Le ministre Nicolas Schmit compte faire droit à la demande de l’OGBL

Une délégation de l’OGBL a récemment eu une entrevue avec le ministre du Travail au sujet de l’interprétation trop restrictive du règlement grand-ducal déterminant les modalités d’application de l’aide au réemploi.

En effet, et comme suite à des instructions de la Cour des Comptes, l’ADEM est obligée d’appliquer une interprétation nettement en défaveur des demandeurs de ladite aide. Le problème résulte de l’imprécision d’une partie de phrase dans ledit règlement, à savoir: «… pendant les quarante-huit premiers mois du reclassement ».

A noter que l’interprétation que faisat l’ADEM du règlement causait déjà des problèmes puisqu’un salarié ne pouvait bénéficier de l’aide au réemploi que pendant 48 mois durant toute sa carrière professionnelle. Maintenant avec la nouvelle interprétation demandée par la Cour des Comptes la situation devient encore pire. Une personne qui a déjà touché une partie des 48 mois d’aide au réemploi, n’aura plus droit du tout à cette aide.

A titre d’exemple, admettons qu’une personne sollicite l’aide au réemploi dans le cadre d’un contrat à durée déterminée (CDD) d’une durée de 18 mois pour le remplacement d’un congé parental. Si plus tard dans sa carrière professionnelle cette même personne est victime d’une faillite de son employeur, suivant la pratique actuelle, elle n’a plus droit à l’aide au réemploi.

Etant donné qu’il ne s’agit nullement d’abus quelconque de la part des salariés concernés, le ministre a partagé l’avis de l’OGBL qu’il faut préciser la notion de «reclassement» dans le règlement grand-ducal en question. Il faudrait en fait accorder l’aide au réemploi chaque fois qu’un salarié change d’employeur suite à une perte d’emploi pour une des raisons prévues dans le même règlement.

Le ministre a confirmé à la délégation de l’OGBL que ce redressement se fera dans les plus brefs délais.

Communiqué par l’OGBL
le 17 février 2012

Widerstand gegen den Rückschritt!

André Roeltgen, secrétaire général de l’OGBL
André Roeltgen, OGBL-Generalsekretär

Die Abgeordnetenkammer hat mit 53 Ja- gegen 6 Neinstimmen dem von der CSV/LSAP-Regierung vorgeschlagenen Indexklau zugestimmt. Die Konsequenzen sind bekannt:

–    die Inflationshöhe der Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 wird darüber entscheiden, wie hoch der wirkliche Lohn-, Renten- und Kaufkraftverlust sein wird. Im günstigsten Fall wird es ein halber Monatslohn sein. Schlimmstenfalls kann es zu der Streichung einer ganzen Indextranche kommen. Die Löhne und die Renten würden dann definitiv um 2,5% gekürzt werden.

–    ab 2014 wird der Zeitpunkt der Indexberechnung definitiv nach hinten geschoben. Es wird also noch mehr Zeit vergehen zwischen dem Zeitpunkt der realen Erhöhung der Preise bzw. dem Kaufkraftverlust und dem Erfall einer Index-tranche, dem Wiederherstellen der Kaufkraft.

Die Arbeitgeber und die Aktionäre werden um 500, 600, 700 Millionen und vielleicht sogar um über eine Milliarde Euro entlastet. Und das, ohne dass ihnen irgendwelche Gegenleistungen gesetzlich abverlangt werden! Den 350.000 Lohnabhängigen und ihren Familien, den 150.000 Rentnern werden diese Millionen Euro für ihren Lebensunterhalt fehlen.

Warum diese Austeritätspolitik vor dem Hintergrund einer drohenden wirtschaftlichen Rezession in Europa? Warum diese Schwächung der Kaufkraft gegen unseren Binnenmarkt und gegen seine Arbeitsplätze? Warum dieser Schlag gegen das Luxemburger Modell der Lohnverhandlungen, das nur auf der Grundlage eines intakten gesetzlichen Indexmechanismus funktionieren kann? Warum dieser Lohnabbau, der die Schieflage bei der Verteilung zwischen Kapital und Arbeit in Luxemburg zuungunsten des gesamten Salariats vergrössert?

Und warum diese enorme politische Verletzung des Tripartitegesetzes von 1984, das solche Indexmodulationen nur in Betracht zieht, wenn es eine exzessive Inflationshöhe im Vergleich zu den Haupthandelspartnern und einen Verfall der wirtschaftlichen Kompetitivität mit entsprechendem Arbeitsplatzabbau gibt?

53 Abgeordnete sind anscheinend der Meinung, dass ein Unterschied von 0,1% bei der Inflation im Vergleich mit der gesamten Eurozone1 solch eine exzessive Inflation darstellt!

53 Abgeordnete sind der Meinung, dass ein Land, dessen Bruttoinlandprodukt sich in den letzten
11 Jahren durchschnittlich um 3,1% bewegte – im vom luxemburgischen Patronat bevorzugten Vergleichsland Deutschland waren es 0,9% – in einer Kompetitivitätskrise steckt.

Und 53 Abgeordnete setzen sich ohne mit der Wimper zu zucken über die Tatsache hinweg, dass die Lohnquote in Luxemburg nicht nur in der Tendenz weiter gefallen, sondern bei weitem die niedrigste im Ländervergleich ist.

Das „es reicht“, das Staatsminister Jean-Claude Juncker anlässlich des Neujahrsempfangs der FEDIL an die Adresse des Patronats gerichtet hat, kam zu spät, um glaubhaft zu sein. Wäre es nicht an ihm gewesen, die Tripartite im Dezember mit demselben „es reicht“ zu unterbrechen, als es offensichtlich wurde, dass die Patronatsorganisation UEL die Tripartiteverhandlungen mit ihrem extremistischen Forderungskatalog absichtlich boykottierte und ihr jegliche Verhandlungsgrundlage versagte?  Die LSAP-Minister und 12 LSAP-Abgeordnete ihrerseits haben die Kongressresolution ihrer eigenen Partei vom 31. April 2010 regelrecht übergangen. Diese besagt, dass die LSAP am bestehenden automatischen Indexsystem festhält! Das tut sie seit dem 26. Januar 2012 nicht mehr.

Dieses Indexgesetz muss wieder weg! Und diese Forderung wird nicht erst mit Blick auf die nächste Regierung gestellt, sondern der OGBL richtet sie an jene Regierung, die seit 2010 durch Indexmanipulationen und durch öffentliche Subventionen oder Entlastungen, dem Patronat bereits über eine Milliarde Euro zugeschustert hat.

Die Tripartite ist abgeschaltet. Neben dem unmittelbaren Indexklau ist das Luxemburger Modell der Lohnverhandlungen ernsthaft in Frage gestellt. Der soziale Friede ist allem Anschein nach kein Argument mehr. Anstelle ausgleichender Familien- und Sozialleistungen und der Verbesserung der Gesundheitsleistungen rückt der sogenannte „sozial selektive“ Armutsstaat voran. Wo bleibt die Reform der Mitbestimmungsgesetzgebung für mehr Demokratie im Wirtschaftsleben, die im Koalitionsprogramm steht? Die Bestimmungen des befristeten Arbeitsvertrags sollen verschlechtert werden. Die Ladenöffnungszeiten sollen ohne entsprechende Kompensation für das Personal verlängert werden. Im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen sollen die Löhne und die Gehälter zurückgeschraubt und das Personal mit neoliberalen Bewertungsmethoden diszipliniert werden.

Doch damit nicht genug. Eine rückschrittliche Pensionsreform kündigt sich an. Auch in diesem Zusammenhang werden die gewerkschaftlichen Einwände und Gegenvorschläge weitgehend von dieser Regierung ignoriert. Die so genannten Stellschrauben sollen nur in eine Richtung gedreht werden. Außer länger arbeiten für weniger Rentenleistung hat der jetzt vorliegende Regierungsvorschlag nichts anzubieten. Die Jahresendzulage für Rentner soll abgeschafft werden. Der Ajustement steht ebenfalls zur Disposition. Wo bleibt ein neues Finanzierungsmodell für die Zukunft, das nicht einseitig auf eine reine Kosteneindämmung, sondern ebenfalls auf ein Mehr an Einnahmen ausgerichtet ist? Wo bleibt das vom OGBL geforderte Finanzierungsmodell, das die Entwicklung der paritätischen Rentenbeitrage harmonisch mit einer neuen zusätzlichen Finanzierungsquelle gesetzlich vernetzt, um vor allem der Jugend ein starkes öffentliches Rentenwesen abzusichern und die jungen Generationen des Salariats vor kostspieligen leistungsschwächeren privatkommerziellen Zusatzversicherungen zu bewahren?

Die Zeit des gewerkschaftlichen Widerstands gegen diese Politik ist gekommen. Der OGBL wird diesen Weg beschreiten. Das luxemburgische Salariat hat keine andere Wahl mehr.

1 Zeitraum 2000-2010

Die Abgeordneten stimmen 500 Millionen Euro Kaufkraftverlust

Wie erwartet stimmten die Abgeordneten am 26. Januar mit großer Mehrheit (53 dafür, 6 dagegen) das Gesetz betreffend die Indexmanipulation 2012-2014.

Der OGBL bedauert, dass die Volksvertreter durch diese weder in den Wahlprogrammen 2009 angekündigte noch im Regierungsprogramm vorgesehene Maßnahme die Arbeitnehmer, Pensionierten, Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger insgesamt für die Jahre 2012-2014 um rund 500 Millionen Euro an Inflationsausgleich – sprich Kaufkraft – bringen werden, vorausgesetzt die Inflation bleibt auf dem derzeitigen Niveau.

Dieser Betrag geht ebenfalls der luxemburgischen Wirtschaft insbesondere dem Handel und Handwerk verloren. Die Gewinner der Maßnahme sind in erster Linie die Unternehmen, die Hunderte von Millionen Euro ihrer Beschäftigten zurückbehalten dürfen, ohne dass Regierung und Parlament ihnen dafür irgendeine Gegenleistung abverlangen. Wir fragen uns: Werden diese Millionen in Arbeitsplätze und in die betriebliche Infrastruktur investiert oder fließen sie als zusätzlicher Gewinn den Besitzern der Unternehmen zu?

Die Maßnahme wird zu einem definitiven Verlust an Inflationsausgleich für die Beschäftigten und Pensionierten auch über das Jahr 2014 hinaus führen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 26. Januar 2012

Dialogue social menacé

Le 19 janvier 2012 a eu lieu la troisième réunion de négociation entre partenaires sociaux pour le renouvellement de la convention collective des assurances.

Lors de cette réunion, les syndicats ont expliqué qu’ils revendiquaient hormis les revendications salariales classiques (c’est-à-dire une amélioration des barèmes et des augmentations linéaires), une augmentation supplémentaire permettant de compenser la perte du pouvoir d’achat que les salariés subiront suite à la décision du gouvernement de moduler l’indexation des salaires jusqu’en 2014.

Le report de l’échéance de l’indexation des salaires telle que décidée par le gouvernement enlève l’automatisme du système indiciaire et en fait un « index planifié ». Les salariés perdront de ce fait sept mois d’adaptation de leur revenu au coût de la vie en 2012. Par ailleurs, le projet du gouvernement prévoit de fixer ensuite des intervalles de 12 mois entre les tranches indiciaires éventuelles qui viendront à échéance en 2013 et 2014. Cet intervalle sera calculé à partir du 1er octobre 2012. La perte financière que les salariés du secteur des assurances auront à subir sur cette période de 3 ans équivaudra approximativement à 8%, ce qui représente environ l’équivalent d’un mois de salaire.
Depuis le début des discussions sur l’indexation des salaires, les syndicats ont toujours averti le gouvernement et les employeurs qu’une modification quelconque du mécanisme de l’indexation des salaires aurait inévitablement des conséquences sur le dialogue social dans les entreprises et sur les négociations des conventions collectives.

Le secteur des assurances sera un des premiers secteurs confrontés à cette détérioration.

Mise à part les discussions mouvementées sur la compensation de la perte du pouvoir d’achat des salariés du secteur des assurances, les négociations s’avèrent très difficiles, car l’ACA ne veut pas concéder d’augmentations financières malgré les bons résultats du secteur des assurances, qui s’affirme, selon le commissariat aux assurances, plus que jamais comme un des piliers de la place financière .
La proposition de l’ACA peut être résumée comme suit:

pour 2012:

  • aucune augmentation financière
  • 60 % de la prime de conjoncture de 2010

pour 2013:

  • enveloppe globale liée à la performance 0.75% et relèvement barèmes 0.25%
  • 70% de la prime de conjoncture de 2010

pour 2014:

  • enveloppe globale liée à la performance 0.75% et augmentation linéaire de 0.25%
  • 80% de la prime de conjoncture de 2010

Il va sans dire que cette proposition misérable est inacceptable pour les syndicats et représente un affront pour les salariés du secteur qui par leur engagement et leurs efforts quotidiens, contribuent sans aucun doute aux excellents résultats du secteur des assurances. Leurs revendications quant à une reconnaissance adaptée à l’excellente situation financière du secteur sont donc plus que légitimes.

Les positions des partenaires sociaux étant actuellement très éloignées, il sera difficile d’aboutir dans les négociations, si l’ACA s’obstine à ne tenir aucun compte des revendications syndicales.

De ce fait les syndicats ALEBA, OGBL et LCGB-SESF tiennent à mettre en garde l’ACA que si elle maintient cette attitude intransigeante, le conflit social sera inévitable dans le secteur.

Une campagne de mobilisation et de sensibilisation pour préparer les salariés du secteur de l’assurance au conflit social qui s’annonce vient d’être entamée.

Communiqué commun OGBL, ALEBA et LCGB-SESF
Luxembourg, le 25 janvier 2012

Krankmeldungen in Luxemburg: stabile und eher niedrige Zahlen

Die am 17. Januar 2012 vom GHN (Groupe de Haut Niveau) vorgestellten Zahlen bezüglich der Krankmeldungen in Luxemburg halten sich stabil auf einem Niveau von 3,46% für die acht ersten Monate des Jahres 2011. Im Vergleich zu seinen Nachbarländern kann Luxemburg mit der niedrigsten Rate in der Großregion aufwarten. Der Unterschied zwischen  2010 und 2011 für die Vergleichszeit ist äußerst geringfügig.

Deshalb stellt sich der OGBL die Frage weshalb die Patronatsorganisationen bei jeder Gelegenheit das Argument der krankheitsbedingten Ausfalltage benutzen, um Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben indem sie Karenztage oder andere Sanktionen einfordern. Wenn man bedenkt, dass von allen in Luxemburg geleisteten Arbeitsstunden knapp 3,4 % auf Krankenstunden entfallen, kann man die Aufregung der Patronatsorganisationen um dieses Thema kaum noch verstehen.

Für den OGBL besteht die einzige Möglichkeit die Fehltage durch Krankheit noch weiter zu verringern in konsequenten Bemühungen im Bereich der Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Krankheiten.

Mitgeteilt vom OGBL
am 23. Januar 2012

Unsere Kritiken und Vorschläge

Was die Regierung an unseren Renten ändern will

Die Regierung hat Ende Januar einen Gesetzesentwurf betreffend die Reform der Rentenversicherung hinterlegt.

Die hauptsächlichen in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen zielen darauf ab die Kosten der Rentenversicherung zu verringern. In der Tat sind Regierung und Europäische Kommission der Meinung, dass in 15 bis 20 Jahren das aktuelle Niveau der Beiträge sowie die Reserven nicht mehr genügen werden, um die Renten auszuzahlen. Dies weil laut den demografischen Vorhersagen die Menschen länger leben werden und die Anzahl der Rentner steigen wird.

Um ihr Ziel zu erreichen, will die Regierung den Hebel bei drei Punkten ansetzen:

  • bei der Formel zur Berechnung der Renten
  • bei dem Mechanismus zur Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung (ajustement)
  • bei der Jahresendzulage

Die Regierung will die Formel zur Berechnung der Rente dahingehend ändern, dass man über die Dauer von 40 Jahren länger arbeiten muss, um Anrecht auf die gleiche Rente wie im jetzigen System zu haben. Das heißt im Klartext, dass eine Person, die ihre Rente in 2052 nehmen will und die für den gleichen beitragspflichtigen Lohn die gleiche Rente wie heute bekommen will, 43 Jahre arbeiten und Beiträge zahlen muss anstatt 40 wie es heute der Fall ist. Sie wird mit 63 Jahren anstatt mit 60, mit 68 anstatt mit 65 in Rente gehen müssen, wenn sie dieselbe Rente bekommen möchte.

Das legale Renteneintrittsalter (65 Jahre) und das Recht seine Rente mit 60 Jahren zu nehmen, gegebenenfalls mit 57 Jahren, wenn die Bedingungen erfüllt sind, soll nicht geändert werden. Dies gilt ebenfalls für die Vorruhestandssysteme. Aber der Betrag der Rente soll je nach Fall um zwischen 7,2% und 14,4% (Berechnungen der Arbeitnehmerkammer) verringert werden, wenn der Renteneintritt nicht nach hinten verschoben wird.

Die neuen Bestimmungen sollen zwischen 2013 und 2052 nach und nach in Kraft treten.

An zweiter Stelle sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass die Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung (Rentenajustement) zwangsläufig um 50% gekürzt wird, wenn die Ausgaben die Einnahmen aus den Beiträgen übersteigen. Da der Gesetzesvorschlag keine Beitragserhöhungen vorsieht – im Gegenteil, die Regierung hat dem Patronat versprochen in den nächsten 10 Jahren nicht an den Beiträgen zu rütteln – und falls die Berechnungshypothesen der Regierung richtig sind, kann es gut sein, dassman über die Dauer von 40 Jahren länger arbeiten muss, um Anrecht auf die gleiche Rente wie im jetzigen System zu haben. Das heißt im Klartext, dass in einigen Jahren das Rentenajustement nur noch teilweise spielen wird und die Renten an relativem Wert verlieren. Hinzu kommen natürlich die Auswirkungen der Indexmanipulationen auf die Renten.

An dritter Stelle ist vorgesehen die Jahresendzulage zu beseitigen.

Im Gesetzesentwurf wird das Vorhaben zur Herabsetzung des Gesamtniveaus der Renten mit der Erklärung gerechtfertigt, dass die Lebenserwartung zunähme, dass die Rentner ihre Rente über längere Zeit bekämen, dass die Rentenkosten steigen und die Finanzlasten zu heftig für das System würden.

Unsere Kritiken und Vorschläge

Abgesehen davon, dass es gewagt ist die wirtschaftliche Zukunft, die demografische Entwicklung und die Entwicklung der Lebenserwartung für eine Zeitspanne von 40 Jahren voraus sagen zu wollen, kritisiert der OGBL, dass die Regierung keine Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen des Systems im Gesetz vorgesehen hat.

Eine leichte Erhöhung der Beiträge, die seit 1976 nicht geändert haben, ist möglich und annehmbar.

Außerdem könnten neue Einnahmequellen eingeführt werden, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung, der auch die Einkünfte aus Vermögen einbezieht und der keine Beitragsgrenze vorsieht. Auch eine Erhöhung der Solidaritätssteuer könnte in Betracht gezogen werden. In beiden Fällen müsste der Ertrag solcher Erhöhungen der Rentenversicherung zukommen. Angesichts der aktuellen guten Finanzlage unseres Rentensystems, könnten die vom OGBL vorgeschlagenen Maßnahmen nach unseren Berechnungen niedrig gehalten werden und würden, trotzdem die Lebensfähigkeit unseres Rentensystems noch langfristiger absichern.

Weshalb wurde eine solche auf der Einnahmesteigerung beruhende Lösung, oder auch eine gemischte Lösung mit Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, von der Regierung nicht in Betracht gezogen?

Weshalb wird die Frage einer Beitragserhöhung auf 2022 verschoben und dies nur für den Fall, dass die Maßnahmen zur Leistungsverschlechterung nicht genügen würden um das finanzielle Gleichgewicht unserer Rentenversicherung zu halten?

Der OGBL kritisiert den Gesetzesvorschlag aber auch, weil er den Realitäten des heutigen Arbeitslebens nicht Rechnung trägt.

Die Arbeitnehmer mit mehr als 60 Jahren in Arbeit halten zu wollen, ohne die schweren Arbeitsbedingungen in manchen Berufen in Betracht zu ziehen, ohne eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in die Wege zu leiten, ohne eine Politik zu machen, die die Arbeit den spezifischen Bedürfnissen der älteren Arbeitnehmer anpasst, ist schlicht und einfach eine Illusion.

Deshalb muss dem Reformvorhaben ein ganzes Maßnahmenpaket, das die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, die Arbeitsmedizin, die Weiterbildung und die Arbeitszeitorganisation umfasst, beigefügt werden.

Zu behaupten, dass die Arbeitnehmer wählen könnten, ob sie ihren Renteneintritt nach hinten verschieben wollen, ist nicht nur Augenwischerei, wenn die Arbeitsbedingungen nicht angepasst werden, wenn die Schwere der Arbeit es nicht erlaubt, sondern auch angesichts der Tatsache, dass in der heutigen Arbeitswelt allzu oft die Arbeitnehmer, die über 50 Jahre alt sind, bei wirtschaftlichen Restrukturierungen vor die Tür gesetzt werden. Außerdem haben diese Arbeitnehmer, wenn sie Opfer einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen oder eines der vielen Konkurse wurden, die größten Schwierigkeiten wieder eine Arbeit zu finden.

Der Reformvorschlag muss durch konkrete Maßnahmen, die es ermöglichen ältere Arbeitnehmer in Arbeit zu halten, ergänzt werden.

  • Der OGBL kritisiert im gleichen Zusammenhang auch, dass der Gesetzesentwurf nichts für die jungen Leute vorsieht, die ja heute später ins Berufsleben eintreten, da sowohl die schulische als auch die berufliche Ausbildung länger dauern, weil die Jugendlichen zu Recht angehalten werden sich gründlich ausbilden zu lassen, berufliche Qualifizierungen und Diplome zu erwerben, die längere Ausbildungszeiten oder Hochschulstudien verlangen. Des Weiteren werden die jungen Arbeitnehmer immer häufiger mit prekären Arbeitsverhältnissen konfrontiert, werden schlechter entlohnt und müssen Berufsunterbrechungen, also lückenhafte Berufskarrieren, in Kauf nehmen.
  • Der OGBL schlägt deshalb vor alle Arbeitsphasen, alle Praktika während der Ausbildungszeit beitragspflichtig zu machen, diesbezügliche Rückkaufmöglichkeiten einzuführen ebenso wie die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung innerhalb des öffentlichen Rentensystems.
  • Der OGBL stellt fest dass sich die Teilzeitarbeit in Luxemburg ausbreitet, dass allerdings hauptsächlich Frauen Teilzeit arbeiten, dies oft familiär bedingt, etwa zur Kindererziehung. Zusammen mit der generellen Tendenz des späteren Berufseinstiegs und der geplanten Verringerung der Rente, birgt dies für die jungen Frauen von heute die Gefahr, dass sie zu den armen Rentnern von morgen werden.
  • Der OGBL fordert, dass das Gesetz überarbeitet und verbessert wird, damit es dieser Entwicklung besser Rechnung trägt.

Schließlich gibt der Gesetzesvorschlag keine Antworten auf die Probleme, die bezüglich der Invalidität sowie der externen und internen Wiedereingliederung bestehen.