Der OGBL fordert den Aufschub deren Aufhebung, die für den 1. Juni 2015 vorgesehen ist.

allocation_maternite_education_vignetteAm 31. März 2015 wurde die Geschäftsleitung des CNPF darüber informiert, dass der letzte Termin zur Einreichung eines Antrags zum Erhalt von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld auf den 31. Mai festgelegt ist. Nach dem 1. Juni 2015 wird also kein Antrag mehr von der CNPF akzeptiert werden.

Diese Maßnahme ist Teil des Plans, genannt „Zukunftspak“, der 258 Maßnahmen auflistet und der von der Regierung im Rahmen der Diskussionen des Ausgleichs des Staatshaushaltes von 2015 und der darauffolgenden Jahre ausgerufen wurde.

Der OGBL vertritt die Meinung, dass die Aufhebung der genannten Gelder verfrüht ist, wenn man die ganzen aktuellen Gespräche zwischen Regierung und Sozialpartnern betrachtet, bezüglich des Elternurlaubs, des familienbedingten Urlaubs, des Mutterschaftsurlaubs oder des Urlaubs zum Stillen. Bis heute wurde dem OGBL noch kein einziges Vorprojekt vorgelegt.

Außerdem hat die Regierung das Abkommen, das sie am 28. November 2014 mit den Gewerkschaften unterzeichnet hat, noch nicht umgesetzt. Dieses Abkommen sieht die Anpassung des Elternurlaubsgeldes an den Betrag des nichtqualifizierten sozialen Mindestlohns.

Darüber hinaus ist es vorgesehen den Zeitraum des Elternurlaubs dahingehend zu flexibilisieren, dass ein Arbeitnehmer die Wahl hat, einen Ganzzeitelternurlaub in vier statt sechs Monaten oder einen Teilzeitelternurlaub in acht statt zwölf Monaten zu nehmen, indem er die gleiche Gesamtsumme an Elternurlaubsgeld ausbezahlt bekommt.

In diesem Zusammenhang lehnt der OGBL jegliche ungleiche Behandlung kategorisch ab indem er darauf besteht, dass jeder, unabhängig von seinem Lohn, die gleiche Elternurlaubsentschädigung bekommt.

Der OGBL fordert, dass die angesprochenen Aufhebungen gleichzeitig mit den oben angesprochenen Reformen durchgeführt werden.

Der OGBL möchte zum Schluss daran erinnern, dass diese Aufhebung vorwiegend die Familien mit niedrigem Einkommen betreffen wird, und dass die Gefahr besteht, dass die Armut sich noch weiter verbreitet.

Mitgeteilt vom OGBL
am 10. April 2015

Mindestlohn, Lohn und Gute Arbeit

André Roeltgen, Président de l‘OGBL
André Roeltgen, Präsident des OGBL

Im September 2014 startete eine Journalistin von RTL Radio Lëtzebuerg einen interessanten Selbstversuch. Sie „lebte“ einen Monat lang mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Die tagtägliche Schilderung ihrer persönlichen Erfahrung untermauerte das, was in einer weniger spektakulären Art und Weise die offiziellen Statistiken belegen: wer in Luxemburg vom Mindestlohn leben muss, bewegt sich sehr nahe an der offiziellen Armutsgrenze. Der gesetzliche Mindestlohn liegt in Luxemburg nur 8% über diesem Grenzwert, in Belgien sind es 41% und in Frankreich 50%.

Und auch ein weiterer Vergleich ist nicht weniger alarmierend. Luxemburg ist mit 10,1% europäischer Spitzenreiter bei den sogenannten „working poor“, d.h. bei den Arbeitnehmern, die dem Armutsrisiko ausgesetzt sind. Ebenfalls beim Verhältnis Mindestlohn/Durchschnittslohn fällt in Luxemburg der Mindestlohn im Vergleich mit unseren Nachbarländern stark ab.

Der OGBL fordert, dass der gesetzliche Mindestlohn erhöht wird. Das Gegenargument ist bekannt: in absoluten Zahlen ausgedrückt ist der gesetzliche Mindestlohn Luxemburgs mit 1.922,96 € der höchste in Europa. Ist demnach die Forderung des OGBL unrealistisch und wirklichkeitsfremd? Würde die Erhöhung des Mindestlohns der wirtschaftlichen Situation Luxemburgs Schaden zufügen? Die Antwort auf diese Fragen kann mit Nein beantwortet werden. Die betrieblichen Lohnkosten in betroffenen Wirtschaftsbereichen, wie beispielsweise im Handel, liegen in Luxemburg unter denen Deutschlands, Frankreichs und Belgien. Darüber hinaus darf man die positiven Auswirkungen auf die wirtschaftliche Binnennachfrage nicht außeracht lassen. Und ein Plus an sozialer Gerechtigkeit und an sozialer Kohäsion würde Luxemburg zurzeit sehr gut tun!

Die luxemburgische Regierung ist im Begriff einen folgenschweren Fehler zu machen. In ihrem Gesetzesvorhaben über die berufliche Ausbildung hat sie einen Artikel eingeschmuggelt, der eine inakzeptable Manipulation beim gesetzlichen Mindestlohn vorsieht. Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor, dass die Inhaber eines Berufsbefähigungszeugnisses (CCP-Certificat de Capacité Professionnelle) nach zwei Jahren Berufsausübung in den Genuss des qualifizierten Mindestlohns kommen müssen. In Zukunft soll dies erst nach sieben Jahren der Fall sein. Neben der ungerechtfertigten Abwertung dieser beruflichen Qualifikation käme dies für die betroffenen Jugendlichen einer Lohnkürzung von sage und schreibe 23.000 € insgesamt bzw. von 4.615 € pro Jahr gleich. Der OGBL verlangt die ersatzlose Streichung dieses Artikels! Qualifizierte Arbeit muss bezahlt werden. Die Regierungsabsicht steht im Widerspruch sowohl zur notwendigen allgemeinen Aufwertung des gesetzlichen Mindestlohns als auch zur Bekämpfung der prekären Arbeit bei Jugendlichen.

Die wirtschaftliche Situation Luxemburgs ist insgesamt positiv und in vielen Betrieben und Betriebsbereichen sind Verteilungsspielräume für positive Lohnabschlüsse vorhanden. Im Rahmen seiner kontinuierlichen Tarifpolitik wird der OGBL ebenfalls auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Betriebswelt drängen. In den kommenden Monaten wird dabei der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen ein besonderer Stellenwert zukommen.
In den Diskussionen mit der Unternehmerseite und der Regierung wird der OGBL eine negative Flexibilisierung der Arbeitszeiten, d.h. eine gegen die Arbeitszeitinteressen des Salariats strikt ablehnen. Die Harmonisierung von Arbeit und privater Lebensgestaltung begrenzt sich nämlich keinesfalls auf die Reform des Elternurlaubs, sondern erfordert neue Arbeitszeitrechte und verbesserte Arbeitszeitschutzbestimmungen für Mann und Frau im Allgemeinen. Gute Arbeit ist das Gebot der Stunde. Dabei ist es wünschenswert solche Rahmenbedingungen zu diskutieren, die in erster Linie die Bedeutung des luxemburgischen Kollektivvertragswesens untermauern und dessen prioritäre Hebelwirkung fördern, um die betriebs- und bereichsspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitsbedingungen im Interesse aller auszuschöpfen.

André Roeltgen, Präsident des OGBL

Journée Internationale des Femmes 2015: Day and Night, Reclaim Your Rights!

Depuis 2012, 100e anniversaire de la Journée Internationale des Femmes, la plateforme d’action, initiée par le Cid-femmes, se réunit tous les ans pour célébrer cette journée et pour mettre en avant la dimension politique du 8 mars et souligner les acquis du féminisme. L’OGBL fait depuis le début partie de la plateforme JIF. En 2012, lors d’un séminaire, les acquis du mouvement des femmes furent analysés, les défis futurs discutés et des solutions furent proposées aux responsables politiques. La violence à l’égard des femmes était le thème traité en 2013 au vu de la réforme de la loi sur la violence domestique et de la nécessité d’une meilleure protection des victimes. En 2014, le travail des femmes était au cœur des discussions. Et cette année-ci, la plateforme d’action portera l’attention politique et sociétale sur la situation des femmes dans l’espace public, avec le slogan Jour et nuit – réclamons nos droits ! elle souligne les efforts nécessaires pour que la représentation des femmes, leur visibilité, le respect de leurs besoins, leur pouvoir de création et leur sécurité soient acquis dans l’espace public.

Pour l’OGBL aussi, la Journée internationale des Femmes reste d’une brûlante actualité car beaucoup reste à faire pour instaurer l’égalité absolue tant au sein de la société que dans le monde du travail – terrain d’intérêt primaire syndical.

Il est un fait est que les filles choisissent et cela de façon tenace depuis des années les mêmes voies professionnelles – souvent avec des conséquences négatives sur leur carrière. Et elles supportent par leur choix la ségrégation horizontale du marché de l’emploi. Nous avons donc besoin d’une meilleure orientation professionnelle, de formations et d’emplois dans des professions orientées vers l’avenir tant pour les filles que pour les jeunes femmes.

Il est également un fait que la part des femmes rémunérées au salaire minimum (16%) est deux fois plus importante que celle des hommes. C’est surtout le cas des salariées du secteur de la restauration, du commerce et des services collectifs et personnels. Afin de réduire le nombre de «working poor», la pauvreté qui touche de plus en plus de femmes mais aussi d’hommes salariés, il ne faut pas céder et continuer à demander que le salaire social minimum soit augmenté, que les transferts sociaux étatiques soient garantis et que toutes les allocations familiales et l’allocation pour le congé parental soient adaptées à l’évolution générale des salaires et des traitements. Et, afin de supprimer les discriminations des travailleuses et travailleurs frontaliers, toutes les prestations doivent leur être accordées.

La société entière doit s’investir pour augmenter l’offre d’institutions d’accueil assurant la prise en charge des enfants, des écoles à plein temps pour enfants de tous âges ainsi que d’institutions d’encadrement de personnes âgées ou malades pour que les femmes aussi puissent suivre des formations initiales ou continues et exercer une activité professionnelle. Il va sans dire que ces institutions et écoles doivent être dotées de personnel qualifié et offrir des services de haute qualité.

C’est là l’un des principaux objectifs de l’OGBL:  réaliser l’égalité des chances, aménager des marges de manœuvres et créer les conditions qui permettent aux femmes de décider en toute autonomie de leur plan de vie. Telle est la mission des membres féminins de l’OGBL.

Le 8 mars 2015, le Département des femmes de l’OGBL s’est également engagé pour l’emploi et la croissance visant à accroître l’accès des femmes à un travail décent., pour un marché de l’emploi qui supprime les barrières structurelles à la participation efficace des femmes au marché du travail, et pour des lieux de travail favorables à la vie de famille et exempts de violence.

Le comité exécutif du Département des Femmes de l’OGBL, nouvellement constitué depuis la Journée des Femmes de l’OGBL en septembre 2014, participera évidemment avec une délégation, le dimanche 8 mars, à la fête des femmes, qui aura lieu cette année de 11h à 19h à l’Abbaye Neumünster.

Communiqué par le département des Femmes
le 06 mars 2015

Le programme détaillé de la journée et de la marche, qui la précédera le 7 mars, peut être consulté sur www.fraendag.lu

>> Revendications politiques – Journée Internationale des Femmes 2015 (pdf)

Die Ausgestaltung des Elternurlaubs zeichnet sich ab

Eine OGBL-Delegation, angeführt von ihrem Präsidenten André Roeltgen, wurde kürzlich von der Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen empfangen, um über eine zukünftige Reform des Elternurlaubs zu diskutieren.

Die Ministerin hat abermals das bestätigt, wofür sich die Regierung am vergangenen 28. November gegenüber den Gewerkschaften verpflichtet hat, und zwar das Elternurlaubsgeld aufzuwerten, auf das Niveau des nicht-qualifizierten sozialen Mindestlohns. Es handelt sich hierbei um eine langjährige Forderung des OGBL.

Die Ministerin hat darüber hinaus angekündigt, dass die Regierung es vorhat, die Modalitäten bezüglich des Antrags auf Elternurlaub zu lockern. conges_parentalErstens möchte die Regierung, gleichzeitig zur jetzigen Regelung, eine zweite Regelung einführen, die sowohl für den ersten als auch für den zweiten Elternurlaub gültig ist. Dessen Dauer soll auf vier Monate reduziert werden (anstatt der sechs Monate, die es zurzeit sind), wobei die Möglichkeit bestehen soll, sich für einen Ganztags- oder Halbtagselternurlaub zu entscheiden. Die Gesamtentschädigung bliebe bei beiden Regelungen gleichwertig (sechsmal den sozialen Mindestlohn), was jedoch eine Erhöhung der Monatsentschädigung im Falle der zweiten Regelung mit sich bringen würde, da die Gesamtentschädigung sich auf vier und nicht mehr auf sechs Monate verteilen würde. Die Wahl zwischen diesen beiden Regelungen würde dem betroffenen Elternteil überlassen.

Der OGBL stimmte diesem Vorschlag zu. Er hat jedoch unterstrichen, dass die Elternurlaubsentschädigung allgemeingültig bleiben muss, und keinesfalls an das Gehalt des betroffenen Elternteils gebunden sein oder dementsprechend nach oben begrenzt sein darf.

Die Regierung will außerdem noch zusätzlich die Regelungen bezüglich des Antrags auf Elternurlaub, der nicht sofort nach dem Mutterschaftsurlaub genommen wird, lockern. Um dies zu tun, möchte die Regierung in Zukunft den Betroffenen Eltern die Möglichkeit geben, den Elternurlaub aufzuteilen. Diese Aufteilung kann bis zu einem Tag pro Woche gehen, jedoch muss die diesbezügliche Regelung in dem Fall mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

Der OGBL hat diesem zweiten Vorschlag ebenfalls zugestimmt, hat jedoch dabei unterstrichen, dass die gesetzliche Vorkehrung dafür sorgen muss, dass der Schutz des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer, die sich für eine solche Aufteilung ihres Elternurlaubs entscheiden, gewährleistet ist. Der OGBL hat ebenfalls bei der Ministerin auf die Pflicht bestanden, die erhalten bleiben muss, dass man einen Elternurlaub in seiner Vollständigkeit nehmen muss (vier oder sechs Monate je nach Regelung), um ihn vor jeglicher Gefahr der Denaturierung zu bewahren. Der Elternurlaub ist ein Arbeitnehmerrecht, und so müssen dreunion_Cahen_19_02_15ie gesetzlichen Mittel geschaffen werden, dieses Recht zu schützen.

Der OGBL hat sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, das Recht auf Elternurlaub auszudehnen, bis das Kind des betroffenen Elternteils das Alter von zwölf Jahren erreicht hat (zurzeit fünf Jahre). Der OGBL ist auch dafür, dass das Recht auf Elternurlaub ebenfalls auf die Arbeitnehmer ausgedehnt wird, die weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten und die demnach zurzeit nicht über dieses Recht verfügen.

Die Reform des Elternurlaubs wird Teil der Gespräche mit Regierung und UEL vom kommenden 3. März, im Rahmen einer Sitzung sein, die beim permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschuss (Comité permanent du travail et de l’emploi) CPTE stattfinden wird.

Mitgeteilt vom OGBL am 27. Februar 2015

Der OGBL verlangt eine Aufwertung des sozialen Mindestlohns

drapeau_europeenIn seiner Sitzung vom 23. Februar 2015 hat die OGBL-Exekutive sich an erster Stelle beschäftigt mit den Verhandlungen zwischen Griechenland, vertreten durch seine neue Regierung, und den Mitgliedern der Eurogruppe, über eine Erweiterung des Hilfsprogramms. In diesem Zusammenhang hat die OGBL-Exekutive darauf bestanden, einen Appell an die Luxemburger Regierung zu richten, die an den aktuellen Vehandlungen teilnimmt, damit diese sich für einen Orientierungswechsel bei der europäischen Haushaltspolitik einsetzt.

Für den OGBL liegt es auf der Hand, dass die in den vergangenen Jahren europaweit durchgeführte Austeritätspolitik verheerende soziale und wirtschaftliche Folgen für den ganzen Kontinent hatte und immer noch hat. Es ist genauso augenfällig, dass die Überwindung der Krise nur über eine Politik geschehen kann, die die Nachfrage unterstützt, genauso gut über öffentliche Investitionen wie auch über die Stärkung der Kaufkraft der Privathaushalte. So hat der OGBL die Regierung dazu aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass ein größerer Haushaltsspielraum für die Mitgliedstaaten eingeführt wird. Dafür müssen die europäischen Verträge unbedingt abgeschwächt werden.

Eine Aufwertung des sozialen Mindestlohns drängt sich auf

mains_sousDie OGBL-Exekutive hat anschließend auch wissen lassen, dass sie sich gegen jeglichen Versuch, das Gesetz bezüglich des sozialen Mindestlohns in Luxemburg zu manipulieren, widersetzen wird. Im Gegenteil verlangt der OGBL eine Aufwertung dieses Mindestlohns.

Diese Forderung ist umso legitimer, wenn man die immer größer werdenden Lohnungleichheiten und die ständige Verbreitung der Armut trotz Arbeit („working poor“) in Luxemburg in Betracht zieht. Luxemburg ist in der Tat zurzeit „Europameister“, wenn es um die Armut bei der arbeitenden Bevölkerung geht. Der Abstand von den niedrigen Einkommen zu den hohen Einkommen ist ebenfalls viel größer, als das in den Nachbarländern der Fall ist.

Reform des „chèque-service accueil“: der OGBL äußert einige Bedenken

Die OGBL-Exekutive hat sich ebenfalls, mit der von der Regierung angekündigten Reform des „ chèque-service accueil“, befasst. enfant_table_langerDie Exekutive begrüßt das Vorhaben der Regierung, den „Export“ der „ chèques-service accueil“ außerhalb Luxemburgs zu ermöglichen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des OGBL. Er warnt jedoch ausdrücklich vor jeglichem Versuch, neue indirekte Diskriminierungen gegen die Grenzgänger einzuführen.

Darüber hinaus setzt sich der OGBL ein für eine Harmonisierung nach oben im Rahmen der Einführung von Qualitätsnormen, die sämtliche Empfangsstrukturen erfüllen müssen, die von den „chèques-service accueil“ profitieren, insbesondere solche mit kommerziellem Ziel. In diesem Zusammenhang vertritt der OGBL die Meinung, dass es an der Zeit ist, den Anwendungsbereich der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des SAS-Kollektivvertrags auf sämtliche Strukturen auszudehnen, die Kinder aufnehmen, inklusive auf die mit kommerziellem Ziel, die zurzeit noch davon befreit sind.

Zurück zum Treffen vom 3. Februar mit Regierung und UEL

20150203 Tripartite gouvernement partenaires sociaux-AFSchließlich hat die OGBL-Exekutive das Treffen vom 3. Februar mit Regierung und UEL wieder aufgegriffen. Bei diesem Treffen hat nämlich die Regierung das Abkommen vom 28. November 2014, das mit den Gewerkschaften, im Rahmen des Haushaltsprojekts 2015 vereinbart wurde, bestätigt, und zwar insofern, dass nichts davon in Frage gestellt werden kann. Der OGBL hatte, im Vorfeld dieses Treffens, die Regierung davor gewarnt, jeglichen Versuch zu unternehmen, dieses Abkommen abzuschwächen oder zusätzliche Gegenleistungen seitens der Arbeitnehmer zu fordern.

Bei diesem Treffen haben Regierung, Gewerkschaften und UEL miteinander vereinbart, in den kommenden Wochen gemeinsame Überlegungen zu einer Reihe von Themen anzustellen. Der OGBL wird bei dieser Gelegenheit seine Vorschläge zu verschiedenen Themen einbringen, und zwar unter anderem die Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitszeitorganisation im Interesse der Arbeitnehmer.

Mitgeteilt vom OGBL am 25. Februar 2015

Die Themen, die das Jahr 2015 prägen werden

EntrevueGRENG

Eine OGBL-Delegation, angeführt von ihrem Präsidenten André Roeltgen, hat sich kürzlich mit Vertretern der Parlamentsfraktion von déi gréng getroffen, um Gedanken zu unterschiedlichen Themen auszutauschen, die das Jahr 2015 prägen werden.

Was die Löhne betrifft, so hat der OGBL unterstrichen, dass er die Aufwertung des sozialen Mindestlohns fordert, und zwar unter anderem wegen der immer größer werdenden Lohnungleichheit in Luxemburg und der zunehmenden Armut trotz Arbeit („working poor“). In diesem Zusammenhang hat der OGBL auch wissen lassen, dass er es als unannehmbar ansieht, dass die Regierung vorhat, die Zeitspanne zu verlängern, bis ein Inhaber eines CCP-, CCM- oder CITP-Diploms Recht auf den sozialen Mindestlohn hat.

Da die Regierung und die UEL einseitig beschlossen haben eine Diskussion über die Arbeitszeitorganisation zu führen hat der OGBL klar zu verstehen gegeben, dass er sich gegen jeglichen Versuch einer negativen Flexibilisierung aussprechen werde. Diese Diskussion soll vielmehr über eine bessere Ausgeglichenheit zwischen Familien- und Berufsleben gehen.

Die angekündigte Steuerreform war natürlich auch Thema bei diesem Treffen. Für den OGBL muss diese Reform eine, im Vergleich zur aktuellen Situation, gerechtere Umverteilung zum Ziel haben. Die Diskussion die demnächst zu dieser Reform geführt werden wird darf keine Tabus kennen, so der OGBL. Sie setzt voraus, dass alle betroffenen Akteure über präzise Angaben zur aktuellen Steuersituation verfügen. Dies ist eine Voraussetzung, die die Fraktion von déi gréng auch als unumgänglich empfindet.

Der OGBL hat darüber hinaus auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass europaweit eine größere Budget-Handlungsfreiheit für die Mitgliedstaaten bestehen soll. Für die Parlamentsfraktion déi gréng, ist es klar, dass unabhängig von den Anpassungen, die auf europäischer Ebene notwendig sind, die Abgeordnentenkammer ihre Rolle voll ausüben und auch über die Budget-Orientierung debattieren muss im Rahmen des „europäischen Semesters“.

Weitere Themen wurden angesprochen, wie die Themen der „chèques services“, der Arbeitsmedizin, der Weiterbildung, der Praktika in den Unternehmen, der Sozialversicherungen und des Spitalplans.

Zum Abschluss dieses Treffens, das auf eine sehr konstruktive Art und Weise geführt wurde, sind die beiden Seiten sich einig geworden, dass diese Art von Austausch regelmäßig stattfinden soll.

Mitgeteilt vom OGBL am 18. Februar 2015