Dialog mit Regierung wird besser, bleibt mit der UEL aber im Stillstand

Der OGBL-Nationalvorstand traf sich am 22. März 2016 wieder in der „Maison du Peuple“ in Esch/Alzette. Auf der Tagesordnung dieser Sitzung stand vor allem eine neue Zwischenbilanz der Fortschritte in den Unterschiedlichen Sparten der Kampagne „Ein Sozialpaket für Luxemburg – für bessere Arbeit und besseres Einkommen“, die natürlich weiterläuft.

Einführung und Wiedereinführung von Anpassungsmechanismen

An erster Stelle hat der Nationalvorstand mit Genugtuung festgestellt, dass es bedeutende Fortschritte mit der Regierung in einigen Bereichen gibt. Dies zeugt von einem relativ konstruktiven Sozialdialog mit Letzterer seit einigen Monaten.

So hat der OGBL am vergangenen 16. Februar mit dem delegierten Hochschulminister Marc Hansen eine Vereinbarung getroffen, nach der ein automatischer Indexierungsmechanismus für die verschiedenen Hochschulstipendien eingeführt wird (Basisstipendium, Sozialstipendium, Mobilitätsstipendium, Familienstipendium), und zwar ab August 2017.

Ab diesem Datum werden die Stipendien verhältnismäßig angepasst, und zwar mit Wirkung in dem akademischen Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem die mobile Gehälterskala um eine oder mehrere Stufen angestiegen ist. So könnte gegebenenfalls die erste Anpassung ab dem akademischen Jahr 2018/2019 stattfinden. Diese Maßnahme, für die sich der OGBL seit Anfang des Jahres eingesetzt hat, kommt zu einem ersten Maßnahmenpaket hinzu, das im vergangenen Dezember vom delegierten Hochschulminister angekündigt wurde und das auch den Forderungen, die der OGBL 2014 gestellt hatte, nachkommt.

Ein weiteres positives Abkommen, das kürzlich mit der Regierung ausgemacht wurde, betrifft die Familienzulagen. Am 28. November 2014 hatte die Regierung sich den Gewerkschaften gegenüber verpflichtet, einen Anpassungsmechanismus für die Familienzulagen einzuführen, um eine kontinuierliche Entwertung der Beträge im Laufe der Zeit zu verhindern, so wie dies seit der Desindexierung im Jahr 2006 geschehen ist. Der OGBL hat diese Maßnahme im Rahmen seiner Kampagne „Ein Sozialpaket – für bessere Arbeit und besseres Gehalt“ zu einer seiner Hauptforderungen gemacht.

Nach zahlreichen Gesprächen mit der Regierung wurde es möglich, sich auf ein Modell zu einigen, das gemeinsam von OGBL und CGFP vorgeschlagen wurde. Dieses Modell sieht vor, dass alle zwei Jahre die Entwicklung des mittleren Lohnes im Vergleich zur Entwicklung der Familienzulagen (Sach- und Geldleistungen) analysiert wird. Der festgestellte Unterschied (in Prozent) wird anschließend in Geldwert ausgedrückt über einen Finanzzuschuss, durch den die zu investierende Summe von der Regierung nach Beratung mit den Sozialpartnern bestimmt wird (entweder über eine Anpassung dieser Leistungen, oder durch die Schaffung einer oder mehrerer neuer Leistungen).

Diese positive Vereinbarung, die vom OGBL begrüßt wird, beeinträchtigt aber keinesfalls die Kritik am für die Familienzulagen vorgesehenen Budget. Wenn der OGBL sich auch nicht gegen die Einführung eines für jedes Kind angeglichenen Betrags wendet, so verlangt er, dass dieser Betrag insofern erhöht wird, dass die Gesamtkosten der Familienzulagen bleiben wie vor der Reform. Dies ist jedoch zurzeit im Gesetzesprojekt nicht so vorgesehen.

Der OGBL ist anschließend der Meinung, dass der Steuerreformvorschlag der Regierung in die richtige Richtung geht, und zwar die der Erleichterung für die kleinen und mittleren Einkommen, was die Hauptforderung des OGBL in diesem Dossier ist. Der Regierungsvorschlag geht allerdings, laut OGBL, nicht weit genug. Betrachtet man die zusätzliche Steuerlast, die über die Haushalte seit Anfang der Krise hereingebrochen ist, so wird von der Regierung eine zusätzliche Anstrengung gefordert. Andererseits bedauert der OGBL im Regierungsvorschlag das Fehlen von Maßnahmen, die die Kapitalerträge (wie Dividenden, Zinsen, spekulative Gewinne und Stock-Options) stärker besteuern. Zuletzt wehrt sich der OGBL kategorisch gegen eine Herabsetzung der Besteuerung der Unternehmen, da die während der Krise steuerlich nicht betroffen waren.

Der OGBL bemerkt darüber hinaus, dass positive Diskussionen mit der Regierung weiterlaufen, bezüglich der Einführung eines Rechts auf eine Teilrente kombiniert mit einer Teilzeitarbeit, bezüglich einer besseren Gesetzgebung, um Konkurse zu begleiten, und schließlich um eine bessere Berücksichtigung der Schwere der Arbeit.

Die verantwortungslose Haltung der UEL

Der Sozialdialog mit der UEL bleibt seinerseits inexistent. Der Arbeitgeberverband verwehrt weiterhin jeglichen Dialog, indem er auf seinen maximalistischen und arbeitnehmerfeindlichen Stellungen beharrt, wenn seine Forderungen dann nicht wahrhafte Provokationen sind.

Während der vergangenen Wochen hat die UEL wissen lassen, dass sie sich aus der Finanzierung der Sachleistungen der Krankenversicherung zurückziehen will, und sich so ihrer Verantwortung entziehen wird, nicht nur ihrer finanziellen, sondern auch ihrer moralischen Verantwortung. Eine total unannehmbare Maßnahme für den OGBL, der es begrüßt, dass auch die Regierung ablehnend diesem Appell gegenüber reagiert hat.
Eine solche Maßnahme bedeutete in der Tat nichts Anderes als eine weitere Zunahme der Ungleichheiten, da sie alles, jedoch nicht finanziell neutral wäre, so wie es die UEL vorgibt. Das Ziel der UEL ist ganz klar, mit der Zeit, private Krankenversicherungen auf Kosten von öffentlichen und solidarischen zu fördern. Der Vorschlag der UEL zeugt schließlich vollkommen über die soziale Verantwortungslosigkeit der Arbeitgebervertreter auf nationaler Ebene.

Ein weiteres Beispiel der fehlenden Dialogbereitschaft seitens der UEL: die Verhandlungen im Hinblick auf eine Reform des Gesetzes über die Arbeitszeitorganisation die am vergangenen 21. März endgültig gescheitert sind. Die UEL beharrte wiederum auf ihren maximalistischen und übertriebenen Stellungen, die zum Ziel haben, die Referenzperiode auf 4 Monate auszudehnen, ohne die geringste Gegenleistung für die Arbeitnehmer. Der OGBL verschloss sich dieser Diskussion nicht, doch hatte er Bedingungen gestellt, indem er einen besseren Schutz der Arbeitsstunden forderte, und indem er jegliche Verlängerung der Referenzperiode (auf ein Maximum von 3 Monaten) von einer Arbeitszeitreduzierung abhängig machte.

Der OGBL bedauert die Haltung des Arbeitgeberverbandes, während dieser ganzen Verhandlungen und unterstreicht, dass diese zu einer Vereinbarung hätten führen können, wenn die UEL wirklich zum Ziel gehabt hätte, die Interessen der Arbeitnehmer mit den Zwängen der Unternehmen in Einklang zu bringen. Die Haltung der UEL bei diesem Thema erweist sich einmal mehr als besonders verantwortungslos.

Pressekonferenz im Anschluss an den OGBL-Nationalvorstand vom 22. März 2016.


IMG_2048IMG_2050IMG_2047IMG_2046IMG_2049


Nein zur Entsolidarisierung seitens der Arbeitgeber!

assurance_social_CNS_batimentDie Gewerkschaften OGBL und LCGB haben das Dokument „Reform der Nationalen Gesundheitskasse: Neugestaltung der Finanzierung und der Verwaltung der Kranken- und Mutterschaftsversicherung in Luxemburg“, das kürzlich von der UEL vorgestellt wurde, zur Kenntnis genommen. Die Arbeitgeberorganisation plädiert in diesem Dokument dafür, dass die Arbeitgeber sich aus der Finanzierung der Sachleistungen der Krankenversicherung zurückziehen. Als Gegenleistung schlägt die UEL vor, dass die Arbeitgeber die Finanzierung der Geldleistungen komplett übernehmen. Dieser Vorschlag wird durch die UEL insofern mit dem Vorwand begründet, dass ausschließlich die Geldleistungen die Firmen direkt betreffen würden, ganz im Gegensatz zu den Sachleistungen, die sehr eng mit der Gesundheitspolitik der Regierung in Verbindung stehen und nichts mit den Interessen und den Anliegen der Firmen zu tun haben. Dies ist natürlich völlig absurd und entbehrt jeglicher Grundlage.

Bezüglich der Vereinbarkeit des Rückzugs aus der Finanzierung seitens der Arbeitgeber, in einem System, das auf Mitbestimmung, Solidarität und Aufgabenverteilung der Sozialversicherungen aufgebaut ist!

Die oben genannten Gewerkschaften bestehen darauf, daran zu erinnern, dass das luxemburgische Sozialversicherungssystem ein System ist, bei dem die Lasten zwischen Staat, Versicherten und Arbeitgebern aufgeteilt sind, und gleichzeitig eine Reserve angelegt wird. Die Entsolidarisierung seitens der Arbeitgeber bezüglich der Sachleistungen wäre nur ein erster Schritt in Richtung Aufgabe ihrer sozialen Verantwortung sowie ihrer Mitfinanzierungspflicht des Sozialversicherungssystems. Langfristig werden andere Versuche ihrerseits, sich aus anderen Versicherungsbereichen zurückzuziehen die Gefahr in sich bergen, dass das gesamte System der Luxemburger Sozialversicherung, wie wir es heute kennen, abgeschafft wird. Eine solche Herangehensweise ist für die betroffenen Parteien unannehmbar. Sie ist umso unannehmbarer, wenn man sich auf die Argumentation beruft, die diesen Vorschlag begründet.

Bezüglich des angeblichen ursächlichen Zusammenhangs zwischen Leistungsarten und Beitragszahlern: Versicherte oder Arbeitgeber!

Die betroffenen Parteien bestehen darauf zu präzisieren, dass die Krankenversicherung sich durch zwei Leistungsarten kennzeichnet – die Sach- und die Geldleistungen – die zusammen ein untrennbares Ganzes bilden und gegenüber denen, sowohl Arbeitgeber als auch Versicherte, Rechte und Pflichten haben. Es ist also absurd zu behaupten, dass die Unternehmen direkt nur von den Geldleistungen betroffen sind und nicht von den Sachleistungen ebenso wie es absurd wäre zu behaupten, dass die Versicherten nur von den Sach- und nicht von den Geldleistungen betroffen sind. Die hier betroffene Versicherung deckt die Art von Krankheiten ab, die ihren Ursprung in zahlreichen und unterschiedlichen Faktoren haben, die sowohl mit der Berufstätigkeit als auch mit dem außerberuflichen Leben zu tun haben können.

Demnach ist ein Unterschied in der Finanzierung der beiden Leistungsarten, wie es die UEL vorschlägt, ungerechtfertigt. Die Unzertrennlichkeit der beiden Leistungskategorien wird ebenfalls dadurch veranschaulicht, dass die „Jagd auf Kranke“, wie sie von der UEL organisiert wird, zur Folge hat, dass die Ausgaben der Krankenversicherung Gefahr laufen zuzunehmen, und zwar deshalb, weil viele Versicherte, trotz ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterarbeiten oder ihre Arbeit, aus Angst entlassen zu werden, wieder aufnehmen.

Bezüglich der Finanzierung der Arbeitgeberversicherung („Mutualité des employeurs“)

Seit der Einführung des Einheitsstatuts hat sich ein Teil der Ausgaben der Arbeitgeberversicherung nach und nach zu Lasten des Staates verschoben, also zu Lasten der Versicherten, der Steuerzahler. Daher kann niemand mehr von finanzieller Neutralität sprechen, sondern es muss vielmehr von einer beträchtlichen Erleichterung der Versicherungsausgaben zu Gunsten der Arbeitgeber und auf Kosten der Steuerzahler gesprochen werden.

In der Tat, die Finanzierung der Arbeitgeberversicherung wurde gewährleistet – über die Arbeitgeberbeiträge hinaus – einerseits durch die „Zusatzprämie“, die von den früheren Arbeitern während der Übergangsphase zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2012 bezahlt wurde und andrerseits durch staatliche Subventionen, die ursprünglich 0,3% der gesamten Beiträge sämtlicher Gehälter ausmachte und die über das Haushaltsgesetz von 2015 auf 0,45% erhöht wurden. Dies entspricht einem einmaligen und außergewöhnlichen Zusatzbeitrag von 20,5 Millionen Euro für das Jahr 2015.

Es kommt noch besser! Der Staat hat sich im Haushaltsgesetz von 2015 zu einem Zusatz verpflichtet, und zwar zusätzlich 24,5 Millionen Euro zurückzuerstatten, die dem Unterschied entsprechen zwischen dem Staatsbeitrag zur Arbeitgeberversicherung, der im Haushaltsgesetz von 2014 festgehalten ist (eine Summe von 61,5 Millionen Euro) und des tatsächlichen Staatsbeitrags für 2014 (86 Millionen Euro).

Das Sahnehäubchen auf dem Kuchen war das Abkommen zwischen Staat und UEL im Jahr 2015, nach dem der durchschnittliche Beitragssatz der Arbeitgeber ab 2016 auf 2% eingefroren ist, und dass der Staat, im Voraus, den Überschuss der Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen übernehmen wird, so wie er in der Betriebsrechnung der Arbeitgeberversicherung angenommen ist, um so zu ermöglichen, den oben erwähnten 2-Prozent-Satz aufrechtzuerhalten und dabei eine Reserve von 10% der jährlichen Ausgaben zu sichern. So ist für das Jahr 2016 ein finanzieller Beitrag vom Staat zur Arbeitgeberversicherung in Höhe von 48.346.900 Euro im Haushalt vorgesehen.

Bezüglich der Pseudowiederaufnahme des Sozialdialogs der von der UEL angefangen wurde!

Unabhängig vom Inhalt der UEL-Vorschläge prangern die oben genannten Gewerkschaften schon jetzt die Tatsache an, dass die UEL, ohne auf eine Stellungnahme der Briefempfänger zu warten, ihre Vorschläge bezüglich der Reform der nationalen Gesundheitskasse in die Öffentlichkeit getragen hat. Die betroffenen Gewerkschaften sehen diese Vorgehensweise der UEL als ein gutes Beispiel, „wie man nicht vorgehen soll“, um den Sozialdialog mit den Verhandlungspartnern wieder aufleben zu lassen oder neu zu starten.

Schlussfolgerung: die gute finanzielle Situation der Krankenkasse nutzen, um die Leistungen zu verbessern

Statt auf eine hinterhältige Art und Weise unser Sozialversicherungssystem über ein Disengagement der Arbeitgeber bei ihrer Finanzierung abzubauen, schlagen die betroffenen Gewerkschaften vor, vor dem Hintergrund der guten finanziellen Situation der Krankenversicherung, die Beitragszahler davon profitieren zu lassen, und ihnen verbesserte Leistungen der Krankenversicherung anzubieten.

Mitgeteilt am 22. März 2016

Die Familienleistungen werden alle zwei Jahre angepasst

20160317_CP_Mecanisme-d_adaptation_3Im November 2014 hatte die Regierung sich gegenüber den Gewerkschaften verpflichtet, einen Anpassungsmechanismus für Familienleistungen einzuführen, um die stetige Abwertung dieser Leistungen über die Jahre zu vermeiden, so wie dies seit ihrer Abkoppelung vom Index im Jahr 2006 der Fall ist.

Der OGBL hat diese Maßnahme zu einer seiner Hauptforderungen im Rahmen seiner Kampagne „E Sozialpak fir Lëtzebuerg – Fir besser Aarbecht an e bessert Akommes“ gemacht.

Nach zahlreichen Diskussionen haben sich OGBL, CGFP und Regierung endlich auf ein Modell geeinigt, das am 17. März 2016 auf einer Pressekonferenz gemeinsam vorgestellt wurde.

20160317_CP_Mecanisme d_adaptation_2Dieses Modell sieht vor, dass alle zwei Jahre die Entwicklung des mittleren Einkommens im Vergleich zu den Familienleistungen (in Form von Sach- und Barzulagen) analysiert wird. Der Unterschied (in Prozent) wird anschließend finanziell umgesetzt, und zwar in Form einer Gesamtsumme die es von der Regierung zu investieren gilt (entweder zur Anpassung dieser Zulagen, oder durch die Schaffung einer oder mehrerer anderen Zulagen), und das nach einer Beratung mit den Sozialpartnern.

Mitgeteilt vom OGBL
am 18. März 2016

 

Die Steuerreform geht in die richtige Richtung

Der OGBL und die CGFP haben am 11. März 2016 eine gemeinsame Stellungnahme zur Steuerreform, die die Regierung zwei Wochen zuvor vorgestellt hatte, abgegeben.

Der OGBL und die CGFP schätzen, dass der Regierungsvorschlag insgesamt in die richtige Richtung geht. In der Tat sieht die Exekutive vor, die kleinen und mittleren Einkommen steuerlich zu entlasten. Dabei handelt es sich um die Hauptforderung von OGBL und CGFP.

Die beiden Gewerkschaftsverbände glauben jedoch, dass der Reformvorschlag noch nicht weit genug geht, und dass die kleinen und mittleren Einkommen noch weiter entlastet werden müssen. Umso mehr, da die Staatshaushaltssanierungsmaßnahmen, die in den vergangenen Krisenjahren beschlossen wurden, die weniger wohlhabenden Haushalte und die mittleren Einkommen am stärksten getroffen haben.

Ganz im Gegensatz dazu blieben die Firmen weitestgehend während der Krise verschont. Der OGBL und die CGFP wenden sich demnach gegen eine Herabsetzung der Firmenbesteuerung, so wie es die Regierung vorsieht.

Um die kleinen und mittleren Einkommen weiter zu entlasten, schlagen OGBL und CGFP zuerst eine alternative Gehältertabelle vor. Diese soll den Empfängern vom Sozialen Mindestlohn erlauben, keine Steuern mehr zu zahlen, den „normalen“ Grenzsteuersatz (39%) ab einem Jahreseinkommen von 50°000 Euro festlegen (die Regierung schlägt ab 45°897 Euro vor) und  ermöglichen die Steuersätze mehr auszuweiten. Die beiden Gewerkschaftsverbände fordern darüber hinaus einen Anpassungsmechanismus für die Gehältertabelle.

In Sachen Steuerkredit denken OGBL und CGFP, dass der jetzige Kredit für die Steuerzahler erhalten bleiben soll, und dass die Degression für einen zusätzlichen Steuerkredit, die von der Regierung vorgeschlagen wurde, erst ab 50°000 Euro in Kraft treten soll und mindestens bis 100°000 Euro reichen soll.

Was die Freibeträge, die Sonderausgaben und die Gewinnungskosten betrifft, so sind beide Gewerkschaftsverbände unzufrieden mit dem Regierungsvorschlag. Sie denken nicht zuletzt, dass die Anpassung der Freibeträge, aus denen alle einen Nutzen ziehen, den Freibeträgen vorzuziehen ist, die die wohlhabenden Haushalte begünstigen, wie zum Beispiel bei der Altersvorsorge.

OGBL und CGFP setzen sich anschließend für eine Erleichterung der Steuerlast der Klasse 1a, insbesondere um die Steuersituation der Alleinerziehenden Familien zu verbessern. Dazu kommt noch, dass eine konsequentere Anpassung des Kredits für Alleinerziehende erforderlich ist.

Schließlich stellen OGBL und CGFP fest, dass die Regierung die Forderungen nach mehr Steuergerechtigkeit zwischen den verschiedenen Einkommen nicht beachtet hat. Beide Gewerkschaftsverbände wiederholen demnach ihre Forderungen, nach einer höheren Besteuerung der Kapitaleinkommen, die in dem Regierungsvorschlag so gut wie ungeachtet bleiben.

 

>> Anmerkungen der CGFP und des OGBL in Französisch (PDF)

syndicats_conf_reforme_fiscale_11_03_2016

Arbeitszeit: Gewerkschaftsaktion vor dem Ministerium

Einen Tag nach einem erneuten Treffen von Gewerkschaften, Regierung und Arbeitgebern hat der OGBL am 19. Februar 2016 eine Gewerkschaftsaktion vor dem Arbeits- und Beschäftigungsministerium organisiert, um die übertriebenen Forderungen des Patronats bezüglich der Arbeitszeitorganisation anzuprangern.

temps_travail_19_02_2016_1 temps_travail_19_02_2016_2 temps_travail_19_02_2016_3


Die Stipendien werden in Zukunft indexiert

indexation_bourses_16_02_2016_3Der OGBL hat am 16. Februar 2016 ein Abkommen mit dem delgierten Minister für Hochschulbildung getroffen, hinsichtlich der Einführung, ab August 2017, einer automatischen Indexierung der unterschiedlichen Hochschulstipendien (Basisstipendium, Sozialstipendium, Mobilitätsstipendium, Familienstipendium).

Die proportionelle Anpassung der Stipendien wird ab dem Zeitpunkt erfolgen. Sie wird im akademischen Jahr, das auf das folgt, während dem sich die Applikationsquote über mehrere mobile Lohnstufen entwickelt hat, in Kraft treten. Eine erste Anpassung könnte, gegebenenfalls, ab dem akademischen Jahr 2018/2019 erfolgen.

indexation_bourses_16_02_2016_1Diese Maßnahme, für die der OGBL sich in den vergangenen Wochen eingesetzt hat, fügt sich denen hinzu, die der delegierte Minister für Hochschulbildung schon im Dezember angekündigt hatte. Diese sehen substantielle Erhöhungen von bis zu 26,7% für das Sozialstipendium und bis zu 22,5% für das Mobilitätsstipendium vor. Ein erstes Maßnahmenpaket, das den seit 2014 weiteren vom OGBL ausgesprochenen Forderungen, auch schon Rechnung trug.