Tripartite – eine Nullnummer!

Über ein Jahr später als ursprünglich angekündigt, fand am 13. Dezember 2021 die zweite Sitzung des Koordinationskomitees der Tripartite seit Beginn der sanitären Krise statt. Gerade die national repräsentativen Gewerkschaften CGFP, LCGB und OGBL hatten lange darauf gedrängt, dass eine neuerliche Tripartiterunde nötig sei, um im Dialog zwischen Sozialpartnern die Gestaltung eines nachhaltigen Ausweges aus der Covid-19-Pandemie und der wesentlichen Herausforderungen der nächsten Jahre, des digitalen und ökologischen Wandels vorzubereiten und das luxemburgische Sozialmodell langfristig abzusichern.

Die Gewerkschaften hatten im Vorfeld der für den 13. Dezember 2021 anberaumten Sitzung den späten Zeitpunkt angemahnt – drei Tage vor der Abstimmung des Haushalts 2022 in der Abgeordnetenkammer konnte ja nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Gespräche in der Tripartite noch irgendeinen Einfluss auf die Haushaltsorientierung 2022 haben würden – und weitere Tagesordnungspunkte vorgeschlagen, die allesamt vom Premierminister abgelehnt wurden.

Da Arbeitsminister Dan Kersch im Vorfeld der Tripartite angekündigt hatte, es ginge bei dieser Sitzung in erster Linie darum den Sozialpartnern zuzuhören, konnte man jedoch davon ausgehen, dass es sich lediglich um eine erste Sitzung handeln sollte und die verschiedenen Maßnahmen in Folgesitzungen der Tripartite ausgehandelt werden sollen. Dies war jedoch nicht der Fall. Es stellt sich immer mehr heraus, dass die derzeitige Regierung eine Tripartite nicht als einen Prozess, sondern als ein Event behandelt.

Die Methode war erneut dieselbe wie im Juli 2020. Nach ausführlichen Darstellungen der wirtschaftlichen und sozialen Lage durch verschiedene Ressortminister, bei denen nicht einmal Rückfragen möglich waren, kamen die Gewerkschaften und die Vertreter der Unternehmen zu Wort. Aus den verschiedenen Vorschlägen beider Seiten wählten sich dann die anwesenden Minister eine Handvoll Maßnahmen heraus, die dann der Presse als Resultat der Tripartite vorgegaukelt wurden. Von der oft wochenlangen Aushandlung nationaler Tripartiteabkommen wie in der Vorgambiazeit sind wir in der Tat meilenweit entfernt.

Die national repräsentativen Gewerkschaften müssen also feststellen, dass die Regierung nicht in der Lage ist, den notwendigen Rahmen für einen starken nationalen sozialen Dialog zu schaffen. Natürlich sind eine Verlängerung der außerordentlichen Kurzarbeit und der Beihilfen an die Betriebe zu begrüßen, ebenso dass das Abkommen zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitsminister, dass im Fall der Kurzarbeit der betroffene Arbeitnehmer zumindest den Mindestlohn verdient, verlängert wird. Allerdings riskiert diese Maßnahme noch unzureichend zu sein, da die Pandemie wohl kaum Ende Februar hinter uns liegen wird. Und natürlich sind die Verbesserungen bei der Einstellung von Flüchtlingen und für die Ehepartner von Expats auch zu begrüßen.

Insgesamt ist dies aber, gegenüber den gegenwärtigen Herausforderungen, doch ein sehr dürftiges Paket. Es ist unverständlich, dass die Regierungsvertreter ganz offenkundig der Meinung sind, es gebe in Luxemburg kein Problem mit der Kaufkraft. Dies ist nicht nur eine Diskrepanz bei der Interpretation der Zahlen – die Analyse der Regierung, die sich ausschließlich auf einen globalen inflationsbereinigten Mittelwert bezieht, demzufolge die Kaufkraft in der Pandemie „stabil“ geblieben wäre, liegen ganz offensichtlich in Widerspruch zu der Lebenswirklichkeit von breiten Teilen der Bevölkerung.

Die steigenden Energiepreise, die explodierenden Wohnkosten, die Inflation bei den Lebensmittelkosten – all dies stellt für die Regierung offenkundig kein Problem dar. Ausgehend von ihrer Feststellung, dass die Kaufkraft seit Beginn der Pandemie stark gelitten hat, stellten die Gewerkschaften eine Reihe von Forderungen zur Stärkung der Kaufkraft. Die geforderten Anpassungen betrafen vor allem Familienleistungen, selektive Steuermaßnahmen und Sofortmaßnahmen im Wohnungswesen. Diese Forderungen wurden mit den Auswirkungen der Wohnungskrise auf die Haushalte, der steigenden Armutsquote von Alleinerziehenden und kinderreichen Familien sowie dem im Vergleich zur Armutsgrenze immer noch zu niedrigen sozialen Mindestlohn begründet.

Die angekündigten Maßnahmen wie kostenlose Schulkantinen oder die Erhöhung der Teuerungszulage um 200 € wurden angesichts des aktuellen Drucks auf die Kaufkraft als unzureichend erachtet. Wobei die Gewerkschaften auch daran erinnert haben, dass die Grenzgänger, deren Wichtigkeit für die luxemburgische Wirtschaft und das luxemburgische Sozialwesen in der Pandemie aufs Eindrücklichste bewiesen wurde, nicht von den neuen Sachleistungen profitieren. Das ist aber offenbar für die Regierung kein Problem, sondern Programm.

Die Reaktion der Regierung auf die Argumente und Forderungen der Gewerkschaften war von einer Überheblichkeit ohnegleichen geprägt. Laut dem Premierminister hätten die meisten der von den Gewerkschaften angesprochenen Probleme keinen Platz in der Tripartite. Insbesondere Maßnahmen bezüglich Wohnen und Klima seien außerhalb der Tripartite mit den jeweiligen Ressortministern zu diskutieren. Die Tripartite sei ausschliesslich als ein Kriseninstrument zu sehen, und kein „Diskussionssalon“, wie der Premierminister auf einer – übrigens in keiner Weise mit den Sozialpartnern abgesprochenen – Pressekonferenz im Anschluss an die Tripartite unterstrich. Als ob es nicht gerade in den Bereichen Wohnen und Klima eine offensichtliche Krisensituation gibt!

Auch unterstrich der Premierminister, der Zustand der öffentlichen Finanzen erlaube keine weiteren gezielten Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft, obwohl diese zuvor als die solidesten in ganz Europa dargestellt wurden. Unverschämt war auch die Forderung des Premierministers, dass der Haushaltsimpakt der verschiedenen Vorschläge von den Gewerkschaften im Detail aufzustellen sei. Wie viele diesbezügliche Anfragen der Gewerkschaften an die Politik sind in der Vergangenheit unbeantwortet geblieben?

Aus all dem ergibt sich, dass der einzige wirkliche Fortschritt des Treffens die klare Absage der Regierung an die neuerlichen Versuche der Patronatsseite war, den Index infrage zu stellen. Es ist klar, dass dies aus gewerkschaftlicher Sicht nicht zufriedenstellend sein kann.

Die Gewerkschaften werden jedenfalls weiter für eine Stärkung der Kaufkraft und für eine Bekämpfung der wachsenden Ungleichheiten eintreten.

Mitgeteilt von CGFP, LCGB und OGBL, den 14. Dezember 2021

Aufwertung der Polizisten mit Diplom — Es reicht jetzt!!!

Die ADESP fragt die Regierung, wie lange sie die rund 600 Polizisten mit Schulabschluss noch im Regen stehen lassen will? Wie lange wird die Regierung an ihrer hartnäckigen Haltung betreffend deren längst fällige Laufbahnaufwertung festhalten?

Es ist fast surreal, dass Polizisten im Jahre 2021 noch in einer Laufbahn eingestuft sind, die die dem schulischen Abschluss einer „11e technique“ oder „3e classique“ entsprechen.

Im Jahr 2015 beauftragte die Regierung ein renommiertes Beratungsunternehmen, eine umfassende Prüfung der Polizeiverwaltung durchzuführen. Das Prüfungsunternehmen befürwortete eine Aufwertung der C1-Laufbahnen hin zu B-1 Laufbahnen, um den steigenden Anforderungen und der zunehmenden Komplexität der Arbeit gerecht zu werden.

Die Harmonisierung der Schulabschlüsse war einer der Hauptgründe für die statutarische Gehälterreform im öffentlichen Dienst im Jahr 2015. Die Schulabschlüsse tausender Beamtinnen und Beamte wurden dabei anerkannt und deren Laufbahnen wurden seit 2015 auf Grundlage der Reform aufgewertet.

Die ADESP fragt sich, warum das bei der Polizei nicht möglich sei?

120 Beamte befassten die Justiz, um gegen diese Ungerechtigkeit zu klagen. Das ist etwas noch nie Dagewesenes im öffentlichen Dienst!

Die Richter entschieden in erster Instanz, dass es sich um eine politische Frage handele.

Am 30. November 2021 wurde im Parlament ein Antrag betreffend die Aufwertung der Polizeilaufbahnen gestellt. Die Regierung ignoriert bis dato diesen Antrag!

Um der kritischen Sicherheitslage im Land gerecht zu werden, wird in der Polizei endlich massiv rekrutiert. Sehr demotivierend ist die Tatsache, dass die neuen Rekruten in die adäquate B1-Karriere eingestuft werden, während ihre Ausbilder in der unteren C1-Karriere eingestuft sind und genau jene Polizeibeamte sind, die seit Jahren vergeblich auf ihre Aufwertung in die B1-Karriere warten!

Die ADESP kann eine solche Unverschämtheit in keiner Weise hinnehmen und fordert eine gerechte Aufwertung der Polizisten mit Schulabschluss!

Die ADESP weist auch auf die bestehende schlechte Moral bei den Beamten aufgrund ihrer derzeit enormen Arbeitsbelastung hin. Die ADESP zeigt absolut kein Verständnis dafür, dass diese Beamte die neuen Praktikanten nun zusätzlich betreuen müssen.

Die Wut und Resignation der Polizisten nimmt von Tag zu Tag zu. Die Regierung muss sich den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gefallen lassen, wenn sie die Exekutive des öffentlichen Sicherheitsmonopols in diesem Geisteszustand belässt.

Die Sicherheit der Bürger kann nur durch eine gerechte und solide Polizei gewährleistet werden!

Die ADESP fordert die Politik auf, endlich zu handeln! Andernfalls wird die Gewerkschaft handeln … spätestens im Wahljahr 2023!!!

Mitgeteilt von der Vertretung des Polizeipersonals mit Sekundarschulabschluss der Großherzoglichen Polizei (ADESP) / Dem OGBL angegliedert, am 10. Dezember 2021

Soil-Concept SA — Des emplois dans la balance

Les salariés de Soil-Concept à Diekirch (Fridhaff) sont actuellement dans la plus totale incertitude quant à leur avenir. Depuis plusieurs mois, un feuilleton à rebondissement se déroule par médias interposés entre le ministère de l’Environnement et l’entreprise, pour savoir si cette dernière possède ou ne possède pas les autorisations nécessaires pour poursuivre ses activités. Pour l’OGBL, cette situation est totalement inacceptable, puisque les salariés se retrouvent oubliés au milieu de cette dispute. Ils risquent de perdre leur emploi et ne savent pas si leur salaire sera payé à la fin du mois.

L’entreprise, qui emploie une dizaine de salariés, est active dans le secteur du traitement de déchets, plus spécifiquement le traitement de boues d’épuration pour plusieurs communes du pays. L’OGBL ne veut pas prendre parti dans le conflit qui oppose Soil-Concept au ministère de l’Environnement, mais il exige par contre que les parties concernées trouvent rapidement une solution pour garantir le maintien des emplois et le paiement des salaires.

L’OGBL a déjà saisi différentes instances afin d’obtenir rapidement des réponses et veiller à la défense des intérêts des salariés concernés.

Der CovidCheck wird am 15. Januar 2022 in der Arbeitswelt Pflicht : Klarstellungen zur Position des OGBL

Warum hat sich der OGBL massiv gegen den fakultativen CovidCheck in der Arbeitswelt ausgesprochen, begrüßt nun aber den generalisierten CovidCheck?

Zunächst einmal kann man nicht sagen, dass der OGBL den generalisierten CovidCheck im Betrieb „begrüßt“. Der OGBL hat eine solche Maßnahme nie verlangt. Er nimmt jedoch die Entscheidung der Regierung zur Kenntnis, die ihre Verantwortung übernommen hat vor dem Hintergrund eines sehr starken Anstiegs der Infektionen und leider auch der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19, während sich die Impfrate sich weiter nur sehr langsam entwickelt. Der OGBL kann nur bedauern, dass es so weit kommen musste.

Es gibt jedoch drei wesentliche Unterschiede zum Gesetz vom 18. Oktober:

1) die konkrete Umsetzung der Maßnahme wurde im Vorfeld zwischen der Regierung, den Gewerkschaften und den Arbeitgebern diskutiert, es gab einen echten sozialen Dialog, was im Oktober nicht der Fall war;

2) Ziel dieser Verhandlungen war es, einen klaren gesetzlichen Rahmen festzulegen, was im ersten Gesetz völlig fehlte, das die «heiße Kartoffel» der Umsetzung lediglich an die Arbeitgeber und die Personalvertretungen weitergab;

3) die Maßnahme wird erst am 15. Januar 2022 wirksam, so dass genügend Vorbereitungszeit bleibt, um alle offenen Fragen zu klären und die konkrete Umsetzung an jedem Arbeitsplatz ernsthaft zu diskutieren.

Worum ging es bei den Verhandlungen?

Bei den Verhandlungen diese Woche ging es nicht um die Einführung des generalisierten CovidCheck am Arbeitsplatz an sich, da die Regierung sehr deutlich gemacht hat, dass diese für sie nicht verhandelbar ist. Es ging um den gesetzlichen Rahmen, der die Regeln für den CovidCheck festlegt.

Der OGBL hob insbesondere zwei Fragen hervor, die für die Existenzsicherung der Betroffenen und die Vermeidung von extrem prekären Situationen von entscheidender Bedeutung sind:

– die Tatsache, dass der CovidCheck nicht zu Entlassungen führen darf.

– die Tatsache, dass die Situation in der man aufgrund des Fehlens eines gültigen CovidChecks nicht arbeiten kann, nicht zu einer Abmeldung von der Sozialversicherung führen darf.

Diese beiden wesentlichen Bedingungen sind nach Abschluss der Verhandlungen erreicht.

Es wird gesetzlich verankert werden, dass die Tatsache, dass man keinen gültigen CovidCheck vorlegen kann oder will, kein Grund für eine Entlassung ist.

Was die Sozialversicherung betrifft, so bleibt die Mitgliedschaft in der Gesundheitskasse auf jeden Fall drei Monate lang bestehen; was die Pensionskasse betrifft, so wird der Arbeitgeber den Beitrag für die 64 Stunden/Monat weiterzahlen, die erforderlich sind, um die ununterbrochene Mitgliedschaft in der Rentenkasse aufrechtzuerhalten.

Wenn es keine Entlassungen gibt, was passiert dann also, wenn ich keinen gültigen CovidCheck vorlegen kann oder will?

Die Diskussionen führten zu dem Grundsatz, dass die betroffenen Personen, die keinen gültigen CovidCheck vorlegen können oder wollen und daher nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten können, Urlaub nehmen müssen. Es gelten jedoch die allgemeinen Regeln für Urlaub, der Arbeitgeber kann den Urlaub verweigern, wenn dienstliche Erfordernisse oder berechtigte Wünsche anderer Arbeitnehmer dem entgegenstehen (damit soll vermieden werden, dass es zu Situationen kommt, in denen Personen mit einem gültigen CovidCheck der Urlaub verweigert wird, weil Personen mit einem ungültigen CovidCheck nicht anwesend sind).

Es handelt sich natürlich nicht um einen zusätzlichen Urlaub, die betroffene Person wird weniger (oder sogar keine) Tage haben, die sie im restlichen Jahr nehmen muss. Man kann also durchaus von einer Sanktion sprechen. Es muss jedoch klargestellt werden, dass es sich nicht um eine Disziplinarstrafe im Sinne des Arbeitsrechts und des Rechts des öffentlichen Dienstes handelt, die in der Kartei des betroffenen Arbeitnehmers eingetragen bleibt.

Wenn er seinen gesetzlichen Urlaub ausgeschöpft hat oder es aus den oben genannten Gründen nicht möglich ist, Urlaub zu nehmen, kann der Betroffene entweder seinen Urlaub nachholen oder wird unbezahlt von der Arbeit freigestellt, bis er einen gültigen CovidCheck vorlegen kann oder bis die Maßnahme beendet ist. Dies ist der letzte Schritt, der vorgesehen ist.

Wie bereits erwähnt, wird die betroffene Person während dieser Zeit nicht von der Sozialversicherung abgemeldet.

Darüber hinaus haben die Diskussionen zu einer Einigung über den Grundsatz geführt, dass die nicht gearbeitete Zeit für die Bestimmung der Dauer des bezahlten Urlaubs, für die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Ansprüche aufgrund der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie für die Berechnung des Arbeitslosengeldes und der Ausgleichszulage im Falle einer beruflichen Wiedereingliederung neutralisiert wird.

Gibt es Sanktionen für den Arbeitgeber?

Ja, Arbeitgeber, die den CovidCheck nicht ordnungsgemäß durchführen, können gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes über Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie mit Geldbußen in Höhe von mehreren Tausend Euro belangt werden.

Wer bezahlt die Tests?

Dies ist für den OGBL weiterhin eine offene Frage. Der OGBL hat kritisiert, dass die Antigen-Schnelltests nur noch akzeptiert werden, wenn sie neben den PCR-Tests für den CovidCheck zertifiziert sind, was für die Personen, die sich testen lassen müssen, mit erheblichen Kosten verbunden ist und außerdem dazu geführt hat, dass sich viel weniger Personen testen lassen und somit die Verbreitung des Virus weniger kontrollierbar wird.

Hinzu kommt die soziale Ungerechtigkeit, die dadurch entsteht, dass die Kosten (600-700 €) pro Monat – die noch höher werden – dazu führen, dass Menschen mit hohem Einkommen sich den Luxus leisten können, nicht geimpft zu werden, während der CovidCheck für Arbeitnehmer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen de facto eine Impfpflicht schafft.

Bisher hat die Regierung jedoch immer betont, dass die Impfung freiwillig bleibe und nicht verpflichtend sei. Die Menschen haben also a priori auch die Wahl, sich nicht impfen zu lassen.

Aus all diesen Gründen ist der OGBL nach wie vor der Meinung, dass es eine Möglichkeit geben sollte, sich kostenlos testen zu lassen – natürlich muss diese auch für geimpfte Personen gelten, die sich immer noch infizieren oder das Virus weitergeben können. Zumindest sollte diese kostenlose Testmöglichkeit für Personen mit niedrigem Einkommen gelten – z. B. unter dem 2,5-fachen des sozialen Mindestlohns.

Es muss jedoch angemerkt werden, dass der OGBL mit dieser Position in den Diskussionen mit der Regierung und den Arbeitgebern relativ isoliert war. Es wurde jedoch festgehalten, dass der Staat die Tests für den Zeitraum zwischen der ersten und der zweiten Impfung vollständig übernimmt, was für uns das absolute Minimum darstellt.

Außerdem werden die Kosten für die Tests weiterhin für Personen übernommen, bei denen die Impfung aus medizinischer Sicht kontraindiziert ist. Das medizinische Zertifizierungsverfahren für diese Personen wird geklärt werden und die Regierung hat angekündigt, dass sie über Möglichkeiten nachdenkt, wie diese Personen nicht mehr gezwungen werden können, sich täglich testen zu lassen, was natürlich zu begrüßen wäre.

Was ist, wenn mein Test während meines Arbeitstages seine Gültigkeit verliert?
Muss ich dann nach Hause gehen?

Nein, die angebrochene Arbeitszeit wird in die Gültigkeitsdauer für die Gültigkeit des CovidChecks am Arbeitsplatz eingerechnet.

Wie lange ist die Maßnahme gültig?

Der CovidCheck (3G) am Arbeitsplatz wird vom 15. Januar bis zum 28. Februar 2022 gültig sein, mit der Möglichkeit einer Verlängerung, falls sich die Situation nicht verbessert oder falls keine anderen Maßnahmen ergriffen werden.

Abschließend,

erinnert der OGBL daran, dass er nie für die Einführung des CovidCheck in der Arbeitswelt eingetreten ist.

Der OGBL hat sich stets für die Impfung ausgesprochen, die bislang noch immer das beste Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus ist.

In den Diskussionen, die stattgefunden haben und die sehr schwierig waren, hat der OGBL versucht, den Schaden zu begrenzen und Situationen extremer Prekarität zu vermeiden, die sich aus der Entscheidung der Regierung ergeben könnten. Er ist der Meinung, dass in einigen Punkten diese Garantien vorgesehen wurden und dass zumindest ein klarerer gesetzlicher Rahmen als beim ersten Gesetz, das den CovidCheck im Betrieb vorsah, festbehalten wurde.

Trotz seiner nach wie vor bestehenden Vorbehalte gegenüber dem Instrument des CovidCheck in Unternehmen hofft er, dass die von der Regierung beschlossenen sanitären Maßnahmen und das verantwortungsvolle Verhalten der Bevölkerung (Einhaltung der Distanzregeln, Tragen von Masken…) zu einer Verbesserung der Gesundheitssituation, einem Rückgang der Infektionen und letztlich zu der Rückkehr zur Normalität beitragen werden, auf die wir alle schon so lange warten.

Erste Klagen vor dem Référé und dem Verwaltungsgericht

covid_check_scanSeit dem 1. November sind öffentliche Verwaltungen und Unternehmen dazu ermächtigt, den CovidCheck am Arbeitsplatz einzuführen, ohne dass noch die Möglichkeit von nicht zertifizierten Selbsttests besteht. CGFP, LCGB und OGBL meldeten gleich zu Beginn ihre Bedenken an. Vor allem die möglichen harten Sanktionen, die im Extremfall einen Arbeitsplatzverlust derß Beschäftigten nach sich ziehen können, sind für die drei national repräsentativen Gewerkschaften keineswegs hinnehmbar.

Zudem birgt die überstürzte und holprige Umsetzung der neuen Bestimmungen weiterhin große Risiken in puncto Datenschutz. Hier besteht nach wie vor Klärungsbedarf. Der gleichen Ansicht ist auch die nationale Datenschutzkommission. Unklar bleibt auch die Rechtslage in Bezug auf die Bewahrung der Grundrechte jedes einzelnen Bürgers. Gefordert wird die sofortige Wiedereinführung der kostenlosen Schnelltests, die sich angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen nahezu aufdrängt. Gemeinsames Ziel muss es sein, die Pandemie einzudämmen.

Ein von den Gewerkschaften gestelltes Ultimatum ließ die Regierung verstreichen, ohne auch nur die geringste Kompromissbereitschaft zu zeigen. Da die Dreierkoalition die Warnschüsse der drei größten Arbeitnehmervertreter des Landes nicht wahrnimmt, leiten CGFP, LCGB und OGBL die nächsten Schritte ein.

Prüfung der Gesetzeslage

Eine erste Analyse hatte ergeben, dass das jüngste Covid-Gesetz nicht notgedrungen mit übergeordneten Rechtslagen und Normen übereinstimmt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls zwei unabhängig voneinander erstellte juristische Gutachten. CGFP, LCGB und OGBL unterstützen deshalb Gerichtsverfahren, um zu prüfen, ob der CovidCheck am Arbeitsplatz tatsächlich gegen andere Gesetzestexte verstößt, so wie es eine erste Lektüre stark vermuten ließ.

Dem Vernehmen nach scheint ein Großteil der Unternehmen das 3G-Konzept bereits abgehakt zu haben. Viele Betriebsleiter versuchen mit gesundem Menschenverstand und im Dialog mit ihrer Personaldelegation nach praktischen Lösungen zu suchen, um die ohnehin schon angespannte Situation nicht noch zusätzlich anzuheizen. Die unsichere datenschutzrechtliche Lage hält viele Großunternehmen zudem davon ab, den CovidCheck flächendeckend einzuführen.

Ausgerechnet im öffentlichen Dienst ergibt sich ein anderes Bild. Die staatlichen Strukturen, die unter der Aufsicht der Ministerien für Gesundheit und Sozialversicherung stehen, waren zwar bislang – angeblich aus organisatorischen Gründen – nicht in der Lage, den CovidCheck umzusetzen. In vielen anderen Bereichen des Staatsdienstes scheinen die Covid-Kontrollen jedoch äußerst rigide und unflexibel angewandt zu werden.

Fakt ist, dass etliche Mitarbeiter, die aus welchen Gründen auch immer nicht 3G-konform sind, inzwischen gravierende Nachteile erfahren haben. Einige von ihnen wurde der Zugang zum Arbeitsplatz verwehrt – mit allen erdenklichen Konsequenzen, die eine solche Entscheidung zur Folge haben kann. Die Leidtragenden haben inzwischen die ersten Klagen vor dem Eilgericht (Référé) und dem Verwaltungsgericht eingereicht. Die Betroffenen werden dabei von CGFP, LCGB und OGBL unterstützt.

 

L’explosion des prix de l’énergie ne peut pas être combattue avec des aumônes

La flambée des prix de l’énergie continue sans relâche. Et même si le gouvernement prétend que le problème serait moins aigu au Luxembourg que dans d’autres pays européens, les chiffres d’Eurostat montrent le contraire. En fait, en ce qui concerne les carburants, le Luxembourg a connu la hausse la plus importante de tous les pays de l’Union européenne – une augmentation de 31% entre septembre 2020 et septembre 2021. Il s’ajoute l’explosion des prix du gaz, que le Ministère de l’Énergie évalue lui-même à 31% (prix absolu) depuis janvier 2021.

Cette hausse faramineuse frappe tout particulièrement les ménages à bas et moyens revenus, qui sont déjà lourdement mis à contribution par l’explosion des coûts du logement et les pertes encourues dans le contexte de la pandémie.

Que fait le gouvernement dans cette situation? Il s’allie sur le plan européen aux pays nordiques et germanophones qui bloquent toute discussion sur une réforme du marché intérieur européen du gaz et de l’électricité.

La seule mesure avancée par le gouvernement est l’augmentation annoncée de l’allocation de vie chère de 200€ pour l’année 2022. Or, cette hausse ne couvre en réalité même pas la perte en valeur encourue par les bénéficiaires en raison de la non-adaptation de cette allocation à l’évolution des prix pendant plus d’une décennie – de 2009 à 2020.

En 2020, le gouvernement avait décidé de doubler temporairement le montant de l’allocation en raison de la pandémie du Covid-19. L’OGBL appelle le gouvernement de répéter cette mesure pour 2022, au vu du lourd impact actuel sur le pouvoir d’achat.

Par ailleurs, il y a lieu de relever les seuils pour pouvoir bénéficier de l’allocation de vie chère à la hausse, à un moment où une part croissante de la population a de plus en plus de mal à joindre les deux bouts.

Ensuite, l’OGBL demande des annonces claires par rapport à l’adaptation des crédits d’impôts introduits comme mesure de compensation sociale à la taxe CO2 lors de chaque augmentation de celle-ci. Dans le contexte actuel d’une explosion des prix de carburants à un moment où la grande majorité des travailleurs dépendent encore de leur voiture à combustion, il faudrait reporter la prochaine hausse prévue de la taxe CO2 à plus tard, en attendant une accalmie de l’évolution des prix.

Finalement, un plafonnement des prix ne doit plus être un tabou. Beaucoup de pays ont pris des mesures à cet égard. La France a introduit un «bouclier tarifaire», l’Espagne plafonne temporairement les bénéfices des fournisseurs d’électricité. Le Luxembourg fait presque cavalier seul en se limitant à une aumône de 200 € pour les personnes les plus démunies. Il faut au contraire rompre enfin avec la logique néolibérale et revenir à une intervention de la main publique sur l’évolution des prix de l’énergie.

La situation actuelle montre les limites de la politique de la privatisation et de libéralisation des 30 dernières années. Il faut un changement de cap. La nécessaire transition énergétique écologique, que l’OGBL soutient, ne peut se faire dans de telles conditions, si on veut éviter qu’elle crée en même temps de nouvelles fractures sociales et précarise encore davantage une partie de la population.

Communiqué par l’OGBL
le 27 octobre 2021