Verlängerung des Kollektivvertrags

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Die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer von BSH électroménagers S.A. wurde am 4. Dezember 2015 von der Betriebsführung und vom OGBL, einzige Gewerkschaft, die in diesem Betrieb Verhandlungspartner ist, unterzeichnet.

BSH électroménagers S.A. ist die luxemburgische Filiale der BSH Hausgeräte GmbH und beschäftigt etwa 40 Arbeitnehmer. Die BSH Hausgeräte GmbH ist die größte Hausgeräteherstellerin in Europa und gehört weltweit zu den führenden Unternehmen in dieser Branche.

Die wichtigsten Punkte des Abkommens sind:

  • Erhöhung der gesamten Lohnmasse

Januar 2016 + 1 %
Januar 2017 + 0,75 %
Januar 2018 + 0,75 %

  • Außerordentlicher Urlaub

Bei Sterbefall des Ehepartners oder des Lebenspartners wird der gesetzlich festgelegte außerordentliche Urlaub von 3 Tagen um 3 zusätzliche Tage, d.h. auf 6 Tage, erhöht.

Der Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren, d.h. vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2018.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 8. Dezember 2015

Eine Studie, um sich ein Bild über die Situation zu machen

reunion_commerce_6_11_2015_1Eine Delegation vom OGBL-Syndikat Handel wurde kürzlich von der Staatssekretärin für Wirtschaft, Francine Closener, empfangen, und das im Rahmen einer Studie die sie durchführen möchte, bezüglich der Wirkung, die die Ausnahmeregelungen zu den obligatorischen Geschäftsschließungszeiten, die sie im Geschäftssektor bewilligt, auf die betroffenen Arbeitnehmer haben. Diese Initiative war von der Staatssekretärin angekündigt worden, während einem vorhergehenden Treffen, das nach ihrem umstrittenen Beschluss stattfand, den sie getroffen hatte, um den Geschäftsleuten und Betrieben, die sich in der Oberstadt und im Bahnhofsviertel der Stadt Luxemburg befinden, sämtliche Sonn- und Feiertage von 2015 bis 19 Uhr zu öffnen.

Beim ersten Treffen hatte das OGBL-Syndikat Handel der Staatssekretärin unmissverständlich mitgeteilt, dass es über ihren kürzlich gefassten Entschluss sehr unzufrieden ist. Auch wenn das Syndikat die Herangehensweise der Regierung kritisierte, zuerst neue Initiativen zu unternehmen und dann erst die Situation auszuwerten, so hatte das Syndikat Handel sich doch dazu bereiterklärt, bei der Durchführung der geplanten Studie mitzuarbeiten.

reunion_commerce_6_11_2015_2Während des Treffens, das kürzlich mit der Staatssekretärin stattgefunden hat, hat der OGBL es sich jedoch nicht entgehen lassen, das Lastenheftprojekt zu kritisieren, das mit dem Ziel vorgestellt wurde, diese Studie durchzuführen, die von einem Forschungszentrum ausgearbeitet wurde, das dazu vom Ministerium beauftragt wurde. Für den OGBL entspricht dieses überhaupt nicht, weder den angekündigten Zielen (die möglichen Auswirkungen der sonntäglichen Öffnungszeiten auf die betroffenen Arbeitnehmer), noch den Analysekriterien, die eine genügend wissenschaftliche Gültigkeit und Zuverlässigkeit garantieren kann.

Die Staatssekretärin hat zugegeben, dass das Lastenheft, so wie es vorliegt, weit davon entfernt ist, ihre eigenen Erwartungen zu erfüllen, und dass es sich natürlich nicht genügend auf die Situation der von den sonntäglichen Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmer bezieht. Sie hat in diesem Zusammenhang unterstrichen, dass diesbezüglich das Lastenheft überarbeitet und vervollständigt werden müsste.

Für das OGBL-Syndikat Handel, muss die vorgesehene Studie sich notwendigerweise mit der Arbeitszeitorganisation (Arbeitsstunden pro Woche, pro Monat), mit der Arbeitsentwicklung und -qualität (freiwillige Wahl, Zeitbegrenzung, Recht auf Vollzeitarbeit, Nutzung der Teilzeitarbeit im Rahmen der Sonntagsarbeit, Arbeitsplatzschaffung…), mit der Auswirkung bei der Abend- und Sonntagsarbeit, bezüglich der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, der Auswirkung auf die Wegekosten, der Auswirkung auf die Kinderbetreuung und deren Kosten sowie mit der Auswirkung auf das Privatleben (je nach Geschlecht, Alter und Familienstatus) befassen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 6. November 2015

La convention collective a été renouvelée

mpk_signatureLe renouvellement de la convention collective de travail (CCT) pour les salariés de MPK LUXEMBOURG GmbH, Succursale Luxembourg, a été signé le 9 septembre 2015 entre la direction et l’OGBL, seul syndicat signataire de cette CCT. L’entreprise, spécialisée dans la livraison de la presse auprès des différents points de vente, emploie quelques 70 salariés.

Les principaux points que comprend l’accord sont:

  • Chèques repas: les salariés ont droit à douze chèques-repas d’une valeur de 5,60 euros net par chèque. Les chèques-repas sont distribués mensuellement.
  • Barème: extension du barème pour le personnel qualifié par l’insertion de deux échelons supplémentaires; à savoir au terme de 21 ans, respectivement 24 ans d’ancienneté. Chaque échelon donne droit à une augmentation de salaire de 1,15%.
  • Congé supplémentaire lié à l’ancienneté: le congé supplémentaire lié à l’ancienneté a été amélioré et sera désormais accordé à partir d’une ancienneté de 10 ans de service (1 jour supplémentaire à partir de 10 ans d’ancienneté, 2 jours supplémentaires à partir de 20 ans, 3 jours supplémentaires à partir de 30 ans). Le congé annuel de récréation est fixé à 28 jours ouvrables.
  • Dispense de service pour visite médicale: le congé spécial par année pour consultation auprès d’un médecin a été amélioré et sera désormais de 12h (4h supplémentaires).
  • La pause: la pause a été améliorée et sera désormais de 20 minutes. La pause fait partie intégrante de l’horaire journalier à prester.
  • Les jours fériés: les après-midis du Réveillon de Noël et du Réveillon de la St. Sylvestre, les salariés peuvent partir une fois leurs tâches accomplies à partir de 14h.

Communiqué par le syndicat Commerce de l’OGBL
le 11 septembre 2015

Sonntägliche Ladenöffnung in der Stadt Luxemburg : Arbeitsbedingungen werden einigen wenigen Geschäftsinteressen geopfert

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Eine Delegation des OGBL-Syndikats Handel wurde am 17. März 2015 von Francine Closener, Staatssekretärin für Wirtschaft, empfangen, und zwar im Rahmen ihres kürzlich gefassten Beschlusses, über die Sondergenehmigung für die Geschäftsleute und Handwerker, die in der Oberstadt und im Bahnhofsviertel ansässig sind, dass diese im Jahr 2015 jeden Sonntag und jeden Feiertag bis 19 Uhr öffnen dürfen.

Das OGBL-Syndikat Handel hat der Staatssekretärin gegenüber seine Unzufriedenheit sehr klar zum Ausdruck gebracht. Es bemängelt in erster Linie die negativen Auswirkungen, die dieser Entschluss auf die Arbeitsbedingungen des betroffenen Personals haben wird. Außer einer ungerechten Verlängerung der Arbeitswoche dieser Arbeitnehmer, die einen zusätzlichen Teil ihrer Freizeit beschneiden wird, bringt die sonntägliche Öffnung eine Reihe von zusätzlichen Unannehmlichkeiten (weniger öffentlicher Transport als unter der Woche, Aufnahmestrukturen für Kinder sind geschlossen, usw.). Der OGBL ist der Meinung, dass die Arbeits- und – Existenzbedingungen – der Arbeitnehmer bloß einigen wenigen Geschäftsinteressen geopfert werden.

17032015_commerce_Closener_3In diesem Zusammenhang hat der OGBL es auch nicht verpasst zu bemerken, dass es absurd sei zu glauben, dass die erweiterten sonntäglichen Öffnungszeiten der Geschäfte in der Stadt Luxemburg, den Umsatz dieser selben steigern würde. In der Tat wird die Kaufkraft der Haushalte identisch bleiben, und so wird es bestenfalls zu einer Verschiebung der Einkäufe kommen, die sowieso während der sechs anderen Wochentage getätigt worden wären. Demnach würde dies nicht den geringsten Mehrwert für die Geschäftsleute erbringen.

Der OGBL hat ebenfalls mit Nachdruck gefordert, dass die Staatssekretärin jetzt nicht der Versuchung unterliegen möge, diese Art von Sondergenehmigung auch noch auf andere Gemeinden im Land auszuweiten, auf Druck von Geschäftsverbänden, die sich plötzlich nach diesem Präzedenzfall bermerkbar machen.

Für den OGBL bietet die jetzige – 2012 überarbeitete – Gesetzgebung, den Geschäftsleuten genügend Möglichkeiten bezüglich der Ladenöffnungszeiten. Freiräume, die von den Geschäftsleuten nicht nur nicht ganz ausgeschöpft werden und noch darüber hinaus viel weiter gehen als in den Nachbarländern. Deshalb kann das Argument des Mangels an „Wettbewerbsfähigkeit“ hier auch nicht gelten.

17032015_commerce_Closener_2Die Staatssekretärin hat ihren Willen bekräftigt, demnächst im Detail die aktuellen Vorkehrungen bezüglich der Ladensöffnungszeiten auszuwerten, um gegebenenfalls die bestehende Gesetzgebung umzuändern. Zuerst möchte das Wirtschaftsministerium in Kürze eine Studie in Auftrag geben, die sowohl auf soziologischer und organisatorischer Ebene als auch in puncto Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, die zurzeit von einer Sonderregelung in Bezug auf die vorgeschriebenen Schließungszeiten betroffen sind, durchgeführt wird. Die Staatssekretärin hat in diesem Kontext dem OGBL angeboten, sich an der Ausarbeitung dieser Studie zu beteiligen.

Das OGBL-Syndikat Handel, als Vertreter der Arbeitnehmer des Sektors und demnach auch als größter Kenner der Situation und der Arbeitsbedingungen des Personals aus dem Handel, hat sich natürlich dazu bereiterklärt, an dieser Studie mitzuarbeiten. Es hat nichtsdestotrotz die Herangehensweise der Regierung kritisiert, die darin besteht, zuerst neue Initiativen zu ergreifen, und dann erst zur Auswertung der Situation überzugehen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 23. März 2015

Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags erfolgreich abgeschlossen

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Am 12. Dezember 2014 wurde die Erneuerung des Kollektivvertrags der ADLER MODE S.A. von der Gewerkschaft OGBL sowie der Betriebsleitung unterschrieben.
Der in einem konstruktiven Klima verhandelte Abschluss ist gültig für die Mitarbeiter der Geschäfte der ADLER MODE S.A. in Foetz und Strassen und hat eine Dauer von 24 Monaten, d.h. vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2016.

Folgende Vertragsverbesserungen wurden ausgehandelt:

  • Eine Aufwertung sämtlicher Löhne um 1,5% ab dem 1. Januar 2015.
  • Die Zahlung einer einmaligen Prämie in Höhe von 150 € im April 2015.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 18. Dezember 2014

Tous les mandats pour l’OGBL

station_service_pompe_vignetteLors des élections d’une délégation du personnel chez «Capellen Services», regroupant 11 stations Texaco à travers le pays, l’OGBL a remporté la totalité des mandats effectifs, à savoir 4 mandats et 3 mandats suppléants. Ce résultat confirme une fois de plus la confiance des salariés dans l’OGBL, le syndicat numéro 1 au Luxembourg.

L’OGBL soutiendra la nouvelle délégation élue avec tous les moyens nécessaires afin de défendre au mieux les intérêts des salariés.

Les délégués effectifs du personnel sont:
Nicolas Obin (Station Rodange 2)
Giacomo Biasi (Station Dudelange)
Schneider Sophie (Station Dudelange)
Dehalleux Jean-Claude (Station Rodange 1)

Communiqué par le syndicat Commerce de l’OGBL
le 23 octobre 2014