Für Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor

Vor kurzem fand auf Schloss Senningen ein Austausch zwischen dem Minister des Öffentlichen Diensts, Marc Hansen und einer Delegation des OGBL mit Vertretern der vier im öffentlichen Sektor tätigen Berufssyndikaten des OGBL statt: Syndikat Öffentlicher Dienst OGBL/Landesverband, Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, Syndikat Eisenbahnen FNCTTFEL-Landesverband, Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW/OGBL).

Auslöser dieser grundsätzlichen Unterredung war die Tatsache, dass die OGBL-Syndikate des öffentlichen Sektors erst aus der Presse erfuhren, dass ein neues Gehälterabkommen für den Öffentlichen Dienst unterzeichnet wurde. Der OGBL wurde nicht einmal, wie sonst üblich, vorab informiert.

Der OGBL hat sich daraufhin schriftlich an den Minister für den öffentlichen Dienst, Marc Hansen, gewandt, um dagegen Einspruch zu erheben und die Einbeziehung des OGBL in alle geplanten Diskussionen und Arbeitsgruppen zu fordern. Er hat daran erinnert, dass das Nichteinbeziehen des OGBL/Landesverband umso erstaunlicher ist, als dass dieser seine Resultate bei den letzten Wahlen zur Kammer der Staatsbeamten und öffentlichen Angestellten ausbauen konnte und der OGBL mittlerweile Kooperationsvereinbarungen mit vier Vereinigungen aus dem öffentlichen Dienst abgeschlossen hat (ADESP, APPJ, GLCCA und APCCA).

Vor allem unterstrich der OGBL dass das Gehälterabkommen direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Lohnbedingungen der Beschäftigten bei der CFL, der Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegesektor, im sozioedukativen Bereich, bei den Gemeinden und beim Staat hat. Der OGBL ist in all diesen Bereichen die Mehrheitsgewerkschaft.

Zehntausende Arbeitnehmer dieser Sektoren sind also abhängig von Verhandlungen zwischen der alleinigen CGFP – die als Gewerkschaftsverband der Beamten und öffentlichen Angestellten gar nicht den Anspruch erhebt, die Interessen von Arbeitnehmern zu vertreten und werden vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne dass ihre Gewerkschaft und ihre demokratisch gewählten Personalvertreter mit am Tisch sitzen.

Der OGBL hat dem Minister dargelegt, dass die Bestimmungen der Lohnabkommen im öffentlichen Dienst in der Vergangenheit zu Problemen bei der Umsetzung in den einzelnen davon abhängigen Sektoren geführt haben, die während der Verhandlungen nicht berücksichtigt worden waren – so z.B. bei der CFL, wo das Gehälterabkommen von 2015 zu einer Verschlechterung der Attraktivität verschiedener Karrieren geführt hat.

Es ist für den OGBL also nicht mehr hinnehmbar von diesen Verhandlungen grundsätzlich ausgeschlossen zu sein. Er hat dem Minister des Öffentlichen Diensts dementsprechend seine Vorstellungen für Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor dargelegt.

Die allgemeine Lohnentwicklung und wesentliche Rahmenbestimmungen würden in diesen Globalverhandlungen festgelegt, die dann in den einzelnen Lohnabkommen und Kollektivverträgen, unter Respekt der jeweiligen Mehrheitsverhältnisse, in Anbetracht der jeweiligen Spezifitäten des Sektors umgesetzt würden. Dieses Modell könnte weiter auch auf andere öffentliche Betriebe ausgedehnt werden, wo die Verbindung zur Lohnentwicklung nicht oder nicht mehr besteht – etwa auf die Universität, die öffentlichen Forschungszentren, das LNS, Luxtram und die Arbeitnehmer bei der Post.

Der Minister zeigte sich nicht offen für ein solches Modell, und verwies darauf, dass er durchaus nicht ausschließlich mit der CGFP verhandele, da er und andere Regierungsmitglieder ja sehr wohl mit Unterorganisation des OGBL oder mit dem OGBL assoziierten Vereinigungen Verhandlungen aufgenommen hätte – etwa bei der Polizei oder den Fluglotsen.

Außerdem hätten seiner Ansicht nach die vom OGBL geführten Kollektivverhandlungen auch Auswirkungen auf die Beamten – so sei er jedes Mal mit Reklamationen von unzufriedenen Beamten konfrontiert, wenn der OGBL Verbesserungen bei den Staatsarbeitnehmern verhandelt habe. Die CGFP müsse also im Gegenzug zu diesen Verhandlungen eingeladen werden.

Für die OGBL-Vertreter war dies ein unzulässiger Vergleich, da in all den genannten Sektoren eine direkte Abhängigkeit vom Lohnabkommen im Öffentlichen Dienst besteht. Der OGBL betonte, dass es ihm mit seinem Modell von Globalverhandlungen auch nicht darum ginge, die CGFP auszuschließen. Er erinnerte daran, dass er auch nie abgelehnt hat, dass die CGFP z.B. in der paritätischen ASFT-Kommission, die die Umsetzung des Lohnabkommens im SAS-Kollektivvertrag berechnet, vertreten hat und er lehnt auch nicht ab, dass diese Vertretung auch in Zukunft, in einem einheitlichen Kollektivvertrag für den Gesundheitssektor, beibehalten wird.

Da, nach Austausch der Argumente, der Minister weiterhin keine Bereitschaft zeigte, in diese Richtung zu gehen, wird der OGBL und seine Syndikate nun über weitere Schritte nachdenken, um seinen nicht mehr weiter hinnehmbaren Ausschluss von den Verhandlungen im Öffentlichen Dienst anzufechten.

Neben dem Austausch über die Teilnahme bei den Verhandlungen im öffentlichen Dienst unterbreitete der OGBL dem Minister auch seine Überlegungen zu verschiedenen aktuellen Themen, die den öffentlichen Dienst betreffen, darunter insbesondere:

  • die Privatisierungstendenzen im öffentlichen Sektor;
  • das Bewertungssystem, das jetzt kritisch überprüft werden soll und das der OGBL von Anfang an abgelehnt hat;
  • die Ausarbeitung einer neuen großherzoglichen Verordnung zur Telearbeit im Öffentlichen Dienst;
  • die Besteuerung der Telearbeit bei Beamten, Angestellten und Arbeitnehmern im öffentlichen Bereich, die jenseits der Grenze wohnen;
  • die Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz;
  • Benachteiligungen von öffentlichen Angestellten bei befristeten Verträgen und beim Schutz vor Entlassung bei Langzeitkrankheiten.

Der OGBL wird zu einzelnen Punkten dem Minister schriftliche Vorschläge zukommen lassen. Trotz der unterschiedlichen Haltung zur Teilnahme an den Gehälterverhandlungen laufen die Diskussionen also weiter.

Mitgeteilt vom OGBL,
am 13. Juli 2021

Vote du Pacte Logement 2.0: pour la coalition Wunnrecht, la copie est à revoir

Alors que les députés s’apprêtent à voter le Pacte Logement 2.0, la Coalition Wunnrecht tient à rappeler une nouvelle fois la gravité et l’urgence de la crise du logement.

Dans ses motivations, le Pacte Logement 2.0 affirme poursuivre 3 objectifs:

  • L’augmentation de l’offre de logements abordables et durables au niveau communal
  • La mobilisation du potentiel foncier et résidentiel existant au niveau communal
  • L’amélioration de la qualité du parc résidentiel.

La coalition Wunnrecht souscrit entièrement à ces objectifs mais constate malheureusement que les dispositions et instruments prévus dans le Pacte sont largement insuffisants et ne permettront pas de les atteindre. Nous constatons notamment que les mesures visant à augmenter le nombre de logements abordables dans les communes manquent singulièrement d’ambition. En plus, elles ont été revues à la baisse par rapport à la première version!

En particulier, la coalition Wunnrecht regrette que le gouvernement ait fait le choix de réduire le pourcentage prévu au niveau des terrains constructibles qui devraient être mis à disposition pour la construction de logements à coût modéré. En fait, le pourcentage initialement prévu était encore insuffisant et aurait dû être augmenté !

En outre, le Pacte ne répond pas à la situation d’urgence dans laquelle se trouvent un nombre croissant de citoyens privés de logement ou mal logés. Il nous paraît indispensable de mobiliser rapidement les logements vides en les taxant de manière graduelle et progressive, avec des taux prohibitifs, qui incitent voire obligent les propriétaires, qui gardent ces logements vides pour des motifs purement spéculatifs, à les vendre ou les mettre en location. En parallèle, une taxe sur la rétention des terrains devrait également être mise en place rapidement à l’échelle nationale afin de pouvoir les utiliser pour construire des logements.

Dans la situation actuelle, la fin du moratoire sur les déguerpissements et la non prolongation du gel des loyers représentent des menaces graves sur le droit au logement. Nous ne pouvons accepter cette politique qui met en danger les plus vulnérables d’entre nous.

En conséquence, nous demandons au gouvernement :

  1. de revoir en profondeur le Pacte Logement afin qu’il réponde aux besoins réels de la population en termes de logement.
  2. d’engager sans délai un plan d’urgence pour le logement, de manière à créer au minimum 4000 logements supplémentaires d’ici à la fin 2022, hors projets déjà planifiés ou en cours de construction et de mobiliser rapidement les logements et les terrains vides.

La coalition Wunnrecht,
le 13 juillet 2021

UPS entzieht sich seiner Verantwortung!

Plateau Luxembourg sàrl ist ein Subunternehmen, das in einigen Regionen Luxemburgs Lieferungen für UPS durchführt. Zum 31. August 2021 hat UPS den Vertrag gekündigt und somit fällt der einzige Kunde des Subunternehmens weg. Das Unternehmen muss deshalb schließen. Die letzten bis dahin von Plateau erledigten Fahrten werden ab 1. September 2021 von anderen Subunternehmen übernommen.

Der OGBL und der Betriebsrat von Plateau haben daher mit der Geschäftsleitung einen Sozialplan ausgehandelt und am 25. Juni 2021 unterschrieben. Hierin wurde u.a. festgehalten, dass die Auszahlung aller Gehälter, Überstunden, Sonntagszulagen, ungenutzter Urlaubstage, usw. prioritär bleibt bis zur Schließung des Unternehmens. Außerdem verpflichtet sich die Geschäftsführung, Kontakt aufzunehmen mit anderen Unternehmen, um den Fahrern, die nicht von den neuen Subunternehmern eingestellt werden, neue Arbeitsplätze zu vermitteln. Über die Umsetzung dieser Vereinbarung werden OGBL und Betriebsrat sorgfältig wachen.

Der Sozialplan wurde ausgehandelt, um einen Bankrott zu verhindern, bei dem die Arbeitnehmer weitaus mehr von dem zu verlieren hätten, als ihnen noch zusteht. Dennoch ist die Möglichkeit eines frühzeitigen Bankrotts noch nicht auszuschließen.

Bis zum 1. Juli 2021 hatte Plateau 87 Arbeitnehmer. Eines der neuen Subunternehmen, V&D Translux hat etwa 50 davon mittlerweile bei sich eingestellt. Das andere, FB Logistics Lux sàrl hat 4 Arbeitnehmer von Plateau bei sich eingestellt. Etwa 33 Arbeitnehmer — darunter 22 Fahrer — droht derzeit immer noch die Arbeitslosigkeit!

UPS selbst beschäftigt in Luxemburg keinen einzigen Fahrer. Obwohl im ganzen Land die braunen Lieferwagen zu sehen sind, zählt UPS offiziell weniger als 10 Beschäftigte. Europaweit ist es gängige Praxis des Unternehmens, Subunternehmen zu bevorzugen anstatt Fahrer und Logistikpersonal selbst einzustellen, um sich seiner Verantwortung nicht stellen zu müssen.

So konnte sich UPS erfolgreich der Verhandlung des Sozialplans mit dem OGBL und dem Betriebsrat entziehen, die mit Massenentlassungen einhergeht. Außerdem wurde sich dabei der Arbeitnehmer entledigt, die krankgeschrieben oder im Elternurlaub waren!

Das OGBL-Syndikat Straßentransport/ACAL und der Präsident des Plateau-Betriebsrats haben sich letzte Woche mit dem luxemburgischen UPS-Vertreter getroffen, um die Situation zu besprechen und dabei gefordert, dass UPS sich seiner Verantwortung stellen muss. UPS wies dabei jede Verantwortung von sich!

Der OGBL fordert von UPS eine Garantie zur Zahlung aller ausstehenden Gehalts- und Prämienansprüche an die Beschäftigten und Ex-Beschäftigten Plateaus im Falle einer Zahlungsunfähigkeit durch Plateau. Die Arbeitnehmer dürfen nicht die Opfer der UPS-Politik werden!

Es ist nicht das erste Mal, dass die Beschäftigten im Transport darunter leiden müssen, dass Unternehmen Subunternehmen vorziehen, anstatt selbst Leute einzustellen – und es wird auch nicht das letzte Mal sein.

Daher fordert das OGBL-Syndikat Straßentransport/ACAL die Regierung auf, endlich zu handeln und Outsourcing strenger zu regeln und Unternehmen wie UPS endlich zur Verantwortung zu ziehen!

Das OGBL-Syndikat Straßentransport/ACAL fordert daher die Regierung auf, endlich zu handeln und die Vergabe von Unteraufträgen strenger zu regulieren und Unternehmen wie UPS endlich zur Verantwortung zu ziehen! Bei der Aushandlung von Sozialplänen für Subunternehmer müssen auch die auftraggebenden Unternehmen zur Teilnahme gezwungen werden!

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Straßentransport/ACAL
am 12. Juli 2021

Die Renten regelmäßig an die Entwicklung der Löhne anpassen, die Jahresendzulagee absichern und die Mindestrenten erhöhen!

Die Rentenreform von 2013 hat einen Automatismus eingeführt, gemäß dem die Rentenanpassung an die Lohnentwicklung gekürzt wird oder ganz ausgesetzt wird, wenn der Beitragssatz, der notwendig ist um die Renten zu finanzieren den aktuellen Beitragssatz übersteigt1.

Der aktuelle Beitragssatz liegt seit Jahren bei 24% (8% zu Lasten des Arbeitnehmers, 8% zu Lasten des Arbeitgebers, 8% zu Lasten des Staatshaushaltes) und ist seit Jahren etliche Prozentpunkte höher als notwendig, um die Renten zu zahlen. Der Überschuss fließt in die Reserven, deshalb sind die Pensionsreserven so viel höher als eigentlich im Gesetz vorgesehen.

Für unsere Regierenden ist ein solcher Automatismus natürlich äußerst bequem, erlaubt er ihnen doch bei einem eventuellen finanziellen Engpass auf das Instrument der Leistungs- und Ausgabenkürzungen zurückzugreifen ohne eine Debatte über andere Lösungsmöglichkeiten wie eine eventuelle Beitragserhöhung, ein Rückgriff auf die Pensionsreserven, eine Zusatzfinanzierung der Renten durch den Rückgriff auf die Finanzresultate des angelegten Vermögens der Pensionsversicherung, die Einführung neuer Finanzierungsquellen usw. führen zu müssen. Sie können doch nicht anders als das Gesetz zu befolgen.

Ein ebensolcher Automatismus gilt auch für die bescheidene Jahresendzulage, die manchen ein Dorn im Auge zu sein scheint, obwohl sie relativ gesehen den kleinen Renten am meisten nutzt, also etwas mehr Gleichheit in das System bringt.

Die regelmäßige Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung kürzen oder gar aussetzen und die Jahresendzulage abschaffen würde zu einer weiteren Absenkung der Rentenleistungen führen2 und besonders die kleinen Renten treffen und das Armutsrisiko erhöhen und dies würde verhältnismäßig besonders die Frauen treffen, die durchschnittlich niedrigere Renten beziehen3.

Eine Gesetzesänderung würde verhindern, dass Leistungskürzungen ohne parlamentarische Debatten durchgeführt werden, wenn finanzielle Engpässe auftreten.
In dem Sinne hat die Arbeitnehmerkammer auf Vorschlag ihres Vorstandes und der Gruppe der Rentner einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der eine Manipulation der Rentenanpassung und eine Abschaffung der Jahresendzulage ohne Gesetzesänderung unmöglich machen würde. Darüber hinaus sieht der Gesetzesvorschlag eine Erhöhung der Mindestrente vor um das Armutsrisiko bei den Rentnern zu senken.

Da die Arbeitnehmerkammer bloß ein Vorschlagsrecht hat liegt es in der Hand der Regierung, die Abgeordnetenkammer mit dem Vorschlag zu befassen. Die Abgeordneten können sich allerdings auch aus eigener Initiative mit unserem Vorschlag befassen.

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer hat den Vorschlag einstimmig verabschiedet und ihn der Regierung und den Parteien, die im Parlament vertreten sind, sowie den Institutionen und den Organisationen, die Senioren vertreten übermittelt.

Der Gesetzesvorschlag der Arbeitnehmerkammer kann auf der Webseite der Arbeitnehmerkammer (www.csl.lu) – Rubrik Stellungnahmen 2021 – eingesehen werden4.


1 Diese Hypothese ist für die nächsten Jahre wenig wahrscheinlich
2 Wir haben die Modulierungen, besser die Manipulierungen der Rentenpassungen seit 2006 nicht vergessen. Sie haben zu einem Anpassungsverlust von 2,7% geführt.
3 Die Ursachen sind bekannt: mehr Teilzeitarbeit als bei den Männern, Unterbrechung der Berufstätigkeit um sich um Kinder und Haushalt zu kümmern, oftmals schlechter bezahlte Berufstätigkeiten; und auch wenn sich dies langsam, zu langsam ändert bleibt dies eine Tatsache für die die heute in Rente sind oder kommen
4 Die Reform von 2013 hat ebenfalls negative Auswirkungen für die jüngeren Generationen. In. Einem nächsten Artikel werden wir unsere Vorschläge vorstellen, die es erlauben würden unsere Rentenversicherung an die geänderten Berufslaufbahnen der jüngeren Generationen anzupassen und die potenziell negativen Auswirkungen der Reform zu vermeiden oder mindestens abzufedern.

Das Wohnen in Luxemburg ist in der Krise. Wo bleiben die Antikrisenmaßnahmen?

The child draws the house with chalk on the asphalt. Selective focus.Die negativen Prognosen waren eine Unterschätzung. Die aktuellen Zahlen zur Preisentwicklung im Bauland und -Immobilienbereich übertreffen die schlimmsten Befürchtungen. Ein Ende der Krisenentwicklung ist nicht in Sicht.

Die finanzielle Überbelastung, der immer mehr Haushalte ausgesetzt sind, trifft mittlerweile nicht nur die Mehrheit der Mieter, sondern auch Eigentümer, in erster Linie neue Eigentümer und junge Menschen. Sie verdeutlicht die soziale Schieflage, die politisch skandalös ist, weil sie das überflüssige Resultat der chronisch verfehlten Wohnungspolitik mehrerer Regierungen ist.

Fakt ist, dass auch die aktuelle Regierung, die mittlerweile seit acht Jahren im Amt ist, es nicht geschafft hat, die Krisenentwicklung in irgend einer Art und Weise einzudämmen.
Die Ursache hierfür ist ihre Politik der kleinen und zaghaften Schritte, die aufgrund fehlenden Willens und Courage weder ausreicht noch angepasst ist, um die Krisensituation zielführend zu bekämpfen. Eine Krise, die im Vergleich dazu mit großen Schritten weiter voranschreitet und die Perspektiven guten Wohnens und Lebens vieler Bürger vorhersehbar über Jahre, vermutlich über Jahrzehnte hinweg empfindlich beeinträchtigt.

Angesichts der Entwicklungen der beiden letzten Jahre interessiert es die Betroffenen nicht, wenn Minister und ihre Parteien ihren politischen Spielraum auf das zu reduzieren versuchen, was im Koalitionsabkommen von 2018 steht. Die Bekämpfung der Covid-Pandemie stand auch nicht im Koalitionsabkommen. Und sie wird bekanntlich und erfreulicherweise auch nicht mit Aspirin bekämpft. Auch interessiert es die Betroffenen nicht, wenn heute, zweieinhalb Jahre (!) vor den nächsten Parlamentswahlen versucht wird, auf zukünftige politische Wahlprogramme zu vertrösten. Als würde die Wohnkrise ein 30-monatiges Stillhalteabkommen mit den Regierungsverantwortlichen eingehen.
Vergangene falsche oder unterlassene politische Entscheidungen sind im Nachhinein nicht mehr rückgängig zu machen. Aber ein konsequentes politisches Entgegensteuern kann die Auswirkungen der Versäumnisse schrittweise mindern und mittel- bis langfristig sogar beseitigen.

Die Betonung liegt auf „konsequentes“ Entgegensteuern. Eine andere Bezeichnung hierfür lautet: „Das Ergreifen von Antikrisenmaßnahmen“.

Die Versäumnisse der Vergangenheit bestimmen das Ausmaß der zu ergreifenden Antikrisenmaßnahmen

Die politischen Unterlassungen im Kampf gegen die grassierende Boden- und Immobilienspekulation werden nicht durch die erfolgte Reform der Besteuerung der „Fonds d’Investissements Spécialisés (FIS)“ ausgeglichen. Diese hat eine eklatante Steuerungerechtigkeit, die nie hätte eingeführt werden dürfen, in die Schranken verwiesen. Das ist gut so. Aber die Spitze des Eisbergs der Spekulation im Wohnbereich hat sie bestenfalls sanft gestreift. Mehr nicht.

Die angekündigte, längst fällige nationale Steuermaßnahme gegen das Zurückhalten von Bauland bzw. gegen den Leerstand von Wohnungen ist notwendig und wichtig. Unter der Voraussetzung, dass sie, was Umfang und Tiefe anbelangt, fühlbar sein wird, kann sie der Spekulation in einem Teilbereich zusetzen. Indem sie aber in erster Linie der Mobilisierung der Bauaktivität dient, trägt sie wenig bei im Kampf gegen die allgemeine spekulative Dynamik der ausufernden Vermögensanhäufung und (Um-)Verteilung von Boden und Immobilien in den Händen und zugunsten weniger.

Auf völliges Unverständnis stößt das Gesetzesvorhaben des Wohnungsbauministers zur Reform des Mietvertrags, das, um nur ein Beispiel zu nennen, an einer gesetzlichen Obergrenze der Mietpreise festhält, die anachronistisch losgelöst und im Widerspruch zu den Fundamentaldaten sowohl der wirtschaftlichen Rendite als auch der Einkommensentwicklung der Bevölkerung keine positive Wirkung auf die Preisbildung im Mietbereich haben wird. Der Minister täte gut daran, sich von den diesbezüglichen Vorschlägen der Arbeitnehmerkammer inspirieren zu lassen, die u.a. die Mietpreise und ihre Obergrenze an die Einkommensentwicklung der Bevölkerung ankoppeln.

Das Gesetzesvorhaben „Pacte logement 2.0“ hinkt weit hinter dem Notwendigen her

Dieses Gesetzesvorhaben wird, falls es in der vorliegenden Fassung gestimmt wird, den massiven Nachholbedarf beim öffentlichen Wohnungsbau und bei den Wohnungen in öffentlicher Hand nicht zielführend verringern.

Nachdem die Regierung völlig zutreffend festgestellt hatte, dass der „Pacte logement 1.0.“ gescheitert ist und nichts eingebracht hat, hätte man meinen können, dass der Gesetzesvorschlag für den „Pacte logement 2.0.“ das Ruder herumreißen würde.

Es gibt positive Ansätze. Fakt ist allerdings auch, dass positive Ansätze eben nur Ansätze sind und als solche keine befriedigende Antwort auf das Krisenproblem hergeben.

Die angekündigte, längst fällige nationale
 Steuermaßnahme gegen das Zurückhalten von
Bauland bzw. gegen den Leerstand von
Wohnungen ist notwendig & wichtig

Der erste Ansatz ist der, dass bei neuen Bebauungsplänen der prozentuale Abgabeanteil des Baugrunds an die öffentliche Hand definitiv in öffentlicher Hand bleiben soll. Der zweite ist der, dass dieser Baugrund von den privaten Bauträgern ohne finanzielle Gegenleistung an die öffentliche Hand abgetreten werden muss.

Und jetzt zur Kritik. Der zweite Ansatz, der in einem Änderungsvorschlag zum initialen Gesetzesvorhaben von der Regierung eingebracht wurde, wird unnötigerweise und kontraproduktiv sehr teuer erkauft. Als „Gegenleistung“ an die privaten Bauträger soll erstens der im initialen Gesetzesvorhaben vorgesehene prozentuale Abgabeanteil des Baugrunds an die öffentliche Hand (neue Bebauungspläne, bei denen bislang nicht bebaubarer Grund in Bauland umklassiert wird) massiv gesenkt werden. Und zweitens soll zusätzlich bei allen neuen Bebauungsplänen (also auch bei solchen, die bereits als Bauland ausgewiesen sind) die erlaubte Bebauungsdichte des gesamten Bebauungsplans um 10% erhöht werden. Das Verdienen goldener Nasen inklusive Luxusuhren soll abstrichlos fortgesetzt werden können.

Was der Wohnungsminister der Öffentlichkeit als „Win-Win“-Situation zu verkaufen versucht, demonstriert nicht nur die zaghafte und unzulängliche politische Bekämpfung der Wohnungskrise. Das von der Regierung mitgelieferte Rechenbeispiel motiviert die oben beschriebene „Gegenleistung“ als Absicherung einer 25% Gewinnmarge (!!!) für die privaten Bauträger! Die Lobbyisten der privaten Bauträger verdienen Respekt. Sie haben gute Arbeit geleistet. Auf Kosten des prozentualen Anteils an Baugrund für den gemeinnützigen Wohnungsbau.

Der Wohnungsminister und mit ihm die ganze Regierung sind vor einer der Hauptursachen der Wohnungskrise, nämlich der Renditenjagd im Immobilienbereich, eingeknickt. Als erste Reaktion hatte der OGBL am 6. April seine Ablehnung treffend mit dem Satz „Wer kleine Brötchen bäckt, wird die Wohnungskrise nicht meistern“ betitelt.
Die Forderung der Gewerkschaft lautet ganz einfach: Der im initialen Gesetzesvorhaben vorgesehene prozentuale Anteil an Baugrund für den gemeinnützigen Wohnungsbau muss wieder auf den Tisch! Und bei neuen Bebauungsplänen auf bereits bestehendem Bauland muss die Erhöhung der erlaubten Bebauungsdichte zu einer Erhöhung des prozentualen Anteils an Baugrund für den gemeinnützigen Wohnungsbau führen.

Im Übrigen ist es zu bedauern, dass der Gesetzesvorschlag in Bezug auf den prozentualen Anteil an Baugrund für den gemeinnützigen Wohnungsbau keinen präzisen Mindestanteil von öffentlichen Mietwohnungen vorschreibt. Der Nachholbedarf an Mietwohnungen in öffentlicher Hand ist enorm. Zumindest müsste das Gesetz einen solchen Mindestanteil solange verbindlich vorschreiben bis sich der Krisendruck auf die mietenden Haushalte signifikativ abgeschwächt hat.

Seit Jahrzehnten hat die Politik den Rückgang des Anteils an gemeinnützigen Wohnungen in öffentlicher Hand verschuldet.

Längst hätte sie aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung Luxemburgs und die durch sie ausgelöste Nachfrage an zusätzlichem Wohnraum eine konsequente Ankurbelung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und die Erhöhung seines proportionalen Bestands vornehmen müssen. Eine Regierung nach der anderen hat es nicht getan und tatenlos den Wohnbereich dem Wirken der sogenannten „freien Marktkräfte“ überlassen, statt eine Marktkorrektur vorzunehmen. Die Konsequenzen dieser politischen Fehlleistung sind bekannt.

Dass ein hoher Bestand an gemeinnützigen Wohnungen in öffentlicher Hand nicht nur die unverzichtbare Antwort auf soziale Wohnungsbedürfnisse ist, sondern ebenfalls eindämmend auf die Boden- und Immobilienspekulation und auf deren Preisspiralen wirkt, beweist sich am eindrucksvollsten am Beispiel der Wohnungspolitik der Stadt Wien, die zu keinem Zeitpunkt ihr mittlerweile jahrhundertaltes Modell abgebrochen hat, sondern es ständig weiter ausbaut und an die modernen Entwicklungen und Bedürfnisse im Wohnbereich angepasst hat und dies auch weiterhin tut.

Natürlich ist die gegenwärtige Ausgangslage in Luxemburg nicht mit der der Stadt Wien zu vergleichen, weil die ja im Gegensatz zu Luxemburg den öffentlichen Wohnungsbereich prioritär behandelt hat. Aber ein entschlossener politischer und gesetzlicher Einstieg in ein solches Modell ist ein Zielweg zur Überwindung der historischen Versäumnisse und der Akzentsetzung im Kampf gegen die Wohnkrise.

Die Förderung des Baus gemeinnütziger Wohnungen: eine Investition, die sich finanziell lohnt!

In der Diskussion über die Förderung von gemeinnützigen Wohnungen in öffentlicher Hand wird vonseiten der Politik immer wieder der Einwand des hierfür vermeintlich hohen finanziellen Aufwands und fehlender kommunaler und staatlicher Finanzierungsmittel eingebracht. Dieser Einwand ist zu eng gedacht und erweist sich bei näherer Betrachtung als falsch.

Wie eben vermerkt, wirkt sich ab einem bestimmten Volumen der gemeinnützige Wohnungspark in öffentlicher Hand als preisstabilisierend, in unserem Fall als eindämmend auf die spekulative Preisexplosion.

Darüber hinaus dürfen in Bezug auf die öffentlichen Finanzen die negativen Auswirkungen der Wohnungskrise nicht außer Acht gelassen werden.

Die Überbelastung der Haushalte durch den krisenbedingten Anstieg der Wohnkosten vermindern die Wirkung der staatlichen Sozialleistungen. Gegen die weitere Erhöhung des Armutsrisikos und der sozialen Ungleichheit werden zusätzliche öffentliche finanzielle Mittel fließen müssen.

Die Preisexplosion im Immobilienbereich bindet immer höhere Anteile der Einkommen der Bevölkerung, sei es aufgrund der Mietpreise oder der Kreditverschuldung beim Wohnungskauf. Das Absenken der Kaufkraft verschlechtert nicht nur die materiellen Lebensperspektiven der Bürger, sondern schlägt sich ebenfalls negativ auf die wirtschaftliche Dynamik des Binnenmarktes und auf seine fiskalischen Abgaben nieder.

Andere negativen Auswirkungen sind u.a. die verringerten finanziellen Spielräume für klima- und umweltfreundliche Investitionen im luxemburgischen Wohnpark, was wiederum den Druck auf notwendige öffentliche Finanzhilfen zum Zweck des Erreichens der Klimaziele erhöht. Finanzhilfen, die es nebenbei erwähnt, unverständlicherweise an sozialen Komponenten fehlen.

Eine kohärente Politik der Krisenbekämpfung erfordert den fiskalischen Eingriff in die Spekulation im Immobilienbereich.

Der Prozess der (Um-)Verteilung von Boden und Immobilien hat ein Ausmaß angenommen, das gesellschaftlich nicht länger vertretbar ist.

Der ausufernden Vermögensanhäufung in den Händen weniger und der ihr zugrunde liegende Antrieb der profitablen Kapitalanlage widersprechen den Wohnbedürfnissen und -interessen der Allgemeinheit und verletzen das Grundrecht auf Wohnen.

Letzteres erfordert, wie es der OGBL vorschlägt, die Einführung einer progressiven Steuer, die ab einer bestimmten Höhe des privaten Besitzstandes an Bauland und Immobilien einsetzt.

Die angekündigte Reform der Grundsteuer bietet sich hierfür als eine gute Gelegenheit an. Sie wäre nicht nur ein wichtiger sozialer Schritt gegen die Spekulation und gegen die ungerechte Verteilung, sondern gleichzeitig ein finanzieller Hebel für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in öffentlicher Hand. Dabei sollte dafür gesorgt werden, dass die Grundsteuer für das Eigenheim neutralisiert bzw. einen Steuerfreibetrag vorsieht.

Die Notwendigkeit der Verteuerung der Spekulation steht als unverzichtbare Antikrisenmaßnahme jetzt an. Wer dabei auf kommende Wahlprogramme verweist, verliert und verspielt mindestens drei Jahre und vertröstet auf den hypothetischen Ausgang der Parlamentswahl und auf ein ebenso hypothetisches Koalitionsabkommen im Jahr 2023. So bekämpft man keine Krise!

Und wer bereits jetzt zu kommenden Wahlprogramme übergeht, der sollte andere wichtige Themen behandeln, wie z.B. Preiskontrollen und -deckelungen bei der Erschließung neuen Baulands oder die gesetzliche Einschränkung des spekulativen Aufkaufs von Boden und Immobilien im Allgemeinen und durch ausländisches Kapital im Besonderen. An Themen für die weitere Krisenbekämpfung fehlt es wahrlich nicht.

Zurück zur Normalität

Back_Nora_ok_ok_11_gris2Noch ist ungewiss, ob sich die sanitäre Krise so langsam ihrem Ende zuneigt oder ob wir nur mal zwischendurch Luft holen können in Erwartung der nächsten Welle und eventueller neuer (oder alter) einschneidender Maßnahmen, die erneut die Rechte und Freiheiten der Menschen einschränken.

Noch ist es auch verfrüht, das gesamte Ausmaß der negativen sozialen Konsequenzen der Krise definitiv zu erfassen, sei es die steigenden Ungleichheiten, die schulische und außerschulische Entwicklung der Kinder oder die Gesundheit der Coviderkrankten oder die der Kranken, die zeitweise auf die notwendige medizinische Behandlung verzichten mussten.

Diese Aufarbeitung muss geschehen, und sie muss objektiv geschehen, um die nötigen Lehren aus der Krise zu ziehen. Es kann hier nicht bei einem Waringo-Bericht II bleiben.
Dennoch ist es schon jetzt an der Zeit eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Was man bis jetzt sagen kann ist, dass Luxemburg wirtschaftlich und finanziell vergleichbar gut durch die Krise gekommen ist, auch wesentlich besser als erwartet. Auch die Staatsverschuldung bietet keinen Anlass zur Sorge, lässt im Gegenteil weiteren Spielraum zu, ohne dass die selbstverordnete 30%-Grenze überschritten würde.

Die gute finanzielle Situation ermöglicht auch ein progressives Phasing-out aus dem Coronohilfsmaßnahmenpaket, was unbedingt nötig ist, da längst nicht alle wirtschaftlichen Sektoren so glimpflich durch die Krise gekommen sind, wie das die Durchschnittswerte in den Statistiken vermuten lassen. Für viele Unternehmen ist die Krise immer noch nicht vorbei.

Das gilt allerdings nicht nur für die Betriebe. Es ist zu befürchten, dass es Lohneinbußen vor allem bei Niedrigverdienern gab, die schon zu normalen Zeiten Schwierigkeiten haben über die Runden zu kommen. Leider werden die Sozialstatistiken erst mit mehrjähriger Verspätung veröffentlicht.

Es bedarf jetzt des nötigen politischen Mutes.

Der OGBL fordert seit Anfang der Krise, dass vor allem die Kaufkraft dieser Personen gestärkt werden muss. Einige einfache Maßnahmen bieten sich an: Aufwertung der Steuerkredite, dauerhafte und höhere Aufwertung der Teuerungspauschale, aber auch eine strukturelle Aufwertung der Familienleistungen, da Familien mit Kindern generell einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind. Die aktuelle Gesetzesvorlage ist absolut unzureichend und wird von uns abgelehnt, da sie unter anderem zusätzlich neue Ungerechtigkeiten zwischen Ansässigen und Grenzgängern schafft.

Wir brauchen auch mehr Steuergerechtigkeit. Die Diskussionen über eine Steuerreform sind angelaufen und durchgreifende Maßnahmen dürfen nicht bis nach den nächsten Wahlen warten, ansonsten werden wir bis zu ihrer Umsetzung wenigstens nochmal fünf Jahre verlieren.

Was die allgemeine Steuergerechtigkeit betrifft, ist eine der Schlussfolgerungen einer rezenten OCDE-Studie, dass Luxemburg eines der „großzügigsten“ Erbschaftssteuersysteme aller OCDE-Länder hat.

Natürlich vor allem für die Happy few.

Die starke Konzentration des Besitzes erlaubt es hier gezielt und progressiv vorzugehen, so dass eine Einführung der Erbschaftssteuer in direkter Linie für den Normalsterblichen nichts ändern würde und eine größere Chancengleichheit entstehen würde.

Chancengleichheit haben wir schon gar nicht im Bereich Wohnungsbau. Hier müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Sogar der Premierminister hat sich für eine Steuer auf Wohnungen und Grundstücken, die aus Spekulationsgründen leer stehen, ausgesprochen.
Es bedarf jetzt des nötigen politischen Mutes. Steuergerechtigkeit und erschwinglichen Wohnraum gibt es nicht zum politischen Nulltarif. Die politischen Entscheidungsträger müssen die Wahl treffen: wollen sie weiter vor den paar dutzend größten Immobilienbesitzern kuschen oder wollen sie Tausenden und Tausenden von Menschen eine Perspektive auf dem Wohnungsmarkt bieten?

Nora Back,
Präsidentin des OGBL