Delegationsgesetz: Ein erster Schritt in Richtung mehr Mitbestimmung in den Betrieben

escalier_vide_vignetteAm 2. Juli 2015, ist nach zahlreichen Verzögerungen die Gesetzesvorlage zum Sozialdialog in den Betrieben endlich zur Abstimmung gekommen. Der OGBL begrüßt dies, denn eine Modernisierung der Gesetzgebung über die Personaldelegationen war mehr als überfällig. Das Gesetz stammte noch aus dem Jahr 1979 und orientierte sich am damaligen, von den industriellen Produktionsbetrieben dominierten Wirtschaftsmodell. Es trug den großen Veränderungen, die seitdem in der Wirtschaftswelt und im Arbeitsleben stattfanden, nicht genügend Rechnung. Der OGBL hat dementsprechend bereits seit den 1990er-Jahren eine Reform des Gesetzes gefordert, die den heutigen Realitäten entspricht und die Möglichkeiten der Personaldelegierten für eine verbesserte und effizientere Interessenvertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben ausbaut.

Leider hat sich der gesetzgeberische Prozess immer wieder verzögert. Bereits 1999 figurierte nämlich eine Reform des Delegationsgesetzes im Regierungsprogramm. Erst 16 Jahre später wird dies nun in die Tat umgesetzt. Eine erste Vorlage des damaligen Arbeitsministers Biltgen stieß 2004 auf allgemeine Ablehnung und verschwand wieder in der Schublade. 2010 scheiterte eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen des Wirtschafts- und Sozialrats an der Fundamentalopposition der Patronatsvertreter einerseits und an der Verteidigung von Eigeninteressen des LCGB andererseits. Auch der nun vorliegende Text brauchte erneut drei Jahre, bis er endlich zur Abstimmung stand.

Für den OGBL enthält das neue Gesetz eine Reihe von Verbesserungen gegenüber der alten Gesetzgebung: unter anderem werden die Informations- und Konsultierungsrechte der Delegationen gestärkt; die Delegierten erhalten das garantierte Recht, sich frei im Betrieb zu bewegen und auch elektronische Mittel des Betriebes zu benutzen, um die Arbeitnehmer zu kontaktieren; der Schutz vor Entlassung wird verbessert; die Delegationen in Betrieben mit mindestens 51 Arbeitnehmern können auf gewerkschaftliche Berater zurückgreifen (zzt: 150); die Möglichkeit Delegierte freizustellen, ist bereits ab 250 Arbeitnehmer vorgesehen (zzt: 500). Auch die Abschaffung des „Comité mixte“ ist nicht als sozialer Rückschritt zu betrachten. Im Gegenteil: die Mitbestimmungsrechte der gemischten Betriebsräte, die bislang ausschließlich in Industrie-, Handwerks- und Handelsbetrieben („Entreprises industrielles, artisanales et commerciales“) vorgesehen waren, werden nun auf sämtliche Delegationen in Betrieben mit über 150 Arbeitnehmern, ungeachtet ihrer Rechtsform und ihres Tätigkeitsbereiches, ausgeweitet. Das heißt, es werden in vielen Betrieben paritätische Mitbestimmungsrechte eingeführt, in denen sie bislang noch nicht existierten, etwa im gesamten öffentlichen und konventionierten Sektor.

Nichtsdestotrotz ist es grober Unfug zu behaupten, wie dies der Präsident des christlichen Gewerkschaftsbundes tut, es handle sich um ein auf den OGBL maßgeschneidertes Gesetz. Es ist keineswegs so, dass alle Forderungen des OGBL in der Gesetzesvorlage berücksichtigt wurden. So ist der OGBL beispielsweise der Meinung, dass die vorgeschlagene Regelung auf Ebene der sogenannten „entité économique et sociale“ (Einheit mehrerer rechtlich unabhängiger Gesellschaften, die aber de facto eine einheitliche Betriebsgruppe darstellen) ungenügend ist und die Einrichtung wirklicher Personaldelegationen auf dieser Ebene vorgesehen werden muss. Auch ist keinerlei Verbesserung bei der Vertretung der Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten vorgesehen. Die Forderungen des OGBL nach neuen Mitbestimmungsrechten zusätzlich zu den heutigen, etwa im Bereich der beruflichen Weiterbildung oder der antizipativen Arbeitsplatzsicherung wurden nicht zurückbehalten. Der OGBL erinnert in diesem Zusammenhang an seine Forderungen im Rahmen der laufenden Diskussionen bezüglich einer stärkeren Rolle der Personaldelegation bei Plänen zum Beschäftigungserhalt („plan de maintien dans l’emploi“), bei Sozialplänen und Entlassungen aus ökonomischen Gründen, aber auch auf Ebene der Arbeitszeitorganisation.

Es bleibt also noch Spielraum für Verbesserungen. Für den OGBL muss die gesetzgeberische Arbeit auch nach Annahme des vorliegenden Entwurfs in Richtung einer Stärkung der Mitbestimmung fortgesetzt werden.

Der LCGB hingegen lehnte den zur Abstimmung stehenden Text in Bausch und Bogen ab, angeblich weil er gegen die „Demokratie“ in den Betrieben verstoße. Dabei ist das Gegenteil der Fall! Der Gesetzesentwurf stärkt die Mehrheiten, die aus der Abstimmung aller Arbeitnehmer im Betrieb hervorgehen. Dies ermöglicht eine effizientere Arbeit der Delegationen und stärkt ihre Position gegenüber der Betriebsleitung.

Der LCGB geht sogar so weit, den freigestellten Delegierten in Betrieben zwischen 250 und 500 Arbeitnehmern in Frage zu stellen und die obligatorische Aufteilung der Stundenkredite zwischen den Fraktionen zu fordern. Dies würde in der Praxis dazu führen, dass es in diesen Betrieben auch weiterhin keinen freigestellten Delegierten geben würde und real zu einem Verlust an Freistunden für die Delegationsarbeit und einer Schwächung der Delegation insgesamt führen würde.

Der LCGB agitiert auf populistische Art und Weise gegen ein Gesetz, das deutliche Verbesserungen für die Personaldelegierten mit sich bringt. Er setzt eine Stärkung der Mitbestimmung aufs Spiel, bloß um seine Eigeninteressen zu verteidigen. Für den OGBL sind solche Stellungnahmen überflüssig. Sie schaden der Gewerkschaftsbewegung insgesamt. Der OGBL ruft den LCGB dazu auf, die Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben zu respektieren und seine Politik der Spaltung und der Schwächung der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen aufzugeben.


Mitgeteilt vom OGBL
am 2. Juli 2015

Der OGBL fordert dringend eine Unterredung mit der Regierung

Bei ihrer Sitzung vom 12. Juni 2015 hat die Regierung ein Gesetzesprojekt angenommen, in dem es um die Familienzulagen geht, und das in den kommenden Tagen im Parlament eingereicht werden soll.

Der OGBL wundert sich darüber, dass dieser Entschluss gefasst worden ist, ohne neue Rücksprache mit ihm zu nehmen, ganz im Gegensatz zu dem, was in einem ersten Gedankenaustausch mit der Familienministerin ausgemacht worden war. Es handelte sich dabei unter anderem um eine periodische Anpassung der Familienzulagen an die Entwicklung des mittleren Einkommens.

Der OGBL ist verblüfft darüber, dass das neue Gesetzesprojekt die Einführung eines solchen Mechanismus nicht vorsieht, obwohl er integraler Bestandteil des Abkommens vom 28. November 2014 zwischen der Regierung und den national repräsentativen Gewerkschaften war. Der OGBL besteht darauf, dass ein solcher Mechanismus im Gesetzesprojekt über die Reform der Familienzulagen enthalten ist. Es ist unannehmbar, dass trotz des prinzipiellen Übereinkommens von November 2014, der reelle Wert der Familienzulagen weiterhin sinkt, und das durch die Nichtanpassung seit ihrer Desindexierung im Jahre 2006, die den Arbeitnehmern bereits jetzt große Verluste zugefügt hat.

Der OGBL hat demnach eine Dringlichkeitssitzung mit dem Premierminister und mit den zuständigen Ministern beantragt, um über die Form zu diskutieren, die ein periodischer Anpassungsmechanismus annehmen könnte.

Im gleichen Brief hat der OGBL dem Premierminister einen Gedankenaustausch über die Umsetzung der neuen Regeln bezüglich des Elternurlaubs vorgeschlagen. Der OGBL unterstreicht, dass dieses Gesetzesprojekt schnell auf den Instanzenweg gebracht werden muss, um eine zu große Diskrepanz mit der Verabschiedung am 1. Juni 2015 der Erziehungs- und Mutterschaftszulagen zu vermeiden.

Erinnern wir daran, dass die Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer Recht hatten auf die Erziehungszulage, solange ihr Lohn nicht ein gewisses Limit überschritt. Doch haben die Arbeitnehmer, die auf diese Zulage hätten zurückgreifen können, diese Möglichkeit jetzt nicht mehr, während die neuen Modalitäten des Elternurlaubs noch nicht in Kraft getreten sind. Der OGBL wiederholt demnach, dass es vorzuziehen gewesen wäre, die Außerkraftsetzung der Erziehungs- und Mutterschaftszulagen zeitgleich mit der Inkraftsetzung des Elternurlaubs durchzuführen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 18. Juni 2015

Über den Ernst der Brüsseler „Empfehlungen“ und den wundersamen Sprung der Rentenmauer

André Roeltgen, Président de l‘OGBL
André Roeltgen, Präsident des OGBL

Seit jeher kritisiert der OGBL die alljährlichen „Empfehlungen“ der Brüsseler Kommission für Luxemburg, die sich nicht durch eine sachliche Analyse der Luxemburger Situation, sondern vielmehr durch ihre gebetsmühlenartigen Angriffe auf die Interessen des Salariats auszeichnen. Nach der Lektüre der diesjährigen Fassung drängt sich eine ganz andere Frage auf: soll man sie überhaupt noch ernst nehmen?

Welch andere Schlussfolgerung bietet sich in der Tat noch an, wenn die Brüsseler Kommission munter ihre Forderung nach einer weiteren Verschlechterung unseres öffentlich-solidarischen Rentensystems wiederholt, während zum gleichen Zeitpunkt eine unter der Verantwortung des Brüsseler ECOFIN-Rats erstellte Studie feststellt, dass sich die „luxemburgische Rentenmauer“ auf einen Schlag um 20 Jahre (!) nach hinten verschoben hat? Dieselbe Studiengruppe, die 2012 (das war zum Zeitpunkt des gewerkschaftlichen Widerstands gegen die geplante Rentenform) die „Rentenmauer“ für das Jahr 2031 prognostizierte, hat jetzt in ihrer neuen Studie diese wieder  abgerissen und in die ferne Zukunft des Jahres 2054 verlagert. Dabei hatte die Studie von 2012 bereits wie jene von 2015 die geplante Rentenform mitberücksichtigt. Und das Ganze jeweils ohne Beitragserhöhung! Der OGBL bleibt bei seiner Meinung. Diese Langzeitstatistiken gehören in den Mülleimer für propagandistische Glaskugelstudien und die Rentenreform 2012 war, ist und bleibt überflüssig und rückschrittlich. Angesichts der wundersamen Verschiebung der Rentenmauer täte die Brüsseler Kommission gut daran, ebenfalls ihre Angriffe gegen unser Rentensystem für 20 Jahre auszusetzen! Dieser Vorschlag richtet sich ebenfalls an das luxemburgische Patronat.

Der OGBL kritisiert ebenfalls die Behauptung der Brüsseler Kommission, dass die Kosten für die Langzeitpflege, sprich die Pflegeversicherung, die „Nachhaltigkeit“ der öffentlichen Finanzen in Frage stellen würden. Ungeachtet der Fehlerhaftigkeit der Brüsseler Analyse, versteckt sich hinter der „Empfehlung“ nach mehr „Kosteneffizienz“ bei der Pflegeversicherung die politische Absicht eines Abbaus bei Leistung und Qualität der Pflege.

Der OGBL wird in der Diskussion mit der Regierung über die Reform der Pflegeversicherung weder eine Verschlechterung bei der Leistung noch bei der Qualität der Pflege hinnehmen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an sein Verhandlungsabkommen mit der Regierung vom 28. November 2014.

Die zweite von insgesamt nur drei „Empfehlungen“ der Brüsseler Kommission richtet sich gegen das luxemburgische System der Lohnfindung und der Lohnverhandlung, das jahrzehntelang den sozialen Frieden und die Attraktivität des luxemburgischen Wirtschaftsstandortes garantiert hat. Auch dies ist mittlerweile zur alljährlichen Tradition geworden, wenngleich diesmal unser Indexsystem nicht explizit erwähnt wird. Der OGBL begrüßt es, dass die Regierung der Brüsseler Kommission geantwortet hat, dass die gesetzlich vorgeschriebene automatische Anpassung der Löhne an die Preisentwicklung nicht zu „Fehlentwicklungen“ bei den Löhnen führt. Der OGBL geht in seiner Kritik noch einen Schritt weiter. Brüssel soll endlich damit aufhören, sich in die nationale politische Hoheit der gesetzlichen Lohnverhandlung und Lohnfindung einzumischen. Unabhängig von der Tatsache, dass die Analyse der luxemburgischen Löhne durch die Brüsseler Kommission schwere sachliche Defizite aufweist, scheint diese es immer noch nicht verstanden zu haben, dass es gerade das „luxemburgische“ Zusammenspiel von gesetzlichem Mindestlohn, Index und Kollektivvertragswesen ist, das eine an die Betriebe und Wirtschaftsbereiche angepasste Lohnfindung ermöglicht. Und täte die Brüsseler Kommission nicht besser daran, politisch für eine positive Lohnentwicklung in den Ländern Europas einzutreten, damit die Kaufkraft für den europäischen Binnenmarkt gestärkt wird? Nur über diesen Weg, gepaart mit einer Politik hoher öffentlicher Investitionen, wird Europa den Weg aus dem katastrophalen Investitionsdefizit hinausfinden! Der OGBL erneuert seine Forderung für die strukturelle Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns und für reale Lohnerhöhungen in Luxemburg.

Der OGBL hat im Rahmen der Diskussionen über die Ende 2015 auslaufende PAN-Arbeitszeitgesetzgebung nicht nur die gesetzliche Einführung der 6. Urlaubswoche gefordert, sondern ebenfalls eine wirksamere gesetzliche Regulierung flexibler Arbeitszeiten und eine bessere Definition der Überstunden. Darüber hinaus lehnt der OGBL eine gegen die Arbeitszeitinteressen des Salariats gerichtete weitere negative Flexibilisierung strikt ab. Es besteht akuter Handlungsbedarf in die andere Richtung. Die hohe Arbeitsintensität, die Höhe der effektiv geleisteten Arbeitsstunden im Jahr und die neuen Anforderungen und organisatorischen Bedürfnisse, die sich für Frau und Mann, die beide im Arbeitsprozess stehen, stellen, drängen auf die gesetzgeberische Kehrtwende und auf die Aufwertung des Kollektivvertragswesens bei Arbeitszeitfragen.

Eine chinesische Delegation zur Ausbildung in Luxemburg

delegation_chinoiseDer OGBL hat zwischen dem 25. April und dem 6. Mai 2015 in Luxemburg eine Delegation chinesischer Gewerkschaftler empfangen, und zwar im Rahmen eines bestehenden Abkommens mit dem Nationalen Chinesischen Gewerkschaftsbund (ACFTU), deren Ziel die gewerkschaftliche Ausbildung ist.

Der Aufenthalt der an die 20 chinesischen Gewerkschaftler gab ihnen die Gelegenheit sich mit Fragen wie Kollektivverträge, wie sie in Luxemburg üblich sind, wie dem Funktionieren der Sozialversicherung, wie dem System der automatischen Indexierung der Löhne sowie mit der Delegiertenausbildung vertraut zu machen.

Die Delegation der chinesischen Gewerkschaftler konnte auch das Luxemburger Bildungssystem kennenlernen. Diesem Teil des Besuchs wurde übrigens mit dem Besuch des Lycée des Arts et Métiers in Luxemburg ein besonderer Akzent verliehen.

Ein Treffen gab es darüber hinaus auch zwischen den chinesischen Kollegen und den Mitgliedern der Exekutive sowie ein anderes Treffen mit den Vertretern der Arbeitnehmerkammer.

Die Delegation der chinesischen Gewerkschaftler bekam auch eine Führung durch die Abgeordnetenkammer. Sie wurde auch vom Schöffenrat der Stadt Luxemburg empfangen.
Bleibt zu erwähnen, dass der chinesische Botschafter in Luxemburg das Abschiedsessen der chinesischen Gewerkschaftsdelegation durch seine Präsenz geehrt hat.

Je unterschiedlicher, desto gleicher

Bei ihrer Sitzung vom 18. Mai hat die OGBL-Exekutive die 16. Aktualisierung des Stabilitäts- und Wachstums-programms (PSC) und das internationale Reformprogramm für Luxemburg im Rahmen des Europäischen Semesters (PNR) sowie die Empfehlungen der Europäischen Kommission für Luxemburg analysiert, die dem kommenden Europäischen Rat vom 25. und 26. Juni unterbreitet werden.

Zuerst hat die Exekutive die Feststellung der allgemein gesunden Lage der öffentlichen Finanzen zur Kenntnis genommen. Das PSC gibt hier an, dass Luxemburg in Bezug auf die öffentliche Verwaltung einen Überschuss von 289 Millionen Euro oder +0,6% des BIP hat, obwohl der Staatshaushalt 2014 auf einer Basis von einem Überschuss von 100,3 Millionen Euro oder +0,2% des BIP berechnet war. Der reale Überschuss liegt also um etwa 190 Millionen über dem geplanten!

Der OGBL stellt also mit Genugtuung fest, dass seine Warnungen in Bezug auf den übertriebenen Alarmismus hinsichtlich der dramatischen Siuation der öffentlichen Finanzen sich vollständig bestätigt sehen. Luxemburg ist und wird dies auch bleiben, laut Einschätzung der Regierung (Einschätzung für den Überschuss der öffentlichen Verwaltung: +0,1% im Jahr 2015, +0,7% in 2016, +0,8% von 2017 bis 2019), bester Schüler der Europäischen Union in Sachen Haushalt, und das obwohl man die negative Wirkung der Änderungen im Besteuerungssystem des elektronischen Handels (E-Commerce) miteinbezieht. Die Exekutive begrüßt in dem Zusammenhang auch den von der Regierung angekündigten Willen, ein hohes öffentliches Investitions-
niveau zu gewährleisten, und stimmt der Analyse zu, dass der aktuelle niedrige Investitionssatz die Aufschwungperspektiven in Europa stark einschränkt.

Bei der Debatte über den „Zukunfstpak“ und bei der Diskussion über die vermeintliche „Schuldenspirale“ hatte der OGBL darauf bestanden, nicht zu vergessen, dass außer dem hohen Niveau der öffentlichen Investi-tionen, die „Guthaben“ des Staates, sprich die Teilhaben des Staates an verschiedenen kommerziellen und nicht-kommerziellen Gesellschaften, sowie die beträchtlichen Reserven des Kompensationsfonds der Rentensysteme, die nunmehr die Schuldenquote der öffentlichen Verwaltung Luxemburgs übertreffen. Die Exekutive freut sich demnach darüber, dass die Regierung mittlerweile die finanziellen Guthaben berücksichtigt, die auf mehr als 35% des BIP bemessen werden, wobei die öffentliche Schuld sich Ende 2014 auf 23,1% des BIP belief (10,9 Milliarden Euro), und dass der Spitzenwert, so die Einschätzung der Regierung, sich in 2016-2017 auf 24,2% des BIP erheben wird. Die Regierung hat also recht, wenn sie behauptet, dass die „öffentliche Bruttoschuld sich im internationalen Vergleich auf einem absolut niedrigen Niveau bewegt“.

Die Exekutive hat ebenfalls die beeindruckende Entwicklung in Sachen Hochrechnung der guten Verfassung des staatlichen Systems der Altersrenten festgestellt. Während man 2012 der Meinung war – indem man die geschätzten Folgen der Rentenreform miteinbezog –dass die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung ab 2031 nicht mehr ausreichen würden, um die Leistungen bezahlen zu können, so vertritt die Regierung heute die Meinung, dass ohne Beitragserhöhungen, und mit einer durchschnittlichen Rendite von 5% der Reserve (weit unter der jetzigen Rendite), diese Schwelle erst … 2054 erreicht wird! Die Warnungen des OGBL vor solch langfristigen Projektionen sehen sich also mehr als bestätigt. Dies ist der Beweis dafür, dass die Rentenreform von 2012 und die damit verbundene Verschlechterung der Leistungen überhaupt nicht notwendig waren. Die OGBL-Exekutive wiederholt demnach ihre Forderung, die Reform umzuändern, und damit die eingeleiteten Verschlechterungen zu stoppen, ohne dabei mögliche Beitragserhöhungen auszuschließen oder neue Finanzquellen einzuführen, wenn diese sich als notwendig erweisen, um eine Verschlechterung der Leistungen für die zukünftigen Generationen zu verhindern.

Die Exekutive staunt umso mehr darüber, dass die Europäische Kommission in ihren Empfehlungen schlicht und einfach die Analyse des PSC, die von der Luxemburger Regierung präsentiert wurde, ignoriert, und dass sie einfach nur ihre ewige Forderung wiederholt, die Frührente zu begrenzen und das Rentenalter anzuheben, indem man es an die Entwicklung der Lebenserwartung koppelt. Der OGBL ist der Meinung, dass diese Empfehlung nur die ideologischen vorgefassten Meinungen bestätigt, und keineswegs in Verbindung steht mit dem wahren Zustand des öffentlichen luxemburgischen Rentensystems.

Die Kommission wiederholt darüber hinaus ihre Forderung „das System der Lohnbildung nach Abspache mit den Sozialpartnern zu reformieren, entsprechend der nationalen Praktiken, damit die Löhne sich im Verhältnis zur Produktivität entwickeln, und das besonders auf sektoriellem Plan“. Der OGBL nimmt zur Kenntnis, dass dieser „Reformvorschlag“ nunmehr die Forderung nach Verschlechterung bzw. nach Abschaffung des Indexsystems nicht mehr beinhaltet. Er begrüßt übrigens, dass die Regierung selbst angibt, dass „das Bestehen der institutionalisierten Indexierung die Entwicklung der Stundenlöhne nur sehr geringfügig beeinflusst“, und dass „wenn es Unterschiede bei der Lohnstarre gibt, ihre Ursachen anderswo zu suchen seien als in den automatischen Indexierungsmechanismen“ (PNR, Seite 12). In jedem Fall sträubt sich der OGBL gegen einen erneuten Angriff der Europäischen Kommission auf die Lohnbildung, die der nationalen Souveränität untersteht.

Außer der Wiederholung bezüglich der Renten und des Systems der Lohnbildung, empfiehlt die Kommission, indem sie der Diskussion zur Steuerreform vorgreift, die für kommendes Jahr vorgesehen ist, die „Steuerbasis auszudehnen, insbesondere auf Konsum, auf die wiederkehrende Besteuerung der Immobilien und auf der Umweltsteuer“. Die Exekutive wehrt sich vehement gegen eine neue Erhöhung der indirekten Besteuerung, die sich noch zur Erhöhung der Mehrwertsteuer hinzufügen würde, die schon stattgefunden hat. Die Besteuerung des Konsums belastet überproportional die kleinen und mittleren Einkommen und ist somit sozial rückschrittlich. Im Hinblick auf die angekündigte Steuer-reform fordert der OGBL im Endeffekt über die Senkung der Steuerbelastung der kleinen und mittleren Einkommen gleichzeitig eine von der Regierung anvisierte „Neutralität des Haushalts“ zu garantieren, eine Erhöhung der Besteuerung auf anderen Einkommen, insbesondere auf Kapitaleinkommen, ohne dabei die Besteuerung der Unternehmen aus den Augen zu verlieren.

Die Exekutive zeigt sich schließlich überrascht, dass die Kommission nicht – wie 2014 – mehr Empfehlungen in puncto Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gibt, obwohl die Vorhersagen der Regierung bezüglich der Entwicklung der Arbeitslosigkeit von 7% heute auf 7,7% in 2019 zunehmen wird, was die bedeutende Zunahme der Arbeitslosigkeit seit Anfang der Krise noch verstärken wird. Für den OGBL muss der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und die Verstärkung der Absicherung der bestehenden Arbeitsplätze, besonders die der älteren Arbeitnehmer, absoluten Vorrang haben. Er erhofft sich diesbezüglich, dass die Gespräche, die im Rahmen des „Comité permanent du travail et de l’emploi“ (permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschusses) zu positiven Ergebnissen führen, und das trotz des inneren Widerstandes der Arbeitgeber.

Mitgeteilt vom OGBL
am 20. Mai 2015

Das 10. Fest der Arbeit und der Kulturen war von Erfolg gekrönt

Das Fest der Arbeit und der Kulturen, das am 1. Mai 2015 vom OGBL zusammen mit der ASTI und der ASTM in neimënster organisiert wurde, war dieses Jahr wiederum von Erfolg gekrönt. Eine Veranstaltung, die zum 10. Mal unter dieser Form stattfand.

Trotz bedrohlichen Wetters, kamen wiederum zahlreiche Besucher an diesem Tag zum Fest der Arbeit, um sich auszutauschen, um kulinarische Spezialitäten aus zahlreichen Ländern zu kosten und um ein reichhaltiges kulturelles und musikalisches Programm zu erleben, und das alles in einer angenehmen und gemütlichen Atmosphäre.