Die Gewerkschaftsfront setzt sich für eine sozioökonomische Konvergenz auf europäischer Ebene ein

Die Regierung, das Patronat und die national repräsentativen Gewerkschaften haben sich am 28. März im Senninger Schloss getroffen, um ihre Ansichten und ihre jeweiligen Positionen bezüglich der Analyse der Europäischen Kommission über Luxemburg zu konfrontieren. Es war das zweite Beratungstreffen dieses Jahres im Rahmen des „Jährlichen Sozialdialogs zum Europäischen Semester“, im Anschluss an die Anfang März von der Europäischen Kommission veröffentlichten Berichte.

Die Regierung hat mit Nachdruck die sehr gute finanzielle und wirtschaftliche Situation, in der sich das Land befindet, hervorgehoben. Das Patronat dagegen hat versucht Schwarzmalerei für die Zukunft zu betreiben, wegen der scheinbar zu hohen Löhne hierzulande und wegen eines Rentensystems, das dauerhaft nicht tragbar sei.

In seiner Intervention hat der OGBL-Präsident zuerst die Diskussion in einem breiteren europäischen Kontext  gesetzt, indem er unterstrich, dass die Europäische Kommission gerade wieder einmal die Analyse bestätigt, die der OGBL und die europäische Gewerkschaftsbewegung seit Jahren aufstellt. In der Tat, und dieses Mal im Vergleich zum vergangenen Jahr noch verstärkt, weist die Europäische Kommission auf den gravierenden Mangel an Investments in Europa hin, und das Bedürfnis die innere Nachfrage anzukurbeln, wovon man weiß, dass der Konsum der Haushalte zusammen mit den Investments, den Hauptantrieb darstellen. Die Löhne müssen also erhöht werden.

In diesem Zusammenhang setzen sich die Gewerkschaften für die allgemeine Einführung der Mindestlöhne in Europa (60% des Median- oder des Durchschnittslohns) ein und für die Einführung einer „goldenen Regel der Löhne“, nach der die europäischen Löhne sich in Zukunft nach der Produktivitätsentwicklung und der Inflation richten. Dies würde es endlich ermöglichen in eine sozioökonomische Konvergenzlogik auf europäischer Ebene überzugehen.

Die Gewerkschaften fordern ebenfalls die Einführung einer „Goldenen Regel der öffentlichen Finanzen“, die darauf abzielt, dass die öffentlichen Investments nicht mehr in die Bewertung der öffentlichen Haushaltswerte, wie dies heute nach den Maastrichtkriterien geschieht, einbezogen werden. Die Gewerkschaften treten ebenfalls für die Einführung eines von allen Ländern in Höhe von 3% ihres BIP finanzierten „Europäischen Schatzes“, dessen Ziel wäre, den Staaten Geld zu niedrigeren Zinssätzen zu leihen, damit diese die notwendigen Investments durchführen können.

Auf nationaler Ebene hat der OGBL-Präsident sich ganz besonders auf diesen skandalösen Paradox bezogen: Während die öffentlichen Finanzen und die Wirtschaft sehr gut da stehen, so nehmen die Ungleichheiten und die Armut im Land zu! Die Gewerkschaften unterstreichen, dass die Unternehmen immer weniger an der Staatsfinanzierung beitragen, und dass jeglicher weiterer Steuererlass ihnen gegenüber unannehmbar sei. Sie heben auch die riesige Verzerrung hervor die zwischen der Besteuerung der Arbeit und der des Kapitals (Aktienoptionen/Stock-options, Dividenden,…) besteht. Dabei bestehen sie auf der Einführung eines Anpassungsmechanismus der Steuertabelle an die Inflation.

Laut den Syndikaten drängen sich heute eine ganze Reihe von Maßnahmen auf: von einer strukturellen Erhöhung des Mindestlohns, über den Arbeitnehmerschutz bis hin zum Wohn(ungs)bereich.

 

Gesetz über die Arbeitszeitkonten – Biltgen: Fehlanzeige. Schmit I: Fehlanzeige. Schmit II: ebenfalls Fehlanzeige?

temps_de_travail_vignetteDas Gutachten des luxemburgischen Wirtschafts- und Sozialrats (WSR) vom 23. Juli 2004 über die Arbeitszeitkonten ist ein Musterbeispiel mit Vorbildcharakter für eine zukunftsweisende Organisation der Arbeitszeiten.

Visionär, sozial fortschrittlich, wirtschaftlich interessant und von den Sozialpartnern übereinstimmend verabschiedet, ist es eine optimale Vorlage für ein entsprechendes Gesetz. Das ebenfalls im Jahr 2004 erlassene neue Kollektivvertragsgesetz eröffnet darüber hinaus neue sektorielle und nationale Vertragsmöglichkeiten und -instrumente im Einklang mit den vorgeschlagenen Richtlinien des WSR.

Doch die Regierungen Juncker-Asselborn  I, Juncker-Asselborn II und alles deutet darauf hin, dass es auch auf die Regierung Bettel-Schneider-Bausch I zutreffen wird, haben zusammen gerechnet in dieser wichtigen Arbeitszeitfrage 13 Jahre ergebnislos verstreichen lassen. Mit einer Ausnahme. Der aktuelle Minister für den öffentlichen Dienst hat für die Staatsangestellten eine Gesetzesvorlage auf den Instanzenweg gebracht, die den Vorschlag des WSR 1:1 umsetzt. Das ist gut so und verdient die Unterstützung des OGBL.

Und wie steht es für die Mehrheit der Arbeitnehmer, für alle die nicht im Bereich des öffentlichen Diensts Luxemburgs arbeiten? Wann kommt für sie der Gesetzesvorschlag, der im allgemeinen Arbeitsrecht für sie den Vorschlag des WSR 1:1 umsetzt?

Werden sie auf die nächste Legislaturperiode vertröstet oder bereitet man für sie ein Gesetzesvorhaben vor, das mehrere der wesentlichen Grundprinzipien des WSR-Gutachtens verstümmelt oder übergeht, ihre Arbeitszeitinteressen verletzt und der betrieblichen Willkür unterwirft? Weder das eine noch das andere ist für den OGBL akzeptabel.

Im Jahr 2018 ist das Gutachten des WSR keineswegs überholt. Im Gegenteil.

Der wegweisende Charakter des WSR-Gutachtens beruht nämlich auf der Tatsache, dass es eine sehr gute und vorbildliche Antwort auf einen Teil der Fragen gibt, die sich im Jahr 2018 im Sinne einer fortschrittlichen Gestaltung der Arbeitszeiten stellen. Vorbildlich, weil es den Kern der wichtigsten Herausforderung trifft: Wie finden wir angesichts der sich diversifizierenden Arbeitszeiten und der weitreichenden Möglichkeiten ihrer Flexibilisierung ein Gleichgewicht zwischen den Arbeitszeitinteressen der Arbeitnehmer einerseits und denen der Betriebe andererseits?

Das WSR-Gutachten gibt positive Antworten für eine bessere Harmonisierung von Privat- und Arbeitsleben. Es stellt die Richtlinien auf, wie die für den Betrieb geleistete Mehrarbeit über den Weg eines Arbeitszeitkontos angespart und für die privaten (Freizeit-)bedürfnisse des Arbeitnehmers genutzt werden kann.

Das Gutachten des WSR stellt 5 grundlegende Prinzipien auf, die vernetzt und aufeinander abgestimmt, ein nicht zu trennendes Ganzes sind und die die wichtigsten Zielsetzungen und Spielregeln festlegen.

Erstes Prinzip. Im Arbeitsrecht muss ein allgemeines Kadergesetz eingeführt werden, das die restlichen 4 Grundprinzipien festlegt.

Zweites Prinzip. Die durch das Kadergesetz vorgegebenen allgemeinen Definitionen, Bestimmungen und Spielräume müssen umgesetzt werden über Kollektivverträge und/oder über nationale oder sektorielle Abkommen, die zwischen den Gewerkschaften und den Patronatsorganisationen ausgehandelt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass ein Betrieb überhaupt Arbeitszeitkonten für sein Personal einführen darf.

Drittes Prinzip. Die angesparte Zeit ist im Besitz des Arbeitnehmers, der frei über diese Zeit für seine eigenen privaten Zwecke verfügt. Er ist es auch, der freiwillig darüber entscheidet, ob er ansparen will oder nicht.

Viertes Prinzip. Zeit bleibt Zeit. Eine angesparte Stunde bleibt eine angesparte Stunde und wird zum Zeitpunkt ihrer Nutzung gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Stundenlohn vergütet.

Fünftes Prinzip. Das Sparguthaben des Arbeitnehmers muss vom Betrieb abgesichert werden. Es darf unter keinen Umständen, z.B. im Fall der betrieblichen Insolvenz, für den Arbeitnehmer verloren gehen. Um dem entgegenzuwirken schlägt das Gutachten des WSR vor, dass die Guthaben der Arbeitszeitkonten über die Mutualisierung oder über den Weg von Versicherungen geschützt werden.

Der OGBL bekennt sich zum Gutachten des WSR und zu dessen 5 Grundprinzipien. Was hindert den Arbeitsminister daran, sich das Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrats zu Eigen zu machen und ein Gesetz vorzuschlagen, das den Interessen jeder Seite gerecht wird?

André Roeltgen, Präsident des OGBL
April 2018

Start der Initiative für eine Sorgfaltspflicht der transnationalen Wirtschaftsunternehmen in Luxemburg

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Transnationale Unternehmen mit Sitz im Großherzogtum müssen sich ihrer Verantwortung stellen, wenn ihre Aktivitäten im Ausland eine Bedrohung für die Menschenrechte und die Umwelt darstellen. Mit dieser Forderung hat eine Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen am 19. März 2018 ihre Initiative für eine Sorgfaltspflicht in Luxemburg lanciert.

Die Initiative, die im Moment von dreizehn Organisationen der luxemburgischen Zivilgesellschaft getragen wird, fordert verbindliche Rechtsvorschriften zur Einführung einer Sorgfaltspflicht für in Luxemburg ansässige transnationale Unternehmen. Der Vorschlag der Initiative hat zum Ziel, die Achtung der Menschenrechte, der grundlegenden Arbeitsnormen sowie der internationalen Umweltabkommen und -bestimmungen entlang der ganzen Wertschöpfungskette eines Unternehmens zu gewährleisten.

In Anlehnung an die 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte würde ein solches Gesetz über die Sorgfaltspflicht die transnationalen Unternehmen dazu verpflichten, regelmäßig ihre gesamte Wertschöpfungskette auf tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Abhilfemaßnahmen zu treffen. Schließlich sollten sie öffentlich über ihre Analysen und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen berichten.

Um sicherzustellen, dass Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, schlägt die Initiative die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollorgans sowie die Anwendung von Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung vor. Dies würde der Sorgfaltspflicht eine stark präventive Wirkung verleihen und die Unternehmen zu korrektem Handeln anspornen.

Die dreizehn zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern die politischen Parteien auf, sich bei der Ausarbeitung ihrer Wahlprogramme für die Parlamentswahlen im Oktober 2018 für die Verabschiedung eines Gesetzes über die Sorgfaltspflicht der transnationalen Unternehmen einzusetzen. Ferner appellieren sie an das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, ihre Vorschläge in den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zu integrieren, den das Ministerium derzeit ausarbeitet.

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„Die Regierung muss den Mut finden, etwas für die schwächsten Sozialschichten zu tun.“

Die Regierung muss damit aufhören, Zeit bis zu den nächsten Wahlen gewinnen zu wollen und endlich ein bisschen politischen Mut, zugunsten der schwächsten Sozialschichten, zeigen. Überblick mit OGBL-Präsident André Roeltgen über die obersten Prioritäten des OGBL in den kommenden Monaten.

Es sieht so aus, als ob die Regierung zurzeit Schwierigkeiten hätte, die wiederholten Aufrufe, die seit geraumer Zeit vom OGBL kommen, und die zum Ziel haben, mehr soziale Akzente in die geführte Politik einzubringen, zu hören, und sie schon auf das Datum der kommenden Wahlen, die im Oktober stattfinden werden, fokussiert ist!

A.R. – Es versteht sich von selbst, dass hinsichtlich der hervorragenden wirtschaftlichen Situation, aber auch und vor allem durch die exzellente finanzielle Situation in der sich das Land befindet, die Regierung dazu aufgerufen ist, noch vor dem Ende ihres Mandats, eine ganze Reihe von sozialen Schwerpunkten zu setzen. Die Wahlen werden erst im Oktober stattfinden, und bis dahin hat die Regierung noch viel zu tun. Man muss sie vielleicht auch daran erinnern, dass sie für fünf, und nicht für vier Jahre gewählt wurde. Tatsächlich hat man zurzeit ein bisschen den Eindruck, dass die gemeinsame Aktion der Regierung immer weiter blockiert wird, von Wahlstrategien der politischen Parteien aus denen sie besteht. Das ist sehr bedauerlich.

Jedoch fehlt es nicht an Dossiers!

A.R. – Ganz im Gegenteil, angefangen beim gesetzlichen Mindestlohn, wo die Regierung bis jetzt sehr viel Zeit verloren hat, und wo sie leider auch alles daran gesetzt hat, um Zeit zu verlieren. Unsere Forderung stammt aus dem Jahr 2015, und die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialrats (WSR) zu dieser Frage liegt auch schon länger auf dem Tisch. Die Argumente wurden klar ausgetauscht. Es ist also höchst bedauerlich, dass die Regierung ganz einfach versucht, diese Diskussion zu vermeiden. Und das Argument, dass diese Maßnahme sich nicht im Koalitionsabkommen befand, ist ein Witz. Der Europäische Sockel für soziale Rechte befand sich auch nicht darin, und das hat den Premierminister nicht daran gehindert, ihn zu ratifizieren. Es gibt überhaupt keine Ursache nichts zu tun. Es muss noch schnell ein Gesetzesentwurf eingereicht werden. Die Regierung muss den Mut finden, etwas für die schwächsten Sozialschichten zu tun.

Und dieser Mut darf sich natürlich nicht allein auf die Frage des gesetzlichen Mindestlohns beschränken…

A.R. – Nein, natürlich nicht! Dies gilt für die gesamte Diskussion, die wir im Rahmen unserer Kampagne „Mehr Kaufkraft jetzt!“ losgetreten haben. Dies betrifft zum Beispiel die Rentner, die während der letzten Jahre Verluste erfahren haben, weil einige Anpassungen ausgeblieben sind. Dies betrifft auch die Gesamtheit der niedrigen und mittleren Einkommen, deren Verbesserungen, die sie durch die Steuerreform von 2016 erfahren haben, weiterhin abnehmen werden, wenn der Steuersatz nicht an die Inflation angepasst wird. Dies betrifft auch die Empfänger der Teuerungszulage, die seit 2009 bedeutende Verluste einstecken mussten.

Hatte die Regierung sich nicht auch gegenüber den Gewerkschaften verpflichtet, einen automatischen Anpassungsmechanismus der Familienleistungen an die Entwicklung der Löhne und der Lebenshaltungskosten einzuführen?

A.R. – Die Regierung hat sich in der Tat am 28. November 2014 dazu verpflichtet. Es sind also mehr als drei Jahre her, dass wir auf die Maßnahme warten, die uns versprochen worden ist. Wir sind der Meinung, dass es sich hier um einen Wortbruch handelt. Es ist sogar noch schlimmer. Man kann hier von Vertragsbruch sprechen. Das ist von Seiten der gesamten Regierung unannehmbar. Dies ist ein Schlag gegen die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer. Und anderweitig sollte diese Regierung, die sich so sehr ihrer Politik in Sachen Sozialleistungen rühmt, vielleicht ihre Rechnung machen. Wir haben damit angefangen, sie zu machen. Und wir stellen fest, dass die Entwicklung der Sozialleistungen in Luxemburg während der letzten Jahre zurückbleibt, vor allem für die sozialen Schichten, die nur über geringe Einkommen verfügen.

Es gibt ebenfalls noch andere wichtige Dossiers, bei denen es nicht direkt um Kaufkraft geht!

A.R. – Wenn es in diesem Zusammenhang ein Dossier gibt, das unbedingt weitergehen muss, dann ist es sicherlich das des Gesetzentwurfs zu den Arbeitszeitkonten. Es handelt sich hier um eine Maßnahme, die den Leuten die Möglichkeit geben würde, sich ein Konto aufzubauen, in dem sie ihre Überstunden sammeln würden, die sie anschließend nach Belieben benutzen könnten. Dies wäre ein weiterer Meilenstein in dieser wichtigen Diskussion über eine bessere Vereinbarung von Berufs- und Privatleben, worüber viel gesprochen wird. Der Augenblick ist gekommen, diesen Schritt zu machen. Ein ähnlicher Entwurf bezüglich des Öffentlichen Dienstes, liegt schon bereit. Es versteht sich für uns von selbst, dass die Regierung hier keinen Unterschied, in der Behandlung zwischen dem Öffentlichen Dienst und dem Rest der luxemburgischen Wirtschaft, einführen kann. Die beiden Gesetzesentwürfe müssen demnach am gleichen Tag der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vorgelegt werden. Es wäre ein Skandal, wenn nur auf der einen Seite etwas passieren würde und nicht auf der anderen Seite. Der OGBL hat sehr präzise Vorschläge gemacht, indem er sich auf die Stellungnahme des WSR berufen hat, und sie müssen jetzt mit den gleichen Garantien übertragen werden, die man in dem anderen Gesetzesentwurf vorfindet. Es kann nicht sein, dass es hier eine Verschiebung zwischen diesen beiden Entwürfen gibt.

Darüber hinaus gibt es das Gesetz bezüglich der beruflichen Wiedereingliederung, die unbedingt noch vor dem Ende der Legislaturperiode reformiert werden muss. Die Diskussionen über die Ausdehnung der gesetzlichen Grenze von 52 Krankheitswochen müssen auch zu einem Ende gelangen. Was die Reform der Pflegeversicherung betrifft, so haben wir von Anfang an gesagt, dass wir keine Verschlechterung der Leistungen akzeptieren werden. Wenn in einigen Wochen, die Bewertung, die uns der Minister versprochen hat beweisen würde, dass dies der Fall ist, würden wir verlangen, dass der Gesetzestext überarbeitet wird, noch vor dem Ende der Legislaturperiode. Und schließlich, bezüglich des Datenschutzgesetzes, haben wir schon mehrmals gesagt, dass wir nicht tolerieren werden, dass es abgeschwächt wird, und dass die Arbeitnehmer einer strengeren Überwachung an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt werden. Dort muss die Regierung auch die Interessen der Arbeitnehmer bewahren.

Stoppt den Wertverlust bei den Familienleistungen!

Im Herbst 2014 widersetzten sich die Gewerkschaften der Fortsetzung der Austeritätspolitik. Die gegen die Interessen der Bevölkerung gerichtete Sparpolitik des „Zukunftspak“ konnte durch den gewerkschaftlichen Protest abgeschwächt werden. Am 28. November 2014 unterschrieb die Regierung ein Abkommen mit den Gewerkschaften, das Gegenmaßnahmen und Kompensationen enthielt.

Ein Punkt war u.a. die Reform des Elternurlaubs. Neben seiner flexibleren Handhabung, sollte die Entschädigung erhöht und an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt werden. Dieser Punkt wurde umgesetzt.

Ein anderer wichtiger Punkt, zu dem sich die Regierung verpflichtete, wurdeallerdings bis heute nicht verwirklicht. Die staatlichen Familienleistungen sollten zukünftig periodisch an die Entwicklung des Medianlohns in Luxemburg angepasst werden. Nachdem seit Jahren die staatlichen Familienleistungen durch die Desindexierung im Jahr 2006 und durch die Nichtanpassung an die reale Einkommensentwicklung kontinuierlich abgewertet wurden, verlangte die Gewerkschaftsseite einen gesetzlichen Mechanismus, der zukünftig das Kindergeld, die Schulanfangszulage, die chèques-services u.a.m. sowohl an die Preisentwicklung als auch an die reale Lohnentwicklung anpassen würde. Ein solcher Mechanismus ist umso notwendiger, da beispielsweise beim Kindergeld die Familien durch die Nichtanpassung seit 2006 bereits über 20% verloren haben.

Am 20. Juni 2016 wurde von der Regierung eine Gesetzesvorlage mit anhängendem großherzoglichen Reglement auf den Instanzenweg gebracht. Im Oktober 2016 wurde das Gesetzesvorhaben vom Staatsrat und den Berufskammern begutachtet. Diese Gutachten wiesen auf Mängel und Ungereimtheiten hin, die allesamt aber keineswegs hinsichtlich auf einen überarbeiteten, für alle Seiten annehmbaren Text unüberwindbar gewesen wären.

Unverständlich und inakzeptabel ist seitdem das Vorgehen der Regierung. Die mit der Sachbearbeitung beauftragten Minister, die Familienministerin und der Erziehungsminister, haben bis heute keine positiven Veränderungsvorschläge als Antwort auf die Gutachten eingebracht. Es herrscht absoluter Stillstand. Die Regierung scheint die Absicht zu haben, die Zeit bis zum Abschluss der Legislaturperiode ergebnislos verstreichen lassen zu wollen.

Die Gewerkschaften CGFP und OGBL verurteilen dieses Vorgehen kategorisch. Am 7. Februar haben der OGBL und die CGFP beim Staatsminister eine Dringlichkeitsunterredung angefragt. Bis heute steht eine Antwort aus. Beide Organisationen fordern von der Regierung, dass sie ihre Verpflichtung respektiert. Sie werden einen Vertragsbruch nicht hinnehmen. Er wäre ein schwerer Schlag nicht nur gegen die Abmachungen im Zusammenhang mit dem „Zukunftspak“, sondern ebenfalls eine Absage an die erklärte Absicht der Regierung, den sozialen Dialog zu fördern.

Beide Organisationen wiederholen ihre Forderung an den Staatsminister ihn kurzfristig zu treffen, um eine Lösung herbeizuführen. Die kontinuierliche Abwertung der staatlichen Familienleistungen muss gestoppt werden. Die Einführung des vereinbarten gesetzlichen Anpassungsmechanismus an Preis- und Lohnentwicklung ist überfällig. Der Regierung bleibt nur noch wenig Zeit, um eine Vertiefung des Konflikts zu verhindern.

Mitgeteilt vom OGBL und der CGFP
am 6. März 2018

Pour la protection des stagiaires en entreprise

Une délégation de l’OGBL a rencontré le 6 février 2018 le ministre du Travail, Nicolas Schmit, afin d’envisager un renforcement de l’encadrement légal des stages en entreprise. Un renforcement jugé nécessaire par l’OGBL qui avait déjà présenté ses revendications en la matière en 2015.

En raison de l’absence totale de législation encadrant les «stages volontaires» en entreprise, force est de constater que le phénomène a pris de plus en plus d’ampleur au cours des dernières années, créant une situation inacceptable pour les jeunes gens concernés qui se voient ainsi projetés dans des situations précaires et incertaines.

L’OGBL plaide ainsi pour l’introduction d’une législation protégeant les stagiaires, leur offrant notamment la garantie que le stage qu’ils occupent comporte la dimension pédagogique nécessaire contribuant à compléter leur cursus. L’OGBL revendique pour cette raison la mise en place de critères qualitatifs clairs et précis dans le cadre de chaque stage.

L’OGBL revendique également une protection sociale pour les «stagiaires volontaires». Il s’agit avant tout que les stages soient pris en compte dans le calcul des retraites, que les stagiaires soient obligatoirement affiliés à la CNS et qu’une rémunération adéquate soit fixée afin d’éviter que ces stagiaires ne soient utilisés par des entreprises en remplacement «low-cost» de postes de travail fixes.

L’OGBL revendique en outre que chaque stage fasse préalablement et obligatoirement l’objet d’une convention signée entre le futur stagiaire et l’entreprise, incluant tous les points énumérés ci-avant.

Enfin, l’OGBL demande à ce que la loi fixe un seuil maximum raisonnable de stagiaires par entreprise ainsi qu’une durée maximale pour les stages afin d’éviter tout abus à l’avenir.

L’OGBL et le ministre du Travail ont décidé de continuer à travailler conjointement sur ce dossier dans le but affiché de protéger davantage tous les jeunes cherchant à augmenter leur expérience en entreprise par le biais de stages.

Communiqué par l’OGBL
le 13 février 2018