Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags erfolgreich abgeschlossen

Photo CCT Adler ModeDie Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer von ADLER MODE S.A. wurde am 28. September 2016 von der Betriebsführung und vom OGBL, einzige Gewerkschaft, die in diesem Betrieb Verhandlungspartner ist, unterzeichnet.

Der in einem konstruktiven Klima verhandelte Abschluss ist gültig für die etwa 65 Mitarbeiter der Geschäfte der ADLER MODE S.A. in Foetz, Strassen und Wemperhardt (voraussichtliche Neueröffnung im Monat November 2016)  und hat eine Dauer von 36 Monaten, d.h. vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2019.

Folgende Vertragsverbesserungen wurden ausgehandelt:

  • Eine Aufwertung der Lohnmasse um 1,2% ab dem 1. Januar 2017
  • Die Zahlung einer einmaligen Prämie im Monat Januar 2018:
  • bis 20 Stunden/Woche: 100€
  • ab 20 Stunden/Woche: 150€
  • ab 30 Stunden/Woche: 200€
  • Die Zahlung einer einmaligen Prämie im Monat Januar 2019
  • bis 20 Stunden/Woche: 100€
  • ab 20 Stunden/Woche: 150€
  • ab 30 Stunden/Woche: 200€
  • Erhöhung des jährlichen Erholungsurlaubs um 4 Stunden auf jetzt minimum 28,5 Urlaubstage

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 5. Oktober 2016

 

Erneuerung des Kollektivvertrags unterzeichnet

Die Firmenleitungen von Cora Foetz und Cora Concorde haben zusammen mit dem OGBL, Mehrheitsgewerkschaft, und dem LCGB die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer der Firma unterzeichnet.

Die beiden Gesellschaften, ansässig in den Einkaufszentren Shopping Cora, Foetz und Shopping Center City Concorde, Bartringen, beschäftigen zurzeit etwa 550 Arbeitnehmer. Cora ist eines der Markenzeichen der großen Handelsketten in Luxemburg.

Der Kollektivvertragszusatz wurde unterzeichnet für eine Dauer von 30 Monaten, und zwar vom 1. September 2015 bis zum 28. Februar 2018, und wird sämtliche Errungenschaften des vorhergehenden Kollektivvertrags aufrechterhalten, wie zum Beispiel der zusätzliche gesetzliche Urlaub, die Erweiterung der Zahl der Urlaubstage abhängig vom Dienstalter, die 30% Aufschlag für Nachtarbeit, 100% für Sonntagsarbeit und 50% für Überstunden sowie die Jahresendzulage.

Der Vertragszusatz sieht ebenfalls die Auszahlung einer einmaligen Prämie vor, abhängig vom Dienstalter, die in zwei Raten fällig ist, und zwar im Juni 2017 sowie im Februar 2018.

Bleibt zu unterstreichen, dass die Verhandlungen im Geiste eines positiven Sozialdialogs stattfanden.

Unterzeichnung des ersten Kollektivvertrags

logo_hifi_international_vignetteDie Direktion von Hifi International S.A. hat zusammen mit dem OGBL, der einzigen Vertragsgewerkschaft, den ersten Kollektivvertrag der Firma unterzeichnet.
Die Firma, deren Sitz sich in Bettemburg befindet, beschäftigt zurzeit 160 Arbeitnehmer in Luxemburg. Hifi International ist eine auf Multimediamaterial spezialisierte Firma, die mit 14 Verkaufsstellen, den Markt des Haushaltsgeräteverkaufs in Luxemburg anführt.
Der Kollektivvertrag läuft über drei Jahre, und zwar vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2019.
Die Partner haben sich über folgende Verbesserungen geeinigt:
•    Verkaufsprämie: die Angestellten, die im Verkauf arbeiten, bekommen Prämien, basierend auf ihren Verkaufsergebnissen
• „chèques repas“: die Angestellten der Zentrale sowie die Shop-Manager haben Recht auf „chèques repas“
–    im Wert von 8,10 Euro pro gearbeitetem Tag, zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2016.
–    im Wert von 8,40 Euro pro gearbeitetem Tag ab dem 1. Januar 2017
•    Flexibilitätsprämie: eine Prämie von 20 Euro wird ausgeschüttet, wenn die normale Arbeitsdauer über fünf Tage pro Woche hinausgeht.
•    Dienstalterbezogener Zusatz-urlaub:
–    Ein Zusatztag ab 10 Dienstjahren
–    Zwei Zusatztage ab 15 Dienstjahren
–    Drei Zusatztage ab 20 Dienstjahren
–    Vier Zusatztage ab 25 Dienstjahren
•    Dienstbefreiung für Arztbesuch: jeder Angestellte hat Recht auf 4 Urlaubsstunden pro Kalenderjahr, um einen Arzt zu besuchen.
•    Sozialurlaub: jeder Angestellte hat Recht auf zwei Tage Sozialurlaub pro Kalenderjahr, wenn er Opfer ist von Überschwemmungen, Explosion oder anderen schweren Schäden in seinem Zuhause.

 

„Herr Juncker! Wer ist Arbeitsminister, Sie oder ich?“

suzi_haentges_1Sie war in den vergangenen Jahren Präsidentin des Syndikats Handel. Suzi Haentges hat während 41 Jahren bei Cactus gearbeitet. Sie war dort während 12 Jahren Delegierte und ist immer noch Vizepräsidentin der Arbeitnehmerkammer. Eine Mission, die sie mehr denn je in Anspruch nimmt, seit sie, vor acht Monaten, in Rente gegangen ist. Begegnung mit einer jungen Rentnerin, die dafür bekannt ist, dass sie nicht auf den Mund gefallen ist – und die Verantwortlichen bei Cactus können ein Lied davon singen.

Aktuell: Wie fühlt man sich, wenn man plötzlich im Ruhestand ist? Du hast bestimmt viel mehr Zeit für Dich wie vorher!

Suzi Haentges: Es ist nicht unangenehm! (lacht) Ich muss aber dazu sagen, dass ich noch sehr viele Beschäftigungen habe. Und ich bin übrigens sehr froh darüber.

Aktuell: Du meinst damit die Aufgaben, die Du noch in der Arbeitnehmerkammer (CSL) erfüllst, wo Du ja noch Vizepräsidentin bist?

Suzi Haentges: Ja, in der Tat. Vorher, als ich arbeitete, konnte ich nicht an allen Sitzungen teilnehmen, was ich jetzt aber tue. Ich vertrete auch die CSL in der Kommission, die vom Ministerium geschaffen wurde, um die integrierten Projekte zu beurteilen, die von den Auszubildenden im Rahmen ihrer Schulung zum „diplôme d’aptitude professionnelle (DAP)“ (Facharbeiterbrief) vorgelegt werden. Ein Diplom, das dem früheren CATP entspricht. Darüber hinaus vertrete ich als Vizepräsidentin die Institution regelmäßig bei offiziellen Zeremonien.

Aktuell: Hast Du Deine ganze berufliche Laufbahn bei Cactus absolviert?

Suzi Haentges: Nein, ich habe ebenfalls vorher bei der Librairie Diderich gearbeitet. Anschließend bin ich dann erst zu Cactus gewechselt, wo ich dann aber immerhin während 41 Jahren geblieben bin. Insgesamt habe ich 47 Jahre gearbeitet. Bei der CNAP wurde mir gesagt, dass sie noch nie eine Frau gesehen haben, die solch eine lange Berufskarriere hatte. Und dabei bin ich sogar noch im Vorruhestand. Tja, was viele Leute vergessen, ist, dass es nicht ausreicht während 40 Jahren gearbeitet zu haben. Das gesetzliche Rentenalter in Luxemburg ist auf 65 Jahre festgelegt.

Aktuell: In 2003 wurdest Du zum ersten Mal zur Personaldelegierten gewählt. Diese Funktion hattest Du während 12 Jahren inne, während denen Du auch 5 Jahre lang Delegationspräsidentin warst. Dabei ist nicht zu vergessen, dass Du auch Präsidentin des OGBL-Syndikats Handel warst. Was hat Dich dazu bewogen, Dich gewerkschaftlich zu engagieren?

Suzi Haentges: Die sozialen und politischen Fragen haben mich immer sehr interessiert. Schon vor 2003, nahm ich, wenn Wahlen waren, an sämtlichen von den Parteien organisierten Treffen teil, und interpellierte dort die Redner. Mein Mann hat mir sogar einmal gesagt, bevor ich zu einem dieser Treffen ging: „Ich kenne Dich und ich warne Dich, ich werde Dich nicht im Gefängnis abholen“. Ich hatte sogar einmal eine Diskussion mit Jean-Claude Juncker, als er Arbeitsminister war. Schon damals waren die Geschäftsöffnungszeiten auf der Tagesordnung. Ich hatte ihn bei einem dieser Treffen darauf angesprochen, weil ich seine Meinung zu diesem Thema wissen wollte. Ich sagte ihm, dass ich in einem der betroffenen Sektoren arbeite. Er hat mich dann gefragt wo ich arbeite. Ich habe ihm darauf geantwortet, dass ich beim drittgrößten Arbeitgeber des Landes arbeite. Daraufhin fragte er mich: „Aber wer ist das?“ Ich antwortete: „Herr Juncker! Wer ist Arbeitsminister, Sie oder ich?“ Danach hat er mir gesagt was ich hören wollte, und zwar, dass die Leute auch an die denken müssten die arbeiten, während sie einkaufen. Ich habe mich bei ihm für seine Antwort bedankt und fügte hinzu, dass ich mir jedoch nicht so sicher sei, dass er diese Position wirklich noch verteidigen würde, wenn er wiedergewählt ist.

Aktuell: Kommen wir auf Dein gewerkschaftliches Engagement zurück. Wie kam das zustande?

Suzi Haentges: Sagen wir, dass ich von einem OGBL-Personaldelegierten bemerkt worden war, der in der gleichen Elternvereinigung war wie ich. Er hat meinem zukünftigen Zentralsekretär über mich erzählt. Daraufhin hat Letzterer mich angesprochen, um mich zu fragen, ob ich nicht bei den kommenden Sozialwahlen bei Cactus kandidieren wollte. Dies interessierte mich natürlich. Dies entsprach ebenfalls meinem Temperament. Schon zu der Zeit machte es mich verrückt zu sehen, wie meine Arbeitskollegen sich nicht verteidigen konnten. Ich hatte immer ein Problem mit solchen Sachen, wenn man sieht, dass ein Chef sich maßlos über die Leute lustig macht. Das konnte ich nie vertragen. Als ich jedoch gefragt wurde, Kandidatin zu werden, habe ich zuerst gedacht, ich sei dafür zu alt. Ich war schon 50. André (Anm. der Red.: André Sowa, Zentralsekretär des Syndikats Handel) hat nicht locker gelassen, und ich habe schließlich ja gesagt. Das bedauere ich nicht. Wenn ich etwas bedauere, dann ist es, dass ich mich nicht eher engagiert habe.

Aktuell: Was behälst Du heute aus dieser Erfahrung zurück?

Suzi Haentges: Diese Erfahrung hat mir sehr viel gebracht. In verschiedenen Bereichen übrigens. Ich habe zuerst sehr viel gelernt. Ich kenne jetzt das Arbeitsgesetzbuch ziemlich gut. Ich habe zahlreiche Ausbildungen absolviert, während denen ich beispielsweise einige hohe Funktionäre kennengelernt habe. Ich habe gelernt, wo man die Informationen findet, die man braucht. Und das hat mir auch den Respekt der Cactus-Verantwortlichen gebracht: man konnte sehen, dass sie mich respektierten, und ich weiß auch was in den oberen Etagen über mich geredet wurde. Insgesamt würde ich sagen, dass diese zwölf Jahre mein Leben sehr bereichert haben.

Aktuell: Gibt es etwas, was Dich besonders während dieser ganzen Zeit geprägt hat?

Suzi Haentges: Ich würde vielleicht sagen, die ganze Affäre bei der unser Delegationspräsident Patrick Ourth zwischen 2009 und 2013 vom Dienst ausgeschlossen wurde. Die ganze Delegation war bestraft worden, obwohl wir nur unsere Aufgabe als Delegierte erfüllten. Patrick wurde skandalös vom Dienst ausgeschlossen, weil er Delegationspräsident war. Was Sabine und mich betrifft, die die beiden anderen Mitglieder der Delegation waren, so bekamen wir eine Verwarnung und einen Gehaltsabzug auferlegt. Das war ebenso lächerlich wie beschämend. Mein Gefühl sagt mir, dass wir der Direktion als Delegation nicht genehm waren, weil wir uns nicht alles gefallen ließen. Wenn sie ihr Arbeitsgesetz richtig gelesen hätten, dann hätten sie gewusst, dass wir nur unsere Aufgabe als Delegierte erfüllten. Diese 41 Monate waren natürlich für Patrick sehr hart. Für uns bei Cactus waren sie auch nicht sehr einfach. Wir mussten während dieser ganzen Zeit alleine durchhalten.

Frauenehrenwort
suzi_haentges_2„Ich denke, wenn die Gehälter heute im Handel so sind, wie sie sind, so ist das, weil es sich heute immer noch um einen Sektor handelt, in dem mehrheitlich Frauen arbeiten. Die Firmenchefs sind noch von einem gewissen Macho-Benehmen geprägt, nach dem sie glauben, dass Frauen nicht mehr zu verdienen brauchen.“

Erneuerung des Kollektivvertrags

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Die Erneuerung des Arbeitskollektivvertrags für die Arbeitnehmer von Cactus S.A. wurde am 22. Dezember 2015 zwischen der Betriebsleitung, der Mehrheitsgewerkschaft OGBL (die 19 der 24 Effektivdelgierten in der Personaldelegation stellt) und dem LCGB unterzeichnet.

Cactus S.A. ist die größte Lebensmittelverteilungskette (Supermärkte) in Luxemburg. Etwa 3.200 Arbeitnehmer sind von diesem Kollektivvertrag betroffen.
Verbesserungen gibt es insbesondere, einerseits bei einer direkten Gehaltserhöhung (auf Grundlage der Lohntabellen) und andrerseits über eine Erhöhung der Prämien, die vom Dienstalter abhängen.

  • Für das Geschäftsjahr 2015:
    Eine einmalige Prämie von 190€ brutto wird jedem Arbeitnehmer im Februar 2016 ausbezahlt.
    Die Jahresprämie im Zusammenhang mit dem Dienstalter wird verbessert (neue Tabellen) ab dem 1. Juli 2015.
  • Für das Geschäftsjahr 2016:
    Eine lineare Erhöhung von 15€ wird auf den Monatsgehältern gewährt. Die Tabellen werden ab dem 1. Januar 2016 angepasst.
    Die Anwesenheitsprämie wird von brutto 19 auf brutto 21€ monatlich ab dem 1. Januar 2016 erhöht.
    Die Jahresprämien, abhängig von der Anwesenheit bei der Arbeit, werden erhöht. So wird die Prämie für keine Abwesenheit auf 200€ erhöht und die Prämie, für die Mitarbeiter, die nur einmal abwesend waren, wird auf 125€ festgelegt.
    Die monatliche Pauschalvergütung für familiäre Belastungen für Familien mit nur einem Elternteil, die sich in der Gehältertabelle mit einem Lohn von gleich oder weniger als 2.171,23€ oder mit einem Stundenlohn von gleich oder weniger als 12,6972€ (Lebenskostenindex von 775,17) befinden, wird um 60€ brutto pro Kind erhöht, egal wieviel Kinder es sind.
  • Für das Geschäftsjahr 2017:
    Eine lineare Erhöhung von 10€ brutto wird auf die Monats-gehälter gewährt. Die Tabellen werden ab dem 1. Januar 2017 angepasst.

Der Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, und zwar vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2018.

Erneuerung des Arbeitskollektivvertrags

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Am 21. Januar 2016 haben OGBL und LCGB ein Abkommen mit der Direktion von Auchan Luxembourg über die Erneuerung des Arbeitskollektivvertrags unterzeichnet. Der neue Text sieht eine Laufzeit von 3 Jahren vor, sprich vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018.

Zu beachten ist, dass der OGBL in der Delegation die überwiegende Mehrheit von Effektivdelegierten stellt, und zwar 7 von 10. Auchan beschäftigt zurzeit etwa 600 Arbeitnehmer auf seinem Standort Kirchberg. Jedoch ist die Eröffnung von zwei weiteren Geschäften in den kommenden Jahren vorgesehen, was die Zahl der Arbeitnehmer erhöhen wird, die unter den Anwendungsbereich des Arbeitskollektivvertrags fallen werden.

Folgende Fortschritte wurden vereinbart:

  • Erhöhung der Jahreserfolgsprämie um 0,5% für die Mitarbeiter mit weniger als 8 Dienstjahren und um 1% für Mitarbeiter mit über 8 Dienstjahren.
  • Aufwertung der Lohntabellen der Arbeitnehmer mit dem Statut „Occupe“ und „Maîtrise“ zum 1. Januar 2016.
  • Erhöhung der Lohntabelle der Arbeitnehmer mit dem Statut „Occupe“ und „Maîtrise“ von 20,00€ (auf Basis von 40 Stunden) zum 31. Dezember 2016.
  • Garantie der Lohnerhöhung bei Abwesenheit des Arbeitnehmers wegen Krankheit oder Arbeitsunfalls.