Fest der Arbeit: Politische Rede des OGBL-Präsidenten Jean-Claude Reding gehalten in Kayl am 29. April 2014 (in luxemburgischer Sprache)

Politische Rede (PDF)

Die OGBL-Syndikate Industrie hatten ein Treffen mit Minister Nicolas Schmit

Eine umfangreiche Delegation der OGBL-Syndikate „Industrie“, zusammen mit Personalvertreter von mehreren großen Industriebetrieben, wurde am 24. April vom Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas Schmit, empfangen.

Die Delegationssprecher haben den Minister an die Geschichte der Problematik „Lohnfortzahlung“ während der ersten 77 Krankheitstage erinnert. In der Tat ist während dieser Periode der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung zuständig. Die Nationale Gesundheitskasse CNS übernimmt danach die Zahlung.

Das Problem besteht seit 2009, das Jahr in dem das Einheitsstatut aller Arbeitnehmer eingeführt wurde. Ab diesem Zeitpunkt haben eine große Anzahl von Arbeitgebern aus dem Industriesektor, unter Anweisung der Industriellenföderation Fedil, sich geweigert, die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der zusätzlich zum Lohn geschuldeten Vergütungselemente so anzuwenden, wie die Gewerkschaften, die Minister für Arbeit und für soziale Sicherheit, die Gerichte und auch die Nationale Gesundheitskasse CNS diese Bestimmungen verstehen.
„Lohnfortzahlung“ wie sie im Gesetz vorgesehen ist bedeutet nämlich, dass man im Krankheitsfall so entlohnt wird, als ob man normal gearbeitet hätte. Dies bedeutet zum Beispiel, dass all jene, die Schicht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit verrichten, über ihren normalen Lohn hinaus noch die entsprechenden zusätzlichen Vergütungen erhalten müssen.

Der Minister bestätigt seine Position und wird eine Gesetzesänderung vorbereiten

Der Minister zeigte sich betroffen von den angesprochenen Fällen von Arbeitnehmern, die, über die Tatsache hinaus, dass sie schwer krank sind oder sich einer schwerwiegenden Operation unterziehen mussten – und so zu einer längeren Abwesenheit gezwungen wurden – noch zusätzlich unter einer substantiellen Gehaltseinbuße leiden müssen, weil ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen nicht respektiert. Hier handelt es sich in gewisser Weise um eine Doppelbestrafung, die es in Zukunft zu verhindern gilt.

Die beiden Seiten sind sich einig, dass zusätzliche Vergütungen die zum normalen Gehalt der Arbeitnehmer gehören im Krankheitsfall weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Der Minister ist jedoch der Meinung, dass es sich nur um zusätzliche Vergütungen handeln kann, die regelmäßig ausbezahlt werden. Diese Meinung wird nicht vom OGBL geteilt.

Minister Schmit hat angekündigt, dass ein Gesetzesentwurf in Vorbereitung ist, der ein für alle Mal die diesbezüglichen Bestimmungen klarstellt. Dieser Entwurf wird den Sozialpartnern im Juni 2014 vorgelegt wird.

Schließlich hat die OGBL-Delegation mit Nachdruck auf die Problematik der rückwirkenden Auszahlung der zusätzlichen Lohnvergütungen hingewiesen. Es wäre nämlich unannehmbar, wenn ein Arbeitnehmer auf etwas verzichten müsste, was ihm von Rechts wegen zusteht, nur weil sein Arbeitgeber es ablehnt, sich an ein Gesetz zu halten.

Mitgeteilt von den OGBL-Syndikaten Industrie
am 25. April 2014

Studienbeihilfen: Der OGBL zeigt sich solidarisch mit den Schülern und Studenten

Am 28. Januar 2014 wurde eine OGBL-Delegation, angeführt von ihrem Präsidenten Jean-Claude Reding, vom Minister für Hochschulwesen und Forschung, Claude Meisch, zu einem Gedankenaustausch über die Reform des Systems der Studienbeihilfen, empfangen.

Bei dieser Gelegenheit hat der Minister sein Reformprojekt angedeutet und hat den OGBL darum gebeten, ihm seine möglichen Einwände, ja sogar alternative Vorschläge einzureichen. Die Position des OGBL zu diesem Thema wurde am 4. März vom OGBL-Nationalvorstand festgelegt, am gleichen Tag anlässlich einer Pressekonferenz bekanntgegeben und dem Minister für Hochschulwesen und Forschung zugestellt.

Hier die Zusammenfassung der Haupteinwände des OGBL bezüglich der Maßnahmen der Regierung, wie sie im Gesetzesprojekt Nr. 6670 festgehalten sind:

  • Das Basisstipendium ist zu niedrig angesetzt; der Betrag muss mindestens so hoch sein, wie die Summe der bisherigen Familienzulagen (Kindergeld + Schulanfangszulage + Kinderbonus).
  • Die Bedingungen, um in den Genuss der sozial gestaffelten Beihilfe zu kommen, sind so festgelegt, dass die Mehrheit der Studenten davon ausgeschlossen wird beziehungsweise nur einen ganz geringen Betrag erhalten kann.
  • Die Gewährungsbedingungen des Mobilitätsstipendiums müssen überarbeitet werden, um jegliche Form von ungleicher Behandlung auszuschließen.
  • Im Gesetz muss ein Adaptationsmechanismus der Beihilfen an die reellen Lebenshaltungskosten vorgesehen werden.

Der von Minister Meisch in der Abgeordnetenkammer eingereichte Gesetzesentwurf hat den Kritiken und Vorschlägen der Gewerkschaften und der Studentenvereinigungen nicht Rechnung getragen. Durch dieses Fehlen eines ernstzunehmenden Dialogs, ist der OGBL der Meinung, dass es durchaus legitim ist, wenn die Schüler und Studenten auf die Straße gehen, um dort ihren Forderungen Gehör zu verschaffen. Der OGBL erklärt sich deshalb solidarisch mit der Studentenaktion vom kommenden 25. April.

Abschließend ruft der OGBL die Parlamentsmitglieder dazu auf, sich die Proteste der jungen Menschen zu Herzen zu nehmen, und das Gesetzesprojekt mithilfe von Änderungsanträgen zu verbessern.

Mitgeteilt vom OGBL
am 22. April 2014

Die Arbeitslosigkeit, nicht die Arbeitslosen bekämpfen!

Am 24. März hat der Minister für Arbeit und Beschäftigung den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zur grundlegenden Überarbeitung der Kriterien der „angemessenen Beschäftigung“ für die Arbeitssuchenden und der Bedingungen unter welchen die Arbeitsagentur (ADEM) diesen Beihilfen bewilligt eingereicht. Der OGBL ist mit dem eingereichten Text nicht einverstanden, der, das muss betont werden, im Vorfeld überhaupt nicht besprochen wurde, trotz sämtlicher Zusagen der Regierung, dass sie auf Dialog und Beratung setzen würde. Warum wurde der Dreierkontrollausschuss, der im Rahmen der Reform der ADEM geschaffen wurde, nicht bei diesem Entwurf hinzugezogen? Genauso stellt sich die Frage, warum ein für die Arbeitssuchenden so wichtiges Thema nicht auf der Tagesordnung des Permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschusses (CPTE) stand, der seitdem die neue Regierung im Amt ist, noch nicht einmal getagt hat?

Der vorliegende Entwurf ist für den OGBL nicht annehmbar, da er die Arbeitssuchenden einseitig bestraft, die, so sieht es aus, als einzig schuldig an ihrer Situation angesehen werden. Darüberhinaus liefert er keine Garantie, dass die Arbeitslosigkeit zurückgeht. In der Tat, der Entwurf einer großherzoglichen Verordnung wird wahrscheinlich eher die Ungewissheit für den Arbeitssuchenden vergrößern, als die Schaffung von angemessenen Arbeitsplätzen im wahrsten Sinne des Wortes fördern oder die Dienstleistungen der ADEM verbessern, um dem Arbeitslosen zu helfen, eine Arbeit zu finden. So wird der Arbeitssuchende, der bisher einen Vollzeitjob hatte, eine Teilzeitarbeit nach einer Periode von drei Monaten (zurzeit sind es zwölf) nicht mehr ablehnen dürfen. Ebenso sind die Arbeitssuchenden, die bisher nur einer Teilzeitarbeit nachgingen, aus familiären oder welchen Gründen auch immer, demnächst dazu verpflichtet, einen Vollzeitjob zu akzeptieren, oder sie laufen die Gefahr ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung zu verlieren.

Der Verordnungsentwurf beinhaltet zudem keine einzige Präzision bezüglich der Art des Vertrags und noch weniger in Bezug auf die Arbeitszeiten bei der betreffenden Stelle. Der Arbeitssuchende läuft so die Gefahr, nach nur ein paar Monaten wieder arbeitslos zu sein oder eine Reihe von befristeten Arbeitsplätzen zu bekleiden, wenn nicht sogar Leiharbeitsposten.

Der OGBL verlangt, dass der Kontrollausschuss die Anwendung der Kriterien, die die Ablehnung eines Jobs begründen können, genau definiert, um eine subjektive Einschätzung des Kandidaten zu vermeiden. Auf jeden Fall lehnt der OGBL jegliche Verschlechterung für den Arbeitssuchenden ab, wenn es um die familiäre Situation, die Fahrtzeit oder die Tatsache geht, ob man im Besitz eines Führerscheins ist oder nicht, umso mehr als die Regierung vorhat, gleichzeitig die Hilfe für geografische Mobilität zu streichen!

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Wiedereingliederungshilfe. Der OGBL erinnert daran, dass er sich formell gegen jegliche Reform dieser Beihilfe stellt, wenn der Arbeitnehmer dadurch einen Einkommensverlust im Vergleich zu seiner aktuellen Situation erleiden sollte, d.h. die Obergrenze der 90% soll erhalten bleiben. Da im Entwurf der großherzoglichen Verordnung vorgesehen ist, den Arbeitssuchenden dazu zu zwingen, auch einen Job mit kürzerer Arbeitszeit, im Vergleich zur vorherigen Arbeit, zu akzeptieren, müsste man also die Klausel herausnehmen, die vorsieht, dass die Beihilfe zur Wiedereingliederung proportional zur Arbeitszeit gekürzt wird. Der OGBL unterstreicht mit Nachdruck, dass Missbrauch bezüglich der Wiedereingliederungshilfe nicht von den Arbeitnehmern, sondern eher von bestimmten Arbeitgebern ausgeübt wird. Jegliche Reform der Maßnahme müsste an erster Stelle die Unternehmen bestrafen, die besagte Maßnahme nutzen, um den Betroffenen weitaus niedrigere Gehälter zu bezahlen, wie sie für ähnliche Stellen mit gleicher Qualifikation im Unternehmen üblich sind, oder sogar um die kollektivvertraglichen Bestimmungen zu umgehen.

Gleiches gilt für die gesetzliche Verpflichtung der Meldung von freien Arbeitsplätzen durch die Arbeitgeber. Es handelt sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt! Um sicherzustellen, dass die ADEM wirklich über die verfügbaren Arbeitsplätze informiert wird, schlägt der OGBL vor, Strafen für die Unternehmen vorzusehen, die diese Pflicht nicht erfüllen. Sie könnten zum Beispiel gezwungen werden, einen zusätzichen Beitrag in den Beschäftigungsfonds zu leisten. Gleiches gilt auch für die Nicht-Weiterleitung der Informationen zu diesen Arbeitsplätzen von Leiharbeitsunternehmen. So würde der Gesetzgeber, statt die verletzlichste Person, d.h. den Arbeitslosen zu bestrafen, den Arbeitgebern ihre Verantwortung bewusst machen. Abschließend verlangt der OGBL die Überarbeitung des besagten Verordnungsentwurfs.

Mitgeteilt vom OGBL
am 17. April 2014

Renouvellement des conventions collectives du secteur du travail intérimaire

Fedil Employment Services (FES), une association sectorielle de la Fedil Business Federation Luxembourg, et les syndicats OGBL et LCGB viennent de renouveler la convention collective de travail pour les salariés permanents des entreprises de travail intérimaire ainsi que la convention collective pour les travailleurs intérimaires. Ces deux conventions collectives couvrent quelque 4.800 salariés équivalent temps plein au Luxembourg.

A côté d’autres améliorations qualitatives, les partenaires sociaux ont mis l’accent sur la nécessité de permettre aux entreprises de travail intérimaire d’offrir – en dehors des missions d’intérim – une formation aux travailleurs intérimaires sur base de modalités qui seront présentées sous peu au Ministre du Travail, de l’Emploi et de l’Economie sociale et solidaire.

Les améliorations pour le personnel permanent concernent notamment la révision de la garantie de progression pour les salariés justifiant d’une ancienneté entre 6 et 10 années, la clarification du calcul de la prime dite «treizième mois», l’attribution d’un jour de congé supplémentaire à partir d’une ancienneté de services de 15 années et l’introduction d’une réglementation dans le cadre de l’indemnisation des déplacements professionnels.

La déclaration d’obligation générale des conventions collectives a été demandée par les parties signataires.

Luxembourg, le 10 avril 2014

Eine OGBL-Delegation wurde von Justizminister Felix Braz empfangen

Am 1. April 2014 wurde eine OGBL-Delegation unter Leitung von Carlos Pereira, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands, von Justizminister Felix Braz zu einem Gedankenaustausch über die Reform des Strafregisters und über das Konkursgesetz empfangen.

Der OGBL hatte um dieses Treffen gebeten, vor allem, um Minister Braz seine Vorbehalte bezüglich der Neuorganisierung des Strafregisters, die von der Vorgängerregierung in Angriff genommen wurde, mitzuteilen. In der Tat ist es für den OGBL ein Problem, wenn einerseits das Zeugnis Nr. 3 abgeschafft wird und dessen Inhalt in das Zeugnis Nr. 2 integriert wird und andererseits der Arbeitgeber das bedingungslose Recht erhält vom Arbeitnehmer oder vom Bewerber, einen Auszug aus seinem Strafregister zu verlangen.

Gleich am Anfang hat Minister Braz die Delegation darüber informiert, dass die Regierung vorhat, in kürzester Zeit die Maßnahmen zu ändern. Der Minister erklärte, dass auch wenn es keine Probleme im Bereich des Datenschutzes gebe, eine Revision des Zeugnisses Nr. 2 notwendig sei. Er ist der Meinung, dass das System, das von der Vorgängerregierung eingeführt wurde, weit über das erwünschte Ziel hinausschießt.

Was das bedingungslose Recht der Arbeitnehmer betrifft, von einem Arbeitnehmer jederzeit während seiner Laufbahn im Betrieb oder von einem Bewerber einen Auszug seines Strafregisters zu verlangen, so hat die Regierung vor, dieses Recht durch Bedingungen einzuschränken.

Schließlich gab es einen weitgreifenden Gedankenaustausch über die vorgesehene Reform des Konkursgesetzes. Der OGBL hat vor allem darauf bestanden, dass Rechte und Schutz der Arbeitnehmer besser im Gesetzesentwurf berücksichtigt werden.

Mitgeteilt vom OGBL
am 3. April 2014