Die sozialen Konflikte mehren sich, die EU-Politik verschärft die wirtschaftliche und soziale Krise, während Luxemburg durch eine Staatskrise gelähmt ist

Die sozialen Auseinandersetzungen in  Luxemburg häufen sich. Das nationale Schlichtungsamt hat Hochkonjunktur.

Im Bausektor laufen die Streikvorbereitungen. Seit vier Jahren wurden die kollektivvertraglichen Löhne nicht mehr erhöht, die verspäteten Indexanpassungen haben die Beschäftigten im  Bausektor umso mehr getroffen. Minimale Lohnzugeständnisse wollen die Arbeitgeber an eine jährliche Referenzperiode koppeln. Verlierer bei diesem Vorschlag sind laut Berechnungen des OGBL-Bausyndikats eindeutig die Beschäftigten. Wenn die Arbeitgeber einen Sozialkonflikt vermeiden wollen, müssen sie ein neues Angebot vorlegen, das keine negative Flexibilisierung der Arbeitszeiten beinhaltet und das ein Angebot in punkto Löhne macht, das auch berücksichtigt, dass es seit vier Jahren keine Lohnerhöhung im Bausektor gab.

Auch bei Cargolux und Luxair stehen die Zeichen weiterhin auf Sturm, trotz der Kompromissbereitschaft der Belegschaften und den konstruktiven Vorschlägen des OGBL-Syndikats für zivile Luftfahrt. In beiden Gesellschaften wurde durch falsche politische Entscheidungen schon viel, zu viel Schaden angerichtet. Es ist höchste Zeit, dass die Geschäftsführung auf die Beschäftigten zugeht, Kompromissbereitschaft zeigt und die schwierige Lage der beiden Gesellschaften nicht auszunutzen versucht, um einen dauerhaften Sozialabbau zu betreiben. Hier hat auch die luxemburgische Regierung eine Verantwortung.

Auch im Stahlbereich und in andern Industriebereichen, wie der Tabakindustrie, wird versucht die Krise zu benutzen, um das Rad zurückzudrehen. Die Verhandlungen im Reinigungsgewerbe und im Sicherheitsgewerbe drohen ebenfalls zu scheitern.

Knackpunkt ist fast überall der Wille der Arbeitgeber die Arbeitszeiten zu verlängern oder zumindest einseitig und zu Ungunsten der Löhne und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu flexibilisieren. Obwohl es auch gegenteilige Beispiele gibt und es in manchen Betrieben gelungen ist, trotz Wirtschaftskrise, zufriedenstellende Abschlüsse ohne Demonstrationen, Schlichtungsverfahren usw. zu erzielen, stellt sich besonders angesichts der Angriffe, die in den Veröffentlichungen der Arbeitgeberverbände und von ihren Spitzenfunktionären verbreitet werden, die Frage, ob es sich hier um eine neue strategische, konzertierte Aktion handelt. Falls sich herausstellen sollte, dass dem so ist, wird der Nationalvorstand des OGBL in seinen nächsten Sitzungen über geeignete Gegenmaßnahmen beraten.

Schwierig ist die aktuelle soziale und wirtschaftliche Lage aber nicht nur wegen der aggressiven Haltung der Spitzenfunktionäre des Patronats.

Große Sorge bereitet dem OGBL die europäische Entwicklung. Im Dezember 2012 wurde großspurig verkündet, dass die europäische Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltpolitik um eine soziale Dimension erweitert werden solle. Vieles deutet darauf hin, dass es zu zahlreichen wohlklingenden, aber hohlen Erklärungen kommen wird, dass aber die Richtung nicht geändert wird. Die bisherige Politik, die nicht nur eine der Ursachen der Krise ist, sondern sie auch noch verstärkt hat, soll weitergeführt werden. Dies zeigen auch die Empfehlungen der Europäischen Kommission an Luxemburg: die haushaltspolitische Sparpolitik soll noch verschärft werden, was eindeutig auf Kosten der Kaufkraft und der einheimischen Wirtschaft gehen würde,  Mehrwertsteuer und Akzisen sollen erhöht werden, die Indexierung von Löhnen und Renten soll abgeschafft werden, das legale Rentenalter soll erhöht und das Rentenajustement abgeschafft werden. Sozialer Rückschritt auf der ganzen Linie!

Wir brauchen eine andere europäische Politik, wir brauchen eine andere Europäische Kommission und ein Europaparlament mit einer Mehrheit von Abgeordneten, die sich für die Vorschläge der Gewerkschaftsbewegung einsetzen. Bei den Europawahlen  nächstes Jahr werden wir unseren Mitgliedern klar sagen, welche Kandidatinnen und Kandidaten sich in Luxemburg, in der Grenzregion zu den Gewerkschaften bekennen, und sie aufrufen nur diese zu wählen.

Wichtig wäre aber auch eine klare und hörbare Haltung der luxemburgischen Regierung zu diesen Fragen, die von großer Bedeutung für unsere Zukunft sind.

Aufgrund der tiefen Staatskrise, in der sich Luxemburg befindet, ist die Luxemburger Regierung aber hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt und zunehmend handlungsunfähig. So wie jetzt kann und darf es nicht weitergehen!

Reding Jean-Claude
26. Juni 2013

Staatliche Studienbeihilfe: Argumentation der Regierung für den OGBL zusammengebrochen

Mit seinem Urteil vom 20. Juni 2013 hat der Europäische Gerichtshof die luxemburgische Regierung und ihren ehemaligen Minister François Biltgen schwer gedemütigt. Laut EuGH geht die luxemburgische Regelung zur staatlichen Studienbeihilfe über das hinaus, was zur Erreichung des von der Regierung verfolgten Ziels notwendig ist, d. h. die Förderung der Hochschulausbildung und die wesentliche Erhöhung der Anzahl der in Luxemburg ansässigen Personen mit Hochschulabschluss.

Tatsächlich verhindert das Wohnsitzerfordernis im Gesetz über die Studienbeihilfe nach Ansicht des Gerichtshofs die Berücksichtigung anderer potenziell repräsentativer Elemente für den tatsächlichen Grad der Verbundenheit des Antragstellers mit der luxemburgischen Gesellschaft oder dem luxemburgischen Arbeitsmarkt, wie etwa den Umstand, dass ein Elternteil, der für den Studierenden weiter unterhaltspflichtig ist, ein Grenzgänger ist, der in Luxemburg dauerhaft einer Tätigkeit nachgeht, und das bereits seit geraumer Zeit.

Die luxemburgische Regierung ist nun aufgerufen, das betreffende Gesetz zu ändern, um den Kindern der Grenzgänger die finanzielle Beihilfe zu gewähren. Dies gilt nicht nur künftig sondern auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem ihre Anträge auf Beihilfe von der Regierung zu Unrecht abgelehnt worden waren. Die betroffenen Studenten können gegebenenfalls eine Zivilklage wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht anstrengen.

Das Urteil des Gerichtshofes erfolgt im Anschluss an ein Ersuchen um Vorabentscheidung vonseiten des Verwaltungsgerichts, das nun seinerseits das Problem durch Umsetzung der im Urteil genannten Anweisungen bewältigen muss. Das Urteil kann jedoch erst in ein paar Monaten im Anschluss an neue Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht in Kraft treten.

 

Der OGBL ist der Meinung, dass unser Land diese Demütigung hätte verhindern können. Es ist bedauernswert, dass die Regierung den wiederholten Forderungen des OGBL hinsichtlich der Suche nach einer politischen Lösung dieses Problems zur Verhinderung des von Beginn an absehbaren juristischen Fiaskos kein Gehör geschenkt hat.

Tatsächlich wies der OGBL nach der Verabschiedung des Gesetzes im Juli 2010 die Regierung und die Europäische Kommission als erste Organisation auf dessen diskriminierende Natur gegenüber den Kindern der Grenzgänger hin. Und als die ersten Rechtsmittel eingelegt wurden, forderte der OGBL die Regierung zur Änderung des Gesetzes auf. Denn es ist unvorstellbar, dass in einem Land der Europäischen Union das Gemeinschaftsrecht, insbesondere im Hinblick auf soziale Leistungen und Vorteile, nicht für alle Arbeitnehmer gilt, ob nun gebietsansässig oder nicht.

Mitgeteilt vom OGBL
am 20. Juni 2013

Siehe Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs (nur auf Französisch)

Siehe Gerichtsurteil (nur auf Französisch)

 

Sitzung des Exekutivkomitees des OGBL: Der soziale Sommer wird heiß im Bausektor!

Anlässlich seiner Sitzung vom 17. Juni hat der Exekutivausschuss des OGBL insbesondere die Situation in den Betrieben und Sektoren analysiert, den sozialen Dialog in den Unternehmen, den Gesetzesentwurf betreffend die Personalvertretungen sowie einen Bericht über die jüngsten Unterredungen mit der Regierung. Er hat sich mit den Empfehlungen auseinandergestzt, die die Europäische Kommission gegenüber Luxemburg im Rahmen des so genannten „Europäischen Semester“ ausgesprochen hat, und sich schließlich mit den  Vorbereitungen der Sozialwahlen befasst.

Bausektor: auf dem Weg zum Warnstreik?

Der Exekutivausschuss widmete der Situation im Bausektor ganz besondere Aufmerksamkeit. Nach Anhörung eines ausführlichen Berichts seitens des Zentralsekretärs Jean-Luc De Matteis zögerten die Mitglieder des Vorstands nicht, dem zuständigen Syndikat ihre volle Unterstützung für seine Mobilisierungsschritte im Hinblick auf einen Warnstreik in mehreren Unternehmen vor dem Kollektivurlaub auszusprechen. Die Streikabstimmungen sind im Gange.

Das Syndikat Bau des OGBL wird in zwei Wochen eine öffentliche Erklärung zum Ergebnis der Anhörung der Beschäftigten und zu den Modalitäten eines möglichen Streiks abgeben.

Der Sozialdialog ist in Gefahr!

Der Exektutivausschuss stellt fest, dass in anderen Sektoren und Unternehmen – wie in der Stahlindustrie, der zivilen Luftfahrt und bei Heintz van Landewyck – die Arbeitgeber offensiv das Ziel zu verfolgen scheinen, die von den Beschäftigen und ihren Gewerkschaften im Rahmen von Tarifverhandlungen hart erkämpften Errungenschaften systematisch in Frage zu stellen. Der OGBL hofft, dass diese Vorgehensweise der Arbeitgeber nicht Teil einer konzertierten Behinderungs- und Blockadeaktion ist, ansonsten wird die gewerkschaftliche Antwort, die im Herbst erfolgen wird, ebenfalls konzertiert sein. Der soziale Frieden wird dann kein Aushängeschild mehr sein, mit dem sich unser Land schmücken kann, wenn es versucht, neue Investoren anzulocken! Es dürfte ganz im Interesse der Arbeitgeberorganisationen liegen, die Besonderheiten des luxemburgischen Sozialmodells nicht zerstören zu wollen und zu einer vernünftigen und ernsthaften Praxis des Sozialdialogs zurückzukehren.

In diesem Zusammenhang bittet der OGBL die Regierung und das Parlament, alles daranzusetzen, dass die Änderung des Gesetzes über die Personalvertretungen schnell zustande kommt, wie im Regierungsabkommen von 2009 vorgesehen.

NEIN zu den Empfehlungen aus Brüssel!

In den an Luxemburg gerichteten Empfehlungen aus Brüssel, die auf eine strengere Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik abzielen, erkennt der OGBL – immer und immer wieder – die gleichen Lösungsansätze, die in mehreren europäischen Ländern bereits zu wirtschaftlichen und sozialen Katastrophen geführt haben. Die Sparpolitik, die Zerstörung der Kaufkraft und die Behinderung jeglicher Politik zur Stimulierung der Wirtschaftsaktivitäten und der Kaufkraft können nur in einem Misserfolg enden. Der OGBL lehnt die Empfehlungen der Europäischen Kommission, die sich gegen das Rentensystem, den Mindestlohn, die Indexierung der Löhne und Renten, das Arbeitsrecht und vor allem den Schutz der Beschäftigten gegen Entlassung sowie eine bestimmte Kategorie von Gütern und Dienstleistungen wenden, die häufig aus sozialen Gründen von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren, in Bausch und Bogen ab.

Der OGBL ruft die Regierung auf, die luxemburgischen Errungenschaften und Besonderheiten zu verteidigen und unser Sozialmodell mit seinem Rentensystem, der Sozialtransfers und der Sozialhilfe gegenüber der Kommission zu behaupten. Dieses System hat Luxemburg vor der Rezession und einer schweren sozialen Krise bewahrt.

Die Kommission ist auch über die Jugendarbeitslosigkeit besorgt. Diese sei zu hoch (18 %) und müsse im Zusammenhang mit dem oft mangelnden Bildungsniveau der jungen Arbeitslosen gesehen werden. In diesem Zusammenhang fordert der OGBL insbesondere eine allgemeine Infragestellung der Reform der Berufsausbildung, die das Schulversagen und damit die Jugendarbeitslosigkeitsrate noch weiter erhöht.

Darüber hinaus fordert der OGBL die Regierung mit Nachdruck auf, die Vorruhestandsregelung „Solidarität“ (Prérertraite-solidarité) nicht abzuschaffen, sondern zu einem Instrument zu machen, das es einem jungen Arbeitssuchenden ermöglicht, in ein Unternehmen einzutreten, wenn dieses einen älteren Arbeitnehmer drei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Vorruhestand aus Solidaritätsgründen entlassen möchte.

Schließlich hat der OGBL-Präsident das Exekutivkomitee über drei Unterredungen mit der Regierung informiert, davon eine mit dem neuen Familienminister, in deren Rahmen der OGBL erreicht hat, dass die Schulanfangszulage nicht um 30 % gekürzt wird, so wie es die Regierung beabsichtigt hatte bevor der OGBL seine Kindergeld-Petition lancierte.

Mitgeteilt vom OGBL
am 18. Juni 2013

Ausbildung im Ausland: ein Erfolg für den OGBL!

Während der Ausbildung im Ausland bestand lange Zeit sowohl für die Kinder von Ansässigen als auch für die Kinder von Grenzgängern kein Kindergeldanspruch nach dem 18. Lebensjahr.

Nach mehrmaliger Einlegung von Rechtsmitteln hat der OGBL erreicht, dass alle Kinder gleich behandelt werden, ob in Belgien, wo sie bei den Eltern mitversichert bleiben wie auch die Auszubildenden in Luxemburg (Schlichtungsrat vom 20.01.2012, Pinot-Goedert/CNPF), oder auch in Frankreich und Deutschland, wo sie individuell als Auszubildende versichert sind. In den beiden letzten Fällen hat der Oberste Rat der Sozialversicherung (Conseil Supérieur de la Sécurité Sociale), in seinem Grundsatzurteil vom 26.11.2012 (Sache Pacini-Martin gegen CNPF) entschieden, dass im Falle eines Auszubildenden in Frankreich von der Situation auszugehen sei, in der er sich befände, wenn er seine Ausbildung in Luxemburg statt in Frankreich absolvierte”.

In Bezug auf Luxemburg besagt die Großherzogliche Verordnung vom 7. Oktober 2010, dass nach Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld bezogen werden kann, wenn das für einen Auszubildenden zu berücksichtigende Einkommen unterhalb des sozialen Mindestlohns liegt. Erhält man weniger als den luxemburgischen sozialen Mindestlohn als Ausbildungsvergütung, besteht Anspruch auf Kindergeld. Diese Lösung wird derzeit von der staatlichen Familienkasse (Caisse Nationale de Prestations Familiales) ebenfalls im Falle von Auszubildenden in Deutschland praktiziert.

Von nun an werden dank des entschlossenen Handelns des OGBL Ausbildungen im Ausland, auch im Falle von Kindern von Ansässigen, nicht weiter diskriminiert. Die Freizügigkeit im Bereich der Ausbildung wurde dadurch erheblich gestärkt.

Schließlich bleibt anzumerken, dass diese Entscheidungen auf der Grundlage der europäischen Bestimmungen über die soziale Sicherheit ergingen, die dies unmissverständlich verlangen. Diese Bestimmungen bilden auch die Grundlage der Hauptargumentationslinie des OGBL im Bereich der Beihilfen für Studierende, während das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union, das diese Woche in Sachen CEDIES erwartet wird, sich grundsätzlich nur nachrangig auf Freizügigkeit und Nichtdiskriminierung im Bereich „sozialer Vorteile“ bezieht, was weniger streng ist und Ausnahmen zulässt.

Mitgeteilt vom OGBL
am 17. Juni 2013

OGBL erreicht Aufhebung der Kürzung der Schulanfangszulage

Eine Gewerkschaftsvertretung unter der Führung von Jean-Claude Reding, Präsident des OGBL, wurde an diesem Mittwoch, den 12. Juni, vom neuen Minister für Familie und Integration, Marc Spautz, zu einem Meinungsaustausch über die Familienpolitik der Regierung empfangen. Bei dieser Gelegenheit überreichte Jean-Claude Reding dem Minister die etwa 7.000 Unterschriften, die der OGBL zwischen dem 25. Januar und 30. April im Rahmen einer Petition zum Kindergeld gesammelt hatte. Inhalt der Petition war ein Gesuch an die Regierung, das Kindergeld an die Preisentwicklung und die Entwicklung der Erziehungskosten für Kinder und Jugendliche anzupassen. Für den OGBL verliert das Kindergeld pro Jahr etwa 2,50 % an Wert, und das seit es 2006 vom Index entkoppelt wurde.

Für Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren wurde mittels der Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung (Chèques-Services) eine Ausgleichsleistung geschaffen, und die Gemeinden haben tausende neue Krippenplätze eingerichtet. Diese Maßnahme ist entsprechend an die Voraussetzung geknüpft, im Großherzogtum Luxemburg ansässig zu sein. Die Kinder der Grenzgänger im Allgemeinen und die Kinder der Gebietsansässigen, die älter als 12 Jahre sind, sind also von dieser Maßnahme ausgeschlossen.

Der OGBL fragte den Minister, was er zu tun beabsichtige, um dem Kindergeld seinen ursprünglichen Wert zurückzugeben und die Aufrechterhaltung dieses Wertes in den kommenden Jahren zu garantieren. Außerdem wollte die Delegation wissen, auf welche Weise die Regierung die Ungerechtigkeit im Hinblick auf die Kinder der Grenzgänger und die Kinder von über 12 Jahren zu beseitigen gedenke. Schließlich erkundigte sich der OGBL, ob die Kürzung der Schulanfangszulage, die die Regierung vor einigen Monaten im Rahmen der Festlegung der Politik zur Haushaltskonsolidierung in Erwägung gezogen hatte, aufrecht erhalten werde. Dieser Punkt war ebenfalls Bestandteil der Petition des OGBL.

 

Der OGBL erzielt einen Teilerfolg

 

Der Minister bestätigte, dass 2006 die Kinder im Alter von über 12 Jahren im Tripartite-Abkommen vergessen worden seien, er glaube aber nicht, dass eine Korrektur vor Ende der aktuellen Legislaturperiode, also vor den Wahlen im Mai 2014, denkbar sei. Im Allgemeinen kündigte der Minister an, dass die Familienpolitik bis dahin nicht geändert werde, weder im positiven noch im negativen Sinne. Das bedeutet, dass an der Schulanfangszulage ebenfalls nicht mehr gerührt wird, was der Minister für das Schuljahr 2013-2014 auch bestätigte. Die OGBL-Delegation begrüßte diese Entscheidung sehr.

Bezüglich der Probleme im Zusammenhang mit den Grenzgängern erklärte der Minister, dass die Regierung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Stipendien für die Hochschulausbildung warte – welches am kommenden 20. Juni verkündet wird –, um anschließend einen umfassenden Ansatz zur Exportfähigkeit von Leistungen zu entwickeln.

Des Weiteren wurde insbesondere über die Themen Integrationspolitik, und hier vor allem über die Betreuungseinrichtungen für Immigranten, und die Reform des RMG gesprochen.

Auf Anfrage der Abteilung für Rentenempfänger des OGBL wird in Kürze ein zweites Treffen stattfinden, um über Fragen in Bezug auf ältere Menschen zu diskutieren.

Das Gespräch war konstruktiv und beide Parteien haben einen starken Kooperationswillen bewiesen, auch auf technischer Ebene.

Mitgeteilt vom OGBL
am 12. Juni 2013

Treffen OGBL- Minister Mars Di Bartolomeo: Verbesserungen in der zahnmedizinischen Grundversorgung für Kinder und Jugendliche

Bei einem kürzlichen Treffen zwischen einer Delegation des OGBL unter der Führung von Carlos Pereira, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands und verantwortlich für die Dossiers der Sozialversicherung, und dem Gesundheits- und Sozialversicherungsminister, Mars Di Bartolomeo, ging es insbesondere um künftige Verbesserungen bei der zahnmedizinischen Versorgung. Der Minister informierte die Vertreter des OGBL darüber, dass er sich derzeit im Rahmen einer „Vorsorgevereinbarung” mit der Gesundheitskasse CNS für eine Abschaffung der Patientenbeteiligung bei der zahnmedizinischen Grundversorgung für alle Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einsetzt.  Bezüglich der kieferorthopädischen Versorgung (Zahnspangen) kündigte der Minister eine Unterstützung nach sozialen Kriterien an.

Bei diesem konstruktiven Treffen wurde ein sehr breites Themenspektrum behandelt, darunter insbesondere der Vorruhestand nach 20 Jahren der Schicht- und Nachtarbeit, die Pflegeversicherung, der Krankenhausplan, die Arbeitsbefreiung im Gesundheits- und Pflegewesen, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern sowie die „Maisons médicales“.

Vorruhestand der Schicht- und Nachtarbeiter

Zum Thema Vorruhestand nach 20 Jahren der Schicht- und Nachtarbeit führte Carlos Pereira an, dass die Reform des Rentenversicherungssystems diese Menschen zwinge, länger zu arbeiten, um die gleichen Leistungen zu erhalten wie nach dem alten System (vor 2013). Was im Gegensatz zu den vorherigen Ankündigungen der Regierung stünde, wonach dieser Kategorie der Arbeitnehmer keinerlei Nachteile durch diese Reform entstünden. In diesem Zusammenhang verwies der Minister auf die Erhöhung der Grundrente, mehr Flexibilität beim Vorruhestand für Schichtarbeit und die geplanten Verbesserungen bezüglich des Verhältnisses Teilzeitarbeit/Teilvorruhestand.

Krankenhausplan

Was den Krankenhausplan betrifft, kündigte der Minister die Fertigstellung des Entwurfs des Krankenhausplans sowie der Gesundheitskarte noch vor den Sommerferien an. Dem Minister zufolge dürften sich die Änderungen weder auf die Anzahl der Arbeitnehmer des Sektors noch auf ihre Arbeitsbedingungen auswirken.

Der Klinik Ste. Marie werden neue Aufgaben zugewiesen.

Bei diesem Treffen verlieh der OGBL den Problemen Nachdruck, die in den Notaufnahmen im Großherzogtum Luxemburg festgestellt wurden, insbesondere was die langen Wartezeiten betrifft. Der Minister hat eine Audit-Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Notaufnahmen und der „Maisons médicales” angekündigt, um eine bessere Komplementarität zu gewährleisten.

Überprüfung der Pflegeversicherung

Im Zusammenhang mit der möglichen Reform der Pflegeversicherung wird die erste Sorge die Qualität der Leistungen sein. Der kürzlich von der Generalinspektion der Sozialversicherung (IGSS) veröffentlichte Bericht muss Überlegungsansätze bieten, um den Fortbestand dieses Grundpfeilers der Sozialversicherung zu gewährleisten.

Die Diskussionen über diese Reform müssten in den nächsten Wochen anlaufen, um zu einem Gesetzesentwurf zu gelangen.

Laut OBGL-Delegation dürfte diese Reform das aktuelle System nicht in Frage stellen, weder zu Lasten der Empfänger der Pflegeversicherung noch auf Kosten des Personals des fraglichen Sektors.

Den Solidaritätsvorruhestand in ein Instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umwandeln

Schließlich wurde am Rande des Gesprächs auch der Solidaritätsvorruhestand („préretraite-solidarité“) thematisiert, den die Regierung abschaffen möchte.

Der OGBL schlägt vor, das System beizubehalten, es jedoch in eine Art Generationenvertrag umzuwandeln. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das einen älteren Arbeitnehmer drei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Solidaritätsvorruhestand entlassen möchte, einen jungen, bei der Arbeitsagentur ADEM gemeldeten Arbeitssuchenden einstellen muss.  Das entsprechende Gesetz müsste nur in folgendem Punkt geändert werden: die Einstellung von der Tatsache abhängig machen, dass der Bewerber bei der ADEM gemeldet sein muss und darüberhinaus ein bestimmtes Alter nicht überschreiten darf. Man könnte das Alter des „jungen Arbeitssuchenden” zum Beispiel auf das vollendete 27. Lebensjahr festlegen.

Nach diesem breiten Überblick über aktuelle Themen aus dem Bereich Gesundheit und Sozialversicherung im Allgemeinen haben beide Parteien den Wunsch geäußert, in Kürze den Meinungsaustausch zu speziellen Themen fortzusetzen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 12. Juni 2013