Erste Sitzung auf dem Schlichtungsamt: Ohne Resultat!

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Am 30. März 2017 fand die erste Sitzung auf dem nationalen Schlichtungsamt zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden des SAS Sektors statt. In der Sitzung hat der OGBL noch einmal auf die Unzufriedenheit der Beschäftigten hingewiesen und darauf bestanden, dass die geschuldete Aufwertung der Laufbahnen nun endlich auch im SAS-Kollektivvertrag umgesetzt werden muss!

Von Seiten der Arbeitgeber hat ihr Stellvertreter:
•    über die Austeritätspolitik der Regierung lamentiert
•    gemeint die SAS Gehälter seien schon sehr hoch, mit die höchsten des Landes
•    behauptet eine partielle Aufwertung der Laufbahnen würde ausreichen
•    weiterhin auf ihrer Stellung  beharrt trotz der generellen Mobilisierung der Beschäftigten
Ihr Vorschlag die Aufwertung der Laufbahnen auf ein 5 Jahresvolumen zu begrenzen und alle 5 Jahre wieder neu zu verhandeln, ist inakzeptabel und eine Provokation für alle Beschäftigten!
Der OGBL lässt sich nicht auf dieses politische Spiel ein. Nach stundenlanger Sitzung auf dem nationalen Schlichtungsamt konnte kein gemeinsamer Lösungsansatz gefunden werden.
Die gesetzliche Frist von 16 Wochen läuft also nun an. Nach Ablauf der 16 Wochen kann der OGBL das Scheitern der Schlichtung beantragen und hat somit das Streikrecht. So wie die Dinge im Moment liegen, läuft es ganz darauf hinaus.

FHL Kollektivvertrag

ogbl_manif_sante_juin_2016_vignetteDie Gespräche mit dem Arbeitgeberverband FHL liefen konstruktiver als im SAS Bereich. Die Verhandlungen um ein neues aufgewertetes Gehältermodell sind in den letzten Monaten forgeschritten. Doch am 29. März hat nochmals eine Verhandlungssitzung zwischen der FHL und den Syndikaten stattgefunden, in der die Positionen wieder auseinanderlaufen.

Tatsächlich hatten wurde in den letzten drei Jahren in der paritätischen Kommission eine prinzipielle Einigung gefunden um das gesamte finanzielle Volumen zu berechnen. Aktuell kündigt die FHL an, bereits gefundene Einigungen wieder zu hinterfragen. Wir bedauern sehr, dass seitens der FHL nochmals Schritte nach hinten gemacht werden, indem getroffene Einigungen in Frage gestellt werden und fordern die FHL auf mit uns zusammen an einer schnellen und konstruktiven Lösung zu arbeiten.

In beiden Kollektivverträgen, SAS und FHL, haben wir keine Zeit mehr zu verlieren.
Die Mobilisierungskampagne für die Laufbahnen geht weiter! Weitere gewerkschaftliche Aktionen sind geplant.

Die richtigen Lehren aus dem verhinderten Streik ziehen

manif_Sante_18_11_16Wäre es in dieser Woche im Pflegeheim “An de Wisen” in Bettemburg zur Arbeitsniederlegung gekommen, wäre dies, unabhängig vom Ausgang des Streiks, eine Zäsur im luxemburgischen Gesundheitswesen gewesen.

Die Arbeit zu verweigern und in den Arbeitskampf zu treten ist für Krankenpfleger, Krankenpflegehelfer und Erzieher eine enorme Überwindung und eine hohe psychische Belastung. Ein Streik im Gesundheitswesen ist die Verweigerung dessen, was für jeden einzelnen von ihnen beruflich das Allerwichtigste ist, nämlich das Wohl der Menschen, die sie pflegen und betreuen. Ihr berufliches Bewusstsein und Gewissen werden dabei auf das Höchste herausgefordert. Denn bei jedem von ihnen gibt es einen moralischen und ethischen Widerstand gegen das Niederlegen der Arbeit. Wenn sie trotz alledem von ihrem gesetzlichen Streikrecht Gebrauch machen, dann ist es der Ausdruck dafür, dass ihre legitimen Arbeitsinteressen in höchstem Maße angegriffen sind und dass ihnen absolut keine andere Handlungsmöglichkeit mehr zur Verfügung steht.

Im allerletzten Moment wurde der Streik verhindert. Der Minister für Soziale Sicherheit hat mit Unterstützung der gesamten Regierung politische Verantwortung übernommen, um das Schlimmste abzuwenden. An der absoluten Notwendigkeit dieses Handelns kann und darf nicht gezweifelt werden. Beim Arbeitskonflikt im Bettemburger Pflegeheim ging es nämlich um die prinzipielle Frage, was wichtiger für das luxemburgische Gesundheitswesen ist: die Dividenden der Aktionäre des multinationalen Konzerns SODEXO oder die Wahrung der Arbeits- und Lohnbedingungen des Personals?

Dieser Konflikt hat auf sehr eindrucksvolle Weise veranschaulicht, zu was die SODEXO SA bereit ist, wenn es um ihre Gewinnmargen geht. Monatelang versuchte der Direktor mit rücksichtslosem erpresserischen Druck und Angstmacherei das Personal in die Knie und zur freiwilligen Aufgabe ihrer Arbeits- und Lohninteressen zu zwingen. Er scheiterte an der eindrucksvollen und imponierenden Standhaftigkeit des Personals und seines Betriebsrats.

Um den gewerkschaftlichen Widerstand doch noch zu brechen, torpedierte er zu allem Überfluss dann noch den Verlauf und die offizielle gesetzliche Prozedur des vom OGBL eingeleiteten Schlichtungsverfahrens, in dem er Hals über Kopf die Entlassungsprozedur gegen 66 Personalmitglieder einleitete. Ein skandalöses Vorgehen, das in der langen Geschichte des Nationalen Schlichtungsamtes seinesgleichen sucht und das die ständigen Mitglieder des Schlichtungsamtes dazu bewog, unverzüglich der Anfrage des OGBL für das offizielle Scheitern der Schlichtung stattzugeben und damit den Weg für den Streik freizugeben.

Die Intervention des Ministers für Soziale Sicherheit war sehr wichtig.. Doch das was im Bettemburger Pflegeheim passiert ist kann nicht einfach ad acta gelegt werden. Das Vorgehen der SODEXO und der Direktion haben nichts mehr mit einer verantwortungsvollen Haltung gegenüber den Interessen des Gesundheitswesens zu tun. Weder im Sinn des Auftrags gegenüber den zu betreuenden und zu pflegenden Menschen, noch gegenüber dem Personal, das beruflich im Gesundheitswesen arbeitstätig ist.

Dies ist umso verwerflicher, wenn man weiß, dass der multinationale Konzern SODEXO seit den 90er Jahren satte kommerzielle Gewinne mit den Geldern der Öffentlichkeit, der Sozialversicherung und der privaten Beiträge der pflegebedürftigen Bewohner des Pflegeheims macht. Dies gilt übrigens auch für andere Pflegeeinrichtungen der SODEXO oder anderer privatkommerzieller Anbieter im Gesundheitswesen.

Luxemburg braucht nachweisbar keinen privaten Kommerz in seinem Gesundheits- und Sozialwesen. Die allermeisten Betriebe des luxemburgischen Gesundheit- und Sozialwesens funktionieren nicht auf einer privatkommerziellen Basis und ihre Leistungsqualität war bislang unbestritten. Aber es gibt seit längerem Sand im Getriebe. Der in Bettemburg abgewendete Streik widerspiegelt Entwicklungen im luxemburgischen Gesundheits- und Sozialwesen, die eher auf eine weitere Verschärfung als auf eine Minderung der Konfliktpotentiale hindeuten.

Die Luxemburger Regierung ist gefordert. Sie muss das öffentliche bzw. nichtprofitorientierte Gesundheit- und Sozialwesen stärken und nachhaltig absichern. Politische und gesetzliche Kurskorrekturen sind notwendig.

Zum einen müssen die Spielräume für die Profitwirtschaft zurück geschraubt werden, die sich aufgrund politischer Entscheidungen vergangener Jahre eher geöffnet als verengt haben.

Zum anderen müssen Kurskorrekturen bei den gesetzlichen Finanzierungssystemen der Betriebe sowohl im Gesundheits- als auch im Sozialbereich vorgenommen werden.

Seit Jahren warnt der OGBL u.a. vor der Finanzierung mittels sogenannter Pauschaltarife die den mitunter stark unterschiedlichen Kostensituationen der einzelnen Betriebe ungenügend Rechnung tragen. Die Konsequenz hiervon sind negative Entwicklungen, die mittlerweile ebenfalls in nichtgewinnorientierten Betrieben leider zunehmen.

Die aktuelle Diskussion über die Reform der Pflegeversicherung muss sich endlich diesen Problemen widmen. Noch reicht die Zeit dazu.

Für den OGBL gilt: Steuergelder, Versicherungsgelder oder privatindividuelle Beiträge müssen der Pflege- und Betreuungsqualität, guten beruflichen Qualifikationen, guter Arbeit und guten Arbeitsbedingungen für das gesamte Personal dienen. Das eine ist nicht von dem anderen zu trennen.

André Roeltgen, Präsident des OGBL,
am 23. Februar 2017

Abkommen zwischen Regierung, Direktion und Personalvertretung des Pflegeheims „An de Wisen“ und dem OGBL

piquets_an_de_wisen_vignetteDer Sozialminister, Romain Schneider, hat sich am Freitag, dem 17. Februar 2017, mit der Direktion und der Personalvertretung des Pflegeheims „An de Wisen“ sowie mit dem „Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg“ OGBL getroffen, um eine Lösung hinsichtlich der Beschäftigungserhaltung und des sozialen Friedens zu finden.

Bei diesem Treffen kam es zu einem Abkommen, das darin besteht, auf eine Prozedur zurückzugreifen, die in der Konvention zwischen dem Staat – Besitzer des Gebäudes „An de Wisen“ – und Sodexo résidences services a.s.b.l. vorgesehen ist. Die betroffenen Parteien werden sich so schnell wie möglich treffen, um die Abkommen bezüglich der neuen Elemente zu analysieren, und so zu ermöglichen, dass die finanzielle Situation des Pflegeheims dauerhaft garantiert ist.

In diesem Zusammenhang verzichtet Sodexo résidences services a.s.b.l. auf den vorgesehenen Sozialplan. Die Arbeitsbedingungen, der vom Sozialplan betroffenen Mitarbeiter werden nicht geändert werden. Was dagegen die Mitarbeiter betrifft, die damit einverstanden waren, ihre Arbeitsbedingungen ab dem 1. Januar 2017 umzuändern, so werden letztere wieder hergestellt, wie sie 2016 waren. Diese Wiederherstellung müsste vor Ende Mai 2017 erfolgen.

Ebenfalls in diesem Zusammenhang verzichtet der OGBL auf den Streik, der ab dem 21. Februar 2017 vorgesehen war und auf sämtliche gewerkschaftlichen Aktionen, die damit verbunden sind.

Mitgeteilt vom Sozialministerium, vom OGBL und von Sodexo résidences services a.s.b.l
am 17. Februar 2017

Ist der Streik noch zu verhindern?

sodex_bettembourg_vignetteSeit Februar 2015, ist das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen mit der Direktion von „Sodexo Résidences Services asbl“ in einen Streitfall verwickelt. Diese hört nicht damit auf, die sozialen Errungenschaften anzugreifen, die für das Personal das in dem Pflegeheim „An de Wisen“ beschäftigt ist, ausgehandelt wurden.

Ein vergrößerter Druck wird von Seiten der Direktion auf das Personal ausgeübt, unter dem Vorwand, dass der Sektor sparpolitischen Maßnahmen unterworfen ist. Im Monat Oktober 2016, kündigt die Direktion von „Sodexo Résidences Services asbl“ ein weiteres Mal an, den Arbeitnehmern die Vorteile, die ihnen durch den FHL-Kollektivvertrag zustehen, wegzunehmen, und das wegen der scheinbar zu hohen Löhne! Nach Aussagen der Direktion würde die Einrichtung 2020 Konkurs anmelden.

Diese Haltung der Sodexo-Direktion ist unannehmbar, und der OGBL, zusammen mit der Personaldelegation des Hauses, wird sich weiterhin gegen diese Einschüchterungsstrategie der Direktion gegenüber ihren Arbeitnehmern stellen.

Nach monatelangen Diskussionen mit der Direktion hat sich herausgestellt, dass der Sozialkonflikt unumgänglich ist. Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen hat sich dann dazu entschlossen, sämtliche gewerkschaftlichen, legalen und juristischen Mittel einzusetzen, um zu handeln.

Ein erster Streikposten war im November 2016 vor dem Pflegeheim organisiert worden. Und im Dezember haben wurde das na-tionale Schlichtungsamt in diesem Kollektivstreitfall angerufen!

Seitdem hat der Direktor von Sodexo einen übertriebenen Aktivismus an den Tag gelegt, und stellt sämtliche Betroffenen in Frage: die Personaldelegierten aus dem Pflegeheim, den OGBL, den Präsidenten des nationalen Schlichtungsamtes und sogar die Regierung.
Die Arbeitnehmer, ihre Delegation und der OGBL lassen sich nicht durch diese Machenschaften beeindrucken, und werden weiterhin für ihre Rechte kämpfen!

Nationales Schlichtungsamt ist befasst!

sodex_bett3Seit Februar 2015 befindet sich das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen im Rechtsstreit mit der Direktion von Sodexo Résidences Services asbl, die nicht damit aufhört, die sozialen Errungenschaften, die für das Personal des Pflegeheims „An de Wisen“ ausgehandelt wurden, in Frage zu stellen.
Ein immer größerer Druck wird von der Direktion auf das Personal ausgeübt, unter dem Vorwand, dass die Finanzierung des Sektors von wirtschaftspolitischen Entscheidungen abhängt. Im Oktober 2016 kündigt die Direktion von Sodexo Résidences Services asbl erneut ihr Vorhaben an, die Vorteile des FHL-Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer abschaffen zu wollen, weil die Löhne sozusagen zu hoch sind! Laut Aussagen der Direktion wird die Firma wahrscheinlich 2020 Konkurs anmelden.

Es muss vor allem darauf hingewiesen werden, dass bis heute zahlreiche Austausche zwischen den Sozialpartnern stattgefunden haben, um eine Strategie auszuarbeiten, die den Haushalt ins Gleichgewicht bringen kann. Sämtliche konkreten Vorschläge des OGBL sind bis heute von der Direktion unbeantwortet geblieben.

Im Gegenteil, der Direktor der Seniorenaktivitäten von Sodexo kündigt per Brief an die Delegation an, dass die Sozialverhandlungen zwischen der Direktion der Residenz „An de Wisen“ und dem OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen gescheitert sind. Die Direktion hat so den Sozialdialog abgebrochen, ohne den OGBL darüber zu informieren.
Am 18. November haben 250 Personen während einer Protestaktion vor dem Pflegeheim „An de Wisen“ demonstriert.

Trotz des zurzeit laufenden Sozialkonflikts in den Sektoren der beiden Kollektivverträge SAS und FHL, mit einer Massendemo von über 9000 Arbeitnehmern des Sektors, bleibt die Direktion unerbittlich und will weiterhin die Arbeitnehmer, die nach dem FHL-Kollektivvertrag arbeiten, in den SAS-Kollektivvertrag transferieren!

Diese Einstellung der Sodexo-Direktion ist inakzeptabel. Der OGBL, zusammen mit der Personaldelegation des Hauses, wird sich weiterhin gegen diese Einschüchterungsstrategie der Direktion gegenüber ihren Arbeitnehmern wehren.

Der OGBL hat immer davor gewarnt, dass alle zusammen sämtliche möglichen gewerkschaftlichen und rechtlichen Verteidigungswege einschlagen werden. Auch deshalb hat der OGBL das nationale Schlichtungsamt damit befasst.

sodex_bett2Es muss klargestellt werden, dass das Unternehmen 2010 damit aufgehört hat, für die neu angestellten Personen der Krankenhauseinrichtungen, den CCT FHL Kollektivvertrag zu verwenden. Jedoch garantiert Artikel 36 dieses selben Vertrags den Schutz der Arbeit und der gesellschaftlichen Stellung während 10 Jahren, und erlaubt also im engeren Sinne keine Unterbrechung deren Anwendung.

Heute, in 2016, profitiert die Hälfte der Arbeitnehmer von den FHL-Kollektivvertragbedingungen, wogegen die andere Hälfte, nach 2010 eingestellt, die Bedingungen eines sektoriellen Kollektivvertrags, der allgemeiner Anwendungspflicht unterliegt, auferlegt bekamen, und zwar den Kollektivvertrag des SAS-Sektors.
Mittlerweile und mehrmals wollte die Direktion von Sodexo Résidences Services asbl für die bereits angestellten Arbeitnehmer die FHL-Kollektivvertragsbedingungen abschaffen.
Außerdem gab es bereits 2015 einen Austausch nach Tripartite-Art zwischen dem Minister für soziale Sicherheit, den Personaldelegierten, vertreten durch das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, und der Direktion des Altenheimes „An de Wisen“, mit dem Ziel einen Ausgang aus dieser Situation zu finden.

Seit September 2016, bei drei Treffen zwischen Direktion und OGBL, haben wir abermals versucht die Situation zu verstehen und Gegenvorschläge zu machen, um den Sozialkonflikt zu vermeiden.

Die Position auf die wir uns stützten, beruhte auf dem Respekt der Einzel-, der Kollektiv- und der Vertragsrechte der Arbeitnehmer, so wie es im Artikel 36 der FHL-Arbeitskollektivvertrags festgehalten ist. Auf diese Weise werden den Arbeitnehmern, ab dessen Kündigung im Jahr 2010, ihre Rechte während 10 Jahren garantiert. Dagegen hatten wir, beim Treffen vom 20. Oktober, Vorschläge zur Verhandlung eines Arbeitsplatzerhaltungsplans mit konkret vorgesehenen Sparmaßnahmen unterbreitet.

Anschließend hat die Direktion, ab November, per Einschreiben mit Eingangsbestätigung den Arbeitnehmern, die unter dem FHL-Kollektivvertrag arbeiten, einen Vertragszusatz geschickt, in dem eine Übergangsregelung von drei Jahren vorgeschlagen wird. Jeder Arbeitnehmer, der das Ende der Dispositionen des FHL-Kollektivvertrags akzeptiert, die ihm bis heute noch zustehen, wird so nur noch unter den SAS-Kollektivvertrag fallen. Diese Übergangsregelung besteht darin, während drei Jahren, von Januar 2017 bis Dezember 2019, eine monatliche Prämie auszuzahlen.

Wir möchten mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die vorgesehene Änderung unter der Form eines den Arbeitnehmern aufgezwungenen Zusatzes eines FHL-Kollektivvertrags, in einen SAS-Kollektivvertrag, klar zum Nachteil der Arbeitnehmer ist. Diese aufgezwungene Verschiebung bringt wesentliche Veränderungen mit sich, wie zum Beispiel die tägliche und wöchentliche Arbeitsdauer (38 bis 40 Stunden pro Woche), und nach durchgeführten Simulationen, Lohneinbußen von bis zu 25000€ pro Jahr, sowie der Verlust von verschiedenen Beihilfen (Familienbeihilfe, Urlaubsgeld).

Bei Ablehnung durch den Arbeitnehmer wird die Direktion eine einseitige Umänderungsprozedur einleiten, die eine große Mehrheit des Hauspersonals zu einem gezwungenen Kollektivvertragswechsel von FHL zu SAS veranlassen wird.
Sollten die Arbeitnehmer diese einseitige Umänderung ihres Arbeitsvertrags vor Gericht anprangern, so wären wir mit einer Massenentlassung bei einer Einrichtung konfrontiert, die einen öffentlichen Dienst leistet und die von öffentlichen Geldern finanziert wird.
Die Personaldelegation hat es zusammen mit dem OGBL immer fertiggebracht, die Errungenschaften des Personals zu verteidigen, und wird weiterhin für die Aufrechterhaltung der Löhne und der Arbeitsbedingungen kämpfen. Wir werden selbstverständlich alle möglichen gewerkschaftlichen und juristischen Wege ausschöpfen, um die Situation der Arbeitnehmer zu verteidigen.
Dementsprechend sah sich der OGBL gezwungen, das nationale Schlichtungsamt in diesem Rechtsstreit anzurufen.