Der Arbeitsminister und die Regierung sind jetzt gefordert

woman in blue work uniform holding a stopwatch and a helmetAm 17. November hat der OGBL den Arbeitsminister darüber unterrichtet, dass am Tag zuvor die Gespräche zwischen dem OGBL und der UEL über die Arbeitszeitkonten beendet wurden. Die Zielsetzung eines gemeinsamen Vorschlags für einen entsprechenden Gesetzesentwurf konnte nicht erreicht werden, weil in entscheidenden Punkten keine Übereinstimmung gefunden wurde. Dabei entsprachen die Vorschläge des OGBL weitestgehend den gemeinsamen Positionen von Patronat und Salariat, die im Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrats (WSR) im Juli 2004 verabschiedet wurden. Der OGBL bedauert, dass in der aktuellen Diskussion die Vertreter der UEL von den im WSR-Gutachten festgehaltenen gemeinsamen Positionen abrückten.

Der OGBL unterstreicht die Bedeutung von Arbeitszeitkonten für eine bessere Qualität der Harmonisierung von Beruf und Freizeit. Das Ansparen von Zeit, z.B. von Stunden geleisteter Mehrarbeit mitsamt Zeitzuschlägen, auf einem sicheren Zeitkonto kann es dem einzelnen erlauben, zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt den Arbeitsprozess ganz oder teilweise für längere Zeit zu unterbrechen, um ein privates, persönliches Projekt zu verwirklichen. Um beispielsweise sich der Familie und seinen Kindern widmen zu können, um berufliche oder allgemeine Ausbildungen und Studien zu machen, um eine längere Reise, ein größeres sportliches oder Freizeitvorhaben zu verwirklichen.

Bislang gibt es für solche Arbeitszeitkonten in Luxemburg keine Rechtsgrundlage. Es muss ein Rahmengesetz über die Arbeitszeitkonten eingeführt werden, das die einzelnen Sachverhalte regelt. Im Allgemeinen geht es darum, dass die vielfältigen Gefahren des Missbrauchs, der Zweckentfremdung, der mangelnden Absicherung der Zeitguthaben und die Risiken in Bezug auf Gesundheits- und Arbeitssicherheit verhindert und der normale Ablauf und die Organisation der betrieblichen Aktivität abgesichert werden. Sowohl der einzelne Arbeitnehmer als auch die Betriebe benötigen diesbezügliche Rechtssicherheiten.

Für den OGBL müssen, gemäß dem Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrats, folgende allgemeine Grundprinzipien gesetzlich verankert werden. Die Einführung von Arbeitszeitkonten setzt ihre kollektivvertragliche Verhandlung und Festlegung voraus. Im Fall der Abwesenheit eines einzel- oder überbetrieblichen bzw. sektoriellen Kollektivvertrags dürfen Arbeitszeitkonten in einem Betrieb nur auf der Grundlage eines von den Sozialpartnern ausgehandelten und als allgemeingültig erklärten nationalen Abkommens eingeführt werden.

Das Rahmengesetz muss ebenfalls die Grundprinzipien der individuellen Freiwilligkeit in Bezug auf das Einspeisen eines Arbeitszeitkontos, der Zweckbestimmung der Konten ausschließlich für die Verwirklichung persönlicher Projekte, der Zeitform des Guthabens (eine gesparte Stunde gibt Anrecht auf eine normal entlohnte Stunde zum Zeitpunkt der Umsetzung in freie Zeit) und der Existenz betrieblicher Garantien für die materielle Absicherung der Arbeitszeitkonten im Fall des betrieblichen Konkurses und betrieblicher Übernahmen festlegen.

Das Arbeitsrecht muss ebenfalls jene Zeitelemente bestimmen und eingrenzen, die für die Arbeitszeitkonten verwendet und in diese eingespeist werden können. Zum Beispiel muss aus Gründen des Schutzes der Gesundheit und der Erholung der normale gesetzliche Urlaub als Einspeisemöglichkeit ausgeschlossen bleiben. Weitere über das Gesetz zu regelnde Sachverhalte sind u.a. der Kündigungsschutz, die allgemeinen Prozeduren beim Beantragen des Urlaubs u.a.m.

Der OGBL drängt auf die kurzfristige Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs über die Arbeitszeitkonten und auf dessen schnellstmögliche Einbringung auf den gesetzlichen Instanzenweg.

In diesem Zusammenhang ruft der OGBL die Regierung dazu auf, ein wichtiges Signal zu setzen, um eine harmonische und gleichgewichtige Behandlung der Arbeitsbedingungen zwischen dem öffentlichen Dienst und dem privaten Sektor in Luxemburg zu gewährleisten. Der OGBL stellt fest, dass der sich derzeit auf dem Instanzenweg befindende Gesetzesentwurf über die Einführung von Arbeitszeitkonten im öffentlichen Dienst die Vorschläge des Wirtschafts- und Sozialrats respektiert hat.

Inhaltlich Gleiches muss für die Arbeitnehmer der anderen Wirtschaftsbereiche gelten. Der OGBL schlägt der Regierung vor, beide Gesetzesvorhaben am gleichen Tag im Parlament zur Abstimmung zu bringen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 22. November 2017

Kapitalistische Dekadenz und Klassenherrschaft bei den Steuern

André Roeltgen, Präsident des OGBL, Président de l‘OGBL
André Roeltgen, Präsident des OGBL

Während der Zeit, die der Leser für die Lektüre dieses Artikels aufbringt, verschieben multinationale Konzerne rund 5 Millionen € in die Steueroasen. Jährlich 600 Milliarden €. Der Ökonom Gabriel Zucman beziffert die Geldsumme, die Superreiche in den Steuerparadiesen geparkt haben, auf 7,9 Billionen € (7.900.000.000.000 €). Mit dieser Summe könnte man laut Süddeutscher Zeitung „alle Menschen, die derzeit Hunger leiden, rund 61 Jahre lang ernähren“. Oder man könnte „alle Kinder weltweit, die keinen Zugang zu Bildung haben, knapp viereinhalb Jahre lang in eine Schule schicken, die deutschen Standards entspricht“. Andere Studien sprechen davon, dass den EU-Mitgliedstaaten jährlich durch Steuervermeidung und –hinterziehung ein Schaden von 1000 Milliarden € entsteht. Künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen in Länder mit niedrigen Steuersätzen übertreffen in ihrer Summe den gesamten Haushalt der Europäischen Union.

Panama-Papers, Luxleaks, Paradise-Papers und alle die, die noch folgen werden, liefern wichtige Einblicke in dieses, im Interesse weniger, Billionen € verschlingende Krebsgeschwür. Es ist ein dekadentes Produkt kapitalistischer Herrschaftsverhältnisse, das sich den Interessen der Weltgemeinschaft entgegensetzt und deren Gegenwarts- und Zukunftsperspektiven enormen Schaden zufügt.

Menschlich gesehen ist dieser weltweite Steuerskandal durch nichts zu legitimieren. Als höchste Form der ungerechten Verteilung des durch Arbeit geschaffenen Reichtums kann er sich weder durch bestehende Gesetze noch durch gesetzliche Schlupflöcher rechtfertigen. Solche Gesetze gehören abgeschafft und ihre Schlupflöcher zugestopft. In der Frage der Besteuerung müssen die Parallelwelten, die in den vergangenen Jahrzehnten maßlos zwischen den Reichen und Kapitalbesitzern und dem Rest der Bevölkerungen politisch gebildet wurden, politisch ausradiert werden. Die entwendeten Gelder LuxLeakbrauchen wir für unsere Zukunftsinvestitionen, für unsere Bildungs- und Gesundheitswesen, für unseren Sozialstaat und für den Aufbau einer karbonfreien und umweltschonenden Wirtschaft und Gesellschaft.

Und es geht um die demokratischen Verhältnisse in unserer Gesellschaft. Das Prinzip der Steuergerechtigkeit darf nicht zum schlechten Witz verkommen. In diesem Sinne geht es bei der aktuellen Diskussion nicht nur um das Krebsgeschwür der Steuerhinterziehung und der Steuervermeidung. Im Vordergrund steht ebenfalls und insbesondere in Europa der alles andere als sozial fortschrittlich und nachhaltig anzusehende Steuerwettbewerb zwischen den Ländern der europäischen Union. In nahezu allen Ländern hat dieser zu einer Spirale des Steuerdumpings geführt, der zum einen die haushaltspolitischen Spielräume der Staaten massiv eingeengt hat und zum anderen die allgemeine Steuerlast für die arbeitende Bevölkerung erhöht hat.

Zu welchen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen das geführt hat haben all die letzten Jahre eindrucksvoll verdeutlicht. Jede zusätzlichen gesetzlichen Maßnahmen zum Herabsetzen von Betriebs- und Kapitalsteuern sind sowohl wirtschaftlich wie auch sozial gesehen kontraproduktiv und vertiefen sowohl die Schieflage bei der Verteilung des geschaffenen Reichtums als auch die politischen und demokratischen Krisenprozesse. Die Politik muss die andere Richtung einschlagen.

paradise_papersWenn der EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani vorschlägt, den Haushalt der Europäischen Union zu verdoppeln und dafür neue EU-Eigenmittel wie etwa eine Finanztransaktionssteuer auf Börsengeschäfte vorschlägt, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. An der Entwicklung der europäischen Steuerharmonisierung und Steuertransparenz wird ebenfalls kein Weg vorbeiführen. Darauf muss sich Luxemburg einstellen. Dieser Weg ist im Sinn einer nach vorne gerichteten gemeinsamen europäischen Wirtschafts- und Sozialpolitik alternativlos.

panama_papersDer OGBL hat die Steuerreform der aktuellen Regierung in vielen Punkten unterstützt. Das hält unsere Gewerkschaft aber nicht davon ab, von dieser Regierung zu fordern, dass sie im letzten Jahr der aktuellen Legislaturperiode noch drei Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit bzw. für den Erhalt der Kaufkraft ergreift. Die erste ist die Befreiung des Mindestlohnverdieners von direkten Steuern. Die zweite ist die Einführung der automatischen Anpassung der Steuertabelle an die Preisentwicklung gegen die kaufkraftfressende sogenannte „kalte Progression“. Spätestens mit dem Erfall der nächsten Indextranche müsste diese Maßnahme einsetzen. Die Gegenfinanzierung? Die Abschaffung des Steuerausfalls bei den Stock-options.

 

Le diable se cache cependant dans le détail quand il s’agit de son application!

Le 18 octobre 2017, Nicolas Schmit, ministre du Travail, de l’Emploi et de l’Economie sociale et solidaire, a confirmé que le conseil de gouvernement a approuvé la prolongation de 2 à 10 jours du congé extraordinaire aussi appelé «congé de paternité» en cas de naissance d’un enfant respectivement de l’accueil d’un enfant de moins de 16 ans en vue de son adoption.

Les amendements gouvernementaux relatifs à ce projet de loi ont été déposés le 26 octobre 2017.

Le texte initial prévoyait de rallonger le congé de paternité de 2 à 5 jours. Une proposition de directive de la Commission européenne concernant l’équilibre entre la vie professionnelle et la vie privée des parents prévoyant un congé de paternité de 10 jours au moins était décisive pour que le gouvernement luxembourgeois propose d’augmenter le congé de paternité non seulement à 5 jours mais à 10 jours en cas de naissance d’un enfant ou de l’adoption d’un enfant de moins de 16 ans.

Il est donc proposé de compléter l’article L.233-16 du code du travail par un alinéa disposant que ce congé de paternité est fractionnable et doit être pris dans les 2 mois qui suivent la naissance de l’enfant respectivement l’accueil d’un enfant de moins de 16 ans en vue de son adoption. En principe, il est fixé selon le désir du salarié. A défaut d’accord entre le salarié et l’employeur, le congé devrait être pris en une seule fois et immédiatement au moment de l’événement.

Il est prévu que l’employeur devrait être informé par écrit avec un délai de préavis de 2 mois des dates prévisibles auxquelles le salarié entend prendre ce congé de paternité, accompagné de pièces justificatives. A défaut de notification dans le délai imposé, le congé pourrait être réduit à 2 jours sur décision de l’employeur.

L’employeur pourra bénéficier d’un remboursement de 8 jours de congé de paternité au maximum suite à une demande qui sera à adresser par ce dernier au Ministère du Travail, de l’Emploi et de l’Economie sociale et solidaire. Cette mesure, à charge du budget de l’Etat, est estimée à plus ou moins 11 millions d’euros par an.

Par conséquent, le conseil de gouvernement essaie de s’aligner à la proposition de la directive de la Commission européenne. A première vue, l’augmentation de 2 à 10 jours du congé de paternité proposée présente une amélioration et une meilleure conciliation entre les vies privée et professionnelle. Or, à seconde vue, l’OGBL doit constater que l’application de ce texte proposé contient des vices cachés et le salarié sera confronté à des obstacles administratifs.

Selon le texte proposé, seuls les pères dont l’enfant naît après le 1er mars 2018 pourront bénéficier de ce congé de paternité de 10 jours, car les pères dont les enfants naissent entre le 1er janvier et le 28 février 2018 ne peuvent pas respecter le délai de préavis imposé par le texte pour informer, accompagné de pièces justificatives, l’employeur, des dates prévisibles auxquelles il entend prendre ce congé de paternité.
Sachant que seulement 5% des enfants naissent au jour de la date d’accouchement présumée par le gynécologue, qu’en est-il en cas d’accouchement prématuré? Ces pères sont-ils exclus d’office du bénéfice de ce congé de paternité? Qu’en est-il de l’accès au congé de paternité en cas d’homoparentalité?

Ne serait-il pas mieux si «le père» aurait d’office le droit de prendre à partir du 1er janvier 2018 les 10 jours de congé extraordinaire en une seule fois et immédiatement après la naissance de l’enfant ou de l’accueil d’un enfant de moins de 16 ans en vue de son adoption, et ce sans devoir formuler une demande écrite en respectant un délai de préavis quelconque. Et qu’en cas de fractionnement dudit congé de paternité, «le père» pourrait donc suivre la voie de prévenir l’employeur avec un délai de préavis de 2 mois et que l’employeur est en droit d’accorder ou de refuser le congé de paternité fractionné comme proposé dans le texte des amendements.

Que penser de cette proposition d’amendement placée sous le signe de la réconciliation des vies familiales et professionnelles?

Pour tout renseignement complémentaire, notre Service d’Information Conseil et Assistance est à votre disposition.

Manque de transparence et augmentation des tarifs de pension pratiqués par divers établissements d’accueil pour personnes âgées

Une délégation de l’ULC et de l’OGBL a rencontré récemment la ministre de la Famille et de l’Intégration et Ministre à la Grande Région, Corinne Cahen, pour un échange de vues au sujet de la composition et de la transparence des tarifs de pension pratiqués par les établissements d’accueil pour personnes âgées.

En effet, l’ULC et l’OGBL ont constaté différentes hausses pratiquées unilatéralement, à savoir +6 % courant 2016 et au moins +2,5 % courant 2017, sur les tarifs d’hébergement par les institutions, et dont les locataires/résidents ont bien évidemment dû subir les conséquences.

Au cours de l’année 2017, l’ULC et l’OGBL ont recensé divers tarifs de pension d’un grand nombre d’institutions pour personnes âgées. Or, ils ont pu remarquer que les prix et les prestations divergent, de sorte qu’il leur est impossible d’établir un tableau de comparaison prix/prestations entre les institutions alors qu’un tel tableau semble impératif afin que les personnes concernées puissent s’informer en toute transparence, avant de prendre une décision quant à l’établissement dans lequel ils souhaitent séjourner.

Lors de cette entrevue, la ministre a reconnu qu’à ce stade, il est impossible de comparer les divers établissements entre eux étant donné que les prestations offertes et les prix de pension ne sont pas transparents. Elle a entièrement partagé la revendication portée par l’ULC et l’OGBL d’y apporter plus de transparence pour les personnes concernées par le biais d’un concept de site national accessible à toutes les personnes intéressées. Elle s’est engagée à étudier la possibilité de mettre en place un tel système national, tel que suggéré par l’OGBL et l’ULC, tout en se basant sur le modèle mis en place en Allemagne.

De même, elle s’est engagée à revoir le règlement grand-ducal (RGD) déterminant l’accueil gérontologique. Le Fonds National de Solidarité (FNS) peut participer aux prix des prestations fournies dans le cadre de l’accueil aux personnes admises dans un centre intégré pour personnes âgées ou une maison de soins, par exemple par un complément financier. Ce RGD fixe les prestations des actes de base à fournir dans le cadre de l’accueil gérontologique. Dans divers cas, des prestations sont payées deux fois, à savoir une fois par le FNS et une fois par la Caisse nationale de santé/Assurance dépendance. Du coup, une révision de ces prestations de base s’impose et le cas échéant des adaptations tenant compte des nouveaux standards suite à l’évolution technique et les critères de qualité s’y rattachant.

Communiqué par l’ULC et l’OGBL
le 16 novembre 2017

 

 

Der OGBL ruft die Regierung auf, die finanziellen Spielräume voll auszuschöpfen zugunsten der Sozialpolitik die sich aufdrängt

Die OGBL-Exekutive hat angefangen, den Haushaltsentwurf 2018 zu überprüfen, der kürzlich vom Finanzminister in die Abgeordnetenkammer eingebracht wurde. Insgesamt sieht sich der OGBL einmal mehr weitgehend bestärkt in seiner finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Analyse des Landes. Der OGBL bedauert in diesem Zusammenhang einen von der Regierung aufgezeigten Mangel an politischer Ambition, und ruft letztere dazu auf, die bestehenden finanziellen Spielräume ohne weiter abzuwarten, voll auszuschöpfen, um die Sozialpolitik, die sich für das Land aufdrängt, umzusetzen.

Der OGBL stellt zuerst fest, dass die öffentlichen Finanzen Luxemburgs immer noch gesund sind. Der Haushaltsentwurf für 2018 sieht demnach wiederum ein positives Guthaben was die öffentliche Verwaltung(„administration publique“) betrifft (+333 Millionen Euro; +0,6% des BIP), das übrigens bis 2021 noch bedeutend zunehmen müsste (+1,1 Milliarden Euro; +1,7% des BIP) während selbst die europäische Haushaltsreglementierung – die vom OGBL schon als zu einschränkend und wirtschaftlich kontraproduktiv betrachtet wird – einen Defizit von bis zu -0,5% des BIP erlaubt. Der OGBL möchte auch unterstreichen, dass das Haushaltssaldo der öffentlichen Verwaltung (und nicht das des Zentralstaats) das einzige Haushaltskriterium ist, das auf internationaler Ebene und von der Europäischen Kommission selbst anerkannt ist. Schließlich gilt es dann auch hervorzuheben, dass Luxemburg eines der seltenen Länder der Europäischen Union ist, das was den Haushalt der öffentlichen Verwaltung betrifft, ein positives Saldo aufweist.

Der OGBL relativiert mit Nachdruck das leichte Defizit für 2018 beim Zentralstaat (-890 Millionen Euro), das von den konservativen politischen Kräften als Schreckbild benutzt wird. Zuerst möchte der OGBL darauf hinweisen, dass dieses Defizit daher kommt, dass die öffentlichen Investitionen, die im Haushaltsentwurf 2018 vorgesehen sind, hoch bleiben (2,4 Milliarden Euro), um die Zukunft des Landes vorzubereiten – was der OGBL nur begrüßen und unterstützen kann. Jedoch, anders ausgedrückt, ist der Haushalt des Zentralstaats vor den Investitionen auch weiterhin überschüssig. Zweitens möchte der OGBL ebenfalls darauf aufmerksam machen, dass, wie es jedes Jahr die Erfahrung, bei der Echtabrechnung des Haushalts, zeigt, das Defizit des Zentralstaats, bei der Einbringung des Haushalts, systematisch überbewertet wird.

Was die Verschuldungsquote des luxemburgischen Staates betrifft, so gehört diese weiterhin zu den niedrigsten in Europa (22,7% des BIP in 2018 im Vergleich zu einem Durchschnitt von 89,5% in der Eurozone). Diese Quote dürfte übrigens in den kommenden Jahren weiter kontinuierlich abnehmen und sich somit noch mehr vom von der Regierung auf 30% festgesetzten Ziel entfernen und so sich noch weiter von den apokalyptischen Prophezeiungen entfernen, die noch vor ein paar Jahren im Rahmen der Wirtschaftskrise ausgesprochen wurden. Kurz gesagt, Luxemburg ist weiterhin mit seinen sehr gesunden öffentlichen Finanzen, Musterschüler der Europäischen Union.

In Betrachtung dieser sehr guten Finanzsituation in der sich das Land befindet und des Wirtschaftswachstums, das nicht schwächelt (3% für 2017 und 4,4% für 2018), kann der OGBL die fehlende Ambition der Regierung in Bezug auf die Sozialpolitik nur bedauern. Der OGBL nimmt natürlich die Entscheidung der Regierung, den Vaterschaftsurlaub zu verlängern zur Kenntnis und begrüßt sie, ebenso wie die Entscheidung, dass im Sekundarunterricht, die Schulbücher kostenlos werden und dass Tablets zur Verfügung gestellt werden. Doch erweisen sich diese Maßnahmen als zu bescheiden und zu weit unter dem was möglich wäre. Zum Vergleich beläuft sich ihr Kostenpunkt (28,5 Millionen Euro) nicht einmal auf ein Fünftel der jährlichen Kosten, bedingt durch den Steuerverlust, wegen der skandalös niedrigen Besteuerung der Aktien-Optionen (180 Millionen Euro pro Jahr an Einkommensverlust für den Staat).

Der OGBL möchte in diesem Kontext daran erinnern, dass die Verluste die von der großen Mehrheit der Bevölkerung eingesteckt wurden während der Krisenjahre im Rahmen der verschiedenen Sparpakete, die von der vorherigen und auch am Anfang ihrer Mandatszeit von der jetzigen Regierung („Zukunftspak“) umgesetzt wurden, bis jetzt nur teilweise kompensiert wurden durch die Sozialmaßnahmen, die in den vergangenen 2 bis 3 Jahren eingeleitet wurden.

Demzufolge ruft der OGBL die Regierung dazu auf, während der 12 letzten Monate ihres Mandats, die bestehenden finanziellen Spielräume völlig zugunsten der Sozialpolitik auszunutzen, die sich zurzeit in unserem Land aufdrängt. Um welche handelt es sich? Für den OGBL versteht es sich von selbst, dass eine Wiederaufwertung der Teuerungszulage für die ärmsten Haushalte mehr als notwendig ist, genau so wie eine strukturelle Aufwertung von 10% des gesetzlichen Mindestlohns, der es nicht mehr ermöglicht in Luxemburg würdevoll zu leben. Eine punktuelle Anpassung der Renten, als Kompensation für die unberechtigten Verluste, die die Rentner in den vergangenen Jahren einstecken mussten, erweist sich auch als sehr dringend. Vor drei Jahren hatte die Regierung sich gegenüber den Gewerkschaften dazu verpflichtet, einen periodischen Anpassungsmechanismus der Familienleistungen an das Medianeinkommen einzuführen. Dieses Gesetz gibt es jedoch immer noch nicht: Der Zeitpunkt für die Regierung ist gekommen ihr Versprechen einzulösen! Was Steuern anbelangt, so fordert der OGBL weiterhin eine Steuerbefreiung für Empfänger des gesetzlichen Mindestlohns, sowie die Einführung eines automatischen Anpassungsmechanismus der Steuertabelle an die Inflation, um eine erneute Erhöhung der Steuerlast für die unteren und mittleren Schichten zu vermeiden („kal Progressioun“). Die Regierung täte ebenfalls gut daran, wenn sie endlich die notwendigen gesetzlichen Reformen zu Konkursen und Sozialplänen einleiten würde.

20. Jahrestag des Abkommens zwischen Portugal und Luxemburg

Der OGBL hat am 17. Oktober 2017 dem 20. Jahrestag des Abkommens zwischen Portugal und Luxemburg gedacht, zur Anerkennung der Invalidität der Rentenantragsteller. Dieses Abkommen war ein direktes Ergebnis einer Initiative die 1993 vom OGBL ausging und die also endlich 1997 zum Abschluss kam. Einzigartig in seiner Art handelt es sich hierbei um das einzige bilaterale Abkommen zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU im Bereich der Sozialversicherungen und könnte ein Modell sein, das auch in anderen Bereichen der Sozialversicherungen von anderen Ländern benutzt wird. Das alles für eine bessere Harmonisierung der sozialen Rechte innerhalb der EU. In 20 Jahren konnten zwischen 3.000 und 5.000 portugiesische Staatsbürger von diesem Abkommen profitieren.

Während der Feierlichkeiten, die in der Maison du Peuple in Esch/Alzette stattgefunden haben, traten folgende Redner auf: André Roeltgen (OGBL-Präsident), Carlos Pereira (Mitglied der OGBL-Exekutive), Mars Di Bartolomeo (Präsident der Abgeordnetenkammer), Mady Delvaux (Sozialministerin zum Zeitpunkt zu dem das Abkommen abgeschlossen wurde), Carlos Pereira Marques (Portugiesischer Botschafter in Luxemburg) und Romain Schneider (aktueller Sozialminister). Zu bemerken gilt, dass José Vieira Da Silva, Minister für Arbeit, Solidarität und Sozialversicherungen von Portugal auch daran hätte teilnehmen sollen, aber im letzten Moment verhindert war, durch die mörderischen Brände, die Portugal heimgesucht haben.