Klimagerechtigkeit geht nicht ohne soziale Gerechtigkeit: Der OGBL unterstützt die Demonstration „United for Climate Justice“ am 27. September

Für die Woche vom 20. September zum 27. September ruft die „Fridays for Future“-Bewegung zu einer weltweiten Aktionswoche auf, um für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und für eine voluntaristische Politik zugunsten von mehr Klimaschutz und mehr Klimagerechtigkeit zu demonstrieren. Die Aktionswoche von „Fridays for Future“ wird auch vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) unterstützt.

Der OGBL teilt voll und ganz die Forderungen der unbedingten Einhaltung der im Pariser Abkommen festgehaltenen Klimaziele (Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° gegenüber der vorindustriellen Ära, Nettonullemissionen bis 2050) und die Forderung nach einer ambitionierten Klimaschutzpolitik.

Klimaschutz geht allerdings nur sozial. Der Weg in eine kohlenstoffarme Zukunft muss gerecht gestaltet sein und darf niemanden zurücklassen. Der OGBL will in diesem Zusammenhang an folgende seiner Forderungen erinnern:

  • die ökologische Transition muss national und in jedem einzelnen wirtschaftlichen Sektor prospektiv vorbereitet werden. Schon jetzt müssen Maßnahmen im Bereich der Sicherung der beruflichen Laufbahnen und der beruflichen Weiterbildung vorgesehen werden;
  • steuerliche Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes müssen soziale Gerechtigkeit gewährleisten und nicht in erster Linie zu Kaufkraftverlusten für den Verbraucher führen. Insbesondere muss eine gerechte Beteiligung der Betriebe vorgesehen werden;
  • die Einführung des kostenlosen öffentlichen Transports muss von einem Ausbau des Netzes und einer Verbesserung der Qualität begleitet werden, um mehr Menschen dazu zu bringen (oder es ihnen überhaupt erst zu erlauben) auf den öffentlichen Transport umzusteigen;
  • öffentliche Investitionen in erneuerbare Energien, Ökotechnologien sowie Forschung in diesem Bereich müssen verstärkt werden;
  • der Energiebereich muss ein öffentlicher Dienst bleiben und ein Zugang zur Energie für alle Bevölkerungsschichten gewährleistet bleiben.

Zur Unterstützung dieser Forderungen und mehr Anstrengungen im Bereich des Klimaschutzes allgemein, beteiligt sich der OGBL in einem breiten Bündnis an der Vorbereitung einer nationalen Demonstration im Rahmen der internationalen Klimaaktionswoche. Diese wird am 27. September um 15:00 Uhr unter dem Motto „United for Climate Justice“ in Luxemburg-Stadt stattfinden. Der OGBL ruft dazu auf, sich massiv an dieser Demonstration zu beteiligen.

Genaue Details über Route und Ablauf folgen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 29. August 2019

 


>> No climate justice without social justice – The OGBL supports the demonstration UNITED FOR CLIMATE JUSTICE on September 27, 2019 (PDF)

>> Não há justiça climática sem justiça social – A OGBL apoia a manifestação UNITED FOR CLIMATE JUSTICE de 27 de setembro de 2019 (PDF)

 

Gesetzentwurf zur Reform der Gesetzgebung der staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulbildung

Nach dem x-ten Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das dem Luxemburger Staat Unrecht gibt, hat die Regierung gerade eben mitten in der Sommerzeit einen neuen Gesetzesentwurf eingereicht, bei dem es um die Änderung der staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulbildung geht. Es handelt sich hierbei schon um die vierte Reform der Gesetzgebung in diesem Bereich.

Zur Erinnerung, das neue System der Finanzbeihilfe wurde Ende 2010 von einem CSV-Minister eingeführt. Dieses neue System war schon vom OGBL heftig kritisiert worden. Zwei Hauptargumente wurden vorgebracht: einerseits brachte das neue System einer Mehrheit von Haushalten den Verlust von bedeutenden Geldbeträgen ein, andrerseits führte dieses neue System diskriminierende Maßnahmen gegenüber den Grenzgänger-Arbeitnehmern ein, die in der Tat als Empfänger von diesen finanziellen Beihilfen ausgeschlossen waren.

Nach diesen grundsätzlichen Kritiken, hat der OGBL zahlreiche Beschwerden eingereicht, sowohl vor europäischen Instanzen als auch vor nationalen Gerichtsbarkeiten.

Der vorliegende Gesetzentwurf bringt leichte Verbesserungen mit sich, für ein Gesetz dessen Grundlage jedoch weiterhin Diskriminierungen gegenüber den Grenzgängern enthält. In der Tat sind drei Auswahlkriterien angepasst worden (Erweiterung der Referenzperiode, Einführung eines Kriteriums das eine Bindung zu Luxemburg herstellt, Einführung eines Kriteriums das dem Studenten selbst ermöglicht eine Bindung zu Luxemburg herzustellen) und so wird diese neue Reform sicherlich mit sich bringen, die Zahl der Grenzgänger-Studenten auszubauen, die von staatlichen Studienbeihilfen für Hochschulbildung profitieren können.

Leider entfernt die Reform die bestehenden diskriminierenden Klauseln nicht, die gegen die Reglementierung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstoßen. Schlimmer, sie führt ebenfalls das Prinzip der Verbindung mit dem Arbeitsland ein (Prinzip das nirgends in diesen gleichen europäischen Reglements vorkommt). In der Ausführung der Gründe wird ebenfalls ein gewagter und irreführender Vergleich zwischen dem Recht auf Studienbeihilfen und auf Altersrente gemacht.

Der OGBL möchte daran erinnern, dass er von Anfang an die Position verteidigte, nach der die Studienbeihilfen für Hochschulbildung (die eigentlich die Familienzulagen für Studenten ersetzt) eine Sozialleistung darstellt, die – nach der europäischen Reglementierung – jedem Arbeitnehmer bedingungslos in seinem Arbeitsland zustehen muss, unabhängig davon, in welchem Land er seinen Wohnsitz hat.

Diese neue Reform wird sicherlich nicht die letzte sein, und wird es jedenfalls auch nicht fertigbringen, die zahlreichen immer noch laufenden Beanstandungen einzudämmen.

Mitgeteilt vom OGBL

Notstand Wohnen. In Luxemburg.

Das Grundrecht der Bürger, gut und erschwinglich wohnen zu können, ist in Frage gestellt.

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André Roeltgen, Präsident des OGBL

Wenn 36,8% der Haushalte sehr hohen Wohnkosten ausgesetzt sind, wenn über 10% der Haushalte mehr als 40% ihres Einkommens für das Wohnen aufbringen müssen, wenn der Kauf oder das Mieten einer Wohnung in einem Zeitraum von nur 11 Jahren (2005-2016) um 65,5% (Kauf) bzw. 47,5% (Mieten) teurer geworden sind, und sich gleichzeitig das durchschnittliche Lohneinkommen in diesem Zeitraum lediglich um 33,6% inklusive Lohnindexierung entwickelt hat, wenn die Preis­spirale für Bauland und Immobilien weiter an Fahrt gewinnt, wenn der Staat und die Gemeinden beim Bau von Sozialwohnungen abgeschlagen dem Bedarf hinterher laufen, wenn immer größer werdende Teile des Bodens, des Baulands und der Immobilien in den Besitz einer Minderheit sehr wohlhabender Familien gelangen und gleichzeitig dem Staat eine hohe Millionensumme an Steuern verloren geht, weil er den Reichen in Spekulationsgeschäften im Immobilienbereich quasi Steuerfreiheit gewährt, dann ist das Maß voll.

Für den OGBL zählt nur eines: das Wiederherstellen von gutem und erschwinglichem Wohnen für alle Bürger. Für die Lebensqualität und für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Wo bleibt die Politik, die das Einlösen dieses gesellschaftlichen Allgemeininteresses zur absoluten Priorität deklariert und über die Profit- und Renditengier einer reichen Minderheit setzt? Wo bleibt die Politik, die die Preisspirale beim Mieten oder Kaufen einer Wohnung stoppt?

Die Regierung ist in der Pflicht für jeden seiner Bürger gutes und erschwingliches Wohnen zu ermöglichen.

Sie kann dieses Ziel erreichen. Unter einer Bedingung.

Sie muss konsequent gegen die Bauland- und Immobilienspekulation vorgehen. Hierzu gibt es keine Alternative. Vordergründig ein höheres Angebot an bebaubarem Land und an Wohnungen anzupeilen ohne gleichzeitig die Bauland- und Immobilienspekulation wirksam zu bekämpfen ergibt keinen Sinn. Auf diese Art und Weise wird eine Stabilisierung der Preise nicht zu erreichen sein!

Wann erkennt endlich die Politik, dass sehr wohlhabende Familien den Wohnmarkt verzerren und die Verteilung des Besitzes von Boden und Immobilien zu ihren Gunsten verschieben? Die Aussicht auf hohe Renditen bzw. überdurchschnittlicher Wertvermehrung bei gleichzeitig niedrigen Zinsen und geringer bis fehlender Steuerlast feuert in einem bis heute nicht gekannten Ausmaß die „spekulative Nachfrage“ im Bauland- und Immobilienbereich an. Und postwendend die weitere Preisbeschleunigung. Wiederum zu ihrem Vorteil!

Die Regierung muss sich jetzt entscheiden, was wichtiger ist. Die Profitinteressen einer Minderheit oder gutes und erschwingliches Wohnen im Interesse des Rests der Bevölkerung. Es gibt keine andere Alternative.

Keine einzige Regierung hat bis zum heutigen Tag einen ernsthaften Versuch unternommen, der Bodenspekulation ein Ende zu setzen oder sie zumindest zu begrenzen. Diese politische Passivität hat fatale soziale Konsequenzen. Sie nagt an der realen Kaufkraft der Bevölkerung. Eine wachsende Schicht der Bevölkerung nähert sich der Armutsgrenze. Und sie hebt zusehends eine gesunde soziale Mischung der Einwohnerschaft in bestimmten Landesteilen bzw. Wohnbereichen aus den Angeln.
Ungeachtet der Notwendigkeit, dass bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus die Latte wesentlich höher gelegt werden muss, als dies derzeit der Fall ist und hierfür die zusätzlichen öffentlichen Gelder bereitgestellt werden müssen, müssen dringend tiefgreifende Maßnahmen gegen die Boden- und Immobilienspekulation vorgenommen werden.

Keine einzige Regierung hat bis zum heutigen Tag einen ernsthaften Versuch unternommen, der Boden­spekulation ein Ende zu setzen oder sie zumindest zu begrenzen.

Um gegen die Spekulation vorzugehen gibt es grundsätzlich zwei Hauptmaßnahmen. Verbot und Verteuerung. Beide müssen in Betracht gezogen werden.

Um eines ganz klar zu stellen. Die vom OGBL geforderten Antispekulationsmaßnahmen sind nicht gegen den Haushalt gerichtet, der im Besitz einer eigenen Wohnung oder einer einzelnen Baulandparzelle ist. Und auch nicht gegen jene Haushalte, die darüber hinaus noch im Besitz einer zweiten oder gar dritten Wohnungseinheit sind. Es geht um den hohen Besitz und dessen diverse Einkünfte, die progressiv, d.h. im Verhältnis zu ihrer Höhe, immer stärker besteuert werden müssen, und zwar bis zu dem Punkt, an dem das spekulative Geschäft völlig unattraktiv wird.

Und der Staat muss die Steuergerechtigkeit im Immobilienbereich herstellen. Solche marktverzerrenden Anlageinstrumente, wie beispielsweise die Investmentfonds FIS-SICAV, die als enorme Geldmaschinen für reiche Bauherren, Bauland- und Immobilienbesitzer an der Spitze der Boden- und Immobilienspekulation in Luxemburg stehen und auf skandalöse Art und Weise weitreichende Steuerbefreiungen zulassen, gehören abgeschafft. Die durch sie verursachten massiven Steuerverluste für den Staat müssen unterbunden werden und die zu erwartenden Mehreinnahmen als öffentliche Gelder dem sozialen Wohnungsbau zu Gute kommen.

Der OGBL wird in der Wohnungsfrage nicht nachlassen.
Bis der Notstand aufgehoben ist.

Berichtigung der Versicherungszeiten der beruflich wiedereingegliederten Personen!

Der OGBL ist froh ankündigen zu können, dass nach mehreren Eingriffen seit September 2018, die Arbeitsagentur (ADEM) und die Sozialversicherungsanstalt (CCSS) es endlich fertiggebracht haben, den Versicherungszeitenverlauf der innerbetrieblich wiedereingegliederten Personen, die weniger als 64 Stunden pro Monat arbeiten und einen Lohnausgleich erhalten, zu korrigieren. Wegen eines technischen Problems, das mittlerweile behoben wurde, verloren diese in der Tat Beitragsperioden im Hinblick auf ihren Rentenanspruch.

Man muss wissen, dass die Nationale Pensionskasse (CNAP) sich auf das stützt was Versicherungsverlauf genannt wird, um das Recht auf und die Höhe jeder Pension zu berechnen. Dieser Versicherungsverlauf fasst die Versicherungszeiten und die Höhe der Beiträge zusammen. Jedes Jahr erhalten die Versicherten, die beim allgemeinen Rentensystem eingetragen sind, eine detaillierte Übersicht über ihre luxemburgischen Versicherungszeiten, unter der Bedingung, dass die das vorhergehende Jahr versichert waren. Es wird den Betroffenen übrigens geraten, die Richtigkeit dieser Übersicht zu kontrollieren.

Im August 2018 hat die Personaldelegation der Robert-Schuman-Krankenhäuser (HRS) die kompetenten Dienststellen des OGBL über ein Problem alarmiert, das es bei den Versicherungsverläufen der innerbetrieblich wiedereingegliederten Arbeitnehmer gab. Es betraf genauer genommen die intern wiedereingegliederten Personen, die in diesen letzten Jahren weniger als 64 Stunden pro Monat gearbeitet haben, und die einen Lohnausgleich bekommen, die vom Beschäftigungsfonds ausbezahlt wird. In der Tat wurde diesen der Antrag auf vorzeitige Alterspension abgelehnt, oder auch noch ihr Renteneintrittsdatum verschoben, und das wegen eines Deklarationsproblems der Versicherungsbeiträge seitens der ADEM bei der CCSS. Diese Situation wurde noch verschlimmert, durch die Auszahlung/Ausschüttung der Nachzahlungen oder Prämien, die aus den sektoriellen Kollektivvertragsverhandlungen hervorgingen. Ein Fallbeispiel, das dem OGBL übermittelt wurde ist das einer Arbeitnehmerin, die 6 Monate Versicherungsbeiträge für das Jahr 2017 verlor, und der ihr Renteneintrittsdatum demnach auch um 6 Monate nach hinten verschoben wurde.

Der OGBL bekam kürzlich die Nachricht, dass eine Lösung gefunden wurde, und so das technische Problem der Deklaration der Sozialversicherungsbeiträge gelöst wurde. Und da dieses Problem nicht nur die Arbeitnehmer der HRS betrifft, hat die ADEM auch damit angefangen, sämtliche andere betroffenen Fälle in Ordnung zu bringen, angefangen bei den Angestellten, die sich am nächsten an ihrem Altersrenteneintrittsdatum befinden.

Der OGBL bedankt sich nachdrücklich bei der ADEM und der CCSS für ihre Arbeit und die gute Zusammenarbeit, die es ermöglicht haben dieses Problem zu lösen.

Veröffentlicht am 24. Juni 2019

Erhöhung des Mindestlohns und Einführung eines neuen Steuerkredits bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro

Die Regierung hatte für 2019 eine Nettoerhöhung von monatlich 100 Euro für alle Bezieher des gesetzlichen Mindestlohns (MiLo) angekündigt. Diese Erhöhung wird spätestens mit der Auszahlung des Juli-Lohns effektiv sein, rückwirkend zum 1. Januar 2019. Diese Erhöhung besteht in Wirklichkeit aus drei Elementen, wovon das letzte gerade eben vom Parlament verabschiedet wurde. Eines dieser Elemente betrifft in der Tat nicht nur den MiLo, sondern sämtliche Löhne bis zu 3.000 Euro brutto. Wir erklären…

–  Zuerst ist der Brutto-MiLo schon zum 1. Januar 2019 um 1,1% erhöht worden. Diese Erhöhung entspricht in Wahrheit der regelmäßigen Anpassung des MiLo an die Lohnentwicklung. Es handelt sich um eine Maßnahme, die alle zwei Jahre durchgeführt wird, und die demnach auch ohne neue Initiative seitens der Regierung genommen worden wäre. Diese Maßnahme ist allerdings fester Bestandteil der Nettoerhöhung von 100 Euro des MiLo, wie sie von der Regierung angekündigt wurde.

–  Anschließend ein neuer am MiLo anwendbarer Steuerkredit, der jedoch tatsächlich (absteigend) sämtliche Löhne bis zu einem Bruttobetrag von 3.000 Euro betrifft (vgl. nebenstehende Tabelle und Erklärungen), und zurzeit in den Betrieben umgesetzt wird. Wenn diese Maßnahme im April auch von der Regierung angenommen wurde, so müssen die Arbeitgeber sie spätestens mit der Auszahlung des Juli-Lohns umsetzen. Diese Maßnahme gilt rückwirkend zum 1. Januar 2019. Dieser neue Steuerkredit (CISSM) ersetzt nicht den bestehenden Steuerkredit (CIS), sondern kommt hinzu.

–  Schließlich wird der Brutto-MiLo nochmals um 0,9% ansteigen. Das Gesetz wurde Ende Juni gestimmt und soll retroaktiv zum 1. Januar 2019 ab Juli umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die einzige wirkliche strukturelle Erhöhung des Brutto-MiLo, die die Regierung vorgenommen hat.


Brutto-MiLo-Beträge ab Juli 2019 (+0,9%):

MiLo für Nichtqualifizierte: 2.089,75 € / MiLo für Qualifizierte: 2.507,70 €


Wer wird vom neuen Steuerkredit profitieren und in welcher Höhe?

Der neue Steuerkredit der gerade eingeführt wurde (genannt „Steuerkredit für den gesetzlichen Mindestlohn“ – CISSM), betrifft in Wirklichkeit sämtliche Personen, die einen monatlichen Bruttolohn von zwischen 1.500 und 3.000 Euro beziehen (für eine Vollzeitbeschäftigung). Die Personen, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, müssen den Bruttolohn ausrechnen, den sie bei einer Vollzeitbeschäftigung bekommen würden, um den CISSM-Betrag zu bestimmen (Siehe untenstehend Beispiel 2).

cissm_de

Um den genauen CISSM-Betrag auszurechnen, den ein Arbeitnehmer beziehen wird, wenn sein Bruttolohn
zwischen 2.500 und 3.000 Euro liegt, muss man folgende Formel anwenden:

CISSM-Betrag = 0,14 x (3.000 – Betrag des Bruttolohns)

Beispiel 1: Vollzeit (100%) entlohnt mit 2.662 Euro

Berechnung: CISSM von 0,14 x (3.000 – 2.662) = 47,32 Euro

Beispiel 2: Teilzeit (60%) entlohnt mit 1.662 euros (was bei Vollzeit einem Bruttolohn von 2.770 Euro entsprechen würde)

Berechnung: CISSM von 0,14 x (3.000 – 2.770) = 32,2 Euro, einer Vollzeit entsprechend / Aber Achtung: Da dieser Arbeitnehmer einer Teilzeitarbeit nachgeht, muss dieser Betrag auf 60% reduziert werden. Er hat also in Wirklichkeit Recht auf CISSM in Höhe von 19,32 Euro (denn: 32,2 x 60 / 100 = 19,32)

Der OGBL rät

Der OGBL rät allen betroffenen Arbeitnehmern ihren Lohnzettel ab dem Monat Juli aufmerksam zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob die Erhöhungen auch wirklich von ihrem Arbeitgeber umgesetzt wurden. Wissend, dass diese rückwirkend zum 1. Januar 2019 gelten, so müssen die Erhöhungen für die Monate Januar bis Juni auch mit dem Juli-Lohn ausgezahlt werden. Der OGBL macht schließlich auf die Tatsache aufmerksam, dass die Erhöhungen auch anwendbar sind für die Arbeitsverhältnisse, die vor dem Eintreten der neuen Gesetzgebung zu Ende gegangen sind (für die gearbeiteten Monate): Leiharbeit, befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag, die während dieser Periode zu Ende gingen.


Der OGBL fordert seit 2015 eine strukturelle Erhöhung um 10% des gesetzlichen Mindestlohns (d.h. von seinem Bruttobetrag) und betrachtet die Bruttoerhöhung von 0,9%, die ab diesem Sommer in Kraft treten wird, als einen ersten Schritt seitens der Regierung in die richtige
Richtung, und demnach auch als einen ersten Erfolg seiner gewerkschaftlichen Aktion. Dieser erste Schritt muss nichtsdestotrotz von Seiten der Regierung von weiteren Initiativen gefolgt werden, um die berechtigten Forderungen des OGBL zu erfüllen.


Aktualisiert am 24. Juli 2019

Das am 9. Mai organisierte Fest der Arbeit und der Kulturen

Die 14. Ausgabe des Fests der Arbeit und der Kulturen, das vom OGBL in Zusammenarbeit mit neimënster, der ASTI und der ASTM organisiert wurde, fand am 9. Mai in neimënster in Luxemburg statt. Laut Tradition am 1. Mai organisiert, wurde das Fest der Arbeit und der Kulturen dieses Jahr ausnahmsweise wegen des Ablebens von Großherzog Jean und der bis zum 4. Mai ausgerufenen Staatstrauer verlegt.

Trotz des Regens konnten die Besucher während des ganzen Tages von einem reichhaltigen und abwechslungsreichen Programm profitieren, das sich an jede Art von Publikum wendete.

Veröffentlicht am 13. Mai 2019