l’actualité. Lors de cette rencontre fructueuse, les deux délégations ont discuté des points suivants :

  • les politiques d’austérité fiscale et budgétaire qui ne permettent pas de sortir de la crise et qui détruisent la cohésion sociale en Europe ;
  • l’évolution du pouvoir d’achat suite à la modulation de l’index, la réforme de l’assurance maladie et la non-indexation des allocations pour enfants ;
  • la nécessité de réaliser plus de justice sociale à travers une redistribution fiscale en faveur des populations défavorisées et notamment
    • la révision de l’impôt des revenus sur capitaux
    • la révision de l’impôt sur le patrimoine
    • l’imposition minimale des entreprises annoncée par le Premier Ministre lors de la déclaration sur l’Etat de la Nation ;
  • la réforme de la législation des délégations de personnel et la protection dans ce contexte des délégués de personnel à l’égard d’un licenciement arbitraire ;
  • la recherche de financements alternatifs de l’assurance pension ;
  • la nécessité de renforcer les possibilités de travailler à temps partiel ;
  • la nécessité de porter réforme à certains transferts sociaux tels que la « Mammerent », les bourses à l’étude et les allocations familiales en vue de renforcer l’équité sociale ;
  • les différentes approches politiques à l’égard du prix de l’eau potable.

Les deux délégations ont exprimé leur large convergence de vues sur de nombreux dossiers.

Il a été convenu de poursuivre les échanges réguliers.

Communiqué par déi gréng et l’OGBL
le 23 mai 2012

Unterredung zwischen dem OGBL und dem Minister für soziale Sicherheit

Am Freitag, den 18. Mai 2012 fand eine über zweistündige Unterredung zwischen dem Minister für Soziale Sicherheit, Mars di Bartolomeo, und einer Delegation des geschäftsführenden Vorstands des OGBL bestehend aus dem Präsidenten, Jean-Claude Reding, dem Generalsekretär, André Roeltgen, dem für den Bereich Soziale Sicherheit zuständigen Vorstandsmitglied, Carlos Pereira und dem Pressereferenten, Mil Lorang zum Thema Pensionsreform statt.

Der OGBL unterstrich bei diesem Treffen noch einmal seine grundsätzlichen Kritiken an der einseitig auf Ausgaben orientierten Ausrichtung der Reform, die eine Verschlechterung der Rentenberechnungsformel, Einschnitte bei der Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung (Ajustement) und die Abschaffung der Jahresendzulage vorsieht. Der OGBL betonte in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz politischen Gestaltunsgsspielraum schaffen müsste indem es zusätzliche Finanzierungsquellen vorsehe, damit Alternativen zu Leistungskürzungen möglich bleiben. Der Minister war dem Vorschlag des OGBL nicht abgeneigt, betonte aber, dass neue zusätzliche Finanzierungsquellen nicht dazu benutzt werden dürften, um das bestehende Beitragssystem auszuhöhlen und sprach sich für eine präzise gesetzliche Umrahmung zur Nutzung eines zusätzlichen finanziellen Standbeins der allgemeinen Rentenversicherung aus.

Substantielle Erhöhung der Grundrente gefordert

Der OGBL wies darauf hin, dass die geplante Änderung der Rentenberechnungsformel besonders die Arbeitnehmer mit schweren Arbeitsbedingungen – die es ihnen realistischerweise kaum erlauben noch länger zu arbeiten als heute, um ihr Rentenniveau halten zu können – treffen würde. Um diese Entwicklung zu verhindern, schlug der OGBL eine substantielle Erhöhung der Grundrente vor. Der Minister zeigte Verständnis für diesen Vorschlag, da er eine Lösung für die besondere Situation dieser Arbeitnehmer im Rahmen der geplanten Reform darstellen könnte.

Der OGBL nahm Kenntnis von der Entwicklung der Vorschläge für eine Ausweitung des Zugangs zu einer Zusatzrentenversicherung auch für die Arbeitnehmer, die bislang nicht in den Genuss einer betrieblichen Zusatzrente kommen. Augenblicklich kommen diese Zusatzversicherungen oftmals hauptsächlich den leitenden Mitarbeitern zu Gute. Zwei Drittel bis drei Viertel der Arbeitnehmer haben keinen Zugang zu einer solchen Zusatzversicherung. Der OGBL erklärte sich bereit auf der Basis der ministeriellen Vorschläge bei der Schaffung eines solchen erweiterten Zugangs mitzuarbeiten.

Härtefälle schützen

Ein zweites wichtiges Thema der Unterredung waren die Härtefälle, die durch die Reform in ihrer vorliegenden Form entstehen würden. Hierbei handelt es sich um Arbeitnehmer, die mindestens 20 Jahre Nachtschichten nachweisen können und die Möglichkeit des vorgezogenen Ruhestandes mit 57 Jahren nutzen wollen sowie die Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig werden. Der Minister erklärte, dass der Gesetzesvorschlag so umgeändert beziehungsweise das Reklassementsgesetz so verbessert werde soll, dass diese Härtefälle vermieden werden. Die Reform der Invaliditätsgesetzgebung soll parallel zur Reform der Pensionsversicherung behandelt werden. Genauso müssten die arbeitsrechtlichen Fragen in Bezug auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer geklärt werden. Ein Gesetzentwurf soll kurzfristig vorgelegt werden. Diese Maßnahmen müssten beinhalten, dass die Betriebe verpflichtet werden die Bedürfnisse der älteren Arbeitnehmer zu berücksichtigen, sowie Bedingungen zu schaffen, dass ältere Arbeitnehmer weiter arbeiten können und nicht aus dem Arbeitsleben hinausgedrängt werden. In dem Zusammenhang fordert der OGBL auch einen besseren gesetzlichen Schutz älterer Arbeitnehmer bei wirtschaftlich bedingten Entlassungen.

Der Minister sprach sich auch dafür aus ein Recht auf Teilzeitarbeit bei gleichzeitiger Möglichkeit eine Teilrente zu beziehen ins Leben zu rufen. Der OGBL fordert diese ab dem Alter von 57 Jahren.

In Bezug auf die Situation der jungen Menschen, die heute auf Grund längerer Ausbildungs- und Studienzeiten später ins Arbeitsleben eintreten, erneuerte der OGBL seine Forderung, dass Berufspraktika, die in der Ausbildung vorgeschrieben sind und entschädigt werden müssen genau wie die Lehrlingsentschädigungen rentenversicherungspflichtig sein müssten. Dasselbe gilt für die sogenannten Studentenverträge während der Schulferien. Der Minister war mit diesen Vorschlägen einverstanden. In Bezug auf den Vorschlag Studienzeiten rückwirkend bis zu einem gewissen Betrag versichern zu können, meldete er allerdings Bedenken an. Dem Vorschlag gegenüber, die Anrechnung von Studienzeiten für die Anwartschaftszeit, die notwendig ist, um mit 60 Jahren, die vorgezogene Altersrente beziehen zu können, zu flexibilisieren, zeigt er sich jedoch offen.

Streichung des Rentenajustemts 2013 nicht hinnehmbar

Der OGBL unterstrich bei dieser Unterredung ebenfalls seine Ablehnung und seinen Widerstand gegen die geplante Aussetzung des Rentenajustements, das 2013 geschuldet ist. Die Streichung dieser Rentenanpassung führt zu einem dauerhaften Verlust für die Rentner aber auch für die zukünftigen Rentner. Diese Maßnahme hat außerdem kaum Einfluss auf ein etwaiges Defizit im Haushalt des Staates, sondern wird bloß die überschüssige Finanzsituation der Pensionskasse noch weiter verbessern. Dabei sieht die einschlägige Gesetzgebung eigentlich grundsätzlich das Ajustement vor, außer die Finanzlage der Pensionsversicherung würde dies nicht erlauben. Der OGBL wird auf die geplante Streichung des Rentenajustements zurückkommen, eine Streichung die viel mehr bedeutet als eine zeitliche Verschiebung und somit die Diskussion über die geplante Rentenreform stark belastet.

Mitgeteilt vom OGBL
am 21. Mai 2012

L’OGBL demande au gouvernement de ratifier 4 conventions de l’Organisation Internationale du Travail (OIT) et 1 recommandation

Depuis le 16 décembre 1920, le Luxembourg est membre de l’Organisation Internationale du Travail (OIT), institution chargée au niveau mondial d’élaborer et de superviser les normes internationales du travail. Lors de la relecture de la liste des conventions et des recommandations, l’OGBL a constaté que certaines d’entre elles n’ont pas encore été ratifiées par le Luxembourg.

Il s’agit des conventions et de la recommandation suivantes:

  • « C144 » Convention sur les consultations tripartites relatives aux normes internationales du travail, 1976
  • « C189 » Convention sur les travailleuses et travailleurs domestiques, 2011
  • « R201 » Recommandation de l’OIT concernant le travail décent pour les travailleuses et travailleurs domestiques, 2011
  • « C154 » Convention sur la négociation collective, 1981
  • « C181 » Convention sur les agences d’emploi privées, 1997

Certaines dispositions relatives à ces conventions sont déjà d’application dans notre législation, cependant il serait primordial que le Luxembourg ratifie ces conventions dans leur intégralité, appuyant ainsi le travail de l’OIT. A cette fin, l’OGBL a adressé ce jour une lettre au Premier ministre Jean-Claude Juncker.

Communiqué par l’OGBL
le 14 mai 2012