Solidarité du SEW/OGBL avec les élèves dans leur lutte en faveur du climat

Le 15 mars 2019, les élèves luxembourgeois, conscients, et des conséquences désastreuses du changement climatique pour les générations futures, et du manque d’action des gouvernements passés et présents, participeront au «Global strike for future», organisé dans une multitude de pays à travers le monde entier.

En cette période cruciale pour notre planète, le syndicat Education et Sciences (SEW) de l’OGBL ne peut que soutenir les élèves dans leur action.

Greta Thunberg, la jeune lycéenne suédoise, militante pour le climat, a bien raison quand elle appelle à la grève des élèves et étudiants en disant que «rien ne sert d’étudier si la planète agonise». La jeunesse d’aujourd’hui est confrontée à une situation climatique à la dérive. Le climat s’emballe, la biodiversité disparaît, la pollution rend malade et aucun diplôme ni aucune formation ne protégeront les jeunes contre cela.

Le SEW appelle tous les enseignants, aussi bien de l’école fondamentale que de l’enseignement secondaire, à soutenir les élèves dans leur lutte pour un avenir meilleur et à ne pas les empêcher de participer à la grève du 15 mars prochain, ni à d’autres actions éventuelles dans les semaines et mois à venir.

Solidaire de l’appel de nos collègues français du mouvement «Les enseignants pour la planète», le SEW demande à ce que «nos établissements soient des écoles mortes en ce 15 mars, à l’image de ce qu’ils seront si l’espoir disparaît des perspectives d’avenir de nos élèves».

Communiqué par le syndicat Education et Sciences (SEW) de l’OGBL
le 11 mars 2019

Breite Bestandsaufnahme über sektorspezifische Themen

Vor kurzem fand ein erstes Gespräch seit der Regierungsbildung zwischen der Abteilung Hochschulwesen und Forschung der OGBL-Branchengewerkschaft SEW und dem zuständigen Minister Claude Meisch statt. Die OGBL-Delegation wurde von Zentralsekretär Fréderic Krier angeführt und setzte sich aus Personaldelegierten der Universität Luxemburg, der öffentlichen Forschungszentren LIH, LISER und LIST, sowie des Max-Planck-Instituts zusammen, so dass der Sektor insgesamt vertreten war.

Die Unterredung umfasste sowohl die im Koalitionsabkommen festgelegten Prioritäten der Regierung als auch die Forderungen des OGBL.

Als einzige repräsentative Gewerkschaft, die in diesem Sektor tätig ist (der LCGB stellt in diesem Bereich keine Kandidaten mehr auf), forderte der OGBL in die das Hochschulwesen und die wissenschaftliche Forschung betreffenden Strategiediskussionen eingebunden zu werden.

Da vorgesehen ist, die diesen Sektor betreffenden Gesetze aufzuschnüren und ggf. abzuändern, nutzte der OGBL die Gelegenheit, um dem Minister seine gezielten Gesetzesänderungsvorschläge zu unterbreiten.

Ganz besonders bestand der OGBL darauf, dass die Personalvertreter der öffentlichen Forschungszentren (CRP) an den Sitzungen der zuständigen Verwaltungsräte mit Stimmrecht teilnehmen können, so wie dies bereits im Universitätsrat („Conseil de gouvernance“) der Fall ist. Der Minister hat zugesagt, im Falle einer Änderung des die CRPs betreffenden Gesetzes diesen Punkt berücksichtigen zu wollen.

Was das vor kurzem abgeänderte Gesetz betreffend die Universität Luxemburg anbelangt, hat der OGBL drei Änderungsanträge gestellt:

–        Eine Klärung der Situation der Forscher und Ex-Lehrbeauftragten ohne Doktorgrad, die im Gesetz nicht mehr vorkommen, obwohl solche Personen Teil des Personals sind und die Uni weiterhin Personen in einem solchen Verhältnis rekrutiert. Insbesondere stellt sich das Problem für die sogenannten „Research (and development) Specialists“, die von der Uni als „technisches Personal“ eingestuft wurden, die aber parallel dazu verständlicherweise gemäß dem Arbeitsrecht weiterhin als Forscher gelten.  Die Vertreter des Ministeriums wiesen darauf hin, dass die Einstufung der Mitarbeiter die Befugnis der Universität sei. Allerdings wären sie dazu bereit, der Frage nachzugehen, in wie fern hier eine punktuelle Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen notwendig wäre.

–        Die im Gesetz vorgesehene zweijährliche individuelle Beurteilung, die in der Praxis nicht durchführbar ist, durch die vorherige globale Beurteilung zu ersetzen.

–        Die Stärkung der Vertretung des Verwaltungs- und Finanzpersonals sowie der technischen Mitarbeiter im Universitätsrat (die im vorherigen Gesetz besser geregelt war).

Der OGBL begrüßte den im Regierungsprogramm angekündigten Willen, der Prekarisierung des Forscherstatuts entgegenzuwirken und langfristige Laufbahnperspektiven in diesem Sektor zu fördern.

Des Weiteren wies der OGBL auf die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen verschiedener Kategorien von Beschäftigten sowie auf die beunruhigende Serie von individuellen Entlassungen im Universitätsbetrieb hin, eine Situation, die sicherlich nicht zu einem entspannten Arbeitsklima beiträgt.

Dazu kommen noch die anhaltenden Anbindungsprobleme des Standorts Esch-Belval an den öffentlichen Transport und an Parkplätze. In diesem Zusammenhang begrüßte der OGBL den Willen der Regierung, eine Forderung des OGBL umsetzen zu wollen und letztlich alle Universitätsabteilungen und alle Forschungszentren auf zwei Standorten zusammenzuführen, und zwar in Esch-Belval und Luxemburg-Kirchberg.

Die anderen angesprochenen Themen betrafen u.a. die notwendige Verbesserung der Koordinierung zwischen der Universität und den CRPs, die Einführung eines gemeinsamen Zusatzrentensystems für den gesamten Sektor sowie den Wunsch der Regierung die Zahl der Professorinnen zu erhöhen.

Die zwei Parteien kamen überein, sich regelmäßig auszutauschen.

Mitgeteilt vom Syndikat Erziehung und Wissenschaft des OGBL
am 6. März 2019

 

Wie die neoliberale Bildungspolitik von Minister Meisch die Chancengleichheit untergräbt am Beispiel der Reform des „cycle inférieur“

Das SEW/OGBL warnte bereits mehrmals vor den desaströsen Auswirkungen, die eine unkontrollierte schulische Autonomie auf die Luxemburger Schullandschaft haben könnte. Im Fall der kürzlich eingeführten Reform des „cycle inférieur“1 im Enseignement secondaire général (ESG) lassen sich diese Auswirkungen deutlich ablesen: Mit dem Verweis auf die schulische Autonomie hat das Unterrichtsministerium die Verantwortung in Bezug auf Umsetzung der Reform weitgehend an die einzelnen Schulen abgegeben, denen es nun überlassen bleibt, die voreilig eingeführte und schlecht geplante Reform umzusetzen.

Das Unterrichtsministerium hat es vor allem versäumt, einheitliche und klare Kriterien in Bezug auf die Bewertung, Leistungsanforderungen, Promotion und Umsetzung der Reform zu formulieren. Diese Gesetzeslücken oder schwammigen Anweisungen werden je nach Schule unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt:

  • Da das Unterrichtsministerium es versäumt hat, die Leistungsanforderungen in Bezug auf die Klassenarbeiten klar zu definieren, bleibt es den einzelnen Schulen überlassen, welche Anforderungen sie pro Kurs und Fach an die Schüler stellen.
  • Obwohl der Gesetzestext einen Kurswechsel zwischen „cours de base“ und „cours avancé“ eigentlich nur nach dem ersten Trimester und nach dem Ende des Schuljahrs vorsieht, lassen manche Schulen diesen Wechsel auch nach dem zweiten Trimester zu.
  • Der Gesetzestext lässt offen, wie nach einem solchen Kurswechsel die Jahresnote in einem Fach berechnet wird.
  • Die Schulen entscheiden selbst, ob ihre Schüler des „cours avancé“ und des „cours de base“ zusammen in einem gemeinsamen Kurs oder in getrennten Kursen unterrichtet werden. In manchen Schulen unterrichtet ein Lehrer die Schüler des „cours de base“ z.B. in einer kleinen Gruppe von unter 15 Schülern, in anderen Schulen werden diese Schüler zusammen mit Schülern des „cours avancé“ von einem Lehrer in einer Klasse von etwa 25 Schülern unterrichtet.

Diese Versäumnisse des Unterrichtsministeriums führen dazu, dass die Schüler je nach Schule auf unterschiedliche Bedingungen und Anforderungen treffen und daher de facto keine Chancengleichheit herrscht.

Das SEW/OGBL warnte bereits mehrmals vor den Auswüchsen einer unkontrollierten schulischen Autonomie und fordert das Unterrichtsministerium dazu auf, endlich seiner Verantwortung nachzukommen: Reformen müssen vor ihrer Umsetzung genau durchdacht und geplant sein; Lehrer, Schüler und Eltern müssen in die Reformen einbezogen werden und im Sinne der Chancengleichheit müssen die gleichen Kriterien und Anforderungen für alle Schulen gelten. Um den Schülern des „cours de base“ im ganzen Land die gleichen Aufstiegschancen in den „cours avancé“ zu bieten, fordert das SEW/OGBL, dass Klassen, in denen Schüler des „cours avancé“ und des „cours de base“ gemeinsam unterrichtet werden, von zwei Lehrern im Team-Teaching unterrichtet werden. Des Weiteren stellt das SEW/OGBL das sehr komplexe Bewertungssystem der Reform in Frage: Viele Schüler und Eltern haben Schwierigkeiten, dieses Bewertungssystem zu durchblicken. In diesem Sinn fordert das SEW/OGBL das Unterrichtsministerium dazu auf, ein transparenteres und leicht verständliches Bewertungssystem einzuführen und Eltern und Schüler umfassend und verständlich über die Reform und ihre Konsequenzen zu informieren.

Mitgeteilt vom OGBL
am 26. Februar 2019


1 In den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch teilt die Reform die Schüler je nach Leistung in einen Leistungskurs („cours avancé“) oder einen Aufbaukurs („cours de base“) ein.

Der OGBL fordert Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor

Am 11. Februar kam eine Delegation des OGBL, angeführt vom Präsidenten André Roeltgen und bestehend aus Vertretern der verschiedenen öffentlichen Bereiche sowie der Gilde der Fluglotsen GLCCA, mit dem neuen Minister des Öffentlichen Diensts, Marc Hansen, zusammen. Ziel der Unterredung war ein erster Austausch über die wesentlichen Fragen die in den Zuständigkeitsbereich des Ministers fallen.

Der OGBL unterstrich bei dieser Gelegenheit, dass er keineswegs nur im Privatsektor stärkste Kraft ist, sondern auch in vielen öffentlichen Bereichen, etwa bei den Arbeitnehmern beim Staat und den Gemeinden, in den Krankenhäusern, im Pflege- und Sozialbereich, in Hochschule und Forschung. Nichtsdestotrotz bleibt der OGBL weiterhin von den Gehälterverhandlungen beim Öffentlichen Dienst ausgeschlossen.

In gewisser Weise stellt dies eine Einschränkung der Tarifautonomie des OGBL dar, da er für Bereiche verhandelt, die von den Verhandlungsresultaten beim Gehälterabkommen im Öffentlichen Dienst abhängig sind. Diese Problematik wurde besonders akut bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Gesundheits- und Sozialwesen (FHL und SAS), wo 2017 erst in letzter Minute ein Streik vermieden werden konnte.

Aktuell stellt sich hier wieder die Frage der Umsetzung und Berechnung der jüngsten Resultate der Verhandlungen im Öffentlichen Dienst, einerseits der Erhöhung der Essenszulage, die diese Woche von der Abgeordnetenkammer angenommen wurde, andererseits die Abschaffung der 80-80-90-Regelung während der Stagezeit, die vor kurzem auf den Instanzenweg gebracht wurde.

Die zweite Maßnahme, begrüßt der OGBL, der sich immer gegen die 80-80-90-Regelung gewehrt hat, natürlich. Sie hat aber auch Auswirkungen auf den Stage für die angehenden Lehrkräfte in der Grundschule. Auch dieses Thema wurde bei der Unterredung behandelt, wobei das zuständige OGBL-Syndikat, der SEW/OGBL, diesbezüglich noch weitere Unterredungen sowohl mit Minister Hansen als auch mit dem Bildungsminister Claude Meisch haben wird.

Im Zusammenhang mit den Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor trug der OGBL auch seine Forderung nach einem einheitlichen Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer bei Staat und Gemeinden vor, der auf dem bestehenden Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer beim Staat sowie dem Südgemeindenkollektivvertrag aufbauen könnte.

Eine weitere in diesem Rahmen aufgeworfene Frage war die Abwesenheit einer Verbindung zwischen der Lohnentwicklung an der Universität Luxemburg und den öffentlichen Forschungszentren mit dem Öffentlichen Dienst, wie sie vor 2003 noch bestand. Auch wenn der OGBL über die Einführung von Kollektivverträgen die Absichten einzelner Direktionen weitergehende Verschlechterungen der Lohnstrukturen vorzusehen abwehren konnte, so hat dies die Grundtendenz, dass die Laufbahnen in diesem Bereich für Einheimische immer weniger attraktiv werden, nur abgebremst, nicht aufgehoben. Es ist mittlerweile lohntechnisch attraktiver, an einer Sekundarschule zu unterrichten als Forscher oder Lehrkraft an der Universität oder einem CRP zu sein. Deswegen stellt der OGBL die Forderung auch diesen Bereich in Globalverhandlungen für den öffentlichen Sektor zu integrieren, immerhin handelt es sich auch hier um „établissements publics“.

Ein weiteres Thema war die im Regierungsprogramm vorgesehene Aufwertung der Laufbahnen der Fluglotsen, die der OGBL begrüßt. Der OGBL und sein Kooperationspartner GLCCA werden dem Minister hierzu konkrete Vorschläge unterbreiten.

Der OGBL ist unter anderem auch noch auf die von Tendenz zur Externalisierung einzelner Bereiche eingegangen, die vormals in öffentlicher Hand waren, insbesondere im Bereich der Gebäudeinstandhaltungs- und reinigung sowie der Kantinen. Der OGBL verlangt eine Umkehrung dieser Tendenz, die eine indirekte Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen darstellt. Eine weitere behandelte Frage betraf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für die Arbeitnehmer beim Staat.

Der Minister des Öffentlichen Diensts verfolgte die Anmerkungen des OGBL aufmerksam und versprach die einzelnen Fragen im weiteren Verlauf seines Mandats im Dialog mit allen betroffenen Parteien anzugehen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 14. Februar 2019

Une nouvelle convention-cadre pour les plus de 1100 salariés des Centres de recherche publics

L’OGBL, syndicat majoritaire dans le secteur et porte-parole lors des négociations, et le LCGB viennent de signer avec les trois Centres de recherche publics LIH, LISER et LIST le renouvellement de la convention-cadre pour les salariés de la recherche publique. Celle-ci porte sur une durée de trois ans, du 1er janvier 2018 au 31 décembre 2020.

Cette convention-cadre, seule convention de ce type au Luxembourg à l’heure actuelle, avait été signée pour la première fois début 2016 pour une durée de deux ans. Elle fixe des minimas communs pour les trois instituts en vue d’harmoniser les conditions de travail (temps de travail, congés, conditions d’embauche et de résiliation de contrat etc.) des personnels des Centres de recherche, alors que les rémunérations et carrières et des modalités d’application plus précises sont négociées individuellement dans chaque Centre de recherche.

La première convention-cadre est venue à échéance le 1er janvier 2018. Les négociations pour son renouvellement avaient déjà commencé le 13 septembre 2017. Après des débuts de négociation plutôt ardues, les délégations du personnel des trois instituts ont fait un sondage auprès du personnel en février 2018 pour identifier quelles revendications syndicales recevaient le plus d’appui de la part des salariés.

Au terme de ce sondage, les cinq éléments suivants ont été identifiés comme étant les plus demandés par le personnel:

  • information préalable sur le renouvellement d’un CDD ou non
  • congé social
  • temps partiel à durée déterminée avec retour au temps plein à la fin de la période
  • droit à la déconnexion
  • intéressement aux bénéfices issus de la propriété intellectuelle

Les négociations se sont par la suite déroulées dans un climat constructif et ont permis d’avancer sur chacun de ces cinq points. Ainsi, un accord a pu être trouvé, en fin de compte, répondant partiellement ou intégralement aux demandes du personnel:

  • un préavis d’un mois est prévu pour le renouvellement ou non d’un CDD
  • des possibilités de jours de congé supplémentaires ou d’aménagements du temps du travail sont créées pour faire face à des situations exceptionnelles concernant le salarié/la salariée ou sa famille («approche sociale»)
  • la possibilité du travail à temps partiel à durée déterminée est introduite
  • le principe du respect de la vie privée et familiale des salariés en-dehors des heures de travail est acté dans la convention
  • une participation des inventrices et inventeurs aux bénéfices générés par l’exploitation commerciale d’un brevet ainsi que le versement d’une prime au brevet est prévue
  • le droit à la paternité des auteurs aux publications scientifiques est reconnu

La nouvelle convention-cadre augmente par ailleurs le nombre minimal de jours de congé de 28 à 32 jours, ce qui a déjà été mis en place via les accords au niveau inférieur dans les différences Centres.

D’autres nouveaux points ont été ajoutés à la convention-cadre concernent la période d’essai, les congés extraordinaires (principe de l’égalité de traitement entre mariage et PACS), la possibilité pour des salariés en CDD arrivés en fin de contrat de déroger à des plages fixes de présence pour des entretiens d’embauche, l’équipement de protection individuelle à charge de l’employeur, ainsi que la participation de l’employeur aux frais du M-Pass. Un autre article nouvellement intégré vise la situation des doctorants et «post-docs» en contrat à durée déterminée.

L’OGBL regrette toutefois les retards encourus jusqu’à la signature finale du renouvellement de la convention-cadre, qui intervient un an après la venue à échéance de la première convention, et alors qu’un accord de principe avait déjà été atteint sur presque tous les points de la convention-cadre en juillet 2018.

Communiqué par le syndicat Education et Sciences (SEW) de l’OGBL.
le 11 janvier 2019

OGBL gibt grünes Licht für die Erneuerung des Mantelkollektivvertrags im Bereich Öffentliche Forschung … Der Ball liegt nun bei den Arbeitgebern!

Asian scientist in the laboratory working at lab with test tubeDie Tarifkommission des OGBL, die sich aus den OGBL-Personalvertretern der drei öffentlichen Forschungszentren LIH, LISER und LIST zusammensetzt, hat am 29. November 2018 die Verhandlungsergebnisse für die Erneuerung des Mantelkollektivvertrags für die Beschäftigten in der öffentlichen Forschung gutgeheißen.

Dieser Vertrag, der zum ersten Mal 2016 für zwei Jahre unterzeichnet wurde, setzt die gemeinsamen Minima für die drei Institute fest, mit dem Ziel die nicht lohnbezogenen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu harmonisieren.

Der erste Mantelvertrag ist am 1. Januar 2018 ausgelaufen. Die Verhandlungen für die Erneuerung hatten bereits am 13. September 2017 begonnen. Nach einem schwierigen Beginn der Verhandlungen wurde bei den Arbeitnehmern der drei Institute eine Umfrage gemacht, um herauszufinden, welche Forderungen die meiste Zustimmung erhalten würden.

Daraus ergaben sich die folgenden fünf Verhandlungspunkte:

  • Vorherige Benachrichtigung des Arbeitnehmers, ob sein befristeter Arbeitsvertrag erneuert wird oder nicht
  • Sozialurlaub
  • Möglichkeiten befristeter Teilzeitarbeit mit Rückkehr zur Vollzeit am Ende der Periode
  • Einführung eines Rechts auf Abschalten
  • Beteiligung an Gewinnen, die sich aus dem geistigen Eigentum ergeben

 

Die Verhandlungen konnten auf den ersten vier Punkten vorankommen. Nach der Sitzung vom 17. Juli 2018 konnte eine Einigung erzielt werden, die den Forderungen des Personals wie folgt Rechnung trug:  Im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags wurde eine einmonatige Frist zurückbehalten bis zu der dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird, ob sein Vertrag verlängert wird oder nicht; für den Fall außergewöhnlicher Ereignisse im Leben des Arbeitnehmers oder seiner Familie wurde die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Urlaubstage zu nehmen oder die Arbeitszeitgestaltung der Situation anzupassen; das Prinzip der befristeten Teilzeitarbeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags wurde zurückbehalten; das Gleiche gilt für den Schutz des Privat- und Familienlebens der Arbeitnehmer.

Zu dem Zeitpunkt blieb nur der Punkt bezüglich des geistigen Eigentums offen. Die gewerkschaftliche Verhandlungskommission wollte allerdings schnell vorankommen und legte diesbezüglich bereits am 24. Juli einen neuen Vorschlag auf den Tisch, dies mit dem Hinweis, dass darauf abgezielt werden sollte, die Verhandlungen bis zum 1. September zum Abschluss zu bringen, damit der neue Vertrag im Laufe des Monats September unterzeichnet werden könnte.

Nach einer langen Wartezeit seitens der Arbeitgeber, tagte die zuständige Arbeitsgruppe schließlich am 23. Oktober und konnte auch diesen Punkt zum Abschluss bringen. Von daher stand einer definitiven und kurzfristigen Annahme des Abschlusstextes nichts mehr im Wege.

Nun aber wartet der OGBL immer noch auf einen Terminvorschlag für die Unterzeichnung des Vertrags. Gleichzeitig unterbreitete die Arbeitgeberseite neue Vorschläge, die hauptsächlich Formalitäten betreffen, allerdings auch ein Prinzip des Kollektivertrags von 2016 in Frage stellen, nämlich, dass im Falle der Erneuerung eines befristeten Arbeitsvertrags auf eine neue Probezeit verzichtet wird.

Die Tarifkommission hat diesen Vorschlag nicht zurückbehalten, da er im Rahmen der Verhandlungssitzungen zu keinem Zeitpunkt zur Diskussion stand.

Sie fordert deshalb die Verhandlungskommission der Arbeitgeber auf, nicht weiter auf Zeit zu spielen, sondern so schnell wie möglich, einen Termin für die Unterzeichnung des Vertrags vorzuschlagen.

Unabhängig von der Frage, ob die Verzögerungen aus mangelnder Koordinierung zwischen den Instituten oder durch eine bewusste Verzögerungstaktik verursacht wurden, sind solche unnötigen Aufschübe inakzeptabel. 15 Monate nach der Verhandlungseröffnung, 11 Monate nach dem Auslauf des Vertrags und 5 Monate nach der letzten Verhandlungssitzung ist der neue Kollektivvertrag immer noch nicht unterzeichnet!

Es sind die Arbeitnehmer, die von dieser Situation in erster Linie betroffen sind. Es ist nun höchste Zeit, dass sich die Arbeitgeberseite bewegt und dass die vereinbarten Verbesserungen in Kraft treten. Dies im Interesse aller Beschäftigten der öffentlichen Forschungszentren.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW)
am 2. Dezember 2018