Hausse des déguerpissements… et du nombre de sans-abris : La crise du coronavirus fait apparaître au grand jour l’explosion des inégalités

Au début de l’état de crise, au mois de mars, l’OGBL avait réclamé des mesures d’urgence pour endiguer les conséquences directes du confinement sur les populations les plus démunies: un gel des loyers, un arrêt provisoire des déguerpissements et une interdiction temporaire d’interruption de l’approvisionnement en eau, gaz, électricité et télécommunications. Le gouvernement y avait répondu en partie positivement, en suspendant effectivement pendant la durée de l’état de crise les déguerpissements en matière de bail à usage d’habitation et à usage commercial et en prévoyant un arrêt des augmentations de loyer jusqu’au 31 décembre 2020.

Ces mesures ont effectivement permis d’éviter que des personnes ne se retrouvent à la rue en plein «lockdown», avec un risque accru d’infection au coronavirus. Or, désormais, alors que les chiffres d’infection publiés sont encore plus importants qu’en mars-avril, nous assistons à la situation inverse. Non seulement, le gouvernement ne prévoit rien dans le cadre de ses «lois Covid-19» successives pour éviter que des familles entières ne se retrouvent sans domicile fixe, mais il semble également qu’il y ait plus de déguerpissements que jamais. Ce qui est aussi une conséquence des pertes de revenu et d’emploi engendrées par la crise du Covid-19, notamment pour les personnes qui se retrouvent dans des relations de travail particulièrement précaires: travail intérimaire, travail à temps partiel limité à quelques heures par semaine, CDD non renouvelés, «freelances», voire faux indépendants. Sans oublier la hausse du chômage, qui, même si elle a pu être ralentie par le chômage partiel et les plans de maintien dans l’emploi, reste considérable par rapport à 2019.

Il n’est donc pas étonnant que les initiatives de soutien aux sans-abri tirent la sonnette d’alarme et fassent savoir qu’ils observent une hausse considérable de personnes sans domicile fixe dans leurs structures d’hébergement. Une situation qui est aggravée en même temps du fait que les personnes à la rue se voient désormais être criminalisées par le couvre-feu instauré entre 23 heures et 6 heures. Les personnes concernées se retrouvent donc dans l’obligation de se rendre dans les foyers pour sans-abri. Or, dans ces foyers, en raison des règles de distanciation qui sont à respecter, il y a encore moins de places disponibles qu’en temps normaux.

Cette situation fait apparaître en plein jour l’explosion des inégalités que l’OGBL met en exergue depuis des années. Celle-ci est le fruit d’une politique qui considère la hausse faramineuse des prix du logement comme une loi de la nature et qui n’a pas pris de mesures appropriés pour endiguer la spéculation qui est à l’origine de la crise du logement. Elle est aussi le résultat d’une tendance à la précarisation de l’emploi, qui s’est accentuée ces dernières années.

Et désormais, les infections flambent et l’hiver approche. Si le gouvernement veut éviter des situations où des personnes meurent de froid dans la rue, il y a lieu de prendre immédiatement des mesures d’urgence — en discutant par la suite avec les partenaires sociaux de mesures plus globales pour réduire durablement les inégalités et pour lutter sensiblement contre la hausse du taux de risque de pauvreté. L’OGBL propose à cet égard :

  • la suspension de déguerpissements jusqu’au printemps 2021, voire au-delà si la situation liée au Covid-19 ne s’améliore pas;
  • la prolongation du gel des hausses de loyer en 2021, accompagnée par des mesures de contrôle pour garantir que cette mesure soit effectivement respectée;
  • l’arrêt temporaire des interruptions d’approvisionnement en eau, gaz, électricité et télécommunications pour cause de retard de paiement;
  • la mise en place rapide de structures d’accueil supplémentaires.

Communiqué par l’OGBL
le 10 novembre 2020

Entrevue entre l’OGBL-FNCTTFEL et le ministre de l’Economie

La délégation de l’OGBL-FNCTTFEL composée de Nico Wennmacher, Georges Melchers, Laurent Bour et Stefano Araújo a tout d’abord remercié le ministre de l’Economie, Franz Fayot, pour sa disponibilité tout en excusant le président du Syndicat Chemins de Fer, Georges Merenz, absent pour raisons de santé. L’objectif de la rencontre était notamment de s’échanger au sujet des réductions de postes au sein de CFL cargo.

Les représentants du personnel ont accompagné cette réorganisation puisqu’elle a été réalisée sans licenciements et des solutions ont été trouvées pour les salariés en prêt de main d’œuvre qui sont retournés à leur employeur d’origine sans conséquences néfastes pour ces derniers. Néanmoins, l’OGBL-FNCTTFEL ne souhaite pas en rester là, d’où la nécessité de cette entrevue, afin de faire le point sur la situation et d’évaluer les moyens pour soutenir le secteur.

Dans un contexte marqué par de nombreuses incertitudes et des acteurs luxembourgeois ayant réduit leurs volumes de transports via le rail comme mesure de réduction de coûts au profit de solutions moins chères, l’OGBL-FNCTTFEL a tenu à mettre en évidence l’importance du secteur. Ceci non-seulement pour les emplois qui y sont directement liés, mais également pour ses aspects stratégiques, sociaux et environnementaux.

Pour l’OGBL-FNCTTFEL, le Luxembourg a besoin d’un transporteur de fret via rail pour acheminer et transporter les marchandises qui viennent de plus en plus loin. Cela permet également de soulager nos routes et d’améliorer notre balance des émissions en CO2. Un (1) wagon est l’équivalent de trois (3) camions et émet huit (8) fois moins de CO2. D’où l’intérêt de soutenir et d’inciter les entreprises à recourir au transport via le rail au lieu de privilégier le transport routier, surtout pour les longues distances. Dans ce contexte, l’OGBL-FNCTTFEL estime par exemple que le mode de transport des marchandises doit être pris en compte dans les différents mécanismes de compensation des coûts indirects du CO2.

L’OGBL-FNCTTFEL considère également qu’il n’est pas tolérable qu’une entreprise abandonne le transport par rail au profit du transport par camion et ce uniquement motivée par le moindre coût. Ceci est d’autant moins soutenable si ces moindres coûts sont obtenus aux dépens des chauffeurs routiers. Il a été rappelé que la directive transport devait être renforcée afin de lutter contre les abus et surtout contre le dumping social dont les chauffeurs sont les premières victimes.

Le ministre de l’Economie a écouté avec attention les points soulevés par la délégation de l’OGBL-FNCTTFEL. Franz Fayot respecte et comprend les différentes positions exposées et il a également indiqué qu’il en tiendra compte dans les différents dossiers concernant ces différents aspects.

 

 

Accord signé entre partenaires sociaux pour le télétravail

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Depuis le début de la crise COVID-19, le recours au télétravail occupe une place prépondérante sur le devant de la scène médiatique, alors qu’il permet aux entreprises de poursuivre leur activité dans le respect des consignes des autorités publiques et de la santé des salariés lorsque la nature du travail le permet.

D’exception, le télétravail est devenu la règle pour un grand nombre de travailleurs et a permis ainsi de sauver l’économie d’un effondrement plus marqué encore.

Dans ce contexte, il était urgent d’en moderniser le cadre légal qui restait inchangé – malgré la digitalisation sans cesse croissante au sein des entreprises – depuis la signature de la convention nationale relative au télétravail de 2006 reconduite à plusieurs reprises.

Les partenaires sociaux ont retenu, de concert avec le Ministre du Travail, de l’Emploi et de l’Économie sociale et solidaire, d’en discuter au sein du Conseil économique et social (ci-après « CES »). Le CES a ainsi adopté le 11 septembre un avis commun en matière de télétravail, comprenant une nouvelle proposition de convention.

Dans la continuité des travaux du CES, le LCGB, l’OGBL et l’UEL ont signé ce 20 octobre un nouvel accord interprofessionnel relatif au télétravail. Si cette nouvelle convention maintient le caractère volontaire du télétravail dans le chef du salarié et de l’employeur, point fondamental tant pour les syndicats que pour le patronat, elle innove sur différents aspects.

La définition du télétravail est écourtée et le champ d’application est précisé grâce à des exclusions explicites. La convention réglera désormais tant le télétravail régulier – à l’instar de la convention actuelle – que le télétravail occasionnel et clarifie ces notions par la fixation d’un seuil pour contrer l’incertitude juridique actuelle à ce niveau.

La convention modernise par ailleurs les voies disponibles pour introduire le télétravail au sein des entreprises et précise le rôle des représentants du personnel dans ce contexte. Elle prévoit aussi les droits et obligations à charge des parties en matière de protection des données, d’équipement de travail, de santé et de sécurité, d’organisation du travail et de formation. Le principe de non-discrimination entre les télétravailleurs et les autres travailleurs a été mis en évidence par l’introduction d’une disposition spécifique sur l’égalité de traitement.

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Cette nouvelle convention signée s’inscrit dans la durée. Si elle a pu bénéficier des apprentissages du télétravail massivement effectué pendant la crise actuelle, elle n’a pour autant pas vocation à régler le télétravail mis en place par les entreprises pour répondre à cette situation exceptionnelle qui perturbe encore gravement leur fonctionnement. Les entreprises seront cependant bien avisées de clarifier par écrit avec les salariés concernés les modalités de ce régime temporaire de télétravail.

La nouvelle convention relative au télétravail devrait entrer prochainement en vigueur pour l’ensemble des entreprises au Luxembourg suite à sa déclaration d’obligation générale par voie de règlement grand-ducal, suivant la demande des partenaires sociaux adressée en ce sens au Ministre du Travail, de l’Emploi et de l’Économie sociale et solidaire. Si la situation actuelle encore perturbée par la crise ne permet pas de prédire l’ampleur du télétravail encadré par cette nouvelle convention pour les années à venir, il est certain qu’il sera davantage plébiscité et utilisé par les salariés et les entreprises qui en ont fait l’expérience ces derniers mois.

>> Convention du 20 octobre 2020 relative au régime juridique du télétravail (PDF)

 

Die Lehren der vorigen Krisen wurden gezogen, allerdings bleiben die Ankündigungen unzureichend


Der OGBL hat die Rede zur Lage der Nation des Premiersministers Xavier Bettel vom 13. Oktober 2020 zur Kenntnis genommen und hat mit der Analyse des Haushaltsentwurfs für 2021 begonnen, der am 14. Oktober von Finanzminister Pierre Gramegna vorgelegt wurde. Der OGBL begrüßt zwar nachdrücklich eine Reihe positiver Ankündigungen der beiden Regierungsmitglieder, möchte aber auch betonen, dass diese angesichts des Ernstes der sozialen und wirtschaftlichen Lage, in der sich das Land derzeit befindet, und der zahlreichen bereits bestehenden Krisen, die sich im Kontext der Covid-19-Krise nur noch verschärft haben (Veränderungen in der Arbeitswelt, Wohnungswesen, Kaufkraft, Ungleichheiten, Klima…), noch unzureichend sind.

Unter den als positiv bewerteten Akzenten nimmt der OGBL insbesondere die erklärte Bereitschaft der Regierung zur Kenntnis, das Land nicht einer neuen Sparpolitik mit allen damit verbundenen katastrophalen Folgen – sozialer, wirtschaftlicher und politischer Art – zu unterwerfen. Die Lehren aus der Finanzkrise von 2008/2009 scheinen in diesem Punkt gezogen worden zu sein. Der Premierminister hat sogar die Bedeutung eines starken Sozialstaates betont und für dessen Stärkung plädiert. Der OGBL kann dies nur begrüßen. Das hohe Niveau der staatlichen Investitionen, das die Regierung aufrechterhalten will, wird ebenfalls vom OGBL als positiv bewertet, ebenso wie die offen gelassene Möglichkeit, weitere öffentliche Anleihen vorzuzunehmen, falls sich dies als notwendig erweisen sollte. Der luxemburgische Staat hat in diesem Bereich immer noch einen Handlungsspielraum, den es zu nutzen gilt, falls die Situation dies erfordert.

Der OGBL begrüßt auch die Tatsache, dass die Regierung – mit der bemerkenswerten Ausnahme der Einführung der CO2-Steuer – keine zusätzlichen (direkten oder indirekten) Steuererhöhungen angekündigt hat, die die Kaufkraft der Bevölkerungsschichten mit niedrigem und mittlerem Einkommen weiter schwächen würden.

Schließlich ist natürlich auch die Entscheidung, den Betrieben zu ermöglichen, von der Kurzarbeit über den 31. Dezember 2020 hinaus Gebrauch zu machen und die Bedingungen für den Zugang dazu im Rahmen des Sozialdialogs im Voraus festzulegen, eine gute Nachricht. Allerdings besteht der OGBL in diesem Zusammenhang bereits jetzt darauf, dass der Zugang zur Kurzarbeit zwingend an eine Reihe von Garantien geknüpft wird (Beschäftigungsgarantien; Beibehaltung der Vereinbarung, die garantiert, dass die Entschädigung nicht unter dem sozialen Mindestlohn liegen darf, um Einkommensverluste zu begrenzen …)

Andere Ankündigungen des Premierministers und des Finanzministers sind ihrerseits für den OGBL weitgehend unzureichend. Dies gilt für die im Zusammenhang mit der Einführung der CO2-Steuer vorgesehenen sozialen Kompensationen. Wenn der OGBL die Tatsache zwar begrüßt, dass die Regierung den Grundsatz einer nach Einkommen gestaffelten Entschädigung (degressiver Steuerkredit) eingeführt hat, ist er jedoch der Ansicht, dass der von der Regierung festgelegte Entschädigungshöchstbetrag (96 EUR) viel zu niedrig ist, um die neue Steuer wirklich auszugleichen, und bedauert, dass die Betroffenen ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 80 000 EUR überhaupt keine Entschädigung mehr erhalten  (es sei darauf hingewiesen, dass der Durchschnittslohn in Luxemburg rund 65 000 EUR beträgt). Und wie verhält es sich mit den sehr kleinen Einkommen, die heute von der Steuer befreit sind? Werden sie überhaupt keine Entschädigung erhalten? Und was macht die Regierung mit ihrem so genannten „Verursacherprinzip“ bei Mietern, die keinen Einfluss auf die Art der in ihren Häusern verwendeten Energie haben, sei es zum Heizen, Waschen oder Kochen. Der OGBL fordert hier die Regierung auf, entweder Heizöl und Erdgas von der CO2-Steuer auszunehmen oder ein Rückerstattungssystem für Mieterhaushalte einzuführen. Auf jeden Fall ist diese neue CO2-Steuer, wie wir sehen, in sozialer Hinsicht keineswegs ausgeglichen.

Der OGBL hält es auch für inakzeptabel, dass die Regierung die 10%ige Erhöhung der Teuerungszulage im Zusammenhang mit der Einführung der CO2-Steuer als sozialen Ausgleich darstellt. Tatsächlich ist die Teuerungszulage seit 2009 nicht mehr angepasst worden, und ihre angekündigte Aufwertung kann daher bestenfalls als eine bescheidene und immer noch nicht ausreichende Anpassung angesehen werden, die schon vor langer Zeit hätte vorgenommen werden müssen. Der OGBL hatte die Verdoppelung der Höhe der fraglichen Zulage begrüßt, auch wenn es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme für das Jahr 2020 handelt. Diese Maßnahme war sehr wichtig, um den Kaufkraftverlust der betroffenen Haushalte während der Pandemie abzufedern. In Anbetracht der Entwicklung der Pandemie ist der OGBL der Ansicht, dass die Maßnahme nun bis 2021 verlängert werden sollte und dass, sobald die Pandemie gestoppt ist, ein Anstieg über die von der Regierung angekündigten 10% hinaus in Betracht gezogen werden sollte. Der OGBL bedauert auch, dass die verschiedenen Prämien, die die Regierung durch die neuen Einnahmen aus der CO2-Steuer zu erhöhen gedenkt (Elektromobilität und Energieeffizienz), nicht einem Progressionsprinzip unterliegen. In Abwesenheit eines solchen Prinzips werden sie nur den besser verdiendenden Haushalten zugutekommen.

Der OGBL stellt dann mit Erstaunen fest, dass die Regierung zwar immer noch plant, das unfaire und viel angeprangerte Stock Options-Regime als solches abzuschaffen, jetzt aber die Einführung eines weiteren Steuervergünstigungsregime ankündigt, diesmal in Form von „Beteiligungsprämien“, die allerdings der alten Maßnahme sehr zu ähneln scheinen.. Der OGBL ist gegen die Einführung einer solchen Regelung, die nur sehr hohe Gehälter begünstigt und damit neue Steuerungerechtigkeiten schafft.

Bleiben die Ankündigungen der Regierung im Kampf gegen die Wohnungskrise. Zunächst einmal begrüßt der OGBL die Erklärungen sowohl des Premierministers als auch des Finanzministers, dass es in Luxemburg tatsächlich greifbare Spekulationen im Grundstücks- und Immobiliensektor gibt und dass sie daher erste Ansätze zur Eindämmung der spekulativen Nachfrage durch neue Steuergesetze vorschlagen. Der OGBL wird die Einzelheiten und den Umfang der angekündigten Reform der spezialisierten Investmentfonds (FIS) und anderer Gesellschaftsformen analysieren und sie bezüglich des Prinzips der Steuergerechtigkeit prüfen. Im Übrigen bedauert der OGBL, dass die Regierung immer noch nicht vorhat, mehr Sozialwohnungen auf den Markt zu bringen (die Ziele der Regierung in diesem Bereich sind weitgehend unzureichend), noch die Gemeinden zur Förderung erschwinglicher Wohnungen zu veranlassen (angekündigte Reform des Wohnungspakts), noch ihren jüngsten Gesetzesentwurf über Mietverträge zu ändern (der von Grund auf überarbeitet werden muss), noch die Vermögenssteuer zu reformieren (durch Einführung der Progressivität, wobei das Eigenheim ausgenommen weden soll), noch eine nationale Bodenrückhaltungssteuer einzuführen. Kurz gesagt, die Ankündigungen der Regierung auf den Wohnraum bezogen bleiben insgesamt deutlich unter dem, was erforderlich wäre, um die Herausforderung der Wohnungskrise ernsthaft anzugehen

Abschließend bedauert der OGBL auch das Schweigen des Premierministers und des Finanzministers zu einer Reihe von Fragen, die zu den Prioritäten der Regierung gehören sollten. So wurden die notwendigen Reformen, die im Bereich des Arbeitsrechts (Plan zum Beschäftigungserhalt, Sozialplan, Konkurse, berufliche Weiterbildung, betriebliche Sozialbilanz, Gesetzgebung zum Kollektivvertrag…) notwendig sind, nicht einmal erwähnt. Dasselbe gilt für die Familienleistungen, für die der OGBL eine dringende Aufwertung und Neuindexierung fordert, zu der sich die Regierung bereits 2014 verpflichtet hatte.

Mitgeteilt vom OGBL
am 15. Oktober 2020

>> Fünf Prioritäten, um aus der Krise herauszukommen
>> Dossier – Der soziale Weg aus der Krise

Eine etwas andere „rentrée syndicale“

Back_Nora_ok_ok_11_gris2Es ist Herbst. Der vielerwartete Herbst mit seinem „Neustart“ soll jetzt stattfinden. Doch auch wenn wir vor dem Sommer noch erwartet hatten, dass die „rentrée“ dieses Jahr ein Neuanfang bedeute, müssen wir feststellen, die Covid-Pandemie ist noch nicht beseitigt.

Sowohl sanitär, als auch wirtschaftlich, und auf sozialer Ebene sind wir noch nicht aus der Krise. Wir müssen wohl oder übel lernen mit dem SARS-Covid19 zu leben und den Weg in eine gewisse Normalität wieder zu finden.

Und dieser Weg wird kein leichter sein. Er wird auch nicht ohne den OGBL gangbar sein. Ganz im Gegenteil. Wenn wir politisch, ökonomisch und sozial einen Weg finden wollen für unser Land, geht das nur im „miteinander“, im Sozialdialog zwischen den führenden Kräften, der Regierung, dem Patronat und dem Salariat.

Deswegen appelliert der OGBL ein weiteres Mal an die beiden anderen Akteure sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, in Form der altbewährten Methode, in der „Tripartite“.

Die Neugestaltung der Arbeitswelt nach dem Covid-Ausnahmezustand der vergangenen Monate kann nur auf sozial gerechte Art und Weise passieren. Um weitere Ungleichheiten in unserer Gesellschaft zu verhindern, um große soziale Frakturen zu vermeiden, um Lösungen zu finden die von allen Seiten getragen werden, um real die Wirtschaft wieder anzukurbeln und Arbeitnehmern und ihren Familien eine Zukunft zu bieten.

Der OGBL sieht einen Weg aus dieser Krise – UNSER gemeinsamer Weg aus der Krise. Dieser bedeutet Beschäftigung für Jeden. Kaufkraft für Jeden. Ein Recht auf Wohnen für Jeden. Steuergerechtigkeit für Jeden. Und eine starke Sozialversicherung für Jeden.

In jedem dieser Bereiche haben wir Visionen und Forderungen. Am aktuellsten ist jedoch mit Sicherheit das Thema Wohnungs-notstand. Nicht nur weil zwei Gesetzesprojekte auf dem Instanzenweg sind, die die Situation mit Sicherheit nicht verbessern. Nicht nur weil die Wohnsituation Luxemburgs zusehends brisanter wird. Nicht nur weil die Miet- und Wohnpreise auch nach der Coronakrise exponentiell steigen. Sondern auch weil dieser Notstand mittlerweile bei jedem angekommen ist. Bewohner Luxemburgs und der Grenzregion beginnen sich zu wehren. Wut und Frustration zu diesem Thema sind so hoch wie nie in der Zivilgesellschaft. Menschen unterschiedlichster Herkunft, politischer Zugehörigkeit, und sozialen Verhältnissen versammeln sich, bilden Vereine, solidarisieren sich, protestieren, stehen auf, manifestieren!

Und der OGBL ist ein Teil davon. Am 10. Oktober hat eine erste Demonstration in Luxemburg Stadt stattgefunden. Und es wird weitergehen.

Diese Bewegung ist nicht mehr zu stoppen. Die Wohnungskrise macht wütend. Weil sie eben nicht wie die Covidkrise, oder die Finanzkrise 2008 von außen auf unser Land eingebrochen ist. Nein, sie ist einzig und allein hausgemacht.

Die Verantwortung für diese Krise liegt nicht zuletzt bei der Politik, bei den aufeinanderfolgenden Regierungen, die eine nach der anderen nichts gegen das Problem unternommen haben. Als ob der Boden, auf dem gebaut wird, eine Ware wäre, unbegrenzt reproduzierbar, haben sie den freien Markt der Konkurrenz über Jahrzehnte walten lassen.

So hat sich Jahr für Jahr eine Preisspirale aufgebaut, die die Schere zwischen Wohnungspreisen und Einkommensentwicklung der Menschen immer größer gemacht hat. Es wurde nichts unternommen gegen die Jagd nach Rendite und Spekulation. Im Gegenteil, skandalöserweise wurden immer weiter Steuererleichterungen und sogar Steuerbefreiungen für die Superreichen eingeführt.

Es ist vorbei mit dem Nichthandeln. Es wird nicht mehr akzeptiert, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich sein Leben lang verschuldet um ein Dach über dem Kopf zu haben, während ein paar Wenige sich ständig bereichern anhand der Immobilienspekulation.

Diese Krise trifft zehntausende Haushalte. Sie entnimmt immer mehr Menschen das Grundrecht auf Wohnen. Diese Krise muss ab sofort gestoppt werden.

Dies verlangt von der Regierung tiefgreifende Antikrisenmaßnahmen. Dies ist der Weg aus der Krise. Dies ist der Auftrag vom OGBL an die Regierung.

Für unser Grundrecht auf Wohnen, für erschwingbaren Wohnraum, für einen dynamischen Wohnungsbau in öffentlicher Hand. Für unsere Kaufkraft und für den sozialen Zusammenhalt in Luxemburg.

Nora Back, Präsidentin des OGBL
Oktober 2020

Fünf Prioritäten, um aus der Krise herauszukommen

Der OGBL-Nationalvorstand tagte am vergangenen 29. September in Walferdingen. Es war die erste Sitzung des OGBL-Nationalvorstands nach der Sommerpause. Obwohl dieses Treffen normalerweise schon einen besonderen Charakter hat – es läutet jedes Jahr den Beginn der Gewerkschaftssaison ein – war es dieses Jahr jedoch von einer ganz anderen Qualität, natürlich wegen der Covid-19-Krise und ihren sowohl wirtschaftlichen als auch sozialen Auswirkungen.

Der OGBL-Nationalvorstand zog zunächst eine Bilanz der Situation – eine Situation, die von Nora Back, der OGBL-Präsidentin, als „sehr ernsthaft“ bezeichnet wurde. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise beginnen sich in den verschiedenen Sektoren bemerkbar zu machen. Es geht nunmehr darum, den Ausbruch einer schweren sozialen Krise zu verhindern, mit allen Konsequenzen, die dies für das Leben der Arbeitnehmer und ihrer Familien hätte. Bereits vor dem Sommer hatte der OGBL eine Reihe von Auswegen aus dieser Krise aufgezeigt. Bei seiner Sitzung vom 29. September legte der Nationalvorstand Prioritäten fest, die sich der OGBL in den kommenden Monaten setzen will, und beschloss in diesem Zusammenhang den Start einer Kampagne mit dem Titel: „Unser Weg aus der Krise – Arbeit, Kaufkraft, Wohnen, Steuergerechtigkeit und soziale Sicherheit für alle!“

Arbeit für alle!

Eine der obersten Prioritäten des OGBL ist natürlich die Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen. In diesem Zusammenhang fordert der OGBL eine ganze Reihe von Arbeitsrechtsreformen mit dem Ziel, das einzuführen, was der OGBL Sicherung der beruflichen Laufbahnen nennt. Obwohl die meisten Forderungen des OGBL in diesem Bereich sicherlich nicht neu sind, ist ihre Dringlichkeit heute spürbarer denn je. Wie in vielen Branchen zu beobachten ist, gibt es derzeit auf Arbeitgeberseite eine starke Tendenz, den Personalbestand massiv reduzieren zu wollen. Die Ankündigungen von Sozialplänen nehmen zu.

Der OGBL versucht, wo immer er damit konfrontiert wird, dem Management anstelle der von ihm angekündigten destruktiven Pläne zum Beschäftigungserhalt (AEP) aufzuzwingen. Im Gegensatz zu den Sozialplänen ermöglichen es diese Pläne oft, Entlassungen zu vermeiden (durch berufliche Umschulung, Vorruhestand, Kurzarbeit usw.). Allerdings ist das diesbezügliche Gesetz noch zu schwach. Für den OGBL muss es unbedingt gestärkt werden und für die Unternehmen verbindlicher werden.

Der OGBL fordert auch die Einführung eines Präventionsmechanismus, nämlich die Einführung von betrieblichen Sozialbilanzen, die es ermöglichen würden, die Situation jedes Unternehmens, seine Entwicklung, den Markt, auf dem es tätig ist, die beschäftigten Arbeitnehmer usw. regelmäßig zu analysieren und so rechtzeitig reagieren zu können, bevor ein Unternehmen vor unüberwindlichen Schwierigkeiten steht, die es zur Entlassung von Arbeitnehmern zwingen.

Natürlich muss auch das die Gesetzgebung zu den Sozialplänen dringend reformiert werden. Es ist auch heute noch zu einfach für ein Unternehmen, einen Sozialplan zu erstellen und damit Massenentlassungen vorzunehmen, ohne dass diese Entlassungen wirklich gerechtfertigt sind. Für Unternehmen ist es immer noch zu einfach, das Gesetz zu umgehen. Alles, was sie tun müssen, ist, die Entlassungen, die sie planen, „stückweise“ durchzuführen, um der Verpflichtung zu entgehen, einen solchen Sozialplan zu verhandeln. In einigen Sektoren ist diese Vorgehensweise der Arbeitgeber sogar zu einer wahren Strategie geworden.

Auch das Konkursrecht und das System der beruflichen Weiterbildung sind Teil der Reformen, die der OGBL dringend fordert. Auch diese müssen überarbeitet und gestärkt werden.

Wie angekündigt, sind alle diese Maßnahmen Teil einer globalen Vision, die der OGBL verteidigt und die darauf abzielt, Arbeitsplätze zu erhalten und jede berufliche Laufbahn zu abzusichern.

Kaufkraft für alle!

Eine weitere wichtige Priorität des OGBL in dieser ereignisreichen Rentrée ist die Erhaltung und Stärkung der Kaufkraft der Haushalte, die in den letzten Monaten bereits stark gelitten hat. Man denke nur an die durch die Kurzarbeit verursachten Verluste, zu denen viele Beschäftigte gezwungen wurden oder noch immer gezwungen sind. Und die Kaufkraft der Haushalte dürfte in den kommenden Monaten weiter leiden, wenn nicht schnell etwas unternommen wird. Darüber hinaus waren sich sowohl die Gewerkschaften, die Regierung als auch die UEL bei der letzten Tripartite-Sitzung im Juli über die Notwendigkeit einer raschen Wiederbelebung der luxemburgischen Wirtschaft einig. Für den OGBL ist es jedoch klar, dass wenn man die Wirtschaft – und mehr noch die lokale Wirtschaft – wieder ankurbeln will, die Kaufkraft der Haushalte unterstützt werden muss.

In diesem Zusammenhang fordert der OGBL weiterhin eine strukturelle Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Forderung ist weit davon entfernt, in Vergessenheit zu geraten. Ganz im Gegenteil! Der Mindestlohn ist im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten in Luxemburg nach wie vor viel zu niedrig. Und es gibt heute keine Kontroversen mehr zu diesem Thema: Alle erkennen an, dass das derzeitige Niveau des Mindestlohns den Menschen nicht erlaubt, in Luxemburg anständig zu leben. Dieser muss dringend erhöht werden.

Der OGBL fordert auch weiterhin eine Erhöhung der Familienleistungen. Zur Erinnerung: 2014 (!) hatte sich die Regierung den Gewerkschaften gegenüber verpflichtet, sie an den Anstieg der Lebenshaltungskosten neu zu indexieren, während diese seit 2006, als sie seinerzeit von der Regierung de-indexiert wurden, weiter an Wert verloren haben. Die Regierung hat es bisher versäumt, ihr Wort gegenüber den Gewerkschaften zu halten. Zwar sieht das 2018 vereinbarte Koalitionsprogramm eine solche Re-indexierung nun vor, allerdings erst am Ende der Legislaturperiode. Für den OGBL bleibt dies weitgehend unzureichend. Die Familienleistungen müssen nicht nur sofort re-indexiert werden, sondern diese Maßnahme muss auch mit einem rückwirkenden Ausgleich für die Verluste einhergehen, die den Haushalten fast 15 Jahre lang entstanden sind.

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Wohnraum für alle!

Zu den Hauptfaktoren, die die Kaufkraft der luxemburgischen Haushalte belasten, gehört zweifellos auch das Wohnungswesen, dessen Preise seit Jahren explodieren und es für einen einfachen Sterblichen fast unmöglich machen, im Land eine Wohnung zu finden. Die Entwicklung der Immobilienpreise steht in der Tat in keinem Verhältnis zur Entwicklung der Einkommen. Und selbst die gegenwärtige Krise scheint keine Auswirkungen auf diese höllische Spirale zu haben.

Der Kampf gegen die Wohnraumkrise in Luxemburg bleibt demnach für den OGBL in den kommenden Monaten eine weitere Priorität. Sie hatte ihn bereits 2019 zu einer ihrer Prioritäten erklärt, indem sie den Notstand ausrief und eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Eindämmung des Phänomens machte (Einführung einer progressiven Grund- und Immobiliensteuer, Verbot des Einsatzes von spezialisierten Investmentfonds (FIS) im Immobiliensektor, Einführung einer nationalen Bodenzurückhaltungssteuer, Deckelung der Grundstückspreise, effektive Deckelung der Mietpreise, Reform des Mietzuschusses, verstärkte Beihilfen zur Erhöhung der Energieeffizienz, erhebliche Erhöhung des Angebots an Sozialwohnungen, verstärkte Investitionen des Pensionsfonds in preisgünstige Mietwohnungen).

Der OGBL beginnt sich langsam aber sicher auch über den mangelnden politischen Willen der Regierung zu ärgern, den auch die beiden im Sommer eingebrachten Gesetzesvorlagen aufzeigen. Die erste, die auf eine Reform des Wohnungsbaupakts abzielt, wird die Situation überhaupt nicht lösen (der Anteil der für erschwinglichen Wohnraum bestimmten Grundstücke ist nach wie vor viel zu niedrig) und kann sie sogar noch verschlimmern (die Gemeinden und der Staat werden nicht gezwungen sein, selbst zu bauen, sondern können diese Aufgabe privaten Bauträgern anvertrauen). Der zweite Gesetzentwurf betrifft den Mietvertrag. Die Regierung hat soeben eine goldene Gelegenheit verpasst, endlich das Kriterium zu reformieren, das seit 65 Jahren die Mietobergrenzen festlegt.

Steuergerechtigkeit für alle!

Ein weiteres wichtiges Thema, auf das der OGBL in den kommenden Monaten noch weiter eingehen will, und das für einen sozialen Ausweg aus der Krise eine entscheidende Rolle spielen wird, ist die Besteuerung.

Während die von der Regierung angekündigte große Steuerreform derzeit in Vorbereitung ist, hat der OGBL in diesem Bereich einen ganzen Katalog von Forderungen, die einerseits auf eine Senkung der Steuerbelastung kleiner und mittlerer Einkommen abzielen (Überarbeitung des Steuertarifs, um ihn progressiver zu gestalten, und Einführung eines Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung an die Inflation) und andererseits auf die Wiederherstellung einer größeren Gerechtigkeit zwischen der Besteuerung des Einkommens aus Arbeit und des Einkommens aus Kapital (Aktienoptionen, Dividenden usw.). Der OGBL setzt sich auch für die Einführung einer Vermögenssteuer für physische Personen ein, wie sie derzeit öffentlich diskutiert wird. Und um Missverständnisse auszuräumen, schlägt der OGBL vor, sie als „Reichtumssteuer“ zu qualifizieren, um deutlich zu machen, dass sie ausschließlich auf die großen Vermögen des Landes ausgerichtet ist.


Die Steuerfrage wird eine entscheidende
Rolle im Hinblick auf einen sozialen Ausweg
aus der Krise spielen.


Der OGBL lehnt auch jede Erhöhung oder Einführung neuer Verbrauchersteuern ab. Die von der Regierung bereits angekündigte CO2-Steuer muss mit sozialen Kompensationen für mittlere und untere Einkommen einhergehen, um vom OGBL akzeptiert werden zu können.

Eine Sozialversicherung für alle!

Schließlich hat diese Krise mehr denn je bewiesen, wie wichtig es ist, ein öffentliches und solidarisches System der sozialen Sicherheit zu haben, wie wir es heute kennen. Dies hat Luxemburg in der Tat in die Lage versetzt, die Krise besser zu überstehen als die meisten anderen Länder. Und der OGBL wird alles dransetzen, damit diese Lektion nicht in Vergessenheit gerät, wenn es soweit ist, eine Bilanz der Krise zu ziehen, und dass das Modell nicht erneut vom neoliberalen Lager angegriffen wird.

Der OGBL fordert zudem bereits jetzt, dass die durch den außerordentlichen Urlaub aus familiären Gründen entstandenen Kosten der CNS vom Staat vollständig zurückerstattet werden. Obwohl der OGBL diese wichtige Maßnahme während der Krise offensichtlich unterstützt hat, fechtet er an, dass die finanzielle Belastung, die sie darstellt, von der Nationalen Gesundheitskasse getragen wird, obwohl die Notwendigkeit dieser Maßnahme eindeutig nicht in Zusammenhang mit Krankheitsfällen stand. Weder die Kinder noch die Eltern, die davon profitierten, waren tatsächlich krank.

Für den OGBL, der dies zu Beginn des neuen Schuljahres zu einer weiteren Priorität macht, muss das Modell, auf dem die soziale Sicherheit in Luxemburg beruht, in den kommenden Monaten stabilisiert und gestärkt werden. Der OGBL wird sich jedem Versuch widersetzen, es zu privatisieren, eine Marktlogik oder eine Zwei-Klassen-Medizin einzuführen.


2020/09/29 – Pressekonferenz – Nationalvirstand vum 29. September 2020