Stop mat de Lëpsebekenntnësser! Chancegläichheet muss geliewt ginn!

Anlässlich der Debatte der Abgeordneten über die Gleichstellung am 10. März 2010 überreichten die Vertreterinnen der OGBL-Frauenabteilung ihre Forderungen an die Volksvertreterinnen und -vertreter.

  • Das Berufswahlspektrum für Mädchen und junge Frauen muss erheblich erweitert werden. Dies gilt auch für das andere Geschlecht, denn mit der Berufswahl werden die Weichen für spätere Arbeitsmarktchancen gesetzt. Der Girls’ Day Boys’ Day muss zu einer Priorität werden und die Berufsorientierung muss neue Wege gehen;
  • der Zugang zur Arbeit muss für alle Lehrlinge gewährleistet sein, denn weiblichen und männlichen Auszubildenden dürfen keine Probleme bei der Ausbildungsplatzsuche entstehen weil sie einen a-typischen Beruf gewählt haben. Falls Jugendlichen der Zugang wegen ihres Geschlechts verwehrt wird, sollen sie klagen können und die Umkehr der Beweislast sollte gelten;
  • der Frauenanteil an betrieblicher Weiterbildung muss deutlich erhöht werden, vor allem dann, wenn diese mit Aufstiegsförderung verbunden ist, denn die Qualifizierung der Beschäftigten ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Personalentwicklung und -planung. Da es keine Erhebungen zu betrieblicher Weiterbildung gibt, muss diese eingeführt werden und das Gleichgewicht im Zugang überprüft werden ;
  • die Kinderbetreuung muss weiterhin ausgebaut werden und auch die Wirtschaft muss sich an der Finanzierung beteiligen. Die Ganztagsschule, Schulrestaurants sowie peri- und paraschulische Aktivitäten müssen landesübergreifend angeboten werden. Beides muss mit genügend und qualifiziertem Personal
  • funktionieren, denn Eltern sind darauf angewiesen wenn sie berufstätig sein möchten und sie fordern eine qualitativ hochwertige Betreuung. Dies gilt im übrigen auch für Einrichtungen für ältere und kranke Menschen;
  • bei der Reform des Personalvertretungsgesetzes muss darauf geachtet werden, dass nebst vielen anderen Punkten den Gleichstellungsdelegierten Zugang zu den notwendigen Angaben gestattet wird – vor allem um die bestehenden Entlohnungsunterschiede zwischen Frauen und Männern aufzudecken und ihnen entgegen zu wirken;
  • der Sozialurlaub muss betriebsübergreifend eingeführt werden, er soll sich an denen vom OGBL verhandelten Modellen in bestehenden Kollektivverträgen anlehnen, denn die beiden gesetzlich verankerten Tage Urlaub aus familiären Gründen helfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht wenn es Schwierigkeiten gibt, die anders gelagert sind als die Krankheit eines Kindes (bspw. Krankheit oder Pflegebedürftigkeit der Partnerin/des Partners oder eines Familienangehörigen);
  • die Verschlechterungen des Gesetzes über den Elternurlaub müssen rückgängig gemacht werden, denn man hilft Eltern, die sich der Erziehung ihres Kindes auf Zeit widmen wollen, nicht, wenn man ihnen keine finanzielle Unterstützung zukommen lässt oder ihnen keinen Elternurlaub zugesteht weil sie einen Zeitvertrag haben;
  • die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit auf Zeit für die Kindererziehung und für die Weiterbildung muss auch im Privatsektor eingeführt werden, denn nur so haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wirklich freie Wahl;
  • flexible Arbeitszeitgestaltung, die auch die Beschäftigten zufrieden stellt – dazu gehören auch Arbeitszeitkonten und Sabbatjahre -, darf kein Tabuthema mehr bleiben, denn der Stress in den Betrieben muss abgebaut werden;
  • die Arbeitsmarktpolitik muss die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen, denn nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden;
  • in allen politischen Bereichen müssen endlich frauenspezifische Aspekte berücksichtigt werden, denn eine Gesellschaft, die eine Hälfte der Bevölkerung ausgrenzt und auf deren vielfältigen Fähigkeiten verzichtet, ist nicht zukunftorientiert.

Einerseits gibt es sehr wohl gesetzliche Vorgaben und es scheint auch den politischen Willen zu geben, Ungleichheiten und Diskriminierungen abbauen zu wollen. Andererseits werden dafür viel zu wenig Ressourcen zur Verfügung gestellt – nicht nur Geld, sondern auch zeitliche Ressourcen und Wissensressourcen. Dies muss geändert werden!

Mitgeteilt vom OGBL
am 11. März 2010

Les accords Lux 2011 sont garantis

A la suite de la réunion de suivi des accords Lux 2011 entre l’A.s.b.l. Sidérurgie de l’OGBL et du LCGB, conduite par son Président John Castegnaro, le Ministre de l’Economie Jeannot Krecké, le Ministre du Travail Nicolas Schmit, ainsi que les représentants de ArcelorMittal conduits par le Directeur Général Michel Wurth, en date du 3 mars 2010, l’A.s.b.l. Sidérurgie de l’ OGBL et du LCGB informe que :

  • Cette réunion, organisée sur initiative des syndicats représentés, a servi à établir un bilan intermédiaire sur l’évolution des accords Lux 2011.

A l’issu de cette réunion, l’A.s.b.l. Sidérurgie de l’OGBL et du LCGB constate que :

  • Les mesures prises par ArcelorMittal à ce jour, quant aux investissements et à l’évolution des effectifs, ont été réalisées en conformité aux accords Lux 2011
  • Des retards éventuels sur les investissements tels que prévus dans l’accord Lux 2011, s’expliquent par une conjoncture non propice au courant des années 2008 et 2009
  • Les investissements et l’évolution des effectifs planifiés pour les années 2010 et 2011 démontrent la volonté de ArcelorMittal de respecter les accords Lux 2011
  • En réponse à sa demande, ArcelorMittal confirme toujours reconnaître les principes des accords Lux 2011, ce qui se manifeste par son assurance de garantir l’emploi et de recourir à des emplois temporaires que dans une mesure strictement limitée.

En conclusion, l’A.s.b.l. Sidérurgie de l’OGBL et du LCGB :

  • Se réjouit des résultats présentés lors de cette réunion de suivi
  • Assure qu’elle suivra de près la future évolution des accords Lux 2011
  • Invite d’or et déjà à la prochaine réunion de suivi en deuxième moitié de l’année 2010

Luxembourg, le 4 mars 2010

OGBL verfeinert Positionen bezüglich der anstehenden Dreierkonferenz („Tripartite“)

Anlässlich seiner Sitzung vom 1. März 2010 hat die OGBL-Exekutive (nachstehend als OGBL bezeichnet) die Positionen, die der OGBL gelegentlich der kommenden Tripartite (Dreierverhandlungen Staat, Gewerkschaften und Patronat) verteidigen wird, weiter ausgefeilt.

Der OGBL hat die Stellungnahmen der verschiedenen Patronatsorganisationen, die auf eine Reduzierung der öffentlichen Ausgaben in Sachen soziale Sicherheit, hübsch verpackt unter dem Begriff „strukturelle Reformen“, hinzielen zur Kenntnis genommen. Der OGBL hat ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Regierung drei Themenbereiche auf die Tagesordnung setzen will, nämlich (1) die öffentlichen Finanzen, (2) die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und (3) die Beschäftigungspolitik. Letztendlich stellt der OGBL fest, dass die luxemburgische Regierung ein „Stabilitäts- und Wachstumsprogramm des Großherzogtums Luxemburg 2009-2014“ ausgearbeitet und der Europäischen Kommission hat zukommen lassen, dies ohne vorherige Analyse oder Konsultation der Sozialpartner und des Parlaments.

Die Arbeitnehmer haben bereits für die Krise gezahlt

Der OGBL ist sich der Tatsache bewusst, dass die Krise die Luxemburger Wirtschaft getroffen hat und dass diese Krise noch nicht vorbei ist. Der OGBL ist sich auch der Tatsache bewusst, dass mit seinem Einverständnis verschiedene Bankinstitute zu Beginn der Krise durch Einbringen von Milliarden öffentlicher Gelder gerettet wurden. Der OGBL ist sich der Tatsache bewusst, dass die Arbeitnehmer ihren Teil der Schäden, die durch diese Krise entstanden sind, weit gehend bezahlt haben, dies auf Grund (1) der dramatischen Zunahme der Arbeitslosigkeit (2) der Lohneinbußen, die Tausende von Arbeitnehmern infolge der Kurzarbeit hinnehmen müssen (3) extremer Lohnmäßigung (zum Beispiel bei der Erneuerung von Kollektivverträgen ohne jegliche Verbesserung) und (4) der zeitlich verzögerten Anpassung der Löhne und Pensionen an die Preisteuerung (Index) von 2006 bis 2009.

Den Analysen der orthodoxen Wirtschaftswissenschaftler nicht blind vertrauen

Der OGBL stellt fest, dass Budgetminister Luc Frieden Vorschläge zur Krisenbewältigung, die sich im Stabilitätsprogramm 2009-2014 wiederfinden und die ein Null-Defizit im Jahre 2014 anstreben, hat berechnen lassen. Mangels einer seriösen Analyse über den wirtschaftlichen Aufschwung sowie über das reale Einsparpotenzial bei den öffentlichen Finanzen ohne dadurch einen möglichen Aufschwung im Keim zu ersticken wie etwa durch zu drastisches Zurückschrauben der öffentlichen Investitionen, fragt sich der OGBL, ob es angebracht ist sich gegenüber der Brüsseler Exekutive derart aus dem Fenster zu lehnen. Weshalb sollte man nicht ein moderateres Ziel anstreben wie etwa ein Defizit von 0,8 % des BIP in 2014 anstatt ein Null-Defizit, fragt sich die OGBL-Exekutive. Des Weiteren stellt der OGBL fest, dass es in verschiedenen Kreisen nationaler und internationaler Wirtschaftsexperten unterschiedliche Ansichten über eventuelle Wege aus der Krise gibt. Wären andere Sichtweisen oder Wege wirklich denkbar? Warum sollte man ausschließlich den Ansichten jener orthodoxen Wirtschaftswissenschaftler folgen, die durch ihre „unparteiischen“ Empfehlungen in der Vergangenheit die Politik begünstigt haben, die ursächlich schuld an dieser Krise ist, d.h. die Politik der Deregulierung, des schlanken Staates, der totalen Marktfreiheit? Andere, unabhängigere Wirtschaftswissenschafter, darunter auch Nobelpreisträger, wahrscheinlich humaner und sozialer eingestellt, empfehlen andere Ansätze.

Weshalb wird nicht auch diesen Meinungen Rechnung getragen?

Rote Linien

Angesichts dieser unausgewogenen Meinungslage, hat der OGBL für die Tripartite-Verhandlungen rote Linien ausgearbeitet und zurückbehalten, die nicht überschritten werden dürfen:

(1) Soziale Sicherheit: keine Leistungsverschlechterungen in gleich welchem Bereich, gegebenenfalls kann eine paritätische Beitragserhöhung (Versicherte, Arbeitgeber, Staat) in Betracht gezogen werden. Gegebenenfalls könnte die Beitragsdecke abgeschafft werden. Diese beträgt zurzeit 5 Mal den Mindestlohn.

Allein diese Maßnahme würde der nationalen Gesundheitskasse 160 Millionen zusätzliche Einnahmen bescheren. Das Aufrechterhalten der Begrenzung wäre gleichbedeutend mit einer Politik der sozialen Ungleichheit, wäre ein Geschenk der Regierung an die Reichen. Die Abschaffung wäre hier eine Maßnahme gerechter selektiver Sozialpolitik.

Jedenfalls hat der OGBL nicht vor, im Rahmen der nationalen Dreierkonferenz über die Zukunft der Krankenversicherung und der Gesundheitspolitik zu diskutieren. Das Gleiche gilt für die Pensionen. Es ist nicht die soziale Sicherheit, welche die öffentliche Verschuldung Luxemburgs in die Höhe getrieben hat, im Gegenteil, die soziale Sicherheit bedeutet einen sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Vorteil für den Standort Luxemburg.

Sowohl was die Kranken- als auch die Pensionsversicherung anbelangt wurde ein Diskussions- und Verhandlungsprozess in die Wege geleitet. Für den OGBL gilt es diesen Prozess weiterzuführen, um zu einem größtmöglichen Konsens zu gelangen was Reformen anbelangt, die es ermöglichen die aktuellen Leistungen für die Versicherten auch in Zukunft zu garantieren.

(2) Der OGBL widersetzt sich jeglichen politischen Anwandlungen, die auf Lohnkürzungen hinzielen, und jeglichen politischen Einmischungen in die Tarifpolitik und in die Kollektivvertragsverhandlungen. Dies gilt sowohl für den kommerziellen als auch für den nicht-kommerziellen Dienstleistungssektor, für den privatwirtschaftlichen als auch den öffentlichen Dienst in der weitläufigsten Bedeutung des Begriffs (dazu gehören die Arbeitnehmer des Krankenhaussektors, des sozialen Bereichs, die Arbeitnehmer der öffentlichen Einrichtungen und Betriebe, die Arbeitnehmer und Funktionäre des Staates und der Gemeinden).

(3) Die automatische Indexanpassung der Löhne und Pensionen ist nicht verhandelbar!

Beschäftigungspolitik

Was die Beschäftigungspolitik anbelangt, so drängen sich verschiedene Reformen auf, insbesondere:

  • Verstärkung der Gesetzgebung zum Arbeitsplatzerhalt;
  • Verstärkung des gesetzlichen Schutzes der Arbeitnehmer im Falle kollektiver Entlassung wenn der Betrieb Gewinne macht;
  • Verstärkung des Schutzes der Arbeitnehmer, die sich in prekären Arbeitsverhältnissen wiederfinden, insbesondere die jungen Arbeitnehmer und Frauen;
  • Ausarbeitung und Anwendung von Arbeitsmodellen, welche Arbeitszeitverkürzungen anpeilen mit dem Ziel Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen;
  • Verstärkung der Gesetzgebung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmen, um zu gewährleisten, dass das langfristige Überleben und gute Funktionieren des Unternehmens den kurzfristigen Interessen der Aktionäre und höheren Führungskräften übergeordnet wird;
  • Aufrechterhaltung und Ausbau des bewährten Instruments der Kurzarbeit für die Dauer der Krise;
  • Verstärkung des Schutzes der älteren Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit;
  • Einsetzen einer wirksamen Politik betreffend den Schutz der Arbeitnehmer im Konkursfall;
  • Vermeidung jeglicher Diskriminierung zwischen Arbeitnehmern die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, insbesondere zwischen den ansässigen Arbeitnehmern und den Grenzgängern;
  • Überprüfung verschiedener im Jahre 2006 angenommener Maßnahmen, insbesondere was die Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag anbelangt;
  • Unterstützung der Beschäftigungsinitiativen;
  • Verbesserung des individuellen und kollektiven Zugangs zur Weiterbildung;
  • Ausbau der Weiterbildung und ihrer Attraktivität durch die Schaffung eines Fonds für die berufliche Aus- und Weiterbildung, der durch einen Beitrag aller privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen sowie die Unterstützung derjenigen Betriebe, die junge Leute ausbilden und einstellen, finanziert wird;
  • tiefgehende Reform der ADEM, um diesem öffentlichen Dienstleistungserbringer zu ermöglichen den Arbeitssuchenden wirkungsvoll zu helfen;
  • Absicherung einer adäquaten Finanzierung des „Fonds pour l’emploi“.

Öffentliche Finanzen

Der OGBL warnt vor einem zu schnellen Ausstieg aus dem 2009 beschlossenen konjunkturellen Anti-Krisenprogramm, das zum Ziel hatte die Wirtschaft, die Beschäftigung und die Kaufkraft zu unterstützen. Wenn die öffentlichen Investitionen heruntergeschraubt werden müssen, ist es notwendig die Bereiche, die nicht davon betroffen sein dürfen, klar zu nennen wie etwa der Erziehungsbereich, der Gesundheitsbereich und der soziale Bereich, die zur Ansiedlung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten notwendigen Infrastrukturen (zum Beispiel Aktivitätszonen), der öffentliche Transport, die Forschungs- und Entwicklungspolitik, die Durchführung der notwendigen Politiken damit Luxemburg seine Verpflichtungen in Sachen Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung erfüllen kann sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Großregion. Die Investitionspolitik muss dem Notwendigen, nicht den Luxus Vorschub leisten, sie muss jene Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen und die lokale Wirtschaft ankurbeln, bevorzugen.

Der OGBL vertritt die Meinung, dass zusätzliche Anstrengungen zur effizienteren Bekämpfung der Steuerhinterziehung erforderlich sind.
Falls zusätzliche Steuereinnahmen benötigt würden, spricht sich der OGBL für Maßnahmen aus, welche die hohen Einkommen und die großen Vermögen belasten würden.

Für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft

Was die wirtschaftliche Lage anbelangt, erinnert der OGBL daran, dass die Grundlagen unserer Wirtschaft gesund sind, dass Umsatzrendite und Produktivität unserer Wirtschaft allgemein gut sind. Der OGBL ist der Ansicht, dass eine auf das Konzept „Wettbewerbsfähigkeit durch Kostensenkung“ basierende Diskussion unausweichlich in einer Sackgasse münden wird. Anstatt ausschließlich die Wettbewerbsfähigkeit/Kosten-Frage der Unternehmen in den Mittelpunkt zu stellen, täte man gut daran eine ernsthafte Zukunftsdiskussion Luxemburgs mit den Hauptthemen wirtschaftliche Entwicklung des Landes, Diversifizierung der Wirtschaft, Industriepolitik sowie Chancen einer nachhaltigen Entwicklungspolitik für die lokalen Klein- und Mittelbetriebe, zu führen. In diesem Zusammenhang wäre es ebenfalls angebracht Maßnahmen auszuarbeiten, die darauf hinzielen Arbeitnehmern aus abnehmenden Sektoren den Übergang in zukunftsträchtige Sektoren und Aktivitäten zu erleichtern, dies insbesondere im Rahmen einer offensiven Umweltschutz- und nachhaltigen Entwicklungspolitik.
Ein gemeinsamer sektorbezogener Ansatz unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure die in sektoriellen „Kompetenz- und Beschäftigungsräten“ vertreten wären, könnte zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Luxemburg beitragen.

Sensibilisierungskampagne in den Unternehmen

Die OGBL-Exekutive hat schlussendlich grünes Licht für eine Sensibilisierungskampagne gegeben, die der OGBL auf Basis seiner Forderungen anlässlich der großen gewerkschaftlichen Demonstration am 16. Mai 2009 in den Unternehmen durchführen wird. Hier zur Erinnerung die Parolen dieser Demo:

  • Für unsere Arbeitsstellen.
  • Für unsere Kaufkraft.
  • Für unsere soziale Sicherheit.
  • Finger weg vom Index, von unseren Löhnen, Gehältern und Pensionen.
  • Zusammen gegen jede Form von Sozialabbau!

Mitgeteilt vom OGBL
am 1. März 2010

Natürliche „Tripartite“ versus inszenierte „Tripartite“

Der Nationalvorstand des OGBL trat am 9. Februar 2010 in Esch/Alzette zusammen.
Bei dieser Gelegenheit befasste sich der Nationalvorstand unter anderem mit den
Vorbereitungen der kommenden „Tripartite“ (Dreierverhandlung: Staat,
Gewerkschaften und Patronatsverbände). Der Nationalvorstand stellt fest, dass in der
Dringlichkeit der Finanzkrise zwischen September 2008 und März 2009 das typisch
luxemburgische Dreierverhandlungsmodell auf natürliche Weise funktionierte. Mit dem
Ergebnis, dass ganz schnell Entscheidungen im Konsens herbeigeführt werden
konnten, die es möglich machten die zwei großen Luxemburger Banken Fortis und
Dexia vor dem Konkurs zu retten. Heute beobachten wir vor allem eine gefährliche
Inszenierung, die schon fast an Manipulation der öffentlichen Meinung grenzt
(Beispiel der „Nicht-Bericht“ Fontagné).

Stabilitäts- und Wachstumsprogramm in einem zu starren Rahmen

Ohne zuverlässiges Zahlenmaterials und ohne grundlegende Analyse und Beratung
zwischen den Sozialpartnern, dem Parlament und der Regierung wurde das Stabilitätsund
Wachstumsprogramm Luxemburgs für die Periode 2009-2014 nach Brüssel
gesandt. In diesem Dokument wird ein Null-Defizit im Jahre 2014 anvisiert. Warum
Null, warum will Luxemburg unbedingt der beste Schüler Europas sein, fragt sich
OGBL-Präsident Jean-Claude Reding. Der Rahmen ist zu eng und lässt keinen
politischen Spielraum zu, insbesondere nicht in der Sozialpolitik. Die von der
Regierung gewählte Methode das Land vor vollendete Tatsachen zu stellen muss
schnellstens geändert werden ansonsten das luxemburgische Dreiermodell zur Farce
werden könnte.

Kein Mandat für ein Verhandlungsabkommen um jeden Preis

Der Nationalvorstand des OGBL gab seiner Führung kein Mandat zu einem
Dreierverhandlungsabkommen um jeden Preis zu gelangen. Der OGBL sagt nein zu
jeder Form von Schwächung bzw. Abbau des Sozialmodells und wird keiner Form von
Indexmanipulation zustimmen. Der OGBL plädiert für einen Ansatz ohne Sozialschock,
um die öffentlichen Finanzen zu sanieren: gewisse Einsparungen auf der
Ausgabenseite und die Einführung neuer sozialgerechter Einnahmen. Wer mehr
verdient, muss mehr beitragen!

Mitgeteilt vom OGBL
am 10. Februar 2010

Quel est le but de cette mise en scène?

Déjà en 2006 pendant la phase préparatoire de la tripartite, les idées du professeur
français Lionel Fontagné avaient animé les esprits au Luxembourg. Comme d’autres
prophètes de l’économie il s’est fondamentalement trompé à l’époque et
heureusement ses recettes anti-sociales n’ont pas été retenues.
Et nous revoilà en période préparatoire d’une tripartite que resurgissent les mêmes
idées du professeur dans un nouveau paquet appelé cette fois-ci «Compétitivité du
Luxembourg: après la bulle?». Ce nouveau rapport qu’il aurait continué à
développer à Paris, gratuitement, sans qu’il aurait été commandé par le
gouvernement, fut présenté hier soir sous forme «d’essai» presque secrètement
dans un club business sélect en présence du ministre de l’Economie, du président de
l’Observatoire de la compétitivié et des leaders patronaux. Quelques représentants
de la Chambre des salariés et de la presse avaient réussi à s’inscrire in extremis.
Alors que jusque hier l’organisateur appelait encore sur son site internet le
document «second rapport», hier soir le professeur a insisté sur le terme «essai».
Bizarrement lors de l’interview qu’il a donné à l’organisateur le 29 janvier 2010, il
n’est question que de «second rapport». Par exemple le professeur est cité d’avoir
dit: «A la suite de la présentation publique du premier rapport, j’ai eu l’occasion de
revenir au Luxembourg à plusieurs reprises et de revoir les différents partenaires au
sein de la Tripartite, …». Plus encore que les recommandations déphasées par
rapport à la réalité sociale, économique et politique du Luxembourg contenues dans
ce «rapport», l’OGBL dénonce une manoeuvre politique ayant pour but d’imposer un
ordre du jour foncièrement anti-social et anti-salarial à la prochaine Tripartite.

Communiqué par l’OGBL
le 5 février 2010

OGBL fordert maximale Entsendezeit

Die ursprünglichen Ziele der Richtlinie betreffend die Entsendung von Arbeitnehmern von einem Mitgliedstaat in einen anderen waren unter anderem der Schutz der Arbeitnehmer und die Wahrung des lauteren Wettbewerbs. Dann aber wurde das Großherzogtum Luxemburg im Jahr 2008 verurteilt zu sehr darauf bedacht gewesen zu sein die nationalen Arbeitnehmer gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen, dies dadurch, dass die ausländischen Dienstleistungsanbieter verpflichtet wurden das gesamte Luxemburger Arbeitsrecht einzuhalten inklusive der kollektivvertraglich festgelegten Löhne und Arbeitsbedingungen. Das luxemburgische Gesetz verlangte außerdem von den ausländischen Dienstleistungsanbieter die automatische Indexanpassung der Löhne an die Preisentwicklung für sämtliche Löhne anzuwenden.

Aufgrund dieses Urteils muss Luxemburg sein Gesetz ändern. Hier hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) unmissverständlich ein politisches Urteil gefällt indem er dem Wettbewerbsrecht Vorrang vor den Grundrechten, sowie der Einhaltung des nationalen Arbeitsrechts und der Tarifverträge gegeben hat. Der Gerichtshof will offensichtlich erreichen, dass ein Instrument zum Schutz der Arbeitnehmer in ein reines Wettbewerbsinstrument umgewandelt wird und öffnet damit dem Sozialdumping Tür und Tor.

Dies ist für den OGBL unannehmbar und er fordert, dass die europäische Entsenderichtlinie dahingehend umgeändert wird, dass die Ziele betreffend den Schutz der Arbeitnehmer und den fairen Wettbewerb, die jetzt in der Präambel der Richtlinie aufgeführt sind, unmissverständlich in den Haupttext integriert werden.

Man müsse auch den zeitlich begrenzten Aspekt der Entsendung von Arbeitnehmern von einem Mitgliedstaat in einen anderen klarer formulieren. Die Direktive definiert die Entsendung von Arbeitnehmern wie folgt:
„Im Sinne dieser Richtlinie gilt als entsandter Arbeitnehmer jeder Arbeitnehmer, der während eines begrenzten Zeitraums seine Arbeitsleistung im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als demjenigen erbringt, in dessen Hoheitsgebiet er normalerweise arbeitet“.
In dem Gesetzentwurf, der jetzt der Abgeordnetenkammer vorliegt, wird die Dauer der Entsendung eines Arbeitnehmers im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung auf 12 Monate, die aber um 12 weitere Monate verlängert werden kann, festgelegt. Für den OGBL ist diese zeitliche Begrenzung kohärent mit dem ursprünglichen Zweck der Richtlinie (siehe obenstehende Definition der Entsendung). So könnte Sozial- und Wirtschaftsdumping künftig besser vermieden werden. Der OGBL richtet demzufolge einen eindringlichen Appell an die Abgeordnetenkammer diese Bestimmung im Gesetzvorschlag nicht umzuändern.

Was die Indexierung der Löhne anbelangt, ist der OGBL der Auffassung, dass dieses Problem im vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst wird. Die Arbeitnehmerkammern hatten in ihren Gutachten eine Lösung vorgeschlagen, die es ermöglicht hätte in weit reichendem Maße die automatische Indexierung der Löhne der temporär nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten. Belgien hat es zum Beispiel fertig gebracht sein ganzes Indexsystem in sein Entsendegesetz einzubringen, dies ohne dass dies bei den zuständigen europäischen Instanzen auf Widerstand gestoßen ist. Der OGBL ersucht die Abgeordneten diesen Teil des Gesetzentwurfs zu überprüfen und sich an den Gutachten der Arbeitnehmerkammern zu orientieren.

Mitgeteilt vom OGBL am 28. Januar 2010