Ein Sozialpaket für Luxemburg: für bessere Arbeit und besseres Einkommen

André Roeltgen, Président de l‘OGBL
André Roeltgen, Präsident des OGBL

So lautet die zentrale Forderung des OGBL an die Regierung. Die Politik des Sozialabbaus und der steuerlichen Belastungen, die seit 2005 und vor allem seit dem Krisenausbruch im Jahre 2008 die unteren und mittleren Einkommensschichten schwer getroffen hat, muss jetzt durch eine Politik abgelöst werden, die Arbeits-, Lebens- und Einkommensbe-dingungen der arbeitenden Menschen und ihrer Familien nachhaltig verbessert.

Die Regierung hat den Auftrag, die Entwicklung der ungerechten Einkommensverteilung zu stoppen und in gerechtere Bahnen zu leiten. Es besteht Nachholbedarf und die Mittel für diese notwendige Kurskorrektur sind vorhanden.

Die Steuerlast für die unteren und mittleren Einkommensschichten ist in den letzten 15 Jahren außer-ordentlich angestiegen, während die der Betriebe und der Kapitaleinkünfte sich in die entgegengesetzte Richtung entwickelt hat. Von Steuergerechtigkeit kann in Luxemburg keine Rede mehr sein. Luxemburg ist zum Steuerparadies für Reiche geworden, während die arbeitenden Menschen und ihre Familien unter dem Steuerdruck Kaufkraftverluste zu verzeichnen haben.

Seit 2009 wurde die Steuertabelle nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst, die seit diesem Zeitpunkt um mehr als 14% gestiegen ist. Seit den 90er-Jahren wurde eine ganze Reihe von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, von denen die normalen Haushalte profitieren können, nicht mehr angepasst oder sogar nach unten revidiert. Darüber hinaus sind es die Haushalte, die die Hauptlast der höheren indirekten Steuern und anderer Abgaben tragen. Im Fokus der Reformdiskussion muss deshalb die spürbare Entlastung der mittleren und niedrigen Einkommensschichten stehen. Die Betonung liegt auf spürbar!

Luxemburg hat eine gute Pflegeversicherung. Und sie ist nicht zu teuer. Eine Reform, die über den Weg von Leistungsverschlechterungen Geld einsparen will, wird vom OGBL kategorisch abgelehnt. Eine Abkehr vom aktuellen System in Richtung eines sogenannten Stufenmodells erweist sich als überflüssig und als kontraproduktiv, da ein solches nicht ein Mehr an Qualität und Kontrolle, sondern das Gegenteil bewirken würde. Ein Modell der Pflegestufen würde den Weg ebnen für eine Pflegeversicherung, die finanzpolitisch leichter zu manipulieren ist. Sie würde eine Eigendynamik in Richtung Leistungsverschlechterungskosten lostreten. Deshalb fordert der OGBL die Regierung auf, sich stattdessen auf gemeinsam identifizierte einzelne Schwachstellen der Versicherung zu konzentrieren. Dabei darf es nur ein Ziel geben: unsere gute Versicherung noch weiter zu verbessern!

Der OGBL lehnt das Gesetzesvorhaben über die Familienzulagen ab. Die Einführung eines einheitlichen Betrags beim Kindergeld darf nicht als Grund dafür gelten, dass Familien, die nach dem 1. Januar 2016 zwei, drei oder mehr Kinder in die Welt setzen, hohe Verluste beim Kindergeld erleiden. 9% bei zwei Kindern und 21% bei drei Kindern. 53% der Familien wären von diesen Verlusten betroffen. Der OGBL fordert, dass der von der Regierung vorgeschlagene einheitliche Betrag im Sinne einer Kostenneutralität heraufgesetzt wird. Die Regierung sollte nicht vergessen, dass nach der Desindexierung im Jahre 2006 das Kindergeld 20%, und der Kinderbonus 16% an Wert verloren haben. Darüber hinaus verlangt der OGBL, dass der im Abkommen zwischen Regierung und Gewerkschaften vom 28. November 2014 vorgesehene zukünftige automatische Anpassungsmechanismus der Familienzulagen an die allgemeine Lohn- und Gehälterentwicklung in das Gesetzesvorhaben eingeschrieben wird. Und wo bleibt das Gesetz über den Elternurlaub?

Bessere Arbeit. In den meisten Familien geht man zu zweit zur Arbeit. Die Regierung hat eine bessere Harmonisierung zwischen der Arbeitszeit und der von Arbeit freien Zeit versprochen. Dieses Versprechen wird eine leere Worthülse bleiben, wenn es jetzt nicht zu einer fortschrittlicheren Arbeitszeitgesetzgebung kommt. Das aus den 90er-Jahren stammende PAN-Gesetz widerspricht den Interessen und Bedürfnissen der arbeitenden Menschen. Eine bessere gesetzliche Regulierung der Arbeitszeiten und ein klares NEIN gegen eine weitere Ausdehnung der gesetzlichen Referenzperiode sind die Vorbedingungen für die notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Wer Weltspitze in der Produktivität sein will, der muss die damit verbundene hohe Arbeitsintensität durch Arbeitszeitverkürzung kompensieren. Luxemburg hat eine der höchsten Arbeitszeitdauern in Europa. Die Zeit für die Einführung der gesetzlichen 6. Urlaubswoche ist jetzt gekommen. Dies ist der Weg gegen die zu hohe krankmachende Arbeitsbelastung, gegen Stress und Burn-out und für mehr Arbeitsmotivation und ein gutes Privatleben!

L’OGBL exige un «Der OGBL fordert ein „Sozialpaket“, hier und sofort!social», ici et maintenant!

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In seiner Sitzung vom 22. September 2015 in der „Maison syndicale“ in Düdelingen hat der OGBL Nationalvorstand, nachdem er die wirtschaftliche und soziale Lage des Landes analysiert hat, nachdem er das Weiterkommen auf mehreren soziopolitischen Gebieten überprüft hat (Organisation der Arbeitszeit, Steuerreform, Pflegeversicherungsreform, Arbeitsschutz…) und nachdem er das Einreichen mehrerer Gesetzesprojekte zur Kenntnis genommen hat (Familienleistungen, Vorruhestand), sich dazu entschlossen, eine umfangreiche Informations- und Mobilisationskampagne zu starten. Diese Kampagne wird unweigerlich zu gewerkschaftlichen Aktionen führen, sollte die Regierung sich

nicht dazu entschließen, ihre Marschroute zu ändern, und endlich eine Sozialpolitik in die Wege zu leiten, die diesen Namen auch wirklich verdient. In andern Worten fordert der OGBL die Regierung dazu auf, ein „Sozialpaket“ vorzulegen.

Das Wachstum hat wieder eingesetzt: die Haushalte haben

Recht auf ihren Anteil am Kuchen Für den OGBL wäre es total unannehmbar, wenn die Bevölkerung nicht vom erheblichen Wirtschaftswachstum profitieren würde, das das Land seit einem Jahr wieder erlebt, und das umso mehr als die Haushalte seit 2006 sehr stark in die Pflicht genommen wurden. Diese Tendenz hat sich übrigens seit 2008 verstärkt, mit dem Ausbruch der Krise und mit den Austeritätsmaßnahmen, die sowohl von der alten Regierung als auch unter dem Impuls der jetzigen Koalition eingeleitet wurden.

Laut den neuesten Zahlen vom Statec hat Luxemburg im Jahr 2014 ein Wachstum von 5,6% gekannt. Im ersten Semester 2015 (im Vergleich zu 2014), gab es ein Wachstum von 4,9% und es müsste 2016 zwischen 3 und 4% schwanken. Dies bedeutet also ein beeindruckendes Wachstum von mehr als 12% über drei Jahre. Es wäre demnach vollkommen unannehmbar, wenn der Sozialabbau weiterginge und wenn die Regierung, ohne daran irgendwas zu ändern, an ihrem sogenannten „Zukunftspaket“ festhalten würde. Im Gegenteil, es wäre an der Zeit, dass die Regierung ihre politische Orientierung ändert und mit großen Lettern in ihren Terminkalender vermerkt, dass der Sozialfortschritt wieder auf der Tagesordnung steht.

Für eine Steuerreform, im Bestreben nach Gerechtigkeit und Ausgeglichenheit

comite_national_22_09_2015_1Unter den vorrangigen Punkten, die im „Sozialpaket“, das vom OGBL gefordert wird, enthalten sind, befindet sich natürlich die von der Regierung angekündigte Steuerreform. Nach zwei Jahrzehnten Steuererleichterungen für die Unternehmen und der besonders privilegierten Sozialklassen, auf Kosten der Mehrheit (kleine und mittlere Einkommen, Rentner), muss die Gelegenheit endlich genutzt werden, um diese schockierende Tendenz umzukehren. Der OGBL verlangt, dass das einzige Bestreben der Steuerreform, Gerechtigkeit und Ausgeglichenheit ist.

Für den OGBL wäre eine zusätzliche Herabsetzung des Steuersatzes, der offiziell für die Unternehmen gilt, wie das kürzlich von einem Regierungsmitglied nahegelegt wurde, zum Beispiel total unannehmbar, wenn man weiß, dass in Luxemburg, nach Kroatien, jetzt schon der niedrigste Steuersatz in Europa für die Unternehmen gilt. Dazu kommt, dass ein Großteil der Unternehmen heutzutage überhaupt keine Steuern zahlt.

Im Gegenteil hat die Besteuerung der Haushalte nicht aufgehört zu wachsen, und das viel schneller als deren Einkommen. Dies ist eine Tendenz, die hauptsächlich die kleinen und mittleren Einkommen betrifft, besonders wegen der Nichtanpassung der Steuertabelle an die Inflation seit 2009, aber auch dadurch, dass der höchste Steuersatz bereits bei einem Jahreseinkommen von 42.000 Euro angewendet wird. Der OGBL verlangt demnach, im Rahmen der Reform, die nicht- steuerpflichtigen Einkommen („Nullzone“: zurzeit liegt der Freibetrag bei 11.000 Euro im Jahr) erhöht werden, dass die bestehenden Gehaltsstufen ausgeweitet werden im Verhältnis zur Lohnsteigerung, und, dass zusätzliche Gehaltsstufen eingeführt werden, über den heutigen maximalen Steuersatz hinaus. Des Weiteren setzt sich der OGBL dafür ein, dass die Möglichkeiten der Steuerermäßigung, von denen die Meisten profitieren können, wieder an die Lohnentwicklung angepasst wird, was seit 1990 nicht mehr der Fall ist. Schließlich fordert der OGBL eine gerechtere Besteuerung, und also eine verstärkte Besteuerung der Kapitaleinkommen (Dividenden, Zinsen, Mieten, Stock Options usw.), deren Anteil heute beschämend niedrig ist.

Für die Beibehaltung der Qualität der Pflegeversicherung

Während die Qualität der Dienstleistungen, die durch diese so wertvolle Pflegeversicherung durchgeführt werden, jetzt schon auf eine unannehmbare Art und Weise durch das sogenannte „Zukunfstpaket“ der Regierung in Frage gestellt wird, so unterstreicht der OGBL, dass er, im Rahmen deren angekündigter Reform, nicht die geringste Verschlechterung des Modells tolerieren wird, das auf dieser Sozialversicherung fußt. Die Pflegeversicherung hat sich im Laufe der Zeit bewährt, und auch wenn noch einige ihrer Elemente verbesserungswürdig sind, so gibt es jedoch keine Rechtfertigung für die Verschlechterung ihres Modells, so wie die Regierung dies vorhat.

Wenn wegen der demografischen Entwicklung die Finanzierung der Pflegeversicherung irgendwann schwierig würde, so schlägt der OGBL vor, zuerst den staatlichen Beitrag zu erhöhen und an zweiter Stelle einen Arbeitgeberbeitrag einzuführen. Zum Schluss hätte der OGBL, bei Bedarf, nichts gegen eine mögliche Beitragserhöhung für die Versicherten, wenn dies es ermöglicht, das aktuelle Modell der Pflegeversicherung sowie die Qualität der gebotenen Dienstleistungen beizubehalten.

Für einen besseren Ausgleich zwischen Privat- und Berufsleben

Der OGBL verlangt anschließend, dass die vorgesehene Änderung des PAN-Gesetzes („Aktionsplan zugunsten der Arbeitsplätze“), das seit seiner Einführung in den 90er-Jahren den Interessen der Arbeitnehmer stark schadet, genutzt wird, um die Arbeitsbedingungen in Luxemburg zu verbessern.

Die Änderung des PAN-Gesetzes muss einen besseren Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben ermöglichen. Der OGBL verlangt in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz die Arbeitszeitorganisation besser regelt, im Gegensatz zur aktuellen Situation, in der das Gesetz den Arbeitgebern freie Hand lässt. Demnach widersetzt sich der OGBL auch, und zwar mit all seiner Kraft, gegen eine Verlängerung der Referenzperiode, so wie es die UEL befürwortet. Schließlich setzt der OGBL sich auch noch für die Einführung einer sechsten Woche gesetzlichen Urlaubs ein.

Für einen besseren Arbeitsschutz, wahres Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Zu all den Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz muss der OGBL leider feststellen, dass sämtliche laufenden Gespräche in den verschiedenen Arbeitsgruppen mit der Regierung und der UEL auf der Stelle treten. Dies ist eine unannehmbare Situation, umso mehr ein besserer Arbeitsschutz, wie ihn der OGBL verteidigt, ein wahres Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darstellen würde, was vorrangig sein müsste.

Das Sozialpaket, das vom OGBL verlangt wird, muss so auch bedeutsame Fortschritte beinhalten, in allem, was den Arbeitsschutz betrifft (Arbeitserhaltungsplan, Sozialplan, wirtschaftsbedingte Entlassungen usw.).

Familienzulagen, Vorruhestand, passende Arbeitsstelle, sozialer Mindestlohn, Arbeitsmedizin

comite_national_22_09_2015_2Bezüglich des Gesetzesprojekts über die Familienzulagen das von der Regierung eingereicht wurde ärgert sich der OGBL über die Tatsache, dass kein regelmäßiger Anpassungsmechanismus vorgesehen ist. Er fordert die Einführung eines solchen Mechanismus und verlangt, dass das Gesamtvolumen der Familienzulagen erhalten bleibt, ganz im Gegensatz zu dem was zurzeit vorgesehen ist.

Die Reform des Vorruhestands, so wie die Regierung sie vorsieht ist ebenfalls weit davon entfernt, die Erwartungen des OGBL zu erfüllen, ohne dabei die Änderungen des Reglemententwurfs über die Kriterien eines passenden Arbeitsplatzes zu erwähnen, bei denen es so scheint, als ob die Regierung weiterhin mehr die Arbeitslosen als die Arbeitslosigkeit bekämpft.

Der OGBL besteht zudem auf seiner Forderung hinsichtlich einer mehr als berechtigten Aufwertung des sozialen Mindestlohns um 10% sowie der Schaffung einer einzigen Dienststelle für Arbeitsmedizin.


Flüchtlinge: der OGBL fordert zum bedingungslosen Respekt der Genfer Konvention auf
Während die EU auf beschämende Weise mit Schwierigkeiten konfrontiert ist, eine passende Lösung für die Ankunft der Flüchtlinge auf dem Kontinent zu finden, die einfach nur versuchen vor dem Krieg in ihrem Herkunftsland zu fliehen, hat der OGBL-Nationalvorstand mit Nachdruck seine Solidarität gegenüber den Migranten bekundet. Der OGBL findet die Einstellung einer gewissen Zahl von EU Mitgliedstaaten total unannehmbar, die es ablehnen diese Populationen aufzunehmen, und hat zum bedingungslosen Respekt der Genfer Konvention aufgerufen (die im Lissabonner Vertrag sowie in der Grundrechtecharta der EU wiederzufinden ist), die die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichten, jedem verfolgten Menschen Asyl zu gewähren, und es strikt verbietet ihn in sein Herkunftsland zurückzuschicken. Der OGBL zeigt sich umso mehr entsetzt über die Einstellung der Länder, die gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sind, da die meisten von ihnen in der Tat für die aktuelle Situation mitverantwortlich sind, weil sie zur politischen und sozialen Destabilisierung der Herkunftsländer dieser Migranten beigetragen haben, indem sie seit 2003 an den militärischen Eingriffen unter Leitung der USA teilgenommen haben.


Spannungen mit den „Südgemeinden“
Das OGBL-Syndikat Öffentliche Dienste hat dem Nationalvorstand mitgeteilt, dass es zurzeit mit einem unannehmbaren Vorschlag seitens der Vertreter der „Südgemeinden“ konfrontiert ist, und das im Rahmen der Erneuerung des in den 18 betroffenen Gemeinden gültigen Kollektivvertrags. Die „Südgemeinden“ haben es tatsächlich vor, die Einstellungslöhne drastisch zu verschlechtern, und somit auch die Laufbahn ihrer zukünftigen Arbeitnehmer. Der Nationalvorstand hat dem Berufssyndikat seine Unterstützung zugesagt, und unterstrich, dass ein solcher Vorschlag mit allen Mitteln bekämpft werden muss.


Die Studenten spüren die Auswirkungen der Verschlechterungen bei den Studienbörsen

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Vor kurzem hat der Dachverband der Studentenzirkel ACEL, der 2014 noch die von Hochschulminister Claude Meisch eingebrachte Reform der Studienbörsen in großen Teilen mitgetragen hat, auf die Auswirkungen der Reform auf die finanzielle Situation der Studenten, insbesondere aus einkommensschwächeren Familien aufmerksam gemacht. Das neue Gesetz hat, nach den Ergebnissen der Studie der ACEL, zu einer Erhöhung der sozialen Ungleichheit innerhalb der Studentenschaft geführt; sie fordert dementsprechend Verbesserungen gerade für die Studenten aus Familien mit niedrigeren Einkommen. Die ACEL übernimmt damit nachträglich die bereits im Vorfeld der Reform vom OGBL vertretene Position.

Laut der ACEL-Studie begnügen sich Studenten aus einem reichen Elternhaus mit dem Basisstipendium, während Studenten deren Eltern über ein kleines bis mittleres Einkommen verfügen, zu fast drei Vierteln zusätzlich ein Darlehen aufnehmen und mit Schulden ins Berufsleben starten. Noch stärker ist die Diskrepanz betreffend die Finanzierung des Studiums durch einen Nebenjob: während die Kinder von Niedrigverdienern zu 45% zusätzlich zu ihrem Studium arbeiten, ist dies nur bei 13% bei den höheren Einkommenskategorien der Fall. Arbeit neben dem Studium bedeutet nicht nur eine höhere Belastung für die betroffenen Studenten, sondern ebenfalls weniger Zeit für das eigentliche Studium. Die Kinder von Niedrigverdienern werden von vornherein gegenüber den Kindern von Besserverdienern benachteiligt.

Diese Zahlen zeigen, dass die angebliche „Autonomie“ des Studenten, die durch die Studienbörsenreform gefördert werden sollte, bloßes Wunschdenken ist, und die Reform die bestehenden sozialen Ungleichheiten zwischen den Studenten noch vertieft hat. Der OGBL sieht sich folglich in seiner Kritik am Gesetz von 2014 vollauf bestätigt.

Er erinnert in diesem Zusammenhang an seine damaligen Forderungen und erwartet sich von der Regierung, dass das Gesetz nachgebessert wird.

Das Basisstipendium ist zu niedrig angesetzt, ein Anpassungsmechanismus der Beihilfen an die Lebenshaltungskosten muss vorgesehen werden und vor allem ist die Höchstgrenze für den Erhalt des Sozialstipendiums mit 4,5 mal den Mindestlohn zu niedrig angesetzt und muss nach oben revidiert werden.

Weiter bestehende Ungleichbehandlungen der Kinder von Grenzgängern müssen abgeschafft werden, insbesondere die Tatsache, dass bei in Frankreich wohnenden Grenzgängern dort gewährte Zuschüsse, wie etwa der Wohnkostenzuschuss APL, von der in Luxemburg gezahlten Finanzhilfe abgerechnet werden, während Luxemburger, Deutsche und Belgier, die in Frankreich studieren, den gleichen Zuschuss erhalten, ohne dass sie von den Studienbörsen abgezogen werden, da Frankreich nicht ihr Wohnsitzland ist. Zugleich haben die Betroffenen kein Anrecht auf die luxemburgische Mobilitätszulage!

Auch Studenten, die Börsen vom CROUS in Frankreich und BAföG erhalten, durchleben einen wahren verwaltungstechnischen Hindernislauf, bevor sie in den Genuss der ihnen zustehenden Differentialbeihilfe erhalten. Der OGBL fordert diesbezüglich eine Vereinfachung der Prozedur, sowie die Beseitigung einer Verwaltungspraxis, die darauf abzuzielen scheint, den Grenzgängern den Zugang zu den ihnen nach europäischem Recht zustehenden Beihilfen, so schwierig als möglich zu gestalten.

Mitgeteilt vom OGBL
am 17. September 2015

Négociations sur le changement climatique : pour un maintien de la transition juste et du travail décent

COP21La 21e Conférence mondiale sur le climat (COP21) aura lieu à Paris du 30 novembre au 11 décembre 2015. Il s’agit d’aboutir, pour la première fois, à un accord global et contraignant permettant de lutter efficacement contre le dérèglement climatique et de favoriser la transition vers des sociétés et des économies résilientes et sobres en carbone.

A quelques mois de ce sommet crucial, et dans le cadre des négociations de ce nouvel accord sur le changement climatique qui se tiennent actuellement à Bonn (du 31 août au 4 septembre), les syndicats OGBL et LCGB, par le biais de leur secrétariat européen commun, ont écrit à la ministre de l’environnement afin de lui présenter les principales demandes syndicales dans le cadre des négociations en cours.

Les syndicats déplorent en particulier le sort réservé à la transition juste et au travail décent dans la dernière version du texte de négociation récemment publiée. Ils rappellent que la transition vers une énergie bas-carbone ne peut être faite sans transformer en même temps le marché du travail. C’est pourquoi il est essentiel de placer la nécessité d’une transition juste ainsi que du travail décent au cœur de l’accord en cours de négociation. L’Union européenne doit continuer à jouer un rôle moteur dans le processus de la Convention-cadre des Nations unies sur les changements climatiques (CCNUCC) et promouvoir une action climatique ambitieuse et socialement soutenable en Europe et dans le monde.

Les syndicats demandent également que la référence à la transition juste et au travail décent soit reprise dans les conclusions que le Conseil Environnement doit adopter lors de sa réunion du 18 septembre. Ceci consolidera le soutien de l’UE à l’inscription de la transition juste et du travail décent dans le texte de l’accord qui doit être adopté à la COP21.

Communiqué le 4 septembre 2015

>> Lire aussi la position de la Confédération européenne des syndicats sur la COP 21 (pdf)

Die Regierung bekämpft weiterhin die Arbeitslosen statt die Arbeitslosigkeit

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Der OGBL hat die Abänderungsanträge zum Projekt des großherzoglichen Reglements über die Kriterien eines passenden Arbeitsplatzes zur Kenntnis genommen. Diese wurden kürzlich vom Arbeits- und Beschäftigungsminister zur Begutachtung an den Staatsrat und an die Berufskammern übergeben. Er wundert sich, dass trotz ihrer ziemlich langen Entstehungsgeschichte, die Abänderungsanträge die auf dem Tisch liegen nur formale Fragen betreffen oder Aufklärungen bringen (unter anderem die Definition der „Verhinderung“ und des „schwerwiegenden Umstands“, die die Ablehnung einer Arbeit vom Arbeitssuchenden rechtfertigen), und dies als Reaktion auf die Kommentare, die vom Staatsrat am 21. Oktober 2014 abgegeben wurden. Der OGBL ist entsetzt darüber, dass der Arbeitsminister sich dazu entschieden hat, weder die Kritiken und die Vorschläge des OGBL, noch die, die die Arbeitnehmerkammer (CSL) geäußert hat, in Betracht zu ziehen. Die Orientierung des Textes bleibt insgesamt die, um die „Schrauben für die Arbeitslosen fester anzuziehen“, die so als die einzigen Verantwortlilchen ihrer Situation da stehen, und sich gezwungen sehen praktisch jede Arbeit, unter welchen Bedingungen auch immer, anzunehmen. Gleichzeitig unternimmt die Regierung jedoch nichts, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Pflicht, freie Plätze zu melden, von den Arbeitgebern befolgt wird!

Die Haupterneuerung, die durch die Abänderungsanträge eingeführt wurde, betrifft die Einbeziehung der „Aide au réemploi“, die, gegebenenfalls zusammen mit der gesamten Arbeitslosenentschädigung benutzt wird, für die Berechnung des Lohns einer Arbeit, die als „passend“ angesehen ist (d.h., dass der Arbeitslose diese Arbeit nicht ablehnen kann). Der OGBL steht dieser Herangehensweise, bei der es sich um eine Weitere Verschlechterung für den Arbeitslosen handelt, nicht positiv gegenüber. Die Frage muss jedoch gestellt werden, warum die Regierung auf das aktuelle System der „Aide au réemploi“ verweist, anstatt die Annahme des Reformprojekts abzuwarten, das schon auf dem Instanzenweg ist.

Darüber hinaus übernimmt dieses Projekt sämtliche Maßnahmen, die der OGBL beim Einreichen des Projekts des großherzoglichen Reglements kritisiert hatte, wie zum Beispiel eine einseitige Bestrafung des Arbeitssuchenden:

  • Die Auferlegung der Bedingung für die Arbeitnehmer die vorher einen Vollzeitjob hatten, eine Teilzeitarbeit schon nach drei Monaten Arbeitslosigkeit zu akzeptieren (statt bisher nach zwölf Monaten)
  • Ebenso die Forderung an die Arbeitssuchenden, die einer Teilzeitarbeit nachgingen, „flexibel“ (!) zu werden, indem sie akzeptieren, mehr Stunden zu arbeiten, als bei ihrer vorherigen Arbeit.
  • Die Abschaffung des Verweigerungsmotivs, das mit der Fahrtzeit zwischen Arbeit und Zuhause zusammenhängt.
  • Die Abschaffung – gleichzeitig – des Zuschusses für geografische Mobilität sowie der Hilfe zur Schaffung von Arbeitsplätzen von sozial-wirtschaftlichem Nutzen
  • Die Nicht-Beachtung der Familiensituation, obwohl die Regierung es nicht müde wird zu wiederholen, dass sie sich für einen besseren Ausgleich zwischen Berufs- und Familienleben einsetzt

Das Projekt des großherzoglichen Reglements sieht außerdem immer noch keine Bestimmung bezüglich der zeitbegrenzten oder nicht-zeitbegrenzten betreffenden Arbeit vor. Der Arbeitssuchende läuft demnach die Gefahr, nach wenigen Monaten erneut arbeitslos zu sein oder eine ganze Reihe von aufeinanderfolgenden zeitbegrenzten Jobs zu bekommen, wenn nicht sogar Interimsarbeiten.

Die Bestimmungen der möglichen Ablehnungsursachen bleiben oberflächlich und unklar. Der OGBL verlangt, dass die angewandten Kriterien sowie die gültigen Ursachen, eine Arbeit abzulehnen, viel genauer definiert werden, um subjektive Einschätzungen und willkürliche Entscheidungen zu vermeiden.

Für den OGBL wird das zurzeit vorliegende Projekt zu mehr Unsicherheit für die Arbeitnehmer und die Arbeitssuchenden führen und wird das Problem der Arbeitslosigkeit nicht im Geringsten lösen. Er verlangt also, dass das Projekt von Grund auf aufgearbeitet wird und zwar nach vorheriger Absprache mit den Sozialpartnern. Darüber hinaus ist der OGBL der Meinung, dass, anstatt immer wieder die Arbeitslosen anzugreifen, man auf konkrete Weise die Zunahme der Arbeitslosigkeit bekämpfen müsste, indem man den Schutz des Arbeitsplatzes verbessert, unter anderem durch die Umsetzung von Reformen im Interesse der Arbeitnehmer, wenn es sich um Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen, um Sozialpläne oder um den Arbeitsplatzerhaltungsplan handelt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 3. August 2015

Vorruhestand („préretraite“): Die Reform muss die Beschwerlichkeit der Arbeit berücksichtigen

travailleursMit einer gewissen Bestürzung hat der OGBL zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat während seiner Sitzung vom 9. Juli 2015 einem Gesetzesprojekt zugestimmt hat, das den Solidaritätsvorruhestand im Alter von 57 Jahren abschafft, und das obwohl die Diskussionen über die Fragen zum Vorruhestand insgesamt, immer noch im „Comité permanent du travail et de l’emploi (CPTE / Permanenter Arbeits- und Beschäftigungsausschuss)“ nicht beendet sind.

Zuerst möchte der OGBL daran erinnern, dass der Beschluss der Regierung, den Vorruhestand abzuschaffen, voll und ganz der äußerst anfechtbaren Europapolitik nachkommt, die das Ziel verfolgt, das Rentenalter nach hinten zu verschieben. Eine Maßnahme, die ohne entsprechende Gegenleistung keine Zustimmung vom OGBL bekommen kann.

Der OGBL weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Regierung sich gegenüber den national repräsentativen Gewerkschaften verpflichtet hat (Abkommen vom 28. November 2014), den Solidaritätsvorruhestand erst dann abzuschaffen, wenn man sich mit den Sozialpartnern über sämtliche Punkte bezüglich des Vorruhestands einig ist. Jedoch ist insbesondere die Frage des Vorruhestands wegen Schichtarbeit im CPTE noch lange nicht geklärt, und das ganz besonders, wenn es um die notwendige Neudefinierung der Nachtarbeit und der beschwerlichen Arbeit geht.

In der Tat sind die Diskussionen über den Vorruhestand, die die beschwerliche Arbeit stärker einbezieht, und die für den OGBL von größter Bedeutung sind, immer noch nicht abgeschlossen. In diesem Zusammenhang erinnert der OGBL ebenfalls daran, dass die Regierung immer noch kein Modell vorgeschlagen hat, bei dem man ein Teilzeitruhestand mit einer Teilzeitarbeit kombinieren kann.

Darüber hinaus erinnert der OGBL mit Nachdruck daran, dass die Verschlechterungen, die durch die Rentenreform von 2013 für die Arbeitnehmer die eine beschwerliche Arbeit verrichten, entstanden sind, immer noch nicht kompensiert wurden. Der OGBL wiederholt abermals, dass all diese Themen, die oben angesprochen wurden, eine Einheit darstellen. Demnach müssen sie vor der Abschaffung des Solidaritätsvorruhestands berücksichtigt und umgesetzt werden.

Mitgeteilt vom OGBL
am 20. Juli 2015