Sozialplan für 69 Mitarbeiter unterschrieben

rtl_vignetteEnde August 2019 hatte der Verwaltungsrat der RTL-Gruppe angekündigt die Konzernzentrale (RTL Group s.a.) in Luxemburg von 112 Arbeitsplätzen auf deren 18 zu reduzieren. Der Abbau von 94 Arbeitsplätzen wurde mit Restrukturierungsmaßnahmen und Kosteneinsparungen begründet; dies in einem multinationalen Konzern, der für das erste Halbjahr 2019 einen Rekordgewinn von 443 Millionen Euro verkündet hatte.

12 Verhandlungsrunden führten schlussendlich zu einem positiven Resultat

Die Personalvertreter versuchten, zusammen mit dem Zentralsekretär des OGBL-Syndikats Medien, Druck und Kultur – FLTL, während 12, zum Teil schwierigen, Verhandlungsrunden die Anzahl der Entlassungen zu reduzieren und Begleitmaßnahmen sowie finanzielle Entschädigungen auszuhandeln.

Auch wenn das Verhandlungsresultat eines Sozialplans, in Anbetracht der schwierigen Situation der Betroffenen, nie als ein großer Erfolg angesehen werden kann, so konnten die Personalvertreter zusammen mit ihrem Syndikat unter anderem folgende positive Punkte aushandeln:

  • Reduzierung der Entlassungen von 94 auf 69 Mitarbeiter
  • Neben den gesetzlichen Entschädigungen im Falle von Entlassungen:
    • Pauschalbetrag zusätzlich zu allen Entschädigungen
    • Finanzielle Entschädigung für jedes Jahr an Betriebszugehörigkeit
    • Zusätzliche finanzielle Entschädigung abhängig vom Alter
  • Freistellung während der Kündigungsfrist
  • Zusätzliche finanzielle Entschädigungen für Mitarbeiter mit Kindern und für Alleinerziehende
  • Persönliches Budget für jeden Betroffenen für Training und Outplacement
  • Hilfsfond für Härtefälle, die schwer in die Arbeitswelt einzugliedern sind

Am 26. November 2019 fand eine Informationsversammlung für die Arbeitnehmer von RTL Group s.a. statt. Die Personalvertreter und das OGBL-Syndikat Medien, Druck und Kultur – FLTL stehen aber auch weiterhin allen vom Sozialplan Betroffenen zur Verfügung um ihre Fragen zu beantworten und sie gegebenenfalls zu beraten.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL
am 26. November 2019

RTL GROUP S.A.: Verhandlungen des Sozialplans gescheitert

Nach acht Verhandlungsrunden zwischen der Personaldelegation und dem OGBL einerseits und dem Management von RTL Group S.A. andererseits, hat die Arbeitgeberseite den Verhandlungstisch, vor Ablauf der gesetzlichen Frist verlassen und somit die Verhandlungen als gescheitert erklärt.

Die Vertreter des Personals forderten unter anderem Entschädigungen, die dem Rekordgewinn des ersten Halbjahres 2019, von immerhin 443 Millionen Euro, Rechnung tragen müssten. Entgegen der öffentlichen Behauptung, des CEO von RTL Group S.A., Thomas Rabe, sich großzügig gegenüber den entlassenen Mitarbeitern zu zeigen, lehnte das Management während den Verhandlungen jede Großzügigkeit ab und berief sich auf „marktübliche Praktiken“.

Fast schon höhnisch mutet dabei die im September 2019 gestartete Digitalisierungskampagne des Bertelsmann-Konzerns, Hauptaktionär der RTL Group S.A., an: Das Unternehmen wirbt dafür, die Digitalisierung als Chance wahrzunehmen, vergibt sogar kostenlose Stipendien, beginnt aber gleichzeitig damit, hoch qualifizierte Mitarbeiter im Rahmen der Digitalisierung des Unternehmens in die vom Staat zu finanzierende Arbeitslosigkeit zu entlassen.

Wird das Abkommen zwischen dem Luxemburger Staat, RTL Group S.A., CLT-UFA S.A. und Bertelsmann eingehalten?

In einem geheimen Abkommen, welches am 31. März 2017 unterzeichnet wurde, wird unter anderem die Verankerung der Konzernzentrale der RTL Gruppe in Luxemburg geregelt. Die Entscheidungsabteilungen befinden sich innerhalb der RTL Group S.A., bei der jetzt 94 Mitarbeiter (84%) von 112 abgebaut werden sollen. Somit bleibt nur noch eine leere Hülle als Konzernzentrale in Luxemburg: verschiedene Abteilungen werden mit nur einem Mitarbeiter besetzt sein, andere werden ganz aus Luxemburg verschwinden. Entspricht dies dem unterzeichneten Abkommen? Warum unterliegt dieses Abkommen der Geheimhaltung und ist nicht mal den Abgeordneten zugänglich?

Der OGBL hat in einem offiziellen Schreiben die Luxemburger Regierung und die anderen unterzeichnenden Parteien dazu aufgefordert, die unter Verschluss gehaltenen Klauseln des eben erwähnten Abkommens sofort öffentlich zu machen. Der geplante Entlassungsprozess muss sofort gestoppt werden, insofern dieser nicht vertragskonform ist.

Die Schlichtungsprozedur wird eingeleitet

Auch wenn die Vertragskonformität noch zu überprüfen bleibt, müssen gemäß dem luxemburgischen Arbeitsgesetz die Vertreter des Personals und das Management in den kommenden Tagen das Nationale Schlichtungsamt mit dem Streitfall befassen. Der OGBL wird keinen „schlechten“ Sozialplan unterzeichnen und fordert, dass das Management der RTL Group S.A., und insbesondere der Bertelsmann-Konzern, die mehrmals angekündigte Großzügigkeit endlich in Taten umsetzt.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL
am 30. Oktober 2019

(Magazin) Medienbereich… Arbeitsrecht zum Teil unbekannt?

Wer denkt, in Luxemburg wären alle Arbeitsverhältnisse
über das Arbeitsgesetz geregelt, liegt falsch. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Arbeits- und Lohnbedingungen, und dies zum Teil auch in Bereichen, die direkt oder indirekt mit Steuergeldern finanziert werden.

„Freelance“ im Medienbereich – Scheinselbstständige

Im Medienbereich wird oft auf sogenannte „Freelance“ zurückgegriffen. Dies ist auch vertretbar, wenn periodisch, durch viel Aktivität, Engpässe entstehen. Bei verschiedenen Mediengesellschaften ist es aber seit längerem Usus, dass die „Freelance“ für die normale, alltägliche Arbeit eingeplant werden. Im Klartext: einige Zeitungen, Radio- und Fernsehanstalten könnten ihr Alltagsgeschäft ohne diese Mitarbeiter nicht mehr erledigen. Der Grund hierfür ist klar: diese Mitarbeiter sind billig.

Prekäre Arbeitsbedingungen

Die Mediengesellschaften stufen diese „Freelance“ fälschlicherweise als Selbstständige ein und somit unterliegen ihre Arbeitsbedingungen nicht den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, welche für Arbeitsverträge gelten. Dies bedeutet, dass sie z.B. weder unter die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeitregelung (tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Ruhezeiten, Überstundenregelung, usw.) fallen, noch Anrecht auf Urlaub haben, noch bei den Sozialversicherungen (Gesundheits- und Pensionskasse) angemeldet werden.

Eine juristische Überprüfung des OGBL zeigt jedoch, dass die meisten Betroffenen in einem Arbeitsverhältnis stehen, durch welches sie sich dazu verpflichten, einer Gesellschaft, der sie sich unterordnen, ihre Arbeitskraft gegen eine Vergütung zur Verfügung zu stellen. Somit müssten sie unter die gesetzlichen arbeitsvertraglichen Bestimmungen fallen.

Die Unterordnung an die Gesellschaft besteht z.B. darin, dass:

  • Arbeitspläne erstellt werden nach denen die „Freelance“ im Betrieb anwesend sein müssen und dies unter der Hierarchie eines Vorgesetzten
  • die „Freelance“ freie Tage oder (unbezahlten) Urlaub beim Arbeitgeber anfragen müssen
  • von den „Freelance“ erwartet wird, dass sie sich ausschließlich an einen Arbeitgeber binden und keine Aufträge für andere Mediengesellschaften annehmen.

Prekäre Lohnbedingungen

Die Vergütung für die geleistete Arbeit lässt stark zu wünschen übrig. Hierzu ein Beispiel für den Bereich Radiosendungen.

Die Art des Beitrags wird vergütet (z.B. Nachrichtensendungen, Kultursendungen, Lifestylesendungen, Reportagen, …) ohne die reell geleisteten Arbeitsstunden zu berechnen (kein Stundenlohn). Unter einen „Beitragstarif“ fallen alle Vorbereitungsarbeiten, wie zum Beispiel Recherchen, Interviews, usw. als auch deren redaktionelle und technische Verarbeitung, sowie die Präsentation des Beitrags bei dessen Ausstrahlung.

Da die Bruttotarife nicht transparent sind und meist einer großen „Geheimhaltungsstufe“ unterliegen, können wir hier nur ungefähre Beispiele aufführen:

  • ein Bandbeitrag in der Nachrichtenredaktion, inklusive redaktionelle und technische Bearbeitung: +/- 65€
  • die gesamte Vorbereitung und Moderation einer regelmäßig eingeplanten Sendung: +/- 150€
  • Reportagen oder Dossiers, die viel an Recherchen und redaktioneller Arbeit verlangen und somit einen Arbeitsaufwand von mehreren Tagen erfordern: +/- 180€ – 240€.
    Ein „Freelance“ berechnete in diesem Zusammenhang seinen Stundenlohn und kam auf 7€ brutto.
  • berufliche Autofahrten oder Telefonate werden nicht zurückerstattet.

Im Durchschnitt beläuft sich ein monatliches Bruttogehalt dieser „Freelance“, je nach Anzahl der verschiedenartigen Sendungen, auf +/- 2000€. Zieht man hiervon die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ab, bliebt oft nur ein monatliches Nettogehalt von +/- 1000€ (ohne bezahlten Urlaub, ohne Anspruch auf Überstundenzuschlag, usw.) übrig. Ein junger „Freelance“ sagte: „Würde ich nicht bei meinen Eltern wohnen, könnte ich mit diesem Gehalt nicht leben.

Die gesetzlichen Bestimmungen einhalten

Der OGBL unterstützte verschiedene „Freelance“ und konnte erreichen, dass gesetzlich geregelte Arbeitsverträge abgeschlossen wurden, die die Mitarbeiter vor einem willkürlichen und prekären Arbeitsverhältnis schützen.

Allerdings sind noch bei Weitem nicht alle Situationen geregelt und deshalb wird sich das Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL des OGBL auch weiterhin für diese „falschen Selbstständigen“ einsetzen und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Publiziert im Oktober 2019

RTL Group s.a. : Nach einem Rekordumsatz für das erste Halbjahr 2019 beschließt der Verwaltungsrat 94 Arbeitsplätze in Luxemburg abzubauen

Was Ende August 2019 angekündigt wurde, hat der Verwaltungsrat der RTL-Gruppe in seiner Sitzung vom letzten Mittwoch beschlossen: die Konzernzentrale (RTL Group s.a.) in Luxemburg wird von 112 Arbeitsplätzen auf deren 18 reduziert. Somit werden 94 Arbeitsplätze der Konzernführung auf Kirchberg abgebaut, also ganze 84%! Grund: angekündigte Restrukturierungsmaßnahmen sollen zu Kosteneinsparungen beitragen… und das bei einem Rekordgewinn von mehr als 400 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2019.

Verstoß gegen bestehende Abkommen zwischen Regierung und der RTL-Gruppe?

In einem Abkommen, das am 31. März 2017 zwischen der luxemburgischen Regierung einerseits und RTL Group, CLT-UFA und Bertelsmann andererseits unterzeichnet wurde, wird unter anderem die Verankerung der Konzernzentrale in Luxemburg geregelt. Der Teil des Dokuments betreffend diese Verankerung wurde von den unterzeichnenden Parteien als geheim eingestuft und die Inhalte sind nicht einmal den Abgeordneten als Kontrollorgan zugänglich. Es ist aber bekannt, dass die Regierung Regeln festgelegt hat, die absichern, dass der Konzern seine Führungsstruktur nicht ins Ausland verlagert. Minister Bettel antwortete am 2. Oktober 2019 auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Mosar: „In diesem Abkommen ist als Bedingung unter anderem festgehalten, dass der Standort Luxemburg als Konzernzentrale erhalten bleibt.“ Es handelt sich hierbei also um eine der vertraglichen Verpflichtungen der RTL-Gruppe, damit der Luxemburger Staat bis 2023 jährlich bis zu 10 Millionen Euro an öffentlichen Geldern für das luxemburgische Fernsehprogramm von RTL zur Verfügung stellt.

Die Personaldelegation und die Gewerkschaften OGBL und LCGB fragen sich zu Recht, ob der Standort Luxemburg als Konzernzentrale noch abgesichert ist, wenn nur noch 18 von heute 112 Mitarbeitern bei RTL Group s.a. verbleiben sollten. Dies könnte bedeuten, dass verschiedene Abteilungen unbesetzt wären oder aus nur noch einem Mitarbeiter bestehen würden. Hat die Regierung 2017 ein Abkommen unterzeichnet in welchem auch eine leere Hülle (Briefkastenfirma) als Konzernzentrale in Luxemburg möglich wäre?

In Anbetracht der Einbindung des Luxemburger Staats und der finanziellen Bedeutung für die Steuerzahler, sowie in Anbetracht der äußerst hohen Zahl an betroffenen RTL-Mitarbeitern, fordern die Personaldelegierten und die Gewerkschaften die Parteien des Abkommens auf, umgehend die Geheimhaltung des Dokuments aufzuheben. Dies wird erlauben zu überprüfen, ob die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen und die 94 Entlassungen einen Verstoß gegen die vertraglichen Bestimmungen darstellen.

Sozialdialog – nein danke!

Nach mehreren Treffen mit der Konzernleitung, in welchen die Personaldelegierten eine ganze Reihe von Fragen aufwarfen, auf die sie zum Teil nur unvollständige oder unbefriedigende Antworten erhielten, verfassten sie eine schriftliche Stellungnahme, die unter anderem festhält, dass

  • das Management nicht genug unternimmt um Arbeitsplätze zu erhalten und sich fast ausschließlich auf einen Sozialplan konzentriert;
  • das Management, vor der Entscheidung einen Sozialplan zu verhandeln, kurzfristig alle Möglichkeiten ausschöpfen soll um Arbeitsplätze zu erhalten;
  • die Gefahr besteht, dass notwendige Schlüsselfunktionen nicht mehr abgesichert sind, insbesondere, da das Management weder einen strukturierten Plan noch ein Organigramm oder eine Beschreibung verschiedener Funktionen vorlegen kann.

Die Personaldelegation und die Gewerkschaften sind der Meinung, dass der Beratungsprozess für den Verwaltungsrat und das Management eine reine Formsache war und die Entscheidung für eine Restrukturierung schon vorher feststand. Versteht RTL Group s.a. diese Vorgehensweise als Sozialdialog?
Deshalb fordern sie den Verwaltungsrat und das Management auf, ihnen gemäß Luxemburger Arbeitsgesetz eine schriftliche Begründung zukommen zu lassen, in welcher mitgeteilt wird, welches die ganz konkreten Gründe waren, die dazu führten, dass die kritische Stellungnahme der Personaldelegation verworfen wurde.

Es kündigen sich schwierige Verhandlungen für einen Sozialplan an.

Über ihren Rechtsanwalt teilte die RTL Group s.a. der Personaldelegation und den Gewerkschaften OGBL und LCGB mit, dass die Verhandlungen für einen Sozialplan betreffend 94 Entlassungen in der Woche vom 14. Oktober 2019 beginnen sollen.

Auf Grund eines falschen Verständnisses von „Sozialdialog“ durch das Management stellen sich die Personaldelegierten und die Gewerkschaften auf schwierige und komplizierte Verhandlungen ein.

Die Personaldelegation, der OGBL und der LCGB fordern:

  • dass das Abkommen zwischen der luxemburgischen Regierung einerseits und RTL Group, CLT-UFA und Bertelsmann andererseits, integral veröffentlicht und überprüft wird und die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen sofort gestoppt werden falls sie nicht vertragskonform sind.
  • dass im Falle eines Sozialplans:
    • alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen um Entlassungen zu verhindern und den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsplätze in Luxemburg, z.B. in den Tochtergesellschaften, anzubieten;
    • für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsplatz in Köln „angeboten“ bekommen und diesen zum Beispiel aus privaten oder familiären Gründen nicht annehmen können, Arbeitsplätze in Luxemburg erhalten bleiben müssen;
    • sollte es, aus nachvollziehbaren Gründen, unmöglich sein, einige Arbeitsplätze zu erhalten, alle möglichen gesetzlichen und außerordentlichen Maßnahmen umgesetzt werden um den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Verbleib im oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL
am 7. Oktober 2019

RTL Group S.A., die Konzernführung von RTL, verabschiedet sich größtenteils aus Luxemburg

RTL GroupWas dem Personal und den Personaldelegierten am Dienstagnachmittag in einem Staffmeeting angekündigt wurde, bestätigte sich dann auch im Laufe des Abends durch eine Mitteilung auf der RTL-Intranet- und Internetseite: RTL Group s.a. möchte massiv Arbeitsplätze in Luxemburg abbauen.

Obwohl der offizielle Sitz des Konzerns weiterhin in Luxemburg bleibt, sollen hier von den rund 100 Arbeitsplätzen deren 50 abgebaut werden und weitere 35 nach Köln verlagert werden, was einen Abbau von 85% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RTL Group s.a. in Luxemburg bedeutet. Im Moment scheinen die rund 500 Arbeitsplätze der luxemburgischen Tochtergesellschaften (z.B. CLT-UFA, zuständig für die luxemburgischen Radio- und Fernsehprogramme und BCE, zuständig für technische und informatische Dienstleistungen) nicht von den Restrukturationsmaßnahmen betroffen zu sein. Allerdings sind noch nicht alle Analysen betreffend eventuelle weitere Maßnahmen abgeschlossen.

Ein Sozialplan ist unumgänglich
Nach luxemburgischem Arbeitsrecht muss die Konzernleitung die Prozedur zum Verhandeln eines Sozialplans in die Wege leiten. Als Vertreter des Personals werden hier neben der Personaldelegation der RTL Group s.a., auch die beiden Gewerkschaften OGBL und LCGB, als unterzeichnende Parteien des bestehenden Kollektivvertrags, an den Verhandlungen teilnehmen.

Der OGBL fordert, dass während diesen Verhandlungen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen um Entlassungen zu verhindern und den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsplätze in Luxemburg, z.B. in den Tochtergesellschaften, anzubieten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsplatz in Köln „angeboten“ bekommen und diesen zum Beispiel aus privaten oder familiären Gründen nicht annehmen können, müssen Arbeitsplätze in Luxemburg erhalten bleiben. Sollte es trotzdem, aus verständlichen Gründen, unmöglich sein, einige Arbeitsplätze zu erhalten, so müssen alle möglichen gesetzlichen und außerordentlichen Maßnahmen umgesetzt werden um den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Verbleib im oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Was bringt die Zukunft?
Viele der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen sich ernstlich Sorgen um ihre berufliche Zukunft. Aber auch das Personal der anderen luxemburgischen Tochtergesellschaften stellt sich viele Fragen: Was plant die Konzernleitung für die Zukunft? Es ist äußerst bedenklich wenn der Konzern, das erste Halbjahr 2019 mit einem Rekordumsatz abschließt und gleichzeitig eine große Anzahl von Entlassungen ankündigt und somit einen Sozialplan verhandeln muss. Welche Umstrukturierungen werden in den nächsten Monaten und Jahren geplant und umgesetzt werden, mit dem Ziel die Unkosten zu senken und die Gewinne somit abzusichern und wenn möglich zu vergrößern?

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL
am 28. August 2019

Signature d’un plan social: 10 salariés vont perdre leur emploi

Afin de pérenniser ses activités, la société Editpress Luxembourg s.a. a décidé de fermer Le Jeudi et de procéder à une mesure de restructuration concernant ses effectifs.

Les représentants du personnel de l’entreprise, assistés par le secrétaire central du syndicat Imprimeries, Médias et Culture – FLTL de l’OGBL, ont essayé au cours de cinq réunions de réduire le nombre de salariés concernés et de négocier des mesures d’accompagnement et des compensations financières.

Bien que le résultat de la négociation d’un plan social ne puisse jamais être considéré comme un succès compte tenu de la situation précaire du personnel licencié, les représentants du personnel et leur syndicat ont néanmoins réussi à obtenir, entre autres, les points suivants:

  • réduction du nombre de salariés concernés de 15 à 10
  • versement d’indemnités extra-légales
  • admission du personnel d’Editpress Luxembourg s.a. à la préretraite-ajustement
  • priorité de réembauchage, exemption fiscale et aide au réemploi

En date du 8 juillet 2019, le syndicat Imprimeries, Médias et Culture – FLTL de l’OGBL a organisé une réunion d’information pour les salariés relevant du plan social afin de leur donner des explications quant aux différentes mesures.

Communiqué par le syndicat Imprimeries, Médias et Culture – FLTL de l’OGBL
le 11 juillet 2019