Un arrêt scandaleux et anti-européen

Dans un arrêt du 16 février 2017, la Cour administrative vient de confirmer, sur appel de l’Etat, la pratique anti-européenne du gouvernement qui vise à déduire l’aide personnalisée pour le logement (APL) – payée en France aux étudiants – de l’aide financière pour étudiants, mais seulement lorsqu’elle est … payée aux résidents français.

Les étudiants résidant au Luxembourg et étudiant en France pourront par contre la garder, car la loi rend possible cette différenciation.

Cet arrêt, qui touche aussi les frontaliers luxembourgeois travaillant au pays, est scandaleux à plusieurs points de vue:

1)       Pendant plus d’un siècle, les étudiants luxembourgeois, dont beaucoup de juristes, ont pu profiter du système universitaire français gratuit. Et ils ont profité aussi de l’APL depuis son introduction pour leurs logements en France.

2)       Cet arrêt est un véritable déni de justice. Jamais la Cour administrative, bien que régulièrement sollicitée, n’a daigné poser à la Cour de Justice de l’Union Européenne la question préjudicielle sur la nature de prestation familiale de l’aide financière pour étudiants, lui posant seulement des questions en rapport avec son caractère d’avantage social accordé aux travailleurs frontaliers … et, à présent, elle se réfère à une prétendue “jurisprudence constante” dont elle a elle-même contribué à biaiser le cadre.

3)       A l’inverse, lorsqu’il s’agit d’appliquer un régime de non-cumul propre au Luxembourg – et d’ailleurs non prévu dans la réglementation sur la libre circulation des travailleurs – la Cour administrative, au travers d’une «vision de réalisme économique», reconnait que les APL constituent pour le ménage auquel appartient l’étudiant «un soulagement de la charge de ses frais d’étude» – qualification qu’adopte généralement la CJUE pour désigner les … prestations familiales.

Il en découle que l’aide pour étudiants ne serait pas une prestation familiale en elle-même, mais des prestations familiales pourraient en être déduites, par l’effet d’un système de non-cumul national non prévu par la législation européenne et contraire au système de non-cumul européen en matière de prestations familiales.

L’OGBL est en train d’étudier la possibilité d’une plainte contre l’Etat luxembourgeois pour fausse application des textes européens tant par son législateur que par ses tribunaux, car cet arrêt, faiblement motivé en droit, et essentiellement animé par des considérations comptables d’Etat, est définitif alors qu’un recours en cassation n’est pas prévu dans l’ordre juridique administratif.

Communiqué par l’OGBL
le 24 février 2017

Von Ronald zu Donald

André Roeltgen, Président de l‘OGBL
André Roeltgen, Präsident des OGBL

Trump ist kein Ausrutscher oder Zufall der Weltgeschichte.

Seine Machtübernahme in den USA ist das historische Produkt einer wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Entwicklung, die in der angelsächsischen Welt Ende der 70er- und im Verlauf der 80er-Jahre unter dem amerikanischen Präsidenten Ronald Reagan und der britischen Premierministerin Margareth Thatcher ausgelöst wurde.

Reaganomics und Thatcherismus, die Inbegriffe für die politische Umsetzung der (ultra)liberalen Wirtschafts-theorien der Chicagoer Schule, entfesselten jene Liberalisierung der kapitalistischen Wirtschaft und Finanzwirtschaft, die zu einer Verteilungskrise des erwirtschafteten gesellschaftlichen Reichtums geführt hat, wie sie die Menschheit seit ihrem Bestehen noch nicht erlebt hat. Mittlerweile besitzt die gesamte ärmere Hälfte der Weltbevölkerung weniger als die 8 reichsten Männer der Welt. 409,1 Milliarden Dollar gegen 426,2 Milliarden Dollar!

Dass der reichste Mensch, Bill Gates, über ein Nettovermögen von 75 Milliarden Dollar verfügt, hat er in erster Linie der Reaganomics, dem Thatcherismus zu verdanken und nicht Microsoft! Der durch die neoliberale Politik und Ideologie entfesselte kapitalistische Marktliberalismus hat eine Spirale des weltweiten Fiskal-, Sozial- und Lohn-dumpings ausgelöst, die Tag für Tag, Stunde um Stunde, die soziale Ungleichheit in der ganzen Welt auf neue Rekordhöhen hebt. Wie viele soziale, politische und kulturelle Krisen, wie viele zerrüttete Staaten, autoritäre Regime, Bürgerkriege und Kriege gehen auf ihr Konto?

Seit längerem machen die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krisen auch nicht mehr vor den reichen Ländern der sogenannten freien westlichen Welt halt. Die soziale Verarmung von erheblichen Teilen der amerikanischen Mittelschicht hat Donald Trump den Weg zur Präsidentschaft geebnet. Und in Europa? Laut OXFAM besitzen in Deutschland 36 Milliardäre so viel Vermögen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung und das reichste Prozent rund ein Drittel des gesamten Vermögens.

Die Annahme ist berechtigt, dass die für Deutschland festgestellte massive Schieflage bei Vermögen und Verteilung der Wirtschaftsresultate auch für Europa insgesamt zutrifft. Die Verteilungskrise ist der Grund dafür, dass der europäische Integrationsprozess seine bislang schwerste politische Krise erfährt.

Eine politische Krise, die Europa nicht gewinnen kann, wenn es die Lösung der Verteilungskrise nicht zur obersten Priorität, zur Dringlichkeitsstufe seiner politischen Agenda macht. Für Europa ist die Umverteilung von oben nach unten zur existentiellen Notwendigkeit geworden. Jede andere Option wird die europazersetzenden nationalistischen und populistischen Bewegungen und Parteien weiter stärken. Jede politische Partei, die vorgibt ein gemeinsames Europa zum Wohl seiner Bürger vertreten zu wollen, muss die Verteilungsfrage bei den Produktivitätsgewinnen aufwerfen, und zwar in Richtung besserer Reallöhne. Sie muss ebenfalls offensiv für die dringliche Stärkung und für den fortschrittlichen Wiederaufbau des Sozial- und Wohlfahrtsstaates wirken.
Jedes europäische Land braucht die notwendigen haushaltspolitischen Spielräume für gute öffentlich-solida-rische Sozialversicherungen, staatliche Dienst- und
Sozialleistungen, sowie für öffentliche Investitionen in Bildung, Gesundheit und in zukunftsorientierte und umweltschonende Infrastrukturen. Dies wird ohne eine tiefgreifende Kurskorrektur in der Fiskalpolitik nicht möglich sein. An einer signifikant höheren Besteuerung der Kapitaleinkünfte, der multinationalen Konzerne und der hohen Einkommen und Vermögenswerten wird kein Weg vorbeiführen.

Die soziale Marktwirtschaft neu und vor allem europäisch zu definieren ist das Gebot der Stunde, nachdem der Wirtschaftsliberalismus bei der Gestaltung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes, einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik und der Währungsunion versagt hat.

Auch in Bezug auf den „Freien Handel“ über Europa hinaus ist eine Kurskorrektur vonnöten. Wir sind meilenweit von gleichberechtigten Handelsbeziehungen zwischen den Ländern und Erdteilen entfernt. Im neoliberalen Weltbild wirtschaftlicher Handelsbeziehungen sind soziale, ökologische und demokratische Spielregeln nicht vorgesehen. Dabei wären sie die besten Waffen gegen Protektionismus und drohende Handelskriege.

Doch solange es die multinationalen Konzerne sind, die der Politik die Spielregeln des Welthandels und der interna-tionalen Investitionen vorschreiben, bleiben die Interessen der Weltbevölkerung außen vor. Wasser auf die Mühlen von Trump und Konsorten.
Die USA verlieren mit Trump. Europa verliert mit Le Pen, Wilders, Petry.

Aber die Bevölkerung Europas ist verunsichert und sozial verletzt. Wenn die Politik sie für Europa wieder gewinnen will, dann muss sie der Verteilungskrise und der sozialen Ungleichheit radikal entgegensteuern.

Anstieg der Ungleichheiten, Zusammenbruch des neoliberalen Modells


Der OGBL-Nationalvorstand hat sich am 31. Januar 2017 in Düdelingen getroffen. Auf der Tagesordnung dieses ersten Treffen des Jahres standen unter anderen eine Analyse der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Situation, die Vorbereitung des OGBL-Aktionsprogramms für 2017, eine Analyse der laufenden politischen Themen, die Vorbereitung der Sitzungen im Rahmen es Europäischen Semesters und eine Analyse der Situation in den Unternehmen.

réunion du Comité national OGBL DudelangeDer OGBL-Nationalvorstand ist zuerst einmal mehr auf den kürzlich veröffentlichten OXFAM-Bericht zurückgekommen, der wiederum, am Anfang dieses Jahres 2017, auf die wachsenden Ungleichheiten in unseren Gesellschaften hinweist. Laut dieser Studie, besitzen die acht reichsten Menschen der Welt zusammen 426,2 Milliarden Dollar, mehr Reichtum wie die ärmste Hälfte der Weltbevölkerung. Andere ebenso skandalöse Zahl: Der eine Prozent der reichsten Menschen der Welt besitzt ebenso viel wie die restlichen 99%. Und im Gegensatz zu einer verbreiteten Meinung betrifft dieses Phänomen bei Weitem nicht nur die ärmsten Länder der Welt. Als Beweis dafür, die Situation in unserem Nachbarland Deutschland, in dem 36 Milliardäre so viel besitzen wie die ärmste Hälfte der Bevölkerung, und wo der reichste Prozent der Bevölkerung ein Drittel des gesamten nationalen Reichtums besitzt. Die sozialen Ungerechtigkeiten sind zu keinem Zeitpunkt der Geschichte so markant gewesen. Für Luxemburg gibt es keine Zahlen. Aber man braucht nicht daran zu zweifeln, dass die Situation viel anders ist.

Im Gegensatz zu dem was einige Kommentatoren zu denken vermögen, so ist die kürzliche Erwählung Donald Trumps zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika für den OGBL alles außer ein Ausrutscher der Weltgeschichte. Weiteres Anwachsen der Ungleichheiten, Massenarbeitslosigkeit, Fehlen sozialer und beruflicher Perspektiven, Armut, soziale Unsicherheit, Verschlechterung der Lebensqualität: es ist kein Wunder, dass auf die Wirtschafts- und Sozialkrise, die wir seit mehreren Jahren erleben, jetzt eine tiefe politische Krise folgt, deren symbolträchtigster Ausdruck Trump darstellt. Der OGBL wurde es nicht müde die falschen Politiken an den Pranger zu stellen, die dies möglich gemacht haben. Wir erleben heute ganz einfach den Zusammenbruch des neoliberalen Modells, das Anfang der 1970er-Jahre eingeführt wurde.

Die Zeichen des Zusammenbruchs des neoliberalen Modells sind ebenfalls mehr als deutlich auf dem europäischen Kontinent spürbar. Die Zukunft der Europäischen Union ist demnach zurzeit unsicher. Überall haben die populistischen und rechtsextremen Parteien den Wind in den Segeln, während wichtige Wahlen in diesem Jahr in mehreren Ländern anstehen (Niederlande, Frankreich, Deutschland). Diese Bewegungen und Parteien entnehmen ihren Nährstoff der katastrophalen sozialen Situation, die die während der vergangenen 35 Jahren geführten Politiken mit sich gebracht haben. Es reicht schon in der nahen Vergangenheit an die verheerenden Entschlüsse zu denken, die im Rahmen der Griechenlandkrise getroffen wurden.

Der OGBL stand immer und steht auch immer für die europäische Integration. Und gerade deshalb unterstreicht er, dass es nunmehr absolut dringend ist, einen Politikwechsel in Europa durchzuführen. Wenn man wirklich effizient gegen die sozialen Ungerechtigkeiten kämpfen will und die politischen Fehler revidieren will, die bisher gemacht wurden, dann gibt es nur einen Ausweg: Es muss auf europäischer Ebene einen politischen Kurswechsel geben. Dies bedeutet, dass den Austeritätspolitiken endgültig ein Ende gesetzt werden muss, den Politiken, die Sozial-, Lohn- und Steuerdumping erlauben, und dass endlich mit den Angriffen auf den Wohlfahrtsstaat und die Sozialversicherungssysteme aufgehört werden muss. Diese Angriffe sind nämlich das Gift das Tag für Tag die sozialen Ungerechtigkeiten verschärfen, und die die Gefahr in sich bergen, uns wahre politische Katastrophen zu bescheren.

Die letzten Empfehlungen der Europäischen Kommission lassen endlich einige positive Signale erscheinen, doch sind diese zu bescheiden und werden nicht ausreichen. Die Dringlichkeit der Lage erfordert viel weiter zu gehen. Die Austeritätspolitik und die Sparpolitiken müssen endlich enden.

Was Luxemburg betrifft, so begrüßt der OGBL den politischen Richtungswechsel, den die Regierung 2016 eingeleitet hat. Der Widerstand des OGBL gegen den „Zukunftspak“ hat begonnen, Früchte zu tragen. Ein Großteil der Forderungen, die der OGBL im Rahmen seiner Kampagne zum „Sozialpak“ vorgebracht hatte, wurden erfüllt (Steuererleichterungen für niedrige und mittlere Einkommen, Wiederaufwertung des Eltern-urlaubs, Reform des PAN-Gesetzes, Indexierung der Studienbeihilfen, usw.) Der OGBL erwartet von der Regierung, dass sie 2017 das weiterführt, was sie im vergangenen Jahr angefangen hat. Der Handlungsspielraum im Haushaltsbereich ist vorhanden. Luxemburg verfügt über die gesündesten öffentlichen Finanzen in Europa.


Das Aktionsprogramm 2017

Der OGBL fährt 2017 mit seiner Kampagne „E Sozialpak fir Lëtzebuerg“ fort, indem er sie durch neue Elemente vervollständigt:
– Der OGBL hat noch nicht bei all seinen Forderungen Zufriedenheit erlangt, insbesondere bei der Reform der Pflegeversicherung (wo nicht die geringste Verschlechterung toleriert werden wird), oder im Bereich der wirtschaftsbedingte Entlassung, des Arbeitsplatzerhaltungsplans und des Sozialplans (deren gesetzliche Stärkung sich mehr als notwendig erweisen)
– Der OGBL wird ebenfalls seinen Druck verstärken, um eine strukturelle Wiederaufwertung des sozialen Mindestlohns von 10% zu erreichen, der es zurzeit nicht ermöglicht in Luxemburg würdig zu leben. Diese Forderung wird begleitet sein durch eine weiter angelegte gewerkschaftliche Tarifoffensive im Rahmen der Verhandlungen in den Unternehmen.
– Während sich Diskussionen über das Rentensystem ankündigen, will der OGBL eine weitgreifende Kampagne starten, um die Debatte über die Sozialversicherungen im Allgemeinen zu objektivieren, weit entfernt von den Horrorszenarien, die regelmäßig über sie angekündigt werden, indem auf ihren sozialen Stabilisierungsfaktor bestanden wird. Darüber hinaus hat der OGBL vor, einige Mythen zu entzaubern, wie zum Beispiel dass im Namen der generationsübergreifenden Solidarität, das Rentensystem, von dem die zukünftigen Generationen nicht mehr werden profitieren sollten, verschlechtert werden soll.
– Der OGBL wird außerdem 2017 eine ganze Reihe von Aktivitäten und Konferenzen organisieren, die in Verbindung sind mit der Digitalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft, die in vollem Gange ist. Diese Entwicklung birgt das Risiko in sich, weitgreifende Änderungen auszulösen, auf die das Salariat sich vorbereiten muss. Der OGBL unterstreicht auch abermals, dass er nicht tolerieren werde, wenn er nicht an allen Bereichen der Diskussionen über die Digitalisierung der Gesellschaft beteiligt wird, die die Regierung zu führen wünscht.
– Der OGBL hat ebenfalls vor, dieses Jahr tiefgründige Überlegungen anzustellen über die Wohnungskrise in Luxemburg, indem er Beiträge einbringt.
– Schließlich wird der OGBL sich ganz besonders der Diskriminierung annehmen, mit der sich die Grenzgänger regelmäßig konfrontiert sehen, bei denen es sowohl um arbeits- als um sozialrechtliche Themen geht.


Arbeitszeitverkürzung im Rahmen der Digitalisierung der Wirtschaft

Der OGBL-Nationalvorstand hat die Ankündigungen des Wirtschaftsministers aufgegriffen, der Anfang des Jahres eine mögliche zukünftige Arbeitszeitverkürzung erwähnt hat. Wie der Minister dem OGBL bestätigte, hatte er nicht vor eine neue Diskussion über das PAN-Gesetz, das eben reformiert wurde, loszulösen, vielmehr aber eine strategische Diskussion im Rahmen der Digitalisierung der Wirtschaft.


Mathias Hinterscheid – ein Leben für die Gewerkschaftsbewegung

Mathias_HinterscheidKurz vor Jahresende 2016, dem Jahr in dem der OGBL hundert Jahre freie Gewerkschaften in Luxemburg feierte, erfuhren wir die traurige Nachricht, dass der frühere Verbandspräsident Mathias Hinterscheid nach langer Krankheit verstorben ist.

Mathias, den Gewerkschaftsmilitanten besser bekannt als „Mett“ Hinterscheid, wurde am 26. Januar 1931 in Düdelingen als Sohn einer Arbeiterfamilie geboren. Nach der Grundschule in Düdelingen besuchte Mett Hinterscheid zunächst das hauptstädtische Athenäum, bevor er eine Hüttenschlosserlehre im Werk ARBED-Düdelingen und an der Gewerbeschule Esch/Alzette begann.

Bereits zu Beginn seiner Tätigkeit als Hüttenschlosser, im Alter von 15 Jahren, schloss er sich im Oktober 1946 dem Letzeburger Arbechterverband (LAV) an; dementsprechend feierte er 2016 70 Jahre ununterbrochene Verbandszugehörigkeit.

Er ist zunächst in der LAJ, der Jugendorganisation des Verbands aktiv, ab 1955 auch im Vorstand der Düdelinger Lokalsektion. 1956 wird er für den LAV in den Vorstand der ARBED-Krankenkasse und der Alters- und Invalidenversicherungsanstalt der ARBED in Düdelingen gewählt.

Als Anfang 1958 zwei Sekretärsposten beim LAV ausgeschrieben werden, bewirbt sich Hinterscheid und wird als bester Kandidat zurückbehalten. Er tritt den Posten des hauptamtlichen Sekretärs für Jugendfragen, gewerkschaftliche Bildung und Propaganda (d.h. Verantwortlicher für die Presseabteilung) zum 15. Februar 1958 an und übt diese Funktion während der nächsten fünf Jahre aus.

Nachdem zwischen dem LAV und der FNCTTFEL Anfang 1963 vereinbart worden war, dass der LAV einen hauptamtlichen Sekretär freistellen soll, um die Koordination des gemeinsamen CGT-Sekretariats zu übernehmen (dessen Fortbestehen zu diesem Zeitpunkt in Frage gestellt war), beschließt der LAV-Hauptvorstand am 28. Januar 1963 einstimmig, dass dies Mathias Hinterscheid sein soll. Hinterscheid wird dann auch am 10. Februar 1963 von der CGT-Vorständekonferenz zum neuen Generalsekretär der CGT bestimmt.

Im Mai 1970 wird Mathias Hinterscheid dann einstimmig zum Präsidenten des LAV gewählt, nachdem Benny Berg aufgrund des vom XXIII. LAV-Kongress vom 9.-11. Mai 1970 in Differdingen getroffenen Beschlusses der Unvereinbarkeit zwischen einem nationalen politischen Mandat und dem Posten des LAV-Präsidenten und Generalsekretärs sein Amt als Präsident aufgegeben hatte. Im November 1970 wird er ebenfalls zum Präsidenten der CGT gewählt, nachdem Roby Meis den freigewordenen Posten des hauptamtlichen Generalsekretärs übernommen hat.

In die Präsidentschaft Mathias Hinterscheids fallen die Gründung des nationalen Gewerkschaftsrats aus LAV, FEP und LCGB, sowie eine umfassende Statutenreform 1972. Vor allem aber bleiben die Großdemonstration und der nationale Streiktag vom 9. Oktober 1973 ein prägendes Ereignis seiner Zeit an der Spitze des LAV. Zusammen mit dem LAV-Generalsekretär Antoine Weiss spricht Hinterscheid am 9. Oktober vor nicht weniger als 32.000 Teilnehmern auf dem hauptstädtischen Knuedler.

Im Juni 1976 gibt Hinterscheid die Präsidentschaft des LAV an Antoine Weiss und die Präsidentschaft der CGT an John Castegnaro ab, um fortan auf europäischer Ebene tätig zu sein. Er wird in London zum Generalsekretär des erst drei Jahre zuvor gegründeten Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) gewählt, eine Funktion, die er während nicht weniger als 15 Jahren, von 1976 bis 1991 ausübt. Bis heute ist die Mandatsdauer Hinterscheids an der Spitze des EGB unerreicht.

Als Hauptverantwortlicher des EGB-Sekretariats in Brüssel stabilisiert Hinterscheid die noch junge Struktur, die einige Startschwierigkeiten kannte. In seiner Mandatszeit nimmt der EGB stark an Mitgliedern und angeschlossenen Gewerkschaften zu.

Vor dem politischen Hintergrund des Aufkommens des Neoliberalismus und in einer wirtschaftlichen Lage, die noch von den Auswirkungen der Öl- und Stahlkrise der 1970er geprägt ist, verteidigt der EGB unter Hinterscheid den Aufbau eines sozialen Europas, tritt ein für Arbeitszeitverkürzungen und Vollbeschäftigung und fordert die Grundlagen für ein europäisches Kollektivvertragssystem und für branchenübergreifende Vereinbarungen zwischen Sozialpartnern zu legen. Die Vorstellungen des EGB werden in einem von Hinterscheid zusammengestellten Sammelband mit dem Titel Vivre et travailler autrement en Europe : bilan et perspectives d’un espace social européen dargelegt, das 1987 mit einem Vorwort des Kommissionspräsidenten Jacques Delors erscheint.

Unter dem Vorsitz von Delors beteiligt sich Hinterscheid 1985 an den sogenannten Gesprächen von „Val Duchesse“, bei denen die Grundlagen für eine Erneuerung des Sozialdialogs auf europäischer Ebene gelegt werden.

1991, anlässlich des 7. EGB-Kongresses in Luxemburg, gibt Mathias Hinterscheid sein Amt als EGB-Generalsekretär auf und tritt in den wohlverdienten Ruhestand.

Nichtsdestotrotz bleibt er in den darauffolgenden Jahren als aktiver Beobachter der luxemburgischen und europäischen Politik und Gewerkschaftsszene aktiv. Von 1998 bis 2008 gehört er ebenfalls dem Verwaltungsrat der luxemburgischen Zentralbank an.

Mathias Hinterscheids Sohn Henri Hinterscheid war übrigens von 1979 bis 1989 erster Präsident des neu gegründeten OGBL-Berufssyndikats „Gesundheit und Sozialwesen“.

Mit Mathias Hinterscheid verliert die Gewerkschaftsbewegung eine markante Persönlichkeit, die wesentlich dazu beigetragen hat, die freien Gewerkschaften in einer Zeit entscheidender gesellschaftlicher, sozialer und wirtschaftlicher Umbrüche neu aufzustellen und damit die Grundlagen für die Entwicklung vom LAV hin zum OGBL geschaffen hat. Auch sein Engagement für die europäische Gewerkschaftsbewegung bleibt prägend bis in die heutige Zeit.

Mathias Hinterscheid wird uns allen als herausragende Figur der freien Gewerkschaftsbewegung in Erinnerung bleiben.

Der trauernden Familie unser tiefes Beileid.

Die Exekutive des OGBL.

Neue Leistungen der Krankenversicherung!

Young attractive woman being manipulated by physiotherapistBei der Reform der Krankenversicherung, 2010, war die finanzielle Situation der Gesundheitskasse (CNS) defizitär. Bei der besagten Reform wurden Maßnahmen ergriffen, um den Haushalt der CNS zu sanieren.
In diesem Zusammenhang erinnert der OGBL daran, dass es hauptsächlich die Versicherten und die Patienten sind, die zur Sanierung der Finanzsituation der CNS beigetragen haben. Deswegen hat der OGBL bei jeder Sitzung der Quadripartite mit Nachdruck darauf bestanden, dass die Versicherten von Kompensations- und Verbesserungsmaßnahmen profitieren müssen, wenn es um die Kostenübernahme von zahn- und augenärztlicher Behandlungen geht.
Ebenso vertritt der OGBL die Meinung, dass die CNS auch die Kosten der Alternativmedizin (Chiropraktik, Osteopathie, Homöopathie sowie andere alternativen Therapien) übernehmen müsste.
Bei der Sitzung der Quadripartite der Sozialversicherung am 26. Oktober 2016, wurde festgehalten, dass Anfang 2017 Arbeitsgruppen geschaffen werden, um diesbezügliche Vorschläge zu erarbeiten, die bei der nächsten Quadripartite-Sitzung im Frühjahr 2017 vorgestellt würden.
In der Zwischenzeit, damit die Versicherten schnell davon profitieren können, hat der CNS-Direktionsvorstand mehrere Gesundheitspflegeleistungen beschlossen, die nur Statutenanpassungen der CNS benötigen, nicht aber Anpassungen der Sozialversicherungsgesetzgebung.
Hier eine unvollständige Aufzählung der Hauptleistungen, die vom CNS-Direktionsvorstand gestimmt wurden, und die ab dem 1. Januar 2017 von der Krankenversicherung übernommen werden.
1) Im Ausland bewilligte Kuren für minderjährige Kinder
Bei einer von der CNS im Ausland bewilligten Kur für einen Minderjährigen werden die Aufenthaltskosten einer Begleitperson von der Krankenversicherung übernommen, wenn der Antrag hierfür formell gestellt wurde und bis zur Summe, die von Artikel 79 der Statuten vorgesehen ist (Neuer Artikel 30, Absatz 2 der CNS-Statuten).
2) Augenärztliche Pflege
a)    Ab dem 1. Januar 2017 wird die Krankenversicherung die Kosten für Kontaktlinsen übernehmen, nicht mehr erst ab einer Dioptrie von über 8, sondern schon ab einer Dioptrie von 6. (Neuer Artikel 122, Absatz 1, Punkt 1 der CNS-Statuten).
b)    Die CNS reduziert die einzuhaltende Erneuerungsfrist für Kontaktlinsen von 4 auf 3 Jahre, wenn es keine Veränderung der Dioptrie oder präzise ärztliche Indikation gibt. (Neuer Artikel 128 der CNS-Statuten).
c)    Der Direktionsvorstand der CNS hat beschlossen, dass die Kosten für organische Brillengläser bei sämtlichen Versicherten übernommen werden, und das ohne ordnungsgemäß begründetes ärztliches Attest (Neuer Artikel 116, Absatz 1, Punkt 2 der CNS-Statuten).
3) Vorbeugeprogramm gegen Darmkrebs
Im Rahmen des organisierten Früherkennungsprogramms für Darmkrebs, werden die Kosten der durchzuführenden technischen Vorgänge nicht zu Lasten der Versicherten sein, die am besagten Programm teilnehmen. (Neuer Artikel 35, Absatz 4, Punkt 3 der CNS-Statuten).
4) Zahnärztliche Pflege
a)    In der Tat wird die Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2017 die Kosten für lokale Anästhesie übernehmen, auch im Rahmen einer Zahnfüllung, was zurzeit nicht der Fall ist (Neuer Artikel 40, Paragraph 1 der CNS-Statuten).
b)    Die CNS hat es vorgesehen, die Kosten für Zahnsteinentfernung alle 6 Monate zu übernehmen anstatt wie bisher nur einmal im Jahr (Neuer Artikel 40, neuer Paragraph 4 der CNS-Statuten). Achtung: Eine Kostenbeteiligung von 12% wird immer zu Lasten des Versicherten bleiben.
5) Chirurgische Behandlung des Lipödems
Ab 1. Januar 2017 wird die Krankenversicherung die Kosten für die chirurgische Behandlung des Lipödems, Stufe 4, übernehmen, unter Vorbehalt der Erfüllung der statutarischen Bedingungen der CNS. (Anhang C der CNS-Statuten).
6) Behandlung mit Antibiotika
Den Apotheken wird gestattet, den Versicherten die Antibiotika in ausreichender Menge auszuhändigen, um eine Behandlung von maximal einem Monat zu garantieren (Neuer Artikel 108, neuer Abschlussabsatz der CNS-Statuten). Dies bringt es mit sich, dass der Versicherte nicht mehr ein zweites Mal zur Apotheke zurückkehren muss, um die von seinem Arzt verschriebene Behandlung zu Ende zu führen.
7) Änderungen bezüglich der physiotherapeutischen Massage
Eine neue Konvention zwischen der CNS und der „Association luxembourgeoise des kinésithérapeutes (ALK)“ sowie eine Revision der beschriebenen Behandlungen wurde kürzlich finalisiert. Die Qualitätsnormen bezüglich der Infrastruktur wurden in dem neuen Abkommen festgelegt, sowohl was den Wartesaal, die Minimalfläche der Behandlungsräume, als auch der obligatorische Aushang von verschiedenen Informationen usw. betrifft. Was die Leistungen betrifft, so wurde Folgendes festgehalten: es ist verboten mehrere Patienten gleichzeitig zu behandeln, die Definition des Inhaltes der Patientenakte, die Minimaldauer einer Behandlung von 20 Minuten, usw.… Darüber hinaus wurden die Verallgemeinerung der Entmaterialisierung der Dokumente sowie deren Übermittlungsfluss festgelegt.
Achtung: die Zahlungsweise – „Tiers payant“ – ist nur dann möglich, wenn der Antrag vom Physiotherapeuten selbst eingereicht wird. Wenn aber der Versicherte den Antrag für die Kostenübernahme stellt, muss er die Kosten vorschießen, und kann sie nachher zurückerstattet bekommen.
Die Übernahme von 70% der Behandlungskosten – für geläufige Pathologien – der physiotherapeutischen Massage bleibt unverändert. Jedoch sehen die CNS-Statuten im neuen Artikel 55 eine hundertprozentige (100%ige) Kostenübernahme vor, in begrenzt festgelegten Situationen – schwere Pathologien, post-operativen Behandlungen, Behandlungen von Kindern unter 18, Bilanz –. Der Versicherte ist verpflichtet sich eine standardisierte ärztliche Verordnung von seinem behandelnden Arzt zu besorgen, bevor er die Behandlung bei dem von ihm ausgewählten Physiotherapeuten beginnen kann.
8) Transport mit Ambulanz oder Taxi
Der Direktionsvorstand hat die statutarischen Vorkehrungen überprüft. Es wurde beschlossen die Lektüre der CNS-Statuten zu vereinfachen. Des Weiteren sind die verschiedenen Kostenübernahmeraten angehoben worden.
•    Taxi: Kilometerpauschale erhöht auf 1,60 Euro mit einem Festbetrag von 6,40 Euro pro Fahrt.
•    Ambulanz: Pauschale von 38 Euro und Kilometerpreis von 1,25 Euro.
9) Prothesen – Einführung von Therapieschuhen für Diabetikerfüße
Die neuen statutarischen Bestimmungen der CNS werden es vorsehen, seitens der Krankenversicherung die Kosten für Ausstattung für Diabetikerfüße zu übernehmen, wie z.B. orthopädische Sohlen oder Therapie- bzw. Orthopädieschuhe für den Diabetikerfuß.
Eine neue CNS-Webseite (www.cns.lu) wird ab dem 22. Dezember 2016 online gestellt. Die Webseite wurde dahingehend überarbeitet, dass für die Versicherten die Suche nach Informationen über das System der Kranken- und Mutterschaftsversicherung erleichtert wird.

Les salariés sont les grands oubliés de la réforme des faillites

faillitesUn projet de réforme relatif à la législation des faillites a été déposé récemment par le gouvernement. Or, si ce projet contient de nombreuses mesures visant à protéger davantage les entreprises et les employeurs, l’OGBL constate que les grands oubliés du projet demeure les salariés, qui restent pourtant les premières victimes d’une faillite.
Après avoir rencontré le ministre du Travail et le ministre de la Justice pour s’entretenir de ce «grand oubli», l’OGBL a organisé le 1er décembre une conférence de presse pour rendre publique ses critiques.

L’OGBL déplore tout d’abord qu’il ne soit pas prévu d’augmenter le plafond du «super-privilège» auquel ont droit les salariés victimes d’une faillite, visant à compenser les pertes auxquelles ils sont confrontés. Le «super-privilège» consiste en une garantie pour les salariés de ne pas se retrouver dans une situation encore plus précaire qu’ils ne connaissent déjà lors d’une faillite. Or, le plafond fixé actuellement à six fois le salaire social minimum se révèle très souvent insuffisant pour garantir ce à quoi ont pourtant droit en principe les salariés concernés. Ainsi, nombre d’entre eux (dont le salaire n’a souvent pas été payé au cours des mois précédent), subissent, en raison de ce plafond,  des pertes financières importantes (pouvant aller jusqu’à 10 000 euros dans certains cas). L’OGBL revendique dans ce contexte que le plafond du «super-privilège» passe à douze fois le salaire social minimum, permettant ainsi de donner toutes les garanties prévues en principe aux salariés victimes d’une faillite.

L’OGBL revendique ensuite une sérieuse réflexion portant sur la pratique des curateurs, qui est loin d’être homogène.  En fonction du curateur, les salariés ne connaissent en effet pas tous le même traitement, entrainant parfois de grands écarts en ce qui concerne les délais de versement des indemnités. L’OGBL plaide dans ce contexte pour une clarification de la procédure de créances et invite à une réflexion concernant une éventuelle professionnalisation des curateurs.

L’OGBL demande également que la procédure  de «rabattement» soit clarifiée, afin d’éviter des abus comme ils peuvent se produire actuellement. La procédure de «rabattement» désigne le fait que la faillite déclarée d’une entreprise, est finalement évitée par la justice. Actuellement, les obligations envers les salariés de la part de l’employeur concerné, qui rouvre donc son entreprise, ne sont pas suffisamment précises, occasionnant parfois des pertes d’emploi et des pertes financières.

L’OGBL revendique par ailleurs la possibilité pour un syndicat d’intervenir auprès des instances compétentes lorsque les salariés d’une entreprise sont confrontés  à des retards de versement de salaires de la part de leur employeur (ce qui précède souvent une faillite), au lieu, comme actuellement, que les salariés concernés soient obligés, à titre individuel, de se rendre devant les tribunaux pour réclamer leur salaire.

L’OGBL dénonce enfin la restriction prévue par le projet de loi en matière d’aide au réemploi. Actuellement, un salarié victime d’une faillite qui retrouve un nouvel emploi dont le salaire est inférieur à celui qu’il connaissait auparavant, se voit verser pendant 48 mois une compensation de la part de  l’Adem, lui permettant d’atteindre 90% de son ancien salaire. Le projet de loi prévoit de maintenir cette aide au réemploi, mais uniquement  pour les salariés qui affichent une ancienneté d’au moins deux ans dans l’entreprise qui a fait faillite. Une restriction qui va avant tout venir pénaliser les jeunes salariés. L’OGBL s’oppose fermement à cette restriction.