Der OGBL antwortet der UEL

Am 20. Juni stellte der OGBL seine Forderungen an die politischen Parteien im Hinblick auf die Parlamentswahlen im Oktober vor (siehe Juli-Ausgabe des Aktuell). Zehn Tage später tat die UEL das Gleiche. Der Nationalvorstand des OGBL analysierte und kommentierte am 4. Juli, anlässlich seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, den Forderungskatalog der Arbeitgeber.

Wenn es ein Thema gibt, das derzeit sowohl den OGBL als auch das Patronat beschäftigt, dann ist es der angekündigte Arbeitskräftemangel in Luxemburg, der sich bereits bemerkbar zu machen beginnt. Laut dem Patronat hängt der Wohlstand des Landes «von der Fähigkeit Luxemburgs ab, die Talente von morgen anzuziehen, auszubilden und zu mobilisieren. Nachhaltige Talente…». Auch wenn die Wortwahl mehr als fragwürdig ist, teilt der OGBL dennoch die Analyse und das Ziel, das sich die UEL gesetzt hat.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die von den Unternehmen angebotenen Arbeitsplätze so beschaffen sind, dass die, die sie besetzen, sie «dauerhaft» behalten können, mit anderen Worten: dass die Löhne und Arbeitsbedingungen es den Unternehmen ermöglichen, ihre Beschäftigten zu halten. Die von der UEL vorgeschlagenen Lösungen sind jedoch genau in diesem Punkt nicht zielführend. Die UEL schlägt nämlich vor, die Arbeitszeit weiter zu flexibilisieren, d. h. die Verfügbarkeit der Arbeitnehmer für ihre Unternehmen zu erhöhen. Glauben die Arbeitgebervertreter wirklich, dass sie die Attraktivität des luxemburgischen Arbeitsmarktes steigern können, indem sie von den Arbeitnehmern mehr Flexibilität abverlangen, obwohl viele von ihnen bereits heute Schwierigkeiten haben, Berufs- und Privatleben miteinander zu vereinbaren? Für den OGBL ist dieser Vorschlag der Patronatsseite völlig daneben.

Die UEL plädiert ansonsten ebenfalls für eine Flexibilisierung der Formen von Arbeitsverträgen. Ein Vorschlag, der unmissverständlich den Willen der Patronatsseite zum Ausdruck bringt, die Arbeitsplätze zu prekarisieren, und zwar insbesondere derer, die in die Arbeitswelt eintreten, der Jugendlichen. Der OGBL, für den der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI) der einzig wahre Arbeitsvertrag ist, der gelten sollte und daher ausgeweitet werden muss, widersetzt sich entschieden dieser Orientierung.

Eine weitere große Meinungsverschiedenheit betrifft die Besteuerung. Was schlägt die UEL vor? Wenig überraschend, die steuerliche Attraktivität für Unternehmen zu erhöhen, obwohl diese in den letzten beiden Legislaturperioden bereits von zwei Steuersenkungen profitiert haben, während die Haushalte eine ganze Reihe von Steuererhöhungen hinnehmen mussten. Für den OGBL ist klar, dass genau das Gegenteil geschehen muss: mehr Steuergerechtigkeit zwischen der Besteuerung der Haushalte und der Unternehmen sowie mehr Steuergerechtigkeit zwischen der Besteuerung der Arbeitseinkommen und der Besteuerung der Kapitaleinkommen.

Das Rentensystem steht ebenfalls ganz oben auf dem Fahrplan, den die UEL an die Regierung richtet. Seit Monaten versuchen die Arbeitgebervertreter, in der öffentlichen Debatte die Behauptung aufzustellen, dass das Rentensystem langfristig nicht tragfähig sei und daher jetzt reformiert werden müsse, um es zu erhalten. Die Realität sieht jedoch etwas anders aus. Gewiss, es gibt Projektionen, die insbesondere von der IGSS erstellt werden und die darauf hindeuten können, dass das System eines Tages aus dem Gleichgewicht geraten wird. Der OGBL möchte jedoch betonen, dass es sich hierbei lediglich um mathematische Modelle handelt, die auf einer Reihe von Indikatoren beruhen, deren tatsächliche Entwicklung (Geburten, Produktivität, Beschäftigung usw.) niemand vorhersagen kann, und die auf ein mögliches Ungleichgewicht in ferner Zukunft hinweisen. Spätestens seit den letzten drei Jahren (Covid-Pandemie, Krieg in der Ukraine mit seinen geopolitischen Auswirkungen, Energiekrise, Zunahme von Handelskonflikten) sollte sich jedoch jeder bewusst sein, dass es nicht möglich ist, so langfristig etwas vorherzusagen. Da kann man sich auch gleich auf eine Kristallkugel verlassen. Für den OGBL ist diese Art von Übung in der Tat nichts als Wahrsagerei.

Natürlich muss man die Zukunft vorhersehen können, aber eine greifbare Zukunft. Und im Moment befindet sich das luxemburgische Rentensystem in einer komfortablen Position. Der Ausgleichsfonds des Rentensystems weist derzeit Reserven in Höhe von 23,4 Milliarden Euro (23 400 000 000 Euro) auf. Das entspricht dem 4,29-fachen unserer derzeitigen Ausgaben. Es besteht also wirklich kein dringender Handlungsbedarf.

Im Gegenteil, der OGBL ist der Meinung, dass es an der Zeit ist, das Rentensystem zu verbessern und einige der Verschlechterungen, die die Reform von 2012 mit sich gebracht hat, zu korrigieren. Nach Berechnungen der Arbeitnehmerkammer werden die zukünftigen Rentner, auf die alle Auswirkungen dieser Reform zutreffen, einen Einkommensverlust von 23 bis 32 % im Vergleich zu denen haben, die vor dem Inkrafttreten der Reform pensioniert wurden. Darüber hinaus muss auch die Mindestrente unbedingt aufgewertet werden.

Und sollte das Rentensystem eines Tages in Schwierigkeiten geraten, plädiert der OGBL im Gegensatz zur UEL für eine Erhöhung der Beiträge (man muss wissen, dass Luxemburg einen der niedrigsten Beitragssätze in Europa aufweist) sowie der beitragspflichtigen Höchstgrenze, um die hohen Einkommen stärker zur Kasse zu bitten. Er plädiert sicherlich nicht für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters.

Eines ist sicher, in Anbetracht des vom Patronat vorgelegten Forderungskatalogs, werden die Diskussionen, die sich in den kommenden Jahren mit der UEL ankündigen, wahrscheinlich turbulent werden. Der OGBL ist sich dessen bewusst und wird an allen Fronten präsent sein, im Interesse der Arbeitnehmer, der Pensionäre und ihrer Familien.

Paulette Lenert, Sam Tanson, Marc Baum und Sven Clement: eine starke Koalition für die Menschenrechte

Die Spitzenkandidaten im Vergleich auf der Ebene “Menschenrechte und Unternehmen”

Trotz der hervorragenden Studie von Dr. Başak Bağlayan im Auftrag des Außenministeriums (gemäß Koalitionsprogramm) und der Feststellung, dass eine effektive nationale Gesetzgebung machbar ist, war die scheidende Regierung nicht bereit, ihre Verantwortung wahrzunehmen, wie es in den Nachbarländern (Frankreich und Deutschland) geschehen ist. Anstatt einen echten Prozess in Gang zu setzen, der die Unternehmen in die Verantwortung nimmt, hat das Außenministerium es vorgezogen, einen freiwilligen Pakt mit der Union des Entreprises Luxembourgeoises (UEL) zu schließen. Dieser Nationale Pakt ist zum jetzigen Zeitpunkt nichts anderes als Social- und Greenwashing. Die Initiative für eine Sorgfaltspflicht (Initiative pour un devoir de vigilance – IDV), die sich aus 17 Organisationen der Zivilgesellschaft zusammensetzt, hat einen Fragebogen an die Spitzenkandidaten der politischen Parteien geschickt. In diesem Fragebogen wurden die Spitzenkandidaten der Parteien, die sich während der Legislaturperiode zu Wort gemeldet haben, aufgefordert, sich klar und unmissverständlich zur zukünftigen Gesetzgebung in Luxemburg im Bereich Menschenrechte und Unternehmen zu äußern.

Die Fragen an die “Spëtzekandidaten”

Der Fragebogen an die “Spëtzekandidaten” berücksichtigte zwei unterschiedliche Szenarien, die jedoch beide zu einer nationalen Gesetzgebung führen würden.

Wenn Sie in einer zukünftigen Regierung Verantwortung tragen würden, würden Sie sich für die Umsetzung der folgenden Herausforderungen in Bezug auf die Sorgfaltspflicht in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt und Klima einsetzen?

Falls der Trilog auf der Ebene einer EU-Richtlinie scheitert, befürworten Sie die Ausarbeitung und Verabschiedung eines nationalen Gesetzes, das den internationalen Standards zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht entspricht, wie sie in unseren Nachbarländern wie Frankreich und Deutschland existieren?

Wenn eine EU-Richtlinie auf EU-Ebene verabschiedet wird, welche Herausforderungen sind Sie bereit, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt und Klima in nationales Recht zu bewältigen?

Die Spitzenkandidaten Paulette Lenert, Sam Tanson, Marc Baum, Sven Clément und Luc Frieden haben den Fragebogen beantwortet; für die DP hat Lex Delles anstelle von Xavier Bettel geantwortet und Fred Keup (ADR) hat nicht geantwortet. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Position der ADR zu bestimmten Punkten aus ihren Stellungnahmen in anderen Zusammenhängen bekannt ist.

Aus den Ergebnissen lassen sich einige wichtige Schlüsse ziehen, wer bereit ist, welche Verantwortung im Bereich Menschenrechte und Unternehmen zu übernehmen.

SZENARIO 1: Die Verhandlungen über eine Richtlinie auf EU-Ebene scheitern

Dieses Szenario bleibt leider eine Möglichkeit, da einige politische und vor allem wirtschaftliche Kreise auf ein Scheitern der Verhandlungen auf EU-Ebene setzen.

Was haben Luc Frieden, Lex Delles und Fred Keup gemeinsam?

Die von der Regierung in Auftrag gegebene Studie über die Möglichkeit, im Bereich Menschenrechte und Unternehmen gesetzgeberisch tätig zu werden, kam zu einem klaren und eindeutigen Ergebnis. Doch die Arbeit im interministeriellen Ausschuss zog sich aufgrund von Spannungen zwischen den beteiligten Ministerien in die Länge.

Auf die Frage an die Spitzenkandidaten der drei derzeitigen Regierungsparteien, wer im Falle eines Scheiterns des Richtlinienentwurfs eine nationale Gesetzgebung befürworten würde, sprachen sich Sam Tanson (déi gréng) und Paulette Lenert (LSAP) für eine Gesetzgebung in Luxemburg aus, wie sie in unseren Nachbarländern eingeführt wurde. Nur Lex Delles (DP) spricht sich gegen eine solche Gesetzgebung aus. Damit ist auch klar, wer sich in dieser Legislaturperiode am stärksten gegen eine Vorverlegung ausgesprochen hat.

Die Spitzenkandidaten Marc Baum und Sven Clement sprechen sich ebenfalls für eine nationale Gesetzgebung aus. Luc Frieden (CSV) lehnt wie der “Spëtzekandidat” der DP eine nationale Gesetzgebung ab. Vom Vertreter der ADR, der den Fragebogen nicht beantwortet hat, ist die Position der Partei bekannt: Die ADR ist gegen jede nationale Gesetzgebung, die jedes Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte verantwortlich macht.

SZENARIO 2: Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht in Luxemburg

Wenn die “Corporate Sustainability Due Diligence Directive” auf europäischer Ebene angepasst wird, muss eine Umsetzung in nationales Recht erfolgen. Das bedeutet, dass die EU-Mitgliedsstaaten – so auch Luxemburg – in bestimmten Bereichen über die Richtlinie hinausgehen können.

Paulette Lenert, Sam Tanson, Marc Baum und Sven Clement an der Seite der Opfer

Im Vergleich zu den Positionen anderer EU-Mitgliedstaaten ist das Engagement an der Seite der Opfer einer der positivsten Punkte der derzeitigen Regierung bei den Verhandlungen in Brüssel über eine Richtlinie.

Wer ist für die Umkehr der Beweislast zugunsten der Opfer von Menschenrechtsverletzungen, um einen effektiven Zugang zur Justiz zu gewährleisten? Diese Position von Sam Tanson, derzeit Justizminister, wird von den Spitzenkandidaten Marc Baum, Sven Clement und Paulette Lenert unterstützt, während Lex Delles und Luc Frieden gegen eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Opfer sind.

In einem zweiten Punkt sind sich die Spitzenkandidaten, die an der Umfrage teilgenommen haben, einig: Auf die Frage, ob ” die Gerichte anordnen können, dass Beweismittel, die sich in der Verfügungsgewalt des Unternehmens befinden, von diesem gemäß dem nationalen Verfahrensrecht offengelegt werden, vorbehaltlich der EU-Vorschriften und der nationalen Vorschriften über die Vertraulichkeit und die Verhältnismäßigkeit “, antworten alle mit “Ja”.

Luc Frieden für Rechenschaftspflicht des gesamten Finanzsektors – Lex Delles dagegen

In Bezug auf die Rechenschaftspflicht des gesamten Finanzsektors und insbesondere die Einbeziehung von Investmentfonds ist anzumerken, dass die Position der derzeitigen Regierung in fundamentalem Widerspruch zu internationalen Standards und insbesondere zu den Leitprinzipien der Vereinten Nationen steht. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die “United Nations Working Group on Business and Human Rights” in die Diskussion um diese Richtlinie eingeschaltet und im Juli 2023 eine Stellungnahme abgegeben hat, in der sie betont, dass die Leitprinzipien der Vereinten Nationen deutlich machen, dass die Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte uneingeschränkt für alle Finanzinstitute gilt.

Angesichts der großen Herausforderungen, die auf der Ebene der Investmentfonds noch zu bewältigen sind, und der Tatsache, dass die Verantwortung des Bankensektors auf der Ebene der UN-Leitprinzipien sehr begrenzt ist, ist diese Frage von großer Bedeutung, wenn Luxemburg wirklich den internationalen Standards entsprechen will, was in diesem Bereich offensichtlich nicht der Fall ist.

Luc Frieden von der CSV (ehemaliger Finanzminister) befürwortet ebenso wie Marc Baum, Sven Clement, Sam Tanson und Paulette Lenert die Einbeziehung des Finanzsektors und insbesondere der Investmentfonds in die Gesetzgebung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Sektors. Paulette Lenert weist jedoch darauf hin, dass man die Wettbewerbsrisiken analysieren und dann schrittweise vorgehen müsse.

Lex Delles begründet seine Ablehnung damit, dass Investmentfonds lediglich die Aufgabe hätten, das Vermögen der Anleger zu verwalten, und dass dieses Vermögen den Bestimmungen der Richtlinie unterliege.

Folglich ist festzuhalten, dass alle Spitzenkandidaten, die an der Umfrage teilgenommen haben, eine Rechenschaftspflicht des gesamten Finanzsektors befürworten, mit Ausnahme des Vertreters der DP. Dies spiegelt die derzeitige Position des Finanzministeriums wider.

Welche Unternehmen sollten in die Gesetzgebung einbezogen werden?

Wer ist dafür, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen einbezogen werden und dass die gesamte Wertschöpfungskette der Unternehmen in die Gesetzgebung einbezogen wird?

Diese beiden Fragen wurden von allen teilnehmenden Spitzenkandidaten mit “Ja” beantwortet, außer bei der Schwelle für Unternehmen (250 Mitarbeiter und Umsatz) oder der Spitzenkandidat der DP wollte zu diesem Zeitpunkt keine Antwort geben.

(Fast) Alle für eine Klimasorgfaltspflicht

Auf diese Frage antworteten alle Spëtzekandidaten, die an der Umfrage teilgenommen hatten, mit “Ja”, mit Ausnahme von Lex Delles (DP), der seine Enthaltung damit begründete, dass in der EU noch Triloggespräche stattfänden, denen er nicht vorgreifen wolle.

Paulette Lenert, Sam Tanson, Marc Baum und Sven Clement: eine starke Koalition für die Menschenrechte

Berücksichtigt man auch die Frage nach einer nationalen Gesetzgebung im Falle eines Scheiterns des Trilogs, so zeigt sich, dass die Spitzenkandidaten Marc Baum (déi lenk), Sven Clement (Piraten), Sam Tanson (déi gréng) und Paulette Lenert (LSAP) der folgenden politischen Parteien bei einem “Ja” zu allen sieben Fragen eindeutig am stärksten mit internationalen Menschen- und Unternehmensrechtsstandards übereinstimmen würden. Auch der Spitzenkandidat Luc Frieden von der CSV zeigt mit fünf “Ja”-Antworten auf sieben Fragen ein Engagement für Menschenrechte und Unternehmen. Lex Delles von der DP enthielt sich jedoch bei zwei Fragen einer klaren Antwort und gab drei negative Antworten auf die sieben Fragen. Der Kandidat der ADR hat nicht an der Umfrage teilgenommen, aber seine Partei bekennt sich in ihrem Wahlprogramm allgemein zu den UN-Leitprinzipien für Menschenrechte und Wirtschaft, ohne jedoch, wie in unserem Fragebogen gefordert, Details zu nennen.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass politische Parteien und Regierungen die UN-Leitprinzipien zwar im Allgemeinen unterstützen, aber nicht davor zurückschrecken, sich gegen die Leitprinzipien zu stellen, wenn es um die Einführung konkreter gesetzlicher Maßnahmen geht. So erklärt die derzeitige luxemburgische Regierung, dass sie auch “für eine Angleichung an internationale Normen und Standards im Bereich der Sorgfaltspflicht” sei. Im Gegensatz dazu setzt sich Luxemburg derzeit in den Verhandlungen auf EU-Ebene für eine Absenkung der internationalen Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln ein, insbesondere im Finanzsektor (einschließlich Investmentfonds).

Die Initiative für eine Sorgfaltspflicht fordert die Spitzenkandidaten und ihre politischen Parteien auf, sich bei möglichen Koalitionsverhandlungen für eine künftige Regierung zu positionieren und sich für die Einhaltung der UN-Leitprinzipien einzusetzen, um :

  • den Willen von 92% der Wohnbevölkerung, die sich für die Verabschiedung eines nationalen Gesetzes aussprechen, zu respektieren und eine nationale Gesetzgebung einzuführen, die internationalen Standards entspricht,
  • sich parallel dazu mit einer klaren und transparenten Position für eine wirksame und verschärfte Gesetzgebung auf der Ebene des Richtlinienvorschlags “Corporate Sustainability Due Diligence” einzusetzen,
  • sicherzustellen, dass der Staat, Unternehmen mit staatlicher Beteiligung und staatliche Stellen bei ihren eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten die Einhaltung der UN- und OECD-Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte vollständig und unverzüglich gewährleisten.

Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen dürfen bei diesen Verhandlungen nicht vergessen werden, und die Achtung der Menschenrechte und das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung müssen Teil der DNA der Unternehmen im Luxemburg des 21. Jahrhunderts sein.

Mitgeteilt von der Initiative für eine Sorgfaltspflicht in Luxemburg, den 21. September 2023

Nach den Wahlen ist vor den Wahlen

Während die Kommunalwahlen gerade erst hinter uns liegen, die letzten Schöffenratskoalitionen gebildet werden und die neuen Bürgermeister ungeduldig auf ihre Vereidigung warten, rücken die Parlamentswahlen nun mit großen Schritten näher.

Die politischen Parteien nominieren derzeit ihre Kandidaten für die Wahlen im Herbst und stellen ihre Wahlprogramme fertig.

Wir erwarten von den politischen Parteien, dass sie sich für den Erhalt, das normale Funktionieren und gegen jegliche Manipulation des Index einsetzen. Egal wie der wirtschaftliche Kontext aussieht, was den Index betrifft, wird es für uns auf diesem Punkt null Toleranz geben und wir werden selbstverständlich die Wahlprogramme diesbezüglich genau analysieren und die Erklärungen der Kandidaten während der Wahlkampagne verfolgen.

Ein weiteres Dossier, das uns beschäftigt, ist die Rentenfrage. Die politischen Debatten sollten sich eigentlich auf die aktuellen und dringenden Probleme wie den Wohnungsbau, die Ungleichheiten oder den ökologischen Übergang konzentrieren, aber leider ziehen es einige vor, das Thema der Rentenfinanzierung auf der Grundlage von völlig hypothetischen Szenarien bis zum Jahr 2070 anzugehen. Der OGBL wird keine weitere Verschlechterung unseres Rentensystems akzeptieren – Null Toleranz auch hier!

Die Berechnungen der Arbeitnehmerkammer zeigen im Übrigen, dass die Reform von 2012 bereits substanzielle progressive Verschlechterungen eingeführt hat, die vor allem die zukünftigen Rentner bis 2052 treffen werden. Die Reform von 2012, die angeblich für die jüngeren Generationen gedacht war, richtet sich in Wirklichkeit gegen die Jugendlichen von heute. Der OGBL fordert die Rücknahme dieser Reform und die vollständige Beibehaltung der durch die Reform von 2012 in Frage gestellten Anpassung der Renten an die Lebenshaltungskosten (Ajustement).

Ein Hauptthema der Wahlkampagne wird sicherlich die Besteuerung sein. Für den OGBL ist klar, dass das derzeitige Steuersystem nicht zufriedenstellend ist und sogar die Ungleichheiten verstärkt. Es reicht nicht aus, dass die Politiker diese wachsenden Ungleichheiten in Luxemburg regelmäßig anprangern, sie müssen konkret darauf reagieren. Und es gibt pragmatische Maßnahmen, die dies ermöglichen würden.
Zunächst müssen die Sozialleistungen erhöht werden, um ihre Effizienz wiederzuerlangen: In den letzten Jahren haben die Sozialtransfers das Armutsrisiko in Luxemburg immer weniger verringert.

Zweitens natürlich die Besteuerung, die der Königsweg zur Verringerung von Ungleichheiten ist. Und aus diesem Grund darf eine Steuerreform eben nicht, wie ich es erst kürzlich wieder von einem Spitzenkandidaten gehört habe, zu weniger Steuern für alle führen.

Eine Steuerreform, die diesen Namen verdient, wie sie die nächste Regierung umsetzen muss, muss mehrere Aspekte umfassen, um mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen.
Auf der Ebene der Steuertabelle: eine Steuerbefreiung bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, eine Verbreiterung der Stufen, um den „Mëttelstandsbockel“ abzuflachen, aber auch die Einführung höherer Grenzsteuersätze für hohe Einkommen.

Um die Steuererhöhungen zu neutralisieren, die in den letzten fünf Jahren durch die Entscheidung der Regierung, die Steuertabelle nicht vollständig an die Inflation anzupassen, entstanden sind, fordert der OGBL eine Anpassung der Steuertabelle an die Inflation in der Größenordnung von 5,5 Indexstufen, zusätzlich zu dem, was bereits im Tripartite-Abkommen vom März 2023 auf Druck des OGBL festgehalten wurde. Um in Zukunft eine weitere Häufung von Verzögerungen bei diesen Anpassungen zu vermeiden, fordert der OGBL einen gesetzlichen Automatismus, der eine regelmäßige Anpassung der Steuertabelle an die Inflation vorsieht.

Auf der Ebene der Einkommensbesteuerung fordert der OGBL die Einhaltung des Prinzips „gleiches Einkommen, gleiche Steuer“. Das bedeutet, dass die privilegierte Besteuerung von Kapitaleinkommen im Vergleich zu Löhnen und Renten beendet werden muss. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kapitaleinkommen, die vor allem wohlhabende Haushalte beziehen, nicht voll besteuert werden und von zahlreichen Schlupflöchern profitieren.
Eine weitere große Ungerechtigkeit, die übrigens von der OECD angeprangert wird, ist die fast vollständige Steuerbefreiung von Vermögen, beweglichen und unbeweglichen Gütern. Das Fehlen von Vermögenssteuern für natürliche Personen, von Erbschaftssteuern in direkter Linie und das Fehlen einer progressiven und wirksamen Grundsteuer gegen Spekulationen sind nicht nur Elemente, die unter den Begriff der steuerlichen Ungerechtigkeit fallen, sondern stellen auch einen großen Einnahmeverlust“ für die öffentlichen Kassen dar, während die Herausforderungen der sozialen, ökologischen und digitalen Transition, die es zu finanzieren gilt, enorm sind.

Ein letztes Wort noch zum Arbeitsrecht – ein Bereich, der uns natürlich sehr am Herzen liegt. Leider müssen wir feststellen, dass die letzten fünf Jahre in diesem Bereich keine großen Fortschritte gebracht haben. Die positiven Elemente, die in der Regierungsvereinbarung festgehalten wurden, wurden nicht umgesetzt. Wir müssen jedoch das Arbeitsrecht modernisieren, um die Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter zu verbessern.

Diese Verbesserungen müssen im Rahmen des Sozialdialogs erfolgen. Der OGBL ist dazu bereit.

Nora Back, Präsidentin des OGBL
Juli 2023

Die Wohnungskrise – eine soziale Krise, die gelöst werden kann…

… wenn die Politik sich von der Illusion befreit, dass das freie Spiel der Marktkräfte sie lösen wird.

Die eklatante Diskrepanz zwischen der Lohn- und der Preisentwicklung im Wohnbereich hat enorme Auswirkungen auf die Situation und die Perspektiven des sozialen Lebens vieler Bürgerinnen und Bürger, die jedes Jahr einen größeren Teil ihrer Kaufkraft für das Wohnen aufwenden müssen.

Die Zahl der akuten Wohnungsnotfälle nimmt zu. Gleichzeitig nimmt das Phänomen der Gentrifizierung zu und verdrängt die einkommensschwächsten Haushalte aus immer mehr Stadtvierteln und Orten.

Doch das Tempo und die Tiefe der politischen Gegenmaßnahmen stehen in offenem Widerspruch zur Entwicklung der Wohnungskrise.

Der durch das Angebotsdefizit verursachte Preis- und Wertanstieg und die Aussicht auf eine langfristig anhaltende Lücke zwischen Angebot und Nachfrage haben zu einer Spekulationsdynamik geführt, die in der Geschichte des Immobilienmarktes beispiellos ist.

Der sogenannte freie Markt wird die Wohnungskrise nicht lösen, da er zu einem großen Teil für die Entstehung und Verschärfung der Krise verantwortlich ist.

Das Eingreifen des Staates und des Gesetzes in das Funktionieren des Marktes ist nicht nur vertretbar und legitim, sondern aus der Perspektive der Verfolgung des allgemeinen Interesses der Gesellschaft auch notwendig und alternativlos.

Massive Investitionen in den Bau und den Erwerb von öffentlichen Wohnungen

Seit Jahrzehnten entwickeln sich der Bau und Erwerb von öffentlichem Wohnraum und die Aneignung von Grundstücken und Bauland durch den Staat oder die Gemeinden auf einem sehr niedrigen Niveau. Im Vergleich zum gesamten Wohnungsmarkt ist er sogar stark rückläufig. Der OGBL fordert massive Investitionen in den öffentlichen Wohnungsbau, vorrangig in Mietwohnungen.

Steuern: ein Grundstein bei der Bekämpfung der Wohnungskrise

Die Steuergesetzgebung muss zu einem Hebel im Kampf gegen die Spekulation, gegen die Preisexplosion und gegen die Zunahme der sozial ungerechten Verteilung im Bauland- und Immobiliensektor werden.

Alle Bereiche des Grundstücks-, Bau- und Immobilienmarkts, die der spekulativen Nachfrage ausgesetzt sind, müssen einer neuen Steuerregelung unterzogen werden.

Dabei muss, und das ist sehr wichtig, zwischen spekulativer Nachfrage und der Nachfrage zu Wohnzwecken unterschieden werden. Eine höhere Besteuerung des Eigenheims ist in der Tat kontraproduktiv und angesichts der allgemeinen Entwicklung der Wohnkosten sozial nicht vertretbar.

1) Alle Steuervorteile, die die Spekulation in der Bau- und Immobilienbranche anheizen, müssen abgeschafft werden. Kontraproduktive Steuerbestimmungen wie großzügige Abschreibungsmöglichkeiten, eine niedrige Besteuerung von Kapitalgewinnen („Wertzuwachs“) und Steuervorteile, die an die Aufnahme eines Kredits geknüpft sind, müssen abgeschafft oder auf Einfamilienhäuser beschränkt werden.

2) Nationale Steuergesetze sind auch erforderlich, damit der luxemburgische Staat Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Rechten oder Beteiligungen an ausländischen Körperschaften besteuern kann, die ihren Wert hauptsächlich aus in Luxemburg gelegenen Immobilien beziehen.

3) Neben der Problematik des spekulativen Kaufs und der Hortung von Grundstücken bzw. der Zurückhaltung von Bauland und des Leerstands von Wohnungen spielt der spekulative Kauf von Immobilien eine immer größere Rolle. Die übermäßige Anhäufung von Immobilien als Kapitalanlage mit hohen Gewinnaussichten muss durch die Besteuerung verhindert werden.

Um die übermäßige Akkumulation einzudämmen und die Freisetzung von Eigentum an Grundstücken und Bauland zu fördern, bedarf es daher eines gestaffelten steuerlichen Eingriffs, der unten Steuererleichterungen und oben eine progressive Wirkung vorsieht.

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, wie die Einführung einer progressiven Vermögensbesteuerung oder die Einführung einer progressiven Steuer auf Erbschaften in direkter Linie. Aufgrund der krisenbedingten Dringlichkeit scheint die progressive Vermögensbesteuerung im Vergleich zur Erbschaftssteuer der effektivste Weg zu sein.

Die Reform der Grundsteuer könnte in dieser Hinsicht ein Ansatz sein.

Neben der Anpassung der steuerlichen Grundwerte sollte die Regierung die Gelegenheit nutzen, um ein regulierendes Element gegen die spekulative Nachfrage und die übermäßige Hortung von Grundstücken, Bauland und Immobilien in die Reform einzubauen.

Und zwar in Form eines progressiven Steuersatzes, der auf der Grundlage eines Freibetrags progressiv ansteigt, wenn der Gesamtwert des bebauten und unbebauten Grundbesitzes eines Steuerzahlers steigt.

Der progressive Teil der Grundsteuer sollte von einem nationalen Verteilungstopf absorbiert werden. Dieser Topf könnte den Gemeinden und dem Staat für den Kauf von Grundstücken und den Bau von Wohnungen im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbaus gemäß gesetzlich festgelegten Verteilungsbestimmungen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Sinne würde die Grundsteuer einen wesentlichen Beitrag zur ebenfalls dringend notwendigen massiven Förderung des Baus und Kaufs von Wohnungen in öffentlicher Hand leisten.

Auch die Einführung einer sogenannten „Zurückbehaltungssteuer“ ist geboten. Für Grundstücke, die in allgemeinen Bebauungsplänen enthalten sind, die von den Eigentümern bewusst zurückbehalten und nicht bebaut werden, sowie für Häuser, die seit mehreren Jahren leer stehen (und oft verfallen), ebenfalls aus Gründen, die vom Willen der Eigentümer abhängen.

Eine solche Steuer ist längst überfällig und die Erfahrung hat gezeigt, dass dafür eine nationale Gesetzgebung notwendig ist.

Wie bei der oben vorgeschlagenen progressiven Grundsteuer sollte die Bemessungsgrundlage für die vom Steuerzahler im Falle einer spekulativen Zurückhaltung zu zahlende Grundsteuer gewichtet werden, je nach a) Dauer und b) Ausmaß der spekulativen Zurückhaltung von Bauland oder des Leerstands von Wohnraum.

Ebenso sollte die Grundsteuer im Falle von Zweitwohnsitzen oder der vorübergehenden Vermietung von Wohnraum, insbesondere über digitale Plattformen, besonders gewichtet werden.

Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen schnell greifen und nicht erst in 10 bis 15 Jahren.

Eine weitere sehr wichtige Frage, die sich im Zusammenhang mit der Steuerpolitik bei der Bekämpfung der Spekulation stellt, ist die Besteuerung von Kapitalgewinnen bei der Ausweitung von Baugebieten auf bisher unbebaute Grundstücke.

Die mehrfache Wertsteigerung von Grundstücken, die nicht auf eine produktive Leistung eines privaten Grundstückseigentümers, sondern auf eine öffentliche Entscheidung und öffentliche Investitionen zurückzuführen ist, muss zu einem großen Teil der öffentlichen Hand zugutekommen.

Die Einführung einer hohen Besteuerung dieses Mehrwerts in Verbindung mit einem öffentlichen Vorkaufsrecht und einer Besteuerung gegen die spekulative Zurückhaltung von Bauland ist daher nicht nur legitim, sondern unerlässlich, um den spekulativen Kauf oder die Hortung von Grundstücken wirksam zu bekämpfen.

Darüber hinaus stellt diese Maßnahme eine wichtige Einnahmequelle für die öffentliche Hand dar, um eine offensivere öffentliche Wohnungspolitik zu unterstützen und die erheblichen und kostspieligen sozialen Schäden der Wohnungsspekulation finanziell abzufedern.

Für eine gesetzliche Deckelung und Regulierung der Mieten, die die Mietpreisbremse an die Lohnentwicklung koppelt!

Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Mietvertrag muss kategorisch abgelehnt werden, da er in keiner Weise zur Linderung der Krisensituation beiträgt und in einigen Punkten sogar das Gegenteil bewirken könnte.

Im Zentrum der Kritik steht das Fehlen einer Mietregulierung, die den längst überfälligen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Mieten und der Einkommensentwicklung der Mieterhaushalte herstellen würde.

Die Regierung wird aufgefordert, die derzeitige veraltete und kontraproduktive gesetzliche Bestimmung über die maximale Miethöhe durch eine Bestimmung zu ersetzen, die zumindest die seit 2015 eingetretene Scherenwirkung zwischen der Mietentwicklung und der Einkommensentwicklung der Mieterinnen und Mieter neutralisiert.

Darüber hinaus ist eine gesetzliche Regelung der Maklerkosten erforderlich, die 1) die Kosten von der Preisentwicklung im Immobiliensektor abkoppelt und 2) die Kosten den Vermietern zurechnet, wenn der Makler von den Vermietern beauftragt wird.

Auch eine Reform der Mietkommissionen ist notwendig, da diese erweiterte berufliche Möglichkeiten und Rechte zum Schutz der Mieter und zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen benötigen.

Sozial differenzierte Unterstützungsmodelle zur Erreichung der Klimaziele

Im Rahmen der fortschreitenden Dekarbonisierung der Gesellschaft kommt dem Wohnungsbau und der Raumplanung eine sehr große Bedeutung zu, um die auf der Klimakonferenz COP21 (Paris 2015) festgelegten Klimaziele zu erreichen.

Die Vorgaben zur Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe, zur Energieeinsparung und – effizienz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien setzen eine Förderpolitik voraus, die sowohl den Neubau als auch die Modernisierung, Renovierung und Sanierung von Altbauten umfasst und dabei die soziale Lage der Eigentümer differenziert berücksichtigt.

Dieses Gebot setzt sozial gestaffelte Fördermodelle voraus, die auf die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der verschiedenen Eigentümerschichten zugeschnitten sind.

Leider ignoriert die derzeitige Konzeption von Steuererleichterungen und staatlichen Beihilfen das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit. Diese Vernachlässigung des sozialen Aspekts erschwert gleichzeitig und unnötigerweise die Erreichung der Klimaziele.

Außerdem muss gesetzlich sichergestellt werden, dass der Teil der Investitionskosten, der durch staatliche Beihilfen gedeckt wird, sich nicht auf die Mieten überträgt. In diesem Zusammenhang sollte auch ein Klimawohngeld eingeführt werden, um Mieter bei Mieterhöhungen zu entlasten.

 André Roeltgen

Der OGBL hatte mehr erwartet!

Am 7. Juni 2023 fand die traditionelle Frühlings-Quadripartite statt. Wie in den vergangenen Jahren wurden die finanzielle Situation der Kranken- und Mutterschaftsversicherung und die Verbesserung der zahnärztlichen Leistungen besprochen, ohne jedoch nennenswerte Fortschritte zu erzielen.

Finanzielle Situation der Kranken- und Mutterschaftsversicherung

Auf der Tagesordnung stand zunächst die Analyse der Finanzlage der Kranken- und Mutterschaftsversicherung. Die Bilanz 2022 weist ein negatives Betriebsergebnis von 41,6 Millionen Euro aus.

Tatsächlich konnten die Einnahmen in Höhe von 3910,3 Millionen Euro die Entwicklung der Ausgaben im Jahr 2022 nicht vollständig ausgleichen, die 3951,9 Millionen Euro erreichten.

Die Gesamtreserve sinkt somit von 903,2 Millionen Euro im Jahr 2021 (24,9 % der laufenden Ausgaben) auf 861,6 Millionen Euro im Jahr 2022 (21,8 % der laufenden Ausgaben). Dennoch stellt die Reserve immer noch mehr als das Doppelte der im Sozialversicherungsgesetzbuch festgelegten Mindestreserve von 10 % dar. Es besteht also kein Grund zur Beunruhigung.

Für das Haushaltsjahr 2023 wird den jüngsten Schätzungen zufolge ein Defizit von rund 41,5 Millionen Euro bei den laufenden Ausgaben erwartet. Folglich wird die Gesamtrücklage voraussichtlich weiter auf 820,2 Millionen Euro sinken, was 19,1 % der geschätzten laufenden Ausgaben für 2023 entspricht.

Bei der Vorstellung der finanziellen Situation der Kranken- und Mutterschaftsversicherung hat der OGBL interveniert und darauf bestanden, dass die Anstrengungen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts der Krankenversicherung nicht auf Kosten der Versicherten gehen dürfen. Der OGBL bestand auch darauf, dass die angekündigten und seit Jahren versprochenen neuen Leistungen endlich konkretisiert werden.

Der Minister für soziale Sicherheit versicherte, dass die derzeitige Finanzlage keine Auswirkungen auf die Einführung der geplanten neuen Leistungen haben werde.

Der OGBL erinnerte zudem daran, dass die Regierung die Geldleistungen für den Mutterschaftsteil übernehmen müsste – Leistungen, die der Krankenversicherung im Zuge der Krankenversicherungsreform 2010 auferlegt wurden. Wenn die Regierung diese Kosten übernehmen würde, würde das oben erwähnte Defizit mehr als ausgeglichen werden.

Verbesserung der zahnärztlichen Leistungen

Ein weiterer Punkt, der bei diesem Treffen behandelt wurde, waren die neuen Leistungen im Bereich der Zahnmedizin. Im Jahr 2017 war beschlossen worden, für neue zahnmedizinische Leistungen ein Budget in Höhe von 12,4 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Bei der letzten Quadripartite am 19. Oktober 2022 hatte es lange Diskussionen über die Kostenübernahme und die Aufnahme von Behandlungen wie Fissurenfüllung, Füllungsmaterial und Kavitätenpräparation („wäisse Plomb“) in die Nomenklatur gegeben. In Bezug auf den letzten Punkt hatte es keine Fortschritte gegeben. Der OGBL kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte (AMMD) nicht wirklich daran interessiert ist, im Interesse des Patienten eine Lösung für dieses Problem zu finden.

Der OGBL hat den Sozialversicherungsminister auch darauf angesprochen, wann die Versicherten endlich in den Genuss der direkten Sofortzahlung (PID) kommen werden, die die Versicherten finanziell entlasten wird, indem sie kein Geld mehr für medizinische Behandlungen vorstrecken müssen. Dem Minister zufolge soll die Regelung im September 2023 eingeführt werden.

Carlos Pereira Mitglied des geschäftsführenden Vorstands

Der Nationale Gesundheitsplan geht in die richtige Richtung, aber bleiben wir wachsam bei der Umsetzung!

Am 28. Juni 2023 haben die Gesundheitsministerin und der Minister für soziale Sicherheit den Nationalen Gesundheitsplan (PNS) vorgestellt, eine mit Spannung erwartete Initiative zur Verbesserung des Gesundheitssystems in Luxemburg. Der OGBL, die größte Gewerkschaft des Landes, möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass es von entscheidender Bedeutung ist, allen Bürgern Luxemburgs einen universellen und gerechten Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung zu garantieren, deren Kostenübernahme auf dem Solidaritätsprinzip beruht. In diesem Sinne stellt die Initiative der Regierung einen wichtigen Schritt zur Stärkung unseres öffentlichen Gesundheitssystems dar, das gleichzeitig modernisiert und an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden soll.

Der von der Regierung vorgelegte Plan legt also den Schwerpunkt auf die Stärkung des öffentlichen Aspekts des Gesundheitssystems, was der OGBL begrüßt, indem er daran erinnert, dass es von entscheidender Bedeutung ist, diese Stärke unseres Gesundheitssystems zu erhalten und auszubauen. Dieses Element spielt nämlich eine wesentliche Rolle, damit die Pflege für alle zugänglich und bezahlbar bleibt. Der öffentliche Charakter des Gesundheitssystems ist ebenfalls von größter Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Qualität der Patientenversorgung Vorrang vor wirtschaftlichen und kommerziellen Zielen hat.

In diesem Zusammenhang warnt der OGBL vor den populistischen Argumenten, die von den ultraliberalen Kräften des Sektors und – schlimmer noch – von gewissen Politikern im Vorfeld der Wahlen immer wieder vorgebracht werden, mit dem einzigen Ziel, Dienstleistungen auszulagern und somit unsere Gesundheit und die unserer Angehörigen zu kommerzialisieren. Die negativen Folgen solcher Entwicklungen, wie sie im Ausland zu beobachten sind, werden von den Verfechtern des freien Marktes leider meist ignoriert. Zahlreiche Studien belegen jedoch, dass Privatisierungstendenzen im Gesundheitswesen mittel- und langfristig unweigerlich zu einer generellen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und der Qualität der Versorgung führen. Es wäre daher wünschenswert, dass alle Gewerkschaften des Landes in Zukunft eine gemeinsame Front zur Verteidigung unseres öffentlichen Gesundheitssystems bilden.

Der OGBL betont, dass es in Zeiten des Arbeitskräftemangels das Hauptziel sein muss, die Attraktivität des Sektors durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu steigern, um die bestmögliche Pflege für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu gewährleisten.

Privatisierungsbestrebungen widersprechen sowohl den Interessen der Arbeitnehmer als auch denen der Patienten, die Hand in Hand gehen.

Darüber hinaus erkennt der OGBL die Bedeutung der Erhebung von Krankenhausdaten an, um die Leistungen des Gesundheitssystems zu bewerten und verbesserungsbedürftige Bereiche zu identifizieren. Die Verfügbarkeit zuverlässiger und relevanter Daten ist unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen, effiziente Politiken umzusetzen und eventuelle Missbräuche und Betrügereien aufzudecken.

Der OGBL ist jedoch der Ansicht, dass der PNS darauf achten muss, eine reine Datenjagd zu vermeiden, bei der der wirtschaftliche Aspekt und nicht die Qualität der Patientenversorgung im Vordergrund steht. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Datensammlung in erster Linie der Verbesserung der Pflege und der Lebensqualität der Patienten dient und nicht finanziellen Überlegungen.

Der OGBL hebt auch hervor, dass der globale Ansatz, der in den verschiedenen strategischen Achsen des PNS befürwortet und hervorgehoben wird, sich leider nicht explizit in der Achse wiederfindet, die darauf abzielt, die Verfügbarkeit des Gesundheitspersonals zu gewährleisten. So geht der PNS nicht auf die Tatsache ein, dass die bestehenden Unterschiede in den Arbeitsbedingungen der Gesundheitsfachkräfte zu einem unnötigen internen Wettbewerb führen, der die Attraktivität des Sektors stark beeinträchtigt, indem er Hindernisse für die Mobilität des Personals innerhalb des Sektors schafft. Um hier Abhilfe zu schaffen und damit die Arbeitsbedingungen für diejenigen, die dieses Projekt konkret umsetzen, zu harmonisieren und zu verbessern, sind öffentliche Investitionen in diese Richtung unerlässlich. Dies würde eindeutig dazu beitragen, die bestehenden Ungleichheiten abzubauen und gleiche Rechte und Chancen für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen zu fördern, indem endlich ein einziger großer Kollektivvertrag für den gesamten Sektor eingeführt wird.

Insgesamt geht der PNS in die richtige Richtung. Der OGBL fordert die aktuelle und zukünftige Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich die darin vorgeschlagenen Maßnahmen nicht in oberflächlichen Reformen erschöpfen, sondern dass die anstehenden Reformen die tiefgreifenden Probleme des luxemburgischen Gesundheitssystems frontal angehen.

Die vorgeschlagenen Leitlinien müssen daher als solide Grundlage für die Umsetzung konkreter Maßnahmen dienen, die gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgearbeitet werden müssen, um die Qualität der Pflege zu verbessern und den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.

Der OGBL ist auf jeden Fall bereit, in dieser Richtung mit der Regierung zusammenzuarbeiten, um ein solides, öffentliches und gerechtes Gesundheitssystem für alle Bürger*innen Luxemburgs zu gewährleisten.

Mitgeteilt vom OGBL
am 3. Juli 2023