Zur Erinnerung: Am 31. Oktober müssen Geschäfte um 19 Uhr schließen

Am 31. Oktober müssen Geschäfte im Prinzip ihre Türen spätestens um 19:00 Uhr schließen.

Am Vorabend eines Feiertages (außer am Vorabend von Weihnachten, Neujahr und Nationalfeiertag) schreibt das Gesetz Ladenschlusszeiten bis spätestens 19:00 Uhr vor. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel an einem Tag wie dem 31. Oktober Ladenschlusszeiten bis maximal 19:00 Uhr erlaubt sind.

Einzige Ausnahme bilden Betriebe, deren Kollektivvertrag eine Klausel enthält, die am Vorabend von Feiertagen Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr genehmigt.

Es gibt jedoch immer wieder Betriebe, die diese gesetzliche Regelung nicht einhalten und die damit nicht nur den gesetzlichen Schutz der Beschäftigten aushöhlen, sondern auch gewerkschaftliche Verhandlungsrechte untergraben.

Nach einer ersten Mitteilung des OGBL zum Thema haben verschiedene Betriebe sich mit dem OGBL darauf geeinigt, eine Klausel in ihren Kollektivvertrag einzufügen, die es ihnen erlaubt, an Vorabenden von Feiertagen bis 20:00 Uhr zu öffnen. Unter anderem Auchan, Cora und Match werden ihren Beschäftigten, die an solchen Vorabenden von Feiertagen von 19:00 bis 20:00 Uhr arbeiten, Lohnzuschläge für die Stunde zahlen. Darüber hinaus gibt es einige Betriebe, die bereits seit Jahren über eine solche Klausel in ihrem Kollektivvertrag verfügen.

Es gilt heute mehr denn je, die bereits bestehenden Gesetze einzuhalten und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Angriffen des Patronats – mit der Forderung nach einer totalen Liberalisierung – auf die Ladenschlusszeiten zu schützen.

Der OGBL nutzt die Gelegenheit, um auf seine Forderung nach einer fortschrittlichen Reform des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten aufmerksam zu machen. Die aktuelle Situation, bei der das Gesetz mit ministeriellen Ausnahmeregelungen umgangen wird, ist so nicht haltbar.

Der OGBL behält sich weiterhin das Recht vor, gegen Betriebe vorzugehen, die das Gesetz zu den Ladenschlusszeiten nicht einhalten.

Ihre Öffnungszeiten sind unsere Arbeitszeiten!

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 30. Oktober 2019

31. Oktober: Das Gesetz zu den Ladenschlusszeiten muss eingehalten werden!

Der OGBL fordert, dass das Gesetz zu den Ladenschlusszeiten ohne Ausnahme eingehalten wird.

Am Vorabend eines Feiertages (außer am Vorabend von Weihnachten, Neujahr und Nationalfeiertag) schreibt das Gesetz Ladenschlusszeiten bis spätestens 19:00 Uhr vor. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel an einem Tag wie dem 31. Oktober Ladenschlusszeiten bis maximal 19:00 Uhr erlaubt sind.

Einzige Ausnahme bilden Betriebe, deren Kollektivvertrag eine Klausel enthält, die am Vorabend von Feiertagen Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr genehmigt.

Es gibt jedoch immer wieder Betriebe, die diese gesetzliche Regelung nicht einhalten und die damit nicht nur den gesetzlichen Schutz der Beschäftigten aushöhlen, sondern auch gewerkschaftliche Verhandlungsrechte untergraben.

Dies ist Teil einer allgemeinen Tendenz: Arbeitgeber versuchen zunehmend, bestehende Gesetze zu umgehen. Der Patronatsverband im Handelssektor (clc) fordert außerdem eine totale Liberalisierung der Öffnungszeiten. Dabei leiden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Gewerbesektors schon heutzutage unter extrem flexiblen Arbeitszeiten und späten Ladenschlusszeiten, die es ihnen quasi unmöglich machen, Privat- und Berufsleben miteinander zu vereinbaren.

Daher gilt es heute mehr denn je, die bereits bestehenden Gesetze einzuhalten und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Angriffen des Patronats auf die Ladenschlusszeiten zu schützen. Der OGBL nutzt die Gelegenheit, um auf seine Forderung nach einer fortschrittlichen Reform des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten aufmerksam zu machen. Die aktuelle Situation, bei der das Gesetz mit ministeriellen Ausnahmeregelungen umgangen wird, ist so nicht haltbar.

Der OGBL behält sich das Recht vor, gegen Betriebe vorzugehen, die das Gesetz zu den Ladenschlusszeiten nicht einhalten.

Ihre Öffnungszeiten sind unsere Arbeitszeiten!

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 21. Oktober 2019

Cactus : les négociations sont dans l’impasse

Après plus d’un an, les négociations autour de la convention collective pour le personnel de Cactus se trouvent dans l’impasse. En effet, l’OGBL, en tant que syndicat majoritaire chez Cactus, ainsi que le LCGB, doivent constater qu’aucun accord n’a pu être trouvé à ce jour et ce, malgré l’excellente situation économique de l’entreprise.

La position de la direction n’a en réalité pas évolué de façon significative depuis janvier 2019. Elle ne propose que des augmentations salariales minimales, sans tenir compte de l’excellente santé économique de l’entreprise. 2018 a été une année record pour Cactus. Et entre 2015 et 2018, le chiffre d’affaires ainsi que les bénéfices ont fortement augmenté. Le chiffre d’affaires a augmenté de façon plus conséquente que la masse salariale. Les bénéfices ont, eux, explosé en 2018.

Les syndicats contractants estiment que les salariés ont leur part de responsabilité dans cette évolution positive et que ces derniers devraient, par conséquent, pouvoir en profiter. En avançant l’argument de la concurrence, la direction n’entend toutefois pas les faire participer à la bonne santé économique de l’entreprise.

L’OGBL et le LCGB revendiquent avant tout un avancement plus rapide dans la grille salariale (un échelon supplémentaire tous les deux ans, au lieu de tous les trois ans comme c’est actuellement le cas), ainsi que des augmentations salariales linéaires pour l’ensemble des salariés.

En l’absence de résultat satisfaisant, les syndicats devront recourir à tous les moyens syndicaux à leur disposition, afin de faire valoir leurs revendications légitimes.

La convention collective de Cactus concerne quelque 3200 salariés.

Communiqué par le syndicat Commerce de l’OGBL
le 4 octobre 2019

Gesetze über die Öffnungszeiten der Geschäfte erlassen heißt gesetzlich über die Lebensqualität der Arbeitnehmer bestimmen

Eine OGBL-Delegation, angeführt von ihrem Präsidenten André Roeltgen und bestehend aus Vertretern des OGBL-Syndikats Handel, wurde kürzlich vom Mittelstandsminister, Lex Delles, empfangen. Der OGBL hatte dieses Gespräch beantragt, um einen ersten Meinungsaustausch mit dem Minister zur geplanten Reform der Gesetzgebung betreffend die Öffnungszeiten im Handel zu führen.

Eingangs haben die OGBL-Vertreter unterstrichen, wie wichtig der Gewerkschaft gesetzlich geregelte Öffnungszeiten im Handel sind und dass sie mögliche Entwicklungen auf diesem Gebiet mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Sie erinnerten den Minister daran, dass tatsächlich Ladenöffnungszeiten für die im Handel beschäftigten Arbeitnehmer Arbeitszeiten bedeuten. Und dass deshalb jede Änderung der gesetzlichen Bestimmungen nicht nur sofortige Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten hat, sondern auch auf deren Lebensqualität.

lex_delles_1Die OGBL-Delegation erinnerte ebenfalls den Minister daran, dass die Regierung sich im Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt hat, die Work-Life-Balance der Beschäftigten zu verbessern (S. 4 des Koalitionsabkommens), und dass eine Reform der Ladenöffnungszeiten dies berücksichtigen müsse. Eine vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten, wie sie von der Handelskonföderation gefordert wird, wäre also in völligem Widerspruch zu den angekündigten Absichten der Regierung. Eine solche Maßnahme hätte generell dramatische negative Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer der Handelsbranche und würde darüber hinaus in erster Linie Frauen treffen, da diese die Mehrzahl der in diesem Sektor Beschäftigten darstellen. Die OGBL-Delegation hat sich also klar gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen.

Was die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen anbelangt, äußerte sich die OGBL-Delegation sehr kritisch gegenüber den ministeriellen Ausnahmeregelungen und forderte deren Abschaffung. Tatsächlich ist derzeit der Minister befugt, auf Antrag eines Geschäftsinhabers oder einer Gruppe von Geschäftsleuten, die gesetzlichen obligatorischen Ladenschlusszeiten aufzuheben. Diese Praxis wird seit Jahren vom OGBL angeprangert. Der Minister erklärte, er sei selbst von der Existenz dieser Prozedur, die es ihm erlaubt, gesetzliche Bestimmungen aufzuheben, überrascht gewesen. Er sagte, er habe bereits eine Rundverfügung herausgegeben, der zufolge strenge Fristen einzuhalten seien, um überhaupt in den Genuss einer solchen Sondererlaubnis zu gelangen.

Des Weiteren machte die OGBL-Delegation den Minister darauf aufmerksam, dass sich die meisten Tankstellen Luxemburgs in der Illegalität befinden, da sie vom Gesetz her außer Treibstoffe auch noch Grundnahrungsmittel und andere Basiskonsumgüter verkaufen dürfen, dies allerdings nur auf einer Fläche von maximal 20 Quadratmetern. Jeder weiß, dass diese Bestimmung in der Regel nicht respektiert wird.

lex_delles_2Die Delegation legte anschließend dem Minister ein vom OGBL ausgearbeitetes innovatives Modell dar, das nicht nur den Geschäftsleuten ein höheres Maß an Flexibilität bieten, sondern auch den Interessen und Bedürfnissen der Beschäftigten Rechnung tragen würde. Einerseits plädiert der OGBL für das Beibehalten eines strengen gesetzlichen Rahmens betreffend die Ladenöffnungszeiten (der Sonderregelungen definitiv ausschließen würde), d.h. für einen rechtlichen Basisrahmen zum Schutz aller Beschäftigten des Sektors. Andererseits schlägt der OGBL vor, im Falle zusätzlicher Bedürfnisse seitens eines oder mehrerer Geschäfte, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, über den Weg von Kollektivvertragsverhandlungen oder Branchenvereinbarungen eine sozialpartnerschaftliche Lösung herbeizuführen. Dieses Modell würde es erlauben, den vielfältigen Bedürfnissen – auch geografischer Natur – der verschiedenen Geschäftstypen so gut wie möglich entgegenkommen zu können, während es gleichzeitig den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften ermöglichen würde, eventuelle Gegenleistungen für die zu erbringende Flexibilität zu verhandeln. Es handelt sich also ganz klar um ein Win-win-Modell.

Darüber hinaus hätte diese Vorgehensweise den Vorteil, zur Erreichung des Ziels der Regierung, Kollektivverträge zu fördern, beizutragen (S. 149 des Koalitionsabkommens). Eine Zielvorgabe, die der OGBL uneingeschränkt mitträgt. Zur Erinnerung: Derzeit sind in Luxemburg nur 50% aller Arbeitnehmer durch einen Kollektivertrag abgedeckt.

Der Minister hat den Ausführungen der OGBL-Delegation mit großer Aufmerksamkeit zugehört und sich dazu verpflichtet, den Dialog im Rahmen dieser Reform fortzuführen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 7. März 2019

Ouverture le 25 décembre: un tabou a été brisé !

Le 25 décembre 2018, jour de Noël, le syndicat Commerce de l’OGBL a organisé un piquet de solidarité devant un supermarché situé au centre-ville d’Esch-sur-Alzette.

Cet établissement avait décidé d’ouvrir ses portes jusqu’à 13h. Ceci a constitué une première au Luxembourg. En effet, jusqu’à présent jamais un magasin n’avait osé ouvrir ses portes un 25 décembre au Luxembourg. Un tabou a été brisé ! L’OGBL n’acceptera pas cela!

Dans ce contexte, le syndicat Commerce de l’OGBL réitère sa critique envers la mauvaise loi qui règle les heures d’ouverture au Luxembourg. Cette loi n’interdit pas formellement une telle ouverture, au contraire, elle autorise les magasins à ouvrir TOUS les jours fériés et dimanches jusqu’à 13h, sans même demander une dérogation.

Cette situation ne peut pas persister. L’OGBL revendique une loi qui permettra de négocier, dans un cadre légal, les heures d’ouverture des différentes branches dans le commerce, afin de disposer d’une loi qui protège mieux les salariés et leurs vies privés.

Communiqué par le syndicat Commerce de l’OGBL le 25 décembre 2018.

Renouvellement de la convention collective dans le secteur des garages

 

Le 27 juin 2018, le syndicat majoritaire OGBL et le LCGB d’une part, et les deux associations patronales ADAL et Fegarlux, d’autre part, ont signé, après de longues et difficiles négociations, le renouvellement de la convention collective pour les salariés du secteur des garages.

Cet accord prend effet rétroactivement au 1er janvier 2018 et couvre une période allant jusqu’au 31 décembre 2020.

Cet accord prévoit la revalorisation de la grille tarifaire comme suit:

  • revalorisation des carrières du DAP et du DT rétroactivement à partir du 1er janvier 2018
  • rallongement de la carrière de technicien à 10 ans

L’accord prévoit aussi une adaptation de la gratification comme suit:

  • la gratification s’élève à au moins 400 euros par an pour tous les salariés
  • pour les salariés à tâche manuelle qui ont dépassé la grille des salaires tarifaires à cause de leur ancienneté, la gratification s’élève à 450 euros par an
  • pour les salariés administratifs, la gratification s’élève à 600 euros par an

Par ailleurs, l’accord prévoit des modifications sur les congés liés à l’ancienneté:

  • avancement du jour de congé supplémentaire de 20 ans d’ancienneté à 15 ans
  • introduction d’un jour de congé supplémentaire à 25 ans d’ancienneté

Communiqué par le syndicat Commerce de l’OGBL
le 10 juillet 2018