Der OGBL fordert die Aufwertung der Teuerungszulage

allocation vie chère caddy note factureDer OGBL hat in den vergangenen Monaten mehrfach an die Regierung appelliert, damit sie Sozialmaßnahmen zugunsten der Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen einleitet. Die positiven Maßnahmen, die vor zwei Jahren ergriffen wurden – und die natürlich vom OGBL unterstützt wurden – haben die Last nur teilweise kompensiert, die die bescheidensten Haushalte seit 2009 im Zusammenhang mit den Krisenmaßnahmen ertragen mussten. Die immer größer werdenden Ungleichheiten, die kürzlich vom Statec festgestellt wurden, bestärken im Endeffekt nur die Analyse, die der OGBL seit mehreren Jahren gemacht hat.

Der OGBL fordert in diesem Zusammenhang eine dringende Aufwertung der Teuerungszulage, die genau darauf abzielt, die Haushalte mit niedrigem Einkommen in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage zu unterstützen. Jedoch hat diese, bis heute, da sie nicht indexiert ist, seit ihrer Einführung im Jahr 2009, bis zu 16% ihres Wertes verloren. Dies kann einen Gesamtverlust von bis zu mehr als 1.050 Euro für eine Einzelperson bedeuten.

Der OGBL will daran erinnern, dass die Teuerungszulage keinem Gesetz unterliegt, und dass demnach eine Aufwertung derer ausschließlich vom guten Willen der Regierung abhängt. Dies ist also eine Maßnahme zugunsten der etwa 20.000 bescheidensten Haushalte des Landes, die die Regierung schnell ergreifen könnte, und die sicherlich ein starkes Signal sein könnte, bezüglich der Entschlossenheit der Regierung, um die Ungleichheiten zu bekämpfen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 19. Oktober 2017

Verbesserung der Leistungen der Krankenversicherung im Interesse der Versicherten!

Seit der Reform der Krankenversicherung im Jahr 2010, hat sich das Haushaltsgleichgewicht der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) mehr als wieder hergestellt, und das vorwiegend dank der Anstrengungen der Versicherten.

Nach dem Wiederaufbau der minimalen gesetzlichen Reserve, die 2016 auf 10% der laufenden Ausgaben festgelegt war, kommt es zu einem Überschussergebnis für das gleiche Geschäftsjahr von 180 Millionen Euro. Der kumulierte Überschuss beläuft sich 2016 auf 338 Millionen Euro.

In der Quadripartite von 2016 wurden auf Initiative des OGBL neue Leistungen der Krankenkasse festgehalten, um den Beitrag der Versicherten zu dieser mehr als komfortablen Finanzsituation der Gesundheitskasse zu belohnen. Seit dem 1. Januar 2017 können die Versicherten schon von verschiedenen Verbesserungen der Krankenversicherungsleistungen profitieren.

In Betrachtung der von der CNS vorgesehenen Projektionen für die kommenden Jahre, ist es für den OGBL klar, dass diese Verbesserungen bei Weitem nicht aus-reichen. Deshalb hat der OGBL in der letzten Sitzung der Quadripartite, die am 3. Mai 2017 stattgefunden hat, eine Erweiterung der Verbesserungen der Krankenver-sicherungsleistungen gefordert.

Der OGBL hat abermals darauf bestanden, dass unter anderem und prioritär die Rückerstattung der Zahn- und Augenmedizinkosten verbessert wird.

Bei einem Treffen am 25. Juli 2017, wurden den Sozialpartnern verschiedene Verbesserungsvorschläge von Romain Schneider, Minister für soziale Sicherheit, unterbreitet. Während dieser Sitzung haben die Arbeitgebervertreter eine Senkung der Sozialbeiträge gefordert. Doch ist die Senkung der Sozialbeiträge zu diesem Zeitpunkt keine Option.

Am 22. August 2017 hat der OGBL zusammen mit den anderen Gewerkschaften eine Stellungnahme an den Minister geschickt bezüglich der Vorschläge die in oben genannter Sitzung gemacht wurden, indem sie die prioritären Verbesserungen der Leistungen der Kranken-versicherung unterstrichen.

Am 28. September 2017 hat eine OGBL-Delegation sich mit dem Minister für soziale Sicherheit getroffen. Bei dieser Gelegenheit hat der OGBL seine Forderungen und Prioritäten in diesem Bereich vorgebracht. Der Minister zeigte sich verständnisvoll gegenüber den OGBL-Forderungen und hat verschiedene Vorschläge zurück-behalten.
Hier eine nicht vollständige Liste der Verbesserungen bzw. der neuen Leistungen der Krankenversicherung, die vom Minister für soziale Sicherheit zurückbehalten wurden:
1)    Abschaffung des persönlichen Beitrags bei Arztrechnungen für die Jugendlichen;
2)    Eine Kostenrückerstattung durch die Krankenversicherung der Verhütungspille in Höhe von 80% bei über 25-Jährigen. Es wird auch eine Kostenrück-erstattung der Kofferspirale in Erwägung gezogen;
3)    Neben den Leistungsverbesserungen in der Zahnmedizin, die schon 2016 beschlossen wurden, wird vorgeschlagen, dass die Frist zur Erneuerung von Zahnprothesen herabgesetzt wird;
4)    Eine 100%ige Rückerstattung der Arzneimittel-behandlung gegen Krebs;
5)    Eine Herabsetzung der Fristen zur Erneuerung von Brillengestellen sowie eine bessere Kostenrück-erstattung der Brillengläser. Eine Kostenrück-erstattung durch die Krankenversicherung bezüglich der Kataraktchirurgie wird wahrscheinlich auch in Erwägung gezogen;
6)    Diskussionsstoff bietet auch eine bessere Kostenrückerstattung der Behandlung des Lipödems.

lunettesWas die Rückerstattungssätze in der Zahnmedizin betreffen, hat der OGBL mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Zahnimplantate in den Katalog der von der CNS zurückzuerstattenden Leistungen aufgenommen werden, wohlwissend, dass die Beiträge der Versicherten an diesen Ausgaben unter den höchsten sind. Laut Minister müsste eine Analyse für eine mögliche Kostenrückerstattung für Zahnimplantate durchgeführt werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt.

Darüber hinaus hat der OGBL bei diesem Treffen darauf bestanden, dass es unabdingbar ist, die Teilzeitvorrichtung für therapeutischen Urlaub sowie die Beschränkung des Rechts auf finanzielle Entschädigungen für Krankheit über 52 Wochen hinaus in einer Zeitspanne von 104 Wochen nachzubereiten, und dass eine Lösung kurzfristig vorgestellt werden müsste.

In der Tat muss eine legale Basis, die den therapeu-tischen Teilzeiturlaub regelt, geschaffen werden, und zwar nicht nur im Sozialsicherheitsrecht sondern auch im Arbeitsrecht. Der OGBL hat die Wichtigkeit dieser Maßnahme unterstrichen, als gute Möglichkeit für den Arbeitnehmer zu versuchen seinen Arbeitsplatz wieder einzunehmen, nach einer mehr oder weniger langen Dauer von Arbeitsunfähigkeit, ohne dass automatisch eine Prozedur zur beruflichen Wiedereingliederung gestartet wird.

Diesbezüglich hat der Minister sich dazu verpflichtet vor Ende 2017 einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Zum Abschluss wurde festgehalten, dass spätestens zum 18. Oktober 2017 eine Liste der Sach- und Geldleistungsverbesserungen den Mitgliedern der Quadripartite präsentiert werde.

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Der Regierung bleiben noch 12 Monate, um ihre soziale Ader unter Beweis zu stellen

Der OGBL-Nationalvorstand war wieder am vergangenen 26. September in der „Maison du Peuple“ in Esch/Alzette zusammengekommen. Auf der Tagesordnung dieser ersten Sitzung nach der Sommerpause standen unter anderen eine Analyse der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Situation in Europa und in Luxemburg, die „Rentrée sociale“ des OGBL sowie Berichte über Situationen in Betrieben.

Der OGBL-Nationalvorstand kam zuerst auf die Wahlergebnisse der Bundestagswahlen in Deutschland zu sprechen, die zwei Tage zuvor stattgefunden hatten. Wahlen die geprägt waren von einem Aufschwung der konservativen Kräfte und vor allem geprägt durch den Einzug in den Bundestag der rechtsextremen Partei in Deutschland, nämlich der AfD. Der OGBL unterstreicht, dass dieses Ergebnis sicherlich nicht im Interesse der arbeitenden Menschen ist, weder in Deutschland, noch in Europa.

Doch sei darauf hingewiesen, dass der Nährboden für den Vormarsch der politischen Bewegungen wie eine AfD in Deutschland oder ein Front National in Frankreich, die neoliberale Wirtschafts- und Sozialpolitik ist, die seit Jahren in Europa betrieben wird und gegen die der OGBL und die gewerkschaftliche Bewegung insgesamt sich ständig gewehrt haben. Verheerende Politiken, die sich im Zusammenhang mit der Krise der Jahre 2008-2009 noch verschärft haben. Die Folgen dieser Austeritätspolitiken, bestehend aus sozialen Einschnitten, Angriffen auf den Wohlfahrtsstaat sowie Lohn- und Steuerdumping, wie sie in den vergangenen Jahren betrieben wurden, haben immer breitere soziale Schichten geschwächt. Die Ängste die dadurch geschürt wurden, begründen auf einer objektiven Realität. Sie sind es die die Stärkung der extrem rechten Bewegungen, die wir erleben, erklären.

Am anderen Ende des politischen Spektrums, stellt der OGBL fest, dass die fortschrittlichen politischen Kräfte, bis jetzt nicht fähig waren, glaubwürdige Perspektiven oder Alternativen zu bieten. Politische und ideologische Erneuerung müssen jetzt in diesem Lager stattfinden. Und dies gilt natürlich nicht nur für Deutschland, sondern für die meisten Länder in Europa. Den Vormarsch der rückschrittlichen Bewegungen zu stoppen wird nur vorstellbar sein, ab dem Augenblick wo der soziale Fortschritt wieder Motor eines echten politischen Projekts wird. Es gibt nur ein Heilmittel gegen den Aufschwung dieser Bewegungen, und dieses geht über eine Stärkung der Sozialpolitiken (Anhebung der direkten Einkommen, Kampf gegen Ungleichheit, Einführung von einer Steuerpolitik, die niedrige und mittlere Einkommen begünstigt, Stärkung der Sozialversicherungen und der sozialen Rechte).

Ein Fahrplan für die Regierung

Der OGBL-Nationalvorstand hat sich anschließend mit der luxemburgischen Situation befasst. Mit einem konstanten Wirtschaftswachstum von über 4%, einer positiven Handelsbilanz, gesunden öffentlichen Finanzen und mit einer durchaus erträglichen Verschuldung, verfügt Luxemburg über eine „unverschämte“ wirtschaftliche und finanzielle Gesundheit. Sogar die OECD und die Europäische Kommission räumen das ein. Eine Situation die abermals die Analyse bestätigt, die der OGBL während der vergangenen Jahre gemacht hat. Sie bestätigt den unnützen und überflüssigen Charakter der Sparpolitiken, die von der Regierung am Anfang ihres Mandats, im Rahmen des sogenannten „Zukunftspak“, eingeführt wurden.

Wenn der OGBL auch weiterhin den Kurswechsel, den die Regierung seit 2 bis 3 Jahren unternommen hat, begrüßt, so unterstreicht er jedoch, dass die positiven Maßnahmen die bis jetzt umgesetzt wurden, nur zum Teil die von der großen Mehrheit der Bevölkerung eingesteckten Verluste, ausgeglichen hat. In diesem Zusammenhang hat der OGBL darauf bestanden, der Regierung eine ganz klare Botschaft zukommen zu lassen. Letztere ist dazu aufgerufen, die zwölf Monate die ihr bleiben, voll auszunutzen, um das zu bestätigen, was sie angefangen hat und ihre Sozialpolitik noch weiter zu verstärken. Hier die Hauptpunkte bei denen der OGBL von der jetzigen Regierung erwartet, dass sie noch vor den kommenden Wahlen handelt.

  • Die Einführung eines periodischen Anpassungsmechanismus der Familienzulagen (Geld- und Sachleistungen) an die Entwicklung des Medianeinkommens dürfte an sich keine Forderung mehr sein. Diese Maßnahme ist in der Tat fester Bestandteil des Abkommens mit der Regierung vom 28. November 2014. Nichtsdestotrotz ist dieser Mechanismus immer noch nicht Teil des Gesetzesentwurfs, der von der Familienministerin deponiert wurde. Der OGBL fordert, dass die Regierung diesen Entwurf noch schnell abändert, damit der Mechanismus ab 2018 in Kraft treten kann. Wenn das nicht passieren würde, hätte die Regierung ihr Wort auf schlimme Art und Weise gebrochen. Hierbei handelt es sich für den OGBL um einen Knackpunkt. Er erinnert daran, dass die Familienzulagen schon 20% ihres Wertes verloren haben, seitdem sie 2006 desindexiert wurden.
  • Im Bereich der Sozialversicherungen, wenn man die aufgestockten finanziellen Reserven in Betracht zieht, erwartet der OGBL an erster Stelle bedeutsame Verbesserungen in puncto Leistungen seitens der CNS, insbesondere bezüglich der Zahnpflege und –chirurgie, der Ausgaben für Optik und Augenmedizin, die Anerkennung einiger Psychotherapien, der eigene Beitrag bei ärztlichen Konsultationen. Der OGBL fordert darüber hinaus endlich eine Verlängerung der finanziellen Krankheitsentschädigung über das aktuelle Limit der 52 Wochen hinaus und eine Verbesserung der Vorkehrungen bezüglich des therapeutischen Urlaubs (vgl. Seite13 ). Der OGBL fordert weiterhin dringende Anpassungen des Gesetzes bezüglich der beruflichen Wiedereingliederung und fordert Verbesserungen im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung (insbesondere eine demokratische Kontrolle der Bewertungsabteilung und bessere gesetzliche Regelung des informellen Helfers).
  • Der OGBL setzt anschließend seine Kampagne für eine allgemeine Verbesserung der reellen Einkommen in Luxemburg fort. Die Entwicklung der Löhne ist nämlich in den vergangenen Jahren der Entwicklung der Produktivität nicht nachgekommen, wie es zum Beispiel auch von der OECD bestätigt wird. Es gilt demnach einen Rückstand aufzuholen. Gleichzeitig fordert der OGBL weiterhin eine strukturelle Erhöhung des Mindestlohns (ML) um 10%. Der Betrag des aktuellen ML ermöglicht es nicht in Luxemburg würdevoll zu leben. Darüber hinaus, bezüglich des Medianlohns ist der ML in Luxemburg nicht höher als in den Anrainerländern. Schließlich erinnert der OGBL daran, dass die Lohnkosten in Luxemburg niedriger bleiben als in den Nachbarländern. In den vergangenen Jahren hat der Graben sogar vergrößert. Es gibt also noch Spielraum, auch in puncto Wettbewerbsfähigkeit.
  • Was die Gesetzgebung zu Sozialplänen betrifft, die regelmäßig von den Firmen umgangen wird, so meint der OGBL, dass es dringend einer Reform bedarf.
  • Der OGBL widersetzt sich weiterhin heftig dem aktuellen Gesetzesentwurf zum Datenschutz. Eine Schwächung des Schutzes des Privatlebens der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz bleibt für den OGBL total unannehmbar.
  • Was die Zeitsparkonten betrifft, die in einer kommenden Sitzung mit der UEL Thema sein werden, fordert der OGBL vor allem, dass eine eingesparte Stunde zu einem Zeitpunkt T1 zu ihrem wahren Wert bezahlt wird, wenn diese zu einem Zeitpunkt T2 benutzt wird (d.h. der Wert zum Zeitpunkt T2). Dieses Prinzip muss es mit sich bringen, dass der Arbeitnehmer selbst, und er alleine, darüber entscheiden können muss wann er für eigene Zwecke, seine ersparte Zeit benutzen kann.
  • Schließlich, bezüglich des Steuerwesens, fordert der OGBL weiterhin die Einführung eines Anpassungsmechanismus der Steuertabelle an die Inflation, sowie eine Steuerbefreiung für die Arbeitnehmer, die den SML bekommen und eine Erweiterung der oberen Steuerklassen. Der OGBL bedauert außerdem den Mangel an Initiative seitens der Regierung in Richtung höherer Besteuerung der Kapitaleinkommen. (Der OGBL begrüßt dennoch die kürzlich gefundene Übereinstimmung mit der Regierung bezüglich des Steuerwesens der Grenzgänger).

Besorgtheit um die öffentliche Schule

Nach dem dramatischen Mangel an Lehrern, der zu Schulanfang festgestellt wurde (lesen auf Seite 26), hat der OGBL beschlossen, sich in den kommenden Monaten enger mit den Problemen zu beschäftigen, die die öffentliche Schule in Luxemburg zurzeit kennt. Der Lehrermangel scheint hierbei nur die sichtbare Spitze des Eisbergs zu sein. Der OGBL erinnert daran, dass er mit Nachdruck das Modell der starken öffentlichen Schule verteidigt, die einzig dazu fähig ist, die Chancengleichheit zwischen den Kindern aufrecht zu erhalten und ihre individuellen Potentiale zu entwickeln. Der OGBL befürchtet insbesondere einen möglichen Qualitätsverlust in den öffentlichen Schulen und eine schleichende Privatisierung Letzterer.


Europa: Sockel sozialer Rechte und Empfehlungen

Europa war einmal mehr auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des OGBL-Nationalvorstands. Für den OGBL ist es klar, dass das soziale Europa endlich zur Priorität werden muss. In diesem Zusammenhang kann der OGBL nur bedauern, dass das Projekt des Sockels sozialer Rechte, der von der Europäischen Kommission im vergangenen Frühling gestimmt wurde, nicht vorsieht, dass die sozialen Parameter und Ziele den gleichen Wert erhalten wie wirtschaftlichen Parameter, die im Rahmen des europäischen Semesters zurückbehalten wurden. Es wäre inakzeptabel, dass die sozialen Parameter und Ziele nur eine Empfehlung oder vage Absichtserklärungen blieben.
Der OGBL stellt darüber hinaus mit Genugtuung fest, dass die europäische Kommission diesmal ihre Angriffe auf die Indexierung der Löhne und Renten nicht wiederholt hat. Doch erklärt sich diese Stille sicherlich durch die schwache Inflation die es zurzeit gibt…
Dagegen nimmt es die Kommission abermals mit den „Kosten“ und der „Lebensfähigkeit“ des Rentensystems in Luxemburg auf. Angriffe, die der OGBL erneut anprangert, wenn man die letzten Zahlen in diesem Zusammenhang in Betracht zieht, die auf Wunsch beweisen, dass das Rentensystem absolut nicht in Gefahr ist. Der OGBL entzieht sich nicht einer Diskussion über die Zukunft des Rentensystems, doch wehrt er sich vehement gegen eine Schwächung des Systems auf Kosten von privaten oder kommerziellen Versicherungen.


Was man alles tun könnte!

André Roeltgen, Präsident des OGBL
André Roeltgen, Präsident des OGBL

Die Wirtschaft boomt, die Profite und Renditen ebenfalls. Die Staatsfinanzen sind, wie gehabt, gesund. Und für 2018? Gleiches Bild laut den Vorhersagen von allen, ob vom STATEC, der Europäischen Kommission oder der OECD.

Was man alles tun könnte.

Man könnte die Kaufkraft der Bevölkerung stärken.

Indem man für die unteren und mittleren Schichten die Steuerlast senkt. Noch einmal? Ja, warum denn nicht? War doch die Steuerreform von 2016 bestenfalls die Rücknahme der vorausgegangenen Steuererhöhungen. Und die kalte Progression der Steuern hat ihre kaufkraft fressende Wirkung wieder aufgenommen und wird mit der allmählich wieder ansteigenden Inflation weiter an Fahrt gewinnen. Wer dem entgegensteuern will, könnte jetzt die automatische Anpassung der Steuertabelle an die Preisentwicklung einführen. Indem man den Steuereintritt nach oben verschiebt, könnte man den Mindestlohnverdiener von den direkten Steuern befreien und die Steuerlast für die unteren und mittleren Einkommen insgesamt leicht absenken.

Man könnte die Teuerungszulage anpassen, die sich seit ihrer Einführung im Jahr 2009 aufgrund ihrer Nichtindexierung um 16% entwertet hat.

Man könnte endlich das Gesetz einführen, das die periodische automatische Anpassung der Familienzulagen an die Entwicklung des Medianlohns vorsieht. Ja, wo bleibt denn dieses Gesetz? Zu diesem hat sich die Regierung verpflichtet, und zwar in dem Abkommen vom 28. November 2014 anlässlich des Konflikts mit den Gewerkschaften über das überflüssige Sparpaket mit dem irrwitzigen Namen „Zukunftspak”. Will die Regierung sich des Wortbruchs schuldig machen? Man könnte dann, wie eigentlich vorgesehen, eine Anpassung bei den Familienzulagen vornehmen.

Der Wirtschafts- und Sozialrat hat vor kurzem der Regierung sein Gutachten über den gesetzlichen Mindestlohn abgeliefert. Man könnte die fällige strukturelle Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns jetzt vornehmen. Das wäre gut für die Lebensbedingungen der untersten Einkommensschichten und für die Stärkung der wirtschaftlichen Binnennachfrage. Und es wäre das Zeichen für eine gerechtere Verteilung der Produktivitätsgewinne in Luxemburg.

Man könnte die Reallöhne in Luxemburg verbessern. Dies nachdem jetzt ebenfalls von der OECD festgestellt wurde, dass sich in Luxemburg eine Schere zwischen der Entwicklung der Reallöhne und der Produktivitätssteigerung aufgemacht hat.

Man könnte eine einmalige Anpassung bei den Renten beschließen. Als Ausgleich für die völlig ungerechtfertigte Nur-Teilanpassung anlässlich der Rentenreform. Man könnte für die Jugend im Rahmen der Renten die Schüler- und Studentenarbeit und Praktika anerkennen.

Man könnte aufgrund praller Kassen bei der Gesundheitskasse wesentliche Verbesserungen bei den Leistungen für die Versicherten machen.

Angesichts der Unfähigkeit der Politik und der Arbeitgeberseite trotz boomender Wirtschaft das schwerwiegende Problem der Arbeitslosigkeit im Alter zu lösen, wäre es angebracht, das überflüssige Gesetzesvorhaben über die Abschaffung der „Préretraite-solidarité“ zu den Akten zu legen.

Man könnte die seit Jahren geforderte Reform für bessere Arbeitnehmerrechte im Konkursfall eines Betriebs auf den Instanzenweg bringen. Man könnte eine bessere Absicherung der Arbeitsplätze und der Arbeitnehmerrechte über die ebenfalls seit sehr langem geforderten gesetzlichen Reformen in Bezug auf die Sozialpläne und der „Plans du maintien dans l’emploi” erreichen. Dies wären, neben dem Neue-Wege-Beschreiten bei der beruflichen Fort- und Weiterbildung, sehr wichtige Schritte im Rahmen der Diskussionen über die Digitalisierung der Wirtschafts- und Berufswelt. Man könnte den Schutz der Arbeitnehmer vor der Überwachung mittels Datenerhebung im Betrieb stärken, statt sie zu schwächen.

Man könnte den Vorschlag des Arbeitsministers für die Einführung eines 10-tägigen Vaterurlaubs umsetzen.

Im Rahmen der Diskussionen über eine bessere Harmonisierung von Arbeits- und Privatleben könnte man über den Weg des branchenübergreifenden Sozialdialogs ein zukunftsweisendes Abkommen über die gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Arbeitszeitkonten machen. Die Vorschläge, die der OGBL seit Monaten der Arbeitgeberseite vorlegt, entsprechen weitgehend jenen, die kürzlich im Gesetzesvorhaben für die Beamten im öffentlichen Dienst zurückbehalten worden sind. Falls sich jetzt keine Einigung in der Verhandlung zwischen dem OGBL und der UEL finden sollte, wird der OGBL von der Politik eine kurzfristige gesetzliche Initiative einfordern.

Die wirtschaftlichen und öffentlichen Mittel und Spielräume sind vorhanden, um sozialen Fortschritt durchzusetzen. Was man tun könnte, sollte jetzt gemacht werden. Der Ball liegt bei der Politik und bei den Arbeitgebern.

Les salariés qui doivent travailler dimanche prochain ont le droit d’aller voter pendant leur temps de travail!

L’OGBL tient à rappeler que les droits et devoirs civiques, donc le droit d’aller voter, font partie des dispenses de service dont doit jouir tout salarié avec conservation de l’intégralité de son salaire, et ce conformément à l’article L. 233-11 du Code du travail.

Si par exemple un salarié d’une station-service, un agent de sécurité, une femme de ménage, un serveur, un vendeur ou bien encore une infirmière travaillant dimanche prochain, souhaite aller voter, ils ont le droit de le faire pendant leur temps de travail sans en être sanctionnés de quelque façon que ce soit.

Communiqué par l’OGBL
le 5 octobre 2017

Die Anträge müssen vor dem 30. September eingereicht werden

supermarcheDer OGBL erinnert daran, dass die Haushalte, die die Teuerungszulage für 2017 erhalten möchten, unbedingt ihren Antrag noch vor dem 30. September beim Nationalen Solidaritätsfonds einreichen müssen.

Zur Erinnerung: Der Nationale Solidaritätsfonds gewährt, auf Antrag, den „Haushalten mit geringem Einkommen“ eine Teuerungszulage nach dem Reglement, das am 9. Dezember 2016 von der Regierung verabschiedet wurde. Die Höhe der besagten Zulage wird nach der Zusammensetzung des Haushalts des Antragstellers und nach dessen Einkommen festgelegt, die die dazu vorgesehene Grenze nicht überschreiten dürfen (schauen Sie sich die detaillierte Tabelle auf http://www.fns.lu/fileadmin/file/fns/baremes/AVC_2017_-_NI_794_54_-_Tableau_Limites_de_revenus_mensuels_bruts_du_menage.pdf) an.

Der OGBL möchte ebenfalls unterstreichen, dass es wichtig ist, das vom Nationalen Solidaritätsfonds zur Verfügung gestellte Formular (auf folgender Adresse zugänglich: http://www.fns.lu/prestations/allocation-de-vie-chere-avc/) vollständig auszufüllen. Schließlich erinnert der OGBL daran, dass die Haushalte, die die Teuerungszulage erhalten möchten, ihrem Antrag unbedingt einen Bankkundennachweis (RIB), der von ihrer Bank ausgestellt wird, beifügen müssen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 22. September 2017