Erneuerung des Kollektivvertrags

Am 6. Mai 2015 haben die Personaldelegation sowie die Gewerkschaften OGBL und LCGB einen neuen Kollektivvertrag bei Cloos SA in Esch/Alzette unterzeichnet.

Sämtliche Arbeitnehmer werden folgenden Nutzen daraus ziehen:

  • Eine einmalige Prämie von 200€, die im Monat Juni 2015 ausbezahlt wird;
  • Eine Lohnerhöhung von 1%, die ab dem 1. Juni 2015 in Kraft tritt;
  • Eine Lohnerhöhung von 1%, die ab dem 1. Januar 2016 in Kraft tritt.

Die Dauer des Kollektivvertrags wurde auf zwei Jahre festgelegt, und zwar vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016.

Sozialdialog im Leerlauf

LUXGUARDDie Arbeitnehmervertreter von Guardian Luxguard II in Düdelingen müssen leider feststellen, dass die Betriebsleitung die Entscheidungs- und Überwachungskompetenz des Gemischten Ausschusses, der jedoch vom Gesetz als Mitbestimmungsorgan vorgeschrieben ist, nicht respektiert. Die Entscheidungen werden gefällt, ohne die vom Gesetz vorgesehene Prozedur zu berücksichtigen.

Seit mehreren Monaten will das Unternehmen ein Prämiensystem für seine Arbeitnehmer einführen, das auf Ergebnissen und verschiedenen Einschätzungskriterien basieren soll. Es versteht sich von selbst, dass das System auf dem Prinzip von „Zuckerbrot und Peitsche“ fußt.

Vorgesehen ist, dass die Angestellten eine Summe von bis zu fünf Mal höher bekommen sollen als die Arbeiter. Luxguard II begründet diesen Unterschied damit, dass die Angestellten mehr zum Betriebsumsatz beitragen als ihre Kollegen. Die Betriebsleitung hat ebenfalls eingesehen, dass sie belohnt werden müssen, da sie für die geleisteten Überstunden nicht bezahlt werden. Diese Aussagen haben die Arbeitnehmervertreter schockiert.

Die Salariatsvertreter haben darum gebeten, dieses System zu überarbeiten, damit es gerechter und transparenter wird. Die Betriebsleitung hat dies abgelehnt und behält sich das Recht vor, es nach Belieben zu ändern. Als Reaktion auf die logische und legitime Blockage der Salariatsvertreter, wurde beschlossen, den Angestellten heimlich eine Prämie zu überweisen.

Letztes Vorkommnis: Während einer Sitzung und in Anwesenheit des Gemischten Ausschusses und der Personaldelegation hat die Betriebsführung die Parteien darüber informiert, dass sie gerade dabei ist, weitere Mittel und Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dies erfolgt nach einer Reihe von Arbeitsunfällen, die seit Anfang des Jahres geschehen sind. Die Arbeitnehmervertreter wurden wieder vor vollendete Tatsachen gestellt und wurden nicht in den Vorgang mit einbezogen. Was den Sicherheitsdelegierten betrifft, so war der nicht einmal informiert worden, und er konnte nicht von der Organisation befreit werden, um an der Informationssitzung teilzunehmen.

Sozialkonflikt unumgänglich?

Der OGBL kann diese Vorgehensweise weder tolerieren noch akzeptieren. Die Personalvertreter, die vom OGBL unterstützt werden, müssen demnach die kompetenten Instanzen aufsuchen, um den Respekt der Rechte aller Arbeitnehmer zu gewährleisten. Sollte die Mentalität in der Firma nicht ändern, so würde der soziale Frieden in Frage gestellt und ein Sozialkonflikt wäre unumgänglich.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Chemie
am 19. März 2015

Eine Biertradition die es zu erhalten gilt

brasserie_de_luxembourg_vignetteAm 5. Februar 2015 unterschrieben die Gewerkschaften OGBL und LCGB einen neuen Kollektivvertrag für das Personal der Brasserie de Luxembourg in Diekirch.

Die Direktion der Brauerei hat sich unter anderem dazu verpflichtet, dass die Biere Diekirch und Mousel weiterhin am neuen Standort Diekirch gebraut und von dort aus vermarktet werden.

Die Genehmigungen für die Arbeiten des Gebäudes der neuen Brauerei werden in Kürze gegeben, und die Brauerei AB-Inbev wird exklusiver Partner der neuen Struktur bleiben.

Der neue Kollektivvertrag ist für zwei Jahre gültig, und zwar rückwirkend vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016.

Der neue Kollektivvertrag sieht folgendes vor:

  • Eine lineare Gehaltserhöhung von 0,10€ pro Stunde ab dem 1. September 2015
  • Eine zweite lineare Gehaltserhöhung von 0,10€ pro Stunde ab dem 1. März 2016
  • Eine einmalige Prämie von 250€ für das Jahr 2015 und von 200€ für 2016, die im Laufe des Monats April des jeweiligen Jahres ausbezahlt wird.

Die Verantwortlichen von AB-Inbev haben noch einmal die Bedeutung des Standorts und des luxemburgischen Marktes unterstrichen, sowie ihre feste Absicht betont, die Tradition der luxemburgischen Biere fortzuführen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Nahrung, Genuss, Gaststätten am 10. Februar 2015

Erneuerung des Kollektivvertrags

climalux_logo_vignetteIn einem hervorragenden Verhandlungsklima haben die Gewerkschaften OGBL und LCGB einerseits und die Direktion der Firma Cimalux s.a. (mit Niederlassungen in Esch/Alzette und in Rümelingen) andererseits, einen neuen Kollektivvertrag für sämtliche Angestellten der Gruppe unterzeichnet.

Der OGBL, als Sprecher bei den Verhandlungen, hat unter anderem folgende Verbesserungen erreicht:

  • Der Vertrag läuft über drei Jahre, vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2017
  • ab dem 1. Januar 2015 wird die Lohntabelle um 1% angehoben
  • ab dem 1. Januar 2016 wird die Lohntabelle um 1% angehoben
  • ab dem 1. Januar 2017 wird die Lohntabelle pauschal um 1% angehoben, berechnet nach der Lohnmasse sämtlicher Arbeitnehmer, die vom Arbeitskollektivvertrag betroffen sind
  • ab 2016, Erhöhung der Jahresprämie (berechnet nach Betriebszugehörigkeit des Angestellten + ein Prozentsatz vom EBITDA + ein Teil, der sich auf die Anwesenheit bezieht + einen persönlichen Teil)
  • ab 2015 bekommen alle Angestellten eine vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzrente
  • verschiedene Prämien wurden angehoben (wie zum Beispiel die Prämie für den Bereitschaftsdienst, Prämie für gesundheitsschädliche Arbeiten sowie die Zahlungsmodalitäten bei Rückruf)
  • auf Wunsch der Direktion, Einführung einer Unfallvorbeugungsprämie, für alle Arbeitnehmer, die einen Arbeitsplatz haben, der mit Risiken verbunden ist.

Mitgeteilt vom OGBL und vom LCGB
am 10. Dezember 2014

Warten auf den Textvorschlag des Arbeitgebers

Romain Daubenfeld, Zentralsekretär

Dank des konsequenten und resoluten Einsatzes des OGBL, kam es am 22. Juli 2013 zu einer prinzipiellen Einigung im Tarifstreit beim Zigarettenfabrikanten Heintz van Landewyck, dies nachdem der Arbeitgeber in einer von ihm einberufenen Sitzung ein substanziell verbessertes Angebot unterbreitete.

Auf Druck des OGBL hatten die Gewerkschaften am 27. Juni 2013 das Nationale Schlichtungsamt eingeschaltet, dies nachdem der Arbeitgeber unannehmbare Bedingungen für die Unterzeichnung eines neuen Kollektivvertrags gestellt hatte. Die angebotene Lohnerhöhung von 1,5% sollte ursprünglich nur erfolgen, falls die automatische Lohnindexierung bis dahin abgeschafft sei.

Dies brachte den OGBL auf die Palme, der sich, entgegen dem LCGB, von Anfang an vehement gegen eine Vermischung von Lohnindexierung und Lohnpolitik gewehrt hatte.

Kompromissvorschlag

 

Nun schlägt die Firmenleitung folgenden Kompromiss vor:

  • Erhöhung der Tabellenlöhne um 1,5 Prozent ab dem 1. September 2013;
  • Ausstellen von Geschenkgutscheinen im Wert von 300 € im Jahr 2014;
  • Abschaffen der Anwesenheitsprämie in Höhe von maximal 420 € im Jahr, mit der die Abwesenheit wegen Krankheit bekämpft werden soll;
  • eine weitere Erhöhung der Tabellenlöhne um 1,5 Prozent im Jahr 2014 falls die automatische Lohnindexierung nach den Parlamentswahlen von Oktober 2013 abgeschafft werden sollte;
  • geringfügige Änderungen am Prämiensystem für Arbeitnehmer über 50 Jahre.

Bis Ende der Woche soll ein Textvorschlag vorliegen, der dann sorgfältig vom OGBL analysiert wird. Erst wenn der Vertragszusatz unterzeichnet ist, kann die für den 1. August 2013 geplante Sitzung vor dem nationalen Schlichtungsamt abgesagt werden.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Nahrung, Genuss und Gaststätten
am 23. Juli 2013

 

Scheitern der Tarifverhandlungen bei Heintz van Landewyck

Romain Daubenfeld, Zentralsekretär

Am Freitag, den 7. Juni scheiterten die Verhandlungen für einen neuen Kollektivvertrag.

Nachdem die Arbeitgeber unannehmbare Bedingungen für die Unterschrift des Kollektivvertrags stellten, verließen sie den Verhandlungstisch.

In einigen Punkten konnte Einigung erzielt werden aber die Direktion vermischte Lohnindexierung mit Lohnerhöhungen.

So schlug die Direktion für das Jahr 2013 eine einmalige Prämienzahlung vor (letztes Angebot: 100 €), sowie für das Jahr 2014 eine Lohnerhöhung von 1,5% unter der Bedingung, dass das System der Lohnindexierung abgeschafft werde.

Die OGBL-Vertreter erklärten, dass die automatische Lohnindexierung kein Instrument der Lohnpolitik, sondern lediglich ein Kompensationsmechanismus zum Erhalt der Kaufkraft ist. Außerdem garantiert die Lohnindexierung den Erhalt des sozialen Friedens.

Die Arbeitnehmerseite verurteilt diese Haltung des Arbeitgebers als skandalöses Verhalten gegenüber seinen Beschäftigten.

Sogar wenn das Unternehmen im Jahr 2013 Investitionen in Höhe von 5.000.000 € in Luxemburg tätigen wird – obwohl, nach Aussage der Direktion, die Geschäftsentwicklung eher mäßig sein soll –, darf man nicht vergessen, dass es sich um ein rentables Unternehmen mit erheblichen Gewinnmargen handelt.

Deshalb haben die Gewerkschaften beschlossen, das Nationale Schlichtungsamt anzurufen. Dies nachdem 95% des Personals ihnen diesbezüglich ein klares Mandat erteilt haben.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Nahrung, Genuss und Gaststätten
am 12. Juni 2013