Es gibt nichts Leistungsfähigeres als ein öffentlich-solidarisches Rentensystem

Der OGBL-Nationalvorstand hat sich, in seiner Sitzung vom 27. Juni 2017, mit der Zukunft des Rentensystems beschäftigt. Der OGBL hat in der Tat beschlossen, einer zukünftigen Diskussion vorzugreifen. Eine schon, durch die vergangene Reform von 2012, vorher programmierte Diskussion, die in der kommenden Legislaturperiode stattfinden wird. Der OGBL kündigt in diesem Zusammenhang jetzt schon an, dass er sich sehr genau ansehen wird, was die verschiedenen Parteien hierzu in ihrem Wahlprogramm, im Hinblick auf die Parlamentswahl 2018, schreiben werden.

Was die jetzige Finanzsituation des Rentensystems betrifft, so kann man ruhig sagen, dass mit Reserven die fast fünf Mal das Volumen der laufenden Ausgaben betragen, es zurzeit keine Ursache gibt, sich kurz- oder mittelfristig Sorgen über die Lebensfähigkeit des Systems zu machen. Der OGBL erläutert mit Nachdruck, dass er langfristigen Projektionsstudien, die Szenarien voraussagen, die über maximal 10 oder 15 Jahre hinausgehen, keinen Glauben schenkt. Für den OGBL wäre es in der Tat unverantworlich Studien ernst zu nehmen, die sich über eine solche Zeitspanne hinauswagen, und daraufhin politische Entscheidungen zu treffen, da die Geschichte oft genug gezeigt hat, dass diese Art von Studien nie in der Lage war, reale Entwicklungen vorherzusagen, die von anderen Variablen abhängen, die auf solch lange Zeit unmöglich vorherzusagen sind (Entwicklungen des wirtschaftlichen Wachstums, der Produktivität, der Arbeit, usw.).
Der OGBL unterstreicht anschließend, dass er sich dem öffentlich-solidarischen Rentensystem sehr stark verbunden fühlt. Alternativen, wie sie private oder kommerzielle Versicherungen wären, sind weit davon entfernt, für die Bevölkerung die gleichen Vorteile zu bieten. In der Tat garantiert das Rentensystem, wie wir es heute kennen, dass:

  • die Beitragszahler von heute die Renten von heute finanzieren und die Beitragszahler von morgen, die Renten von morgen finanzieren (Verteilungssystem)
  • ein minimales Leistungssystem festgelegt ist nach einer Verteilungslogik von oben nach unten
  • die Zeitspannen anerkannt werden, in denen der Einzelne keine Beiträge gezahlt hat (Studien, Elternurlaub)
  • die Beiträge vom Gesetz bestimmt werden und nicht zuletzt den Indexmechanismus beinhalten
  • es einen Stabilitätsfaktor gibt, und demnach sozialen Zusammenhalt in Krisenzeiten (es reicht zu beobachten, dass die Länder, die die Krise am besten überstanden haben, über die leistungsstärksten Rentensysteme verfügen).

Für den OGBL versteht es sich von selbst, dass verschiedene sehr gut identifizierte Akteure (Arbeitgeber, Privatversicherungen, neoliberale Thinktanks) ein besonderes Interesse daran haben, dieses öffentliche und solidarische System zu entarten, wenn nicht sogar zu zerstören. In der Tat würde ein alternatives System, begründet auf privaten und kommerziellen Versicherungen, wie sie es täglich befürworten, wenn sie das Wort in den Medien ergreifen, ihnen ermöglichen, noch mehr Gewinne als heute zu erzielen. Man muss jedoch klar sehen, dass das zum Nachteil der Mehrheit und des sozialen Zusammenhalts wäre.
Unter dem Einfluss der Europäischen Kommission hat Luxemburg schon 2012 eine negative Reform des Rentensystems erfahren – gegen die der OGBL sich gewehrt hat und die er weiterhin kritisiert – die eine progressive und anhaltende Verschlechterung der Leistungen mit sich bringt. Die jungen Generationen sehen heute schon ihre zukünftige Rente um 14% gekürzt. Wie kann man bloß in diesem Kontext von Solidarität zwischen den Generationen sprechen? Genau das Gegenteil ist der Fall. Und der OGBL wird es nicht dulden, dass dies sich wiederholt.
Wenn die Lebensfähigkeit des Systems eines Tages in Gefahr sein sollte, so unterstreicht der OGBL mit Nachdruck, dass er sich sowohl gegen jegliche weitere Verschlechterung der Leistungen wehren wird, als auch gegen eine mögliche Verschiebung nach hinten des gesetzlichen Rentenalters. Für den OGBL kann es gegebenenfalls nur einen Weg geben: Eine Erhöhung des Beitragssatzes, der sich seit mehr als 50 Jahren nicht mehr weiterentwickelt hat und der, verglichen mit andern Ländern, ziemlich niedrig bleibt. Der OGBL würde sich auch nicht gegen eine politische Initiative wehren, die dazu führen würde, dass schon ab der kommenden Legislaturperiode die Beitragssätze progressiv erhöht werden, um so in Zukunft eine brutale Anhebung zu vermeiden. Dies hätte zum Vorteil, auch in Zukunft die Anwendung des Anpassungsmechanismus der Renten zu gewährleisten, der ansonsten je nach Niveau der Reserven suspendiert werden könnte, wie die Reform von 2012 es festlegt.
Immer noch im Fall von zukünftigen Finanzierungsproblemen, schlägt der OGBL eine Aufhebung der Obergrenze der Beiträge vor (der heute auf fünf Mal den sozialen Mindestlohn festgelegt ist), gekoppelt an ein degressives Leistungsprinzip, indem so ein zusätzliches Verteilungsprinzip eingeführt wird.

Der soziale Fortschritt muss weiter angetrieben werden

Im Rahmen einer Reihe von Treffen, die mit den verschiedenen in der Abgeordnetenkammer vertretenen Parteien programmiert sind, hat der geschäftsführende Vorstand des OGBL eine Delegation von déi gréng getroffen, zusammengesetzt aus den Ministern François Bausch und Felix Braz, der Franktionspräsidentin Viviane Loschetter, den Abgeordneten Claude Adam, Gérard Anzia, Henri Kox, Josée Lorsché und des Parteipräsidenten Christian Kmiotek.
Als Einleitung ist der OGBL-Präsident zuerst auf die gute Situation der öffentlichen Finanzen des Luxemburger Staates zurückgekommen, was ein weiteres Mal die Analyse bestätigt, die der OGBL seit Jahren macht. Er kam ebenfalls kurz auf die Kritiken und die Ablehnung seitens des OGBL gegenüber der überflüssigen Sparpolitik, die von der Regierung ab 2014 im Rahmen ihres so genannten „Zukunftspak“ eingeleitet wurde, zu sprechen, bevor er den politischen Richtungswechsel, den die Regierung vollzogen hat sowie den Vorschlag einer Dialogverbesserung mit den Gewerkschaften, begrüßt hat. Der OGBL-Präsident bestand ebenfalls darauf, den Beitrag von déi gréng als Teil der Regierung zu unterstreichen, damit der Lohn- und Rentenindexmechanismus seit 2014 wieder normal funktioniert. Schließlich hat er unterstrichen, wie wichtig es ist, dass die Regierung sich eingesetzt hat, im Rahmen des Abkommens vom 28. November 2014 zwischen der Regierung und den national repräsentativen Gewerkschaften,bezüglich der Umsetzung des Artikels 28 der Arbeitskollektivverträge FHL und SAS zu gewährleisten. Ein Einsatz, der vollständig respektiert wurde, und der dazu beigetragen hat, neben der Mobilmachung des betroffenen Personals, zwei Abkommen zum Abschluss zu bringen.
Im Treffen ging es anschließend um die jüngste Steuerreform der Regierung. Eine Reform, die der OGBL unterstützt hat, wegen der Steuererleichterung, die sie für niedrige und mittlere Einkommen gebracht hat. Doch hat die erste Gewerkschaft des Landes ebenfalls daran erinnert, dass sie gleichzeitig eine ganze Reihe von Kritiken gegenüber dieser Reform aufrecht erhält, und dass sie überhaupt nicht damit einverstanden ist, dass diese Reform ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zugunsten von Haushalten und zugunsten von Betrieben darstellen würde. In der Tat ist es so, dass die Steuerlast für Betriebe seit etwa fünfzehn Jahren ständig geringer wurde, während die der Haushalte während des gleichen Zeitraums ständig zunahm, und das ganz besonders zu Krisenzeiten. Die Reform hat schließlich nur teilweise die Anstrengungen der Haushalte aus den letzten Jahren kompensiert. In diesem Zusammenhang ist der OGBL der Meinung, dass die Senkung der Steuern für Betriebe ein Irrtum war und bleibt. Der OGBL bedauert weiter, dass die Kapitaleinkommen (Zinsen, Dividenden und Stock-Options) skandalös niedrig besteuert werden. Darüber hinaus fordert der OGBL weiterhin die Einführung eines Anpassungsmechanismus der Steuertabelle an die Inflation sowie die Steuerbefreiung von den Mindestlohnempfängern. Die Vertreter von déi gréng haben wissen lassen, dass die Regierung möglicherweise bald etwas in Richtung Besteuerung der Stock-Options unternehmen wird. Déi gréng sind außerdem gegenüber einer Steuerbefreiung der Empfänger des sozialen Mindestlohns positiv eingestellt.
Was das Rentensystem betrifft, so hat der OGBL abermals unterstrichen, dass dieses heute absolut nicht gefährdet ist, und dass die langfristigen Projektionen, die in 30 bis 40 Jahren Finanzierungsschwierigkeiten vorhersagen nicht sehr ernst zu nehmen sind und demnach komplett lächerlich sind. Der OGBL hat auch seine Kritik gegenüber der Reform von 2012 wiederholt, die die Renten der zukünftigen Generationen schon um 14% beschnitten haben. Er hat sich schließlich dafür eingesetzt, dass in dem Fall, in dem das Rentensystem eines Tages wirklich auf Finanzierungsschwierigkeiten stößt, die Beitragssätze erhöht werden – die seit den 1970er-Jahren konstant geblieben sind und die im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrig sind –  und gegen eine zusätzliche Leistungsverschlechterung oder die Aufschiebung des gesetzlichen Rentenalters. Die Vertreter von déi gréng haben erklärt, dass sie sowohl das Eintreten des OGBL an das öffentliche und solidarische Rentensystem teilen sowie dessen Kritik an den langfristigen Projektionen. Weiterhin waren sie auch der Ansicht, dass die Überlegungen über die Zukunft des Rentensystems und seiner Finanzierung sich Überlegungen über die Konsequenzen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt nicht ersparen kann.
Der OGBL hat anschließend daran erinnert, dass er eine strukturelle Erhöhung von 10% des Mindestlohnes fordert. Es ist nicht nur so, dass der soziale Mindestlohn es heute nicht ermöglicht ein menschenwürdiges Leben in Luxemburg zu führen. Viel tiefgründiger noch geht es hier um eine Lohngerechtigkeit und um eine gerechte Verteilung des innerhalb des Landes produzierten Reichtums. Im Vergleich zu anderen Ländern, ist der Unterschied zwischen dem sozialen Mindestlohn und dem mittleren Lohn in Luxemburg viel weiter ausgeprägt, was zu größeren Ungleichheiten zwischen niedrigen und hohen Einkommen führt, die eigentlich gar nicht zu rechtfertigen sind.
Was den Gesetzesentwurf zum Datenschutz betrifft, so hat der OGBL abermals nachdrücklich seinen kategorischen Widerstand zur vorgesehenen Abschaffung der vorherigen Erlaubnis bekundet, die für jeden Arbeitgeber Pflicht ist, der innerhalb seines Betriebes Überwachungsmaßnahmen einführen wollte. Die Vertreter von déi gréng glauben, dass es bei diesem Punkt bald zu einer Lösung kommen kann.
Zum Schluss hat der OGBL ein weiteres Mal unterstrichen, dass die berufliche Weiterbildung in Luxemburg (auch nach der Reform die kürzlich gestimmt wurde) überhaupt nicht mehr an die heutigen Erfordernisse angepasst ist, genau wie die Gesetzgebung in puncto Entlassungen, Sozial- und Arbeitsplatzerhaltungsplänen, die mittlerweile regelmäßig von den Arbeitgebern umgangen werden. Es ist höchste Zeit in diesen Bereichen zu handeln.

Es gibt Momente, die Gewerkschaftsgeschichte schreiben

André Roeltgen, Präsident des OGBL
André Roeltgen, Präsident des OGBL

Es können Erfolge, aber auch Niederlagen sein. Und weil diese Momente meistens der Abschluss und das Ergebnis eines langwierigen und intensiven gewerkschaftlichen Einsatzes sind, sind es Momente, die nicht nur starke Emotionen auslösen, sondern ebenfalls die Gewerkschaft zur Einkehr auffordern, sie dazu aufrufen, einen Pausenschnitt für den Zweck der Analyse des Geschehenen zu machen. Der erfolgreiche Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen im Gesundheits-und Sozialwesen sind für den OGBL ein solcher historischer Moment. Und das in vielerlei Hinsicht.

Die Aufwertung der Laufbahnen der Sozial- und Gesundheitsberufler ist die Verwirklichung einer fast 40-jährigen Forderung unserer Gewerkschaft gegen die finanzielle Unterbewertung dieser Berufe. Diese Aufwertung ist nicht nur Synonym für die längst fällige gesellschaftliche Anerkennung dieser Berufe. Sie ist gleichzeitig ein Meilenstein für die Gleichberechtigung der Berufsarbeit der Frauen. Über 80% der Arbeitstätigen im luxemburgischen Gesundheits- und Sozialwesen sind Frauen.
Der Tariferfolg ist darüber hinaus das Produkt einer jahrzehntelangen kontinuierlichen Vertragspolitik des OGBL. Es gab viele wichtige Zwischenetappen und viele Hürden mussten überwunden werden.

Die Überwindung der organisatorischen Zersplitterung des Personals war von besonderer Bedeutung. Die Gewerkschaft setzte sich gegen den wirkungslosen beruflichen Korporatismus durch. Dieser spielt heute keine Rolle mehr. Der konsequente Aufbau einer vernetzten Betriebsarbeit mit hunderten demokratisch gewählten OGBL-Personaldelegierten war eine weitere Voraussetzung für den Aufbau der schlagkräftigen solidarischen Interessenswahrnehmung und Mobilisierungsfähigkeit des gesamten Personals. Die Mitgliedschaft im OGBL ging stets nach oben, überproportional gegenüber der Gesamtentwicklung der Personalstärke. Die Resultate der einzelnen Sozialwahlen widerspiegelten diese Entwicklung. Die gewerkschaftliche Einheit des Personals trat an die Stelle des unproduktiven gewerkschaftlichen “Pluralismus”.

Ohne diese Entwicklungen hätte es weder die 9.000 Demonstranten am 4. Juni 2016 in Luxemburg/Stadt noch die Streikfähigkeit im Vorsommer dieses Jahres gegeben. Voraussetzung dafür waren ebenfalls die einzelnen tarifpolitischen Bausteine, die Abfolge der einzelnen Kollektivverträge, die der OGBL in den letzten 30 Jahren für das gesamte Personal durchsetzen konnte. Oft waren es Konfliktverhandlungen, die starke Mobilisierungskampagnen und Demonstrationen des Personals notwendig machten und das gewerkschaftliche Bewusstsein stärkten.

Die Kollektivverträge, die der OGBL durchgesetzt hat, sind in Bezug auf ihre gesellschaftliche Bedeutung mehr als einzig und allein die Verbesserung der Lohn- und  Arbeitsbedingungen des direkt betroffenen Salariats.

Sie sind die Triebkraft für die allgemeine Attraktivität für das Erlernen und das Ergreifen der Gesundheits- und Sozialberufe. Diese Kollektivverträge sind untrennbar mit einem fortschrittlichen und einem qualitativ hochwertigen öffentlichen Sozial- und Gesundheitswesen im Dienst der Bürger Luxemburgs verbunden. Die Attraktivität dieser Berufe als auch ihre qualifizierte Ausübung müssen immer wieder in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Luxemburgs abgesichert werden. Hierin liegt auch der Stellenwert der jetzt ausgehandelten Verträge. Hierin liegt auch ihr Stellenwert im Rahmen der öffentlichen Dienstleistungen Luxemburgs.

Und dieser Punkt verweist auch auf die besondere politische Verantwortung, die mit ihnen verbunden ist. Deshalb ist es noch einmal wichtig zu unterstreichen, dass die aktuelle Regierung im Interesse des luxemburgischen Gesundheit- und Sozialwesens die wichtige Abmachung vom 28. November 2014 über den gleichwertigen Stellenwert der Kollektivverträge im Vergleich zu Gehälterabkommen bzw. –gesetzen des öffentlichen Diensts respektiert und eingelöst hat.

Der OGBL wird seine Gesundheits- und Sozialpolitik im Allgemeinen und seine Tarifpolitik im besonderen für ein humanes und qualitativ hochwertiges Gesundheits- und Sozialwesen fortsetzen. Und er ruft alle Arbeitstätige des Gesundheits- und Sozialwesens, die noch nicht Mitglied im OGBL sind, zum Beitritt auf. Es muss immer wieder daran erinnert werden, dass Kollektivvertragsverhandlungen wie diese, nicht nur ein sehr hohes Engagement von unseren ehrenamtlichen Gewerkschaftlerinnen und Gewerkschaftler abverlangen, sondern ebenfalls mit hohen materiellen und Personalkosten verbunden sind, die der OGBL dafür einsetzt. Dafür ist die Gewerkschaft da. Das ist ihr Sinn. Dafür leistet man seinen solidarischen monatlichen Beitrag als Mitglied im OGBL. Der Dank richtet sich deshalb an unsere über 70.000 Mitglieder, die wissen, dass sie mit ihrem Beitrag, diesmal im Gesundheits- und Sozialwesen, und morgen im Bau und Handwerk, oder im Banken- und Finanzbereich, in der Industrie, im Handel, im Transport oder in vielen anderen Dienstleistungsbereichen solidarisch die tarifpoltischen Forderungen und Interessen des Salariats stärken und verwirklichen helfen.

Zwischen Klarstellungen und Warnungen

dp_2Im Rahmen einer ganzen Reihe von Treffen, die mit den verschiedenen politischen Parteien programmiert sind, die in der Abgeordnetenkammer vertreten sind, hat der geschäftsführende Vorstand des OGBL sich am 3. Juli mit einer DP-Delgation getroffen, bestehend aus dem Präsidenten der Parlamentsfraktion Eugène Berger und den Abgeordneten André Bauler und Edy Mertens.

Der OGBL-Präsident André Roeltgen ist am Anfang des Treffens auf den Widerstand des OGBL gegen die Austeritäts- und Sparpolitik zu sprechen gekommen, die die Regierung 2014 im Rahmen ihres sogenannten „Zukunftspak“ eingeleitet hat. In diesem Zusammenhang hat er auch darauf bestanden, die Aufgabe dieser Politik und den späteren Kurswechsel durch die Regierung zu begrüßen. André Roeltgen hat jedoch die DP-Vertreter mit Nachdruck davor gewarnt, dass der OGBL auch in Zukunft weiterhin sich ohne nachzugeben gegen jegliche Austeritätspolitik einsetzen werde, und sich gegen jede Partei wehren werde, die eine solche, sozial ungerechte, wirtschaftlich kontraproduktive und komplett unbegründete Politik, in Anbetracht der gesunden Lage der öffentlichen Finanzen, wieder einführen wolle.

Im Treffen ging es anschließend um die kürzlich von der Regierung eingeführte Steuerreform. Eine Reform, die der OGBL unterstützt hat, wegen der Steuererleichterungen die sie den kleinen und mittleren Einkommen gebracht hat. Doch hat der OGBL nie versteckt, dass er gleichzeitig eine ganze Reihe von Kritiken gegenüber dieser Reform anzubringen hat. Einerseits hat der OGBL sich immer widersetzt und widersetzt sich immer noch gegen die Minderung der Steuerlast, die sie für die Unternehmen gebracht hat. Er bedauert ebenfalls, dass die Besteuerung des Kapitaleinkommens (Zinsen, Dividenden und Stock-Options) immer noch skandalös niedrig ist. Darüber hinaus forderte der OGBL und fordert immer noch die Einführung eines Anpassungsmechanismus der Steuerlast an die Inflation, um eine „kalte Progression“ zu verhindern, die in kürzester Zeit die Steuererleichterung, von der zahlreiche Steuerzahler profitieren konnten, zunichte machen würde. Der OGBL fordert außerdem weiterhin eine Steuerbefreiung für die Empfänger des sozialen Mindestlohns. Glaubt man den DP-Vertretern, so wäre es der Regierung jedoch im Rahmen dieser Reform, ein gewisses Gleichgewicht zwischen den Maßnahmen zugunsten der Haushalte und zugunsten der Unternehmen gelungen. Eine Einschätzung, die vom OGBL so überhaupt nicht geteilt wird. Er hat insbesondere daran erinnert, dass die Steuerlast der Unternehmen seit etwa zwanzig Jahren ständig abnimmt, während die Steuern zu Lasten der Haushalte während der gleichen Zeitspanne bedeutend zugenommen haben, insbesondere während der Krise. Die Steuerreform hat also bestenfalls die Opfer, die die Haushalte seit 2008 bringen mussten, ausgeglichen. Was die Kapitaleinkommen betrifft, so haben die DP-Abgeordneten jedoch wissen lassen, dass die Regierung zurzeit über eine Anpassung der Besteuerung der Stock-Options nachdenkt. Eine Initiative, die der OGBL nur begrüßen kann.

dpDer OGBL hat ebenfalls daran erinnert, dass er eine strukturelle Erhöhung des sozialen Mindestlohns von 10% vor den kommenden Parlamentswahlen fordert. Außer der Tatsache, dass der jetzige soziale Mindestlohn es nicht ermöglicht, ein menschenwürdiges Leben zu führen, wie eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie vom Statec jetzt belegt, so geht es dem OGBL hier auch und vor allem um die Frage der Lohngerechtigkeit und um die Verteilung des landesweit produzierten Reichtums. Im Vergleich zu anderen Ländern ist der Abstand zwischen dem sozialen Mindestlohn und dem mittleren Lohn in Luxemburg viel ausgeprägter und dies bestätigt die größeren Ungerechtigkeiten zwischen niedrigen und hohen Einkommen, die sich so keineswegs rechtfertigen. Der OGBL kann nur bedauern, dass die DP-Vertreter kein Anzeichen gegeben haben, woraus man schließen könnte, dass sie diese Forderung unterstützen

Was die Zukunft des Rentensystems betrifft, so hat der OGBL seine Kritiken gegenüber der Reform von 2012 wiederholt und erneut unterstrichen, dass er an diesem öffentlichen und solidarischen System festhält, das sich klar bewiesen hat und das in Zukunft nicht noch einmal in Frage gestellt werden könnte. Der OGBL hat nachdrücklich darauf hingewiesen, dass das System heute absolut nicht in Gefahr ist. Er hat ebenfalls bestätigt, dass er langfristigen Projektionen, die Finanzierungsschwierigkeiten der Renten in einer Zukunft voraussagen, die ebenso weit entfernt wie unsicher ist, keinen Glauben schenkt. Die Geschichte hat oft genug bewiesen, dass diese Art von Studien sich immer als unfähig herausgestellt haben, die wahren Entwicklungen vorherzusagen. Beispiele hierzu gibt es genug. Der OGBL hat darüber hinaus wieder auf den Schaden hingewiesen, den die Reform 2012 für die jungen Generationen angerichtet hat, indem ihre zukünftige Rente um 14% reduziert wurde. Der OGBL hat wissen lassen, dass er sich gegen jeglichen Willen widersetzen werde, ein weiteres Mal die Leistungen zu kürzen, die im Gegenteil beibehalten wenn nicht sogar verbessert werden müssten. Er wird sich ebenfalls gegen jeglichen Versuch wehren, das gesetzliche Rentenalter zu erhöhen. Bei möglichen zukünftigen Finanzierungsschwierigkeiten, so setzt sich der OGBL seinerseits für eine progressive Anhebung des Beitragssatzes, der im Vergleich zu anderen Ländern extem niedrig ist, wohlwissend, dass die Beiträge in Luxemburg seit der 70er Jahre nicht mehr angehoben wurden. Auch wenn sie sicherstellten, dass ihre politische Partei nicht im geringsten vorhat, das öffentiche Rentensystem in Frage zu stellen, konnten die DP-Vertreter dem OGBL jedoch nicht genügend Garantien liefern.

Im Bereich Absicherung der Berufskarrieren, hat der OGBL auf dem dringenden Bedarf bestanden, die Gesetzgebung im Bereich der Entlassungen, aber auch bezüglich der Sozialpläne und des Arbeitsplatzerhaltungsplans, die regelmäßig von den Arbeitgebern umgangen werden, zu reformieren. Der OGBL hat ebenfalls das Gesetz über die berufliche Weiterbildung scharf kritisiert, das den bestehenden Bedürfnissen bei Weitem nicht entspricht. Was die Arbeitsmedizin betrifft, so fordert der OGBL seit langem die Einführung einer einheitlichen und homogenen Dienststelle für sämtliche Berufszweige.

Der OGBL hat anschließend auch daran erinnert, dass er absolut gegen den Gesetzesentwurf bezüglich des Datenschutzes ist, der es vorsieht, die vorherige Erlaubnis abzuschaffen, die bisher für jeden Arbeitgeber Pflicht war, der es vorhatte, eine Überwachungsmaßnahme der Arbeitnehmer in seinem Unternehmen einzuführen. Eine Maßnahme, die so für den OGBL unannehmbar wäre und die er heftigst bekämpfen wird.

Schließlich, bezüglich des kürzlich gestimmten Gesetzes über die Wiedereingliederung, das schon eine Reihe von Problemen aufwirft, wie es der OGBL schon öffentlich zum Ausdruck gebracht hat, so muss hier dringend etwas unternommen werden. Die DP-Vertreter haben gesagt, dass sie die Meinung teilen, dass es notwendig ist, die vorgefundenen Probleme bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu analysieren.

Europa und Luxemburg brauchen gute Löhne

20. Juni 2017 – Campagne: Un bon salaire pour tous


Der OGBL hat am vergangenen 20. Juni eine erste Konferenz im Rahmen seiner Kampagne „Ein guter Lohn für alle“ organisiert, die eine allgemeine Lohnerhöhung anpeilt sowie eine strukturelle Aufwertung des sozialen Mindestlohns um 10%. Für diese erste Konferenz, die in der „Maison du Peuple“ in Esch/Alzette organisiert wurde, hatte der OGBL Matthieu Meaulle, wirtschaftlicher Berater des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), als Redner eingeladen.

Nach einer kurzen Einleitung, in der er auf die neoliberale Ideologie eingegangen ist, auf der die Politiken basieren, die seit über 30 Jahren in Europa geführt werden, mit ihrer Anzahl an Deregulierungen, hat Matthieu Meaulle anschließend gezeigt, wie im Laufe dieser Zeitspanne, der Anteil an geschaffenem Reichtum, der den Löhnen zukommt, drastisch gesunken ist. Ein Teil des Reichtums wurde ganz einfach nur auf die Gewinne übertragen.

Matthieu Meaulle macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass seit etwa zehn Jahren eine Produktivitätsstagnation festgestellt wird, die einerseits mit den fehlenden Investments während diesem Zeitraum in Verbindung ist, andrerseits mit dem Wirtschaftsabschwung, der mechanisch durch die Lohnsenkungen ausgelöst wird, wie es deren insbesondere seit der Krise gegeben hatte (die Leute haben eine geringere Kaufkraft, geben also weniger aus und somit nimmt die Wirtschaftsaktivität ab).
Warum wird nicht genug investiert? Der Wirtschaftsberater des EGB erklärt, dass immer weniger Gewinne in die Realwirtschaft investiert werden, jedoch immer mehr in die Finanzwirtschaft (Finanzialisierung der Wirtschaft). Er zeigt außerdem, dass es eine objektive Beziehung gibt, zwischen dem Finanzialisierungssatz einer Wirtschaft und der Arbeitslosenquote in einer Gesellschaft. Da die Finanzialisierung aus der Lohnabsenkung kommt, bedeutet das also, dass wenn man die Lohnabsenkung bekämpft, man auch die Finanzialisierung und die Arbeitslosigkeit bekämpft.

Nei Problemer fir d’Salariéë

Reclassement 1Den Dispositiv „Reclassement professionnel“ ass duerch d’Gesetz vum 25. Juli 2002 fir d’éischt an d’Liewe geruff ginn. Zanterhier si schonns e puer Ännerungen an Upassungen dru gestëmmt ginn, fir d’Gesetz ze verbesseren. Déi lescht grouss Reform vum Gesetz iwwert de „Reclassement“ ass den 23. Juli 2015 gestëmmt ginn an ass den 1. Januar 2016 a Kraaft getrueden.

De Reformtext applizéiert sech op all Dossieren, déi ab dem 1. Januar 2016 bei der „Commission mixte“ (COMIX) erakommen, egal ob dat iwwert de Wee vum Aarbechtsdokter oder dem CMSS („Contrôle médical de la sécurité sociale“) geschitt.
Et ass ee komplexen Dossier well ënner anerem 3 Ministerien (Aarbecht, Gesondheet a Sozialversécherung) an net manner wéi 6 Administratiounen kënnen am Laf vun der Prozedur fir een Dossier involvéiert sinn.

Den OGBL huet iwwert d’Joer 2016 eng Lëscht erstallt mat all de Problemer, déi sech aus der Applikatioun vun dësem neie Gesetz erginn hunn.

Leider huet den OGBL misste feststellen, datt d‘Revendikatiounen déi hien par Rapport zu dem deemolege Gesetzesprojet haten, haut och Problemer fir déi Betraffen duerstellen.

Hei sief gesot, datt wann si eis Revendikatiounen deemools berücksichtegt an an den Text mat agebaut hätten, mer haut vill manner Problemer an der Praxis mat dem Text hätten.

Do donieft hu mer och nach nei Problemer misse feststellen mat deene mer duerch dat neit Gesetz konfrontéiert gi sinn.

Hei sinn e puer vun dene Problemer a vum OGBL sengen Haaptfuerderungen am Verglach zum Text, deen eiser Meenung no misst iwwerschafft an adaptéiert ginn, am Interessi vun all de Betraffene vun dësem Gesetz:

1)    Déi éischt betrëfft d’Problematik vun de Kompetenzen tëscht dem CMSS an den aarbechtsmedizineschen Déngschter an och de verschiddene Gesetzestexter –Aarbechts- a Sozialrecht- déi net mateneen harmoniséieren.
Wéini ass wien zoustänneg fir d’COMIX ze saiséiren, an wem seng Kompetenz hiewelt dem Anere seng aus…?
Wéini ass een „incapable“ fir ze schaffen an wéini ass een „inapte“ op de leschte Posten?
Dëst féiert dozou, datt mer Leit hunn, wou d’COMIX ni saiséiert gëtt, obwuel et noutwenneg wär, respektiv hu mer Léit, wou eng COMIX saiséiert gëtt, mee d’Leit ouni Loun do stinn soulaang d’Prozedur undauert an domatt an eng prekär finanziell Situatioun geroden.
Bsp: E Salarié ass eng länger Zäit krank geschriwwen a gëtt bei den CMSS geruff.
Den CMSS ass der Meenung, datt hien nees ka schaffe goen op de allgemengen Aarbechtsmaart a kuckt net op hie säi spezifeschen Job ka maachen.
D’Persoun gëtt da vun dem Patron bei den Aarbechtsmedeziner geschéckt, dee feststellt, datt d’Persoun „inapte“ ass, fir hire leschte Posten.
Wann et méiglech ass, saiséiert den Aarbechtsmedeziner selwer d’COMIX. Am aneren Fall, wann alles klappt, gëtt hien nach eemol bei den CMSS geruff, deen dann zwar wuel d’COMIX saiséiert, mee säin Avis awer net zréckzitt, datt d’Persoun kapabel wär, fir ze schaffen.
Sou datt d’Persoun kee Krankengeld kritt, fir déi Zäit wou d’COMIX säin Dossier analyséiert an eng Decisioun hëlt.
Den OGBL konnt dës Situatioun net méi weider dulden a seng Salariatsvertrieder sinn am CNS-Verwaltungsrot intervenéiert a si bestäteg ginn an hirer Interpretatioun an Applikatioun vun den Texter.
Sou datt wann d’COMIX saiséiert gëtt, den Assuré och nees säi Krankengeld bezuelt kritt, wann hien nach net iwwert d’Limite vun der 52. Woch ass.

2)    Och fuerdert den OGBL, datt d’Prozedur vum Reklassement am Interessi vum Assuré soll ausgeluecht ginn, wat leider net ëmmer de Fall ass wéi z. B:
Interpretatiounsdivergenze vu Passagen aus dem Reformtext déi leider bis dato oft zum Nodeel vun de Salariéen ass.
Den OGBL fuerdert och, datt den Assuré selwer eng Saisine vun der COMIX ka maachen; datt Lëtzebuerg ee Service national vun der Aarbechtsmedezin kritt, fir datt all Assuré d‘selwecht an transparent behandelt gëtt, wat haut leider net méiglech ass, doduerch datt mer sëllege Servicer vun Aarbechtsmedeziner hunn, déi ënnerschiddlech fonktionnéiren a schaffen.
Dann ass nach e Punkt deen opweist, datt et Schwieregkeete gi vun Definitiounen an Interpretatiounen, an zwar ass dat de Fall vun engem Salarié/Assuré, deen eng Carrière mixte huet an z. B:
En huet als Infirmier an Däitschland 8 Joer geschafft an da fënnt hien eng Plaz hei zu Lëtzebuerg, wou en dann och nach 5 Joer schafft.
Fir datt deen och e Recht huet op eng „Indemnité professionnelle d’attente“ – dat ass déi déi ee ka kréien, wann ee seng Rechter fir de Chômage opgebraucht huet, nodeems een extern reklasséiert ginn ass- wann een net méi säin Job ka maachen an extern reklasséiert ginn ass.
Laut dem neien Gesetz kritt nëmmen een eng „Indemnité professionnelle d’attente“, wann een eng Aptitude vu mindestens 10 Joer op de leschte Posten hat, fir deen ee reklasséiert ginn ass oder eng Anciennetéit an dem Service vu méi wéi 10 Joer virweise kann.
Hei hu mer net nëmmen e Problem vun Definitiounen, mee och streng geholl eng Diskriminatioun par Rapport zu de Salariéen an der Haaptsaach Frontalieren, déi eng Carrière mixte hunn, well se a verschiddene Länner geschafft hunn, éier se reklasséiert gi sinn.

3)    Do dernierft fuerdert den OGBL, datt d’Bezuelung vun der „Indemnité compensatoire“ (finanziell Kompensatioun am Fall vun engem interne Reklassement) vereinfacht gëtt an ouni Zäitverloscht dem Salarié zoukënnt.
Hei hu mer schonns deemols gefuerdert, datt de Patron d’Pai soll weiderbezuelen, an dann iwwert d’ADEM/„Fonds pour l’emploi“ soll zréckbezuelt ginn.
Dëst hätt de Virdeel, datt d’Salariéen net méintelaang op hir hallef Paie misste waarden, datt de Salarié keng 2. Steierkaart bräicht, datt de Salarié näischt méi verléiert wann duerch Kollektivvertragsverhandlunge Primen an Erhéijunge verhandelt ginn, an do dernierft och eng reell „Simplification admnistrative“ hätte fir déi betraffene Salariéen.

Dëst sinn nëmmen e puer Problemer, Doléancen a Revendikatiounen, déi den OGBL huet, par rapport zum Dispositiv „Reclassement professionnel“.

Den OGBL fuerdert nämlech ënner anerem och, datt de Sozialdialog gefuerdert gëtt, an esou d’Personalvertrieder méi an d’Prozedur vun dem Reklassement agebonne ginn.

Reclassement 2Den OGBL hat am Februar 2017 eng „Demande d’Entrevue“ gemeet, fir mat den 3 zoustännege Ministeren zesummenzekommen, an huet leider net direkt eng Äntwert drop kritt.

Den OGBL huet awer matkritt, datt ee „Groupe de travail interministeriel“ an d’Liewe geruff ginn ass, fir sech mat dem Dispositiv an de Problemer, déi ëmmer méi opkomm sinn, ze befaassen.

Hei waren natierlech d’Vertrieder vun de Gewerkschaften net invitéiert.
Fir datt den OGBL seng Doléancen zum Deel konnt mat an d’Spill bréngen, huet hien sech mat verschiddenen Administratiounen getraff an ausgetosch.

Mee net nëmmen, den OGBL huet dunn och decidéiert, fir un d’Presse ze goen, an huet den 13. Juni 2017 eng Pressekonferenz gehalen.

D’Resonanz war ganz positiv an an der Tëschenzäit läit dem OGBL och en Datum fir eng Entrevue mat den 3 zoustännege Ministere vir.
An dëser Entrevue wäert den OGBL mat Nodrock nach eemol erklären, wéi wichteg et ass, datt den OGBL an d’Diskussiounen vum Nobessere vun dem häutegen Text mat agebonne gëtt.

Den OGBL wäert sech och net zréckhalen an den zoustännege Ministere seng Revendikatiounen virleeën a sech dofir asetzen, datt se berücksichtegt ginn, fir datt mer endlech e Gesetz kréien, wou de Salarié/ den Assuré am Virdergrond steet an net iergendwelleg finanziell Interessiën!!