Zugang zur „Carrière ouverte“: Lehrkräfte benachteiligt im öffentlichen Dienst

Es ist sehr erfreulich, wenn in der Gesellschaft die Bedeutung des Lehrerberufs hervorgehoben wird, mit all seinen tagtäglichen Anforderungen und Anstrengungen. So unterstreicht (Bildungs)-minister Claude Meisch auf den sozialen Medien: «Enseignant ass méi wéi e Beruff. Et ass e Beruff, an deem een all Dag op nei Erausfuerderunge stéisst. Et ass e Beruff matt Engagement a mat Häerz. E Beruf, deen eis Generatioun gepräägt huet an och zukünfteg Generatiounen inspiréiert.

Ein Beruf, laut Minister Meisch, bei dem man jeden Tag auf neue Herausforderungen stößt, wobei eine neue Herausforderung auch ist, gleiche Rechte zu erreichen und gleich behandelt zu werden wie in anderen Verwaltungen im öffentlichen Dienst.

Hier sind sich Bildungsminister Claude Meisch) und der Minister für den öffentlichen Dienst Marc Hansen nicht einig. Beide Ministerien arbeiten unabhängig voneinander und sind im Tätigkeitsbereich getrennt, und doch gibt es eine Verbindung, und zwar das Personal. Das Personal untersteht dem Ministerium des öffentlichen Diensts, da dies im Gesetz des öffentlichen Dienstes verankert wurde. In eben diesem Gesetz (A59 vom 31.März 2015) gibt es eine Regelung, die besagt, dass jeder im öffentlichen Dienst die Möglichkeit hat sich weiterzubilden (So auch das Personal im Bildungsbereich. Das Gesetz wurde in diesem Sinne 2016 abgeändert).

Diese Weiterbildung ermöglicht eine interne Mobilität, die so genannte „Carrière ouverte“, die im letzten Gehälterabkommen des öffentlichen Diensts um weitere 5 Jahre verlängert wurde. Sie beinhaltet diverse Kurse mit anschließender Wissensabfrage und das Verfassen einer schriftlichen Abschlussarbeit (Mémoire). Im öffentlichen Dienst ist dies kein Problem, hier können die Kurse während der regulären Arbeitszeit absolviert werden. Auch können die Kandidaten nach den erfolgreich abgeschlossenen Kursen und der schriftlichen Abschlussarbeit den gleichen Arbeitsposten behalten und erlangen durch die Weiterbildung einen vorteilhafteren Lohn.

Im Bildungswesen sieht dies etwas anders aus. Weiterbildungskurse dürfen nicht während der Arbeitszeit (Schulzeit) erledigt werden. Ausgefallene „Schulzeit“ muss nachgeholt werden. Des Weiteren ist diese Weiterbildung, laut Beamten des Bildungsministeriums, nicht im Bildungswesen vorgesehen und auch unnötig, da das Bildungsministerium keine anderen Stellen ausschreibt. Laut Bildungsministerium würde hier die absolvierte Grundausbildung berücksichtigt werden. Nach dem Gesetz ist dies keine angemessene Begründung, da hier als Grundvoraussetzung, um einen solchen Posten zu besetzen, eine Festanstellung im öffentlichen Dienst von 10 Jahren angeführt wird.

Wir fragen uns, warum hier mit zweierlei Maß gearbeitet wird?

Welches Ministerium hat nun Recht?

Sind die Vorgaben des Ministeriums für den öffentlichen Dienst nicht maßgebend?

Sind wir nicht Alle gleich vor der Verfassung? Wir bestehen darauf gleich behandelt zu werden!

Jedoch kann man auf die Dialogfreudigkeit des Ministers Claude Meisch nicht hoffen, da dieser lieber seine PR-Kampagne und Wahlkampagne vorantreibt. # No bei dir

Mitgeteilt von Amelux und SEW/OGBL, den 24. Mai 2023.

Die Ära Meisch – Bildungspolitik im Monolog

Mit dem Hashtag #BildungamDialog versucht Minister Meisch sich im Superwahljahr als volksnaher und dialogbereiter Sozialpartner darzustellen. Erst vor ein paar Tagen twitterte der Minister ebenso fröhlich wie realitätsfern: „OBLIGATION SCOLAIRE – Nom Dialog mat alle Partner huet d’Regierung leschte Freiden Amendementer ugeholl“.

Leidet der Minister vielleicht unter Realitätsverlust? Wen meint er denn bloß mit „alle Partner“? Welcher „Dialog“? Weder die OGJ — zahlenmäßig immerhin die größte Jugendorganisation Luxemburgs — noch das SEW/OGBL hatten einen Dialog mit dem Minister über die Verlängerung der Schulpflicht. Vor genau einem Jahr, am 19. Mai 2022, fand zum Thema der Schulpflicht in Abwesenheit des Ministers eine Sitzung mit rein informativem Charakter zwischen hohen Beamten des Ministers und dem SEW/OGBL und der OGJ statt. Seitdem: Keine Spur von Dialog zu dem Thema. Stattdessen: Dialogverweigerung und Beratungsresistenz seitens des Ministeriums.

Diese Dialogverweigerung des Ministers zieht sich wie ein roter Faden durch seine Amtszeit. Allein dieses Schuljahr blieben folgende Anfragen des SEW/OGBL und des Landesverbandes auf eine Unterredung unbeantwortet:

  • 23. Dezember 2022 – SEW/OGBL, ACEN, Landesverband: Gemeinsamer Brief zu den „Altersdéchargen“ für „Chargés de cours“;
  • 6. Februar 2023 – Erneute Anfrage für eine Unterredung zum Thema „Altersdécharge“;
  • 7. Februar 2023 – Anfrage für eine Unterredung zum Thema CDD / „Chargés de cours“;
  • 28. Februar 2023 – Offener Brief zum Weltfrauentag, Anfrage für eine Unterredung
  • 4. April 2023 – Brief an das „Comité à la formation professionnelle“/MENJE

Es scheint, als ob der Minister sich lieber auf seine PR-Kampagnen konzentriert als sich mit den Problemen im Bildungswesen ernsthaft auseinanderzusetzen. Zu dem Amt des Bildungsministers gehört aber auch, sich mit kritischen Stimmen auseinanderzusetzen, denn in der Bildungspolitik geht es um mehr als um Stimmenfang für die nächsten Wahlen.

Mitgeteilt von OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW), OGJ, „Comité Chargés de Cours“ – FNCTTFEL/Landesvband und Amelux, am 23. Mai 2023

Lohnerhöhungen für das gesamte Personal vor dem Hintergrund einer inflationären Krise

Der OGBL hat am 25. April 2023 mit der Direktion des Luxembourg Institute of Health” (LIH) die Erneuerung des Kollektivabkommens unterzeichnet, das für die rund 460 Beschäftigten der Einrichtung gilt. Das Kollektivabkommen ist ein untergeordnetes Abkommen des Rahmenvertrags für den öffentlichen Forschungssektor.

Das neue Abkommen hat eine Laufzeit von drei Jahren, vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Es bringt deutliche Verbesserungen für die Mitarbeiter*innen des LIH mit sich, einschließlich finanzieller Erhöhungen, darunter :

  • eine Erhöhung aller Löhne um 0,75% mit dem Monatslohn nach Unterzeichnung der Vereinbarung, gefolgt von einer Erhöhung um 1,25% im Januar 2024 (mit Ausnahme von Postdoktoranden, für die eine besondere Erhöhung gilt);
  •  eine Erhöhung der Löhne der Postdoktoranden im Januar 2024 um 10% für die Stufe “PostDoc I” und um 6% für die Stufe “PostDoc II”;
  • eine Erhöhung der Höchstwerte für bestimmte Lohnstufen in der Funktionstabelle um bis zu 5%, mit proportional höheren Steigerungsraten für die niedrigsten Lohnstufen;
  • eine Erhöhung des Nennwerts von Essensgutscheinen von 8,80 EUR auf 10,80 EUR;
  • eine Erhöhung des Mindestbruttobetrags des jährlichen Bonus für außergewöhnliche Leistungen von 750 Euro auf 1.000 Euro ;
  • eine Klarstellung und Aktualisierung der Charta zur Telearbeit, die Bestandteil des Kollektivabkommens ist und die im Paritätischen Ausschuss entsprechend den Entwicklungen der Schwellenwerte der bilateralen Steuerabkommen und der europäischen Sozialversicherungsvorschriften angepasst wird ;
  • finanzielle Ausgleichsmaßnahmen und/oder zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter*innen, die die Obergrenzen ihrer Lohntabelle erreicht oder überschritten haben: eine Erhöhung um 0,75 % alle vier Jahre sowie die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen entweder zusätzliche Urlaubstage oder einen Bonus zu erhalten, der in Abhängigkeit von den Ergebnissen der jährlichen individuellen Leistungsbewertung ausgezahlt wird ;
  • eine Erhöhung des für die Weiterbildung vorgesehenen Budgets um 50.000 Euro pro Jahr in den nächsten drei Jahren ;
  • Erläuterungen des Textes und die Einbeziehung der Personalvertretung in den Prozess der funktionsübergreifenden Überprüfung der individuellen Leistungsbeurteilungen – mit dem Ziel, die Transparenz des Beurteilungssystems zu gewährleisten ;
  • die Beibehaltung und Fortführung der Arbeitsgruppen zur Analyse der Möglichkeit der Einführung einer Zusatzrente, des Arbeitszeitkontos sowie der Neugestaltung des Leistungsbeurteilungssystems.

Alle anderen Vergünstigungen, die im alten Kollektivabkommen vorgesehen waren, darunter insbesondere die automatische (zweijährliche) Lohnerhöhung, bleiben weiterhin bestehen.

Der OGBL ist erfreut über den guten Sozialdialog, der während der gesamten Verhandlungen stattgefunden hat und begrüßt dieses Abkommen, das echte Fortschritte mit sich bringt, um das LIH-Personal in einem Kontext der akuten Kaufkraftkrise zu unterstützen.

Mitgeteilt vom Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW) des OGBL,
am 27. April 2023

Gegen weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen des Erziehungs- und psycho-sozialen Personals

Das Syndikat Erziehung und Wissenschaft des OGBL (SEW/OGBL) und die Personalvereinigung der Kompetenzzentren und der Agentur: erzieherisch und psychosozial (APCCA – Association du Personnel des Centres de Compétence et de l’Agence : éducatif et psycho-social) haben kürzlich Stellungnahmen zu den Gesetzesentwürfen Nr. 8163 und Nr. 8169 an den Bildungsminister Claude Meisch und die Mitglieder des zuständigen Parlamentsausschusses übermittelt.

Der Gesetzentwurf Nr. 8163 setzt die im November 2021 zwischen dem MENJE und drei Mitgliedsverbänden der CGFP geschlossene Vereinbarung um, die die Aufgaben des erzieherischen und psychosozialen Personals (EPS) regelt, während der Gesetzentwurf Nr. 8169 einem Omnibusgesetz gleicht und Änderungen im Bereich der Betreuung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen vornimmt, sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarschule und auf der Ebene der Kompetenzzentren.

Es sei daran erinnert, dass die APCCA und die SEW/OGBL erst durch die Presse über das Abkommen vom November 2021 informiert wurden, obwohl sie bis zum 1. Oktober 2021 an allen Gesprächen in diesem Zusammenhang teilgenommen und darüber hinaus einen gemeinsamen Forderungskatalog mit der CGFP verteidigt hatten. Da die Einigung des Ministeriums mit der CGFP nicht zufriedenstellend war und der Minister sich weigerte, die Verhandlungen fortzusetzen, brachten die APCCA und der SEW/OGBL die Angelegenheit vor die Schlichtungskommission des öffentlichen Dienstes. Am 28. Juni 2022, lange nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Wochen und ohne dass eine Sitzung stattgefunden hatte, teilte die Vorsitzende der Schlichtungskommission der APCCA und dem SEW/OGBL dennoch mit, dass der Streitfall unzulässig sei.

Die APCCA und das SEW/OGBL fochten diese Entscheidung an und reichten beim Verwaltungsgericht eine Nichtigkeitsklage ein. Eine Entscheidung in diesem Fall steht noch aus. Es ist zumindest komisch, dass die Regierung dennoch einen Gesetzesentwurf über das zentrale Element des Rechtsstreits, nämlich die Organisation der Tätigkeit des PSE-Personals, vorlegt, noch bevor das Verwaltungsgericht über die Gültigkeit des Rechtsstreits entschieden hat!

Die Organisation der Tätigkeit von EPS-Personal

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Nr. 8163 betonen die APCCA und das SEW/OGBL, dass die gewählte Aufgabendefinition sehr weit von der Realität vor Ort entfernt ist. Die festgelegten Kontingente sind im Vergleich zur tatsächlich benötigten Zeit lächerlich niedrig, z. B. in Bezug auf die Verfügbarkeit für die Eltern der Schüler oder für Beratungsstunden. Dadurch wird eine Situation aufrechterhalten, die der Leistung von unbezahlten Überstunden gleichkommt. Für APCCA und SEW/OGBL sollte mindestens eine halbe Stunde Vorbereitungszeit pro Unterrichtsstunde für das Personal im EPS-Bereich vorgesehen werden, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten. Es sei daran erinnert, dass im öffentlichen Sekundarschulwesen eine Aufwandsentlastung für eine Unterrichtsstunde zwei Arbeitsstunden entspricht.

Für die Diagnose- und Beratungseinheiten sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Einschränkung der Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Urlaub vor, was eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und einen Angriff auf die erworbenen Rechte des betroffenen Personals darstellt.

Schaffung zusätzlicher Aufsichtsstrukturen

In Bezug auf den Gesetzentwurf Nr. 8169 kommentieren das SEW/OGBL und die APCCA nicht alle Elemente des Gesetzentwurfs, möchten jedoch die allgemeine Tendenz des Entwurfs kritisieren, neue Überstrukturen zu schaffen, um die bestehenden Strukturen zu begleiten. Sie sind der Ansicht, dass diese Strukturen die Qualität der schulischen Inklusionsarbeit in keiner Weise verbessern. Im Gegenteil: Die Notwendigkeit, alles zu dokumentieren und zu evaluieren, erhöht den Zeitaufwand, den Lehrkräfte sowie erzieherisches und psychosoziales Personal für administrative Aufgaben aufwenden müssen. Dies führt letztlich dazu, dass weniger Zeit für die Betreuung der Kinder zur Verfügung steht.

A-EBS

Beide Gesetzentwürfe sehen die Einführung einer neuen Funktion vor, nämlich des Assistenten für Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen (A-EBS). Diese Assistenten können mit einem DAP oder einem gleichwertigen Abschluss eingestellt werden.

In ihren Stellungnahmen sprechen sich APCCA und SEW/OGBL gegen die Öffnung der Betreuung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen für weniger qualifiziertes Personal aus.  Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen brauchen die qualitativ hochwertigste Betreuung, die möglich ist. Dies läuft einmal mehr auf einen Ausverkauf der Kinderbetreuung aus rein haushaltspolitischen Gründen hinaus, anstatt die Gründe für den derzeitigen Personalmangel zu bekämpfen.

Mitgeteilt von der APCCA und der SEW/OGBL,
am 20. April 2023

Gemeinsam für die Aufwertung des Handwerks

Nachdem sich die Association des Maîtres d’Enseignement du Luxembourg (AMELUX a.s.b.l.) und der OGBL bereits seit mehreren Monaten gemeinsam für die Aufwertung des Handwerks und der beruflichen Erstausbildung einsetzen, haben sie ihre Zusammenarbeit nun formalisiert und vertieft.

So wurde kürzlich ein Kooperationsabkommen zwischen den beiden Organisationen unterzeichnet, das die Integration der AMELUX in die Strukturen des OGBL, genauer gesagt in sein Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW/OGBL), vorsieht. Die AMELUX wird somit in die Strukturen des SEW/OGBL integriert und wird von nun an an den gewerkschaftlichen Aktivitäten teilnehmen und in allen Fragen der beruflichen Erstausbildung eng mit der Abteilung des Secondaire des Syndikats zusammenarbeiten.

Gleichzeitig verpflichtet sich der OGBL, die AMELUX in ihren Bemühungen zur Aufwertung des Handwerks und zur Verteidigung der beruflichen Interessen der Ausbildungsmeister (maîtres d’enseignement) in der öffentlichen Schule zu unterstützen, angefangen bei ihrer Forderung, den Meisterbrief auf das Niveau 6 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (cadre luxembourgeois des qualifications – CLQ) anzuheben.

Mitgeteilt von AMELUX und OGBL,
am 30. März 2023

Die Bildung unserer Kinder darf nicht verschleudert werden

Den Lehrkräftemangel in Luxemburg bekämpfen, das ist das Ziel eines neuen Bachelor-Studiengangs in pädagogischer Ausbildung, der von der Universität Luxemburg angeboten und Anfang März 2023 vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend, Claude Meisch, vorgestellt wurde. Dieses neue Angebot klingt verlockend: ein Bachelor in einem pädagogischen Bereich und ein zusätzliches Studienjahr, um schließlich den Zugang zum Lehrerberuf in den Zyklen 2, 3 und 4 der Grundschule zu erhalten.

Dieser neue Bachelor-Studiengang wird dann das derzeitige Quereinsteigerprogramm ersetzen, um genau diesen Mangel zu beheben. Nach Angaben des Bildungsministeriums wurde dieses Programm vor fünf Jahren ins Leben gerufen, um “dem Mangel an Absolventen der Erziehungswissenschaften zu begegnen”. Es ist festzustellen, dass sich trotz dieser Öffnung fünf Jahre später nichts geändert hat. Statt die Ursachen des Lehrermangels zu bekämpfen, hat Minister Meisch einen “Quereinstieg bis” eingeführt.

Mit diesem neuen Bachelor in pädagogischer Ausbildung wird es zwei Möglichkeiten geben, Grundschullehrer zu werden:

Ein Bachelor in Erziehungswissenschaften an der Universität Luxemburg, der 30 Wochen schülernahe Praktika in allen Jahrgangsstufen der Grundschule umfasst.
Ein Bachelor in einem erziehungswissenschaftlichen Fach, gefolgt von einer einjährigen Ausbildung, die jedoch Bachelor in pädagogischer Ausbildung genannt wird, mit nur 6 Wochen Praktikum in zwei Zyklen.

Wenn man nur die Zahlen vergleicht, kann man unschwer erkennen, dass dieser neue Weg Lehrer hervorbringen wird, die weniger gut auf die Realität vor Ort vorbereitet sind und auch weniger gut ausgebildet sind, um die zahlreichen Herausforderungen in der Bildung der zukünftigen Generationen zu bewältigen. Lehrer, die, sobald sie mit der Realität vor Ort konfrontiert werden, Gefahr laufen, den Lehrerberuf aufzugeben, um ihren ersten Bachelor zu nutzen.

Diese neue Ausbildung stellt auch eine Abkehr und Abwertung des klassischen Bildungswegs dar, der doch Lehrer hervorbringt, die für die Herausforderungen eines mehrsprachigen und multikulturellen Schulumfelds gut gerüstet sind.

Anstatt ein Pflaster auf ein Holzbein zu kleben und die etablierte Ausbildung abzuwerten, hätte Minister Meisch besser daran getan, den Lehrermangel in Luxemburg gezielt zu bekämpfen. Warum ist der Lehrerberuf für junge Menschen nicht mehr interessant? Warum wenden sich die heutigen Lehrerinnen und Lehrer vom Beruf ab oder arbeiten nur noch Teilzeit? Das sind Fragen, die man sich schon vor fünf Jahren hätte stellen müssen und die auch heute noch aktuell sind.

Der SEW/OGBL warnt immer wieder vor den sich verschlechternden Arbeitsbedingungen der Grundschullehrer, sei es der immer größer werdende administrative Aufwand, die gefühlte unzureichende Unterstützung durch die Regionaldirektionen oder die Herausforderung der Heterogenität in den Klassenzimmern, der sich die Lehrer ohne zusätzliche Mittel stellen müssen.

Es ist höchste Zeit, auf den Lehrermangel zu reagieren, aber mit Respekt gegenüber dem aktuellen Lehrpersonal und den Studierenden des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaften!

Mitgeteilt vom Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW) des OGBL,
den 20. März 2023