Bessere Arbeitsbedingungen und Lohnerhöhungen für das gesamte Personal der Bildungseinrichtung Vauban!

Der OGBL und der Verwaltungsrat von Vauban, Ecole et Lycée français de Luxembourg, haben kürzlich die Erneuerung des Kollektivvertrags unterzeichnet, der für die rund 330 Beschäftigten dieser Bildungseinrichtung gilt.

Der neue Kollektivvertrag, der weitere Maßnahmen zur Gleichbehandlung, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Lohnerhöhungen für alle Beschäftigten vorsieht, wurde für eine Dauer von drei Jahren ausgehandelt.

Die Geschichte des Kollektivvertrags von Vauban beginnt im Jahr 2005. Damals galt er nur für das Personal des Lycée Vauban. Nach der Fusion der Ecole Française de Luxembourg (EFL; Grundschulunterricht) und des Lycée Vauban im Jahr 2017 wurde der Kollektivvertrag erweitert und auf das gesamte Personal der beiden nun vereinten Einheiten ausgedehnt. Dieses Abkommen, das im September 2019 unterzeichnet wurde, war das Ergebnis schwieriger und langwieriger Verhandlungen und spiegelte damals einen Kompromiss zwischen den Forderungen des Arbeitgebers und denen des OGBL wider. Im September 2022 begannen dann die Verhandlungen zur Erneuerung dieses Kollektivvertrags in einem konstruktiven Klima zwischen den Sozialpartnern.

In diesen Verhandlungen konnten erhebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Löhne vereinbart werden, die insbesondere Folgendes beinhalten:

  • eine Erhöhung der jährlichen Lohnsteigerungsrate auf 2,1% für alle Beschäftigten (zuvor betrug die Rate 2% für Gehälter bis zu 4000 Euro brutto monatlich, 1,8% für Gehälter zwischen 4001 und 5500 Euro brutto monatlich und 1,6% für höhere Gehälter)
  • eine Lohngleichheit für Lehrkräfte im Grundschulbereich mit CAPE (und gleichwertigen Abschlüssen) und Lehrkräfte im Sekundarschulbereich mit CAPES, die in der Lohntabelle auf die gleiche Stufe gestellt werden
  • die Einführung einer Lohntabelle für Verwaltungs-, technisches und Betreuungspersonal mit Lohnspannen, die sich nach der zu besetzenden Stelle und dem Dienstalter richten, sowie eine Neueinstufung des bestehenden Personals in diese Lohntabelle
  • eine Erhöhung der Anzahl der vertraglich vereinbarten Urlaubstage für Verwaltungs- und technisches Personal sowie für die Schülerbetreuung in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Tätigkeit
  • eine Aufwertung der Zulagen für Lehrkräfte im Sekundar- und Grundschulbereich und die Einführung einer Zulage für besondere Aufgaben für das gesamte Personal
  • eine Lohnerhöhung am Ende der Laufbahn, die eine Steigerung von 2,1% im Alter von 55 Jahren vorsieht
  • eine Aufwertung des Dienstalters bei der Einstellung, indem die Anrechnung von Dienstjahren vor Vauban von 2/3 auf 1/1 für eine Stelle mit vergleichbarer Funktion und von Null auf 2/3 für eine Stelle ohne entsprechende Funktion erhöht wird.
  • eine Verkürzung der Referenzperiode für Verwaltungs-, technisches und Schülerbetreuungspersonal von einem Jahr auf vier Monate
  • die Verankerung des Grundsatzes der internen Mobilität im Text des Kollektivvertrags
  • die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung einer Kartographie der Funktionen.

Der OGBL begrüßt den Willen der Direktion von Vauban, Ecole et Lycée français de Luxembourg, die Arbeit und die Fähigkeiten ihres Personals anzuerkennen und aufzuwerten. Die Gewerkschaft dankt auch den Beschäftigten für ihre Unterstützung und ihr Engagement während der gesamten Verhandlungen.

 

Mitgeteilt von der Abteilung Private Bildung des OGBL Syndikats Erziehung und Wissenschaft (SEW),
am 4. Januar 2024

Offener Brief des SEW/OGBL, des Landesverbands und der AMELUX an die CSV und DP im Rahmen der Koalitionsverhandlungen

Luxemburg, den 19. Oktober 2023

Sehr geehrte Vertreter.innen der CSV und der DP,

Hiermit erlauben wir es uns, Sie auf einige Kernforderungen des SEW/OGBL, des Landesverbands und der AMELUX in Bezug auf die Bildungspolitik aufmerksam zu machen und bitten Sie, diese in die Koalitionsverhandlungen einfließen zu lassen.

Da die Arbeitsgruppe zur Bildungspolitik bedauerlicherweise ohne Konsultation der betroffenen Berufsgruppenverbände stattfinden soll, möchten wir Sie bitten, zumindest auf diese Weise den Anliegen der Lehrkräfte Gehör zu schenken.

Auf folgende Punkte möchten wir Sie hinweisen:

  • Die Mehrsprachigkeit stellt für eine wachsende Anzahl von Schüler.innen ein unüberwindbares Hindernis dar. Statt den Sprachenunterricht vom Cycle 1 bis zur 1ère in seiner Gesamtheit kritisch zu analysieren und zu überdenken, wurde die Alphabetisierung auf Französisch als Pilotprojekt gestartet. In unseren Augen greift diese isolierte Maßnahme nicht tief genug. Das SEW/OGBL fordert ein kohärentes Konzept für den Sprachenunterricht, und das von der Kinderbetreuung an bis zum Sekundarabschluss. Eine Gewichtung der Sprachen sowie Flexibilisierung des Sprachenunterrichts sollen mehr Bildungschancen bieten.
  • Das SEW/OGBL warnt davor, schulische Parallelsysteme zu schaffen, um der Bildungsungerechtigkeit entgegenzuwirken. Aktuell existieren mit den öffentlichen Europaschulen und deren unterschiedlichen Sprachsektionen sowie mit der Primary School des Lycée Michel Lucius, die das britische System anbietet, und der Alphabetisierung auf Französisch und Deutsch in der Regelschule sechs unterschiedliche Schulsysteme von Grundschule an. In der Sekundarschule wird diese Zersplitterung noch weiter vorangetrieben. Das SEW/OGBL warnt vor den Konsequenzen dieser Zersplitterung der Bildungslandschaft, da sie vor allem sozial besser gestellten Familien zugutekommt und die Bildungsungerechtigkeiten eher noch verschärfen wird, anstatt sie abzumildern. Das SEW/OGBL fordert stattdessen, das aktuelle Modell der Mehrsprachigkeit der öffentlichen Regelschule auf Basis einer kritischen Analyse zu überdenken. Eine gemeinsame öffentliche Schule scheint uns für die soziale Kohäsion und Integration unabdingbar. Wir fordern deshalb, dass die öffentliche Regelschule gestärkt wird, so dass jeder Schüler, unabhängig von seiner Herkunft, dort seinen Platz findet.
  • Das SEW/OGBL fordert, dass sich das Luxemburger Bildungsministerium auf europäischer Ebene dazu verpflichtet, in den öffentlichen Europaschulen eine Sektion einzuführen, die an die spezifischen Bedürfnisse unseres Landes angepasst ist. Diese Sektion soll das Erlernen von Französisch, Deutsch und Luxemburgisch priorisieren und somit Übergänge («Passerelles») zum traditionellen Schulsystem ermöglichen. Somit würde man denjenigen Schüler.innen, die den Leistungsanforderungen der Europaschulen nicht gerecht werden können, eine maximale Auswahl an Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Eine solche Sektion sollte dann auch an allen öffentlichen Europaschulen prioritär angeboten werden, um die Integration und den sozialen Zusammenhalt zu fördern.
  • Die nationale Gesetzgebung muss auch in den öffentlichen Europaschulen eingehalten werden. Viele Schulleitungen öffentlicher Europaschulen interpretieren ihren Status als akkreditierte Europaschule als Freifahrtschein, nationale Gesetze zu umgehen. Dieser Missbrauch reicht von unbezahlten Überstunden im Referendariat bis hin zum regelmäßigen Einsatz von nicht ausreichend diplomierten Lehrkräften im Sekundarunterricht. Anhand der Tatsache, dass Grund- und Sekundarschule der gleichen Schulleitung unterliegen, werden ebenfalls des Öfteren Lehrkräfte mit Masterabschluss für den Grundschulunterricht in der Lohnkategorie A2 eingestellt, um späterhin in den Sekundarschulen zu unterrichten, ohne dass ihre Lohnkategorie der geleisteten Arbeit angepasst wird.
  • Luxemburg hat mit dem Unterschreiben der entsprechenden UNO-Konvention den Weg der Inklusion eingeschlagen. Viele Lehrer.innen beklagen jedoch, dass sie der Heterogenität im Klassensaal nicht gerecht werden. Es fehlen die nötigen Ressourcen in den Schulen, der prozedurale Aufwand hingegen ist enorm. Als SEW/OGBL fordern wir eine Vereinfachung der Prozedur, so dass die Schüler.innen schneller in den Genuss von Forder- und Fördermaßnahmen kommen. Wir brauchen ein multidisziplinäres Team in den Schulen, um effizient und schnell reagieren zu können.
  • Der zweite Bildungsbericht hat nochmals deutlich aufgezeigt, dass die soziale Herkunft die Bildungschancen der Schüler.innen maßgeblich bestimmt. Keine der bisher getroffenen Maßnahmen konnte diesen Trend stoppen. Damit wir bessere Bildungschancen garantieren können, braucht es die nötigen Ressourcen. Als SEW/OGBL fordern wir, dass das «Contingent» nach oben angepasst wird, so dass wir der Heterogenität in den Klassen besser gerecht werden. Schulen mit niedrigem sozioökomischen Status müssen systematisch unterstützt werden, damit die soziale Schere nicht weiter auseinandergeht.
  • Das SEW/OGBL fordert zudem eine Überarbeitung der Reform des «Cycle inférieur» im ESG.

Die Promotionskriterien sollen verständlicher und dadurch auch für die Schüler.innen transparenter werden.

Auf nationaler Ebene fordern wir eine obligatorische externe Differenzierung für «Cours de base» und «Cours avancé». 

Für «Cours de base» und «Cours avancé» müssen Mindestanforderungen definiert werden, die die Schüler.innen erreichen müssen, um weiterzukommen. Somit soll vermieden werden, dass die Schüler.innen von 7ème bis 5ème trotz enormer Lernrückstände automatisch versetzt werden, ihnen dann aber Ende 5ème durch genau diese mitgeschleppten Lernrückstände der Weg zu zahlreichen Sektionen versperrt wird.

  • Das SEW/OGBL spricht sich nach wie vor gegen die Verlängerung der Schulpflicht auf 18 Jahre Den Ursachen eines vorzeitigen Schulabbruchs müssen bereits viel früher in der schulischen Laufbahn präventive Maßnahmen entgegengesetzt werden, wie z.B. mit einem nach oben angepassten «Contingent» in den Grundschulen und kleineren Klassen in den Sekundarschulen sowie mit dem Abbau administrativer Hürden in Bezug auf spezifische Fördermaßnahmen, die betroffene Schüler.innen oft zu spät erhalten.
  • Das SEW/OGBL fordert zudem kostenloses Arbeitsmaterial für die Schüler.innen der Berufsausbildung sowie kostenlose Kopien für die Schüler.innen des gesamten Sekundarunterrichts.
  • Die Berufsausbildung muss aufgewertet werden und der untere Zyklus des Sekundarunterrichts im ESG um ein Jahr verlängert werden, wie es schon seit langer Zeit im ESC der Fall ist. Das DAP soll eine nominelle Aufwertung erhalten und künftig «Première professionnelle» heißen und Zugang zum Meisterbrief gewähren, der auf das Niveau 6 des nationalen Qualifikationsrahmens angehoben werden soll. Die Lehrlingsentschädigungen sollen harmonisiert werden und vor dem PII mindestens 80% des unqualifizierten Mindestlohns entsprechen und nach dem PII mindestens 100% des unqualifizierten Mindestlohns entsprechen.
  • Die Lehrbeauftragten, die sogenannten «Chargés de cours», haben in der Vergangenheit eine wertvolle Arbeit geleistet. Trotzdem geraten viele von ihnen durch das Aneinanderreihen von befristeten Arbeitsverträgen (CDD) in eine prekäre Lage. Das SEW/OGBL fordert zusammen mit dem Landesverband, dass die Lehrbeauftragten nach dem zweiten befristeten Arbeitsvertrag, konform zum Arbeitsgesetz, automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) angeboten bekommen. Außerdem fordern wir, dass auch die Lehrbeauftragten in den Genuss der sogenannten «Altersdécharge» kommen. In der Grundschule sollen sie zudem die Möglichkeit bekommen, die Ausbildung zum Lehrer berufsbegleitend zu machen. Des Weiteren fordern wir einen besseren Kündigungsschutz für Lehrbeauftragte.
  • Für Sekundarschullehrer.innen in Teilzeit fordert das SEW/OGBL eine Überarbeitung der Mutationsprozedur. Lehrkräfte in Teilzeit sollen zukünftig die gleichen Rechte auf eine Versetzung haben wie Lehrkräfte in Vollzeit. Dies würde die Gleichberechtigung stärken, da vermehrt weibliche Lehrkräfte in Teilzeit arbeiten.
  • Der Korrekturkoeffizient von 36/52 auf Überstunden muss abgeschafft werden. Überstunden, die aufgrund von Lehrer.innenmangel das ganze Jahr über geleistet werden, müssen genauso bezahlt werden wie reguläre Schulstunden.
  • Die vorige Regierung hat In Aussicht gestellt, die Berufsausbildung auf Hochschulniveau in Luxemburg aufzubauen. Das SEW/OGBL begrüßt dies prinzipiell, will aber in die diesbezüglichen Gespräche integriert werden. Allgemein muss darauf geachtet werden, dass die zu entwickelnden Diplome sowohl national wie auch international anerkannt werden. Daneben gibt es auch beim BTS Verbesserungsmöglichkeiten, so spricht sich das SEW/OGBL für ein «régime concomitant» auch auf dieser Ebene aus.
  •  Die letzten Jahre haben sich die Investitionen in Hochschule und Forschung gegenüber den vorigen Jahren verlangsamt, und liegen mittlerweile deutlich unter der Preisentwicklung. Das SEW/OGBL fordert, dass die Budgetdotation sich mindestens inflationsbereinigt entwickeln soll. Die bestehenden Vierjahrespläne der Universität und der öffentlichen Forschungszentren sind beim bevorstehenden «mid-term review» in diesem Sinne zu korrigieren.
  • Im letzten Koalitionsabkommen verkündete die vorige Regierung die Absicht, der Prekarität gerade bei jungen Forscher.innen entgegenzuwirken. Das Gegenteil ist passiert, der Prozentsatz von befristeten Verträgen gegenüber unbefristeten sogar noch angestiegen. Das SEW/OGBL fordert die neue Regierung auf, hier gegenzusteuern und eine Erhöhung des Anteils von unbefristeten Verträgen in den Vierjahresverträgen festzuschreiben.
  • Das SEW/OGBL fordert, dass ein Mechanismus eingeführt wird, um die Gehälterentwicklung an der Universität und den öffentlichen Forschungszentren wieder mit der im öffentlichen Dienst zu verbinden, dies am besten in Form von Globalverhandlungen für den gesamten öffentlichen Sektor, in der auch der OGBL als Mehrheitsgewerkschaft in mehreren betroffenen Sektoren eingebunden werden muss.

Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit, die Sie unserem Schreiben zukommen haben lassen.

 

Eine große SEW/OGBL-Umfrage über Mobbing im Hochschul- und Forschungssektor

Im Rahmen der von SEW/OGBL initiierten Sensibilisierungs- und Präventionskampagne über Mobbing am Arbeitsplatz im Hochschul- und Forschungssektor baten die Personaldelegationen der drei öffentlichen Forschungszentren (LIST, LISER und LIH) sowie des Max-Planck-Instituts das Personal dieser vier Einrichtungen um Teilnahme an einer Umfrage über ihr Wissen, ihre Einschätzung bezüglich und ihre Erfahrungen mit Mobbing am Arbeitsplatz.

Dieser Fragebogen mit dem Titel „Umfrage über Mobbing am Arbeitsplatz (Mobbing) für Beschäftigte im Bereich Hochschulbildung und Forschung“ sollte erste Informationen über die aktuelle Situation in diesem Bereich sammeln und das Bewusstsein der Beschäftigten für das Thema Mobbing am Arbeitsplatz schärfen.

360 der rund 1350 angeschriebenen Personen haben die Umfrage beantwortet, was mehr als einem Viertel der Belegschaft der vier teilnehmenden Einrichtungen entspricht. Auch wenn die potenzielle Existenz bestimmter Verzerrungen einen Teil der Ergebnisse beeinflussen könnte, unterstreichen die Schlussfolgerungen der Umfrage dennoch die Realität des Mobbings durch diese Zeugenaussagen und zeigen interessante Denkanstöße auf.

Die gesamten quantitativen und qualitativen Ergebnisse der Umfrage werden in einem thematischen Dossier veröffentlicht, das demnächst herauskommt und den SEW/OGBL-Mitgliedern des Sektors sowie den Arbeitnehmern der teilnehmenden Betriebe mitgeteilt wird. Diese Initiative ist natürlich ein Echo der Gesetzgebungsaktualität in Bezug auf das im März verabschiedete neue Gesetz über Mobbing am Arbeitsplatz.

Zusammenfassung der quantitativen Ergebnisse der Umfrage

50 % der Teilnehmer sind eher oder völlig damit einverstanden, dass sie von ihrem Arbeitgeber ausreichend über Mobbing informiert werden.

Ein Drittel der Teilnehmer, die geantwortet haben, weiß nicht oder hat keine Meinung dazu, ob es in der Einrichtung, in der sie arbeiten, angemessene Maßnahmen und Verfahren im Umgang mit Mobbing-Situationen gibt, die eingerichtet wurden.

Fast 60 % der Teilnehmer waren der Meinung, dass sie sich nicht über die rechtlichen Aspekte in Luxemburg in Bezug auf Mobbing am Arbeitsplatz im Klaren sind.

30 % der Umfrageteilnehmer haben ihrer Meinung nach in der Einrichtung, in der sie arbeiten, irgendwann einmal Mobbing erlebt, sei es jetzt oder in der Vergangenheit. Das ist jeder Dritte, viel zu viele!

49 % der Teilnehmer hatten in der Einrichtung, in der sie arbeiten, noch nie Mobbing erlebt.

Bei fast 30 % der Personen, die derzeit oder in der Vergangenheit in der Einrichtung, in der sie arbeiten, Opfer von Mobbing sind, dauern oder dauerten die Handlungen laut ihrer Antwort länger als zwei Jahre.

Der direkte Vorgesetzte wird von den Befragten, die sich als Opfer fühlen, am häufigsten als belästigende Person bezeichnet. Kollegen und Mitglieder der Geschäftsleitung stehen an zweiter und dritter Stelle der am häufigsten genannten Personen.

50 % der Personen, die sich für ein Opfer halten, informieren den Arbeitgeber nicht darüber.

74 % der Arbeitgeber, die informiert wurden, haben keine Maßnahmen zum Schutz der Opfer ergriffen.

Zu den Maßnahmen, die zum Schutz der Opfer ergriffen wurden, gehörte, dass die Arbeitgeber in 43 % der Fälle das Opfer in ein anderes Team versetzten.

Wir wollten auch wissen, ob die Befragten in der Einrichtung, in der sie derzeit arbeiten, direkt oder indirekt (durch Gespräche mit Kollegen, die Opfer sind) Zeugen von Mobbinghandlungen geworden sind. 48 % der Befragten waren Zeugen. Wiederum erstreckten sich die Taten über einen längeren Zeitraum, denn in 46 % der Fälle betrug die Dauer ein Jahr und mehr. Auch bei den Tätern wird am häufigsten der Vorgesetzte genannt, gefolgt von Mitgliedern der Direktion und Kollegen.

Konkrete Mobbing-Situationen, die den Umfrageteilnehmern vorgeschlagen wurden

Unabhängig davon, ob sich die Befragten als Opfer/Zeugen von Mobbing am Arbeitsplatz einschätzten oder nicht, legten wir allen Teilnehmern eine nicht erschöpfende Liste von Situationen vor, die sie selbst erlebt oder miterlebt hatten. Weniger als ein Prozent der Teilnehmer ignorierte diese Frage. Für die übrigen Teilnehmer, die geantwortet haben, sind hier einige interessante Zahlen.

Die Teilnehmer antworteten, dass sie sehr häufig oder häufig Opfer oder Zeugen der folgenden Situationen waren:

  • 28 %: Kritik an der Qualität der Arbeit erfahren.
  • Für 27 %: in Frage gestellt zu werden, wenn es um seine Ideen oder Entscheidungen geht.
  • Für 23 %: behandelt zu werden, als ob sie nicht existieren, ignoriert zu werden.
  • Für 22 %: zur Arbeit außerhalb der Arbeitszeit herangezogen werden.
  • Für 21 %: von Gesprächen ausgeschlossen zu werden.
  • Für 17 %: Opfer von falschen Gerüchten werden.
  • Für 16 %: von Teamarbeit ausgeschlossen werden.
  • Für 16 %: nicht sprechen dürfen oder nicht zu Wort kommen dürfen.
  • Für 14 %: Offen oder subtil bedroht zu werden.
  • Für 14 %: Es wird einem verboten, mit Kollegen zu sprechen.
  • Für 13 %: Mit entwürdigenden Aufgaben betraut werden.
  • Für 9 %: Witzen über ihre intellektuellen Fähigkeiten oder Kompetenzen ausgesetzt werden.
  • Für 5 %: Andeutungen über körperliche Krankheiten gemacht zu bekommen

Wenn man den Anteil der Teilnehmer isoliert, die der Meinung sind, nie Opfer oder Zeuge von Mobbing gewesen zu sein, weder in der Vergangenheit noch aktuell, gibt es dennoch eine gewisse Anzahl von Teilnehmern, die behaupten, einige dieser Situationen erlebt zu haben:

  • 26 %: oft oder manchmal in Frage gestellt zu werden, was die eigenen Ideen/Entscheidungen angeht.
  • 11 %: sehr oft oder oft außerhalb der Arbeitszeit zur Arbeit herangezogen werden.
  • 5 %: oft oder manchmal wegen seines Privatlebens kritisiert werden.
  • 9 %: oft oder manchmal von Gesprächen ausgeschlossen werden.
  • 5 %: manchmal Opfer von falschen Gerüchten.
  • 5 %: manchmal ignoriert und behandelt werden, als ob sie nicht existierten.
  • 3 %: manchmal offen bedroht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass einige Befragte zwar angeben, nie Opfer oder Zeuge gewesen zu sein, aber dennoch Situationen erlebt haben, die man als Mobbing bezeichnen könnte, sofern die Handlungen systematisch und von langer Dauer sind.

Vereinbarung über die Aufgaben des erzieherischen und psychosozialen Personals vom November 2021 ungültig

Der Staatsrat hat seine mit Spannung erwartete Stellungnahme zum Gesetzentwurf 8163 über die Aufgaben des erzieherischen und psychosozialen Personals (EPS) im öffentlichen Schulwesen abgegeben. Dieser Gesetzesentwurf betrifft insbesondere die Organisation der Arbeit in den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Psychologie und in den Teams zur Unterstützung von Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (ESEB) in Schulen und Gymnasien.

Die Stellungnahme des Staatsrates ist für den Bildungsminister gelinde gesagt vernichtend: Sie enthält nicht weniger als sechs formale Einwände gegen den Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form. Diese formellen Einwände decken sich weitgehend mit der Kritik, die von der APCCA (Personalverband der Kompetenzzentren und der Agentur) und dem SEW/OGBL geäußert wurde.

Zur Erinnerung: Mit dem Gesetzentwurf 8163 soll das am 16. November 2021 zwischen Minister Meisch und drei der CGFP angeschlossenen Erzieherverbänden unterzeichnete Abkommen umgesetzt werden. Damals hatten APCCA und SEW/OGBL aus der Presse erfahren, dass dieses Abkommen zwischen dem Ministerium und einer einzigen Gewerkschaft unterzeichnet worden war, obwohl die Verhandlungen und Gespräche in Arbeitsgruppen, an denen alle betroffenen Gewerkschaften und Personalverbände beteiligt waren, seit dem 1. September 2021 zum Stillstand gekommen waren.

Die APCCA und der SEW/OGBL waren der Ansicht, dass das ohne ihre Beteiligung unterzeichnete Abkommen alles andere als zufriedenstellend sei. Für die APCCA und den SEW/OGBL, so der Staatsrat in seiner Stellungnahme, “bleibt dieses Abkommen […] in vielen Punkten vage, spiegelt nur teilweise die Diskussionen in den AGs wider, entspricht nicht dem Ziel, angemessene Definitionen der Aufgaben des Personals einzuführen und stellt sogar eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des betroffenen Personals dar”.

Angesichts der Weigerung von Minister Meisch, die Verhandlungen nach der Unterzeichnung des Abkommens vom 16. November 2021 fortzusetzen, hatten APCCA und SEW/OGBL beschlossen, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Am 28. Juni 2022, lange nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Wochen und ohne dass eine Sitzung stattgefunden hätte, teilte die Vorsitzende der Schlichtungskommission jedoch mit, dass die Streitigkeit unzulässig sei, da bereits eine Einigung zwischen dem Minister und einer anderen Gewerkschaft erzielt worden sei.

APCCA und SEW/OGBL fochten diese Entscheidung über die Unzulässigkeit des Streiks – eine einseitige Entscheidung, die keine Rechtsgrundlage hat und in klarem Widerspruch zum internationalen Streikrecht steht – an und reichten beim Verwaltungsgericht eine Nichtigkeitsklage ein. Der Fall ist noch anhängig.

Da die Gewerkschaftsrechte der APCCA und des SEW/OGBL sowie das Streikrecht des betroffenen Personals mit Füßen getreten wurden und nach der Stellungnahme des Staatsrates ist nun klar, dass der Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Abkommens vom 16. November 2021 nicht mehr vor den Sommerferien verabschiedet werden und somit nicht zum Schuljahresbeginn 2023 in Kraft treten kann (ursprünglich sollte er zum Schuljahresbeginn 2022 in Kraft treten!)

Auch wenn der Gesetzesentwurf 8163 in vielerlei Hinsicht unbefriedigend ist, da er zahlreiche Rechtsunsicherheiten enthält, nicht den Realitäten vor Ort entspricht und zudem keine Übergangsmaßnahmen für das bestehende Personal vorsieht, sind die APCCA und die SEW/OGBL nach wie vor für eine Regelung der Arbeitsorganisation des Personals der EPS in den Kompetenzzentren und den ESEB. Ein solches Gesetz muss sich jedoch auf einen echten Dialog mit allen Akteuren stützen, angefangen bei den Gewerkschaftsvertretern des betroffenen Personals.

Die APCCA und der SEW/OGBL hoffen, dass ein solcher Dialog mit dem Erziehungsminister oder der Erziehungsministerin im Rahmen der nächsten Regierung möglich sein wird, um zu einer besseren Vereinbarung zu gelangen, die den Bedürfnissen und Erwartungen des EPS-Personals der Kompetenzzentren und der ESEB wirklich Rechnung trägt.

Mitgeteilt von der APCCA und dem SEW/OGBL,
am 14. Juli 2023

Die Lüge von den öffentlichen Europaschulen

Am vergangenen Freitag hat das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend endlich die vorläufigen Ergebnisse einer Studie über die öffentlichen Europaschulen vorgestellt, die von Forschern des Luxembourg Centre for Educational Testing (LUCET) der Universität Luxemburg und des Service de Coordination de la Recherche et de l’Innovation pédagogiques et technologiques (SCRIPT) durchgeführt wurde. Wie nicht anders zu erwarten, sind die Ergebnisse positiv.

Diese Schulen wurden 2016 gegründet und sind in ganz Luxemburg wie Pilze aus dem Boden geschossen. Wie kürzlich in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (QP 8025) erwähnt, wurde der angebliche Erfolg bereits an den steigenden Anmeldezahlen gemessen, wobei das Ministerium jeden Vergleich mit dem traditionellen Schulsystem ablehnte.

Die neue Studie, die mit viel Aufsehen gestartet wurde, versucht zu zeigen, dass die öffentlichen Europaschulen die Ungleichheiten in der Bildung wirksam verringern können und damit ihren Erfolg zu beweisen, wenn dies denn nötig wäre. Doch wie immer steckt der Teufel im Detail, und die Interpretation der Daten lässt aufhorchen. Die Tatsache, dass die Schüler der öffentlichen Europaschulen in der Regel aus einem besseren sozioökonomischen Umfeld kommen, soll eigentlich zeigen, dass diese Schulen die Bildungsungleichheit nicht verringern konnten.

Nach Ansicht des Bildungsministeriums sollten die öffentlichen Europaschulen Ungleichheiten durch ein weniger anspruchsvolles und flexibleres Sprachprogramm abbauen. Die erste öffentliche Europaschule wurde in Differdange eröffnet, einer Gemeinde mit einem der niedrigsten Medianeinkommen pro Haushalt in Luxemburg.

Doch bereits 2022 warnte die ONQS: „Indem die Bildungspolitik einige Europaschulen in das öffentliche Angebot aufnimmt, überträgt sie einen Teil der sozialen Verantwortung auf ein paralleles Schulsystem.

Die Auflösung der Bildungslandschaft hat mit der Zunahme der öffentlichen Europaschulen tatsächlich stattgefunden und die Komplexität der Bildungsberatung weiter erhöht. Die am Freitag vorgestellte Studie zeigt, dass die meisten Schüler der öffentlichen Europaschulen aus sozioökonomisch besser gestellten Schichten stammen.

Im gleichen Bericht der ONQS heißt es: „Ungleichheiten bestehen oder werden bereits vor der Einschulung weitergegeben. […] Der Zusammenhang zwischen Armut in der Familie und dem Verlust von Chancen in der Schule ist gut dokumentiert. Der Grund für die geringere Bildungsungleichheit in den öffentlichen Europaschulen liegt darin, dass die Rekrutierung aus einem sozioökonomisch besser gestellten Teil der Gesellschaft erfolgt, was zu einer größeren Homogenität und damit zu weniger Ungleichheit von Anfang an führt. Ein Schlüssel zum Erfolg?

Laut der kürzlich veröffentlichten Studie haben Schüler, die öffentliche europäische Schulen besuchen, weniger schulische Probleme. Doch selbst diese Aussage ist fragwürdig. Denn das Bewertungssystem unterscheidet sich von allem bisher Bekannten und basiert auf einer A- und einer B-Note: Die A-Note spiegelt die tägliche Arbeit der Schüler wider, also die Konzentration im Unterricht, die positive Einstellung zum Fach und die Erledigung der Hausaufgaben. Die B-Note setzt sich aus dem Durchschnitt der Noten der Klassenarbeiten zusammen. Diese beiden Noten sind gleichwertig: Die Mitarbeit im Unterricht und ein ordentliches Heft sind genauso wichtig wie die Noten für den Wissenserwerb. Unter diesen Bedingungen ist es leicht, ein erfolgreiches Jahr zu absolvieren, was die fast 100%ige Erfolgsquote beim Abitur erklärt!

Es ist auch wichtig zu betonen, dass die Studie des Bildungsministeriums die Europaschulen mit allen luxemburgischen Schulen vergleicht (Grundschule und Sekundarschule vom Vorbereitungsunterricht (früher „modular“) bis zum klassischen Unterricht). Dieser Vergleich führt zu der falschen Schlussfolgerung, dass die Europaschulen bessere Ergebnisse erzielen würden als die Schulen des luxemburgischen Schulsystems. Es sei darauf hingewiesen, dass im Sekundarschulbereich die Ergebnisse des klassischen Unterrichts besser sind als die der öffentlichen Europaschulen. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich diese Studie nur auf die mathematischen Fähigkeiten stützt und die Sprachkenntnisse der Schüler der Europaschulen und des luxemburgischen Schulsystems in keiner Weise berücksichtigt. Es scheint, dass der Minister die Ergebnisse eines Vergleichs der Sprachkenntnisse zwischen den Schülern der Europaschulen und denen des luxemburgischen Schulsystems fürchtet.

In ihrem Bericht über die betreffende Studie müssen die Autoren an einer Stelle die Grenzen ihrer Studie einräumen, insbesondere die geringe Zahl von Schülern, die die Europaschule abschließen. Dies scheint jedoch die Kommunikation über den angestrebten Erfolg der öffentlichen Europaschulen nicht zu beeinträchtigen. Der Vergleich von Unvergleichbarem und die Abstraktion von den Ursachen sozialer Ungleichheit schmälern die vordefinierte Erfolgsstory offenbar nicht.

Bei näherer Betrachtung gelingt es den öffentlichen Europaschulen jedoch keineswegs, die Bildungsungleichheit in der Bevölkerung zu verringern. Schlimmer noch, sie verstärken eher die soziale Segregation und gefährden damit den sozialen Zusammenhalt im Großherzogtum Luxemburg. Auch die pompöse Präsentation einer Studie, die den angeblichen Erfolg belegen sollte, konnte die große Mehrheit der Bevölkerung nicht täuschen. Statt weiterhin mit viel Geld und Werbung neue öffentliche Europaschulen zu fördern, wäre der Bildungsminister besser beraten, das Regelschulsystem zu stärken, um wie versprochen eine Schule für alle zu haben.

 

Mitgeteilt vom SEW/OGBL, den 13. Juli 2023

Nein zur Quereinsteigerausbildung „Bachelor en Formation pédagogique – BFP“.

Die Lehrergewerkschaften SNE/CGFP, SEW/OGBL und die Studentenvertretung des Studiengangs BScE an der Universität Luxemburg arbeiten in der Frage der Lehrerausbildung eng zusammen.

Im September 2023 wird der zweite Jahrgang der dualen Lehrerausbildung beginnen. Diese Ausbildung wird mit einem „Bachelor en Formation pédagogique“ abgeschlossen und sieht wie folgt aus: Die Inhaber eines “Bachelor en Formation pédagogique” haben nach einem einjährigen Studium der Pädagogik und Didaktik Zugang zur Lehrerausbildung der Stufen 2 bis 4 und sind damit den Studenten des “Bachelor en Sciences d’Éducation” gleichgestellt.

Dies stößt nicht nur den beiden Gewerkschaften SEW/OGBL und SNE/CGFP sauer auf, sondern auch die Studentenvertreter des BScE sind gegen diese neuen Maßnahmen. Immerhin hat der Quereinsteiger, dem in einem einjährigen Crashkurs das Kernwissen des Lehrers vermittelt werden soll, gegenüber dem BScE-Studenten den Vorteil, nach 4 Jahren gleich 2 Bachelor-Abschlüsse in der Tasche zu haben. Dies gibt ihm die Möglichkeit, in einen anderen Bereich zu wechseln, z.B. in den Bildungssektor, falls er dies im Laufe seines Berufslebens in Betracht ziehen sollte. Dass in einem einjährigen Studium mit 6 Wochen Praktikum nicht so viel Wissen und Erfahrung vermittelt werden kann wie in einem vierjährigen Studium mit 30 Wochen Praktikum, sollte jedem klar sein, zumal in einem Beruf, in dem die Erfahrung aus der Praxis eine große Rolle spielt. Umso unverständlicher ist es, dass sich das Bildungsministerium für diesen Weg entschieden hat. Schließlich geht es um unsere Kinder, die die bestmögliche Ausbildung erhalten sollen.

Diese Flucht nach vorne und das hektische Reagieren mit einer Notlösung auf den akuten Lehrermangel lässt eine langfristige, durchdachte und mit allen Betroffenen abgestimmte Strategie vermissen. Deshalb haben die beiden Gewerkschaften SNE/CGFP und SEW/OGBL 2018 bei der Einführung des ersten Quereinsteigermodells darauf hingewiesen, dass es struktureller Lösungen bedarf, um den Lehrermangel nachhaltig zu bekämpfen. SEW/OGBL und SNE/CGFP haben bereits vor fünf Jahren gefordert, dass der Lehrerberuf wieder attraktiver gemacht werden muss, zum Beispiel durch administrative Vereinfachungen oder durch mehr Unterstützung und Wertschätzung der Lehrkräfte in ihrem Alltag. Passiert ist nicht viel.

So ist es nicht verwunderlich, dass wir 5 Jahre später vor der gleichen Feststellung stehen. Die SNE/CGFP und der SEW/OGBL finden es umso inakzeptabler, dass jetzt, kurz vor dem Auslaufen des ersten Quereinstiegsmodells, noch schnell ein Quereinstieg 2 eingeführt werden soll, anstatt den Forderungen der Gewerkschaften nachzukommen.

SEW/OGBL, SNE/CGFP und die Studentenvertreter des BScE sind sich einig, dass sie diesen neuen Studiengang BFP nicht wollen. Die Qualität der Lehrerausbildung darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Mitgeteilt am 12. Juli 2023 von SNE/CGFP, SEW/OGBL und der Studentenvertretung des Studiengangs BScE an der Uni.lu