Der OGBL fordert, die Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen heraufzusetzen

Die Schweingrippe hat Luxemburg seit einiger Zeit erreicht. Im Rahmen des Schulbeginns nimmt dieses Problem nun eine neue Dimension an. Ein Kind, das an der Schweinegrippe erkrankt, muss zuhause bleiben und betreut werden.
Viele berufstätige Eltern haben allerdings nach den Sommerferien bereits ihre Jahresurlaubstage weitgehend aufgebraucht. Der für solche Zwecke vorgesehene Extraurlaub, der Urlaub aus familiären Gründen, ist nicht an diese außergewöhnliche Situation angepasst.

Urlaub aus familiären Gründen im Prinzip auf 2 Tage begrenzt

Die derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass berufstätige Eltern eines Kindes unter 15 Jahren, welches schwer erkrankt ist, einen Unfall erlitt oder aus anderen zwingenden gesundheitlichen Gründen die Betreuung eines Elternteils benötigt, Anrecht auf Urlaub aus familiären Gründen haben.
Dieser Extraurlaub ist auf 2 Tage pro Jahr und pro Kind begrenzt. In schwerwiegenden Fällen wie einer Krebserkrankung oder einer Krankheit, die einen zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt erfordert, kann dieser Urlaub nach Gutachten der medizinischen Kontrollstelle der Sozialversicherung verlängert werden.

Zwingender Grund öffentlicher Gesundheit

Mit der Schweinegrippe befinden wir uns vor einem Problem von Pandemie, d.h. einem zwingenden Grund öffentlicher Gesundheit. Ein außergewöhnliches Problem bedingt außergewöhnliche Mittel! Der OGBL deshalb appelliert an die Regierung die Dauer des Urlaubs aus familiären Gründen ausnahmsweise und ohne viel Bürokratie heraufzusetzen, so dass berufstätige Eltern eines oder mehrerer an der Schweinegrippe erkrankten Kinder diese so lange betreuen können, wie es die schulischen beziehungsweise ärztlichen Instanzen verlangen.

Der OGBL fordert des Weiteren, das Alter der von dieser Maßnahme betroffenen Kinder ausnahmsweise auf 17 Jahre heraufzusetzen.

Mitgeteilt vom OGBL am 18. September 2009

Das Leitmotiv vom 16. Mai bleibt aktuell!

Die Ferienzeit ist vorüber. Ferienzeit sollte eigentlich eine Zeit der Muße und Erholung sein. Für manche unserer Mitbürger waren die Sommermonate aber eher von Zukunftsängsten geprägt. Wir denken an die Menschen, die bei Villeroy&Boch, bei Qatena, bei Laubach, bei Duscholux und in manch anderen Betrieben ihre Arbeit verloren haben. Wir denken an die Menschen, die sich fragen, ob sie weiterhin Kurzarbeit machen müssen, an diejenigen, die sich Fragen stellen, wie es mit ihrem Betrieb weitergehen wird, wie es um ihren Arbeitsplatz steht. Wir denken an die Jugendlichen, die ihre Ausbildung beenden und sich fragen, ob sie einen Arbeitsplatz finden werden.

Wir brauchen eine aktive Beschäftigungspolitik, die verhindert, dass Arbeitsplätze aus kurzfristigen Profitinteressen heraus zerstört werden. Der luxemburgische Staat hat viele Steuergelder ausgegeben und bereit gestellt, um den Betrieben zu helfen, die Krise zu bewältigen. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung für die Unternehmen, besonders für diejenigen, die nicht nur von den Konjunkturprogrammen profitieren, sondern von direkten Unterstützungen, wie dies bei verschiedenen Banken, der Fall ist. Dies bedeutet aber auch, dass der Staat eingreifen muss, wenn Unternehmen sich nicht an diese Verpflichtung halten. Es kann nicht sein, dass Staatsgelder kassiert werden und gleichzeitig Menschen in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden.

Die bestehenden Instrumente, um Arbeitslosigkeit zu verhindern, wie die Kurzarbeit und die Beschäftigungspläne, müssen ausgebaut und verbessert werden. Die finanzielle Absicherung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit muss verbessert werden.

Der Schutz der Arbeitnehmer bei Konkursen muss verstärkt werden. Auch hier drängt der OGBL auf schnelles Handeln.

Junge Menschen, die ihre Ausbildung beendet haben und die eine Arbeit suchen, brauchen dabei eine aktive, unkomplizierte, unbürokratische Unterstützung. Initiativen wie das neue gemeinsame Informationsbüro von Bildungsministerium, Hochschulministerium, Familienministerium und Arbeitsministerium (www.anelo.lu) sind dabei Schritte in die richtige Richtung.

Das „Comité permanent du travail et de l’emploi“ wird am 20. Oktober nach langer Inaktivität erstmals wieder zusammenkommen. Das ist gut so. Der OGBL wird aktiv an den Arbeiten teilnehmen und darauf drängen, dass sich dieses Gremium während der Krise ein konkretes Arbeitsprogramm gibt und sich in seiner Arbeit nicht auf das gesetzliche Minimum beschränkt.

Aus den alltäglichen Kontakten, die der OGBL mit den Menschen in den Betrieben hat, wissen wir, dass die bereits hohe Belastung in der heutigen Arbeitswelt sich noch verstärkt hat. Die Krise wird zudem von verschiedenen Arbeitgebern und Managern auch noch bewusst dazu benutzt, um den Druck und den Stress auf dem Arbeitsplatz zu erhöhen. Vor der Krise wurde in Unternehmerkreisen viel und gerne über die soziale Verantwortung der Unternehmen geredet. Gerade jetzt ist diese soziale Verantwortung gefordert. Die Sorgen der Menschen müssen ernst genommen werden. Das bedeutet auf Information und Dialog zu setzen, anstatt auf Druck und Verunsicherung. Dem organisierten Sozialdialog mit den Personalvertretern und ihren Gewerkschaften kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der OGBL stellt aber fest, dass mancherorts der Sozialdialog eher als lästige Pflichtübung angesehen wird. Diese Erfahrung, gerade jetzt in der Krise, bestätigt den OGBL in seiner Meinung, dass es unerlässlich ist, schnellstens unsere  Personalvertretungsgesetzgebung, unsere Mitbestimmungsgesetze zu modernisieren, und einen qualitativ guten Sozialdialog im Interesse der Arbeitnehmer im Betrieb zu stärken. Wir erwarten vom neuen Arbeitsminister, dass er dieses Thema zu einer Priorität macht.

Ob der angekündigte wirtschaftliche Aufschwung dauerhaft ist, ist noch ungewiss. Deshalb wäre es auch falsch, jetzt die Konjunkturprogramme zu stoppen und eine Austeritätspolitik einzuleiten. Im Gegenteil, es gilt die Kaufkraft der Menschen zu erhalten, sie zu stärken, ihre soziale Absicherung bei Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter zu garantieren. Erneute Angriffe auf unser Indexsystem, wie sie von den Funktionären der Patronatsverbände und vom Stellvertreter der Europäischen Zentralbank in Luxemburg gefordert werden, sind völlig fehl am Platz und sind für den OGBL kein Diskussionsthema. Die Forderungen der Demonstration vom 16. Mai bleiben für den OGBL gültig. Die massive Unterstützung der gewerkschaftlichen Forderungen durch die schaffenden und pensionierten Menschen bleibt für den OGBL weiterhin eine Verpflichtung.

Jean-Claude Reding
Präsidebnt

Une convention relative au harcèlement et à la violence au travail vient d’être signée au niveau interprofessionnel.

Les syndicats OGBL et LCGB, d’un côté, et l’Union des Entreprises Luxembourgeoises ‐ UEL, de l’autre, ont récemment signé un accord relatif au harcèlement et à la violence au travail. Cet accord a pour vocation de transposer en droit luxembourgeois l’accord‐cadre du 26 avril 2007 conclu par les partenaires sociaux au niveau européen.
Dans cet accord, les partenaires sociaux nationaux identifient le harcèlement et la violence comme des comportements inacceptables qui peuvent affecter potentiellement tous les salariés, indistinctement de la nature et de leur lieu de travail. Selon les parties signataires de la convention en question, il convient de sensibiliser les employeurs, les travailleurs et leurs représentants par rapport à ce phénomène et de leur indiquer des pistes leur permettant de se prémunir contre ces comportements au travail.
Les parties signataires ont donc fixé les lignes directrices en matière de sensibilisation, de prévention et de gestion des actes de harcèlement et de violence au travail. Elles ont également laissé aux partenaires sociaux la possibilité de conclure au niveau approprié des conventions afin de préciser si nécessaire les dispositions de l’accord.
Les partenaires sociaux signataires se proposent de demander au Gouvernement de déclarer le présent accord d’obligation générale par voie de règlement grand‐ducal. Il sera alors applicable à l’ensemble des entreprises légalement établies sur le territoire national et à tous les travailleurs qui sont liés à celles‐ci par un contrat de travail.

Communiqué par l’OGB‐L, le LCGB et l’UEL, le 7 juillet 2009

Propositions d’orientation pour la politique dans l’enseignement supérieur et de la recherche

Récemment les représentants du personnel de l’OGBL au sein de l’Université et de différents centres de recherche publics se sont rencontrés pour un échange de vue sur la politique dans l’enseignement supérieur et de la recherche.

Conscients de l’importance de l’enseignement supérieur et de la recherche pour le développement social, culturel et économique du Luxembourg, les représentants du personnel estiment que l’Université et les Centres de recherche publics doivent rester une priorité budgétaire pour le futur gouvernement.

Maintenir et développer l’attractivité de l’Université et des Centres de recherche publics doit être la ligne d’orientation pour la politique du personnel. Il faut valoriser le travail du personnel et fidéliser les chercheurs et les enseignants-chercheurs en améliorant la qualité des relations du travail et l’implication du personnel dans les processus décisionnels, et en développant les perspectives de carrières.

Le droit à l’information, à la consultation et à la participation des représentants du personnel à tous les échelons décisionnels doit être amélioré et adapté aux besoins du monde académique et de la recherche.

Dans le même ordre d’idées l’OGBL suggère de créer une plateforme permettant d’associer le monde du travail, la société civile au développement et à l’orientation de la politique universitaire et de la recherche.

Les représentants du personnel attirent également l’attention du futur gouvernement sur les spécificités en matière de sécurité et de santé au travail dans le domaine de la recherche, qui nécessitent une attention particulière dans l’intérêt du personnel concerné, mais au-delà dans l’intérêt du développement de la recherche au Luxembourg.

D’autres sujets comme la charge d’enseignement des enseignants-chercheurs, la sécurisation des parcours professionnels des chercheurs, l’évolution des carrières et la politique en matière de rémunération doivent faire l’objet d’un débat politique et trouver une solution adéquate dans le cadre de conventions collectives de travail.

Les représentants du personnel espèrent que les sujets ci-dessus seront pris en considération dans le programme gouvernemental.

Communiqué par l’OGBL le 25 juin 2009

Der OGBL-Nationalvorstand tagte am 16. Juni in Düdelingen

Mit uns kein Sozialabbau!

Der OGBL-Nationavorstand tagte am selben Tag wie die Koalitionäre CSV und LSAP. Die Wahlen und ihre Folgen waren denn auch einer der Hauptpunkte auf der Tagesordnung. OGBL-Präsident Jean-Claude Reding bedauerte eingangs das schlechte Abschneiden der mehr oder weniger gewerkschaftsfreundlichen Kräfte im Europaparlament: die Sozialisten, die Grünen und die Linken. Aber auch die Christlichsozialen wurden innerhalb der europäischen rechtskonservativen Volkspartei (PPE) geschwächt. Dies Ergebnis bedeute, so Reding, dass die neoliberale Linie der auslaufenden Barroso-Kommission möglicherweise in der neuen Kommission neuen Auftrieb bekommen könnte und somit bedeute dies nichts Gutes für das schon kränkelnde soziale Europa.

Was die Wahlen in Luxemburg anbelangt, betonte Jean-Claude Reding – und er bekam dafür den Sukkurs des Nationalvorstands – dass der OGBL als parteipolitisch unabhängiger Gewerkschaftsbund keine Rücksicht auf die eine oder andere Regierungspartei zu nehmen brauche. Den OGBL interessiere nur was im Koalitionsabkommen stehe und dass darin den gewerkschaftlichen Forderungen des OGBL vom 16. Mai 2009 Rechnung getragen werde (siehe unten). Diese Forderungen seien als „rote Linien“ zu verstehen, die nicht überschritten werden dürfen, ansonsten der 16. Mai eine Neuauflage erfahren könnte. Insbesondere die LSAP werde an ihrer Fähigkeit gemessen, während der nächsten fünf Jahre konsequent den Sozialstaat zu verteidigen. Wenn die LSAP als einzige Partei, die ihrem Namen nach noch immer eine Lohnempfänger-Partei ist, es nicht fertig bringen sollte, bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen die gewerkschaftlichen Forderungen gebührend einzubringen, wäre es für die Zukunft dieser Partei möglicherweise besser, sie würde gar nicht mit in die Regierung gehen.

Im Zusammenhang mit dem Thema Kaufkraft betonte Jean-Claude Reding ebenfalls die Notwendigkeit, das Kindergeld, den Kinderbonus und die Chèquesservices wieder an den Index zu binden. Durch die „Desindexierung“ von 2006 habe das Kindergeld bereits um zwischen 5 und 7,5% an Wert verloren. Die Chèques-services müssten darüber hinaus allen Kindern der in Luxemburg Beschäftigten, also aller der in Luxemburg steuer- und sozialversicherungzahlenden Arbeitnehmer, zugute kommen. Das heißt auch den Grenzgängern und denjenigen Arbeitnehmern, deren Kinder älter als 12 Jahre
sind.

Der Nationalvorstand befasste sich des Weiteren eingehend mit der wirtschaftlichen und sozialen Lage und mit den Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes, um die Krise zu meistern. Carlos Pereira berichtete über die Problematik des „Reclassement“ und der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern, die über längere Zeit erkrankt waren bzw. einen Unfall erlitten haben. Von diesem Problem sind in der Zwischenzeit 10.000 Arbeitnehmer betroffen und in vielen Fällen führen die derzeit gültigen Bestimmungen zu einem dramatischen Einkommensverlust bei diesen Menschen. Minister Di Bartolomeo hatte dem OGBL noch vor den Wahlen versichert, auf diesem Gebiet sei eine grundlegende Reform in Ausarbeitung.

Organigrammänderungen

In eigener Sache nahm der Nationalvorstand unter anderem die folgenden Änderungen im Organigramm an beziehungsweise zur Kenntnis:

Da Alain Kinn zum 1. Juni in die „Chambre des salariés“ gewechselt ist, um dort die Verantwortung für den neu geschaffenen Bereich der gewerkschaftlichen Fortbildung zu übernehmen sowie für die Förderung von Wohlbefinden und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig ist, wurden seine politischen Aufgaben im geschäftsführenden Vorstand großenteils an Nico Clement übertragen. Das von Alain Klinn bekleidete Amt des Tarifsekretärs im Bereich Hüttenindustrie und Bergbau wird von Raymond Kapuscinsky übernommen.

Die tägliche Koordinierung der anderen von Alain Kinn wahrgenommenen  Aufgaben innerhalb des OGBL werden großenteils von Véronique Eischen übernommen, die zur Abteilungsleiterin avanciert.

Pit Schreiner avanciert ebenfalls zum Abteilungsleiter und übernimmt die Koordinierung der drei Berufssyndikate, die im OGBL zuständig sind für die Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst bzw. für alle Arbeitnehmer der nichtgewinnstrebenden Wirtschafts- und Sozialbereiche.

Im Nationalen Schlichtungsamt wird der OGBL in Zukunft durch die folgenden Kollegen vertreten sein: Jean-Claude Bernardini, Véronique Eischen, Hubert Hollerich und Pit Schreiner.

Marco Casagrande wird den OGBL in der SNCI vertreten.

Abschließend, nahm der Nationalvorstand die Kündigung von Marie-Thérèse Sannipoli in der Rentnergruppe der Arbeitnehmerkammer an. Für sie wird Fernand Schott nachrücken.


Zur Erinnerung: Die OGBL-Forderungen an die Adresse der Politik vom 16. Mai 2009  

 

Es darf zu keinem Leistungsabbau bei den Sozialversicherungen (Kranken, Renten- und Invaliden-, sowie Unfall- und Pflegeversicherung) kommen.

Der finanzielle Beitrag von Patronat und Staat für die Sozialversicherungen darf nicht gekürzt werden. Er muss sogar, wenn es die Anpassung der Leistungen erfordern sollte, heraufgesetzt werden können!

Gegen die Privatisierung der Sozialen Sicherheit, der Sozialversicherungen und der öffentlichen Dienstleistungen.

Das Gesetz über die automatische Anpassung der Löhne, Gehälter und Renten an die Inflation – den Index – darf unter keinen Umständen angetastet werden.

Sowohl das Gesetz über den Mindestlohn als auch das Gesetz über das soziale Mindesteinkommen (RMG) sind strikt zu respektieren.

Die Anpassung der Renten (Rentenajustement) an die allgemeine Lohnentwicklung muss wie bisher im Zwei-Jahres-Rhythmus erfolgen.

Das Rentenalter darf nicht erhöht werden.

Kein Lohnabbau in den öffentlichen Dienstleistungsbereichen und keine politische Unterstützung für eine Lohnpolitik in den luxemburgischen Betrieben, die einen Stopp, einen Abbau der Löhne oder ein Zurückbleiben der Löhne hinter der wirtschaftlichen Produktivitätsentwicklung zum Ziel hat.

Eine verbesserte Arbeitslosengesetzgebung. Bei anhaltender Krisenentwicklung muss die Arbeitslosenentschädigung erhöht und länger bezahlt werden.

Die Gesetzgebung über die Kurzarbeit muss weiter angepasst werden: Ausbau der beruflichen Fortund Weiterbildung und Einführung der 100-prozentigen Entschädigung für die Arbeitnehmer.

Die Gesetzgebung über den „maintien dans l’emploi“ muss kurzfristig verbessert werden, damit dieses Instrument wirklich seinen Zweck erfüllt: nämlich präventiv Arbeitsplätze abzusichern und Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Die gesetzliche Absicherung der Arbeitnehmer bei Konkursen muss verbessert werden.

Gegen die drohende Arbeitslosigkeit von Schulabgängern 2009 bzw. bei anhaltender
Krisenentwicklung von Schulabgängern 2010, müssen präventiv unbefristete und befristete Arbeitsplätze in ausreichender Zahl bei Staat, Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen geschaffen werden.

Die finanziellen Unterstützungen und die Auftragsvergaben des Staates an die Betriebe müssen von betrieblichen Arbeitsplatzgarantien und Lohngarantien für die Arbeitnehmer abhängig gemacht werden.

Auf europäischer und nationaler Ebene eine Politik, die das Sozial- und das Arbeitsrecht über das Wirtschaftsrecht stellt, die einer weiteren Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeit resolut entgegentritt und die arbeitsrechtliche Reformen für eine Stärkung des Kündigungsschutzes und der Arbeitsverträge vornimmt.

Bei vollem Lohnausgleich die gesetzliche Arbeitszeit verkürzen, um wirklich aktiv die
Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Die Reform der betrieblichen Mitbestimmungsgesetze ist eine absolute Priorität: die Mitbestimmung muss tiefgreifend modernisiert und sozial fortschrittlicher gestaltet werden.

Die Zunahme der Verletzungen der Arbeits- und der Sozialgesetzgebung bzw. der Kollektivverträge durch die Arbeitgeber muss politisch und gesetzgeberisch bekämpft werden: die staatliche Überwachung und Kontrolle müssen dringend reformiert und effizienter werden.

Die staatlichen Sozialleistungen bzw. staatlichen Beihilfen müssen ausgebaut werden: vor allem im Bereich der Kinder- und Schülerbetreuung, aber auch u.a. beim Wohnungsbau- und Kauf sowie bei der Sanierung von Wohnungen nach ökologischen, energetischen und sozialen Kriterien.

Die öffentlichen Investitionen müssen weiter angekurbelt werden und sich prioritär auf die Entwicklung folgender Bereiche ausrichten: Erziehung und Wissenschaft, Gesundheit- und Sozialwesen, öffentlicher Transport, energie- und umwelteffiziente Infrastrukturen, Informationsund Kommunikationstechnologien.

Réinsertion sur le marché de l’emploi et reclassement professionnel

Une délégation de l’OGBL conduite par Carlos Pereira a été reçue par le ministre de la Sécurité sociale en date du 4 juin 2009 pour un échange de vues sur la problématique de la réinsertion professionnelle et du reclassement de salariés incapables d’occuper leur dernier poste de travail.

Le ministre Mars di Bartolomeo a informé la délégation qu’une réforme fondamentale de la législation en la matière est en cours. Cette révision des dispositions légales actuellement en vigueur vise notamment à créer un statut du salarié reclassé ainsi que la révision des modalités de reclassement interne et l’introduction dans le code de la sécurité sociale d’un nouveau type d’invalidité:
l’invalidité professionnelle.

Selon le ministre, lorsqu’un salarié n’est plus apte à exercer sa fonction suite à une maladie ou un accident, tout doit être fait pour le garder au sein de son entreprise dans le cadre d’un reclassement interne. Par la création d’un statut spécial pour les travailleurs qui se retrouvent en reclassement, le ministre veut mieux protéger les droits de ces personnes sur le marché du travail. Lorsqu’un salarié ne peut plus être placé sur le marché du travail dû notamment à son âge, à son niveau de formation ou à son état de santé, plutôt que de lui accorder une indemnité d’attente versée par la Caisse de pension après l’expiration de ses droits à l’indemnité de chômage, le ministre prévoit de lui accorder sous certaines conditions une invalidité professionnelle.

Pour l’OGBL, cette réforme semble aller dans le bon sens, car la pratique actuelle de l’indemnité d’attente ne tient pas compte des années travaillées à l’étranger et crée des cas d’extrême précarité. Il y a toutefois lieu de veiller à ce que cette invalidité professionnelle soit reconnue par les organismes de sécurité sociale étrangers afin que les années cotisées dans un autre pays soit prises en compte.

Dans ce contexte, l’OGBL a demandé au ministre d’entamer des négociations en vue de conclure avec un certain nombre de pays, dont notamment l’Italie, des accords bilatéraux sur la reconnaissance de l’invalidité.

L’OGBL veillera à ce que cette réforme soit poursuivie par le prochain gouvernement.

Communiqué par l’OGBL
le 4 juin 2009