Conflit dans les maisons de soins : Le syndicat Santé, Services sociaux et éducatifs passe à l’action

ogbl_manif_sante_juin_2016__270bUn an après le conflit social à la résidence pour personnes âgées «An de Wisen» (groupe Sodexo), les salariés des maisons de soins se voient aujourd’hui à nouveau confrontés à un refus de la part de leurs employeurs en ce qui concerne la rétribution correcte de leurs salaires. Les directions de certaines maisons de soins tentent pour se faire de profiter du passage de l’ancienne convention collective FHL à la nouvelle qui comprend précisément la revalorisation des carrières du secteur de la santé et du secteur socio-éducatif. Il s’agit en l’occurrence des maisons de soins suivantes:

  • An de Wisen – Sodexo, Bettembourg
  • Les parcs du 3e âge, Bertrange
  • Les hospices civils de la VDL, Hamm & Pfaffenthal
  • Les établissements du groupe Zitha Senior, Consdorf & Pétange & Luxembourg-ville
  • Servior, Dudelange, Esch-sur-Alzette, Beaufort, Wiltz

Comme annoncé lors de la conférence de presse du 7 novembre 2017, le syndicat Santé, Services sociaux et éducatifs de l’OGBL a décidé de passer à l’action. Avant de procéder à la mobilisation du secteur, le syndicat souhaite sensibiliser le grand public à ce sujet.

Le secteur des soins est en effet un secteur public et non-marchand, financé par des deniers publics et concernant l’ensemble de la population. Tout le monde connaît au moins une personne, un membre de sa famille, parent ou grand-parent, qui réside dans une maison de soins au Luxembourg.

L’ensemble de la population a intérêt à ce que les prises en charge dans ce secteur soient assurées par un personnel qualifié et motivé.

C’est pourquoi les représentants des salariés des maisons de soins organisent une action de distribution de tracts, avec l’appui du syndicat Santé, Services sociaux et éducatifs de l’OGBL, le:

Samedi, 18 novembre 2017

RDV à 10h sur la Place Guillaume II à Luxembourg-ville

L’OGBL est aujourd’hui, plus déterminé que jamais à ne pas accepter cette injustice et à se battre jusqu’au bout pour défendre les acquis sociaux des salariés en question. D’autres actions syndicales suivront dans les jours à venir.

Communiqué par le syndicat Santé, Services sociaux et éducatifs de l’OGBL
le 17 novembre 2017

Für die Aufrechterhaltung der FHL-Kollektivverträge in den Pflegeheimen

FHL_konflikt_7_11_2017Ein Jahr nach dem Sozialkonflikt im Altenheim „An de Wissen“ befindet sich das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen erneut in einer Sackgasse. Indem sie vom Übergang vom alten FHL-Kollektivvertrag zum neuen profitieren, versuchen die Direktionen von 8 Pflegeheimen erneut, mit allen Mitteln, die sozialen Errungenschaften ihrer Arbeitnehmer in Frage zu stellen.

Es handelt sich hier um Pflegeheime, die aus historischen Gründen, heute beide Kollektivverträge (FHL und SAS) anwenden. Für die Direktionen, die ihre Systeme vereinheitlichen wollen, sind die Arbeitnehmer, die nach dem FHL-Kollektivvertrag arbeiten, seit langem ein Dorn im Auge. Deshalb zögern sie heute nicht, nicht nur die neuen Vorkehrungen des Kollektivvertrags abzulehnen, sondern ebenfalls die Vorteile anzugreifen, die die Arbeitnehmer in der Vergangenheit errungen haben.

Trotz der vergangenen Aktionen des OGBL-Syndikats Gesundheit und Sozialwesen und ihrer erzielten Ergebnisse, die ihnen recht gaben, haben die betroffenen Direktionen den Dialog abgebrochen und wollen weiterhin die sozialen Errungenschaften der Arbeitnehmer angreifen!

So hat das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen als ersten Schritt einen Brief an die Direktionen geschickt, um sie aufzufordern, nach den neuen Karrieren zu bezahlen. Leider muss der OGBL heute, wegen Kooperationsmangel seitens der Direktionen, auf andere Mittel zurückgreifen, um gegen einen solchen Affront dem Personal gegenüber anzukämpfen.

Am Dienstag, dem 7. November, wurde eine Pressekonferenz organisiert, um die Öffentlichkeit zu diesen Ungerechtigkeiten zu sensibilisieren, und um diesem Katz- und Mausspiel ein Ende zu setzen. Denn auch wenn die Direktionen klar versuchen die Arbeitnehmer zu entmutigen, indem sie ständig in Frage stellen, was ihnen eigentlich zusteht, sind Letztere dazu bereit alles zu geben, um ihre Rechte zu verteidigen.

Das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen sowie das gesamte betroffene Personal sind heute entschlossener denn je zu beweisen, dass Einheit die stark macht, und diese Ungerechtigkeit nicht zu akzeptieren, indem sie bis zum Schluss zu kämpfen, um die sozialen Errungenschaften der betroffenen Arbeitnehmer zu verteidigen.

„Reclassement“ und Frührente für Schichtarbeit nicht an das Gesundheits- und Sozialwesen angepasst

ORG_DSC04522Auf Anfrage des OGBL-Syndikats Gesundheit und Sozialwesen, fand kürzlich eine Unterredung mit Arbeitsminister Nicolas Schmit statt. Im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung der geplanten Gesetzesreform aller Frührentenregelungen, trafen sich die Vertreter des Syndikats, um ihre Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Beschäftigten des Gesundheit- und Sozialwesen auszudrücken.

In der Tat sind gerade in diesen Bereichen viele Arbeitnehmer körperlich und psychisch schwierigen Arbeitsbedingungen, ebenso wie sehr flexibel gestalteten Arbeitszeitmodellen ausgesetzt. Nicht wenige, die jahrelang regelmäßig Bereitschaftsdienst und Schichtarbeit im Luxemburger Krankenhauswesen geleistet haben, greifen auf die Frührente zurück.

Vor allem die vorgeschlagene Regelung von einem Anteil von 20% Nachtarbeit an der monatlichen Arbeitszeit sind dem OGBL ein Dorn im Auge. Bei einer monatlich durchschnittlichen Stundenzahl wären 4 bis 5 Nächte pro Monat gefordert. Dies kann bei entsprechend strenger Auslegung ein Ausschluss für fast alle Beschäftigten von den Normalstationen sein, die nicht regelmäßig, d.h. Monat für Monat, während 20 Jahren das 20%-Mindestsoll an Nachtarbeit leisten. Außerdem stellt sich das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL die exakte Nachweisbarkeit der geleisteten Schicht- und Nachtarbeit über 20 Jahre als sehr schwierig vor.

Der Arbeitsminister zeigte Verständnis für die Konsequenzen dieser Regelung insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen. Allerdings lehnte er eine Aufbesserung des Gesetzesvorhabens mit der Begründung von dessen prozeduraler Fortgeschrittenheit ab. Andererseits verpflichtete sich Minister Schmit dazu, eine pragmatische Lösung zu der 20%-Regelung in der direkten Behandlung der Anfragen auf die Frührente zu finden.

Zum Thema der „Préretraite solidarité“, der solidarischen Frührente, die mit der in diesem Punkt fragwürdigen Reform abgeschafft werden soll, präzisierte der Arbeitsminister, dass diese bis zum Ende der Dauer des neuen Kollektivvertrages bestehen bleibt. Somit können Anfragen, die bis zum Ende der Frist der beiden Kollektivverträge FHL und SAS eingereicht werden, behandelt und gegebenenfalls gewährleistet werden.

Nicht zuletzt machten die Vertreter des OGBL den Arbeitsminister auf eine klare Diskriminierung aufmerksam, von der Personen, die sich gesundheitlich bedingt im „Reclassement“ befinden, betroffen sind. Einerseits werden durch die Abschlüsse der neuen Kollektivverträge FHL und SAS, viele Ungleichheiten zwischen verschiedenen Berufsgruppen in der Auslegung der Löhne behoben, andererseits ist es für Personen, die sich im „Reclassement“ befinden nicht möglich von diesen Lohnaufwertungen zu profitieren. Somit wird diese Ungerechtigkeit für die betroffenen Arbeitnehmer nicht nur bestehen bleiben, sondern sich noch verschlimmern.

Minister Schmit zeigte Verständnis für dieses Anliegen und sicherte dem OGBL zu, sich dafür einzusetzen, dass diese Diskrimination so schnell wie möglich behoben wird.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 6. November 2017

Der OGBL gewinnt die Sozialwahlen und erreicht die Mehrheit!

Verbandskescht_logoDas OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen hat kürzlich die Sozialwahlen gewonnen die bei der Verbandskëscht abgehalten wurden. Mit drei von vier effektiven Mandaten und zwei von vier Ersatzmandaten ist der OGBL mehr als zufrieden über die Resultate seiner Kandidatinnen. In diesem Zusammenhang möchte der OGBL Stephanie Rodrigues (effektiv), Tania Pereira (effektiv), Véronique Becker (effektiv), Elisabeth Carillo (Ersatz) und Tina Rama (Ersatz) zu ihrem Erfolg gratulieren.

Nach einer bewegten Kampagne sind die OGBL-Kandidatinnen jetzt bestens bereit, ihre neuen Aufgaben zu erfüllen und sich voll für die Interessen ihrer ArbeitskollegInnen einzusetzen. Diese Delegierten, die auf den beiden Standorten von Verbandskëscht unterschiedliche Funktionen erfüllen, werden natürlich von der Unterstützung der größten Luxemburger Gewerkschaft profitieren, die die große Mehrheit behält (mit 83% der Delegierten im Sektor) und federführend bei den Verhandlungen im Gesundheits- und Sozialwesen ist.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 26. Oktober 2017

 

Der OGBL macht sich Sorgen wegen der Übernahme des SIPO durch die Elisabeth-Gruppe

petit enfantDas OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen will seine Sorgen über das Projekt der Übernahme der SIPO- (pädagogische und therapeutische Betreuung des Kleinkindes und seiner Familie) Vereinigung durch ANNE asbl, Mitglied der Elisabeth-Gruppe, zum Ausdruck bringen. Der OGBL ist besonders besorgt über die Auswirkungen, die diese Übernahme auf das Konzept der SIPO an sich und auf ihr Zielpublikum haben könnte.

Die SIPO ist eine 1981 gegründete Vereinigung ohne Gewinnzweck, die vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend anerkannt ist. Im Jahr 2016 hat sie 416 Kindern und deren Familien ihre Dienstleistungen angeboten. Dies entsprach 8.496 Einzeldienstleistungen im ganzen Land.

Eine der Besonderheiten der SIPO ist, dass ihre Arbeitnehmer täglich im direkten Kontakt mit den Kindern sind und von Beginn an bei der Konzeptausarbeitung der Vereinigung dabei waren. So konnten die Fachkräfte ihre Erfahrung für die qualitative und berufliche Entwicklung der Vereinigung zur Verfügung stellen. Dies wurde insbesondere dadurch möglich, dass die Struktur klein ist, und dass sie sich an eine kleine Zielgruppe wendet, sodass sie alle Eigenschaften vorweist, um eine perfekt angepasste Betreuung zu garantieren.

Die SIPO bietet heute interdisziplinäre Betreuung und Frühhilfedienstleistungen von hoher Qualität für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Es gilt besonders zu unterstreichen, dass für Kinder zwischen 4 und 6 Jahren in Luxemburg keine andere Struktur diese Dienstleistungen anbietet. Die SIPO bietet den Kindern und ihren Eltern pädagogische, psychologische und therapeutische Betreuung im ganzen Land. Ihre Aktivitäten sind mobil, bei den Familien zu Hause oder ambulant, in ihren eigenen Räumlichkeiten in Mamer. Als interdisziplinäres und ganzheitliches System beinhaltet die frühzeitige Intervention die Entwicklungsdiagnose, die Unterstützung, die Therapie und die Beratung.

Die während der 36 vergangenen Jahre gesammelte Erfahrung und die Besonderheit dieser Struktur, die an ein so verletzliches Zielpublikum angepasst ist, macht aus der SIPO eine Qualitätsreferenz und –garantie auf nationaler Ebene.

Die Struktur und das was sie darstellt sind mittlerweile durch die Übernahme von ANNE asbl. gefährdet. In der Tat besteht durch diese Übernahme nicht nur das Risiko gravierender Auswirkungen auf das von der SIPO eingeführte Konzept, sondern auch auf ihr besonderes Zielpublikum.

Der OGBL unterstreicht, dass das Personal sich immer offen und bereit zum Dialog gezeigt hat. Leider wurde dieses vollständig ignoriert bei den Verhandlungen und der Ausarbeitung der Übernahmevereinbarung. Weder die Arbeitnehmer der SIPO, noch die Familien der betroffenen Kinder wissen heute genau, was auf die Struktur zukommt. Eine Informationsversammlung, die ursprünglich für vergangenen September geplant war, hat nie stattgefunden.

Die Arbeitnehmer laufen demnach die Gefahr vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden und sich mit einer Führungslinie abfinden zu müssen, die überhaupt nicht ihrer Ansichtsweise entspricht. Was die Familien betrifft, die ihre Kinder Fachleuten anvertraut haben, die nach dem Konzept einer renommierten Vereinigung arbeiten, laufen sie die Gefahr die Qualitätsgarantie der Dienstleistungen, von denen sie bisher profitierten, verschwinden zu sehen.

Der SIPO-Verwaltungsrat bleibt weiterhin unklar bezüglich der Änderungen die für das innere Reglement vorgesehen sind. Nur ein Punkt, der nicht im Zusammenhang steht mit der von der SIPO ausgearbeiteten Herangehensweise, dürfte derzeit übernommen werden. Die Punkte, die sich auf die therapeutische Arbeit beziehen und sie beschreiben, die also direkt mit der Betreuung der Kinder zu tun hat, sind beiseitegelassen worden. Die Arbeitnehmer befürchten demnach, dass tiefgreifende Reformen, die zurzeit noch verborgen werden, vorgesehen sind.

Das SIPO-Personal ist nicht gegen eine qualitative und berufliche Weiterentwicklung der Vereinigung, doch muss diese im Interesse der Erstbetroffenen geschehen, nämlich der Kinder und ihrer Familien. Jegliche Entwicklung müsste also im Einklang bleiben mit dem pädagogischen Konzept, das zurzeit vorhanden ist.

Der OGBL unterstützt die SIPO-Arbeitnehmer in ihrer gesamten Vorgehensweise und hat vor demnächst ein Treffen mit dem Minister für Erziehung und Berufsausbildung zu beantragen, um die Situation klarzustellen, nicht nur für die Fachkräfte sondern besonders für die betroffenen Kinder.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 22. Oktober 2017

Vom Abkommen bis zur Umsetzung…

Nachdem angekündigt wurde, dass die neuen FHL- und SAS-Kollektivverträge unterzeichnet wurden, stellen sich zahlreiche Fragen, bevor man zum Alltag übergehen kann. Es ist unsere Pflicht als 1. Gewerkschaft in diesem Sektor und als Wortführer bei den Verhandlungen im Rahmen der neuen Kollektivverträge im Gesundheits- und Sozialwesen, einen fairen Übergang der früheren in die neuen Karrieren abzusichern. Es ist nicht verwunderlich, dass nicht nur zahlreiche Arbeitnehmer sich Sorgen machen und um Unterstützung bitten, sondern dass auch zahlreiche Ungerechtigkeiten im Laufe dieser ganzen Prozedur aufgedeckt werden. Zahlreiche Arbeitnehmer wurden in niedrigere Karrieren eingestuft, im Vergleich zu ihrer Qualifizierung, die weder ihrer Funktion noch ihrem Diplom entsprechen in einem Sektor, der sich frei von jeglicher sozialen Ungerechtigkeit wähnt. Die Übergangsphase zwischen den beiden Kollektivverträgen ist auch eine Phase der Aufdeckung von Ungerechtigkeiten.

Es ist demnach wichtig, dass der OGBL darauf achtet, dass die Arbeitnehmer korrekt informiert werden, und dass sie die Möglichkeit haben, präzise Antworten bezüglich ihres Einzelfalls zu bekommen. Nach zahlreichen Beratungen per Mail und per Telefon, haben wir also beschlossen vor Ort einen Tag Bereitschaftsdienst zu organisieren, um den Betroffenen die Gelegenheit zu bieten, vorbeizukommen und von der Verfügbarkeit der Experten zu profitieren, die selbst vorher an den Verhandlungen für die beiden Kollektivverträge teilgenommen haben. Dieser Beratungstag vor Ort wird am 18. Oktober 2017 von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr in der „Maison du peuple“ in Esch/Alzette stattfinden.

Zur Erinnerung:
Die wesentlichen Punkte der neuen Kollektivverträge:

CCT FHL

  • Erhöhung des Punktwertes um 2,2% ab dem 01.01.2017
  • Zukünftige Erhöhung des Punktwertes um 1,5% ab dem 1. Januar 2018, sobald der Lohnabschluss im Öffentlichen Dienst in Kraft treten wird
  • Auszahlung einer einmaligen Prämie im November 2017, die sich wie folgt zusammensetzt:
    • Eine Prämie von 0,9% auf dem Jahreseinkommen von 2014
    • Eine Prämie von 1% auf dem Jahreseinkommen von 2016
    • Eine Prämie von 2,2% auf dem Jahreseinkommen vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2016
  • NICHT DIE GERINGSTE Verschlechterung der Arbeitszeitorganisation
  • Übertragung der Rechte des gemischten Ausschusses an die Personalvertretungen

CCT SAS

  • Erhöhung des Punktwertes um 1,5% ab dem 01.10.2017
  • Zukünftige Erhöhung des Punktwertes um 1,5% ab dem 1. Januar 2018, sobald der Lohnabschluss im Öffentlichen Dienst in Kraft treten wird
  • Eine gewisse Anzahl von Qualitätsverbesserungen im Kollektivvertrag:
    • Fortbildungsurlaub erweitert von 8 auf 24 Stunden pro Jahr
    • Erhöhung der Zahl der Urlaubstage von 29 auf 33 Tage
    • Auszahlung einer Zulage von 50% für Überstunden an jeden Arbeitnehmer
  • Andere Änderungen im SAS-Kollektivvertrag:
    • Abschaffung der Pauschalvergütung und Einbindung dieser in die Lohntabelle
    • Neue Reglementierung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerkreditkonten
    • Befreiung auf Anfrage des Bereitschaftsdienstes ab dem 50. Lebensjahr

Die Sozialwahlen kündigen sich früh an

Obwohl die Sozialwahlen auf das 1. Trimester 2019 verlegt wurden, kündigen sie sich in der Institution „Verbandskëscht“ früh an. Die Arbeitnehmer sind hier am 18. Oktober 2017 zur Wahl aufgerufen, um ihre 1. Personalvertretung zu bestimmen. Der OGBL wird durch ein dynamisches Team vertreten sein, aus verschiedenen Altersklassen und in Vertretung der beiden Standorte der Institution. Unsere Kandidatinnen profitieren von der Unterstützung einer starken Gewerkschaft von 72.000 Mitgliedern, die in der Arbeitnehmerkammer (CSL) 38 von 60 Sitzen besetzt und die eine Mehrheit von 82% der Delegierten im Gesundheits- und Sozialwesen hat. Darüber hinaus ist der OGBL in zahlreichen Kommissionen vertreten, was ihnen ein zusätzliches Gewicht in den verschiedenen Verhandlungen verleiht.

Auf Anfrage unserer Wahlkandidatinnen, wird eine außerordentliche Informationsveranstaltung, angepasst an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer von „Verbandskëscht“, am 17. Oktober 2017 um 18.30 Uhr im OGBL-Gebäude, rue du Fort Neipperg, organisiert.

Außerdem setzen sich die OGBL-Kandidatinnen für eine Verbesserung der Arbeitspläne ein, für eine bessere Reglementierung bezüglich der Pausen und der Vorbereitung der Medikamente sowie für eine wahre Unterstützung der Arbeitnehmer bei Unstimmigkeiten mit der Direktion.