Erfolg des OGBL: Erste Steuererleichterungen für Haushalte

Umsetzung der bei der Tripartite beschlossenen steuerlichen Maßnahmen

Das Gesetz zur Umsetzung der bei der Tripartite im März 2023 beschlossenen steuerlichen Maßnahmen wurde endlich am 29. Juni 2023 in der Abgeordnetenkammer verabschiedet.

Alle Arbeitnehmer und Rentner werden also endlich von einer Steuerentlastung profitieren. Diese Maßnahme ist das Ergebnis der Aktion des OGBL, der nicht nachgegeben hat hat, bevor er Verbesserungen zugunsten der Kaufkraft der Arbeitnehmer, der Pensionierten und ihrer Familien durchsetzen konnte.

Im Jahr 2022 blieb nur der OGBL seinen Prinzipien treu, indem er sich weigerte, seine Unterschrift unter ein „Tripartite“-Abkommen zu setzen, das den Index manipulierte, indem es eine Frist von mindestens 12 Monaten zwischen der Auszahlung von zwei Indextranchen einführte und im Übrigen absolut nichts zur Bekämpfung der Preisexplosion vorsah.

Nach monatelangen Bemühungen konnte der OGBL schließlich erreichen, dass im September 2022 ein neues Tripartite-Abkommen ausgehandelt und abgeschlossen wurde, das sowohl die Wiederherstellung der normalen Funktionsweise des Indexes als auch die Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation, insbesondere bei den Energiepreisen, vorsieht.

Ein drittes Tripartite-Abkommen, das am 7. März 2023 unterzeichnet wurde, konsolidierte das Abkommen vom September und stärkte es in einigen Punkten sogar:

die Garantie der normalen Funktionsweise des Indexmechanismus mindestens bis Ende 2024

die Beibehaltung der Obergrenze für Energiepreise bis Ende 2024

Maßnahmen im Bereich Wohnen (Erhöhung des „bëllegen Akt“ und der Obergrenze für die Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen)

die Einführung des Äquivalents eines Steuerkredits in Höhe von etwa 84 EUR/Monat für Empfänger des REVIS und des Einkommens für Schwerbehinderte

Mehr noch: Bei den jüngsten Tripartite-Verhandlungen wurde eine erste Anpassung der Steuertabelle an die Inflation vereinbart, die in zwei Schritten erfolgen wird. Es sei darauf hingewiesen, dass es seit der Steuerreform von 2017 keine Anpassung der Steuertabelle an die Inflation mehr gegeben hat.

Konjunktureller Steuerkredit (CIC) und Anpassung der Steuertabelle

Im Jahr 2023 erhalten die Steuerzahler zunächst einen Steuerkredit, der den Auswirkungen von zwei Indexstufen auf ihre persönliche Besteuerung entspricht. Diese Gutschrift gilt ab der Verabschiedung des Tripartite-Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Steuertabelle dann um 6,37% erhöht, was den Auswirkungen von 2,5 Indexstufen auf die persönliche Besteuerung entspricht.

Dies ist ein erster wichtiger Schritt, um dem Phänomen der kalten Progression ein Ende zu setzen. Der OGBL hält jedoch an seinen Forderungen fest, die sich auf (1) eine Anpassung unter Berücksichtigung aller seit 2017 erlittenen Erhöhungen und (2) die Wiedereinführung eines Mechanismus zur automatischen Anpassung der Steuertabelle an die Inflation beziehen. Diese Elemente müssen Gegenstand einer umfassenden Steuerreform sein, deren oberstes Ziel mehr Steuergerechtigkeit sein muss.

Der konjunkturelle Steuerkredit (CIC) wird ab Januar 2023 bis einschließlich Dezember 2023 gelten. Ab Januar 2024 wird sie dann durch eine Anpassung der Steuertabelle ersetzt.

Die Höhe des CIC für den Steuerzahler wird auf der Grundlage der Steuerlast auf dem Bruttobetrag seines Gehalts oder seiner Rente berechnet. Das monatliche Bruttogehalt umfasst alle Bezüge und Vergünstigungen. Nicht regelmäßig wiederkehrende und außerordentliche Einkünfte sind jedoch nicht einzubeziehen, es sei denn, sie stellen die Gegenleistung für eine Reduzierung der regulären Vergütung dar. Für monatliche Bruttolöhne und -pensionen unter einem Betrag von 1.125 Euro wird der CIC nicht gewährt.

Da der CIC rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 angewendet wird, wird das erste Gehalt (oder die erste Rente), auf das sie angewendet wird, die Summe der CIC-Beträge enthalten, die für die Monate seit Beginn des Jahres 2023 fällig waren. Danach wird der anwendbare CIC bis zum Ende des Jahres 2023 monatlich ausgezahlt.

CO2-Steuerkredit (CI-CO2)

Das am 29. Juni 2023 verabschiedete Gesetz führt außerdem einen CO2-Steuerkredit (CI-CO2) ein, der ab dem 1. Januar 2024 für Geringverdiener die Kosten ausgleichen soll, die durch die aufeinanderfolgenden Erhöhungen der CO2-Steuer entstehen.

Der Betrag des CI-CO2-Steuerkredits wird für alle Arbeitnehmer und Rentner mit einem Einkommen von weniger als 40.000 Euro pro Jahr 144 Euro pro Jahr betragen. Dieser Betrag wird dann bis zu einem Einkommen von 80.000 Euro pro Jahr degressiv gestaffelt. Der CI-CO2 wird monatlich ausgezahlt.

Veröffentlicht am 30. Juni 2023

Mënschlechkeet, Fridden, Klimaschutz a sozial Gerechtegkeet

OGBL und Friddensplattform haben rezent ihre zukünftige Zusammenarbeit für Menschlichkeit, Frieden, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit bekräftigt.

Ganz bewusst im Rahmen des Weltflüchtlingstages, veröffentlichen beide Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Positionen innerhalb dieser Zusammenarbeit:

Die Europäische Union versagt in der Asylpolitik!

Am heutigen Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, stellen wir beschämend fest, dass die Europäische Union in der Asylpolitik kläglich versagt. Täglich sterben Menschen an den Grenzen der EU. Menschen die vor Krieg, Verfolgung, Elend, Natur- und Klimakatastrophen flüchten.

Was ist die Antwort der EU? Sie versucht, ihre Grenzen hermetisch abzuriegeln. An einigen Grenzabschnitten haben die Nationalstaaten meterhohe Stacheldrahtzäune errichtet, an anderen Abschnitten kommt die EU-Grenzschutzagentur Frontex mit unsäglichen „Pushbacks“ zum Einsatz. Rassistische Gewalt an Flüchtlingen ist an den EU-Außengrenzen Realität. Mittlerweile sollen auch Militäreinsätze dafür sorgen, dass Flüchtlinge es nicht in die EU schaffen. Andere der Maßnahmen zum »Grenzschutz« werden kaum sichtbar – etwa das EUROSUR-System, das die Grenzen mit Satelliten, Drohnen und Sensoren überwacht.

Welch eine Schande! Welch eine Schande, dass vielerorts nationalistische und rassistische Töne schriller werden. Wir setzen uns vehement gegen Rechtspopulismus und Rassismus ein.

Wir fordern: Endlich Menschlichkeit in der Asylpolitik. Bekämpft die Ursachen, die zu diesen Flüchtlingsbewegungen führen. Stoppt unsinnige Kriege, sorgt für faire Handels- und Wirtschaftsbeziehungen, bekämpft den Klimawandel, führt endlich ein menschliches Asylsystem ein.

Die rezenten Pläne von EU-Kommission und EU-Rat führen nur zu noch mehr Entrechtung von Flüchtlingen. Wir fordern das EU-Parlament auf diesen Plänen eine Absage zu erteilen. Sagt NEIN zu einem Europa der Haftlager für Flüchtlinge.

Zudem unterstützen wir die Forderungen des Lëtzebuerger Flüchtlingsrot (LFR) insbesondere die Forderungen nach einer besseren Integration geflüchteter Menschen.

Verhandeln statt eskalieren!

Wir sind gegen Krieg, weltweit. Ukraine, Jemen, Syrien, Irak, Äthopien, Sudan… Krieg ist immer ein Verbrechen an der Menschlichkeit.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat seit dem 24. Februar 2022 zu hunderttausenden Toten und Verletzten sowie Millionen Geflüchteten geführt. Ganz besonders leidet die Zivilbevölkerung unter dem Krieg. Gerade ihr gehört unsere Solidarität.

Wir standen und stehen weiterhin klar und eindeutig zu den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen. Diese Charta bekräftigt das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine. Die Charta verdeutlicht ebenso klar, dass alles unternommen werden muss, um eine diplomatische Lösung eines Konfliktes zu erreichen.

Die russische Aggression ausschließlich mit immer mehr Waffen zu begegnen, ist keine Lösung. Es besteht die berechtigte Gefahr einer unkontrollierten Eskalation, selbst der Einsatz von Atomwaffen kann nicht mehr ausgeschlossen werden.

Wir fordern: Verhandeln statt eskalieren, die Waffen nieder, Diplomatie muss Vorrang zu Krieg haben.

Von der luxemburgischen Regierung fordern wir sich konsequent für diplomatische Initiativen im Ukraine-Krieg einzusetzen. Statt ständigen Erhöhungen des Militärbudgets wäre es angebracht sich mit eine neuen europäische Sicherheitsarchitektur zu beschäftigen, wo unsinnige militärisch Investitionsfonds keine Rolle spielen, wo die Militarisierung der Europäischen Union nicht vorangetrieben wird. Bei dieser neuen Sicherheitsarchitektur muss eine zivile Sicherheitspolitik absoluten Vorrang haben.

Für Herbst dieses Jahres planen wir ein Rundtischgespräch zum Thema „Quo vadis Friedensbewegung?“. Im Rahmen der internationalen Ostermärsche 2024, werden wir auch wieder in Luxemburg einen Friedensmarsch veranstalten.

Klimaschutz muss eine absolute Priorität haben!

Die Klima-Zeitbombe tickt. Der jüngste wissenschaftliche Bericht des Weltklimarates (IPCC) hat wie nie zuvor eindringlich vor dem Klimawandel gewarnt und drastische Maßnahmen gefordert. Der Klimawandel schreite schneller voran und seine Folgen sind verheerender als zunächst angenommen. Die in Paris festgelegte 1,5C werde schon in den nächsten Jahren überschritten.

Wir fordern: Die wissenschaftliche Arbeit des IPCC muss als Grundlage aller politischen Entscheidungen dienen. Raus aus den fossilen Energiequellen (Erdöl, Gas und Kohle), rein in die erneuerbaren Energiequellen (wie Wind, Sonne, Wasserkraft). Wir müssen unsere hemmungslosen Konsumgewohnheiten dringend ändern.

Ein klares Nein zur Atomenergie, diese Energieform ist horrend teuer, mit größten Sicherheitsrisiken behaftet und wohin mit dem ganzen Atommüll welcher 1 Million Jahre sicher gelagert werden muss, darüber herrscht vielerorts betretenes Schweigen.

Wir fordern von der luxemburgischen Regierung ein konsequentes Handeln aufgrund des jüngsten IPCC-Berichtes. Wir fordern seitens der Kommunen sich konkret in ihren täglichen Entscheidungen an Maßnahmen zum Klimaschutz zu orientieren.

Wir werden verstärkt die Zusammenarbeit mit „Youth For Climate“ anstreben.

Ohne soziale Gerechtigkeit lösen wir keines unserer Probleme!

Seit Jahren, ja Jahrzehnten, steigen weltweit die Ungleichheiten an. Jahr für Jahr belegt der Oxfam-Bericht, dass sich der geschaffene Reichtum immer stärker in den Händen einer kleinen Anzahl Ultrareicher konzentriert.

Auch in Luxemburg steigen die Ungleichheiten weiter an.  Das Großherzogtum ist eines der Länder in Europa mit der höchsten Anzahl von „working poor“.

Hier muss stärker gegengesteuert werden. Es bedarf einer realen Steuergerechtigkeit, eine Steuerreform, die Gering- und Mittelverdiener entlastet, aber Vermögen, sehr hohe Löhne und Kapitalgewinne stärker in die Pflicht stellt.

Soziale Errungenschaften wie der Index, der Mindestlohn, unsere soziale Sicherheit und unser Rentensystem sind der Garant unseres sozialen Friedens. Wir wenden uns gegen jegliche Angriffe auf diese Pfeiler unseres Sozialsystems.

Angesichts des anhaltenden Notstands beim Wohnen, der weiterhin starken Inflation insbesondere im Bereich der Lebensmittel und des ansteigenden Armutsrisikos immer breiterer Teile der Bevölkerung dürfen diese sozialen Errungenschaften nicht abgebaut, sondern im Gegenteil noch gestärkt und verbessert werden.

Mitgeteilt am 20. Juni 2023

Ich muss am Sonntag, den 11. Juni 2023, arbeiten. Darf ich während der Arbeitszeit wählen gehen?

Ja, die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, also auch das Recht, wählen zu gehen, gehören gemäß Artikel L. 233-11 des Arbeitsgesetzbuchs zu den Freistellungen von der Arbeit, die jede*r Arbeitnehmer*in bei voller Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen darf.

Wenn Sie beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Handel, im Gesundheits- und Pflegesektor, in der Industrie im Schichtbetrieb oder als Sicherheits- oder Reinigungskraft tätig sind und Ihr Wahlrecht ausüben möchten, können Sie dies während Ihrer Arbeitszeit während der Öffnungszeiten der Wahllokale von 8 bis 14 Uhr tun, ohne in irgendeiner Weise bestraft zu werden.

Wir empfehlen jedoch aus Gründen der Arbeitsorganisation, diese Freistellung von der Arbeit vorher mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen.

Die Ära Meisch – Bildungspolitik im Monolog

Mit dem Hashtag #BildungamDialog versucht Minister Meisch sich im Superwahljahr als volksnaher und dialogbereiter Sozialpartner darzustellen. Erst vor ein paar Tagen twitterte der Minister ebenso fröhlich wie realitätsfern: „OBLIGATION SCOLAIRE – Nom Dialog mat alle Partner huet d’Regierung leschte Freiden Amendementer ugeholl“.

Leidet der Minister vielleicht unter Realitätsverlust? Wen meint er denn bloß mit „alle Partner“? Welcher „Dialog“? Weder die OGJ — zahlenmäßig immerhin die größte Jugendorganisation Luxemburgs — noch das SEW/OGBL hatten einen Dialog mit dem Minister über die Verlängerung der Schulpflicht. Vor genau einem Jahr, am 19. Mai 2022, fand zum Thema der Schulpflicht in Abwesenheit des Ministers eine Sitzung mit rein informativem Charakter zwischen hohen Beamten des Ministers und dem SEW/OGBL und der OGJ statt. Seitdem: Keine Spur von Dialog zu dem Thema. Stattdessen: Dialogverweigerung und Beratungsresistenz seitens des Ministeriums.

Diese Dialogverweigerung des Ministers zieht sich wie ein roter Faden durch seine Amtszeit. Allein dieses Schuljahr blieben folgende Anfragen des SEW/OGBL und des Landesverbandes auf eine Unterredung unbeantwortet:

  • 23. Dezember 2022 – SEW/OGBL, ACEN, Landesverband: Gemeinsamer Brief zu den „Altersdéchargen“ für „Chargés de cours“;
  • 6. Februar 2023 – Erneute Anfrage für eine Unterredung zum Thema „Altersdécharge“;
  • 7. Februar 2023 – Anfrage für eine Unterredung zum Thema CDD / „Chargés de cours“;
  • 28. Februar 2023 – Offener Brief zum Weltfrauentag, Anfrage für eine Unterredung
  • 4. April 2023 – Brief an das „Comité à la formation professionnelle“/MENJE

Es scheint, als ob der Minister sich lieber auf seine PR-Kampagnen konzentriert als sich mit den Problemen im Bildungswesen ernsthaft auseinanderzusetzen. Zu dem Amt des Bildungsministers gehört aber auch, sich mit kritischen Stimmen auseinanderzusetzen, denn in der Bildungspolitik geht es um mehr als um Stimmenfang für die nächsten Wahlen.

Mitgeteilt von OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW), OGJ, „Comité Chargés de Cours“ – FNCTTFEL/Landesvband und Amelux, am 23. Mai 2023

Ein feierlicher und kämpferischer 1. Mai

Der 1. Mai ist der Tag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! Deshalb lud der OGBL dieses Jahr alle Arbeitnehmer*innen und Pensionierten zu einem besonderen Tag ein, der sowohl festliche Stimmung als auch Kampfgeist vermittelte. Und das alles an einem etwas magischen Ort: der Abtei Neumünster in Luxemburg Grund.

Der Tag begann um 10.30 Uhr auf dem Vorplatz von Neumünster mit der 1. Mai-Rede der OGBL-Präsidentin Nora Back. Eine Rede, die nur wenige Monate vor den Parlamentswahlen mit Spannung erwartet wurde und deren Hauptthemen sich um die Steuergerechtigkeit, die Notwendigkeit der Erhöhung des sozialen Mindestlohns, die Arbeitszeitverkürzung, die Verbesserung unseres Rentensystems und natürlich die Verteidigung des Index drehten.

1.-Mee-Ried vun der Präsidentin vum OGBL

 

Aber der 1. Mai ist auch ein Feiertag. Und das passte gut. Im Rahmen seines traditionellen Festes der Arbeit und der Kulturen hatte der OGBL in Zusammenarbeit mit dem Team von neimënster wieder einmal ein buntes und abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. In einer festlichen und entspannten Atmosphäre konnten so mehrere tausend Personen aus allen Bevölkerungsschichten, unterschiedlicher Herkunft und Nationalität von einem breiten gastronomischen Angebot und einem wie immer sehr anspruchsvollen Kulturprogramm profitieren, bei dem Jung und Alt gleichermaßen auf ihre Kosten kamen.

Neben dem gastronomischen Dorf konnten die Besucher zahlreiche Konzerte, Shows, Lesungen, Workshops für Kinder und Ausstellungen besuchen. Der Tag endete schließlich mit einem Konzert von Serge Tonnar & Band, die derzeit mit ihrem neuen Album “Jo an Amen” auf Tournee sind.

Mitgeteilt vom OGBL am 3. Mai 2023

Die Diagnose ist richtig, aber das Heilmittel ist fehlerhaft!

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL möchte auf die kürzlich in der Presse veröffentlichten Äußerungen der COPAS-Vertreter reagieren und wichtige Erläuterungen dazu geben.

Zwar teilt der OGBL voll und ganz die Feststellung der COPAS, dass der Personalbestand im Pflegesektor derzeit bei weitem nicht ausreicht, um den wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung und den Anforderungen des Sektors gerecht zu werden, dennoch weisen die von der Patronatsföderation vorgeschlagenen Lösungen erhebliche Mängel auf.

Erstens ist es wichtig zu betonen, dass die Schaffung eines neuen Gesundheitsberufs, der zwischen dem des Pflegehelfers und dem des Krankenpflegers angesiedelt ist, unweigerlich mehrere Klassen von Pflegekräften in Luxemburg einführen würde, während es höchste Zeit ist, die bereits bestehenden Berufe aufzuwerten.

Mit der neuen Ausbildung auf Bachelor-Niveau für Krankenpfleger*innen ist es nun von entscheidender Bedeutung, parallel dazu attraktive Karriereperspektiven für Pflegehelfer*innen zu bieten.

Um die besten Talente für den Beruf des Pflegehelfers zu gewinnen und zu halten, betont der OGBL, dass es von größter Wichtigkeit ist, die Ausbildung aufzuwerten, indem sie auf das Niveau eines Technikerdiploms angehoben wird, anstatt einen zusätzlichen Beruf zu schaffen, der diesem Niveau entsprechen würde.

So könnte nicht nur die qualitätssichernde Partnerarbeit von Pflegehelfer*innen und Krankenpfleger*innen im Pflegesektor weiter bestehen, sondern der Pflegehelfer*in würde auch eine neue Rolle im Krankenhaus zugewiesen werden. Auf diese Weise würde der gesamte Beruf des Pflegehelfers, der für das Pflegesystem in Luxemburg absolut lebenswichtig ist, für viele junge Menschen auf der Suche nach einem geeigneten Beruf attraktiver gemacht.

Ferner zeigt sich das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL in Bezug auf die Lohnbedingungen der Gesundheitsfachkräfte ebenso besorgt wie die COPAS über die bestehenden Lohnunterschiede in diesem Sektor und begrüßt die Tatsache, dass die COPAS die gewerkschaftliche Forderung des OGBL nach einem einzigen Kollektivvertrag in diesem Sektor aufgegriffen hat.

Der OGBL möchte jedoch darauf hinweisen, dass eine Harmonisierung der Arbeitsbedingungen nicht kostenneutral sein kann, wie es der COPAS-Vorsitzende vorschlägt. Es gibt nur eine einzige Lösung, um die Lohnunterschiede im Sektor zu beheben, und diese besteht in einer deutlichen Erhöhung der derzeit niedrigeren Löhne.

Wenn die COPAS vorschlägt, dass die Aufwertung des einen Kollektivvertrags durch eine Finanzierung aus dem Budget des anderen Kollektivvertrags erfolgen könnte, bedeutet dies, dass der Arbeitgeberverband die wohlverdienten Löhne der Beschäftigten im Krankenhaussektor entweder senken oder in ihrer Entwicklung bremsen möchte. Ein Ansatz, den der OGBL natürlich mit aller Kraft verhindern wird.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL, den 28. April 2023