Bau und Bauingenieurswesen: Kommt es zum Streik?

Der OGBL, als mehrheitliche und federführende Gewerkschaft bei den betroffenen Arbeitnehmern, und der LCGB haben am 7. Mai 2013 eine Pressekonferenz abgehalten, um die Öffentlichkeit über den Sozialkonflikt im Bau- und Bauingenieurswesen zu informieren und eine Bestandsaufnahme der aktuellen Lage zu machen.

Obwohl der OGBL weiterhin zum Dialog bereit ist, hat er erneut seine Ablehnung jeglicher Arbeitszeiterhöhung und Flexibilisierung, die zu Lohneinbußen und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen führen könnten, kundgetan. Falls keine Einigung gefunden wird, wäre, wie bei Nichteinigung vorgesehen, ein Streik die logische Folge.

In diesem Zusammenhang wird der OGBL die Arbeitnehmer des Sektors informieren und mobilisieren.

Esch/Alzette, den 7. Mai 2013

Der OGBL prangert Praktiken bei Açomonta an


Der OGBL stellt bereits seit mehreren Monaten immer wieder fest, dass das Bauunternehmen Açomonta in Differdange den Kollektivvertrag im Bereich „Bau, Hoch- und Tiefbau“ missachtet und gegen das luxemburgische Arbeitsrecht verstößt. Das Unternehmen wird ebenfalls mit zahlreichen Fällen von Rechtsverletzung im Bereich der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Luxemburg in Verbindung gebracht.

Das Unternehmen wurde im August 2010 gegründet, hat seine Geschäftsstelle in Differdange und beschäftigt etwa 50 Arbeitnehmer mit luxemburgischen Arbeitsverträgen. Açomonta greift bei der Vergabe von Arbeiten ferner aktiv auf zwielichtige Subunternehmen zurück.

Durch Zeugenaussagen und Dokumente, die dank der Mithilfe von Arbeitnehmern des Unternehmens und der Personalvertreter des OGBL aus anderen Unternehmen vom OGBL zusammengetragen wurden, konnten zahlreiche Fälle von Rechtsverletzung in Bezug auf die Entgelte und Arbeitsbedingungen bei Açomonta und seinen Subunternehmern aufgedeckt werden.

Unannehmbare Arbeitsbedingungen

Bei mehreren Überprüfungen hat der OGBL Unregelmäßigkeiten bei Entlohnung und Arbeitsbedingungen zu Tage gefördert. Viele Arbeitnehmer erhalten nicht die im Kollektivvertrag für das Baugewerbe vorgesehenen Mindestlöhne. Die Zuschläge für Überstunden und schwere Arbeiten sowie der Ausgleich der Fahrzeiten werden nicht so vergütet, wie es die geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorsehen. Die sich daraus ergebenden Verdiensteinbußen können bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr und Arbeitnehmer betragen.

Die Arbeitnehmer des Unternehmens haben dem OGBL außerdem gemeldet, dass es zu Verstößen im Bereich der Bestimmungen über Gesundheitsschutz und Sicherheit gekommen ist. Der Arbeitgeber lässt seine Mitarbeiter bedenkenlos mehr als 10 Stunden täglich arbeiten, bisweilen an sieben Tagen in der Woche. Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers einschließlich Überstunden keinesfalls 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden in der Woche überschreiten darf. Diese Werte gelten im Bereich der Arbeitszeit als absolute Obergrenzen. Außerdem steht den Arbeitnehmern eine tägliche ununterbrochene Ruhezeit von wenigstens 11 Stunden zu. Es wird keine Ausnahme von dieser Bestimmung geduldet.
Diese unannehmbaren Arbeitsbedingungen stellen schwerwiegende Verstöße dar, die die Gesundheit und das Leben der betroffenen Arbeitnehmer gefährden.

Ungerechtfertigte Entlassungen

Nach Gegenmaßnahmen vonseiten der Arbeitnehmer, die vom OGBL unterstützt wurden und ihre Rechte durchsetzen wollten, wurde ein Teil von ihnen aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Diese Entlassungen sind völlig gesetzeswidrig, da die entlassenen Arbeitnehmer schnell durch andere Arbeitnehmer ersetzt wurden, die über Subunternehmer eingestellt wurden. Ein Arbeitnehmer vertraute uns an, dass das Unternehmen ihm geraten hatte, sich bei einer bestimmten Zeitarbeitsfirma anzumelden, damit er mit einem Zeitarbeitsvertrag wieder eingestellt werden könne. Der OGBL ist über derartige Praktiken empört, die einzig und allein darauf abzielen, sich unbequemer Arbeitnehmer zu entledigen.

Zwischen Subunternehmertätigkeit und moderner Sklaverei

Neben den aufgezeigten Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Arbeitnehmer des Unternehmens, zeigt sich der OGBL durch weitere Vorgänge beunruhigt. Açomonta vergibt eine große Anzahl seiner Aktivitäten an viele kleine Unternehmen. Diese Unternehmen entsenden Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Portugal haben, im Auftrag von Açomonta nach Luxemburg. Das Unternehmen nimmt diese Arbeitnehmer in Empfang und koordiniert deren Einsatz auf der Baustelle.

Diese Arbeitnehmer stammen in der Mehrzahl aus den ehemaligen portugiesischen Kolonien und anderen Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union). Es gelingt den Entsendeunternehmen, diese ausländischen Arbeitskräfte, die ihnen praktisch ausgeliefert sind, mit dem Versprechen anzuwerben, ihnen höhere Einkommen als in Portugal zu zahlen.

Obwohl diese Arbeitnehmer in Luxemburg arbeiten, sind sie in Frankreich untergebracht, was den Aufsichtsbehörden ihre Aufgabe enorm erschwert, da deren Zuständigkeit an den Grenzen endet. Das Unternehmen Açomonta besitzt im Übrigen eine Niederlassung in Redange, Frankreich, keine 10 km von Esch-sur-Alzette entfernt.

Auf der Grundlage der vorliegenden Zeugenaussagen hat der OGBL herausgefunden, dass die Arbeitnehmer unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht sind. Sie schlafen zu mehreren in engen Räumen auf Etagenbetten. In bestimmten Fällen fehlt es an Heizung und fließendem Wasser, sodass manche Arbeiter gezwungen sind, sich auf der Baustelle zu waschen.

Ebenso wie bei den aufgedeckten Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die direkt bei Açomonta beschäftigten Arbeitnehmer werden die entsandten Arbeiter gezwungen zu arbeiten, ohne die maximale Arbeitszeit und die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Außerdem erhalten sie nicht den Tariflohn, da ihnen die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung abgezogen werden. Dies steht in krassem Gegensatz zu den europäischen Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU. Anstatt des vorgesehenen Bruttolohns von 2.400 € erhalten sie für einen Monat harter Arbeit nur zwischen 300-700 €. Die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern besagen, dass der entsandte Arbeiter Anspruch auf die jeweils günstigere Behandlung von zwei Ländern (zwischen Herkunftsland und Bestimmungsland) hat.

Sollte es ein entsandter Arbeitnehmer wagen, auf seine Rechte zu pochen, wird er unverzüglich zum Flughafen oder zum nächsten Bahnhof zurückgebracht. Zurück in Portugal ist die Einlegung von Rechtsmitteln praktisch unmöglich, da die Behördengänge kompliziert und kostspielig sind.

Mehr Kontrollen und effizientere Strafmaßnahmen

Die Gewerbeaufsicht (Inspection du Travail et des Mines – ITM) ist dafür zuständig, dass die geltenden Gesetze, die auch die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer betreffen, eingehalten werden. Hierzu zählen das Arbeitsrecht, die Kollektivverträge und die europäische Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern. Seit nunmehr über zwei Jahren prangert der OGBL das Unternehmen und dessen Subunternehmer an und leitet Informationen und Beweismittel an die ITM weiter, bisher jedoch ohne sichtbares Ergebnis, da die Beteiligten ihre mehr als zweifelhaften Praktiken offenbar weiterhin fortsetzen.

Der OGBL nimmt auch die luxemburgischen Unternehmen ins Visier, die mit Açomonta und seinen Subunternehmern Geschäfte machen. Dieselben Arbeitgeber, die im April 2012 zusammen mit dem OGBL beim Minister für Arbeit und Beschäftigung Nicolas Schmit erschienen waren, um ihm diese Missstände zu schildern, nutzen heute diese Strukturen völlig unbehelligt. Der OGBL verlangt eine selbstkritische Prüfung von diesen Unternehmen, die durch ihre Profitgier die Arbeitsplätze in Luxemburg aufs Spiel setzen und Praktiken Vorschub leisten, die einer modernen Form der Sklaverei gleichkommen.

Açomonta und seine Subunternehmer sind auf Großbaustellen in Luxemburg tätig, darunter einige mit öffentlichem Auftraggeber. Der OGBL erneuert mit Nachdruck seine Forderung, soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuführen, um das Diktat des niedrigsten Preises zu verhindern, das zu derartigen Missständen führt.

Diese Formen von Lohn- und Sozial-Dumping stellen eine Bedrohung für den Bausektor dar. Um eine Verbreitung dieser organisierten Praktiken zu verhindern und diese neuen Formen der Sklaverei zu bekämpfen, wiederholt der OGBL außerdem seine Forderung, den Aufsichtsbehörden zusätzliche Mittel und effiziente Instrumente mit abschreckender Wirkung zur Verfügung zu stellen.

Der OGBL wird weiterhin an verschiedenen Initiativen teilnehmen, die dem Schutz der nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer mit luxemburgischem Vertag des Sektors Bau, Hoch- und Tiefbau dienen.

Schließlich fordert der OGBL die durch die Verstöße betroffenen Arbeitnehmer auf, unsere Geschäftsstelle in Esch-sur-Alzette aufzusuchen, damit wir sie bei den Behördengängen zur Erlangung der geschuldeten Beträge unterstützen und die Verteidigung ihrer Interessen gewährleisten können. Der OGBL trifft Vorbereitungen, die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen den Justizbehörden zu übergeben, und wird die Entwicklung der Angelegenheit im Auge behalten.

Migeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion
am 19. März 2013

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion
am 19. März 2013

Bausektor: Der soziale Badge wird im Juni 2013 eingesetzt werden können

Auf Anfrage des OGBL, mehrheitlich und federführend im gesamten Bereich der Bau- und Bauhandwerksberufe, fand am Donnerstag, den 21 Februar 2013, ein außerordentliches Treffen im Arbeitsministerium statt. Gelegentlich dieser Aussprache hat der OGBL dem Arbeits- und Beschäftigungsminister Nicolas Schmit seine Überlegungen und Forderungen betreffend illegale Arbeit, den sozialen Badge und die Schlechtwetterregelung mitgeteilt.

Die Zusammenkunft fand in Anwesenheit der beigeordneten Direktorin der Agentur für Arbeit (ADEM), Isabelle Schlesser, des Direktors der Gewerbeinspektion (ITM), Paul Weber, statt, die von Vertreten ihrer Verwaltungen begleitet waren.

Illegale Arbeit und Sklaverei in Luxemburg

Das Syndikat Bau des OGBL stellt fest, dass einzelne luxemburgische und ausländische im Bausektor tätigen Firmen die Kollektivverträge und die geltende Gesetzgebung nicht einhalten. Dies betrifft unter anderem die Löhne, die Arbeitszeiten und die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Unter diesen Firmen gibt es einzelne, die über Zulieferer Arbeitnehmer aus Drittländern anwerben. Diese Arbeitnehmer werden dann oft unter unmenschlichen Bedingungen untergebracht und sind gezwungen über die erlaubte maximale Arbeitszeit hinaus zu arbeiten. Man zahlt ihnen auch nicht den gesetzlichen Mindestlohn, da Transport-, Unterbringungskosten und Mahlzeiten abgerechnet werden. Des Weiteren haben sie kein Anrecht auf bezahlten Urlaub. Wenn ein Arbeitnehmer seine Rechte einfordert, wird er sofort in sein Herkunftsland zurückgeschickt, wo es ihm dann quasi unmöglich gemacht wird Beschwerde einzulegen.

Der OGBL hat Nicolas Schmit darüber informiert, dass dieses Lohndumping eine Gefahr für den Sektor darstellt und als „moderne Sklaverei“ zu betrachten ist. Um eine Ausbreitung dieses organisierten Menschenhandels zu verhindern und gegen diese neuen Formen von Sklaverei zu kämpfen, fordert der OGBL die Zurverfügungstellung aller notwendigen menschlichen und budgetären Mittel für die Kontrollorgane.

Der Arbeitsminister hat dem OGBL Recht gegeben und seinen Willen diesen Praktiken ein Ende zu setzen bekundet. Nicolas Schmit hat sich verpflichtet weitreichende Gespräche mit der ITM zu führen mit dem Ziel die diesbezügliche Arbeit wirksamer zu gestalten und schneller reagieren zu können. So wird die ITM mitarbeitermäßig aufgestockt, um ihre Präsenz zu verstärken und die Kontrollen zu vervielfachen.

In diesem Zusammenhang hat der OGBL vorgeschlagen die ITM dahingehend auszustatten, dass sie erhebliche administrative Strafen verhängen kann und sie Baustellen wo gegen geltendes Recht verstoßen wird schließen kann. Diese Bußen müssten schwerwiegend und sofort durchzuführen sein, um abschreckend zu wirken.

Der soziale Badge wird im Juni 2013 einsetzbar sein

In diesem Zusammenhang erinnerte die OGBL-Delegation den Minister an seinen im April 2012 eingebrachten Vorschlag, einen sozialen Badge einzuführen. Hierbei handelt es sich um eine Art Pass samt Matrikelnummer, Name des Arbeitgebers …, der Kontrollen auf Baustellen erleichtern soll.

Nicolas Schmit bestätigte, dass der soziale Badge im Juni 2013 einsetzbar sei. Für den OGBL sollte die Einführung dieses Kontrollinstrumentes im Zusammenhang mit dem Einsatz zusätzlicher Mittel auch repressiver Art verstanden werden.

Missbräuche bezüglich der Schlechtwetterregelung vermeiden

Des Weiteren hat der OGBL den Minister auf Missbräuche bezüglich der Schlechtwetterregelung aufmerksam gemacht. So gibt es luxemburgische Firmen, die die Schlechtwetterregelung beanspruchen, die Arbeitnehmer dennoch weiter arbeiten lassen und sich so ungestraft 80% der Löhne durch den Luxemburger Staat zurückzahlen lassen.

Zur Erinnerung, die Schlechtwetterregelung betrifft nur die in den verschiedenen Baubereichen und in einzelnen Handwerkszweigen in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber, dessen Arbeiter aufgrund widriger klimatischer Bedingungen ihre Arbeit nicht ausführen können, darf auf die Schlechtwetterregelung zurückgreifen. Während dieser Zeit dürfen die Arbeitnehmer nicht arbeiten.

Das Syndikat Bau des OGBL begrüßt die vom Arbeits- und Beschäftigungsminister eingegangenen Verpflichtungen und zeigte sich bereit bei verschiedenen Initiativen zum Schutz der vom OGBL vertretenen Arbeitnehmer und ihrer Betriebe mitzumachen.

Mitgeteilt vom Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion des OGBL
am 22. Februar 2013

 

Der OGBL fordert einen einheitlichen Kollektivvertrag

Mur de briquesDie am 29. Januar 2013 in der Presse veröffentlichten Aussagen der Handwerkerföderation über die verschiedenen Kollektivvertragsverhandlungen im Bauhandwerk haben das Syndikat Bau des OGBL zumindest überrascht.

Seit Jahren hat der OGBL als mehrheitliche und federführende Gewerkschaft im gesamten Bauhandwerk und Bau, in Übereinstimmung mit der Minderheitsgewerkschaft, die Einführung eines einheitlichen sektoriellen Kollektivvertrags für die Berufe das Bauhandwerks, die durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind, verlangt und tut dies immer noch.

Eine positive Harmonisierung

Diese Vereinheitlichung hätte die Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmer und der sie beschäftigenden Unternehmen zur Folge. So könnte ein einheitlicher Kollektivvertrag dazu beitragen das Sozial- und Lohndumping sowie den unlauteren Wettbewerb einzudämmen. Denn es sind genau diese Phänomene, die die Luxemburger Unternehmen und ihre Dachorganisation anprangern.

Aufgrund der Reform des Niederlassungsrechts ist ein einheitlicher Kollektivvertrag mehr denn je unumgänglich. Der OGBL fordert eine positive Harmonisierung aller Kollektivverträge, ohne dass eine solche Lohnminderungen oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen nach sich ziehen würde. Diesbezügliche Gespräche müssten parallel zu den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen stattfinden.

Die vollständigen Kollektivvertragskündigungen und die Verhandlungsverweigerung seitens einzelner Patronatsverbände zwecks Beseitigung so genannter Wettbewerbsprobleme sind unverantwortlich. Erwähnen wir in diesem Zusammenhang, dass die Lohnkosten im Bau- und Bauhandwerkssektor die niedrigsten in der Großregion sind.

Verwirrungen vermeiden!

Außerdem verbittet sich der OGBL, dass eine im Bauhandwerk und im Bau minoritäre Gewerkschaft sich das Recht anmaßt die laufenden Verhandlungen durch Missachtung der zwischen den Gewerkschaften geschlossenen Vereinbarungen zu vereiteln.

Der OGBL missbilligt auch die Äußerungen der Handwerkerföderation, die in ihrer Reaktion nicht zögert bewusst die einseitig gemachten Aussagen einer Minderheitsgewerkschaft mit den Stellungnahmen des OGBL durcheinander zu bringen.

In diesem Zusammenhang drängt der OGBL auf eine Unterredung mit den Verantwortlichen der Handwerkerföderation, um mit den zuständigen Verbänden über die Einführung eines einheitlichen Kollektivvertrags für das Bauhandwerk zu diskutieren.

Mitgeteilt vom Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktiondes OGBL
am 30. Januar 2013

Ist der Sozialkonflikt im Bausektor und Bauingenieurwesen unvermeidbar?

Das Syndikat Bau des OGBL ist über das Festhalten des Patronats an der 52-Stundenwoche empört. Das nationale Schlichtungsamt wurde mit der Affäre befasst und der OGBL wird mit seiner Mobilisierungsaktion bei den Arbeitnehmern des Sektors fortfahren.

Kollektivurlaub im Winter 2012-2013

Aufgrund kursierender, aber verwirrender Informationen bezüglich des Winterkollektivurlaubs, möchte der OGBL an die gesetzlichen Bestimmungen erinnern, die für alle Arbeitnehmer des Bausektors und Bauingenieurwesens gelten.

So sieht die von den Gewerkschaften und den Patronatsverbänden unterschriebene Abmachung vor, dass der offizielle Kollektivurlaub im Winter 10 Arbeitstage begreift zuzüglich der Feiertage vom 25. und 26. Dezember 2012 und dem 1. Januar 2013.

Der Kollektivurlaub geht also vom Samstag, den 22. Dezember 2012 bis zum Mittwoch, den 9. Januar 2013 inklusive.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion
am 19. November 2012