Der OGBL kämpft für die Arbeitnehmer der vom Konkurs betroffenen Geschäfte

faillite_boutiquesMehr als 60 Arbeitnehmer der 17 Bekleidungsgeschäfte  (Loft, Geox, Comptoir des Cotonniers, usw.), die gleichzeitig am 4. September in Konkurs gegangen sind, nahmen an der Informationsversammlung teil, die das OGBL-Syndikat Handel am heutigen 6. September organisierte. Die Beschäftigten wurden über ihre Rechte aufgeklärt und der OGBL wird ihnen bei den administrativen Formalitäten, wie der Erstellung der Forderungsanmeldung (déclaration de créance), behilflich sein. Es nahmen auch zwei Vertreter des Arbeitsamtes ADEM an der Versammlung teil.

Der Informationsversammlung war auf Initiative des OGBL ein Treffen zwischen Arbeitsminister Schmit, Mittelstandsministerin Hetto-Gaasch, der Handelskonföderation und dem OGBL-Syndikat Handel vorausgegangen. Ziel all dieser Initiativen ist es, den Arbeitnehmern zu helfen so bald wie möglich wieder einen neuen Job zu finden.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 6. September 2013

Cactus-Gruppe : Erneuerung des Kollektivvertrags

 

Am 22. März 2013 wurde zwischen den Gewerkschaften OGBL und LCGB einerseits und der Direktion der Cactus-Gruppe andererseits, die Erneuerung des Kollektivvertrags für alle Arbeitnehmer der Cactus-Gruppe unterschrieben.

Als verhandlungsführende Gewerkschaft konnte der OGBL folgende Vertragsverbesserungen durchsetzen:

Löhne

Ab dem 1. März 2013 wird eine lineare Erhöhung des Monatslohns von 14 € (+/- 0,5% im Durchschnitt) gewährt.
Ab dem 1. März 2015 wird eine lineare Erhöhung des Monatslohns von 15 € (+/- 0,5% im Durchschnitt) gewährt.

Mit dem Lohn vom März 2014 wird eine einmalige Prämie von 200 € an alle Beschäftigten ausgezahlt, die vor dem 31. Dezember 2013 eingestellt wurden (prorata temporis bei Kurzzeitarbeit).

Ein Einkaufsbon in Höhe von 100 € wird allen Beschäftigten gewährt, die vor dem 31. Dezember 2013 eingestellt wurden. Diese Bons werden im Monat März 2014 verteilt werden.

Eine Erhöhung von 2 €/Monat wird bei der Anwesenheitsprämie gewährt, die ab dem 1. Juli 2013 von 15 € auf 17 € steigen wird.
Eine Erhöhung von 2 €/Monat wird bei der Anwesenheitsprämie gewährt, die ab dem 1. Juli 2014 von 17 € auf 19 € steigen wird.

Verbesserung der Dienstalterszulage, die im Juli 2014 ausgezahlt wird:
Betriebszugehörigkeit über
2 Jahre + 10 €, ein Total von 110 €
5 Jahre + 20 €, ein Total von 150 €
10 Jahre + 30 €, ein Total von 220 €
15 Jahre + 40 €, ein Total von 270 €
20 Jahre + 50 €, ein Total von 350 €
25 Jahre + 60 €, ein Total von 460 €

Am Samstag oder am Vorabend von gesetzlichen Feiertagen wird für die nach 19 Uhr bis zur Schließung geleistete Arbeitszeit ein Zuschlag von 35 % gezahlt. Für die Arbeit zwischen 18 und 19 Uhr beträgt der Zuschlag 10%.

Urlaub, bezahlte Pausen

Ab dem Jahr 2014 steht den Beschäftigten ein (1) zusätzlicher Urlaubstag zu, die zum 1. Januar 2014 das Alter von 50 Jahren überschritten haben, und 10 oder mehr Jahre Betriebszugehörigkeit vorweisen können.

Sonntags wird eine zusätzliche bezahlte Pause von 15 Minuten gewährt, wenn die Arbeitszeit 8 Stunden beträgt.

Die Laufzeit des Kollektivvertrags beträgt 30 Monate, vom 1. Januar 2013 bis zum 30. Juni 2015.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 22. März 2013

Das Personal von Marco Aldany hat am vergangenen Samstag erfahren, dass die Friseursalons der genannten Marke ab diesem Tag definitiv geschlossen sind.

Marco AldanyDas Personal von Marco Aldany hat am vergangenen Samstag erfahren, dass die Friseursalons der genannten Marke ab diesem Tag definitiv geschlossen sind.

Die Schlüssel der einzelnen Salons wurden von der Direktion von Marco Aldany eingesammelt und die Arbeitnehmer haben keinen Zugang zu ihrem Arbeitsplatz mehr. Auch haben sie keine temporäre  Freistellungsgenehmigung seitens der Direktion bekommen.

Diese überstürzte Schließung der Friseurläden Marco Aldany betrifft 20 Arbeitnehmer, die seit Bekanntwerden vom OGBL betreut werden.

Im Moment hat das Syndikat Handel des OGBL keine Kenntnis, ob Konkurs angemeldet wird.

Nicht nur hatte die Direktion keine Absicht offenbart angesichts der sich ankündigenden Massenentlassung einen Sozialplan zu verhandeln, im Gegenteil sie hatte bis zur letzten Minute ihren Plan die Lokale zu schließen verheimlicht.

Das Syndikat Handel des OGBL bedauert dieses armselige und unfaire Handeln der Verantwortlichen von Marco Aldany gegenüber den Arbeitnehmern.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 4. März 2013

Plan social signé pour les salariés du magasin «A la Bourse»

Le magasin traditionnel «A la Bourse», situé dans la Grand-Rue à Luxembourg-Ville et spécialisé dans la vente de vêtements, de tissus et de linge de maison fermera ses portes à la fin de l’année, suite à la cessation de bail.

L’OGBL et la délégation du personnel de la société «Les Grands Magasins à La Bourse» et les représentants de la société Jean Kahn & Cie, S.e.c.s., ont négocié un plan social pour les 16 salariés concernés par le licenciement collectif (c’est-à-dire tous les salariés à durée indéterminée). Ces négociations se sont déroulées dans la bonne entente et endéans les délais prévus par la loi.

Le plan social a été signé aujourd’hui et intègre différentes dispositions, dont les mesures suivantes:

  • les salariés avec moins de 5 ans d’ancienneté recevront une indemnité de départ équivalente à un mois de salaire brut. Par dérogation au Code du Travail, les parties ont encore accordé de rajouter pour tous les autres salariés l’équivalent à un mois de salaire brut par rapport à leur indemnité de départ légale (i.e. 2 salaires après 5 ans d’ancienneté au lieu d’un seul salaire prévu par la loi, 3 salaires après 10 ans de services continus au lieu de 2 salaires légalement dus et ainsi de suite);
  • chaque salarié recevra en plus 80 euros bruts par mois d’ancienneté (cela équivaut à 960 euros pour une année de travail complète, à temps plein);
  • la société paiera aux salariés une indemnité extraordinaire par enfant à charge;
  • une prime de présence/motivation hebdomadaire de 75 euros (bruts) sera payée à chaque salarié par semaine entière de présence pendant la période de préavis. La prime est proratisée pour un temps partiel et les salariés avec un contrat à durée déterminée en bénéficient aussi.

Les salariés concernés par le licenciement collectif bénéficieront des mesures d’aide au réemploi.

Communiqué par le Syndicat Commerce de l’OGBL
12 octobre 2012

Handel befolgt neues Ladenschlussgesetz nicht

Das neue Gesetz vom 12. Juli 2012 zur Regelung der Schließstunden der Geschäfte im Handel ist am 1. August in Kraft getreten und schon wird es nicht befolgt.

Dieses Gesetz legt die Schließstunde der Geschäfte an den Samstagen und Vorabenden von Feiertagen auf 19.00 Uhr fest. Die Schließstunde kann jedoch auf 20.00 Uhr verschoben werden unter der Bedingung, dass die Sozialpartner ein diesbezügliches Abkommen im Rahmen eines Kollektivvertrags geschlossen haben.

Dies war jedoch nicht der Fall was die Gesellschaften Auchan Luxembourg S.A., Cora Luxembourg S.A., Match Luxembourg S.A. und Cactus S.A. anbelangt, die ihre Läden am vergangenen Samstag um 20.00 Uhr schlossen, ohne dass die Kollektivverträge um ein gültiges Abkommen im Zusammenhang mit dem Gesetz ergänzt worden wären.

Im Fall von Auchan S.A. war der im Kollektivvertrag vom 17. Februar 2012 vorgesehene Aufschlag zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr ausdrücklich „geknüpft an die Aufrechterhaltung der Genehmigung des Mittelstands- und Tourismusministeriums zur verlängerten Öffnung der Geschäfte bis 20.00 Uhr an den Samstagen“. Erinnern wir daran, dass diese ministerielle Ausnahmegenehmigung, die vom Mittelstandministerium für den Handel und das Handwerk erlassen werden kann, das Gesetz vom 19. Juni 1995 betraf, das die Schließzeiten auf 18.00 Uhr an den Samstagen und Vorabenden von Feiertagen festlegte. Durch diese Sondergenehmigung konnten die Geschäftsleute ihre Geschäfte an den meisten Samstagen und Vorabenden der Feiertage zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 31. Juli 2012 bis 20.00 Uhr geöffnet lassen. Jetzt allerdings ist durch Inkrafttreten des neuen Gesetzes die ministerielle Ausnahmegenehmigung nicht mehr Rechtens.

Was die anderen oben aufgeführten Unternehmen betrifft, so entsprechen auch deren Kollektivverträge nicht mehr den neuen gesetzlichen Verpflichtungen.

Wir bestreiten demzufolge die Rechtmäßigkeit der Öffnung der Geschäfte der Gesellschaften Auchan Luxembourg S.A., Cora Luxembourg S.A., Match Luxembourg S.A. und Cactus S.A an den Samstagen nach 19.00 Uhr, das heißt, da es zurzeit kein in voller Kenntnis der Sachlage verhandeltes kollektivvertragliches Abkommen gibt.

Es gibt aber auch Geschäfte, die am vergangenen Samstag erst um 20.00 Uhr schlossen, dies obwohl sie offensichtlich für ihr Personal keinen Kollektivvertrag abgeschlossen haben. Dies gilt insbesondere für das Einkaufszentrum Pall Center in Oberpallen, wo die Arbeitnehmer gezwungen waren bis 20.00 Uhr zu arbeiten, dies ungeachtet der Tatsache, dass diese Stätte um 19.00 Uhr hätte schließen müssen.

Das Mittelstandsministerium ist mit der Überwachung zur Einhaltung des Gesetzes und der für jede Nichtbeachtung anfallenden strafrechtlichen Sanktionen, laut Artikel 9 des abgeänderten Gesetzes von 1995, beauftragt. Wir haben die Mittelstandsministerin aufgefordert angesichts des etwaigen Fehlverhaltens von Geschäften nach 19.00 Uhr an den Samstagen und Vorabenden von Feiertagen dringend Maßnahmen zu ergreifen.

Außerdem ist die Gewerbeaufsicht (ITM) damit befasst, darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Arbeitsbedingungen bei den betroffenen Arbeitnehmern eingehalten werden. Demzufolge haben wir den Arbeitsminister aufgefordert die ITM dahingehend anzuweisen das Einhalten des neuen Gesetzes und der Kollektivverträge der Einzelhandelsgesellschaften insbesondere bei Auchan Luxembourg S.A., Cora Luxembourg S.A., Match Luxembourg S.A. und Cactus S.A. zu überprüfen.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 7. August 2012

Schlecker: Ist die Zukunft der luxemburgischen Filialen gesichert?

Wir veröffentlichen nachfolgend eine Pressemitteilung von Schlecker bezüglich des Verkaufs von Schlecker Österreich, Polen, Italien, Luxemburg und Belgien.

OGBL-Zentralsekretär André Sowa wurde des Weiteren vom Generalbevollmächtigten für die Niederlassung Luxemburg per E-Mail informiert, dass in den nächsten 2-3 Wochen nähere Details über das neue Konzept zu erwarten sind.

Der OGBL wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Schlecker-Beschäftigten in Luxemburg gewahrt und geschützt werden.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 31. Juli 2012


Pessemitteilung der Anton Schlecker m.b.H

4.600 Mitarbeiter und alle Filialen übernommen

Verkauf von Schlecker Österreich, Polen, Italien, Luxemburg und Belgien

Linz/Neu-Ulm, 31. Juli 2012.
Die österreichische Anton Schlecker Gesellschaft m.b.H. mit ihren Zweigniederlassungen hat einen Käufer gefunden. Die österreichische Restrukturierungsgesellschaft TAP 09 und Schlecker Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz unterschrieben am Abend des 30. Juli 2012 in Linz den Kaufvertrag. Der neue Eigentümer übernimmt alle 1.350 Standorte in den Ländern Österreich, Italien, Polen, Belgien und Luxemburg. Rund 4.600 Mitarbeitern will TAP 09 eine Weiterbeschäftigung anbieten. Über den Kaufpreis und die Vertragsdetails vereinbarten beide Parteien Stillschweigen.

“Ich freue mich sehr, dass es für die 4.600 Mitarbeiter und die Filialen eine gute Zukunft geben wird”, sagte Arndt Geiwitz noch am Abend. “Die Gespräche mit TAP 09 waren sehr kooperativ und von dem Bestreben einer bestmöglichen Lösung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprägt.”

“Wir freuen uns über den Zuschlag. Wir haben mit diesen Standorten jetzt eine Basis, auf der wir unser neues Konzept sehr schnell umsetzen können”, freute sich Dr. Rudolf Haberleitner, CEO von TAP 09.

TAP 09 plant, die Märkte zu einer “Nahversorgungskette” zu entwickeln, die neben den Drogeriewaren weitere Sortimente für den täglichen Bedarf anbieten wird. Das Drogeriemarktkonzept wolle man als Basis zunächst übernehmen. Schlecker Österreich werde in den kommenden Monaten einem “Rebranding” unterzogen und in Zukunft den Handelsnamen “daily” tragen. Das neue Nahversorgungskonzept soll Konsumenten motivieren, Güter des täglichen Bedarfs in direkter Nachbarschaft an deren Wohnorten zu kaufen.