Aufwertung des Handwerks durch Reform der beruflichen Erstausbildung

Nachdem der OGBL, genauer gesagt sein Syndikat Bildung und Wissenschaft (SEW/OGBL), und die Association des Maîtres d’Enseignement du Luxembourg (Amelux) im Rahmen einer Pressekonferenz im Oktober ein gemeinsames Arbeitspapier vorgestellt haben, haben sie ihren Austausch fortgesetzt, um gemeinsame Vorschläge zu erarbeiten, die der absoluten Notwendigkeit einer Aufwertung der Handwerksberufe und der verschiedenen damit verbundenen Ausbildungen gerecht werden. Diese Diskussionen führten zur Formulierung einer gemeinsamen Stellungnahme. Dieses gemeinsame Positionspapier, das die wichtigsten Ideen, Forderungen und Vorschläge für Maßnahmen im Bereich der beruflichen Erstausbildung enthält, wird in den kommenden Wochen den politischen Parteien mit der ausdrücklichen Bitte übermittelt, zur Frage der Aufwertung des Handwerks Stellung zu nehmen.

Die Aufwertung der beruflichen Bildung erfordert eine Reform der Unterstufe der allgemeinbildenden Sekundarschulen

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme fordern SEW/OGBL und Amelux zum einen eine gründliche Bestandsaufnahme der Organisation der allgemeinbildenden Unterstufe. Zum anderen schlagen sie vor, durch eine Verlängerung der Unterstufe um ein Jahr den häufig getroffenen Fehlentscheidungen entgegenzuwirken, die junge Menschen demotivieren, sich für eine Berufsausbildung zu entscheiden. Dieses zusätzliche Jahr (4e) würde die Jugendlichen näher an die Berufsausbildung und die betriebliche Ausbildung heranführen, so dass sie eine fundiertere Entscheidung über ihren weiteren Bildungsweg treffen könnten.

Aufwertung der CCP- und DAP-Ausbildung

Im Anschluss an die 4. gemeinsame Sitzung schlagen SEW/OGBL und Amelux vor, die dreijährige Dauer der DAP-Ausbildungen und einen Teil der CCP-Ausbildungen beizubehalten. Die Auszubildenden würden also eine siebenjährige Sekundarschulzeit durchlaufen, wie ihre Kollegen im klassischen Sekundarschulwesen und im allgemeinbildenden Sekundarschulwesen. Dies würde den Übergang zwischen den verschiedenen Bildungsgängen erleichtern und die Bezeichnungen der Abschlüsse der beruflichen Bildung an die der anderen Systeme angleichen.

Es versteht sich jedoch von selbst, dass diese neue “Première professionnelle” (1DAP) nicht den Zugang zu einem Universitätsstudium ermöglichen würde, wie dies bei einer Première der klassischen oder allgemeinen Sekundarbildung der Fall ist. Allerdings würde diese “Première professionnelle” den Jugendlichen, die eine Ausbildung absolvieren, mehr Möglichkeiten bieten, indem sie die Aussicht auf einen leichteren Zugang zum Meisterbrief eröffnet.

SEW/OGBL und AMELUX bekräftigen in diesem Zusammenhang ihre Forderung, dass der Meisterbrief als Qualifikation des Niveaus 6 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens angesehen wird, wie dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist.

Wiedereingliederung der Technikerausbildung in den allgemeinen Sekundarunterricht

Für SEW/OGBL und Amelux hat sich gezeigt, dass die Technikerausbildung in der Praxis eher dem allgemeinen Sekundarunterricht als der Berufsausbildung ähnelt und sie schlagen daher vor, sie wieder in den allgemeinen Sekundarunterricht zu integrieren. Außerdem sollen die Inhalte der Technikermodule angepasst werden, um allen DT-Schülern die Möglichkeit zu geben, ein Hochschulstudium (BTS oder Fachhochschule) zu absolvieren, auch um die Technikerausbildung aufzuwerten.

Der OGBL, sein Syndikat Erziehung und Wissenschaft und die AMELUX werden ihre Zusammenarbeit fortsetzen, um die berufliche Grundausbildung und das Handwerk aufzuwerten.

Mitgeteilt von AMELUX und SEW/OGBL,
am 2. März 2023

Der OGBL fordert mehr Transparenz und einen klaren Rahmen für den Sozialdialog an den Europaschulen

Der OGBL kämpft sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene für die Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmer an den Europaschulen, deren Arbeitsbedingungen durch ein vom Obersten Rat der Europaschulen mit Sitz in Brüssel erlassenes Statut geregelt werden. Dieses Statut, das in einigen Punkten im Widerspruch zu den verschiedenen nationalen Gesetzgebungen steht, ist die Ursache für eine Reihe von Ungereimtheiten – auch in Luxemburg – insbesondere in Bezug auf die Lehrbeauftragten, die seit Jahren mit einer Reihe von Ungerechtigkeiten und inakzeptablen Ungleichheiten konfrontiert sind. In diesem Zusammenhang und um die Situation des gesamten Personals dieser Schulen zu verbessern, fordert der OGBL eine bessere Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsorganisationen und mehr Transparenz seitens des Obersten Rats sowie die Einhaltung und Anwendung des luxemburgischen Arbeitsrechts, einschließlich der Regeln, die den sozialen Dialog auf nationaler Ebene definieren.

In Luxemburg ist der OGBL vor Ort, um seine Mitglieder zu verteidigen und seine Delegierten bei ihrer täglichen Arbeit zu beraten. Der OGBL stellt fest, dass die Rechte und Interessen des Personals der Europäischen Schulen in Luxemburg oft in Frage gestellt werden, sei es bei der Arbeitszeitgestaltung, der Entlohnung oder auch bei den Rechten und Aufgaben der Personalvertretungen. So hat beispielsweise die Europäische Schule Bertrange/Mamer einseitig beschlossen, die Lehrbeauftragten nicht mehr in die Zählung des Personals für die Personalvertretung einzubeziehen, obwohl diese Arbeitnehmer dennoch einen luxemburgischen Arbeitsvertrag haben und ihre Steuern und Sozialabgaben in Luxemburg zahlen. Der OGBL hält diese Entscheidung für inakzeptabel, da sie die Personaldelegation direkt schwächt, indem sie die Anzahl der bei den nächsten Sozialwahlen zu wählenden Delegierten und die der Personaldelegation zur Verfügung stehenden Stundenkredite drastisch reduziert. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Beschwerde bei der Gewerbeinspektion (ITM) eingereicht. Darüber hinaus fordert der OGBL weiterhin die Anwendung des nationalen Rechts für das gesamte Personal mit luxemburgischem Arbeitsvertrag!

Der OGBL arbeitet mit den verschiedenen nationalen Gewerkschaften in Belgien, Spanien, Italien, den Niederlanden und Deutschland zusammen, wo die Europäischen Schulen angesiedelt sind. Er agiert auch im Rahmen des Europäischen Gewerkschaftskomitees für Bildung und Wissenschaft (CSEE/ETUCE), das ein wichtiges Organ für den Informationsaustausch und die Koordinierung von Aktionen zur Verbesserung des Sozialdialogs im Bildungswesen auf europäischer Ebene darstellt. Das CSEE/ETUCE ist ein Gewerkschaftsverband, der 125 Bildungsgewerkschaften umfasst und fast 11 Millionen Mitglieder aus allen europäischen Ländern vertritt. Dieser Gewerkschaftsverband koordiniert die Gewerkschaften, die das Lehrerpersonal der 13 bestehenden Europaschulen organisieren. Für den OGBL kann das reibungslose Funktionieren des Systems der Europaschulen nur durch eine transparente Aufteilung der finanziellen und personellen Ressourcen mit dem CSEE/ETUCE gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist der OGBL der Ansicht, dass die Teilnahme des CSEE/ETUCE als Beobachter im Obersten Rat der Europäischen Schulen eine effiziente Vertretung der Lehrkräfte der betroffenen Mitgliedstaaten gewährleisten und somit zu einer integrativeren Verwaltung der Ressourcen und des Personals dieser Schulen beitragen würde.

Mitgeteilt vom Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW) des OGBL,
den 1. Februar 2023

Gleichstellung in Bezug auf Promotionskriterien für Lehrkräfte nun vollständig erreicht!

Nachdem das SEW/OGBL bereits im Oktober 2022 erreicht hat, dass die Promotionskriterien für Lehrkräfte, die in Teilzeit arbeiten, oder Karriereunterbrechungen durch Elternzeit und/oder Mutterschutz hatten, zukünftig an die real geleistete Arbeitszeit angepasst werden, verzeichnet das SEW/OGBL einen erneuten Verhandlungserfolg: Die Promotionskriterien werden nun auch für bereits betroffene Lehrkräfte retroaktiv angepasst. Dies wurde dem SEW/OGBL während einer Unterredung am 13. Dezember 2022 von den Vertretern des Bildungsministeriums zugesagt.

Das Bildungsministerium ist aktuell dabei, die betroffenen Lehrkräfte zu informieren und sie per Dispens ins 14. Echelon zu heben, insofern sie die proratisierte Anzahl von Weiterbildungsstunden während der vergangenen Referenzperiode erreicht haben. Falls eine Lehrkraft also beispielsweise 50% arbeitet, so muss sie in der vergangenen Referenzperiode nur 50% der 48 vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden absolviert haben, um ins 14. Echelon zu kommen.

Für betroffene Lehrkräfte, die während der vergangenen Referenzperiode die an ihre reale Arbeitszeit angepasste (proratisierte) Anzahl von Weiterbildungsstunden nicht erreicht haben, gilt folgendes Prinzip: Sobald sie in der neuen Referenzperiode die fehlenden Weiterbildungsstunden absolviert haben, werden sie ins 14. Echelon zugelassen. Hat eine Lehrkraft, die 50% Teilzeit arbeitet, in der vergangenen Referenzperiode zum Beispiel nur 22 Weiterbildungsstunden anstelle der 24 vorgeschriebenen (50% von 48) absolviert, so wird sie ab dem Moment ins 14. Echelon zugelassen, in dem sie in der neuen Referenzperiode die fehlenden 2 Stunden Weiterbildung absolviert hat.

Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Das SEW/OGBL wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Eltern- oder Teilzeitarbeit sowie Mutterschutz Eltern- und Mutterschaftsurlaub nicht mehr mit einem Karriereknick einhergehen.

Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Das SEW/OGBL wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Teilzeitarbeit sowie Eltern- und Mutterschaftsurlaub nicht mehr mit einem Karriereknick einhergehen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW),
am 19. Dezember 2022

Future intégration du Max Planck Institute au sein de l’Université du Luxembourg — la mission scientifique sera poursuivie quoi qu’il arrive

Une délégation du département Enseignement supérieur et Recherche du SEW/OGBL, composée notamment de représentantes du personnel du Max Planck Institute (MPI) à Luxembourg, a rencontré d’urgence les représentants du ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche, le 12 décembre 2022, afin d’obtenir des clarifications quant aux incertitudes qui pèsent sur les activités futures de l’institut de recherche. En effet, alors que son intégration définitive au sein de l’Université du Luxembourg n’est prévue qu’à l’horizon 2026, l’actuel directeur, Burkhard Hess, a cependant informé le personnel qu’il envisage de démissionner de sa fonction, en vue de reprendre une chaire de professeur à l’Université de Vienne. Depuis cette annonce, les salariés se posent beaucoup de questions concernant leurs perspectives, sans avoir pu obtenir de réponse jusqu’à présent. Lors de l’entrevue entre le SEW/OGBL et les représentants du ministère, ces derniers se sont montrés rassurants quant au maintien des activités de recherche de l’établissement et la reprise du personnel par l’Université du Luxembourg.

Dans le cadre du transfert des activités du MPI vers l’Université, tel que le gouvernement l’a annoncé lors de la conférence de presse qui s’est tenue le 13 octobre 2022 dans le cadre de la rentrée académique, cette possible future démission soulève évidemment de nombreuses questions quant au calendrier prévisionnel du transfert des activités en question, sachant que ce transfert devait coïncider avec le départ en retraite des deux directeurs. Le SEW/OGBL s’est dit préoccupé quant au maintien de la substance du travail jusqu’à l’intégration définitive, craignant un démantèlement rampant des activités de l’institut. Les représentants du ministère ont toutefois tenu à dissiper toutes inquiétudes à cet égard lors de l’entrevue, en soulignant leur volonté de prévoir une transition des activités de l’institut de façon anticipée à l’horizon 2025, dans l’hypothèse où les responsables viendraient à quitter leur fonction avant la date prévue de leur départ en retraite.

Il a également été mis en évidence que c’est à présent l’Université qui aura la mission de maintenir les activités de recherche du MPI au Luxembourg à un niveau équivalent à celui d’aujourd’hui, ainsi que d’assurer un transfert des contrats de travail. Le personnel du MPI serait alors intégré dans la cartographie des fonctions et tomberait sous le champ d’application de l’Université du Luxembourg. La forme organisationnelle, sous laquelle l’actuel MPI intégrera l’Université n’est toutefois pas encore connue à l’heure actuelle. Par ailleurs, les représentants du ministère ont informé la délégation du SEW/OGBL de la nouvelle composition du conseil d’administration de l’institut, qui inclura désormais un représentant de l’Université qui sera nommée dans un délai rapproché.

Le SEW/OGBL ainsi que les représentantes du personnel du MPI tiennent à exprimer leur reconnaissance pour l’information claire et engageante reçue par les représentants du ministère. Concernant les prochaines discussions qui devront porter notamment sur l’avenir et l’intégration des salariés du Max Planck Institute au sein de l’Université du Luxembourg, le SEW/OGBL revendique l’implication des deux délégations du personnel respectives, afin de garantir la protection des intérêts de l’ensemble du personnel concerné.

Communiqué par le syndicat Education et Sciences (SEW) de l’OGBL,
le 14 décembre 2022

Überstunden in Grund- und Sekundarschulen

Während des vergangenen Schuljahres lag die durchschnittliche Anzahl von wöchentlichen Überstunden für das gesamte Lehrpersonal bei 2.200 Stunden in den Grundschulen und 10.218 Stunden in den Sekundarschulen. Dieser Zustand veranschaulicht den immensen Personalmangel, unter dem die Grund- und Sekundarschulen leiden.

Neben dem Fakt, dass Überstunden oft zu Stress und Überbelastung der Lehrkräfte führen, was die Qualität des Unterrichts sicherlich kaum positiv beeinflussen kann, stellt sich aber auch die Frage nach der Bezahlung der Überstunden. Im Lehrberuf werden diese weitaus schlechter bezahlt als im gesamten öffentlichen Dienst und sind zudem nicht pensionsfähig:

  • Überstunden werden mit einem Korrekturkoeffizienten von 36/52 bezahlt. Beamte erhalten zudem einen niedrigeren Punktwert für Überstunden (20,0746124 € anstelle von 21,2002547 €).
  • Im Fall einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als 3 Tagen, werden monatliche Überstunden überhaupt nicht ausbezahlt. Hält man sich vor Augen, dass das Risiko eines Burnouts mit durchschnittlich 10,218 Überstunden pro Woche in den Sekundarschulen erheblich steigt, so ist dies ein Hohn für betroffene Lehrkräfte.
  • Des Weiteren können Sekundarschullehrer in Vollzeit nur maximal 4,4 Überstunden pro Woche auf ihr Zeitsparkonto einzahlen – Grundschullehrer vom 2. bis 4. Zyklus in Vollzeit 4,6.  Diese Regelung geht absolut an der Arbeitsrealität vieler Lehrkräfte vorbei. Zur Erinnerung: Viele Lehrkräfte wollen keine Überstunden leisten, haben in den Sekundarschulen aber erst ab 5 Schulstunden pro Woche die Möglichkeit, diese abzulehnen. Zudem leisten viele Überstunden während des gesamten Schuljahres.
  • Was die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei den Rentenbeträgen betrifft (Gender Pension Gap), so belegt Luxemburg auf EU-Ebene den traurigen 1. Platz. Dies ist auch kaum verwunderlich, wenn unsere Gesetze z.B. vorschreiben, dass Überstunden – auch im Falle von Teilzeitarbeit – nicht in die Rente miteinfließen. Im Jahr 2020 lag der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Rente für Männer und Frauen bei rund 40%. Wenn wir uns dann noch vor Augen halten, dass vermehrt Frauen in Teilzeit gehen – vor allem wegen der Kinderbetreuung – und dann trotzdem schlecht bezahlte, nicht pensionsfähige Überstunden leisten müssen, so sollte uns klar werden, dass dieser Zustand den Gender Pension Gap nicht vermindern wird.

Daher fordern wir:

  • Die Abschaffung des Korrekturkoeffizienten von 36/52. Überstunden sollen zumindest so bezahlt werden wie normale Stunden.
  • Die Abschaffung des Korrekturkoeffizienten für Überstunden, der ab einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als 3 Tagen berechnet wird.
  • Eine Erhöhung der Obergrenze von 4,4 — beziehungsweise 4,6 wöchentlich einzahlbaren Überstunden auf das Zeitsparkonto (CET) auf 10 einzahlbare Überstunden pro Woche.
  • Um dem Lehrermangel entgegenzuwirken, brauchen wir zeitnah Maßnahmen, die dafür sorgen, dass der Lehrberuf wieder attraktiver wird. Dazu gehört auch mehr Mitspracherecht für Lehrkräfte in Bezug auf die Bildungspolitik.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW)
am 2. Dezember 2022

34 Tage Telearbeit für französische Grenzgänger

Ab dem 1. Januar 2023 können französische Grenzgänger 34 Tage pro Jahr außerhalb Luxemburgs arbeiten, ohne in Frankreich steuerpflichtig zu sein. Eine Maßnahme, die sowohl für Grenzgänger gilt, die im privaten Sektor arbeiten, als auch für solche, die im öffentlichen Sektor tätig sind.

Frankreich und Luxemburg haben sich nämlich Anfang November darauf geeinigt, die im bilateralen Steuerabkommen vorgesehene Schwelle von 29 auf 34 Tage zu erhöhen, um der Entwicklung der Telearbeit für Arbeitnehmer Rechnung zu tragen, die in einem der beiden Staaten wohnen und von einem Unternehmen mit Sitz im anderen Staat beschäftigt werden. Die innerhalb dieser 34-Tage-Grenze geleisteten Arbeitstage werden somit so behandelt und besteuert, als wären sie in dem Staat geleistet worden, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.

Diese Bestimmungen sollen vor allem den zahlreichen Grenzgängern zugutekommen, die täglich nach Luxemburg zur Arbeit pendeln. Sie können ab den im Jahr 2023 erzielten Einkünften angewendet werden, bis eine dauerhafte Lösung bis Ende 2024 gefunden ist, wenn man dem Ministerium glauben darf.

Der OGBL möchte insbesondere darauf aufmerksam machen, dass das jüngste Abkommen zwischen Luxemburg und Frankreich ebenfalls einen zweiten Fortschritt bringt, indem es eine Ausnahme von der Anwendung des Artikels 18 vorsieht, der alle vom Staat, den Gebietskörperschaften und den öffentlich-rechtlichen Anstalten bezogenen Einkünfte betrifft. Dieser Artikel sieht grundsätzlich vor, dass Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen, Beamte und Angestellte des Staates und der Gemeinden mit Wohnsitz in Frankreich ab dem ersten (Tele-)Arbeitstag in ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig sind – im Gegensatz also zu Arbeitnehmern im Privatsektor, für die eine Toleranzgrenze gilt.

Dieses Problem war bereits im November 2020 von der Abteilung Hochschulbildung und Forschung des SEW/OGBL bei einer Unterredung mit Beamten des luxemburgischen Finanzministeriums angesprochen worden. Das SEW/OGBL und die Personalvertreter der Universität Luxemburg und der öffentlichen Forschungszentren hatten seither vermehrt bei den luxemburgischen und französischen Behörden vorgesprochen, um auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen. Das SEW/OGBL begrüßt daher, dass sein Vorgehen dazu beigetragen haben, auf die Existenz dieser Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen, und dass die abgeänderte Konvention nunmehr die Anwendung der 34 Toleranztage auch für die Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors ermöglicht.

Der OGBL möchte schließlich daran erinnern, dass die gleiche Ungleichbehandlung auch auf deutscher Seite besteht. Er hofft, dass die Verhandlungen mit Deutschland schnell abgeschlossen werden, um neben der notwendigen Erhöhung der Anzahl der Tage auch die gleiche Gleichbehandlung vorzusehen. Mit 19 Toleranztagen weist Deutschland derzeit die ungünstigste Schwelle unter unseren drei Nachbarländern auf.

 

Communiqué par le syndicat Education et Sciences de l’OGBL (SEW/OGBL)
le 18 novembre 2022