Aufschwung fördern, statt Arbeitnehmer weiter belasten!

redingIm Frühjahr dieses Jahres ließen u.a. die OECD und die europäischen Institutionen verlauten, dass die wirtschaftlichen Eckwerte sich verbesserten. Viele Gewerkschaftler und manche Wirtschaftswissenschaftler warnten vor überzogenem Optimismus. Dies nicht vorrangig wegen den wirtschaftlichen Auswirkungen der militärischen Konflikte im Nahen Osten und in der Ukraine, sondern hauptsächlich, weil es keine Anzeichen gab, dass die EU ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik ändern würde. Die EU-Politik ist einseitig export-orientiert und macht aus Wettbewerbsgründen Druck auf die Löhne. Nur ist es Tatsache, dass der Welthandel sich nicht so entwickelt, wie es sich manche gewünscht haben. Dieser Druck auf die Einkommen wird noch durch die allgemeine Spar- und Austeritätspolitik in der EU verstärkt. All dies hat zur Folge, dass die Einkommen vieler Arbeitnehmer und Rentner entweder stagnieren oder gar real rückläufig sind, was wiederum negative Auswirkungen auf die Binnennachfrage, den Konsum und die Investitionen der privaten Haushalte hat. Die moderne Budgetorthodoxie mit dem Dogma der Schuldenbremse ihrerseits führt dazu, dass Zukunftsinvestitionen auch in Ländern mit ausgeglichenen Staatshaushalten wie Deutschland, aus ideologischen Gründen nicht getätigt werden. Auf diese Weise droht Rezession und Deflation statt Wirtschaftsaufschwung. Die Arbeitslosigkeit wird auf hohem Niveau bleiben und die Einschnitte bei den Ausgaben der Sozialversicherungen, sowie steuerpolitische Maßnahmen zuungunsten der Arbeitnehmer und Rentner werden die sozialen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten weiter anwachsen lassen.
Diese Entwicklung bedroht auch Luxemburg, je nachdem welche budgetären und steuerlichen Maßnahmen die Regierung ergreift. Der OGBL bedauert, dass es bislang zu keiner globalen Aussprache über den geplanten Staatshaushalt gekommen ist, sondern bloß zu punktuellen Aussprachen.

Die Grenze des Zumutbaren ist für viele Arbeitnehmer und Rentner längst erreicht!

Auch in Luxemburg blieben viele Menschen von den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht verschont, und wurden Opfer von Kurzarbeit, Restrukturierungen, wirtschaftlich bedingten Entlassungen und Konkursen. Sie mussten oft Lohneinbußen hinnehmen. Hinzu kommen die Auswirkungen der Indexmanipulationen bei den Löhnen und Renten, die Einschnitte bei den Sozialleistungen (Eigenbeteiligungen bei der Krankenkasse, De-facto-Kürzung der Entschädigung bei Elternurlaub und des Kindergeldes, Abschaffung des Kindergeldes ab 18 Jahre, Kürzung der Studienbeihilfen), Erhöhung der steuerlichen Belastung für Klein- und Mittelverdiener durch die Nichtanpassung der Steuertabellen an die Inflation, Krisensteuer, Erhöhung der Solidaritätssteuer, Kürzung der Fahrkostenpauschale, Rentenklau beim Ajustement.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird ebenfalls vorrangig die Konsumenten treffen. Die Diskussionen über die Lohnindexierung haben zum Resultat geführt, dass der Indexmechanismus 2015 wieder normal funktionieren wird. Dies ist eine positive Maßnahme und wird verhindern, dass die Mehrwertsteuererhöhung zu dauerhaften und schwerwiegenden Einbußen bei der Kaufkraft führt.

Auf dem falschen Weg!

Kurz nach Abschluss dieser Diskussionen wurde bekannt, dass die Regierung darüber nachdenkt eine Abgabe von 0,5% einzuführen, um Leistungen zugunsten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu finanzieren. Sozialselektiv ist eine solche allgemeine Abgabe nicht, im Gegenteil.
Grundsätzlich ist der OGBL der Meinung, dass Infrastrukturkosten, Funktions- und Personalkosten in den vielfältigen Bereichen der Kinder- und Jugendbetreuung nicht über eine Abgabe zu finanzieren sind, sondern über den allgemeinen Staatshaushalt.
Wenn es darum gehen soll, bestehende oder zusätzliche familienpolitische Leistungen der Caisse nationale des prestations familiales über eine Abgabe zu finanzieren, bedeutet dies nichts anderes, als dass eine neue Sozialabgabe eingeführt wird die allein von den Familien bezahlt wird. Die familienpolitischen Leistungen (Kindergeld, Schulanfangszulage, Erziehungszulage, Zulage bei Geburt und Schwangerschaft, Kinderbonus, Entschädigung bei Elternurlaub) werden heute zur Hälfte durch Beiträge und zur Hälfte durch einen Beitrag aus dem Staatshaushalt bezahlt. Bis 1994 wurden die Beiträge von den Betrieben bezahlt, danach wurden diese Beiträge ebenfalls über den Staatshaushalt finanziert. Wenn die Regierung über eine neue Sozialabgabe Leistungen, auch Naturalleistungen, finanzieren will, muss dies mit den europäischen Bestimmungen über die Sozialversicherungen kompatibel sein. Ein Versuch, die Grenzgänger zahlen zu lassen, ohne dass sie die entsprechenden Leistungen bekommen, wird zu einem erneuten europäischen Fiasko führen, wie beim Kindergeld und bei den Studienbörsen.
Der OGBL hat der Regierung all diese Fragen und Bedenken mitgeteilt und zudem darauf hingewiesen, dass eine derartige Abgabe eine erneute Belastung der Realeinkommen der Arbeitnehmer und Rentner bedeuten würde. Dem kann der OGBL nicht zustimmen.

Jean-Claude Reding

Für die Arbeitnehmer/innen sind die Grenzen des Zumutbaren erreicht

reding_3Bei seiner Sitzung vom 16. September 2014 hat der OGBL-Nationalvorstand nicht zuletzt die wirtschaftliche und soziale Lage des Landes analysiert, Stellung zu einer Reihe von aktuellen und kommenden soziopolitischen Themen genommen und ebenso die Vorbereitungen zu seinem Nationalkongress fortgeführt, der am 5. und 6. Dezember 2014 stattfinden wird.

Es gilt die Kaufkraft der Haushalte zu unterstützen

Auf europäischer Ebene scheint der Wirtschaftsaufschwung, der sich im ersten Trimester dieses Jahres ankündigte, nunmehr in Gefahr. Dies ist eine Entwicklung, die die Bedenken des OGBL bestätigt, der es nicht müde wurde, vor den katastrophalen Folgen einer Austeritätspolitik zu warnen, die als einziges Ziel hat, die Kompetitivität der Unternehmen und den Außenhandel wieder anzukurbeln, und das zum Nachteil der Kaufkraft der Haushalte. Der OGBL stellt ebenfalls mit Interesse fest, dass in Luxemburg das für 2015 angekündigte Wachstum sich hauptsächlich durch die interne Nachfrage erklären lässt, wie es das Statec in einer offiziellen Mitteilung unterstreicht. Deshalb ist es umso wichtiger, diese nicht im Keim zu ersticken, sondern ganz im Gegenteil, die Kaufkraft der Haushalte zu unterstützen. Laut dem OGBL ist die politische Herangehensweise, wie sie in Europa vorherrscht, der Situation immer noch nicht gewachsen. Dies geht unter anderem aus den letzten Strukturreformempfehlungen des Rats der Europäischen Union an Luxemburg hervor. Der OGBL fordert einen Bruch gegenüber dieser Politik, und das sowohl auf europäischer wie auf luxemburgischer Ebene.

Haushalt 2015: Fehlende Konsultation

Der OGBL bedauert es, dass er bisher nicht konsultiert wurde, obwohl die Regierung in wenigen Wochen ihren Haushaltsplan für 2015 vorstellen wird. Dies steht in offenem Widerspruch zu dem angekündigten Vorhaben der Regierung, den landesweiten Sozialdialog wieder anzukurbeln. Der OGBL erinnert ebenfalls daran, dass Arbeitnehmer/innen und Pensionierte schon seit Anfang der Krise einen Preis bezahlt haben, der hoch genug ist, und dass die Grenzen des Zumutbaren nunmehr für eine breite Bevölkerungsschicht erreicht sind. Indexmanipulation, Krisensteuer, Kürzung der Stipendien, Nicht-Anpassung der Tarife bezüglich der Familienpolitik und der Pensionen, dazu kommen noch Erhöhungen der Preise im öffentlichen Transport, der Beiträge im Gesundheitsbereich, ohne dabei die Entlassungen und die Teilzeitarbeit in den Unternehmen zu vergessen: Der OGBL unterstreicht, dass im Gegenteil zu dem was behauptet wurde, auch die Arbeitnehmer/innen in Luxemburg während der vergangenen Jahre die Krise gespürt haben. Jetzt sei es an der Zeit, dafür zu sorgen, dass die Kaufkraft insgesamt erhalten bleibt, und dass die Kaufkraft der Haushalte mit den bescheidensten Einkommen besonders unterstützt wird.

Die von der Regierung angewandte Methode ist nicht gut

Kurz vor dem Treffen am 18. September zwischen der Regierung und den Sozialpartnern, hat der OGBL einmal mehr seine Ablehnung eines allgemeinen Beitrags von 0,5% zum Ausdruck gebracht, der als solcher, nicht nur sozial und steuerlich ungerecht ist, sondern auch eine Reihe von Fragen aufwirft, und zwar die des Zugangs für Grenzgänger zu den davon finanzierten Leistungen, der möglicherweise verweigert wird – und dann in diesem Fall diskriminierend ist. Der OGBL sagt sich jedoch damit einverstanden, die Finanzmittel zu erhöhen, die für die Hilfe für Kleinkinder zur Verfügung stehen, jedoch, in diesem Fall, über die allgemeine Besteuerung. Was die beiden weiteren Punkte der Tagesordnung betrifft (Kompetitivität des Landes, Mehrwertsteuer im Wohnungsbereich), so hat der OGBL es bedauert, dass die Regierung im Vorfeld nicht präziser war, und hat in diesem Zusammenhang die Herangehensweise der Exekutive scharf kritisiert, die es nicht für notwendig gehalten hat, diese Diskussionen zu orientieren. Die Methode ist nicht gut, so urteilt der OGBL.

Die Themen, die es verdient hätten, diskutiert zu werden

Der OGBL hat schließlich eine Liste von Themen erstellt, die, in Bezug auf die aktuelle Situation, vorzugsweise zwischen Regierung und Sozialpartnern angesprochen werden müssten. Hierbei handelt es sich: um den Mangel an Privatinvestment im Bereich der Forschung und Entwicklung und beim Ausbau der zukunftsträchtigen Bereiche; um das Bedürfnis, die Weiterbildung innerhalb der Betriebe zu verbessern, um die berufliche Umorientierung zu erleichtern, und um die Notwendigkeit die Betreuung der beruflichen Lehrgänge zu überarbeiten, damit der Ausbeutung die in verschiedenen Unternehmen üblich ist, ein Ende gesetzt werden kann. Der OGBL wünscht sich auch folgende Themen anzusprechen: die Arbeitsbedingungen, die sich in den vergangenen Jahren verschlechtert haben; das wiederholte Blockieren der Arbeitgeber, wenn es um Kollektivvertragsverhandlungen geht sowie natürlich auch die Beschäftigungspolitik, um effizient gegen die Arbeitslosigkeit anzukämpfen, die mittlerweile als Massenarbeitslosigkeit bezeichnet werden kann.

Mitgeteilt vom OGBL
am 19. September 2014

Europäische Kommission will Bürgereinfluss bei Freihandelsabkommen Amerika / EU und CETA ausschalten

cube_europe_euEuropäische Bürgerinitiative gegen TTIP abgelehnt / Widerstand angekündigt!

Ein europaweites Bündnis aus Nicht-Regierungsorganisationen aus dem sozialen und ökologischen Bereich, Gewerkschaften, Entwicklungsorganisationen, landwirtschaftlichen Verbänden u.a.m. beabsichtigte, gemeinsam ein Europäisches Bürgerbegehren gegen die internationalen Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA durchzuführen. Ziel war es, mittels ausreichenden Unterschriften der BürgerInnen Europas den Widerstand gegen diese Abkommen zum Ausdruck zu bringen. Eine derartige Initiative benötigt aber das Einverständnis der EU-Kommission.

In Luxemburg sollte diese Initiative von der gemeinsamen Plattform gegen das Freihandelsabkommen TTIP unterstützt werden.

Die EU-Kommission hat heute angekündigt, dieses Begehren nicht zuzulassen. Groß ist nun der Schock unter den Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative, für das mittlerweile knapp 230 Organisationen aus 21 EU-Ländern umfassende Bündnis. Mit umso mehr Engagement wird die Initiative weiter gegen das Freihandelsabkommen vorgehen, denn, so die Initiatoren: „Die Ablehnung der Bürgerinitiative reiht sich ein in die Strategie der EU-Kommission, Bevölkerung und Parlamente aus den Verhandlungen um CETA und TTIP rauszuhalten. Statt Bürgerinnen und Bürger werden hier lieber Lobbyisten gehört.“

Die Ablehnung der EBI wird damit begründet, die Verhandlungsmandate zu TTIP und zum CETA seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte zwischen den EU-Organen und insofern durch eine Bürgerinitiative nicht anfechtbar. „Die Auffassung der Kommission, dass nur Rechtsakte mit Wirkung auf Dritte durch eine EBI berührt werden dürfen, ist offensichtlich rechtsfehlerhaft. Das Verhandlungsmandat der Kommission ist ein förmlicher Beschluss des Rats und ein Rechtsakt. Würde die Rechtsauffassung der Kommission Bestand haben, hieße das im Klartext: Der Bevölkerung sind bei der Entwicklung internationaler Verträge jeder Art die Hände gebunden – eine Auskunft, die ebenso erschreckend wie skandalös ist“, so Michael Efler.

Darüber hinaus, so die Begründung, könne die Kommission keine negativen Ratifizierungsvorschläge machen und insofern der EBI-Forderung, die Verhandlungen über CETA und TTIP nicht abzuschließen auch nicht nachkommen. „Im Umkehrschluss heißt das, internationale Verhandlungen der Kommission dürfen durch Bürgerinnen und Bürger nur bejubelt, nicht aber kritisiert werden“, fasst Michael Efler zusammen. Das EBI-Bündnis, das vor Einreichung der Bürgerinitiative ein eigenes Rechtsgutachten eingeholt hatte, erwägt nun rechtliche Schritte und will den für diesen Fall vorgesehenen Weg vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen.

Statt auf die Bedenken angesichts einer bürgerfernen Handelspolitik einzugehen, verweigert die Kommission die Auseinandersetzung. „Das erscheint aus Bürgersicht als Akt der Willkür, verprellt engagierte Menschen in Europa und ist Wasser auf die Mühlen der Europa-Gegner.“ so die Meinung der Unterstützer der Initiative.

Vor diesem Hintergrund fordern das europäische Bündnis und auch die Luxemburger Trägerorganisationen den neuen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker auf, den undemokratischen Kurs der EU-Kommission zu korrigieren und sein Versprechen wahrzumachen, Demokratie und Transparenz herzustellen. „Offenbar fürchtet die Kommission diese EBI, die das Potential hat, zur bisher erfolgreichsten Bürgerinitiative zu werden“, sagt Michael Efler. „Wenn die Brüsseler Bürokratie glaubt, die Bürgerproteste gegen die Investitionsverträge mit dieser Ablehnung stoppen zu können, hat sie sich geirrt. Wir werden es nicht auf sich beruhen lassen, dass die Kommission versucht, Bürgerinnen und Bürgern die Hände zu binden.“

Mitgeteilt am 11. September von der Luxemburger Plattform:

Action Solidarité Tiers Monde – Aleba – Bio-Lëtzebuerg – Caritas Luxembourg – Cercle de coopération des ONG de développement – CGFP – FNCTFFEL – Greenpeace Luxembourg – LCGB – Lëtzebuerger  Jongbaueren a Jongwënzer a.s.b.l. – Mouvement écologique – natur&ëmwelt a.s.b.l. – OGBL – Syprolux – Union luxembourgeoise des consommateurs

 

Die TTIP-Plattform bittet die Regierung darum, sich gegen die Einführung eines ISDS-Kapitels bezüglich des CETA auszusprechen

10615347_697518327004171_8725759130778194906_nDas „Comité de politique commerciale“ (CPC), das sich aus hochqualifizierten Experten aus den 28 EU-Staaten zusammensetzt, hat sich am Freitag, dem 12. September getroffen, um über den endgültigen Text zum gesamten Handelsabkommen mit Canada (CETA) zu debattieren.

Kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen zu diesem Handelsabkommen zwischen Canada und der EU haben sich die Mitgliedsorganisationen der TTIP-Plattform an den Außenminister Jean Asselborn gewendet, um ihm ihre Befürchtungen bezüglich des CETA mittzuteilen. Der Abschlusstext des Abkommens, der vergangenen Monat ungewollt an die Öffentlichkeit gelangte, hat es ermöglicht sich einiger Details bewusst zu werden, insbesondere eines Kapitels über den Investmentschutz (ISDS).

An erster Stelle bemängelt die Plattform die Intransparenz, mit der solch wichtige Handelsabkommen verhandelt werden. Es ist unmöglich, eine ernsthafte Analyse eines über 500 Seiten umfassenden Textes durchzuführen, der ungewollt über die Presse an die Öffentlichkeit gelangte, und nicht über offizielle Wege, da die Verhandlungen vertraulich sind. Unter diesen Umständen besteht die Plattform auf der Notwendigkeit, den vorgesehenen Zeitplan zu überdenken, um eine ernsthafte und transparente und demokratische Debatte innerhalb der EU zu ermöglichen.

Die Plattform befürchtet auch, dass die Einbindung eines ISDS-Kapitels in das CETA als Trojanisches Pferd benutzt wird, um ein solches Kapitel ebenfalls in das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) einzufügen. Es gilt tatsächlich zu befürchten, dass wenn diese Maßnahme beim CETA akzeptiert wird, es auch für das TTIP akzeptiert werden wird. Hinzu kommt noch, dass die Kommission am vergangenen 28. August angekündigt hat, dass eine Reihe neuer Regeln eingeführt werden sollen, um mit Differenzen zwischen Investoren und Staaten im Rahmen von Investmentabkommen mit Handelspartnern umzugehen. Diese Regeln sollten am vergangenen 17. September in Kraft treten.

Die Umsetzung dieses Reglements sowie die Verabschiedung eines ISDS-Mechanismus im Rahmen des CETA, obwohl die Bewertung der Antworten auf die Beratung bezüglich eines solchen Mechanismus im Rahmen des TTIP noch nicht abgeschlossen ist, total unannehmbar und antidemokratisch ist. Dies würde die Glaubwürdigkeit der Europäischen Kommission in Frage stellen, was ihren Willen betrifft, die Meinung der Bürger, bei einer solch wichtigen Frage, miteinzubeziehen.

Berücksichtigt man all diese Argumente, so kann die Plattform dem CETA-Abkommen unter der aktuellen Form nicht zustimmen. Sie hat die Regierung darum gebeten, sich, bei der nächsten Sitzung des CPC, gegen die Einführung eines ISDS-Reglements in dieses Abkommen auszusprechen. Die Plattform hat ebenfalls darum gebeten, den Zeitplan zu verlängern, bevor das Projekt von dem CPC angenommen wird. Gegebenenfalls wird die Europäische Kommission davon ausgehen, dass sie über das Einverständnis der Regierungen verfügt, um dem Abkommen zuzustimmen, dessen Verhandlungen offiziell am vergangenen 25. September bei Gelegenheit des Canada-EU-Gipfels in Ottawa abgeschlossen wurden.

Letztlich will die Plattform daran erinnern, dass die luxemburgische Regierung mehrmals ihren formellen Einspruch, gegenüber der Einführung eines ISDS-Mechanismus in das TTIP-Abkommen, erhoben hat. Die Regierung kann demnach nicht glaubwürdig sein, wenn sie sich nicht auch gegen einen solchen Mechanismus im Rahmen des CETA ausspricht.

OGBL gegen Einführung eines neuen Beitrags

Eine OGBL-Delegation, angeführt von ihrem Generalsekretär André Roeltgen, wurde am 21. Juli 2014 von der Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen empfangen, zu einem dringenden Meinungsaustausch zu den Regierungserklärungen bezüglich der Einführung eines neuen 0,5%-Beitrags.

Die Ministerin hat das Vorhaben der Regierung bestätigt, ab kommendem Jahr einen neuen Sozialbeitrag einzuführen, der die Sachleistungen zugunsten der Kleinkinder finanzieren soll. Die Ministerin konnte jedoch keine weiteren Details liefern. Sie erklärte, dass dieses neue Finanzierungsmittel, das zurzeit noch auf seine praktische Anwendung hin ausgearbeitet wird, ihren Kompetenzen nicht direkt unterliegt.

Der OGBL hat mit Nachdruck unterstrichen, dass ein solcher Beitrag einen Paradigmenwechsel darstellen würde, eine beträchtliche Änderung der Philosophie, auf der zurzeit die Finanzierung der staatlichen Sozialleistungen fußen. Indem die anvisierten Leistungen aus dem allgemeinen Steuerregime herausgetrennt werden und indem man sie auf einem linearen spezifischen Beitrag basieren lässt – nicht progressiv im Gegensatz zur Einkommenssteuer – ist der Staat dabei sozusagen ein steuerliches „Outsourcing“ durchzuführen, das gegen die soziale Gerechtigkeit und Steuergerechtigkeit geht. Der OGBL hat seinen prinzipiellen Einspruch gegen diese Idee erhoben.

Dazu kommt, dass wenn man die Finanzierung der Sachleistungen aus dem allgemeinen Steuerregime heraustrennt, die Regierung in einem gewissen Sinne zu verstehen gibt, dass die Finanzierung der Personal- und Materialinfrastrukturen für Kinderbetreuung nicht zu den Aufgaben der Arbeitgeber gehört. Jedoch ist die Einbringung der Unternehmen für den OGBL nur logisch, da die Regierungspolitik sich nach der europäischen Politik richtet, die die Frauen für die Arbeit mobilisieren will. Diese Leistungen tragen ebenfalls dazu bei, die Ausbildung und die Qualifizierung der Arbeitskräfte von morgen zu finanzieren. Der OGBL hat hierzu in dieser gleichen Logik bemerkt, dass die Familienzulagen bis 1994 über Arbeitgeberbeiträge finanziert wurden.

Mit der Einführung eines solchen Beitrags, würde die Regierung die Kaufkraft der Haushalte erneut einseitig belasten, nachdem sie schon beschlossen hat, die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2015 zu erhöhen. Die Regierung würde damit eine zweite vollendete Tatsache schaffen, noch bevor die große Debatte über eine globale Steuerreform begonnen habe. Der OGBL kann mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein.

Die Ministerin hat versichert, dass dieser neue von der Regierung vorgesehene Beitrag nicht in Verbindung mit den Überlegungen steht, die zurzeit über die Familienzuschüsse laufen. Andererseits hat die Ministerin nochmals das Vorhaben der Regierung bekräftigt, die Höhe der Familienzulagen zu vereinheitlichen, auch mit dem Ziel, die Gesamtkosten des Systems zu senken. Die Ministerin hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe der Idee gerechtfertigt, ein soziales Selektivitätselement in das Regime der Familienzulagen einzubringen, indem sie unüberwindbare technische Hürden nannte.

Der OGBL, auch wenn er nicht prinzipiell gegen eine solche Vereinheitlichung ist, widersetzt sich jedoch gegen die Senkung des Gesamthaushalts der Nationalen Kasse für Familienzulagen. Er hat zudem ein weiteres Mal unterstrichen, dass eine Anpassung der Beträge eilt, da die Familienzulagen (Kindergeld, Schulanfangszulage, Elternurlaub…) seit vielen Jahren nicht mehr angepasst wurden und so einer schleichenden Entwertung gegenüberstehen. Dies brachte eine Entwertung von 18,8% des Wertes der Familienzulagen, seitdem sie im Jahre 2006 aus dem Index herausgetrennt wurden. Dazu kommen noch 30% bezüglich des Elternurlaubs, seit seiner Einführung 1999 (Ergebnis aus Kombination von Desindexierung und Nicht-Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung).

Die Ministerin hat dem OGBL vorgeschlagen, sich nochmal nach der Sommerpause wiederzusehen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 23. Juli 2014

Ermittlungsverfahren wegen schwerwiegender Vorwürfe gegen einen Beamten der ITM

Der OGBL richtete am Freitag, den 18. Juli 2014, ein Schreiben an den Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas Schmit, um ihn aufzufordern, sich nach den gegen einen Beamten der Gewerbeaufsicht (Inspection du Travail et des Mines – ITM) erhobenen Vorwürfen einzuschalten.

Nach Presseverlautbarungen habe ein Beamter der ITM im Rahmen einer von der American Chamber of Commerce organisierten Veranstaltung die Arbeitgeber dazu bewegen wollen, sich auf das Geschäftsgeheimnis zu berufen, um sich der Verpflichtung zur Information der Arbeitnehmervertreter über Maßnahmen, die innerhalb ihrer Unternehmen umgesetzt werden, zu entziehen. Er soll den Arbeitgebern in diesem Zusammenhang außerdem Tipps gegeben haben, wie sie sich der Arbeitnehmervertreter trotz des gesetzlichen Kündigungsschutzes, dem letztere unterliegen, entledigen könnten.

Infolge dieser schweren Anschuldigungen wies der OGBL den Minister auf die Notwendigkeit hin, eine detaillierte Untersuchung dieser Vorgänge einzuleiten und ihn von den entsprechenden Ergebnissen in Kenntnis zu setzen.

Der OGBL ist der Auffassung, dass ein Disziplinarverfahren gegen den betreffenden Beamten eingeleitet werden sollte, falls sich die Ereignisse, über die in der Presse berichtet wurde, im Rahmen der Untersuchung als zutreffend erweisen, da in diesem Fall eine schwere Verfehlung in Bezug auf den der ITM übertragenen Auftrag und ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit der Beamten vorläge.

Mitteilung vom OGBL
am 18. Juli 2014