Ostermarsch in Luxemburg am 6. April

colombe_vignetteDie Friedens- und Solidaritätsplattform (FriSol) und der Unabhängige Gewerkschaftsbund Luxemburg (OGBL) rufen gemeinsam zu einem Ostermarsch für den Frieden am kommenden 6. April auf.

Die Wiederaufnahme der Tradition der Ostermärsche für den Frieden und gegen Krieg, Aufrüstung und Militarisierung ist derzeit notwendiger denn je. Der INF-Vertrag von 1987, der das Verbot von nuklearen Mittelstreckensystemen vorsah, wurde von den Vereinigten Staaten und von Russland gekündigt. Weltweit läuft eine regelrechte Aufrüstungsspirale. Auch die Staaten der Europäischen Union rüsten auf und koordinieren ihre Verteidigungsanstrengungen in einer gemeinsamen europäischen Armee. Die Sicherheitsarchitektur, die Luxemburg in den letzten 20 Jahren den Frieden gesichert hat, ist in Frage gestellt. Wir müssen uns diesen Gefahren stellen, um die aktuelle Verteidigungspolitik auf friedenspolitische Füße zu stellen.

OGBL und Frisol treten für eine friedenspolitische Wende ein – für Frieden, Demokratie, soziale und globale Gerechtigkeit.

Für eine Politik, die auf zivile Lösungen setzt und Fluchtursachen bekämpft anstatt Flüchtlinge.

Für eine Politik, die gerechte Handelsbeziehungen anstrebt anstatt Krieg, Gewalt, Hunger und wirtschaftlicher Ausbeutung.

Gegen die Militarisierung Europas und gegen das NATO-Ziel einer Erhöhung der Rüstungsausgaben ihrer Bündnispartner auf 2% ihrer Wirtschaftsleistung.

Alle Bürgerinnen und Bürger, alle Organisationen und Verbände, die sich in diesen Zielen wiederfinden, und die für den Frieden und gegen den Krieg eintreten, sind herzlich eingeladen, sich am 6. April 2019 am Ostermarsch in Luxemburg-Stadt zu beteiligen und für ihn mit aufzurufen.

Treffpunkt ist 14:30 Uhr auf Glacis Limpertsberg. Beginn des Marsches gegen 15:00 Uhr. Die genaue Route wird noch mitgeteilt.

>> Aufruf Ouschtermarsch 2019 (PDF)

Mitgeteilt von FriSol und OGBL
am 19. März 2019

Eine Personaldelegation, die nicht an eine repräsentative Gewerkschaft gebunden ist, ist nicht befugt einen Tarifvertrag abzuschließen!

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Im Rahmen der Sozialwahlen fordert der OGBL, dass alle in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Genuss eines Tarifvertrags kommen sollten. Derzeit ist dies nur für etwa die Hälfte der Beschäftigten in Luxemburg der Fall.

Ein Tarifvertrag, in Luxemburg auch Kollektivvertrag (KV) genannt, wird zwischen einer repräsentativen Gewerkschaft und einem Unternehmen, oder einer Gruppe von Unternehmen, die im gleichen Wirtschaftssektor tätig sind, abgeschlossen und regelt die Arbeitsbeziehungen und -bedingungen für die im Betrieb oder Sektor arbeitenden abhängig Beschäftigten. Ein KV bedeutet für die betroffenen Arbeitnehmer eine Verbesserung ihrer Arbeits- und Lohnbedingungen und in der Regel auch eine bessere „Work-Life-Balance“.

Bessere Arbeits- und Lohnbedingungen

Der wichtigste Zweck eines KV ist es, den Beschäftigten Bedingungen zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen, also z.B. Löhne, die über dem Mindestlohn liegen, sowie eine kontinuierliche und automatische Lohnentwicklung.

In Luxemburg ist nur eine repräsentative Gewerkschaft befugt, einen KV auszuhandeln und abzuschließen. Die Repräsentativität ist gesetzlich festgelegt und kann sowohl für alle Wirtschaftssektoren als auch nur für einen besonders wichtigen Sektor gewährt werden.

Zurzeit sind nur zwei Gewerkschaften als repräsentativ für alle Wirtschaftsbranchen anerkannt. Von diesen ist der OGBL durch alle Branchen hindurch mehrheitlich federführend, ist die mitgliederstärkste Gewerkschaft, genießt durch seine 15 Branchengewerkschaften die größte Durchsetzungsfähigkeit und ist dezentral in allen Teilen des Landes und der Grenzregion vertreten. Der OGBL verhandelt derzeit über 200 Kollektivverträge.

Stimmen Sie für Ihr Interesse und dasjenige Ihrer Arbeitskollegen!

Liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Wenn Sie in einem Betrieb in Luxemburg arbeiten, in dem 15 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden Sie am kommenden 12. März aufgefordert werden, an der Wahl Ihrer Personaldelegierten teilzunehmen.

Falls Sie in einem Betrieb arbeiten, in dem zwischen 15 und 99 Arbeitnehmer beschäftigt sind, dann wird nur eine einzige Kandidatenliste aufgestellt. Erkundigen Sie sich also wer von den Kandidaten im OGBL engagiert ist und geben Sie diesem/n Kandidaten Ihre Stimme.

Falls Sie in einem Betrieb arbeiten in dem 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind, dann wählen Sie bitte für die OGBL-Liste, Liste 1.

Der OGBL ist für seine Entschlossenheit bekannt und dafür, seit Jahrzehnten in Luxemburg die bestmöglichen Ergebnisse für die Arbeitnehmer zu erringen, sei es auf Betriebsebene, sei es auf Landesebene, in der Auseinandersetzung mit der Regierung und dem Arbeitgeberverband. Es ist deshalb besser, über Personaldelegierte zu verfügen, die die stärkste Gewerkschaft Luxemburgs im Rücken haben.

Für die Kandidatinnen und Kandidaten des OGBL zu stimmen ist also die bestmögliche Wahl, sowohl für Ihre eigenen Interessen als auch für die Interessen Ihrer Arbeitskollegen!

OGBL – Liste 1 

 

Mitgeteilt vom OGBL
am 8 März 2019

Des «Permanences sociales» de la Sécurité Sociale portugaise sont prévues au début du mois d’avril au Luxembourg

L’OGBL se félicite que les «Permanences Sociales», annoncées par le Secrétaire d’Etat aux Communautés Portugaises, José Luís Carneiro, lors de sa visite au Grand-Duché, le 11 février dernier, soient désormais prévues au cours de la première semaine du mois d’avril 2019, avec pour objectif de résoudre les problèmes liés aux délais de réponse de la part de la Sécurité Sociale portugaise concernant les demandes émanant de salariés immigrés portugais.

Des experts de la Sécurité sociale portugaise doivent venir au Luxembourg début avril et réaliser, avec la collaboration de leurs collègues de la Caisse Nationale d’Assurance Pension (CNAP) du Luxembourg, des permanences dans plusieurs régions du Grand-Duché, comme par exemple, à Luxembourg-ville et à Esch-sur-Alzette.

L’OGBL rappelle que c’est à son initiative que des journées d’informations sur les pensions se sont déroulées au Luxembourg avec des experts de la Sécurité Sociale portugaise tous les deux ans, entre 2011 et 2017, mais que cela n’a pas suffi à répondre à toutes les demandes des salariés portugais du Luxembourg.

Il existe, selon le Secrétaire d’Etat aux Communautés Portugaises, quelque 1 800 demandes en attente au Luxembourg, parmi lesquelles 600 sont à considérer comme très urgentes. Les «Permanences Sociales» ont pour objectif de résoudre les cas très urgents et, dans un deuxième temps, les autres cas en attente.

Beaucoup de demandes de formulaire E405 pour allocations familliales en attente

Pour l’OGBL, l’organisation de ces permanences sociales est une bonne nouvelle. Cela dit, l’OGBL s’inquiète quant à une résolution efficace et rapide de tous les cas concernés, car selon de récentes déclarations faites à la presse par Rui Fiolhais, président de l’Institut de la Sécurité Sociale portugaise (ISS), il y aurait en tout 57 000 demandes de pensions de vieillesse en attente au Portugal, aussi bien nationales qu’internationales, et ce, uniquement pour des demandes de pensions de vieillesse.

L’OGBL se montre d’autant plus inquiet que les demandes de formulaire E205 pour les pensions de vieillesse des salariés immigrés ne sont pas les seules demandes en souffrance. De nombreuses demandes de formulaire E405 de la part de familles immigrées portugaises en vue d’obtenir des allocations familiales au Luxembourg, comme le demande la Caisse pour l’Avenir des Enfants luxembourgeoise (CAE), restent également sans réponses. En l’absence de ces formulaires que doivent émettre les autorités portugaises, la CAE ne peut pas leur attribuer d’allocations, produisant des situations compliquées d’un point de vue financier pour nombre de ces familles portugaises.

Communiqué par l’OGBL
le 6 mars 2019

Die ersten Ergebnisse

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In 6 von 9 Gruppen sind die Ergebnisse der Wahlen zur Arbeitnehmerkammer mittlerweile bekannt (Stahlindustrie, andere Industrien, Bau, Öffentliche Verwaltungen, Gesundheit und Sozialwesen, Eisenbahn).

Der OGBL behält eine breite Mehrheit indem er 19 der 32 zu besetzenden Sitze verbuchen kann (siehe Grafik). Bemerken wir ebenfalls, dass die Kollegen vom FNCTTFEL-Landesverband auch ihre Mehrheit in ihrer Gruppe (8) aufrechterhalten.

Es fehlen noch die Ergebnisse der Gruppen 4 (Finanzsektor), 5 (Dienstleistungen im weitesten Sinne) und 9 (Pensionierte).

Mitgeteilt vom OGBL
am 27. März 2019

Vom kostenlosen öffentlichen Transport und den damit verbundenen Fragen bis hin zur Verteidigung des Kollektivurlaubs

Am 27. Februar 2019 hat François Bausch in seiner Eigenschaft als Minister für Mobilität und öffentliche Arbeiten eine vom OGBL-Präsidenten André Roeltgen angeführte Delegation zu einem Gespräch empfangen. Ziel dieser Unterredung war ein erster Meinungsaustausch zu den Hauptpunkten des Regierungsprogramms sowie zu anderen Dossiers, die für den OGBL wichtig sind und die in den Kompetenzbereich des Ministers fallen.

Eingangs teilte die Delegation dem Minister mit, dass der OGBL den Vorschlag der Regierung, den kostenlosen öffentlichen Transport einzuführen, unterstütze. Allerdings bringt dieses Projekt für den OGBL eine Reihe von Herausforderungen mit sich, angefangen bei der ungenügenden Entwicklung der Infrastrukturen und des Service-Angebots des öffentlichen Transports. Die Delegation bestätigte, dass der OGBL generell die von der Regierung vorgesehenen außergewöhnlichen Investitionen im öffentlichen Transportbereich mittrage, sowie die Weltklimaziele und sämtliche Initiativen zur Verringerung der CO2-Ausstöße, insbesondere im Bereich der Mobilität.

Für den OGBL liegt die andere große Herausforderung in den beruflichen und sozialen Perspektiven der im Bereich des öffentlichen Transports tätigen Beschäftigten. Der Minister kam der Forderung des OGBL nach, die Gewerkschaft in die Ausarbeitung der neuen öffentlichen Dienstleistungsverträge, die mit den verschiedenen Anbietern wie RGTR, Luxtram, CFL usw. im Rahmen der Einführung des gebührenfreien öffentlichen Transports abgeschlossen werden, miteinzubeziehen. Für den OGBL müssen diese Verträge unbedingt eine Beschäftigungsgarantie für die Arbeitnehmer, gute Arbeitsbedingungen, gute Berufsqualifikationen, und gute Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz beinhalten, sowie Maßnahmen, die möglichen Versuchungen zum Outsourcing oder zur Privatisierung der Aktivitäten durch die Provider von vornherein entgegenwirken.

Des Weiteren, machte die OGBL-Delegation den Minister darauf aufmerksam, dass die ca. 200.000 Grenzgänger, die jeden Tag die Grenze überschreiten, um nach Luxemburg arbeiten zu kommen, nicht vollständig von der Gebührenfreiheit des öffentlichen Transports profitieren werden, obwohl sie durch ihre in Luxemburg gezahlten Steuern zu dessen Finanzierung beitragen. Dabei unterstrich die Delegation, dass der OGBL keine weitere Diskriminierung gegenüber den Grenzgängern akzeptieren würde. Sie machte den Vorschlag, die Gebührenfreiheit bis zum ersten Bahnhof hinter der Grenze auszudehnen. Dieser Lösungsansatz wurde allerdings vom Minister abgelehnt.

Noch bevor die notwenigen Infrastrukturen bestehen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen werden, auf den Individualtransport zu verzichten, möchte die Regierung den allen Arbeitnehmern auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt zugutekommenden steuerlichen Pauschalabzug für Fahrtkosten abschaffen. Die Delegation machte deutlich, dass sich der OGBL klar gegen dieses Vorhaben positionieren wird. Der OGBL erinnerte daran, dass es bereits zwei Mal im Rahmen der Austeritätspolitik, die bis 2015 geführt wurde, zu einer Verschlechterung dieses Steuervorteils kam. Hier versuchte der Minister zu korrigieren indem er versicherte, dass anders als im Regierungsprogramm angekündigt, die Reform dieses Steuerabschlags nichts mit der Einführung des gebührenfreien öffentlichen Transports zu tun habe. Er stellte klar, dass es nicht die Absicht der Regierung sei, diese Steuervergünstigung abzuschaffen, sondern sie lediglich zu reformieren, um sie sozial gerechter zu gestalten.

Die OGBL-Delegation sprach ebenfalls den Sozialkonflikt bei Luxtram an, der sich derzeit vor dem Schlichtungsamt befindet. Da der Staat und die Stadt Luxemburg die einzigen Aktionäre dieses Unternehmens sind, gibt es dem OGBL zufolge keinen Grund Luxtram nicht auch dem öffentlichen Dienstleistungsbereich zuzuordnen. Nun ist allerdings die von der Direktion angewandte Lohnpolitik sehr weit von den im öffentlichen Dienst üblichen Standards entfernt, was ja gerade zum derzeitigen Konflikt geführt hat. Unter dem Hinweis er möchte sich nicht in Kollektivvertragsverhandlungen einmischen, gab der Minister zu verstehen, Luxtram sei auch in seinen Augen ein Betrieb des öffentlichen Dienstes und die Lohnverhandlungen sollten demgemäß in einem solchen Rahmen ablaufen. Eine Aussage, die der OGBL ausdrücklich begrüßen möchte.

Andere Themen, die mit dem Minister erörtert wurden, umfassten die öffentlichen Ausschreibungen und den Kollektivurlaub im Bausektor. Die OGBL-Delegation machte den Minister auf die Tatsache aufmerksam, dass die vom Staat für verschiedene öffentliche Baustellen aufgestellten Lastenhefte den Betrieben unannehmbare Fristen und Schichtarbeit auferlegten, die im Kollektivvertrag nicht vorgesehen sind. Dies sei unannehmbar, da sie schwere Folgen für die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer haben können und insbesondere ihre Gesundheit und ihre Sicherheit gefährden. Was den Kollektivurlaub betrifft, so hat der OGBL Presseaussagen des Ministers, die auf eine Infragestellung dieses Prinzips seinerseits hindeuten konnten, scharf kritisiert.

Was die öffentlichen Ausschreibungen betrifft, so versicherte der Minister, dass er in Zukunft darauf verzichten werde, den Betrieben kurze Fristen und Schichtarbeit aufzuerlegen, wenn die Baustelle dies nicht erfordere. Die Ausnahmen werden nur noch diejenigen Baustellen betreffen, die als sensibel betrachtet werden und schnell voranschreiten müssen, weil sie das normale Funktionieren der Gesellschaft wirklich stören. Im Übrigen hat der Minister abgestritten, er würde das Prinzip des Kollektivurlaubs in Frage stellen. Er versicherte, dass nur die als sensibel betrachteten Baustellen Gegenstand einer Anfrage für eine Ausnahmeregelung bei der „Ad-hoc-Kommission“, die für Kollektivurlaub zuständig ist, sein dürfen. (Diese Kommission setzt sich paritätisch aus Vertretern des Patronats und der Gewerkschaften zusammen und analysiert alle Anträge auf Sondergenehmigungen, bevor sie solche gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrags annimmt oder ablehnt. Wie bereits in der Vergangenheit, wird der OGBL darauf achten, dass ungerechtfertigte Genehmigungen verhindert werden.). Der OGBL möchte die Klarstellungen seitens des Ministers begrüßen.

Abschließend haben beide Seiten vereinbart, sich während der Legislaturperiode im Sinne eines strukturierten Sozialdialogs regelmäßig auszutauschen.

 

Mitgeteilt vom OGBL
am 5. März 2019

 

Elections sociales 2019 : L’OGBL est le grand gagnant des élections dans les entreprises

A l’occasion des élections sociales dans les entreprises, qui se sont tenues le 12 mars 2019, l’OGBL a une nouvelle fois conforté sa position de 1er syndicat du pays.

Dans les entreprises dans lesquelles l’OGBL a présenté des candidats, il a ainsi obtenu en tout 1977 délégués effectifs et 1794 suppléants. Il s’agit là d’un nouveau record pour l’OGBL. En effet, le dernier record datait de 2013 où l’OGBL avait obtenu 1920 délégués effectifs et 1690 suppléants.

Soulignons également que 73,6% des candidats présentés par l’OGBL ont été élus dans leurs entreprises respectives, soit comme délégué effectif, soit comme délégué suppléant. Un taux qui progresse par rapport à 2013 où il avait atteint 71,27%.

L’OGBL tient à attirer l’attention sur certains écarts existant entre les résultats qu’il annonce et ceux publiés par l’Inspection du Travail et des Mines (ITM) sur son site internet. Après vérifications, il semblerait qu’un certain nombre d’employeurs n’aient pas communiqué à l’ITM la liste des candidats OGBL s’étant présentés dans leurs entreprises, ou qu’ils ne l’aient fait que partiellement ou bien encore de façon erronée.

Les résultats des élections sociales peuvent être consultés sur le site électoral mis en ligne par l’OGBL à l’adresse suivante:  www.elsoc.lu.

L’OGBL attend désormais avec impatience les résultats des élections de la Chambre des salariés (CSL), qui devraient être connus dans les prochaines semaines, pour tirer un bilan définitif de ces élections sociales 2019.

Communiqué par le Comité exécutif de l’OGBL
le 18 mars 2019