Ein Tripartite-Abkommen, das die Kaufkraft der Haushalte stützt und das normale Funktionieren des Index wiederherstellt

Nach über 30-stündigen, oft schwierigen, Verhandlungen, verabschiedete das Koordinationskomitee der Tripartite am 20. September 2022 schließlich ein Maßnahmenpaket, das in erster Linie darauf abzielt, die Inflation zu bremsen und die Haushalte vor dem Hintergrund der Energie- und Kaufkraftkrise zu unterstützen.

Die am 20. September erzielte Grundsatzvereinbarung setzt Forderungen um, die der OGBL bereits in der Tripartite im März 2022 eingebracht hatte. Der OGBL hatte sich  bereits damals dafür ausgesprochen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation zu ergreifen, anstatt die Indexierung anzugreifen. Insbesondere hatte der OGBL schon damals gefordert, auf die Energiepreise einzuwirken.

Anlässlich der Tripartite im März wurden diese Vorschläge von der Regierung en bloc abgelehnt, da sich die gesamte Tripartite auf eine Indexmanipulation konzentrierte – eine Manipulation, die der OGBL nicht mitgetragen hat.

Es ist festzustellen, dass die Entwicklungen seit der Tripartite im März die Position des OGBL bestätigt haben. Die damals ohne Zustimmung des OGBL beschlossene Indexmanipulation sah eine Mindestfrist von 12 Monaten zwischen der Auslösung von zwei Indextranchen vor. In einem extrem volatilen wirtschaftlichen Umfeld hatte der OGBL bereits im März vor dem Risiko eines starken Inflationsschubs gewarnt, der über einen längeren Zeitraum anhalten könnte und möglicherweise zu 3, 4 oder mehr Indextranchen führen könnte. Dies stellte eine echte Gefahr für den endgültigen Verlust ganzer Tranchen dar.

Die Grundsatzvereinbarung vom 20. September 2022 setzt dieser Manipulation des Index ein Ende! Alle ab jetzt anfallenden Indextranchen werden zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit ausgezahlt. Damit ist die normale Funktionsweise des Index vollständig wiederhergestellt.

Dieses Ergebnis ist das Ergebnis der kontinuierlichen Mobilisierung des OGBL, all seiner Strukturen und seiner Militanten in den letzten Monaten, die nicht aufgehört haben, sich der Indexmanipulation, die im Abkommen vom März 2022 festgehalten wurde, zu widersetzen.

Das neue Grundsatzabkommen sieht seinerseits neben der Wiederherstellung des Indexmechanismus direkte Maßnahmen vor, um die Inflation deutlich zu verlangsamen und somit die bereits angekündigten massiven Erhöhungen der Energiepreise, die das Budget der Haushalte stark belastet hätten, zu verhindern

  • Der Strompreis wird im Januar nicht steigen, entgegen der Ankündigung, dass er um fast 70% steigen würde.
  • Der angekündigte Anstieg des Gaspreises wird auf 15% gegenüber dem aktuellen Preis gedeckelt (statt 110% oder sogar 160%).
  • Der Rabatt auf Heizöl wird um ein Jahr verlängert und auf 15 ct/Liter verdoppelt.
  • Die Mehrwertsteuer wird um 1 % auf allen Produkten gesenkt.

All diese Maßnahmen zusammengenommen unterstützen die Kaufkraft der Haushalte und dämpfen gleichzeitig die Inflation erheblich. So kann unter anderem verhindert werden, dass sich die angekündigten massiven Erhöhungen der Gaspreise voll auf die ab Oktober fälligen Vorschusszahlungen auf der Gasrechnung auswirken. Die Gaspreisobergrenze kann nämlich bereits ab dem 1. Oktober 2022 eingeführt werden.

Für die am stärksten gefährdeten Haushalte werden auch die Erhöhung der Teuerungszulage und die Energieprämie um ein weiteres Jahr verlängert.

Anlässlich der Tripartite vom vergangenen März hatte der OGBL ebenfalls vorgeschlagen, auf die administrierten Preise einzuwirken, insbesondere auf die Tarife der Pflege- und Altersheime. Der OGBL begrüsst daher, dass sich diese Forderung nun auch im Tripartite-Abkommen wiederfindet, was für die betroffenen Familien zweifelsohne eine große Erleichterung darstellen wird.

Darüber hinaus enthält das Abkommen auch eine Reihe von Maßnahmen und Hilfen für die Unternehmen, die der OGBL schließlich im Rahmen des Gesamtpakets akzeptiert hat. Ein Großteil dieser Hilfen zielt darauf ab, die Auswirkungen der Energiekrise auf energieintensive Unternehmen abzumildern und Investitionen im Rahmen des ökologischen Übergangs zu einer dekarbonisierten Wirtschaft zu fördern.

Die beste Hilfe für die luxemburgische Wirtschaft besteht jedoch zweifellos in der Stärkung der Kaufkraft der Haushalte durch die vollständige Wiedereinführung des Index und die Maßnahmen zur Verlangsamung der Inflation.

Die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation, die mit einer Umgestaltung der Tabelle einhergeht (Verbreiterung der Stufen und Hinzufügen zusätzlicher Stufen am oberen Ende), konnte nicht in dieses Abkommen aufgenommen werden. Es handelt sich jedoch um ein Thema von größter Bedeutung, da mit der Inflationsentwicklung die Steuerlast, insbesondere bei den niedrigen und mittleren Löhnen, durch das Phänomen der „kalten Progression“ weiterhin mechanisch ansteigt. Der OGBL wird in dieser Frage nicht lockerlassen.

Schließlich wird die Grundsatzvereinbarung dem Nationalvorstand des OGBL vorgelegt, der am 27. September tagen soll, um dann, im Falle einer Einigung, am darauffolgenden Tag, dem 28. September, unterzeichnet werden zu können.

Mitgeteilt vom OGBL
am 21. September 2022

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>> Comunicado de imprensa em português (PDF)

Die Zwangsjacke für die kommende Tripartite. Keine gute Idee.

Old psychiatric straitjacketDas Ohne-den-OGBL-Tripartiteabkommen hat jetzt zu einem ersten Gesetz der Indexmanipulation geführt.

Die Abgeordneten der Regierungsparteien DP, LSAP, déi Gréng und der Oppositionspartei CSV haben eine Entwertung von 2,5 % der Löhne und der Renten beschlossen. Für neun Monate. Die Indextranche von Juli 2022 wird bis April 2023 nicht ausbezahlt.

Bis zum Ende der Legislaturperiode Ende 2023 wird mindestens noch eine zusätzliche Indextranche anfallen. Im Vorfeld will der Staatsminister zu einer Tripartite einladen.
Er und seine Regierung haben die Tagesordnung der angesagten Tripartite  bereits in Ketten gelegt und in die Zwangsjacke des Ohne-den-OGBL-Tripartiteabkommens eingezwängt.

Im „commentaire des articles“ zu ihren Änderungsvorschlägen zum Gesetzesentwurf, der am 15. Juni verabschiedet wurde, hält die Regierung nämlich fest: „Toute adaptation additionnelle déclenchée entre le ler avril 2022 et le 31 décembre 2023 donnera lieu à la convocation d’une nouvelle réunion du Comité de coordination tripartite, pour discuter des modalités du décalage de ladite tranche indiciaire et de la compensation de la perte du pouvoir d’achat à prévoir le cas échéant, en vue de l’établissement d’un projet de loi correspondant“.

Und schlimmer noch: „Die vorliegenden Änderungen (…) stellen nicht den Grundsatz infrage, dass gemäß dem Tripartiteabkommen 12 Monate zwischen zwei Indextranchen liegen müssen.“

Also keine neue Tripartite, sondern lediglich eine, die das Ohne-den-OGBL-Tripartiteabkommen weiter unverändert umsetzen soll. Für die Regierung und für die Abgeordneten ihrer Parteien ist die nächste Indexmanipulation bereits beschlossene Sache. Für weitere zwölf Monate sollen die Löhne und die Renten jeweils um 2,5 % entwertet werden. Sollte, was gegenwärtig nicht auszuschließen ist, die nächste Indextranche noch vor dem April 2023 erfallen, würden sich zwei Indexmanipulationen sogar überlagern. Und sollte noch eine weitere Indextranche bis Ende 2023 anfallen, dann wiederholt sich das eben Gesagte.

Der „Verhandlungsspielraum“ der Gewerkschaftsseite soll auf die Diskussion über die Höhe der über den Staatshaushalt zu finanzierenden „Kompensation“ begrenzt bleiben.
Die zwei Gewerkschaften LCGB und CGFP, die im Ohne-den-OGBL-Tripartiteabkommen bereits die nächste(n) Indexmanipulation(en) gutgeheißen haben, werden sich „wehren“ müssen, um zumindest jene Höhe der „Kompensation“ für die Indexmanipulation zu erreichen, die jetzt im ersten Manipulationsgesetz festgehalten wurde. Voraussichtlich wird die Regierung, vor allem mit Blick auf die Parlamentswahlen, nach „schweren Verhandlungen“ für einen entsprechenden „Verhandlungserfolg“ sorgen. Und wahrscheinlich wird die Regierung der Patronatsorganisation UEL neben der über den Staatshaushalt finanzierten Indexsubvention zu weiteren öffentlichen Finanzspritzen verhelfen.

Die Bühne für die politische Inszenierung „konstruktiver Verhandlungen im Sozialdialog“ ist gerichtet. Bleibt nur die Frage wer Platz auf dieser Bühne einnehmen und dieses politische Programm weiterer Indexmanipulationen mittragen wird?

Der OGBL hat nicht nur das erste Manipulationsgesetz abgelehnt, … sondern auch die wirtschaftliche Analyse der Regierung

Der OGBL hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die für Indexmanipulationen notwendige legitimierende Substanz wirtschaftlicher Krisendaten fehlt. Die in einigen wirtschaftlichen Bereichen bestehenden Probleme bei den Lieferketten oder bei den Energiepreisen begründen mitnichten die Notwendigkeit der flächenübergreifenden Antikrisenmaßnahme wie es die Indexmanipulation eine ist.

Demgegenüber steht die lange Liste der hohen bis sogar außergewöhnlichen Gewinne, die große Teile der luxemburgischen Wirtschaft für das Betriebs – und Handelsjahr 2021 mitgeiteilt haben, wie beispielsweise im  Banken – und Finanzsektor, in der Luftfahrt oder der Industrie. Und es gibt bislang keine Anzeichen für einen Einbruch im Jahr 2022.

Das Nationale Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (Statec) hat in ihrem Konjunkturbericht vom 6. Juni 2022 keine wirtschaftliche Rezession ausgemacht, sondern geht dieses Jahr von einem Wachstum der luxemburgischen Wirtschaft von 2 %, und von einem Aufschwung von 4 % im Jahr 2023 aus, unter der „Voraussetzung, dass sich die geopolitischen Rahmenbedingungen verbessern und die Preise nicht noch mehr ausufern“.

Es war nicht der OGBL, der feststellte, dass „für die nächsten sechs Monate die Führungskräfte trotz des unsicheren Geschäftsklimas aufgrund der aktuellen Krisen optimistisch bleiben: 32 % erwarten einen Anstieg ihrer Geschäftstätigkeit, 53 % meinen, dass ihre Geschäftstätigkeit unverändert bleiben würde, und 15 % rechnen mit einem Rückgang.“

Und, dass „trotz des von Unsicherheiten geprägten Klimas die überwiegende Mehrheit der Unternehmen zuversichtlich bleibt, was ihre Zukunft und die der Wirtschaft des Landes in den nächsten 2 bis 3 Jahren betrifft.»

Beide Zitate sind dem „Wirtschaftsbarometer“ der Handelskammer entnommen, die bei der Pressekonferenz der Handelskammer am 17. Mai präsentiert wurden. Eine Pressekonferenz, bei der sich der Generaldirektor der Handelskammer zwar bemühte, dunkle Wolken am luxemburgischen Wirtschaftshimmel herbeizureden, sein eigener, während der Konferenz vorgestellte „Wirtschaftsbarometer“ aber seine Wettersicht nicht teilte.

Und wie erklären sich die 50 % der Betriebe, die eine stabile Rentabilität vorhersehen und jene 22 %, die sogar einen Anstieg der Rentabilität prognostizieren! Sind das etwa die dunklen Wolken?

Oder handelt es sich nicht eher um leichte Gewinntrübungen nach dem außergewöhnlichen Geschäftsjahr 2021?

Angesichts der historisch hohen Rentabilität und Gewinne im Jahr 2021 ist ein leichter Rückgang weder außergewöhnlich noch katastrophal

Und weit davon entfernt, generelle Angriffe auf die Löhne in die Wege zu leiten! In diesem Zusammenhang muss auf den gleichzeitigen Anstieg der Verteilungsdifferenz zwischen Kapital und Arbeit hingewiesen werden.

Der Bruttobetriebsüberschuss (EBE) der luxemburgischen Wirtschaft, der als guter Indikator für die wirtschaftliche Rentabilität gilt, hat sich im Zeitraum 2019-2021 nach oben entwickelt. Gleichzeitig gingen die Lohnstückkosten (CSU), also die Löhne im Verhältnis zur Produktivität, leicht zurück. Es ist absehbar, dass die Indexmanipulationen die Verteilungsdifferenz zwischen Kapital und Arbeit erhöhen werden.


Mit der Glaskugel und der Instrumentalisierung des menschenverachtenden,
völkerrechtswidrigen Kriegs Putins wurde die Index-manipulation begründet.


Sind diese Entwicklungen der Grund dafür, dass sogar die Brüsseler Kommission in ihrem Bericht im Zusammenhang mit dem Stabilitäts – und Wachstumspakt und dem Nationalen Reformplan für Luxemburg keine Empfehlung für eine Indexmanipulation machte. Das Auslassen dieser Empfehlung ist umso erstaunlicher, weil  in vergangenen Jahren die Brüsseler Kommission keine Gelegenheit ausließ, unser Indexsystem anzugreifen.

Die Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs ist nicht in Gefahr

Unsinnig sind ebenfalls die Aussagen aus Kreisen des Patronats oder der Regierung, die vor einem drohenden Verlust der Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs warnen. Als wäre Luxemburg das einzige Land, das von der „Krise erschüttert“ wird, das einzige Land, das erhöhten Energiepreisen und der Inflation ausgesetzt ist, das einzige Land, das in einigen Wirtschaftsbereichen von gestörten Lieferketten betroffen ist!  Dem widersprechen nicht nur die allgemeinen Wirtschaftsdaten Luxemburgs, sondern ebenfalls die letzten Inflationsprognosen, die laut STATEC mit +6 % für 2022 und +2,5 % für 2023 den Ländern im EU-Vergleich zuzuordnen sind, die am wenigsten von der Preisentwicklung impaktiert sind.

Zu erwähnen bleibt auch die abstruse Warnung vor dem Verlust des Götzen „Triple A“ aufgrund vermeintlich gefährdeter öffentlicher Finanzen. In seinem Konjunkturbericht vom 7. Juni 2022 prognostiziert STATEC bei den öffentlichen Finanzen einen Überschuss von fast 1 % des BIP für das 2021 und für die Jahre 2022 und 2023 eine weitere Verbesserung auf etwa 1,5 %.

„Dat paradoxt ass awer, datt de Chômage nach niddreg bleiwt“

Zu zitieren bleibt der luxemburgische Wirtschaftsminister, der aus welchen Gründen auch immer, der obenerwähnten Pressekonferenz der Handelskammer beiwohnte, sie mitgestaltete, und feststellte, dass „dat paradoxt ass awer, datt de Chômage nach niddreg bleift“.

Dabei hätte er nur andere Ergebnisse des Wirtschaftsbarometers zur Kenntnis nehmen müssen, um herauszufinden, dass es einen solchen Widerspruch überhaupt nicht gibt: „Trotz der derzeitigen Unsicherheit und Schwierigkeiten erwarten die meisten Unternehmen (65 %), dass sie in den nächsten sechs Monaten ihre Arbeitsplätze erhalten werden. 25 % der Führungskräfte planen sogar, ihre Belegschaft zu vergrößern, gegenüber 10 %, die ihre Belegschaft verkleinern würden. Dieser Trend ist ein gutes Beispiel für die Dynamik der Arbeitsplatzschaffung in Luxemburg“.

Im Einklang dazu steht der Tatbestand, dass die Zahl der Firmenpleiten in den ersten fünf Monaten auf das Niveau des Beginns der Zahlenreihe im Jahr 2018 zurückgegangen ist. Ebenso, dass es keinen Zuwachs bei der Zahl der Sozialpläne gibt.

Wer keine Beweise hat, muss Angst schüren

Die Redebeiträge am 15. Juni der Abgeordneten der Regierungsparteien offenbarten das Dilemma der Regierung, die Indexmanipulation wirtschaftlich rechtfertigen und belegen zu können.

An allen Ecken und Enden fehlten den Abgeordneten der Regierungsfraktionen nämlich die konkreten Beispiele, um den wirtschaftlichen Krisenzustand zu belegen.

Es blieb ihnen nichts anderes übrig, als Angst zu schüren vor einer wirtschaftlichen Rezession, vor schweren wirtschaftlichen Konsequenzen bis hin zum Abbau von Arbeitsplätzen.

Ohne irgendeinen Beweis dafür zu haben, dass sich diese Entwicklungen auch einstellen werden.

Mit der Glaskugel und der Instrumentalisierung des menschenverachtenden, völkerrechtswidrigen Kriegs Putins wurde die Indexmanipulation begründet.

Und als „historische Premiere“ wurde die hunderte Millionen Euro teure Verstaatlichung des Lohnausfalls zwecks „Kompensation“ der Kaufkraftverluste bejubelt.

Ein „Solidaritätspak“ für die falschen Taschen

Für den OGBL bleibt die Verschiebung der voraussichtlich im Juli 2022 anfallenden Indextranche eine Hunderte Millionen Euro  schwere Subvention für die Betriebe nach Gießkannenart, eine Umverteilung nach oben, ein „Solidaritätspak“ für die falschen Taschen.

Diesen politisch provozierten Kaufkraftverlust je nach Einkommenshöhe ganz, partiell oder überhaupt nicht durch den „crédit d’impôt énergie“ (CIE) auszugleichen, ist eine hohe Belastung für den Staatshaushalt, die keinesfalls als politischer Akt für mehr soziale Gerechtigkeit bezeichnet werden kann.

Sie ist eine über unsere öffentlichen Finanzen finanzierte „solidarische“ Spaltung des Salariats, die aufgrund der historisch gewachsenen ungerechten Verteilung der Steuerbelastung zwischen Kapital und Arbeit auch noch weitgehend vom Salariat selbst bezahlt werden wird.

Appell des OGBL an die Regierung

Der OGBL treibt keine Hellseherei für die kommende Zeit und das kommende Jahr.
Der OGBL behauptet nicht, dass mittelfristig die Entwicklung einer wirtschaftlichen Rezession und Krisensituation ausgeschlossen ist.

Insofern stellt der OGBL die Bedeutung des Luxemburger Modells der Verhandlung von Antikrisenmaßnahmen im Fall einer Krisensituation nicht in Frage.

Der OGBL hat begrüßt, dass das am 15. Juni verabschiedete Gesetz keine weiteren Indexmanipulationen umfasst und dass, gesetzlich gesehen, die Kaskadenwirkung zusätzlicher Verschiebungen bis hin zum Wegfallen von Indextranchen gestoppt ist.

Dadurch hat sich die Möglichkeit von neuen Perspektiven für die Wahrung des sozialen Friedens, für einen konstruktiven sozialen Dialog und für gute soziale Beziehungen in Luxemburg eröffnet. Die Betonung liegt auf dem Wort Möglichkeit.

Der OGBL richtet deshalb den Appell an die Regierung alles zu unternehmen, dass aus der Möglichkeit eine Wirklichkeit wird.

Die Aufgabe: Wie bereite ich einen konstruktiven Sozialdialog vor?

Die Chancen für einen konstruktiven sozialen Dialog sind nicht hoch, wenn die Regierung die angekündigte Tripartite und ihre Tagesordnung inhaltlich nicht neu ausrichtet und keine politischen Kurskorrekturen in Bezug auf das ohne-OGBL-Tripartiteabkommen vornimmt.

Bereits vor der Abstimmung im luxemburgischen Parlament hat der OGBL klargestellt, dass die nächste Tripartite nicht die starrköpfige, vorab festgesetzten Tagesordnung haben darf, wie sie jetzt im „commentaire des articles“ und in der Begründung des am 15. Juni verabschiedeten Gesetzes steht.

Eine Tripartite muss jetzt offen sein und das fängt mit der Tagesordnung an!

Eine Tripartite muss, wie es das Tripartitegesetz vorschreibt, zunächst einmal eine sachliche Analyse der etwaigen Krisensituation machen, die gemeinsam von den Sozialpartnern als Grundlage für die wichtige Diskussion und für das Aushandeln von Antikrisenmaßnahmen festgelegt wird.

Mit anderen Worten: eine Tripartite, die vor ihrem Beginn eine nächste  Indexmanipulation als Vorgabe festlegt und sich nur als das Abspulen des ohne-OGBL-Tripartiteabkommen versteht, hat sehr geringe Erfolgsaussichten.

Und ob es der Regierung gefällt oder nicht: angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Lage muss eine Tripartite auch zum Resultat führen können, dass überhaupt keine weitere Indexmanipulation als Maßnahme festgehalten wird!

Dringlichkeitsreformen, die die Regierung mit Blick auf Verhandlungen nicht vergessen sollte

Das Ergreifen gesetzlicher Initiativen mit Dringlichkeitscharakter, wie beispielsweise der Verzicht auf weitere Steuererhöhungen durch die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation. Seit der Steuerreform 2017 passt die Regierung die Steuertabelle für physische Personen und die Steuerkredite nicht an die Inflation an! Ein weiterer Indexklau der Regierung!

Oder die sinnvolle Bekämpfung der Armut und des Armutsrisikos durch die längst fällige substanzielle Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Teuerungszulage (allocation de vie chère), die seit 2009 nicht mehr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wurde. Die minimalen Anpassungen der letzten zwei Jahre gleichen nämlich bestenfalls die Inflationsbewegung zwischen 2009-2021 aus.

Oder die Reform des Mietgesetzes und das Ergreifen wirkungsvoller fiskalischer Maßnahmen gegen die Spekulation im Boden – und Immobilienbereich.

Gegen die angekündigte Analyse der Arbeitszeit und ihrer Organisation ist mit Blick auf die Wahlprogramme an sich nichts einzuwenden. Aber bitte nicht ohne die Umsetzung der im Koalitionsabkommen eingeschriebenen und weiterhin ausstehenden Reformen im Arbeitsrecht zu vergessen wie z.B. die Sozialpläne, der Plan zum Beschäftigungserhalt, der Betriebskonkurs und nicht zuletzt die ebenfalls im Koalitionsabkommen vorgesehene Diskussion über die Reform des Kollektivvertragsgesetzes.

Der OGBL wird nicht nachgeben

Der OGBL wird die gewerkschaftliche Mobilisation nicht abbrechen, sondern weiter stärken. Der Vertrauensverlust in den sozialen Dialog der aktuellen Regierung, ist aufgrund des Geschehenen hoch und er verpflichtet die Gewerkschaft zur Bereitschaft, den sozialen Konflikt fortzusetzen, falls es sich für die Absicherung der Interessen aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sowie aller Rentnerinnen und Rentner Luxemburgs als notwendig erweist.

Für den Sozialstaat, für Steuergerechtigkeit, für den Schutz der Lohngesetze und für die Unterstützung der Wirtschaft, wo und wann sie es wirklich braucht!

Nora Back Präsidentin des OGBL
André Roeltgen Zentralsekretär des OGBL

Der OGBL lässt in der Indexfrage nicht locker!

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Sensibilisierungs– und Informationsakt­ionen, Protestaktionen, eine Großdemonstration zum 1. Mai, öffentliche Stellungnahmen, Unterredungen mit den politischen Parteien der Opposition und der Mehrheit sowie mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft: Der OGBL hat in den vergangenen Monaten im ganzen Land und auf allen Ebenen zahlreiche Initiativen ergriffen, um die tiefgreifende Manipulation des Index anzuprangern, die die Regierung Ende März zum Abschluss der letzten Tripartite beschlossen hat. Und der vom OGBL geführte Widerstand gegen den Frontalangriff der Regierung auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer, Rentner und ihrer Familien hat bereits begonnen, sich auszuzahlen.

Denn seit dem Scheitern der Tripartite bröckelt das Storytelling der Regierung um ihr sogenanntes „Solidaritätspaket“ immer mehr zugunsten der Argumente des OGBL. Aber das ist noch nicht alles. Die Regierung musste auch bereits in einigen Punkten zurückrudern. So sah sich die Regierung nur wenige Tage vor der Verabschiedung des Gesetzes über dtie Manipulation des Index gezwungen, ihren ursprünglichen Entwurf abzuändern und insbesondere die Manipulation des Index vorerst auf eine einzige Tranche zu beschränken (siehe nebenstehende Tabelle).

Zwar handelt es sich hierbei um einen ersten Erfolg für den OGBL, aber wie die Präsidentin des OGBL, Nora Back, am 15. Juni bei einer symbolischen Aktion vor der Abgeordnetenkammer am Tag der Gesetzesabstimmung betonte: „Es handelt sich um eine sehr kleine Verbesserung eines sehr schlechten Gesetzes“. Selbst wenn das Gesetz geändert wird, bleibt es ein Frontalangriff auf die Kaufkraft der Menschen, und das zu einer Zeit, in der die Preise explodieren, die Ungleichheit zunimmt, 30 % der Bevölkerung angeben, dass sie Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen, auch Menschen aus der Mittelschicht gezwungen sind, auf die Sozialläden zurückzugreifen, und die Zinssätze explodieren.

Die Manipulation des Index wurde am 15. Juni vom Abgeordnetenhaus gebilligt und begann am 1. Juli konkret. Insgesamt bedeutet die Indexmanipulation ein Geschenk an die Unternehmen in Höhe von 720 Millionen Euro, das sind 70 Millionen Euro  pro Monat oder, wenn man so will, 2,2 Millionen Euro  pro Tag. Dies entspricht einem Kaufkraftverlust von Millionen Euro  für Arbeitnehmer, Rentner und ihre Familien.

Am ersten Tag der Indexmanipulation wollte auch der OGBL ein Zeichen setzen, indem er einen landesweiten Aktionstag organisierte. An zehn Standorten wurden symbolische Aktionen durchgeführt, vor allem in Betrieben, die derzeit sehr gute Zahlen vorweisen können und somit ohne Probleme den Index an ihre Arbeitnehmer hätten auszahlen können.

Die Manipulation des Indexes ist nun in vollem Gange. Doch der Kampf des OGBL geht weiter. Und nein, der OGBL wird nicht lockerlassen, bis der Indexmechanismus der Löhne und Pensionen wieder vollständig hergestellt ist.

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Erste Verbesserungen im Gesetz dank der Mobilisierung des OGBL

Was das „Tripartite-Abkommen“ vom 31.03.2022, dem der OGBL seine Zustimmung verweigerte, vorsieht

  • Verschiebung der normalerweise im Juli 2022 fälligen Indextranche auf April 2023
  • Aufschub um 12 Monate aller zusätzlichen Indextranche(n), die 2022 und/oder 2023 ausgelöst werden müssen, (potenziell: 1, 2 oder sogar 3 Tranchen)
  • „Kompensierung“ für die Verschiebung der Juli-Tranche durch einen – durch den Steuerzahler selbst finanzierten – Steuerkredit Energie, von der nur ein Teil der Arbeitnehmer und Rentner profitieren wird und dessen Höhe im Übrigen bei weitem nicht ausreicht, um den Kaufkraftverlust wirklich auszugleichen
  • Kein Ausgleich ist für die Verschiebung möglicher zusätzlicher Indextranchen in den Jahren 2022 und/oder 2023 vorgesehen
  • Keine Anpassung des Kindergeldes an die Inflation
  • Keine Kaufkraftunterstützung für Auszubildende

Indexmanipulationsgesetz, das am 15.02.022 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde

  • Verschiebung der normalerweise im Juli 2022 fälligen Indextranche auf April 2023
  • „Kompensierung“ für die Verschiebung der Juli-Tranche durch einen –durch den Steuerzahler selbst finanzierten – Steuerkredit Energie, von der nur ein Teil der Arbeitnehmer und Rentner profitieren wird und dessen Höhe im Übrigen bei weitem nicht ausreicht, um den Kaufkraftverlust wirklich auszugleichen
  • Die Regierung hat sich verpflichtet, eine neue Tripartite einzuberufen, falls eine nächste Indextranche 2022 und/oder 2023 ausgelöst werden muss, ohne die im „Tripartite-Abkommen“ vom 31. März 2022 vorgesehene Verschiebung möglicher weiterer Tranchen um 12 Monate in Frage zu stellen.
  • Beibehaltung der Indexierung des Kindergeldes, das am 1. Juli 2022 um 2,5 % erhöht wurde
  • Auszubildende können den Steuerkredit Energie in Anspruch nehmen

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Der OGBL setzt sich bei den politischen Parteien für den Index ein!

Nach dem Scheitern der Tripartite und der inakzeptablen Entscheidung der Regierung, den Index zu manipulieren, hat der OGBL fast alle in der Abgeordnetenkammer vertretenen politischen Parteien – und sogar darüber hinaus – getroffen. Der OGBL wollte mit den verschiedenen politischen Gruppierungen über den genauen Ablauf der Tripartite sprechen, sowie über den Analysefehler der Regierung, der sie dazu veranlasste, eine absurde Indexmanipulation vorzunehmen, und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Preise in die Höhe schnellten. Diese Treffen haben natürlich dazu beigetragen, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur massiven Indexmanipulation schließlich abgeändert wurde und die in der Abgeordnetenkammer verabschiedete Indexmanipulation zum jetzigen Zeitpunkt nur noch die Verschiebung einer einzigen Tranche betrifft, auch wenn dies für den OGBL immer noch eine Tranche zu viel ist.

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Die Bevölkerung in Luxemburg wächst – auch im Norden

Die Bevölkerung im Norden besteht auf kürzere Wege und vor allem auf kürzere Wartezeiten, wenn es um ihre medizinische Versorgung geht. Um weiterhin eine angemessene Gesundheitsfürsorge gewährleisten zu können, ist es unumgänglich und wichtig, die Notfallaufnahme in allen Krankenhäusern an das Bevölkerungswachstum anzupassen.

Die Wartezeiten müssen insgesamt reduziert werden — durch Verbesserung der technischen Ausstattungen in den Krankenhäusern (oder den Krankenhaus-Antennen) und der notwendigen Erhöhung der Anzahl der Allgemein- und Fachärzte, sowie der Krankenpfleger.

Die Berufe im Pfegesektor stehen vor einer großen Herausforderung da seit Jahren nicht genügend Pflegefachkräfte und Mediziner ausgebildet werden. Diese Berufe müssen wieder attraktiver werden.

Außerdem wäre es sinnvoll, spezifische ärztliche Versorgungen speziell für Kinder und ältere Menschen im Norden aufzubauen. Die Zahl der Kinder und der älteren und pflegebedürftigen Menschen, die dort wohnen, steigt nämlich kontinuierlich!

Die Bevölkerung im Norden des Landes besteht auf ein Grundrecht — nämlich darauf, eine adäquate medizinische Grundversorgung zu bekommen. Wir brauchen eine grundlegende Stärkung des Versorgungsnetzwerks für die Zukunft der Pflege und ärztlichen Versorgung! Das Angebot muss den Bedürfnissen der Patienten aus dem Norden Rechnung tragen!

Die Geografie im ländlichen Raum erfordert eine Stärkung der Notfallversorgung. Eine lebensrettende Versorgung sollte innerhalb 15 Minuten gewährleistet werden.

Es ist zudem von enormer Wichtigkeit, dass das Gesundheitswesen in öffentlicher Hand bleibt! Damit eine gute und sichere medizinische Versorgung der Patienten sowie eine angepasste und abgesicherte Geräteausstattung gewährleistet bleibt!

Mitgeteilt von den OGBL-Sektionen „Dikrich-Veinen“, „Klierf-Housen“, „Kanton Wooltz“ und „Vereenegt Sektiounen Ettelbréck“, am 18. Juli 2022

Schon zehn Jahre — Wir werden John Castegnaro nie vergessen

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Es ist kaum zu glauben, aber an diesem 16. Juli werden bereits 10 Jahre ohne John Castegnaro vergangen sein.

Der erste Präsident des OGBL, eine markante Figur der luxemburgischen Gewerkschaftsgeschichte, „Casteg“ bleibt eine lebendige Präsenz in der Erinnerung aller OGBL-Militanten. Er wurde kurz nach dem Ende der luxemburgischen Besatzung am 3. November 1944 in Differdingen in einer Arbeiterfamilie geboren, die von italienischen Einwanderern abstammte. John Castegnaro war noch keine sieben Jahre alt, als sein Vater bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam. Seine Mutter musste sich daraufhin allein um den kleinen Johny, seinen Bruder Mario und seine Schwester Sonia kümmern.

Der junge Johny Castegnaro beginnt eine Lehre als Metallschlosser im Werk der Hadir in Differdingen. Im Alter von 19 Jahren wird er im Mai 1963 von der LAV, der damals stärksten Arbeitergewerkschaft, als beigeordneter Sekretär für die Region Zentrum eingestellt. Bereits im folgenden Jahr wurde er Zentralsekretär für diese Region.

1969 wurde ihm das Amt des Tarifsekretärs für die kleine und mittlere Industrie, das Baugewerbe und die öffentlichen Betriebe anvertraut. Anfang der 1970er Jahre hießen beide Tarifsekretäre Castegnaro, sein Bruder Mario war der zuständige Sekretär für die Stahlindustrie, den Bergbau und die metallverarbeitenden Betriebe.

Nachdem er nach und nach mehr Verantwortung innerhalb des Gewerkschaftsbundes übernommen hatte, wird John Castegnaro 1976 zum Generalsekretär des LAV gewählt, während Antoine Weiss den Vorsitz übernahm. Im selben Jahr wurde er auch Vorsitzender der luxemburgischen CGT, die damals der Dachverband der freien Gewerkschaften (LAV, FNCTTFEL, FLTL, FGIL usw.) war.

In seiner neuen Rolle war er der Initiator der ersten gemeinsamen Demonstration aller luxemburgischen Gewerkschaften am 18. Dezember 1976 im Zusammenhang mit der Krise der Stahlindustrie, die John Castegnaros gewerkschaftliche Karriere prägen sollte. Im Anschluss an diese Demonstration wurde die Nationale Kredit – und Investitionsgesellschaft (SNCI) und vor allem die Stahltripartite und später der Koordinationsausschuss der Tripartite als neues Modell für den institutionalisierten sozialen Dialog gegründet. Dank dieser neuen Gremien konnten die Krise in der Stahlindustrie und die anschließenden tiefgreifenden Veränderungen in der luxemburgischen Wirtschaft ohne sozialen Kahlschlag und ohne betriebsbedingte Kündigungen bewältigt werden.

1978 war John Castegnaro einer der Hauptinitiatoren bei der Gründung des OGBL, des unabhängigen Gewerkschaftsbunds Luxemburg, dessen Ziel es war, alle Arbeitnehmer in einer einzigen Gewerkschaft zu vereinen, unabhängig davon, ob sie Arbeiter, Privatangestellte, Staatsbeamte oder – angestellte waren.

Zwar gelingt es der neuen Gewerkschaft letztlich nicht, die Gründung einer echten Einheitsgewerkschaft zu verwirklichen, doch öffnet sie die alte LAV für eine ganze Reihe neuer Sektoren – Handel, Banken und Versicherungen, Erziehung und Wissenschaft, Dienstleistungen … – und wird so schnell und mit Abstand zur Gewerkschaft Nr. 1 in Luxemburg.

Auf dem letzten LAV-Kongress, am 3. Dezember 1978, wird er zum Präsidenten des neuen Verbands, des OGBL, gewählt und übt dieses Amt 25 Jahre lang, von 1979 bis 2004, aus.

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Während dieser Zeit ist John Castegnaro der wichtigste Gewerkschaftsführer des Landes und einer der Architekten des „Luxemburger Sozialmodells“, das um den Koordinierungsausschuss der Tripartite herum aufgebaut wurde. Unter seiner Präsidentschaft und dank des Drucks des OGBL erfuhren das Arbeitsrecht und insbesondere die luxemburgische Sozialversicherung trotz eines zunehmend neoliberal geprägten politischen Klimas deutliche Verbesserungen.

Er wird oft als „Mann der Kompromisse“ beschrieben (so auch der Titel seines Nachrufs im OGBL-Aktuell 2012), er war aber dennoch der Initiator des Generalstreiks vom 5. April 1982, der sich gegen die Manipulation des Index richtete. Er zögerte nicht, dreimal mit einem weiteren Generalstreik zu drohen, 1990, 1992 und 2000-01, und führte Mobilisierungskampagnen durch, die jedes Mal zu neuen sozialen Errungenschaften führten.

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Nach seinem Eintritt in den Ruhestand beim OGBL, blieb er bis zu seinem Tod 2012 Präsident der asbl Sidérurgie von OGBL und LCGB, Mitglied des Verwaltungsrats von Arcelor, später von ArcelorMittal (bis 2010), Präsident der Genossenschaft Maison du Peuple, der Centrale der LAV asbl und des Verwaltungsrats der Editpress.

Er vertrat die freien luxemburgischen Gewerkschaften auch auf internationaler Ebene und übernahm von 1983 bis 1988 die Vizepräsidentschaft des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG).

Auf politischer Ebene saß er von 1985 bis 2003 als Vertreter der LSAP im Staatsrat und wurde nach Beendigung seiner Tätigkeit als Präsident des OGBL 2004 in die Abgeordnetenkammer gewählt.

Neben seinen Tätigkeiten als Gewerkschafter und Politiker war John Castegnaro von 1999 bis 2012 auch Präsident des Netzwerks für Solidarwirtschaft Objectif Plein Emploi asbl, Initiator des Netzwerks für Pflege zu Hause HELP, das aus der 1998 ins Leben gerufenen Bewegung Hëllef fir de Bierger an d’Biergerin hervorgegangen ist, Mitbegründer des Pflegeheims Elysis in Luxemburg-Kirchberg. Nicht zu vergessen ist, dass er 1988 Initiator der Aktion gegen Rassismus war.

Wir werden ihn immer in unserer Erinnerung behalten.

Mitgeteilt vom OGBL,
am 15. Juli 2022

Signature d’une déclaration d’intention visant l’introduction d’une convention collective dans le secteur des laboratoires privés

En février 2022, l’OGBL, seul syndicat représenté dans le secteur des Laboratoires d’Analyses Médicales, a demandé l’ouverture de pourparlers avec la Fédération Luxembourgeoise des Laboratoires d’Analyses Médicales, en vue de l’introduction d’une convention collective sectorielle pour les salariés du secteur.

Lors des premières réunions, les partenaires de négociation se sont mis d’accord sur l’importance de bonnes conditions de travail dans le secteur, qui permettent aux salariés de s’épanouir, de rester en bonne santé et d’améliorer la qualité de vie au travail en général.

Par ailleurs, la situation de crise a montré l’importance d’une interaction bien coordonnée et d’une collaboration globale entre tous les acteurs du système de santé. En tant qu’élément essentiel du système de santé luxembourgeois, le personnel des laboratoires d’analyses médicales a toujours fait preuve d’un engagement exemplaire dans la gestion de la crise.

C’est dans ce contexte qu’une étape décisive a été franchie dans les négociations et qu’une déclaration d’intention a été signée.

Ainsi, les parties sont d’accord pour améliorer les conditions salariales et de travail des salariés des laboratoires d’analyses médicales du secteur extrahospitalier (à l’exception du Laboratoire National de Santé), par le biais d’une convention collective sectorielle, sous condition de financement de cette dernière selon des modalités à définir avec les différents acteurs publics, comme par exemple l’indexation de la valeur de la lettre clé de la nomenclature des laboratoires d’analyses médicales extrahospitaliers selon l’évolution de l’indice des prix à la consommation.

Les deux parties voient dans cette déclaration d’intention un pas important vers la reconnaissance de l’engagement du personnel des laboratoires et de l’importance de leur rôle dans le système de santé luxembourgeois. Il s’agit aujourd’hui plus que jamais de renforcer notre système de santé par de bonnes conditions de travail et de le préparer ainsi aux défis futurs.

Communiqué par le syndicat Santé, Services sociaux et éducatifs de l’OGBL et la la Fédération Luxembourgeoise des Laboratoires d’Analyses Médicales, le 8 juillet 2022