„Mir hunn d’Nues voll!“

Kriegshysterie mitten in Europa; Aufrüstung allenthalben; die Pariser Klimaziele rücken in weite Ferne; in der Pandemie sind die sozialen Ungleichheiten massiv gewachsen; Diskriminierung und Hass nehmen in den sozialen Netzwerken auf erschreckende Weise zu.

Die Organisatoren des Friddensmarsch 2022, OGBL und Friddensplattform, haben die Nase gestrichen voll.

Der diesjährige Friddensmarsch steht unter den Slogans:

  • „Fir Diplomatie amplaz Krichshysterie“
  • „Fir Ofrëschtung an d’Ofschafen vun Massevernichtungswaffen“
  • „Fir eng konsequent Klimapolitik“
  • „Fir sozial Gerechtegkeet“
  • „Fir en solidarescht Zesummeliewen“

Zwischenstaatliche Konflikte können weder mit Aufrüstung noch mit Kriegshysterie einer Lösung zugeführt werden. Entspannung muss das Gebot der Stunde sein. Es gibt keine Alternative. In einer global vernetzten Welt können Konflikte nicht mehr durch Gewalt, Aufrüstung und Krieg einer friedlichen und ausgewogenen Lösung zugeführt werden. Wer Frieden will, muss sich den Frieden durch Diplomatie erarbeiten.

Die von allen Atomwaffenstaaten vorangetriebene massive Modernisierung ihres tödlichen Waffenarsenals verschlingt Milliarden an Geldmittel. Ein Atomkrieg ist eine reale Gefahr. Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen schätzen seit 75 Jahren die Gefahren für die Menschheit und den Planeten neu ein. Die Bedrohungsszenarien werden dann von der Organisation „Bulletin of the Atomic Scientists” im symbolischen Uhrenindex gebündelt. Die „Doomsday-Clock“ steht aktuell auf 100 Sekunden vor Mitternacht, so nah wie nie zuvor am Abgrund.

Der Weltklimarat IPCC stellt fest, dass die Auswirkungen des Klimawandels weit größer seien als unsere Bemühungen, uns ihm anzupassen. Die Wissenschaftlervereinigung „Union of Concerned Scientists“, sieht im rezenten IPCC-Bericht einen „echten Moment der Abrechnung“. Es gehe für die Wissenschaftler nicht mehr nur um wissenschaftliche Vorhersagen für die Zukunft, sondern um „extreme Ereignisse und langsam beginnende Katastrophen, die die Menschen jetzt gerade erleben“.

Die Corona-Pandemie hat die sozialen Ungleichheiten weltweit beschleunigt. Auch in Luxemburg werden immer mehr Menschen an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Für viele Menschen ist die Beseitigung dieser sozialen Ungleichheiten eines der dringendsten Probleme, die innerhalb der Europäischen Union gelöst werden müssen.

Es ist erschreckend wie sich „Hate Speech“ innerhalb der sozialen Netzwerke und in den Kommentarspalten der Medien rasant verbreiten. Menschenverachtung wird offen zur Schau gestellt. Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Hass gegen Minderheiten tragen zur Verrohung des öffentlichen Diskurses bei und müssen als ernsthafte Gefahr für unsere demokratischen Werte angesehen werden.

Im Hinblick auf den Friddensmarsch werden OGBL und Friddensplattform diese Themen vertiefen.

 

Save the date:
Friddensmarsch 2022
18. April, 15 Uhr — Luxemburg-Stadt
Details werden noch mitgeteilt.

Mitgeteilt von der Friddensplattform und vom OGBL
am 22. Februar 2022

 

Jeder verdient Schutz vor Covid-19

Covid-19 breitet sich aus wie ein Lauffeuer. Lösungen müssen noch schneller gefunden werden. Niemand ist sicher, bis jeder Zugang zu sicheren und wirksamen Behandlungen und Impfstoffen hat.

Aus diesem Grund unterstützt der OGBL die Bürgerinitiative, die von einer breiten Koalition aus Gewerkschaften, NGOs, Aktivistinnen und Aktivisten, Vereinigungen und Gesundheitsexperten aus ganz Europa ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, 1 Million Unterschriften zu mobilisieren, um die Europäische Kommission davon zu überzeugen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die einen fairen Zugang zu Impfstoffen und anderen Behandlungen gewährleisten und um jeden Preis verhindern, dass diese zu unangemessenen Gewinnen für die Pharmaindustrie werden. Die Verhandlungen zwischen der EU und den Pharmaunternehmen sind nach wie vor undurchsichtig.

Unterstützen Sie die Europäische Bürgerinitiative: noprofitonpandemic.eu/de/

1 — Gesundheit für alle
Wir alle haben ein Recht auf Gesundheit. In einer Pandemie sollten Forschung und Technologien auf einer breiten Ebene schnell und weltweit miteinander geteilt werden. Ein privates Unternehmen sollte nicht die Macht haben zu entscheiden, wer Zugang zu Behandlungen oder Impfstoffen hat und zu welchem Preis. Patente geben einem einzigen Unternehmen die Monopolkontrolle über wesentliche pharmazeutische Produkte. Dies begrenzt ihre Verfügbarkeit und erhöht ihre Kosten für diejenigen, die sie brauchen.

2 — Transparenz jetzt!
Daten über Produktionskosten, öffentliche Beiträge sowie die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen und Arzneimitteln sollten öffentlich sein. Verträge zwischen öffentlichen Behörden und Pharmaunternehmen müssen veröffentlicht werden.

3 — Öffentliche Gelder, öffentliche Kontrolle
Die Steuerzahler/innen haben für die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Behandlungen gezahlt. Was von den Bürger/innen bezahlt wurde, sollte auch in den Händen der Bürger/innen bleiben. Wir können nicht zulassen, dass große Pharmaunternehmen wichtige Gesundheitstechnologien privatisieren, die mit öffentlichen Mitteln entwickelt wurden.

4 — Kein Profit durch die Pandemie
Große Pharmaunternehmen sollten nicht auf Kosten der Gesundheit der Menschen von dieser Pandemie profitieren. Eine kollektive Bedrohung erfordert Solidarität, nicht private Geschäftemacherei. Öffentliche Mittel sollten immer mit Garantien für Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit der dadurch erzielten Ergebnisse verbunden sein. Es sollte großen Pharmaunternehmen nicht erlaubt sein, die Sozialversicherungssysteme zu plündern.

Die Kaufkraft der Haushalte leidet. Die Regierung schaut weg!

Der OGBL hat am 1. Februar seine politische Rentrée im neuen Jahr begangen. Ein neues Jahr, das leider so beginnt, wie das vorherige geendet hat, nämlich in einem Kontext, der immer noch stark von der Covid-19-Pandemie und den Einschränkungen, die diese uns sowohl in unserem Privat- als auch in unserem Berufsleben auferlegt, geprägt ist. Und so musste auch der OGBL-Nationalvorstand erneut im Hémicycle des Konferenzzentrums auf Kirchberg tagen, wie er es nunmehr seit Ausbruch der sanitären Krise tut, um die Einhaltung der Distanzierungsmaßnahmen gewährleisten zu können.

Der gesundheitliche Kontext wiegt also immer noch schwer, auch auf politischer Ebene, wo die sanitäre Krise seit fast zwei Jahren alle anderen Dossiers zu überlagern scheint. Eine Situation, die der OGBL-Nationalvorstand erneut stark bedauert hat. Die Herausforderungen, auf die heute politische Antworten gefunden werden müssen, sind zahlreich und die sozialen Notlagen haben im Laufe der Krise nicht abgenommen, ganz im Gegenteil. Daher auch die große Unzufriedenheit des OGBL nach der Tripartite-Sitzung im vergangenen Dezember, bei der der OGBL eine Reihe von Dossiers nicht mit der Regierung und dem Patronat erörtern konnte, die heute jedoch die Prioritäten der Regierung darstellen sollten.

Angefangen bei der Wohnungskrise, die sich nicht plötzlich mit der sanitären Krise in Luft aufgelöst hat, sondern sich im Gegenteil weiter verschärft. Die richtigen politischen Antworten auf diese Krise lassen immer noch auf sich warten. Der OGBL, der eine ganze Reihe von Vorschlägen zu diesem Thema gemacht hat, kann sich damit natürlich nicht abfinden. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um das zu bremsen, was heute für eine große Mehrheit der Haushalte den größten Ausgabeposten darstellt. Auch diese Krise muss gestoppt werden.

Ein weiteres vorrangiges Dossier für den OGBL, das auch in der letzten Tripartite-Sitzung nicht angesprochen werden konnte, ist das Arbeitsrecht und die Reformen, die in diesem Bereich schon seit mehreren Jahren notwendig sind. Die Gesetze zu Sozialplänen, Plänen zum Beschäftigungserhalt und Konkursen müssen unbedingt gestärkt werden, aber auch das Kollektivvertragsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und steht in engem Zusammenhang mit der zentralen Frage des Augenblicks: der Kaufkraft. In ihrem Koalitionsprogramm hatte sich die Regierung verpflichtet, eine Reihe von Initiativen in diesem Bereich zu ergreifen, aber der OGBL stellt fest, dass bis heute noch nichts geschehen ist.

Dasselbe gilt für die von der Regierung angekündigte Steuerreform oder den ökologischen Strukturwandel: auch hier scheint die Krise des Covid-19 jeglichen politischen Willen betäubt zu haben.

Für den OGBL sollten all diese Themen im Rahmen der Tripartite diskutiert werden können.

Dasselbe gilt für die Frage der Kaufkraft der Haushalte, die derzeit ein zentrales Anliegen des OGBL ist. Die Regierung ihrerseits scheint jedoch völlig abzustreiten, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. Wie bei der Sitzung des Nationalvorstands in Erinnerung gerufen wurde, gibt es in der Tat große Meinungsverschiedenheiten zwischen dem OGBL und der Regierung in der Frage der Kaufkraft. Während letztere der Meinung ist, dass es der Kaufkraft der Haushalte gut geht (!!!), beobachtet der OGBL einen erhöhten und beunruhigenden Druck darauf.

Zwischen der Wohnungskrise, die immer mehr auf die Brieftasche der Haushalte drückt, den Einkommensverlusten im Zusammenhang mit der sanitären Krise (bis zu -20% des Lohns bei Kurzarbeit, z.B.) und nun auch noch die Explosion der Energiepreise, scheint es dem OGBL völlig unangebracht zu behaupten, dass es auf diesem Gebiet keine Dringlichkeit gibt. Der OGBL fordert in diesem Zusammenhang ein dringendes Maßnahmenpaket zur Stützung der Kaufkraft in der gegenwärtigen Periode.

Der Nationalvorstand des OGBL erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Treibstoffpreise allein zwischen September 2020 und September 2021 um 31% gestiegen sind. Ein ähnliches Phänomen ist bei den Gaspreisen zu beobachten. Die einzige Maßnahme, die die Regierung bisher ergriffen hat, um auf diese Preissteigerungen zu reagieren, war die Erhöhung der Teuerungszulage um 200 Euro. Eine Maßnahme, die nach Ansicht des OGBL bei weitem nicht ausreicht, um die Verluste auszugleichen, die den Beziehern dieser Zulage seit 2009 entstanden sind, als sie nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst wurde. Da eine Aufwertung aufgrund der explodierenden Energiepreise ohnehin notwendig war, fordert der OGBL nun eine Verdoppelung der Zulage, wie dies bereits im Jahr 2020 geschehen war. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanstrengung, die die Regierung leisten sollte.

Hinzu kommt nun auch noch der erhöhte Druck durch die zum 1. Januar erhöhte CO2-Steuer, während die dafür vorgesehenen sozialen Kompensationen, die der OGBL bereits von vorne herein als unzureichend bewertete, nicht angepasst wurden. Für den OGBL ist es in diesem Zusammenhang unbedingt notwendig, spezifische Hilfen für die schwächsten Haushalte in Betracht ziehen zu können.

Außerdem ist der OGBL der Meinung, dass die Deckelung der Energiepreise kein Tabu mehr sein darf. Frankreich oder Spanien haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen. Wir müssen endlich von der neoliberalen Logik wegkommen und das Eingreifen der öffentlichen Hand rehabilitieren, um die Entwicklung der Energiepreise zu kontrollieren und somit das Entstehen neuer sozialer Spaltungen
zu verhindern.

Der OGBL-Nationalvorstand befasste sich außerdem mit dem kürzlich in der Abgeordnetenkammer eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz (siehe unten), der Frage der Impfpflicht (siehe ebenfalls unten), dem Versuch der UEL, auf CNS-Ebene eine regelrechte Jagd auf Kranke einzuführen, den neuen Modalitäten für die Anwendung der Kurzarbeit bis Juni und dem Frauenstreik, der derzeit vorbereitet wird.


Die Frage der Impfpflicht

Während die öffentliche Debatte über die Einführung einer eventuellen Pflichtimpfung gegen Covid-19 in Luxemburg bereits vor einigen Wochen begonnen hat, wollte der OGBL-Nationalvorstand seine Position zu dieser Frage klarstellen.
Zunächst einmal erinnert der OGBL daran, dass er sich stets für die Impfung gegen Covid-19 ausgesprochen und dem medizinischen Konsens in dieser Frage vertraut. Aus Gründen der Gleichbehandlung spricht sich der OGBL jedoch kategorisch gegen eine eventuelle Impfpflicht aus, die nur für einen oder mehrere Bevölkerungsteile gelten würde, wie zum Beispiel für Personen über 50 Jahre oder auch für Arbeitnehmer im Gesundheitssektor. Was die Einführung einer möglichen allgemeinen Impfpflicht betrifft, verschließt sich der OGBL einer solchen Diskussion mit der Regierung, bei der letzten Endes die Verantwortung für die Durchführung einer solchen Maßnahme liegt, nicht, stellt jedoch fest, dass es derzeit keinen Konsens zu diesem Punkt gibt und dass in der spezifisch luxemburgischen Situation auch die Frage der zahlreichen Grenzgänger zu berücksichtigen ist. Schließlich bleibt für den OGBL in dieser möglichen Diskussion eine rote Linie bestehen: Er wird nicht akzeptieren, dass Sanktionen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz vorgesehen werden. Die Umsetzung einer eventuellen Impfpflicht muss Aufgabe des Staates sein und nicht der Betriebe.


Mobbing am Arbeitsplatz

Der Nationalvorstand des OGBL befasste sich ebenfalls mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz, der kürzlich in der Abgeordnetenkammer eingereicht wurde. Der OGBL macht keinen Hehl aus seiner Verwunderung darüber, dass er von der Regierung nicht im Vorfeld der Einbringung dieses Gesetzesentwurfs konsultiert wurde. Der OGBL begrüßt zwar den Willen, in dieser Frage gesetzgeberisch tätig zu werden (derzeit gibt es in diesem Bereich lediglich ein Abkommen zwischen den Sozialpartnern aus dem Jahr 2009, das jedoch aufgrund der Tatsache, dass es keinen Gesetzescharakter hat, begrenzt ist, insbesondere was die juristischen Mittel betrifft), befürchtet jedoch, dass dieser Gesetzesentwurf aufgrund seiner Lücken in der Praxis nicht viel ändern wird. Nach Ansicht des OGBL müsste die ITM, um ihre Aufgabe erfolgreich zu erfüllen, somit über mehr Mittel und Kompetenzen verfügen, als im Gesetzesentwurf vorgesehen, und andere Einrichtungen, wie beispielsweise die Arbeitsmedizin, müssten ebenfalls für diese Problematik mobilisiert werden können. Schließlich lässt der Gesetzentwurf den grundlegenden Punkt unberührt, dass die Beweislast weiterhin ausschliesslich beim Opfer liegt, wobei Mobbingfälle in der Praxis nach wie vor sehr schwer zu beweisen sind.


Neue Modalitäten für die Anwendung von Kurzarbeit

Nach Anhörung des Konjunkturkomitees hat die Regierung beschlossen, die vereinfachte Regelung für Kurzarbeit aus strukturellen Gründen „Covid-19“ für Unternehmen in gefährdeten Sektoren, die über einen Plan zum Beschäftigungserhalt verfügen, um vier Monate von März bis einschließlich Juni 2022 zu verlängern.

Um die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer, die von der Covid-19-Krise betroffen sind, weiterhin zu unterstützen, gelten für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni 2022 besondere Modalitäten für die Kurzarbeit, sofern es nach dem 28. Februar 2022 keine neuen sanitären Einschränkungen gibt. Die Kriterien für die Gewährung von Kurzarbeit für diesen Zeitraum wurden auf der Sitzung des Konjunkturkomitees vom 25. Januar 2022 unter dem Vorsitz der Minister Franz Fayot und Georges Engel vorgestellt und erörtert.

Für den Monat Februar 2022 darf die Zahl der nicht gearbeiteten Stunden in keinem Fall 25 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens übersteigen, außer für Unternehmen, die dem Hotel- und Veranstaltungsgewerbe zuzuordnen sind, für die die Quote für diesen Monat auf 50 % festgelegt wird, da sie von der Pandemiekrise besonders betroffen sind. Für den Monat Februar wird die Rate für Nachtlokale auf 100 % festgelegt.

Für die Monate März und April 2022 darf die Zahl der arbeitsfreien Stunden unter keinen Umständen 20 % der gesamten regulären monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens in einer gefährdeten Branche überschreiten, außer im Gast­gewerbe (40 %).

Für die Monate Mai und Juni 2022 können Unternehmen Kurzarbeit in Höhe von bis zu 10 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitszeit anwenden, außer im Gastgewerbe (30 %).

In allen Fällen ist die strukturell bedingte Kurzarbeit Unternehmen vorbehalten, die durch einen Plan zum Beschäftigungserhalt abgedeckt sind.

Für Unternehmen in anderen Sektoren, die nicht unter die neuen Modalitäten fallen oder für konjunkturelle Kurzarbeit in Frage kommen, zählen die geltenden Bestimmungen.

Vereinfachte Kurzarbeit aus strukturellen Gründen «Covid-19»

Unternehmen aus einem gefährdeten Sektor, die unter einen genehmigten sektoralen Plan zum Beschäftigungserhalt fallen:

  • Reiseagenturen,
  • Private Bildungseinrichtungen
  • Eventbranche
  • HORECA
  • Gemeinschaftsverpflegung
  • Sektoren Bäcker, Konditoren, Schokoladenhersteller, Confiseure und Eishersteller, Metzger, Caterer und Müller
  • Taxi, Mietwagen und Krankenwagen
  • Personenbeförderung im Straßenverkehr und Busreisen
  • Verkauf von Neuwagen und Karosseriewerkstätten

Februar 2022

  • 25 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens (allgemeine Regelung).
  • 50 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden
  • für das Hotel-, Veranstaltungs- und Gastronomiegewerbe.
  • 100 % der Gesamtstundenzahl für Nachtlokale (Maßnahme, die aus­geweitet werden kann, solange die administrative Schließung um 23.00 Uhr beibehalten wird).
  • Unternehmen, die Kurzarbeit beziehen, dürfen keine Entlassungen aus nicht personenbezogenen Gründen vornehmen!

März – April 2022

  • «20 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens (allgemeine Regelung)
  • 40 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden für das Gastgewerbe.
  • Unternehmen, die Kurzarbeit beziehen, dürfen keine Entlassungen aus nicht personenbezogenen Gründen vornehmen!»

Mai – Juni 2022

  • 10 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden des Unternehmens (allgemeine Regelung).
  • 30 % der gesamten normalen monatlichen Arbeitsstunden für das Gastgewerbe.
  • Unternehmen, die Kurzarbeit beziehen, dürfen keine Entlassungen aus nicht personenbezogenen Gründen vornehmen!

Strukturbedingte Kurzarbeit

(unverändert, beruht auf dem gesetzlichen Rahmen und den Durchführungsbestimmungen)

Für Unternehmen mit:

  • Genehmigtem Sanierungsplan (Unternehmen mit weniger als 15 Arbeitnehmern)
  • Plan zum Beschäftigungserhalt (Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten), der genehmigt wurde
  • Sozialplan

Modalitäten

  • Anträge werden von Fall zu Fall am Ende des Monats für den Folgemonat geprüft.
  • Nach Anhörung des Konjunkturkomitees genehmigt der Regierungsrat den Antrag oder lehnt ihn ab.

Konjunkturbedingte Kurzarbeit

(unverändert, beruht auf dem gesetzlichen Rahmen und den Durchführungsbestimmungen)

Für den Industriesektor (um auf Störungen der internationalen Märkte zu reagieren).

Modalitäten

  • Anträge werden von Fall zu Fall am Ende des Monats für den Folgemonat bewertet.
  • Nach Anhörung des Konjunkturkomitees genehmigt der Regierungsrat den Antrag oder lehnt ihn ab.

Der OGBL hindert das Patronat eine echte Jagd auf Kranke auszulösen

Zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar waren die Arbeitgebervertreter sehr aufgeregt, da sie die unmittelbare Gefahr einer Inflation falscher Krankschreibungen ab dem 15. Januar 2022 sahen, dem Datum, an dem der von der Regierung beschlossene obligatorische Covid-Check (3G) in Unternehmen in Kraft treten würde.

Die Vertreter des Arbeitgeberverbands UEL befürchteten, dass es ab diesem Datum zu einer „Epidemie“ von gefälschten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kommen würde, und forderten Präventivmaßnahmen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer, die sich dem 3G widersetzen, massiv dazu verleitet werden, das System zu umgehen, indem sie vorgeben, krank zu sein.

Die Arbeitgebervertreter beließen es nicht bei bloßen Beschwörungsformeln. Im Januar versuchten sie sogar, die Statuten der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) zu ändern, um die Kontrolle der Kranken drastisch zu verschärfen. Konkret ging es den Arbeitgebervertretern um eine Neugestaltung des Algorithmus, den der Medizinische Kontrolldienst der Sozialversicherung (CMSS) verwendet, um mögliche Missbräuche seitens der Versicherten zu überwachen. Um es uf den Punkt zu bringen: diese von der UEL gewünschte Änderung der Satzung der CNS hätte in Zukunft zu einer regelrechten Jagd auf Kranke geführt. Außerdem wäre diese Änderung endgültig und nicht nur vorübergehend gewesen, was auf die Einführung eines inakzeptablen Regimes des Generalverdachts gegen arbeitsunfähige Arbeitnehmer hinausgelaufen wäre.

Die Frage wurde auf einer Sitzung des CNS-Verwaltungsrats am vergangenen 12. Januar entschieden. In einer entscheidenden Abstimmung über den Vorschlag zur Statutenänderung setzten sich die Gewerkschaften, angeführt vom OGBL, schließlich durch und wiesen den Angriff der UEL zurück, insbesondere dank der Stimme des Staatsvertreters, der sich der Stimme der Gewerkschaften anschloss. Die Satzung der CNS blieb somit unverändert. Die UEL erreichte bei dieser Sitzung jedoch, dass der medizinische Kontrolldienst der Sozialversicherung bei der Einführung des obligatorischen Covid-Checks (3G) in Unternehmen seine Wachsamkeit verstärken muss und somit Arbeitnehmer beim geringsten Verdacht auf Betrug auf bloße Anzeige eines Arbeitgebers hin vorlädt.

Zwei Wochen nach der Einführung des obligatorischen Covid-Checks (3G) in den Betrieben kann man sagen, dass sich die von der UEL geäußerten Befürchtungen, wie vom OGBL vorausgesagt, als weit übertrieben erwiesen haben, wie die von der CNS Anfang Februar gezogene vorläufige Bilanz beweist. Denn von den 16.300 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die in diesem Zeitraum aufgelistet wurden – davon 60 % mit der Begründung eines Urlaubs aus familiären Gründen oder einer Isolation – sah sich die CMSS veranlasst, insgesamt 58 Versicherte vorzuladen, von denen laut der von der CNS gezogenen vorläufigen Bilanz letztlich nur 10 als arbeitsfähig eingestuft wurden. Das bedeutet, dass nur 0,06 % aller in diesem Zeitraum ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von der medizinischen Kontrolle als unbegründet
eingestuft wurden.

Wir sind weit entfernt von einer Inflation gefälschter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, wie sie von den Arbeitgebern befürchtet wird. Die Lawine von falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist in der Tat ausgeblieben! Der OGBL verurteilt in diesem Zusammenhang entschieden diesen Versuch der UEL, die Krise des Covid-19 zu instrumentalisieren, um eine regelrechte Jagd auf Kranke zu veranstalten

Energiepreise: Auch die Haushalte brauchen Unterstützung!

Der OGBL hat zur Kenntnis genommen, dass Energieminister Claude Turmes und Wirtschaftsminister Franz Fayot sich an die Europäische Kommission gewandt haben, um außerordentliche Beihilfen an die Betriebe zahlen zu können, die besonders von der rasanten Erhöhung der Gas- und Elektrizitätspreise betroffen sind.

Der OGBL wendet sich nicht gegen eine solche Unterstützung der Betriebe. Sie ist angesichts der außerordentlichen Lage auf den Energiemärkten sogar notwendig um die Produktion, und damit ggfs. sogar auch Arbeitsplätze abzusichern.

Der OGBL erinnert aber daran, dass nicht nur die Betriebe unter den Preiserhöhungen bei Gas, Elektrizität, Heizöl, Benzin und Diesel leiden, sondern vor allem auch die Haushalte, die Arbeitnehmer und ihre Familien, insbesondere diejenigen mit niedrigen Löhnen.

Was die Energiekosten für diese Bevölkerungsgruppen anbelangt, hat sich die luxemburgische Regierung noch im Herbst 2021 auf europäischer Ebene gegen jeglichen Eingriff in die Marktmechanismen zur Begrenzung der Preise ausgesprochen. Sie verweist ausschließlich auf die Erhöhung der Teuerungszulage um 200 €.

Diese reicht bei weitem nicht aus, um dem Kaufkraftverlust aufgrund der steigenden Energiepreise entgegen zu wirken. Der OGBL fordert deswegen ein Entlastungspaket für die Haushalte.

Der OGBL erinnert daran, dass die Regierung 2020 aufgrund der Pandemie den Betrag der Teuerungszulage verdoppelt hatte. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und die Preise steigen rasant an – der OGBL fordert also, diese Maßnahme rückwirkend auf den 1. Januar 2022 zu wiederholen. Auch verlangt der OGBL, in Richtung einer Erhöhung des Schwellenwerts für die Teuerungszulage zu gehen, damit mehr Personen diese Maßnahme in Anspruch nehmen können.

Es muss verhindert werden, dass angesichts der aktuellen Lage Haushalte, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Gas- und Stromkosten zu bezahlen, ihre Versorgung verlieren. Auch hier sollte vorgesehen werden, dass dies in der aktuellen Situation ausdrücklich ausgeschlossen sein muss.

Der OGBL erinnert auch daran, dass trotz der Überheizung der Preise bei Heizöl, Diesel und Benzin, die Regierung unverändert am Zeitpunkt der Erhöhung der CO2-Steuer zum 1.1.2022 vorgenommen hat. Die zur Kompensation der Karbonsteuer vorgesehenen Steuerkredite wurden jedoch nicht erhöht. Der OGBL fordert aufs Dringlichste dies nachzuholen.

Schließlich spricht sich der OGBL für eine Deckelung der Energiepreise aus, insbesondere des Heizöl- und Gaspreises. Das Beispiel unserer französischen Nachbarn zeigt, dass dies möglich ist.

Um sein Entlastungspaket vorzustellen und damit nicht nur die Betriebe eine Unterstützung erhalten, wird der OGBL bei den zuständigen Ministern Fayot und Turmes eine Dringlichkeitsunterredung anfragen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 9. Februar 2022