OGBL-Jugend bei einem Hearing „Jugend und Arbeit“ am 27. März 2014 in der Abgeordnetenkammer vertreten

Im Rahmen ihrer Kampagne „Jugend und Arbeit“ hatte die „Conférence générale de la Jeunesse du Luxembourg“ (CGJL) am 27. März 2014 zu einem „Hearing“ in die Abgeordnetenkammer eingeladen bei dessen Gelegenheit die Jugendorganisationen ihre Meinung äußern konnten. Auf die Präsentierung folgte eine Diskussion mit den anwesenden Politikern. OGBL-Jugend war vertreten durch Stefano Araujo, der unterstrich, dass viele Jugendliche arbeitslos sind oder über unsichere Arbeiten verfügen (Zeitbegrenzte Arbeitsverträge/CDD, nicht bezahlte Praktika, Interimsverträge), und dass der OGBL in diesem Zusammenhang die Verlängerung der CDDs unter dem Deckmantel ablehnt, dass dies eine Antwort auf die Besonderheiten des Arbeitsmarkts ist. Eine solche Verlängerung verschlimmert nur diese Unsicherheit und wird keinen positiven Einfluss auf die Jungendarbeit haben. Die Arbeitsunsicherheit ist umso beunruhigender, da sie negative Konsequenzen auf die soziale Eingliederung hat.

Beide Seiten lehnen jede Art von Zwei-Klassen-Medizin ab

Ein Meinungsaustausch über das Regierungsprogramm bezüglich der Gesundheitspolitik hat kürzlich zwischen einer OGBL-Delegation, angeführt von Carlos Pereira, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des OGBL, und der Gesundheitsministerin Lydia Mutsch, stattgefunden. Es ging unter anderem um die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Ministerium für Soziale Sicherheit, die Kontinuität in der Umsetzung des Regierungsprogramms 2009-2013 und insbesondere um das Gesetz über die Pflichten und Rechte des Patienten, das nationale Gesundheitsprogramm, die Politik der Prävention, den Spitalplan, die Beschäftigungspolitik im Krankenhaussektor, die Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens.

Die Gesundheitsministerin hat klargestellt, dass bei ihrer Politik der Patient im Mittelpunkt steht, unter sämtlichen Gesichtspunkten, auch wenn es darum geht seine Rechte zu verteidigen, insbesondere das Recht auf Information. Sein Verantwortungsbewusstsein soll aber auch gefördert werden. Sie will das luxemburgische Gesundheitssystem effizienter gestalten, zum Beispiel wenn es um die elektronische Patientenakte geht, dies jedoch nur nachdem sämtliche Fragen zum Datenschutz geklärt worden sind. Im Krankenhaussektor dürfte ein Plus an Effizienz erreicht werden, z. B. indem einige medizinische Fachgebiete zentralisiert werden, ohne jedoch die Qualität der Pflege zu vernachlässigen und indem man einige Aktivitäten bündelt, wie beispielsweise in der Informatik und beim Einkauf bestimmter Produkte.

Was die Personalpolitik betrifft, so hat die Ministerin die OGBL-Delegation dahingehend beruhigt, dass diese Maßnahmen keine Reduzierung der Belegschaft in diesem Sektor nach sich ziehen würden.

Die Ministerin möchte in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Patienten und auf den Spitalplan schnell voranschreiten. Es ist außerdem vorgesehen, eine Gesundheitsbeobachtungsstelle einzurichten, eine zentrale Struktur für medizinische Analysen zu schaffen, und einen Gesundheitsfonds ins Leben zu rufen. Dieser Fonds wird über eine auf Produkten und Substanzen deren Konsum gesundheitsschädlich ist erhobene Steuer gespeist. Solche Einnahmen könnten dazu beitragen, eine ehrgeizige Politik im Bereich der Gesundheitsvorbeugung zu finanzieren.

Die Ministerin hat darauf bestanden zu unterstreichen, dass die Qualität der Pflege und der universelle Zugang zu einer Qualitätspflege, zu den Hauptanliegen ihrer Politik gehören. Sie lehnt alles ab, was zu einem Zwei-Klassen-Gesundheitssystem, und so indirekt, zu einer Liberalisierung der Dienstleistungen führen könnte.

Während dieser Unterredung hat der OGBL auch darauf bestanden, auf die langen Wartezeiten bei den „Urgences“ aufmerksam zu machen.

Was die Anliegen des Krankenhauspersonals betrifft, so wünscht die Ministerin sich ein separates Treffen mit dem OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen. Generell sind beide Seiten übereingekommen, dass es notwendig ist, sich regelmäßig zu spezifischen Themen zu treffen.

Die Unterredung fand in einer kollegialen Atmosphäre gegenseitigen Zuhörens statt.

Mitgeteilt vom OGBL
den 13. März 2014

Verletzung des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Respekt ihres Privatlebens?

Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes vom 29. März 2013 bezüglich der Organisation der Justiz und des Informationsaustauschs über die Auszüge des Strafregisters zwischen den EU-Mitgliedstaaten, wurde das Strafregister in Luxemburg neuorganisiert.

Einerseits ist die Abschaffung des früheren Zeugnisses Nr. 3 und dessen Integrierung in das Zeugnis Nr. 2, andrerseits ist die Tatsache, dass der Arbeitgeber das bedingungslose Recht bekommt, vom Arbeitnehmer oder vom Bewerber auf eine Arbeitsstelle, einen Auszug aus seinem Strafregister zu verlangen, problematisch. Der OGBL stellt sich nun die Frage, ob diese Situation nicht in einigen Fällen zu einer Verletzung des Anspruchs auf Respekt des Privatlebens und des Datenschutzes der Arbeitnehmer/Bewerber führen kann, umso mehr als die Informationen im Zeugnis Nr. 2 nicht unbedingt in Verbindung stehen mit den beruflichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers/Bewerbers.

Im alten System, wenn der Arbeitgeber ausnahmsweise das Recht bekam, einen Auszug aus dem Strafregister des Arbeitnehmers oder des Bewerbers zu verlangen, bekam er das Zeugnis Nr. 3, d.h. das Zeugnis, das über die Verurteilungen wegen schwerer Verbrechen oder Straftaten informiert.

Bedingungsloses Recht der Arbeitgeber

Das neue Gesetz gibt nun den Arbeitgebern das bedingungslose Recht „im Rahmen der Personalverwaltung und Einstellung von Arbeitskräften von der betroffenen Person einen Auszug aus dem Strafregister zu verlangen…“. Es handelt sich eigentlich um das Zeugnis Nr. 2, das die Verurteilungen dieser Person betrifft, inklusive die Entscheidungen betreffend polizeiliche Verurteilungen, ausgenommen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, die zur Bewährung von weniger als sechs Monaten ausgesetzt sind. In anderen Worten sind alle möglichen Verurteilungen einer bestimmten Person, einschließlich die zu einer Bewährung von mehr als sechs Monaten ausgesetzten Freiheitsstrafen auf dem Auszug aus dem Strafregister vermerkt und vom Arbeitgeber verwertbar, nicht nur bei der Einstellung, sondern auch im Rahmen der „Personalverwaltung“, was wahrscheinlich soviel heißt wie während der gesamten Laufbahn des Arbeitnehmers in der Firma.

Falls es keinen Eintrag im Strafregister gibt, so steht auf dem Auszug „néant“.

Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung

Was die Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung angeht, so sind sämtliche Verurteilungen auf dem Zeugnis Nr. 2 vermerkt, mit Ausnahme der Strafzettel für Falschparken und der Bewährungsstrafen von weniger als sechs Monaten. Jedoch ist es in Luxemburg so, dass zahlreiche Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung Strafen von mehr als sechs Monaten, sprich bis zu drei Jahren nach sich ziehen können. So kommt es, dass eine Gefängnisstrafe von mehr als sechs Monaten, mit oder ohne Bewährung, in Luxemburg relativ häufig ist.

Der OGBL hat um eine Unterredung mit dem Justizminister gebeten

Der OGBL vertritt die Meinung, dass durch die Abschaffung des Zeugnisses Nr. 3 zugunsten des Zeugnisses Nr. 2 und dadurch, dass jeder Arbeitgeber – unabhängig von seinem Tätigkeitsfeld – das allgemeine Recht erhält, das Zeugnis Nr. 2 von einem Arbeitnehmer oder dem Bewerber für einen Arbeitsplatz in seiner Firma zu verlangen, das Gesetz von 2013 möglicherweise folgende Prinzipien missachten könnte:

  • Das Recht auf Achtung des Privatlebens, insofern der Arbeitgeber die Vorgeschichte der betroffenen Person, die in keinem Zusammenhang mit der ausgeübten oder auszuübenden Arbeit steht, erfahren wird;
  • Das Recht auf privaten Datenschutz;
  • Das Recht auf Arbeit, das verlorengeht (dies gilt umso mehr für ehemalige Häftlinge die versuchen, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren).

Darüber hinaus benachteiligt diese Situation ganz klar die in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer gegenüber ihren Grenzgängerkollegen, vor allem aus Frankreich und aus Deutschland, deren Auszug aus dem Strafregister nicht alle Verstöße, die im luxemburgischen Strafregister vermerkt sind, aufzählt.

Aus all diesen Gründen hat der OGBL um eine Unterredung mit dem Justizminister Felix Braz gebeten, um über diese Problematik zu diskutieren, die zur Einstellungsbremse werden kann und zu Druck und Missbrauch im Rahmen der Personalverwaltung in den Unternehmen führen kann.

Mitgeteilt vom OGBL
am 11. März 2014

Der OGBL warnt die neue Regierung vor einer Politik der vollendeten Tatsachen

4. März 2014

Während seiner Sitzung am 4. März, hat der Nationalvorstand des OGBL sich unter anderem mit der wirtschaftlichen und sozialen Lage des Landes, mit der Reform der Studienbeihilfen, mit der Reform der ärztlichen Kontrolle, mit der Europapolitik und den Europawahlen befasst.

Wenn auch die wirtschaftliche Situation sich leicht gebessert hat, so verschlechtert sich weiterhin die Situation der privaten Haushalte sowie die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote steigt weiter an, besonders bei den jungen und älteren Arbeitnehmern. Die Armut schreitet voran. Deshalb appelliert der OGBL an die Regierung und an das Parlament, dies bei ihren Haushaltsentscheidungen mit in Betracht zu ziehen, und mit der Austeritätspolitik der Vorgängerregierung aufzuhören, die nichts anderes erreicht, als dass die Bevölkerung immer ärmer wird.

In diesem Zusammenhang bedauert der OGBL, dass das Konsultierungsverfahren, das im Dezember 2013 vom Premierminister angekündigt worden war, noch nicht umgesetzt wurde. Die wichtigen Entscheidungen bezüglich des Haushalts 2014 und 2015, zusammen mit den haushaltspolitischen Ausrichtungen, die nach Brüssel geschickt werden müssen, werden im März getroffen. Jetzt müsste also der Dialog mit den Sozialpartnern schon stattfinden, wenn er nicht schon hätte stattfinden müssen.

Der OGBL warnt die Regierung vor einer Politik der vollendeten Tatsachen. Genau das ist bei der Reform der Hochschulstipendien passiert. Ohne auf die Vorschläge der Gewerkschaften zu warten, kündigt die Regierung festgesetzte Summen an und dazu Bedingungen, die nicht realistisch sind. Der Nationalvorstand weist nicht nur diese Methode zurück, sondern ebenfalls den Vorschlag der Regierung. Die genannten Zahlen sind deutlich unter den im Jahre 2010 für Hochschulstudenten abgeschafften Familienzulagen. Nicht der geringste Anpassungsmechanismus an die Lebenshaltungskosten ist vorgesehen. Schon jetzt würden die vorgesehenen Summen nicht den reellen Bedürfnissen der Studenten entsprechen.

Ein anderes Beispiel der vollendeten Tatsachen ist die Reform der ärztlichen Kontrolle der Nationalen Gesundheitskasse. Der OGBL fordert von der Regierung, dass sie ihren Entwurf zurückzieht und ihn zuerst mit den Sozialpartnern diskutiert.

Was die Europapolitik betrifft, so hat der Nationalvorstand einen Katalog von 12 Wahlprüfsteinen angenommen, der an die politischen Parteien verschickt wird, die eine Liste mit Kandidaten bei den Europawahlen aufstellt. Die detaillierten Antworten werden im Aktuell von April 2014 veröffentlicht.

Bei ihren haushaltspolitischen Entscheidungen muss die Regierung berücksichtigen, dass sich die soziale Situation vieler Arbeitnehmer verschlechtert hat

Anfang März wird die Regierung den definitiven Staatshaushalt für 2014 vorlegen. Das Jahr 2013 wird wohl mit einem gesamtstaatlich ausgeglichenen Haushalt abschließen. Die volkswirtschaftlichen Eckwerte für 2014 haben sich verbessert.

Diese positive Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die wirtschaftliche Lage vieler Menschen verschlechtert hat.

Laut den Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung sind die Reallöhne in Luxemburg 2011 und 2012 um 1,7% gesunken. Diese negative Tendenz wird durch Berechnungen der Arbeitnehmerkammer bestätigt.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind zweifach. Einerseits haben die dauernden Indexverschiebungen zu Verlusten geführt, andrerseits sind die Lohnverhandlungen vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise schwieriger geworden.

Auch die steigende Anzahl von Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen, die meist schlechter bezahlt sind, hat zu dieser Entwicklung beigetragen. Ende 2013 mussten sich 30% der Jugendlichen bis zu 24 Jahren mit derartigen Verträgen abfinden. In 2012 hatten insgesamt 7,6% der arbeitenden Bevölkerung einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Tendenz ist seit Jahren steigend.

Hinzu kommt die Teilzeitarbeit, die zunehmend unfreiwillig ist.

Bedrohlich ist auch die hohe Verschuldung der Haushalte in Luxemburg, wenn man den Zahlen der Europäischen Kommission Glauben schenken kann, insbesondere was die Langzeitkredite betrifft.

Da die Schuldzinsen normalerweise variabel sind, kann eine Zinserhöhung verbunden mit der beschriebenen negativen Lohnentwicklung und einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko manche verschuldete Familie in arge Bedrängnis bringen.

Vor diesem Hintergrund wäre es ein verhängnisvoller sozial- und wirtschaftspolitischer Fehler, der Masse der schaffenden Bevölkerung weitere reale Einkommensverluste zuzumuten. Eine allgemeine Austeritätspolitik auf Kosten der Lohnentwicklung und der Sozialleistungen der Klein- und Mittelverdiener, wie sie die EU-Kommission von José Manuel Barroso und Viviane Reding propagiert und verordnen will, ist in der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Lage falsch und fatal für den sozialen Zusammenhalt, auch in einem Land wie Luxemburg.

Die geplante Mehrwertsteuererhöhung wird zu einer zusätzlichen Belastung des Netto- Haushaltshalteinkommens führen. Laut einer Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die im Auftrag der Arbeitnehmerkammer durchgeführt wurde, liegt die durchschnittliche Belastung zwischen 0,6 und 0,9%, wobei die relative Mehrbelastung mit steigendem Einkommen abnimmt. Im Klartext: Die Belastung für kleine und mittlere Einkommen ist relativ betrachtet höher als für Spitzenverdiener. Schon allein aus dieser Ursache heraus, muss die aus der geplanten Mehrwertsteuererhöhung resultierende Preiserhöhung integral im Preisindex erfasst werden und in der Indexanpassung der Löhne und Pensionen berücksichtigt werden. Zusätzliche steuerliche Entlastungen für kleine und mittlere Einkommensbezieher sind notwendig.

Jean-Claude Reding
Präsident des OGBL

Sozialwahlen bei OR TP S.A.: Erfolg für die Kandidaten des OGBL

Die Arbeitnehmer des auf Erdarbeiten und Bauingenieurwesen spezialisierten Unternehmens OR TP in Schifflange haben ihre neue Personalvertretung gewählt. Der OGBL hat die 4 ordentlichen Personalvertreter-Mandate und 2 Stellvertreter-Mandate erhalten.

Mit diesem Ergebnis festigt und stärkt der OGBL seine Rolle als Mehrheitsgewerkschaft im Hoch- und Tiefbausektor. Der OGBL wird nun alles daran setzen, dass seine Personalvertreter ihr Amt zum Wohle aller Arbeitnehmer des Unternehmens ausüben können.