Erster Kollektivvertrag unterzeichnet

Am 10. Juni 2011 wurde erstmalig ein Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer von BSH électroménagers S.A. zwischen der Gewerkschaft OGBL und der Betriebsführung von BSH unterzeichnet.

Zu den wesentlichen Punkten des Abschlusses gehören:

  • Lohnerhöhung

Erhöhung der Lohnmasse:
1. Januar 2012 à 1%
1. Januar 2013 à 0,75%
1. Januar 2014 à 0,75%

  • 13. Monatsgehalt

Allen Arbeitnehmern wird jeweils mit dem Novembergehalt ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt.

  • Spesen

Jeder Arbeitnehmer erhält Spesen in Form von 18 sogenannten „chèques repas“ im Wert von jeweils 8,40 Euro

  • Treueprämie

Anlässlich seines 25. Dienstjubiläums erhält jeder Arbeitnehmer eine Treueprämie in Höhe eines (1) Bruttomonatseinkommens, die steuerfrei ausbezahlt wird.

  • Zuschläge

–    Der Zuschlag für Überstunden beträgt 50% pro Überstunde
–    Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 25% auf dem Stundengehalt vergütet
–    Arbeitnehmer, die zu Sonntagsarbeiten herangezogen werden, erhalten einen Zuschlag von 100%
–    Für Feiertagsarbeit erhalten die Arbeitnehmer einen Zuschlag von 200%

  • Urlaubsregelung

–    Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Juli 2011 bei BSH tätig sind, beträgt der jährliche Erholungsurlaub 30 Tage
–    Für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Juli 2011 eingestellt werden, beträgt der jährliche Erholungsurlaub 28 Tage, ab dem 10. Dienstjahr 29 Tage und ab dem 15. Dienstjahr 30 Tage Erholungsurlaub

–    Jeder Arbeitnehmer erhält

  • ab dem 20. Dienstjahr 1 zusätzlichen Urlaubstag
  • ab dem 25. Dienstjahr 2 zusätzliche Urlaubstage
  • ab dem 30. Dienstjahr 3 zusätzliche Urlaubstage
  • ab dem 35. Dienstjahr 4 zusätzliche Urlaubstage
  • ab dem 40. Dienstjahr 5 zusätzliche Urlaubstage
  • Als zusätzlich bezahlte freie Tage gelten:

–       Allerseelen
–       der Nachmittag des 24.12. (Réveillon)
–       der Nachmittag des 31.12. (Silvester)

  • Sozialurlaub

Alle Arbeitnehmer haben in folgenden Fällen Anrecht auf 16 Stunden Sozialurlaub pro Jahr:

  • Unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Wohnungsbrand oder Überschwemmung der Wohnung
  • Gerichtliche Vorladungen
  • Zusatzversicherung

Der Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern eine Zusatzversicherung.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 15. Juni 2011

Dreiergespräch im Mittelstandsministerium

Anlässlich eines vor kurzem im Mittelstandsministerium stattfinden Dreieraustauschs zwischen Ministerin Françoise Hetto-Gaasch und Vertretern von OGBL, LCGB und der Handelsföderation CLC wurde versucht, über die einjährige Testphase der verlängerten Ladenöffnungszeiten an Samstagen und vor Feiertagen bis 20 Uhr Bilanz zu ziehen. Die Vertreter der Handelsföderation präsentierten mündlich Zahlenmaterial, das u.a. belegen sollte, dass die verlängerten Öffnungszeiten zu einer Steigerung des Umsatzes geführt haben.

Die Gewerkschaftsvertreter von OGBL und LCGB wunderten sich darüber, dass die Zahlen sich lediglich auf 16 Geschäfte aus der Groß-Distribution (Cactus, Auchan, Cora, Delhaize, Match) bezogen. Kleinere und mittlere Betriebe wurden völlig außer Acht gelassen und die Meinung des Personals beziehungsweise der Personalvertreter blieb ebenfalls unberücksichtigt. Die Gewerkschaften bezweifeln, dass der Handel insgesamt und die Wirtschaft im Allgemeinen aus dieser Maßnahme Profit ziehen werden. Die Leidtragenden sind aber auf jeden Fall die Beschäftigten, die ohne Gegenleistung wertvolle Freizeit opfern müssen und insgesamt an Lebensqualität einbüßen. Wenn die Geschäfte samstags um 20 Uhr schließen, heißt das noch lange nicht, dass die Beschäftigten dann Feierabend haben. Viele werden erst gegen 22 Uhr zu Hause und dadurch von sozialen, kulturellen oder sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen sein. Diese Maßnahme wird einen negativen Einfluss auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben nach sich ziehen.

Ministerin fordert Abkommen zwischen Sozialpartnern

Die Gewerkschaften begrüßen, dass die Ministerin zu erkennen gibt, die Belange der Beschäftigten mitberücksichtigen zu wollen. Sie fordert die Handelsföderation auf, umgehend mit den Gewerkschaften Verhandlungen aufzunehmen hinsichtlich eines Ein-Punkt-Branchenvertrags, um Ausgleichsentschädigungen in Form von Freizeit und/oder Lohnzuschuss für alle betroffenen Arbeitnehmer zu vereinbaren. Die Ministerin betonte, dass alle Beschäftigten in den Genuss von Kompensationen für geleistete Mehrstunden an Samstagen und vor Feiertagen kommen müssen, auch diejenigen, die gegenwärtig nicht einem Kollektivvertrag unterliegen. Sie wird die Testphase zunächst um ein Jahr verlängern.

Beide Gewerkschaften sind bereit, mit den betroffenen Patronatsverbänden kurzfristig Verhandlungen aufzunehmen.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 7. Juni 2011

Renouvellement de la convention collective de travail

En date du 19 novembre 2010, le renouvellement de la convention collective pour les salariés du Groupe CACTUS vient d’être signé entre les syndicats OGBL et LCGB d’une part, et la direction du groupe CACTUS, d’autre part.

L’OGBL, en tant que porte-parole des négociations a pu conclure les améliorations suivantes:

A) Pour la période du mois de juillet à décembre 2010

  1. Paiement d’une prime unique de 100€ avec le salaire du mois de novembre 2010

B) Pour l’année 2011

  1. Paiement d’une prime unique de 150€ avec le salaire du mois de mars 2011 à tous les salariés engagés sous contrat de travail à durée indéterminé avant le 31 décembre 2010.
  2. Il est accordé à l’ensemble du personnel sous contrat de travail à durée indéterminé un bon d’achat d’une valeur de 150€ distribué pour la fin du mois de mars 2011.
  3. Amélioration de la prime liée à l’ancienneté et payable en juillet 2011
    Ancienneté supérieure à 10 ans + 20€, soit un montant de 190€
    15 ans + 30€, soit un montant de 230€
    20 ans + 70€, soit un montant de 300€
    25 ans + 140€, soit un montant de 400€

C) Pour l’année 2012

Le 1er janvier 2012, un échelon d’avancement dans la grille des salaires sera accordé à tous les salariés sous contrat de travail à durée indéterminé, ce qui équivaut à une augmentation de salaire de ± 25€, c’est-à-dire 1,1% en moyenne.
La convention collective est conclue pour une durée de 30 mois, soit du 1er juillet 2010 au 31 décembre 2012.

Communiqué par le Syndicat Commerce de l’OGBL
le 22 novembre 2010

Der OGBL will verhindern, dass die Beschäftigten im Handel zu Arbeitnehmern zweiter Klasse werden!

Seit einigen Wochen kursiert unter den Beschäftigten der Einkaufszentren (Cactus, Auchan, Cora, Match, Delhaize, …) das Gerücht, dass die Geschäfte am Sonntag, den 26. Dezember bis 13.00 Uhr geöffnet seien.

Der OGBL hat deshalb ein Dringlichkeitstreffen mit den zuständigen Betriebsleitungen beantragt und als federführende Gewerkschaft des Sektors im Namen der tausenden betroffenen Arbeitnehmern gefordert, dass dieser Plan nicht ausgeführt wird. Die beiden Weihnachtstage sind die letzten Feiertage, die es den Arbeitnehmern des Handelssektors ermöglichen an zwei aufeinander folgenden Tagen frei zu haben und Zeit mit ihren Familien zu verbringen.

Die grenzenlose Ausbeutung vermeiden

Da die Einkaufszentren bereits jeden Sonntag im Monat Dezember geöffnet haben und die Arbeitnehmer seit dem 1. Juli 2010 jeden Samstagabend bis 20.00 Uhr auf ihren Posten sein müssen, und dies ohne dass bis zum heutigen Tag irgendwelche Kompensationen ausgehandelt worden sind, würde ein Minimum an Anstand und Menschlichkeit gebieten, dass nicht auch noch die letzte Mauer gegen die grenzenlose Ausbeutung der Arbeitnehmer des Handelssektors niedergerissen wird.

Obwohl das Gesetz die Öffnung der Geschäfte am 26. Dezember erlaubt, hat der Einzelhandel diese Möglichkeit noch nie wahrgenommen. Dies würde in der Tat eine offensichtliche Verletzung der luxemburgischen Gepflogenheiten bedeuten.

Da die Arbeitsbedingungen im Handel sowieso schon nicht die Besten sind und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben äußerst schwierig machen, käme dieser letzte Tabubruch in Luxemburg einer Degradierung der Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig zu Arbeitnehmern zweiter Klasse gleich.
Eine solche Maßnahme würde ebenfalls neuen Druck auf die kleinen Geschäfte der Stadtzentren, die sich solche Zusatzkosten nicht leisten können, ausüben.

Der OGBL richtet einen dringenden Appell an die Verantwortlichen des Großhandels, der luxemburgischen Handelsföderation und an die Mittelstandsministerin Françoise Hetto-Gaasch, alles daran zu setzen die Weihnachtage in der Praxis als zwei unantastbare Feiertage für die Arbeitnehmer der Geschäfte des Einzelhandels und des Handwerks zu bewahren.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 4. November 2010

Kontakt: André Sowa 621 300 255

Ministerin Hetto ignoriert Arbeitnehmer

Am 14. Juni 2010 teilte das Mittelstandsministerium per Pressemitteilung mit, dass die Ladenöffnungszeiten an allen Samstagen und an Vorabenden von Feiertagen bis 20 Uhr ausgedehnt werden dürfen. Einzige Ausnahme sollen der 24. und 31. Dezember bilden, an denen die Geschäfte nur bis 16 Uhr geöffnet sein sollen. Diese Entscheidungen seien getroffen worden, nachdem mehrere Aussprachen zwischen der Mittelstandsministerin und den Sozialpartnern stattgefunden hätten. Die Maßnahme würde ab dem 1. Juli 2010 für ein Jahr laufen. Die Erfahrungen sollen anschließend mit den Sozialpartnern erörtert werden.

Das Ministerium weist darauf hin, dass diese Maßnahme im Regierungsprogramm von CSV und LSAP vorgesehen ist. Was nicht erwähnt wurde ist die Tatsache, dass an anderer Stelle im Regierungsprogramm, nämlich im Kapitel „Arbeits- und Beschäftigungsministerium“, stand, dass die Umsetzung dieser Bestimmung insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Gegenstand von Beratungen mit den Sozialpartnern sein sollte.

Ministerin stellt Gewerkschaften vor vollendete Tatsachen

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB sind darüber empört, wie diese sogenannten Verhandlungen bzw. Konsultationen mit den Sozialpartnern stattgefunden haben. Im Kontakt mit den Gewerkschaften kam es nicht zu einer Diskussion, die zu einer gemeinsamen Lösung hätte führen können. Für die Gewerkschaften waren die Gespräche mit der Ministerin pro Forma Gespräche, da bereits unterdessen mit der Handelskonföderation Vereinbarungen getroffen worden waren. Am 9. Juni setzte die Ministerin die Gewerkschaften dann vor vollendete Tatsachen. OGBL und LCGB lehnen eine solche Vorgehensweise konsequent ab.

Obwohl die Ministerin ebenfalls Ministerin für Chancengleichheit ist, war die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kein ernsthaftes Thema. Die Ministerin ließ sich ausschließlich von Geschäftsinteressen und unbewiesenen Wettbewerbsvorteilen leiten.

Sozialrückschrittliche Maßnahme

Für die Gewerkschaften steht fest: dies ist eine sozialrückschrittliche Maßnahme. Da im Handel die große Mehrzahl des Personals Frauen sind und viele davon alleinerziehende Mütter werden die neuen Öffnungszeiten diese Personen teuer zu stehen kommen. In der normalen Woche haben bereits viele alleinerziehende Frauen große Schwierigkeiten, die Betreuung ihrer Kinder nach 19 Uhr zu organisieren. Außerdem haben viele Beschäftigte im Handel oft lange Anfahrtswege. Das betroffene Personal wird an Samstagen kaum vor 21.30 Uhr nach Hause kommen und wird noch mehr von gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen als es jetzt schon der Fall ist.
Seit 2003 wurde jedes Jahr zwischen den Gewerkschaften und der Handelskonföderation ausgehandelt, an wieviel Tagen im Jahr ausnahmsweise bis 20 Uhr geöffnet sein darf. In diesem Abkommen wurden Kompensationen und andere  Arbeitnehmerschutzbestimmungen festgeschrieben. Diese vereinbarten Arbeitnehmerrechte fallen jetzt weg, indem die Ministerin hingeht und flächendeckend und undifferenziert längere Öffnungszeiten von oben dekretiert, gegen den Willen und die Interessen der Beschäftigten im Sektor.

Kein Ausgleich für Freizeitklau

Als Alternative zu dieser autoritären Vorgehensweise hatten die Gewerkschaften vorgeschlagen, einen Branchenkollektivvertrag, der nur diesen Punkt betreffen könnte – d.h. längere Öffnungszeiten an Samstagen und Vorabenden von Feiertagen – mit den Arbeitgeberorganisationen auszuhandeln. Im Rahmen eines solchen Abkommens hätten Kompensationen, insbesondere ein Freizeitausgleich, sowie arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen verhandelt werden können. Leider wurde dieser Vorschlag nicht berücksichtigt. Ohne Rücksicht auf Freizeiteinbußen auf Seiten der Beschäftigten, und ohne jeden Ausgleich für diesen Freizeitverlust, wurde nur einseitig den Interessen des Patronats Rechnung getragen.

Es nutzt nicht viel, dass die Betreiber der fünf größten Lebensmittelzentralen bzw. -geschäfte sich schriftlich dazu verpflichtet haben, über eventuelle Entschädigungen für das betroffene Personal im Rahmen der kommenden Tarifvertragsverhandlungen verhandeln zu wollen. Die große Mehrzahl der Beschäftigten im Handel fällt leider nicht unter einen Kollektivvertrag und für diese Personen werden die neuen Ladenöffnungszeiten mit Sicherheit zu einer Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen führen. Es handelt sich hierbei nicht nur um kleine Läden. Auch in großen Geschäften bzw. Geschäftsgruppen wie beispielsweise Hornbach, Bâtiself, Lidl, Aldi, Alvisse, Roller usw. gibt es leider keine Kollektivverträge.

Die Gewerkschaften fordern die Ministerin auf, umgehend Schritte in die Wege zu leiten, damit es zur Verhandlung eines tarifvertraglichen Rahmenabkommens zwischen Patronat und Gewerkschaften kommt. Andernfalls muss es zur Ergreifung von gesetzlichen Maßnahmen kommen, die Lohn- und Freizeitkompensationen sowie  Arbeitszeitschutzbestimmungen für die betroffenen Beschäftigten einführen.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 16. Juni 2010

Convention collective signée avec le Comptoir des Fers et Métaux S.A.

En date du 18 mai 2010, les organisations syndicales OGBL, seul représentant des salariés de l’entreprise, et LCGB ont signé une convention collective avec le Comptoir des Fers et Métaux S.A., qui est entrée en vigueur le 1er mai 2010.

Une convention collective qui s’applique à l’ensemble du personnel

La première convention collective que l’OGBL avait signée avec le Comptoir des Fers et Métaux remonte à 2003. A l’époque, les dispositions du texte se limitaient aux exouvriers.
Aujourd’hui, avec l’harmonisation des statuts professionnels, il s’agissait avant tout d’adapter les dispositions de l’ancienne convention collective ex-ouvriers aux nouvelles dispositions du statut unique. C’est pourquoi le texte de l’accord conclu entre l’OGBL, syndicat majoritaire et le Comptoir des Fers et Métaux S. A. s’applique, pour la première fois, à l’ensemble du personnel de l’entreprise, à savoir 130 salariés.
La nouvelle convention collective prévoit, en outre, deux grilles de salaires distinctes
qui s’articulent autour de deux groupes de salariés:

  • les salariés non qualifiés
  • les salariés qualifiés

Une progression salariale par échelons

La progression salariale du personnel s’opérera par échelons qui correspondent aux années de service, à l’âge et à l’expérience.
Pour les échelons 1-5, la convention collective fixe pour les deux groupes de salariés une progression salariale annuelle à hauteur de 2,00%.
Pour les échelons 6-10, la progression salariale pour les deux groupes de salariés sera de 1,5 %.
L’augmentation des salaires dans le groupe des salariés non qualifiés est échelonnée de façon à ce que chaque salarié atteigne, au bout de 10 ans d’ancienneté, le salaire de statut qualifié.
L’augmentation salariale des salariés qualifiés, se poursuit, quant à elle, au delà du 10ème échelon et sera de 0,50 %.

Une allocation de fin d’année

Au bout de 4 ans de travail au sein de l’entreprise, chaque salarié de la société Comptoir des Fers et Métaux S.A bénéficiera d’un treizième mois. Pour les salariés, dont l’entrée en service est inférieure à 4 ans, la convention collective fixe une allocation qui est échelonné comme suit :
30% du salaire mensuel brut pour 1 an d’ancienneté
55% du salaire mensuel brut pour 2 ans d’ancienneté
75% du salaire mensuel brut pour 3 ans d’ancienneté

Les congés

Le congé annuel de récréation est fixé à 26 jours. Le lundi de Carnaval est considéré comme un jour férié conventionnel.
Au congé annuel s’ajoutent des jours de congé supplémentaires qui sont calculés en fonction de l’ancienneté du salarié:
1 jour supplémentaire à partir d’une ancienneté de 5 ans
2 jours supplémentaires à partir d’une ancienneté de 10 ans
3 jours supplémentaires à partir d’une ancienneté de 15 ans
4 jours supplémentaires à partir d’une ancienneté de 20 ans

Un pécule de vacance lié à l’ancienneté

Chaque salarié de la société bénéficiera, en outre, d’un pécule de vacance en fonction de son ancienneté :
100 € entre 1 et 5 ans de service
150 € > 5 ans de service
200 € > 10 ans de service
250 € > 15 ans de service
300 € > 20 ans de service

La convention collective a été signée pour une période s’étalant entre le 1er janvier 2010 et le 31 juillet 2012.

Communiqué par le Syndicat Commerce de l’OGBL
le 19 mai 2010