Les ascensoristes se mobilisent face l’absence de dialogue social

La mobilisation a débuté dans le secteur des ascensoristes qui compte aujourd’hui quelque 500 salariés. Face au refus du patronat de négocier le renouvellement de la convention collective de travail arrivée à échéance en 2013, les salariés prévoient des actions syndicales dans les semaines à venir.

Les entreprises du secteur font depuis plusieurs années des bénéfices importants.

Les salariés, qui n’ont pas connu d’améliorations salariales depuis quatre ans, ont par contre vu leur cadence de travail et leur stress significativement augmenté.

 

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Die Gesundheit der Arbeitnehmer hat Vorrang

barre_metal_beton_arme batimentDas OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion sagt sich schockiert und bestürzt über die Aussagen, die der Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen François Bausch kürzlich gemacht hat, und die das Recht der Arbeitnehmer aus dem Bausektor auf einen Kollektivurlaub während der Sommerschulferien in Frage stellt.
Zuerst möchte der OGBL den Minister mit Nachdruck daran erinnern, dass der Kollektivurlaub ein zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber des Sektors ausgehandeltes Vertragsabkommen ist. Dieser Urlaub ermöglicht den etwa 15 000 Arbeitnehmern des Sektors, sich während der Schulferien von ihrer schweren Arbeit zu erholen und gleichzeitig von ihren Kindern zu profitieren.
Dieses Abkommen ist das Ergebnis der Tarifautonomie der Gewerkschaften, und es steht der Politik nicht zu, das Recht auf Erholung und erfülltes Familienleben, das durch einen Kollektivvertrag garantiert ist, in Frage zu stellen.
Die Äußerungen des Ministers sind unzumutbar, umso mehr zum jetzigen Zeitpunkt, da der Sektor eine große Zahl von Arbeitsunfällen aufzuweisen hat.
Der OGBL unterstreicht mit Nachdruck die Wichtigkeit dieses Rechts der Arbeitnehmer auf Erholung, das nicht nur zu ihrer körperlichen Erholung beiträgt, sondern auch zur Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit und ihrer Sicherheit.
Darüber hinaus, zu einer Zeit, geprägt von starkem Wachstum im Sektor, in der die Zahl der Baustellen und das Arbeitspensum anwachsen und in der die Arbeitnehmer immer mehr, sowohl körperlich als auch psychisch, unter Druck gesetzt werden, durch die immer kürzere Terminplanung, die von den Kunden aufgezwungen wird, fordert der OGBL eine umfassende Diskussion mit dem zuständigen Minister, bezüglich der vom Staat festgelegten Fristen bei öffentlichen Ausschreibungen.
Für den OGBL ist es völlig unannehmbar, dass die Bauherren, inklusive der Staat, den Unternehmen solche Fristen, die sich als unhaltbar herausstellten, aufzwingen, und auf diese Weise die Arbeitnehmer aus rein politischen oder wirtschaftlichen Gründen unter Druck setzen. Hier geht es um das Interesse der Arbeitnehmer, um ihre Gesundheit, aber auch um die nachhaltige soziale Entwicklung des Landes.
Es ist höchste Zeit, dass die Politik sich die Gesundheit und das Wohlfühlen bei der Arbeit der Arbeitnehmer im Bausektor zur Priorität macht.

Genug geredet, jetzt handeln!!!!

batiment_vignetteAm vergangenen 10. November gab es erneut einen schweren Arbeitsunfall auf einer Baustelle in Luxemburg. Wiederum hat ein Arbeitnehmer sein Leben gelassen, und mehrere seiner Kollegen sind verletzt worden.

Der OGBL drückt hiermit den von dieser Tragödie heimgesuchten Familien sein tiefstes Beileid aus.

Gleich im Anschluss daran hat der OGBL ein Dringlichkeitstreffen mit Nicolas Schmit, dem Arbeitsminister und mit Marco Boly, dem Direktor der Gewerbeinspektion (ITM) beantragt, damit Maßnahmen, die verhindern, dass sich in Zukunft solche Dramen wiederholen, so schnell wie möglich getroffen werden. In seinem Brief wiederholt der OGBL seine diesbezüglichen Forderungen: Verschärfung der Kontrollen auf den Baustellen, beträchtliche Erhöhung der Geldstrafen für die Unternehmen, die sich nicht ans Arbeitsgesetz halten, und Ausschluss aus den Baustellen und aus den öffentlichen Ausschreibungen bei schwerwiegenden Straftaten.

Es ist unannehmbar, dass Arbeitnehmer ihr Leben auf ihrem Arbeitsplatz verlieren oder sich dort verletzen. Die Sicherheit am Arbeitsplatz gehört für den OGBL zu den Prioritäten und soll es auch für die politischen Verantwortlichen und für die Arbeitgeber werden.

In diesem Zusammenhang begrüßt der OGBL den Willen des Arbeitsministers, der Gewerbeinspektion neue gesetzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um so zu versuchen dessen Arbeit effektiver zu gestalten.

Der OGBL bedauert jedoch die Tatsache, dass diese Vorkehrungen nicht ausreichen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitsplatz zu gewährleisten. Ein ganzen Arsenal von Rechtsvorschriften kann nur effizient sein, wenn die Gewerbeinspektion über genügend menschliche Mittel verfügt, um auf den Baustellen präsent zu sein. Eine permanente Anwesenheit und erweiterte Kontrollen seitens der Gewerbeinspektoren würden einem echten sozialen Fortschritt in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gleichkommen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 18. November 2016

Açomonta Bankrott : Letztes Kapitel einer langen Geschichte

Der OGBL hat am 13. Oktober die meisten der 17 Arbeitnehmer empfangen, die vom Konkurs der Baufirma Açamonta betroffen sind, um sie über ihre Rechte und über die Schutzmechanismen die im Rahmen einer Konkursanmeldung ihres Unternehmens bestehen, zu informieren.

Dieser Konkurs ist eine zusätzliche Notstandsituation für diese Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit schon viele unheilvolle Momente erlebt haben.

Erinnern wir daran, dass schon 2013, der OGBL die Firma Açamonta öffentlich denunziert hatte, da sie wiederholt gegen den Arbeitskollektivvertrag und die Entsendungsregeln der ausländischen Arbeitnehmer verstoßen hatte. Schwerwiegende Probleme, die zu einigen Gerichtsprozessen geführt haben, von denen noch einige am Laufen sind.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktion
am 14. Oktober 2016

Neuer Kollektivvertrag für die Elektriker

electriciensCCT_05042016_Ein neuer Kollektivvertrag wurde am 25. März 2016 für den Beruf des Elektrikers zwischen einerseits den Gewerkschaften OGBL und LCGB und andrerseits der APEL (Asso-ciation des Patrons Électriciens du Grand-Duché de Luxembourg) unterzeichnet.

Die Verhandlungen, auch wenn sie sich über eine längere Zeit hinzogen, waren von einem kon-struktiven Sozialdialog geprägt.
Das neue Abkommen enthält wichtige Fortschritte für die Gesamtheit der Angestellten dieses Sektors:

  • Eine neue Lohntabelle mit einer substantiellen Aufwertung der Gehälter für qualifizierte Elektriker und für die nicht qualifizierten oder nur angelernten Arbeiter
  • Einen zusätzlichen Urlaubstag für die Angestellten, die 50 Jahre alt oder älter sind, unter der Bedingung, dass sie seit 10 Jahren im Betrieb arbeiten
  • Die Schaffung einer Arbeitsgruppe, die einen neuen koordinierten Text ausarbeiten soll, mit dem Ziel die früheren Angestellten in den Kollektivvertrag miteinzubeziehen (nicht zuletzt die Angestellten aus dem administrativen Bereich), um die sozialen Vorteile auf die gesamte Belegschaft der Unternehmen aus dem elektrotechnischen Bereich auszudehnen

Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2016 in Kraft und läuft über einen Zeitraum von zwei Jahren.

Sommerkollektivurlaub

Im Sektor Bau- und Ingenieurwesen

Der Kollektivvertrag aus dem Bausektor bestimmt die Modalitäten, die es bezüglich des Kollektivurlaubs anzuwenden gibt. Dieser Urlaub zieht sich über 15 Werktage ab dem letzten Freitag im Monat Juli, den Feiertag des 15. August miteinbegriffen.

Dementsprechend beginnt der Kollektivurlaub am Freitag, dem 29. Juli 2016 inkl. und dauert bis zum Sonntag, dem 21. August inkl. (Letzter Arbeitstag am Donnerstag, dem 28. Juli 2016 – Wiederaufnahme der Arbeit am Montag, dem 22. August 2016).

Für die Sanitär-, Heizungs-, Klimaanlagen- und Kühlanlagen-installateure

Ein obligatorischer Kollektivurlaub von 14 Werktagen, zu denen sich der Feiertag vom 15. August hinzufügt wird jedes Jahr am 1. Montag des Monats August beginnen.
Im Jahr 2016 beginnt der Kollektivurlaub am Montag, dem 1. August inkl. und endet am Sonntag, dem 21. August inkl.

Die Firmen, die Kühlanlagen installieren, und für die der Kollektivurlaub nicht Pflicht ist, müssen laut Gesetz ihren Installateuren einmal im Jahr 15 Werktage am Stück gewähren, und zwar zwischen Anfang Mai und Ende Oktober, und das nach einem internen Rotationssystem.

Für die Gipser und Fassaden-macher

Der Kollektivurlaub fängt jedes Jahr am letzten Samstag des Monats Juli an, und das für mindestens eine Dauer von 14 Werktagen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2016, der Kollektivurlaub vom Samstag, dem 30. Juli inkl. bis zum Sonntag, dem 21. August inkl. dauern wird.

Diese Daten beachten nicht den Fall einer möglichen Verlängerung des Kollektivurlaubs, die im Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und der Personalvertretung beschlossen werden muss, oder falls es keine Delegation gibt, zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern. Die Daten bezüglich der Verlängerung des Kollektiv-urlaubs sowie der Arbeitsrückgewinnungskalender müssen so früh wie möglich auf den verschiedenen Baustellen ausgehängt werden, aber spätestens bis zum 1. Juni. Sie müssen gleichzeitig der Gewerbeinspektion, dem OGBL und der CCSS mitgeteilt werden.