Die laufenden nationalen Themen unter die Lupe genommen

comnat0617Der OGBL-Nationalvorstand war am vergangenen 27. Juni in der Maison du Peuple in Esch/Alzette versammelt. Auf der Tagesordnung dieser letzten Sitzung vor der Sommerpause standen unter anderem die Behandlung der aktuellen politischen Themen, die OGBL-Kampagne für bessere Löhne und eine Erhöhung des sozialen Mindestlohns, eine Diskussion über das allgemeine Pensionssystem sowie die Situation in den Betrieben.

Unter den verschiedenen aktuellen politischen Themen ist der OGBL zuerst auf das Reformprojekt der Pflegeversicherung zu sprechen gekommen (über das Anfang Juli in der Abgeordnetenkammer abgestimmt werden sollte). Der OGBL hat abermals unterstrichen, dass er die Reform im Vergleich zum jetzigen System bewerten wird, und dass er nicht die geringste Verschlechterung dieses Systems dulden werde. Zum Zeitpunkt der Sitzung des OGBL-Nationalvorstands gab es im Projekt noch eine Grauzone sowie zwei kritische Punkte. Erstens befürchtete der OGBL weiterhin eine Verschlechterung der Leistungen, insbesondere im Rahmen der Hilfe zu Hause, die den pflegebedürftigen Menschen geleistet wird. Der OGBL kritisierte anschließend, dass das Statut des informellen Helfers weiterhin nicht genügend gesetzlich festgelegt ist. Eine Situation die heute schon zu oft die Schwarzarbeit fördert. Der OGBL schlug in diesem Zusammenhang vor, einerseits das Statut des informellen Helfers aus dem Umfeld des pflegebedürftigen Menschen auf Mitglieder seiner Familie zu beschränken, deren Verwandtschaftsgrad nicht über den 2. Grad hinausgeht. Andrerseits schlug der OGBL vor, das Statut des angestellten informellen Helfers zu formalisieren, indem er verlangt, dass die betroffene Person über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, und dass sie einen Arbeitsvertrag hat, der den Vorschriften des SAS-Arbeitskollektivvertrags entspricht. Schließlich konnte der OGBL sich nicht damit abfinden, dass der Bewertungs- und Orientierungsstab, der unter anderem über die Hilfen und die Pflege bestimmt, die der pflegebedürftigen Person zustehen, alleine dem Ministerium für soziale Sicherheit untersteht, und nicht der demokratischen und gemeinsamen Kontrolle all derer, die die Pflegeversicherung finanzieren.

comnat0617bDer OGBL hat sich anschließend mit dem Projekt beschäftigt, das dazu gedacht ist, die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, und das kürzlich vom Arbeitsminister vorgestellt wurde. Ein Projekt, das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen (im Alter von mindestens 30 Jahren und seit über einem Jahr arbeitslos) reguläre Arbeitsverträge anzubieten, statt der aktuellen Maßnahmen zeitbegrenzter entlohnter Beschäftigung (OIT) bei öffentlichen Einrichtungen, bei Vereinigungen oder Stiftungen. Diese Arbeitsplätze werden vom „Fonds de l’emploi“ finanziert werden. Der OGBL ist der Meinung, dass es sinnvoller ist, Arbeitsplätze statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, und kann sich dieser Maßnahme gegenüber nur positiv äußern, obwohl er gegenüber einigen Details, die es näher zu bestimmen gilt, aufmerksam bleibt.

In Sachen Arbeitsrecht hat der Nationalvorstand abermals die Analyse der aktuellen Fehlfunktionen gemacht und kommt immer zum Schluss, dass eine Reform und eine Stärkung der Gesetzgebung in Sachen Entlassungen, Sozial- und Arbeitserhaltungsplänen dringend ist. Diese wird weiterhin zu einfach von einer Reihe von Arbeitgebern umgangen. Ein anderes Gesetz muss ebenfalls dringend reformiert werden. Es handelt es sich um das Gesetz über die berufliche Wiedereingliederung, das jedoch erst kürzlich reformiert wurde. Es bringt eine Reihe von Problemen mit sich, indem es die betroffenen Arbeitnehmer in unmögliche Situationen versetzt. Der OGBL hatte die Regierung vor den Lücken dieses Gesetzes gewarnt, bevor es verabschiedet wurde, doch war ihm leider zu der Zeit nicht gefolgt worden.

Danach hat der OGBL den Willen der Regierung zur Kenntnis genommen, eine Lösung zu finden in Bezug auf die Gesetzesreform über den Datenschutz. Der OGBL widersetzt sich ausdrücklich gegen die Abschaffung der vorherigen Genehmigung, die von der nationalen Datenschutzkommission ausgestellt wurde, und die jeder Arbeitgeber haben muss, wenn er es vorhatte Überwachungsmaßnahmen in seinem Betrieb einzuführen.
Was die Besteuerung der Arbeitnehmer und Rentner aus dem Grenzgebiet angeht, und genauer betrachtet die kürzlich von der Steuerreform eingeführten Ungleichheiten in der Behandlung, so gehen die Diskussionen mit dem Finanzminister weiter, im Hinblick auf eine annehmbare Lösung.

Am Ende hat der OGBL eine erste Zwischenbilanz gezogen im Rahmen seiner Kampagne „Ein gutes Einkommen für alle“, die eine allgemeine Lohnerhöhung anpeilt sowie eine strukturelle Aufwertung des sozialen Mindestlohns um 10%.



Es gibt nichts Leistungsfähigeres als ein öffentlich-solidarisches Rentensystem

Der OGBL-Nationalvorstand hat sich, in seiner Sitzung vom 27. Juni 2017, mit der Zukunft des Rentensystems beschäftigt. Der OGBL hat in der Tat beschlossen, einer zukünftigen Diskussion vorzugreifen. Eine schon, durch die vergangene Reform von 2012, vorher programmierte Diskussion, die in der kommenden Legislaturperiode stattfinden wird. Der OGBL kündigt in diesem Zusammenhang jetzt schon an, dass er sich sehr genau ansehen wird, was die verschiedenen Parteien hierzu in ihrem Wahlprogramm, im Hinblick auf die Parlamentswahl 2018, schreiben werden.
Was die jetzige Finanzsituation des Rentensystems betrifft, so kann man ruhig sagen, dass mit Reserven die fast fünf Mal das Volumen der laufenden Ausgaben betragen, es zurzeit keine Ursache gibt, sich kurz- oder mittelfristig Sorgen über die Lebensfähigkeit des Systems zu machen. Der OGBL erläutert mit Nachdruck, dass er langfristigen Projektionsstudien, die Szenarien voraussagen, die über maximal 10 oder 15 Jahre hinausgehen, keinen Glauben schenkt. Für den OGBL wäre es in der Tat unverantworlich Studien ernst zu nehmen, die sich über eine solche Zeitspanne hinauswagen, und daraufhin politische Entscheidungen zu treffen, da die Geschichte oft genug gezeigt hat, dass diese Art von Studien nie in der Lage war, reale Entwicklungen vorherzusagen, die von anderen Variablen abhängen, die auf solch lange Zeit unmöglich vorherzusagen sind (Entwicklungen des wirtschaftlichen Wachstums, der Produktivität, der Arbeit, usw.).
Der OGBL unterstreicht anschließend, dass er sich dem öffentlich-solidarischen Rentensystem sehr stark verbunden fühlt. Alternativen, wie sie private oder kommerzielle Versicherungen wären, sind weit davon entfernt, für die Bevölkerung die gleichen Vorteile zu bieten. In der Tat garantiert das Rentensystem, wie wir es heute kennen, dass:
  • die Beitragszahler von heute die Renten von heute finanzieren und die Beitragszahler von morgen, die Renten von morgen finanzieren (Verteilungssystem)
  • ein minimales Leistungssystem festgelegt ist nach einer Verteilungslogik von oben nach unten
  • die Zeitspannen anerkannt werden, in denen der Einzelne keine Beiträge gezahlt hat (Studien, Elternurlaub)
  • die Beiträge vom Gesetz bestimmt werden und nicht zuletzt den Indexmechanismus beinhalten
  • es einen Stabilitätsfaktor gibt, und demnach sozialen Zusammenhalt in Krisenzeiten (es reicht zu beobachten, dass die Länder, die die Krise am besten überstanden haben, über die leistungsstärksten Rentensysteme verfügen).

Für den OGBL versteht es sich von selbst, dass verschiedene sehr gut identifizierte Akteure (Arbeitgeber, Privatversicherungen, neoliberale Thinktanks) ein besonderes Interesse daran haben, dieses öffentliche und solidarische System zu entarten, wenn nicht sogar zu zerstören. In der Tat würde ein alternatives System, begründet auf privaten und kommerziellen Versicherungen, wie sie es täglich befürworten, wenn sie das Wort in den Medien ergreifen, ihnen ermöglichen, noch mehr Gewinne als heute zu erzielen. Man muss jedoch klar sehen, dass das zum Nachteil der Mehrheit und des sozialen Zusammenhalts wäre.
Unter dem Einfluss der Europäischen Kommission hat Luxemburg schon 2012 eine negative Reform des Rentensystems erfahren – gegen die der OGBL sich gewehrt hat und die er weiterhin kritisiert – die eine progressive und anhaltende Verschlechterung der Leistungen mit sich bringt. Die jungen Generationen sehen heute schon ihre zukünftige Rente um 14% gekürzt. Wie kann man bloß in diesem Kontext von Solidarität zwischen den Generationen sprechen? Genau das Gegenteil ist der Fall. Und der OGBL wird es nicht dulden, dass dies sich wiederholt.
Wenn die Lebensfähigkeit des Systems eines Tages in Gefahr sein sollte, so unterstreicht der OGBL mit Nachdruck, dass er sich sowohl gegen jegliche weitere Verschlechterung der Leistungen wehren wird, als auch gegen eine mögliche Verschiebung nach hinten des gesetzlichen Rentenalters. Für den OGBL kann es gegebenenfalls nur einen Weg geben: Eine Erhöhung des Beitragssatzes, der sich seit mehr als 50 Jahren nicht mehr weiterentwickelt hat und der, verglichen mit andern Ländern, ziemlich niedrig bleibt. Der OGBL würde sich auch nicht gegen eine politische Initiative wehren, die dazu führen würde, dass schon ab der kommenden Legislaturperiode die Beitragssätze progressiv erhöht werden, um so in Zukunft eine brutale Anhebung zu vermeiden. Dies hätte zum Vorteil, auch in Zukunft die Anwendung des Anpassungsmechanismus der Renten zu gewährleisten, der ansonsten je nach Niveau der Reserven suspendiert werden könnte, wie die Reform von 2012 es festlegt.
Immer noch im Fall von zukünftigen Finanzierungsproblemen, schlägt der OGBL eine Aufhebung der Obergrenze der Beiträge vor (der heute auf fünf Mal den sozialen Mindestlohn festgelegt ist), gekoppelt an ein degressives Leistungsprinzip, indem so ein zusätzliches Verteilungsprinzip eingeführt wird.


Konfliktsituationen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen

Der Nationalvorstand hat sich auch, wie er es zu tun pflegt, mit den Hauptkonflikten die es zurzeit in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen gibt, beschäftigt.
Im Bau– und Handwerkssektor, der jedoch zurzeit in vollem Aufschwung ist, gibt es gleich drei Konfliktsituationen. Erstens befinden sich die Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags im Bausektor immer noch im Stillstand. Das Patronat versucht nämlich Zeit zu gewinnen, indem es provozierende Vorschläge macht (Verschlechterung der Arbeitszeitorganisation). Wenn es nicht bald zu ernsthaften Verhandlungen kommt, werden im September erste gewerkschaftliche Aktionen organisiert. Der Liftbauersektor kennt eine ähnliche Situation mit einem Patronat, das es hier ganz einfach ablehnt zu verhandeln. In diesem Sektor haben bereits Aktionen stattgefunden. Schließlich stellen sich die Verhandlungen auch als sehr schwierig im neuorganisierten Sektor der Fliesen- und Plattenleger heraus, wegen der Blockade von einigen Arbeitgeberverbänden.
In der Universität Luxemburg warnt der OGBL in erster Linie vor den Konsequenzen, die die Haushaltseinschränkungen auf die Unterrichtsqualität haben könnten. Der OGBL besteht übrigens auch darauf, dass wenigstens ein Personalvertreter endlich einen Sitz mit Stimmrecht im Vorstand bekommt. Schließlich begrüßt der OGBL die Wiederaufnahme der Verhandlungen im Hinblick auf den Kollektivvertrag.
Der Nationalvorstand ist ebenfalls auf die unannehmbare Aussage gegen den OGBL eingegangen, die kürzlich über einen Radiosender vom ABBL (Arbeitgeberverband im Bankensektor)-Direktor gemacht wurde. Der ABBL-Direktor hat die Herangehensweise vom OGBL kritisiert, indem er sie unter anderem als rückschrittlich abgetan hat, mit dem Argument, die Gewerkschaft sei seiner Ansicht nach zu kämpferisch. Es ist sicherlich möglich, dass die Bankenarbeitgeber es zum ersten Mal mit einer Gewerkschaft zu tun haben, die wirklich die Interessen der Arbeitnehmer in diesem Sektor verteidigt.
Und schließlich, der skandalöse Dienstausschluss einer Personaldelegierten beim ACL, die mittlerweile vor dem Gericht Recht bekommen hat. Hier kann das Nationalkomitee nur ein weiteres Mal feststellen, dass es zu einfach für einen Arbeitgeber ist, sich über diesen Weg eines Personaldelegierten zu entledigen, der eine gute Arbeit leistet, auch wenn wie in diesem Fall, es sich nur um einen begrenzten Zeitraum handelt. Es wäre höchste Zeit, dass eine politische Initiative genommen würde, um die Logik der Prozedur umzukehren, und dass der Dienstausschluss eines Delegierten nur Gültigkeit haben kann, nachdem die Gerichte die Stichhaltigkeit dieser Maßnahme bestätigt haben.

Treffen zwischen OGBL und LSAP : Engagements zugunsten einer Sozialpolitik

Entrevue_OGBL_LSAP_1Im Rahmen einer Reihe von vorgesehenen Treffen mit den verschiedenen politischen Parteien, die in der Abgeordnetenkammer vertreten sind, hat sich der geschäftsführende Vorstand des OGBL am 21, Juni mit einer LSAP-Delegation getroffen, zusammengesetzt aus den Ministern Dan Kersch, Nicolas Schmit und Romain Schneider, dem Parteipräsidenten Claude Haagen, dem Präsidenten der parlametarischen Fraktion Alex Bodry und den Abgeordneten Frank Arndt und Taina Bofferding.

In seiner Einleitung kam der OGBL-Präsident zuerst auf die kürzlich erreichten Abkommen bezüglich der FHL- und SAS-Arbeitskollektivverträge zu sprechen. Er hat in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit des Engagements der Regierung unterstrichen, das sie im Rahmen des Abkommens vom 28. November 2014 zwischen der Exekutive und den Gewerkschaften eingegangen ist. Bei diesem Abkommen geht es unter anderem darum, die Anwendung des Artikel 28 der Kollektivverträge zu gewährleisten. Ein Engagement, das in seiner Gesamtheit respektiert wurde, und das neben der Mobilisation des Personals dazu beigetragen hat, dass die beiden Abkommen abgeschlossen werden konnten.

Beim Treffen ging es anschließend um das Reformprojekt der Pflegeversicherung. Der OGBL hat abermals unterstrichen, dass er diese Reform in ihrer Gesamtheit gegenüber der bestehenden Versicherung bewerten wird, und dass er nicht die geringste Verschlechterung, weder qualitativ noch quantitativ, tollerieren werde. Der OGBL kam insbesondere auf drei Punkte zu sprechen, die zurzeit in dem vorgelegten Text noch ein Problem darstellen. Erstens befürchtet der OGBL, dass die Reform eine Verschlechterung der Leistungen nach sich zieht, insbesondere die Leistungen bezüglich der Hilfe für die Arbeiten im Haushalt. Zweitens besteht der OGBL darauf, dass der Statut des informellen Helfers (Person die der pflegebedürftigen Person zu Hause hilft und sie pflegt) endlich klar gesetzlich festgehalten ist, um Schwarzarbeit zu verhindern, die heute noch zu einfach ist. Der OGBL schlägt in diesem Zusammenhang vor, einerseits das Zurückgreifen auf einen informellen Helfer, der aus dem Umkreis der pflegebedürftigen Person kommt, auf ein Familienmitglied einzuschränken, dessen Verwandschaftsgrad nicht über den 2. Grad hinausgeht, und andrerseits den Statut des angestellten informellen Helfers, zu formalisieren durch einen Arbeitsvertrag, der den Vorschriften des SAS-Kollektivvertrags entspricht. Der angestellte informelle Helfer muss demnach auch über das dazu erforderliche Fachwissen verfügen. Drittens wehrt sich der OGBL dagegen, dass die Bewertungs- und Orientierungsabteilung, die unter anderem die Hilfe und die Pflege festlegt, die der pflegebedürftigen Person zustehen, auschließlich dem Ministerium für soziale Sicherheit untergeordnet ist. Betrachtet man die ausschlaggebende Rolle, die Letztere spielt, so besteht der OGBL darauf, dass sie der demokratischen Kontrolle all derer unterstellt wird, die die Pflegeversicherung finanzieren. Die LSAP hat einige Vorschläge gemacht, um Lösungen zu den Problemen zu finden, die der OGBL aufgeworfen hat, ohne sich jedoch endgültig auf sämtliche Punkte festzulegen. Der OGBL wird die Entwicklung dieser Sache aus der Nähe verfolgen.

Entrevue_OGBL_LSAP_2Was die Absicherung der beruflichen Karrieren betrifft, so hat der OGBL auf einige Schwächen der jetzigen Gesetzgebung hingewiesen, die in einer gewissen Anzahl von Punkten nicht mehr angepasst ist. In diesem Zusammenhang fordert der OGBL eine Verstärkung des Entlassungsschutzes und eine Reform der Gesetze bezüglich der Arbeitserhaltungs- und der Sozialpläne, die zu oft von den Arbeitgebern umgangen werden. Ein Bedürfnis, das von den LSAP-Vertretern, die sich einer Vertiefung der Gespräche über diese Themen bereiterklären, geteilt wird.

Der Arbeitsminister hat wissen lassen, dass er vorhat, eine breite Diskussion über die berufliche Weiterbildung in die Wege zu leiten. Eine Ankündigung, die vom OGBL begrüßt wird, umso mehr als diese überhaupt nicht mehr, weder den heutigen Erfordernissen, noch denen die sich im Rahmen der Digitalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft ankündigen, entsprechen.

Der OGBL hat anschließend seinen heftigen Widerstand gegenüber der Gesetzesreform zum Datenschutz, die es vorsieht, die vorangehende Erlaubnis abzuschaffen, die bisher obligatorisch war für jeden Arbeitgeber, der Überwachungsmaßnahmen für die Arbeitnehmer in seinem Betrieb einführen will. Eine Maßnahme, die in dieser Form, nicht annehmbar wäre. Der Arbeitsminister hat in diesem Zusammenhang angekündigt, dass die Regierung sehr bald Vorschläge machen würde, die die Privatsphäre der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz weiterhin garantieren würden. Ein Treffen zwischen OGBL und den zuständigen Ministern sollte bald stattfinden.

Was die Zukunft der Rentensysteme betrifft, so hat der OGBL zuerst an seine Kritiken an der Reform von 2012 erinnert. Er hat unterstrichen, dass er an einem öffentlichen und solidarischen System festhält, das sich wirklich bewährt hat und das in den kommenden Jahren nicht erneut in Frage gestellt werden darf. Der OGBL hat ebenfalls mit Nachdruck daran erinnert, dass das Rentensystem zurzeit überhaupt nicht in Gefahr ist, und dass die finanziellen Reserven über die es verfügt, es ermöglichen, der Zukunft des Systems mit Gelassenheit anzugehen. Außerdem hat der OGBL angegeben, dass bei zukünftigen Finanzierungsschwierigkeiten, er sich für eine progressive Erhöhung der Beiträge einsetzt. Die Beiträge sind in der Tat extrem niedrig im Vergleich zu andern Ländern (sie wurden in Luxemburg seit den 70er-Jahren nicht mehr angehoben). Der OGBL widersetzt sich dagegen formell gegen zukünftige Leistungsverschlechterungen (wie das der Fall im Rahmen der Reform von 2012 der Fall war: -14% für die zukünftigen Generationen) oder gegen eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters. Die LSAP-Delegation hat bestätigt, dass die letzten Projektierungen aussagen, dass es überhaupt keinen Bedarf gibt, das Rentensystem kurz- oder mittelfristig zu reformieren. Langfristig, wenn es notwendig wird, ist der Weg über Beitragserhöhungen vorzuziehen.

Was die Löhne betrifft, so hat der OGBL zuerst einmal den Beitrag der LSAP begrüsst, damit der Indexierungsmechanismus der Löhne und Renten wieder seit 2014 normal klappt. Die LSAP hat versichert, dass sie auch in Zukunft als Verteidiger dieses für die Arbeitnehmer und Rentner fundamentalen Kompensationsmechanismus gegenüber der ständigen Preiszunahme stehen würde. Der OGBL hat außerdem an die Forderungen erinnert, die er im Rahmen seiner Lohnkampagne stellt, und insbesondere die strukturelle Aufwertung um 10% des sozialen Mindestlohns.

Schließlich, bezüglich der Wohnungsproblematik, die in Luxemburg von großer Bedeutung bleibt, kündigt die LSAP an, Bewegung in die Reihen bringen zu wollen, indem eine breite Diskussion darüber auf nationaler Ebene begonnen wird. Laut LSAP müssen alle möglichen Lösungen in Erwägung gezogen werden. Eine Herangehensweise, die vom OGBL geteilt wird.

Le Comité national anticipe la future discussion sur les pensions

Le Comité national de l’OGBL était à nouveau réuni le 27 juin 2017 à la Maison du Peuple à Esch-sur-Alzette. À l’ordre du jour de cette dernière réunion avant la trêve estivale figuraient entre autres: une analyse de la situation politique, économique et sociale, un suivi des différents dossiers politiques en cours (assurance dépendance, reclassement, droit du travail, protection des données, fiscalité des frontaliers, semestre européen, …), la campagne de l’OGBL pour de meilleurs salaires et une augmentation du salaire social minimum, une discussion sur le régime général des pensions et des rapports sur la situation dans les entreprises.


Pressekonferenz – Nationalvirstand vum 27. Juni 2017

Treffen zwischen OGBL und CSV : Übereinstimmungen, Meinungs- verschiedenheiten und Klarstellungen

entrevue_csv_19_06_2017_2Im Rahmen einer Reihe von geplanten Treffen mit den in der Abgeordnetenkammer vertretenen Parteien hat der OGBL-Geschäftsvorstand am Montag, dem 19. Juni 2017 eine Delegation der CSV getroffen, zusammengesetzt aus ihrem Präsidenten Marc Spautz, dem Präsidenten der Fraktion Claude Wiseler und dem Abgeordneten Jean-Marie Halsdorf.

Der OGBL-Präsident André Roeltgen kam zuerst auf die von der Gewerkschaft geäußerten Kritiken gegenüber der Regierungspolitik der CSV vor 2013 zu sprechen, die aus gewerkschaftlicher Sicht vor allem eine Austeritätspolitik und einen sozialen Abbau darstellte. Kritiken die als Höhepunkt den OGBL-Appell hatten, nicht für die Christlich-Soziale Partei bei den vergangenen Wahlen zu stimmen. Der OGBL hat mit Nachdruck unterstrichen, dass im Hinblick auf die kommenden Wahlen, er das Programm der CSV analysieren und beurteilen werde, wie er das für alle anderen Parteien auch nach den gleichen Kriterien tun werde. Das Gespräch, das daraufhin folgte, lässt sowohl Übereinstimmungen als auch Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Seiten erscheinen.

Wenn es um die Gesamteinschätzung der jüngsten Steuerreform der Regierung geht, die global vom OGBL unterstützt wurde, dann bestehen große Unterschiede. Beide Seiten stimmen jedoch in zwei Punkten überein, bei denen es um Steuergerechtigkeit geht, und zwar die Steuerbefreiung der Empfänger des Sozialen Mindestlohns sowie die Frage der höhreren Besteuerung der Stock-Options. Hierbei handelt es sich in der Tat um zwei OGBL-Forderungen, die im Rahmen der Reform nicht berücksichtigt wurden, und für die der OGBL sich weiterhin einsetzt, ebenso wie die die Einführung eines Anpassungsmechanismus der Steuertabelle an die Inflation anvisiert, und die die eine höhere Besteuerung der Kapitaleinkommen insgesamt fordert. Der OGBL hat auch abermals seine kategorische Ablehnung einer zusätzlichen Steuererleichterung für die Unternehmen bekräftigt.

entrevue_csv_19_06_2017_3Was die Absicherung der Berufskarrieren betrifft, so wies der OGBL mit Nachdruck darauf hin, dass die Gesetzgebung zurzeit in einigen Punkten nicht mehr angepasst ist: Der Entlassungsschutz muss verstärkt werden, das Gesetz bezüglich der Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze und das bezüglich der Sozialpläne, das zu oft von den Arbeitgebern übergangen wird, müssen reformiert werden. Die CSV hat ihr Einverständnis mitgeteilt, dass auf dieser Ebene gesetzliche Änderungen vorzusehen sind, und das insbesondere bei der Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze. Darüber hinaus sind OGBL und CSV der Meinung, dass der derzeitige Gesetzentwurf bezüglich des Altersmanagements weit hinter dem bleibt, was erwartet wird, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Der Text muss unbedingt überarbeitet und verbessert werden.

Was den Index betrifft, der seit 2006 ein wahrer Zankapfel zwischen OGBL und CSV war, so hat die CSV sich dafür ausgesprochen, den Mechanismus nachhaltig absichern zu wollen, ohne jedoch einige Maßnahmen auszuschließen, die mit den Sozialpartnern diskutiert werden müssten, wenn es zu einer wahren Krise kommt. Der OGBL hat seinerseits sein bedingungsloses Festhalten am Index bekräftigt, der Garant ist für den sozialen Frieden in Luxemburg, wobei er unterstrich, dass er sich gegen jeglichen Versuch einer Veränderung dieses Mechanismus stellen wird, der für die Arbeitnehmer und die Rentner eine Kompensation gegenüber den ständig zunehmenden Preisen darstellt.

Der OGBL hat die Vertreter der CSV ebenfalls daran erinnert, dass er eine strukturelle Erhöhung des sozialen Mindestlohns von 10% fordert, indem er unterstreicht, dass der derzeitige soziale Mindestlohn es nicht ermöglicht in Luxemburg würdevoll zu leben, wie nunmehr eine Studie vom Statec bestätigt, die von Marc Spautz, der zu dem Zeitpunkt Familienminister war, in Auftrag gegeben wurde.

Was die Zukunft des Rentensystems betrifft, stellen OGBL und CSV fest, dass dieses zurzeit überhaupt nicht gefährdet ist. OGBL und CSV bemerken ebenfalls, dass es genügend finanziellen Spielraum gibt, um die Zukunft des Systems mit Ruhe anzugehen. Die CSV meint jedoch, dass es angebracht wäre, jetzt schon eine Rentenreform ins Auge zu fassen, um den zunkünftigen Entwicklungen vorzugreifen, die es laut langfristigen Vorhersagen geben wird. Der OGBL seinerseits schenkt den langfristigen Prognosen keinen Glauben, umso mehr über die Jahre bewiesen wurde, dass diese Art von Studien sich immer unfähig gezeigt haben, die wahren Entwicklungen vorauszusagen. Er unterstreicht, dass die Reform von 2012 bei den jungen Generationen schon genügend Schaden angerichtet hat, indem der Betrag ihrer zukünftigen Rente um 14% beschnitten wurde. Er widersetzt sich also gegen jeglichen zusätzlichen Abbau der Leistungen, die ganz im Gegenteil aufrecht erhalten, wenn nicht sogar verbessert werden müssen. Ebenso ist er gegen eine Erhöhung des legalen Rentenalters. Wenn es in Zukunft zu Finanzierungsschwierigkeiten kommt, so spricht der OGBL sich für eine stufenweise Erhöhung des Beitragssatzes aus, dessen Niveau im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrig bleibt – die Beiträge sind in der Tat seit den 70er Jahren nicht mehr erhöht worden. Die Antworten der CSV haben die Bedenken des OGBL bezüglich der Stellungnahme der Christlich-Sozialen Partei zu diesem Thema nicht abgeschwächt.

entrevue_csv_19_06_2017_1Der OGBL und die CSV haben darüber hinaus die finanzielle Lage des Staates angesprochen. Der OGBL hat die CSV dazu angehalten damit aufzuhören, immer nur beängstigende Zukunftsperspektiven auszumalen, die ganz einfach nicht der Realität entsprechen. Ohne den guten aktuellen Zustand der öffentlichen Finanzen zu bestreiten, bringt die CSV Ängste zum Ausdruck, bezüglich der wirtschaftlichen und demografischen Wachstumsperspektiven, die die mittelfristige Tragbarkeit der öffentlichen Finanzen ermöglichen sollen. Für den OGBL muss nicht das Wachstum an sich in Frage gestellt werden, sondern das vorgesehene Wachstumsmodell und sein Mehrwert in puncto Lebensqualität für die Bevölkerung.

OGBL und CSV stimmen in dem Zusammenhang überein, dass es notwendig ist den weitgreifenden sozialen Konsequenzen vorzugreifen und sie aus nächster Nähe zu begleiten die vom Digitalisierungsprozess der Wirtschaft und der Gesellschaft, wie er zurzeit stattfindet, ausgelöst werden. OGBL und CSV bedauern insbesondere, dass die Prospektivstudie, die vom amerikanischen Experten Jeremy Rifkin durchgeführt wurde, diesem äußerst wichtigen Teil, der sich aber im Zentrum der Überlegungen befinden müsste, nicht genügend Gewicht verleiht. Die beiden Seiten haben über die Wichtigkeit eines strukturierten Sozialdialogs übereingestimmt, unter anderem auf nationaler Ebene, um diese Gespräche zu führen.

Der OGBL und die CSV sind sich auch einig was die Dringlichkeit der Wohnproblematik in Luxemburg betrifft. Die CSV hat angegeben, ohne Tabu, eine weitgreifende Diskussion zu diesem Thema zu starten, um in diesem Zusammenhang sämtliche Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen.

Schließlich hat die CSV mitgeteilt, dass sie zurzeit eine Reihe von internen Überlegungen bezüglich der Arbeitszeitorganisation durchführt. Es wurde abgemacht, dass sobald die Schlussfolgerungen aus diesen Diskussionen gezogen worden sind, CSV und OGBL sich treffen werden, um darüber zu diskutieren.

Am Numm vum soziale Fortschrëtt, vun der Demokratie a vum Fridden

Den OGBL huet de 27. Abrëll 2017 zu Diddeleng säin traditionelle Meeting am Virfeld vum 1. Mee gehalen, während dem säi President, den André Roeltgen, Stellung geholl huet zu dene wichtegsten Themen vun der sozialer Aktualitéit. Ausschnëtter.

„Et ass erlaabt d’Visioun vun engem Modell Lëtzebuerg am digitalen Zäitalter ze hunn.
Eng Visioun, déi ouni eng staark Gewerkschaft net denkbar ass.
An dat kann nëmmen eng Gewerkschaft vun der Stäerkt, der Eenheet an der Onofhängegkeet sinn.
Eng Gewerkschaft vun alle Beruffer a Qualifikatiounen, vum ëffentlechen a privaten Aarbechtsstatut, op Mann oder Fra, op Lëtzebuerger oder Auslänner, op vun hei oder vun hannert der Grenz.
Eng Gewerkschaft déi d’läscht Joer hire grousse Rendez-vous mat hirer 100-järeger Geschicht hat. An déi am Joer 2017 de Rendez-vous mat haut a mat der Zukunft huet.
Fir de Fridden an Demokratie, fir e soziaalt Europa, fir e sozial fortschrëttlecht Lëtzebuerg. Fir eng gutt Ausbildung, fir eng gutt Aarbecht an e gutt Akommes a fir eng gutt Sozial Sécherheet fir jiddereen.
Dofir si mir prett. Dir alleguerten hei am Sall als Spëtzt vum OGBL, eis dausende vu Personalvertrieder an de Betriber an eis zéngdausende vu Memberen, déi hannert der féierender gewerkschaftlecher a sozialer Kraaft vu Lëtzebuerg stinn.
Vive eis 100 Joer al Sektioun Diddeleng. Vive eisen OGBL. A vive eisen 1. Mee.”

André Roeltgen, President vum OGBL
Diddeleng, de 27. Abrëll 2017

 


27. April 2017 – OGBL-Meeting zu Diddeleng


Riedner : Henri Kremer, President vun der Diddelenger OGBL-Sectioun – André Roeltgen, President vum OGBL


>> Rede des OGBL-Präsidenten bei Gelegenheit des Meetings vom 27. April 2017


Die Löhne müssen nach oben!

André Roeltgen, Präsident des OGBL
André Roeltgen, Präsident des OGBL

Die Wirtschaft Luxemburgs läuft auf vollen Touren und die Löhne steigen. Die erste Aussage trifft zu, die zweite nicht. Die Wirtschaft Luxemburgs läuft auf vollen Touren und die Dividenden und Profite der Aktionäre und Unternehmer steigen. Diesmal sind beide Aussagen richtig. Und deshalb kündigt sich für Luxemburg eine Welle von Tarifkonflikten an.

Nahezu alle Wirtschaftsbereiche Luxemburgs sind betroffen. Die Industrie, der Bau und das Handwerk, der Bank- und Finanzbereich und viele andere Bereiche des Dienstleistungswesens. Der OGBL als führende Gewerkschaft Luxemburgs steht vor großen Herausforderungen. Die manifeste Strategie der Lohnblockade der luxemburgischen Patronatsverbände muss durchbrochen werden.

So beispielsweise im Bausektor. Vor versammelter Presse entzückt sich die Patronatsorganisation FEDIL über den wirtschaftlichen Boom. Gegenüber den Beschäftigten kehrt sich das Ganze ins Gegenteil um: in den Kollektivvertragsverhandlungen verzögert sie zunächst die Verhandlungen, um dann zum völlig abwegigen Angriff auf die Löhne und Arbeitsbedingungen überzugehen. Verschlechterung der Jahresprämie, Ablehnung der Erhöhung der Löhne und die Versauung der Arbeitszeiten durch die Forderung der Einführung einer jährlichen Referenzperiode. Ein Déjà-vu zu 2013. Damals gab das Patronat erst nach, nachdem über 90% der Beschäftigten in der Urabstimmung den Streik beschlossen hatten. Der OGBL hat die Mobilisierung eingeleitet und ruft das gesamte Salariat des Bausektors dazu auf, sich angesichts der skandalösen Verhandlungslinie der Arbeitgeber auf den Sozialkonflikt vorzubereiten und weiter massiv dem OGBL beizutreten. Mit dem OGBL wird es keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geben! Die Betriebsgewinne müssen den Weg in die Lohntüte finden! Der OGBL ruft die Patronatsorganisation dazu auf, eine weitere Konfliktverschärfung zu vermeiden, indem sie ab sofort eine positive Lohnverhandlung mit dem OGBL einleitet. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass 8 Jahre nach der gesetzlichen Einführung des Einheitsstatuts es bis zur Gegenwart noch immer keinen einheitlichen Kollektivvertrag gibt, der die ehemaligen Privatbeamten und Arbeiter zusammenführt. Die gesetzliche Frist dafür ist jetzt abgelaufen.

So beispielweise im Bankenbereich. Die Frage, wohin die Produktivitätsgewinne und die Wirtschaftsresultate in diesem Bereich hinfließen, ist angesichts der realen Lohnentwicklung für das Personal der Banken sehr schnell beantwortet: seit 2010 wurde das Personal mit einer linearen Erhöhung von 1% abgespeist! 0,125% im Jahresdurchschnitt! In den oberen Etagen, bei den Managern und bei den Aktionären sieht die Welt anders aus. Es besteht Nachholbedarf bei der realen Lohnentwicklung und es besteht Nachholbedarf bei den Arbeitsbedingungen. Der OGBL ruft die ABBL dazu auf, ein substantielles Lohnangebot auf den Verhandlungstisch zu legen. Und der OGBL fordert, dass die beruflichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen des Personal besser gegen inhumane Arbeitsintensivierungen und profitorientierte Auslagerungen geschützt werden. Angesichts der Tatsache, dass das Bankenpatronat tausende von Beschäftigten fälschlicherweise als Kaderpersonal bezeichnet und diese ihrer kollektivvertraglichen Rechte beraubt, drängen sich ebenfalls gesetzgeberische Maßnahmen auf.

So beispielweise in vielen Betrieben im Industriebereich. Während der Wirtschaftskrise wurden Löhne abgebaut und verschlechtert. Die Krise gibt es nicht mehr und die Lohnverluste müssen jetzt zurückgenommen werden. Das krisenbedingte Absenken der Anfangslöhne muss aufgehoben werden. Darüber hinaus müssen die Stammbelegschaften in ihren Arbeitsbedingungen gestärkt und gegen die salariatsfeindliche Interimsarbeit, eine Form des Outsourcings, geschützt werden. Und wann wird endlich die Stahltripartite erfolgreich im Interesse der Stahlbeschäftigten abgeschlossen?

So beispielsweise in vielen anderen Dienstleistungsbereichen, wo für den OGBL Tarifkonflikte bereits akut sind oder sich ankündigen. Bei den Sicherheitsfirmen, bei der Universität Luxemburgs, bei den Centres de Recherche publics, bei Luxairport, bei den Liftbauern, bei …

Zum Tarifkonflikt im gesamten luxemburgischen Gesundheits- und Sozialwesen ist bereits vieles gesagt worden. Vom OGBL und von der Regierung. Die Streikvorbereitung gegen das skandalöse Handeln des Patronats dieses für die Gesamtbevölkerung wichtigen öffentlichen Dienstleistungsbereichs ist angelaufen. Die Unterschrift des Patronats unter die vom OGBL geforderten neuen Laufbahnen ist die einzige Lösung für die Abwendung des Arbeitskampfes. Niemand sollte einen Zweifel am Ausgang der sich anbahnenden Urabstimmungen der Mitglieder des OGBL haben. Niemand sollte aber auch den Schaden unterschätzen, den die “Manager” dieser über staatliche und Versicherungsgelder finanzierten Betriebe – vom Roten Kreuz bis zu den Krankenhäusern wie CHL, Hôpitaux Robert Schuman Kirchberg – bereits jetzt den Arbeitsbeziehungen zugefügt haben. Dieser wird nicht so leicht auszubügeln sein und über Jahre nachwirken. Und bereits jetzt stehen neue Fragen im Raum. Wie beispielsweise die, ob zukünftige Kollektivvertragsverhandlungen nicht in eine neue Vernetzung mit den allgemeinen Gehälterverhandlungen im gesamten öffentlichen Dienstleistungsbereich Luxemburgs gebracht werden müssen.