Konstruktiver Dialog über die Zukunft von Schlecker Luxemburg

Am 3. Februar 2012 fand auf Anfrage der Gewerkschaften eine Unterredung zwischen der Geschäftsleitung von Schlecker Luxemburg, der CLC (Confédération Luxembourgeoise du Commerce) und den Gewerkschaften OGBL und LCGB statt, um angesichts des Insolvenzverfahrens in Deutschland die Situation in Luxemburg zu erörtern.

Den Gewerkschaften wurde versichert, dass die Zweigniederlassung Luxemburg von der Insolvenz der deutschen Muttergesellschaft nicht betroffen ist. Die Auslandsgeschäfte von Schlecker laufen eigenständig und rentabel, so dass Schlecker Luxemburg in absehbarer Zeit weder durch Geschäftsschließung noch durch Personalentlassungen von der Insolvenz in Deutschland betroffen sein wird. Desweitern plant Schlecker momentan weitere Geschäftsöffnungen in Luxemburg und wird auch ab kommender Woche insgesamt 10 Neueinstellungen tätigen. Auch die Belieferung der Luxemburger Schleckermärkte mit Waren ist gewährleistet.

Im Anschluss an das konstruktive Gespräch vom 3. Februar 2012 haben alle Parteien vereinbart die Entwicklung von Schlecker Luxemburg in den kommenden Monaten zusammen zu verfolgen. Ein erstes Treffen ist für Mitte März 2012 vorgesehen.

In diesem Zusammenhang möchten die Gewerkschaften OGBL und LCGB betonen, dass sie sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Arbeitsplätze und die Existenzen der Schlecker-Mitarbeiter in Luxemburg abgesichert bleiben.

Eine Kopie dieser Pressemitteilung wurde zur Information an das Arbeitsministerium sowie das Mittelstandsministerium übermittelt.

Mitgeteilt von Schlecker Luxemburg, OGBL, LCGB und CLC
am 3. Februar 2012

Sozialpartner werden mit der Schlecker-Geschäftsleitung zusammentreffen

Nach einem ersten Kontakt zwischen dem OGBL-Syndikat Handel und der für Luxemburg zuständigen Vertreterin der Schlecker-Geschäftsleitung, wird demnächst ein Treffen zwischen den Gewerkschaften, der Handelsföderation CLC und der Schlecker-Geschäftsleitung stattfinden.

Nach Angaben der Geschäftsleitung soll es in Luxemburg nicht zu Schließungen von Filialen beziehungsweise nicht zu Kündigungen kommen.

Der OGBL hatte sich am 26. Januar per Brief an Arbeitsminister Nicolas Schmit gewandt, mit der Bitte eine dringliche Dreiersitzung zwischen dem Arbeitsministerium, der Handelsföderation CLC und den Gewerkschaften einzuberufen.

Falls es nämlich trotz aller Anstrengungen seitens der Geschäftsleitung zu einem Konkurs von Schlecker-Luxemburg kommen sollte, muss pro aktiv dafür gesorgt werden, dass die Beschäftigten aufgefangen werden und neue Jobs vermittelt bekommen bevor sie in die Arbeitslosigkeit abrutschen. Der Handelsverband CLC hat dem OGBL bereits schriftlich zugesagt, dass in einem solchen Fall mit dessen vollen Unterstützung zu rechnen sei.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel
am 27. Januar 2012

OGBL und LCGB fordern einen gesetzlich verankerten Aufschlag

Die letzte Diskussion zwischen den Gewerkschaften OGBL und LCGB einerseits, und der Handelsföderation (CLC)andererseits, fand am 24. Januar in Anwesenheit der Mittelstandsministerin Françoise Hetto-Gaasch statt. Es ging darum in letzter Minute eine Einigung betreffend die Öffnungszeiten der Geschäfte an den Samstagabenden und an einigen Vorabenden von Feiertagen nach 18.00 Uhr zu finden. Das geltende Gesetz legt die Schließungsstunde an den betreffenden Tagen auf 18.00 Uhr fest. Infolge einer ministeriellen Sonderreglung war die Schließungsstunde auf 20.00 Uhr ausgedehnt worden, dies insgesamt für eine Zeitspanne von zwei Jahren, endend am 30. Juni 2012.

Angesichts der schwierigen Arbeitsbedingungen im Sektor und der Tatsache, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer nicht unter die vorteilhaften Bedingungen eines Kollektivvertrags fallen, verlangten die Gewerkschaften einen Zuschlag von 50%, als Freizeitausgleich oder als finanzielle Vergütung für die an den Samstagabenden oder an einigen Vorabenden von Feiertagen nach 18.00 Uhr geleisteten Arbeitsstunden.

Die CLC täuschte die ganze Zeit Verhandlungsbereitschaft vor, stellte dann aber kurz vor dem letzten Treffens ihre tatsächlichen Forderungen vor: die totale Liberalisierung der Öffnungszeiten und die Außerkraftsetzung des Gesetzes. Die Gewerkschaften sind ob der Verhandlungsverweigerung und der extremen CLC-Forderungen skandalisiert. Dieselbe extremistische Haltung seitens der Patronatsorganisationen hatte übrigens das Scheitern der Tripartite auf nationaler Ebene verursacht.

Aufruf an den Arbeitsminister sich auf die Seite der Arbeitnehmer zu stellen

Aufgrund des Scheiterns der Verhandlungen, wird Ministerin Hetto-Gaasch der Regierung vorschlagen grünes Licht für einen Gesetzentwurf zu geben, das die definitive Festlegung der Schließungsstunde der Geschäfte auf 19.00 Uhr am Samstagabend und an einigen Vorabenden von Feiertagen vorschlägt. Die Ministerin sieht keine Form der Kompensierung für diese Arbeitsstunde vor mit dem Argument Arbeitsminister Schmit hätte dies abgelehnt.
Dennoch halten die Gewerkschaften an ihrer Forderung eines Aufschlags von 50% –als Freizeitausgleich oder als finanzielle Vergütung – für jede über 18.00 Uhr hinaus geleistete Arbeitsstunde an Samstagabenden und einigen Vorabenden von Feiertagen fest. Da ein solcher Aufschlag problemlos im Gesetz verankert werden kann, wie dies übrigens in anderen Sektoren der Fall ist, verlangen die Gewerkschaften, dass sich der Arbeitsminister dieses Aspekts des Dossiers annimmt und sich auf die Seite der Arbeitnehmer dieses Sektors stellt.

Der Hinweis, dass im Handelssektor 80% der Arbeitnehmer Frauen sind, die oftmals der Doppelbelastung Lohnarbeit und Kinderbetreuung unterliegen und für die es meistens sehr aufwendig ist eine Kinderbetreuung am Samstag, besonders abends, zu organisieren, erübrigt sich. Denn wenn auch die Geschäfte um 19.00 Uhr schließen, so kommen die letzten Kunden erst zu diesem Zeitpunkt an die Kasse was bedeutet, dass viele ArbeitnehmerInnen ihren Arbeitsplatz nicht um 19.00 Uhr verlassen können. Des Weiteren haben zahlreiche Beschäftigte lange Anfahrtswege und kommen demzufolge erst gegen 21.00 Uhr zuhause an. Es ist also für die Gewerkschaften ausgeschlossen die Beschäftigten im Handel eines solch bedeutenden und kostbaren Teils ihrer Freizeit zu berauben, dies ohne irgendwelche Kompensationen! Dass die Arbeitsbedingungen im Handel bereits mühsam genug sind, und dass die Arbeitnehmer dieses Sektors zu den schlechtbezahltesten auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt gehören, ist gewusst.

Darüber hinaus muss daran erinnert werden, dass die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsabkommen angekündigt hatten, das Gesetz über die Öffnungszeiten abzuändern, dies allerdings unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben.

Wird kein Aufschlag gewährt, fordern die Gewerkschaften OGBL und LCGB mit Nachdruck, dass das geltende Gesetz nicht umgeändert wird und dass Ministerin Hetto-Gaasch keine Sonderregelung mehr für die Samstagabende und einige Vorabende von Feiertagen erteilt.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 26. Januar 2012

Erneuerung des Kollektivvertrags

Am 14. Dezember 2011 wurde die Erneuerung des Kollektivvertrags der Adler Mode S.A. von den Gewerkschaften OGBL und LCGB sowie der Betriebsführung unterzeichnet.

Der unter der Federführung des OGBL verhandelte Abschluss ist gültig für die Mitarbeiter der Geschäfte der Adler Mode S.A. in Foetz und Strassen und hat eine Dauer von 36 Monaten, d.h. vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2014.

Der Kollektivvertrag sieht für den Monat April 2012 die Auszahlung einer einmaligen Prämie von 170 € für alle Arbeitnehmer (Voll- und Teilzeitbeschäftigte) vor. Eine Umstrukturierung der Gehältertabellen ab dem 1. Januar 2013 führt zu einer Erhöhung der Lohnmasse von 2,1 %.

L’OGBL et le LCGB regrettent que la CLC ait fait échouer les négociations

Les syndicats OGBL et LCGB regrettent que la Confédération luxembourgeoise du commerce (CLC) ait quitté la table de négociation relative aux heures d’ouverture des magasins les samedis soirs et certaines veilles des jours fériés de 18h00 à 20h00.

La loi sur les heures d’ouverture prévoit que les magasins ferment à 18h00 les jours en question, mais une dérogation permet toutefois aux commerçants de rester ouvert jusqu’à 20h00. Cette dérogation arrive à échéance et ne sera plus d’application à partir du 1er juillet 2012. C’est pourquoi la ministre compétente en la matière, en l’occurrence Françoise Hetto-Gaasch, a demandé aux partenaires sociaux de négocier un accord sectoriel portant uniquement sur ce point précis, l’ouverture des magasins les samedis soirs et certaines veilles des jours fériés entre 18h00 et 20h00.

Les syndicats OGBL et LCGB étaient disposés à négocier des compensations pour les salariés concernés, soit sous forme de congé, soit sous forme de majoration salariale. Or, après plusieurs réunions il est devenu clair que la CLC n’était prête à aucune forme de rémunération supplémentaire pour les salariés. Sur quoi aurait alors porté l’accord, se demandent les syndicats? La CLC avait-elle pensé négocier avec les représentants des salariés un passe-droit pour dégrader les conditions de travail et de vie des salariés sans aucune contrepartie?

La ministre a compris les réalités du terrain

Avec son communiqué du 17 janvier 2012 et sa revendication «d’abroger la loi sur les heures de fermeture», la CLC a fait échouer les négociations. Compte tenu de l’attitude ultralibérale et antisalariale de la CLC, les syndicats exigent au contraire que la loi soit appliquée à la lettre et demandent la fin des dérogations.

Les syndicats OGBL et LCGB tiennent cependant à souligner que la ministre Hetto-Gaasch a récemment fait des propositions qui tiennent compte des intérêts des salariés du commerce. Dans ce secteur économique, les conditions de travail sont extrêmement difficiles et les salariés sont parmi les plus mal rémunérés sur le marché du travail luxembourgeois. En revanche, les marges bénéficiaires des exploitants sont parmi les plus élevées d’Europe. La ministre semble avoir pris en considération la dure réalité des salariés de ce secteur. Les syndicats espèrent que la ministre ne se pliera pas aux exigences insensées des organisations patronales.

Communiqué par l’OGBL et le LCGB
le 19 janvier 2012

Ein erster Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der VALORA LUXEMBOURG SARL (frühere Messageries Paul Kraus)

Erstmalig wurde ein Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer von VALORA LUXEMBOURG SARL zwischen dem OGBL und der Direktion von Valora in Luxemburg unterschrieben.

Dieser Kollektivvertrag beinhaltet substanzielle Verbesserungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen der etwa 110 Arbeitnehmer der Valora-Gruppe in Luxemburg.

Der neue Kollektivvertrag sieht des Weiteren zwei verschiedene Lohntabellen vor, die sich um zwei Arbeitnehmergruppen gliedern (ab 1. April 2012):

•    die nichtqualifizierten Arbeitnehmer
•    die qualifizierten Arbeitnehmer

Die Lohnentwicklung erfolgt stufenweise den Betriebszugehörigkeitsjahren und der Erfahrung entsprechend.

Die Erhöhung der Löhne in der Gruppe der nichtqualifizierten Arbeitnehmer ist so gestaffelt, dass jeder Arbeitnehmer nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit ein dem Statut „qualifiziert“ entsprechendes Gehalt erhält.

Die Maßnahmen entsprechen einer Erhöhung der Lohnmasse von 3,2%.

Jährliche Gratifikation

Eine jährliche Gratifikation, die einem 13. Monat entspricht, wird im Laufe des Monats Dezember ausbezahlt.

Jährlicher Erholungsurlaub

Der jährliche Erholungsurlaub wird auf 28 Tage festgelegt. Ein an die Betriebszugehörigkeit gebundener Erholungsurlaub wird zuerkannt ab einer Zugehörigkeit von:
•    20 Jahre –> 1 zusätzlicher Tag
•    30 Jahre –> 2 zusätzliche Tage

Pause

Den während der Nacht arbeitenden Arbeitnehmern steht eine bezahlte 30-minütige Pause zu.

Dem während des Tages arbeitenden Arbeitnehmer steht eine bezahlte 15-minütige Pause zu.

Die Pausen zählen zu den täglich zu leistenden Arbeitsstunden.

Nachtarbeit

Ein Zuschlag von 15 % wird für zwischen 22.00 und 06.00 Uhr am nächsten Morgen geleistete Arbeit gezahlt.

Sozialurlaub

Pro Jahr hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf zwei Tage Sozialurlaub, um bei schweren in seiner Wohnung aufgetretenen Schäden erste „Nothilfe“ zu leisten

Die Arbeitnehmer, die Blut spenden, haben pro Jahr Anrecht auf zwei bezahlte halbe Tage.

Der Kollektivvertrag wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 (für 3 Jahre) unterschrieben.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 15. November 2011