Der Kampf für die Aufwertung der Laufbahnen geht in die nächste Runde!

Sechs Monate sind nun seit der Großdemonstration vom Juni 2016 vergangen und die Beschäftigten des Luxemburger Krankenhaus- und des Pflege- und Sozialwesens warten immer noch auf die seit Jahren geschuldete Aufwertung ihrer Laufbahnen.
In diesem Jahr gab es viel Bewegung in dem Dossier „Laufbahnen“:
•    über 9000 Beschäftigte haben machtvoll demonstriert, dass sie bereit sind für die Aufwertung ihrer Laufbahnen zu kämpfen
•    im Krankenhauskollektivvertrag (FHL) hat der OGBL das nationale Schlichtungsamt mit dem Streitfall befasst. Seit dem 4. November ist die gesetzliche Frist laut der Schlichtungsprozedur abgelaufen.
•    Im Pflege- und Sozialsektor (SAS) haben Gewerkschaften und Patronat gemeinsam mit Ministeriumsvertretern im Rahmen der ASFT-Kommission ein gemeinsames Gutachten formuliert und an die Regierung gerichtet. Aber es sei daran erinnert, dass dieses gemeinsame Gutachten überhaupt nicht richtungsweisend ist, was den Ausgang der eigentlichen Verhandlungen betrifft.
•    In beiden Bereichen kam es zu einigen Verhandlungsrunden mit den Arbeitgeberverbänden, in denen es jedoch nach vielen „Aufs und Abs“ zu keinem konkreten Ergebnis kam
•    es besteht bereits ein neues Gehälterabkommen beim Staat mit unter anderem einer einmaligen Prämie von 1% und einer Punktwerterhöhung von 1,5%, die wiederum mit in unseren FHL Kollektivvertrag einfließen müssen
Keine Zeit mehr für gute Vorsätze
2017 wird das Jahr der Aufwertung der Laufbahnen!
Es ist genug Zeit verstrichen. Seit Jahrzehnten kämpfen die betroffenen Beschäftigten für die endlich richtige Einstufung ihrer Laufbahnen und dem steht jetzt nichts mehr im Weg.
Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL hat nur ein Mandat: Die Aufwertung im nächsten FHL und SAS Kollektivvertrag zügig umzusetzen. Wir fordern die Arbeitgeberverbände auf, die vom OGBL erarbeiteten neuen Laufbahnmodelle anzunehmen und schnellstmöglich mit uns in den Kollektivverträgen zu verankern.
Falls dies nicht passiert, wird es Anfang 2017 zu weiteren Schritten in der gewerkschaftlichen Mobilisierung kommen! Die Beschäftigten in beiden Sektoren geben nicht mehr nach und sind bereit, wenn es sein muss, die Aufwertung ihrer Karrieren zu erkämpfen.

Der Sozialkonflikt ist noch lange nicht gelöst

manif_sante_2Im Gegensatz zu dem was von verschiedenen Medien behauptet wurde, ist der Sozialkonflikt im Rahmen der Erneuerung des SAS-Kollektivvertrags noch lange nicht gelöst. Die wahren Verhandlungen haben übrigens noch nicht begonnen.

Es stimmt, dass die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbände des SAS-Sektors sowie die Vertreter der zuständigen Ministerien sich wieder am 25. November im Rahmen der ASFT-Kommission getroffen haben. Es stimmt ebenfalls, dass die Sozialpartner einer Übereinstimmung zu einem Stellungnahmeentwurf, den sie der Regierung übergeben müssen, sehr nahe sind. Doch ist dieser Stellungnahmeentwurf in nichts maßgebend, wenn es um den Ausgang der kommenden und wahren Verhandlungen geht.

Beim jetzigen Stand geht es ausschließlich für die Sozialpartner darum, eine gemeinsame Stellungnahme auszuarbeiten, die nur eine neue Schätzung der vorhersehbaren Ausgaben bezüglich der Personallöhne im SAS-Sektor darstellt, sich stützend auf die letzten Entwicklungen im öffentlichen Dienst.

Die wahren Verhandlungen werden erst beginnen, wenn die Regierung den endgültigen Betrag des Finanzpakets festgelegt hat, den sie dem Sektor zuteilt (die Regierung ist übrigens nicht dazu verpflichtet der gemeinsamen Stellungnahme der Sozialpartner Folge zu leisten). Erst dann werden die Verhandlungen zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden beginnen, bei denen es um die konkrete Verteilung des zugeteilten Betrags geht.

Der Sozialkonflikt zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden im SAS-Sektor bleibt also weitgehend ungelöst. In der Tat haben die wahren Verhandlungen. im Rahmen derer der OGBL die Aufwertung der Karrieren fordert – die mehr als legitim ist und für die am vergangenen 4. Juni 9.000 Arbeitnehmer aus dem SAS- und dem FHL-Sektor auf die Straße gingen – also noch nicht begonnen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 26. November 2016

Le comité quadripartite qui se réunit le 26 octobre doit proposer une fois pour toutes des mesures ciblées

  1. L’OGBL revendique le désengorgement définitif des services d’urgence

Depuis de nombreuses années, les représentants de l’OGBL ne cessent, lors des réunions du comité quadripartite présidé par le ministre de la Sécurité sociale, de revendiquer la mise en place d’une meilleure organisation des structures médicales d’urgence, afin de les désengorger au sein des hôpitaux du pays.

Hélas, l’OGBL ne peut que constater que lesdites interventions n’ont toujours pas été suivies d’effets concrets. Lors de la réunion du comité quadripartite qui s’est tenue à l’automne 2015, il avait été retenu de mettre en place un groupe de travail avec tous les acteurs en vue de trouver des solutions à ce problème. A la connaissance de l’OGBL, ce groupe de travail s’est rencontré à deux reprises jusqu’à présent. Ces réunions n’ont donné lieu qu’à des tours de table venant exposer les problèmes et les visions politiques en vue d’atteindre l’objectif fixé.

Dans ce contexte, l’OGBL avait relancé sa proposition visant à intégrer les maisons médicales au sein des établissements hospitaliers, voire de renforcer la collaboration entre maison médicale et service d’urgence. Ceci aurait comme avantage de simplifier la coordination des cas d’urgence (qui seraient orientés soit vers le service d’urgence, soit vers la maison médicale) ainsi que de simplifier la prise en charge des patients. On peut citer comme exemple la clinique pédiatrique du CHL, mieux connue sous le nom «Kannerklinik», qui depuis le 24 juillet 2015 a intégré la maison médicale pédiatrique. L’OGBL estime qu’une coordination entre les structures ne pourrait être que favorable et bénéfique pour les patients.

Or, mise à part l’annonce faite par le ministre de la Sécurité sociale, Romain Schneider, après le vote de l’enveloppe budgétaire globale pour les établissements hospitaliers portant sur les années 2017-2018 — à savoir que ce budget sera majoré de 2 millions d’euros permettant aux établissements hospitaliers de pouvoir réorganiser au mieux leurs services d’urgence — aucune mesure concrète visant à atteindre cet objectif n’a été présentée jusqu’à présent.

L’OGBL a le sentiment qu’aucun concept n’est prévu dans le cadre de la mise en place de ces dotations financières supplémentaires accordées par l’enveloppe budgétaire globale.

  • L’OGBL exige que des mesures précises et efficaces soient mises en place, ou bien alors qu’une réforme fondamentale de l’organisation des services d’urgence soit présentée dans les meilleurs délais.
  • L’OGBL exige que ces 2 millions d’euros soient investis de manière ciblée et en toute transparence par les établissements hospitaliers afin que les dispositifs des structures d’urgence puissent assurer aux patients une prise en charge de qualité comprenant une réduction d’attente significative.

L’OGBL espère que lors de la réunion du comité quadripartite qui aura lieu le 26 octobre 2016, les deux ministères proposeront des mesures concrètes en la matière.

  1. L’OGBL demande à ce que de nouvelles prestations en nature voient le jour

Lors de la réforme de l’assurance maladie en 2010, la situation financière de la Caisse nationale de santé (CNS) était déficitaire. Par le biais de ladite réforme, des mesures ont été mises en place pour assainir le budget de la CNS.

Dans ce contexte, l’OGBL rappelle que ce sont surtout les assurés et les patients qui ont contribué à l’assainissement de la situation financière de la CNS.

Au vu de la situation budgétaire excédentaire et saine de la CNS, l’OGBL considère qu’il serait opportun que les assurés puissent bénéficier de mesures de compensation et d’améliorations quant à la prise en charge des traitements orthodontiques et ophtalmologiques. Aussi, faudrait-il également réfléchir quant à la prise en charge de la médecine alternative (chiropraxie, ostéopathie, homéopathie et autres thérapies alternatives).

Depuis de nombreuses années et à l’occasion de toutes les réunions du comité quadripartite, l’OGBL n’a eu de cesse de revendiquer que de nouvelles prestations, telles que celles mentionnées ci-dessus, soient mises en place. L’OGBL demande que le gouvernement fasse une fois pour toutes des propositions concrètes lors de la réunion du comité quadripartite qui aura lieu le 26 octobre 2016.

Communiqué par l’OGBL
le 24 octobre 2016

Unterredung mit der Gesundheitsministerin : Der OGBL erreicht die Erhaltung des Rechts auf Weiterbildung

entrevue_sante_12_10_2016Auf Anfrage des OGBL hat die Gesundheitsministerin kürzlich eine Delegation des OGBL-Syndikats Gesundheit und Sozialwesen im Rahmen des Gesetzesprojekts bezüglich der beruflichen Qualifizierungen empfangen.

Mehrmals hatte das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen das Gesetzesprojekt kritisiert, das ursprünglich vorsah, unter anderem die Abänderung einiger Vorkehrungen vom umgeänderten Gesetz des 26. März 1992 bezüglich der Wiederaufwertung einiger Gesundheitsberufe vorzunehmen. Diese Änderungen hätten für die Angestellten aus dem Gesundheitssektor die Abschaffung von fünf Urlaubstagen bedeutet, die das Gesetz zur Weiterbildung garantiert.

Die Weiterbildung gehört zu den absoluten Prioritäten für die Angestellten aus dem Gesundheitssektor, von denen der OGBL erster Vertreter ist. Das Ziel der Weiterbildung ist es eine hohe Pflegequalität zu erreichen in einem hoch spezialisierten und sich ständig entwickelnden Bereich, bedingt durch die Fortschritte der Medizin und der therapeutischen Handlungen.

Der OGBL hat in diesem Kontext daran erinnert, dass das Weiterbildungszentrum DeWidong, das im Jahr 2002 von den Sozialpartnern im Kollektivvertrag des Gesundheitssektors, gegründet wurde, seit 14 Jahren erste Referenz im Weiterbildungsbereich ist, dank des Mibestimmungsprinzips, auf das es sich stützt.

Die Ministerin hat den OGBL darüber informiert, dass eine Beratung zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Ministerium für Hochschulwesen und Forschung stattfand. Diese Beratung führte zu einer Veränderung des oben genannten Gesetzesprojekts, die am 19. September 2016 von der parlamentarischen Kommission gutgeheißen wurde. Um genauer zu sein: der delegierte Minister für Hochschulwesen und Forschung, Marc Hansen, hat der Abgeordnetenkammer am 15. September 2016 einige Änderungsvorschläge zukommen lassen, die die Abänderung einiger Bestimmungen von Artikel 73 des betroffenen Gesetzes zum Ziel hat, von denen insbesondere die Bestimmungen, die ursprünglich Änderungen im Bereich der Weiterbildung, betroffen waren.

Auf die einstweiligen Injunktionen von Seiten der Berufstätigen aus dem Gesundheitswesen und ihrer Gewerkschaft OGBL hin, wird schließlich vorgeschlagen, das Recht auf Weiterbildung zu erhalten.

Das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen begrüßt, dass eine solche Verschlechterung für die Angestellten des Sektors sowie der Pflegequalität verhindert werden konnte.

Ebenso, betreffend die Hinfälligkeit der Berufsausübung, haben alle Fragen zufriedenstellende Antworten gefunden. In der Tat wird das Gesetz über die Gesundheitsberufe durch zwei zusätzliche Punkte erweitert: das Recht zur Berufsausübung soll hinfällig werden, wenn ein Angestellter seit mehr als zwei Jahren inaktiv ist. Hierbei handelt es sich um die Einführung eines Parallelismus im Vergleich zu Ärzten und Apothekern.

Die Ministerin hat darüber hinaus bestätigt, dass dieser Verfall nicht effektiv sein wird, wenn eine Verbindung mit der Arbeit bestehenbleibt, wie zum Beispiel ein Elternurlaub oder wenn die Arbeitnehmer aus dem Gesundheitssektor innerhalb ihres Betriebes für andere Missionen eingesetzt werden, die nicht aus dem Pflegebereich sind, insbesondere die Personaldelegierten, jedoch auch die Angestellten die an das PRN, an die Pflegequalitätsüberprüfung oder in den Bereich der elektronischen Patientenakte usw. ausgeliehen werden.

Jegliche Diskriminierung zwischen den Angestellten bleibt demnach ausgeschlossen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 13. Oktober 2016

FHL +SAS Kollektivverträge

Nachdem am 4. Juni 2016 über 9.000 Beschäftigte machtvoll demonstriert haben, dass sie nicht mehr bereit sind weiter auf die seit Jahren geschuldete Aufwertung ihrer Laufbahnen zu warten, sind die Patronatsverbände des Krankenhauswesens und des Pflege- und Sozialsektors weiterhin stumm.
Die Weigerung der Fédération des Hôpitaux Luxembourgeois und der Patronatsverbände des SAS-Sektors, die von ihr selbst unterschriebenen Verpflichtungen der Kollektivverträge einzuhalten, und sich für die Aufwertung der Laufbahnen der Beschäftigten auszusprechen, ist schlicht unannehmbar.

Es gilt keine Zeit mehr zu verlieren!

Mit dem SAS-Kollektivvertrag werden wir auf die Schlichtung gehen, sollte es nicht schnellstmöglich zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommen.

Am 6. Oktober wird die Tarifkommission des SAS-Sektors diese wichtige Entscheidung treffen.

Im FHL-Bereich, fand am 15. September 2016 eine Sitzung der Tarifkommission des Krankenhaussektors statt. Es wurde einstimmig von allen Personaldelegierten beschlossen, die Forderungen zur Aufwertung der Laufbahnen bis zum Schluss zu verteidigen.

Unsere Forderungen bleiben weiterhin unantastbar, jetzt erst recht.
Der deutlichen Warnung von über 9.000 Beschäftigten muss jetzt sofort Rechnung getragen werden!

FHL nicht dazu bereit Verantwortung zu übernehmen

manif_sante_2Nachdem am 4. Juni 2016 über 9000 Beschäftigte machtvoll demonstriert haben, dass sie nicht mehr bereit sind weiter auf die seit Jahren geschuldete Aufwertung ihrer Laufbahnen zu warten, fällt das in der Fédération des Hôpitaux (FHL) organisierte Patronat der Krankenhäuser seinem Personal weiterhin in den Rücken.

Die Weigerung der FHL die von ihr selbst unterschriebenen Verpflichtungen des Kollektivvertrags einzuhalten hatte bekanntlich dazu geführt, dass dem OGBL keine andere Wahl mehr blieb, als das nationale Schlichtungsamt mit dem Streitfall zu befassen. Die erste Sitzung fand am 14. Juli statt. In dieser Sitzung hat der OGBL noch einmal die Wichtigkeit des Artikel 28 und des Parallelismus mit dem öffentlichen Dienst erklärt und darauf bestanden dass die geschuldete Aufwertung der Laufbahnen nun endlich auch im FHL-Kollektivvertrag umgesetzt werden muss.

Von Seiten der FHL kam nichts. Im Gegenteil, der Präsident des Verwaltungsrats erging sich in allgemeinen Ausführungen über die wirtschaftliche Krise von 2008. Nach wie vor lehnte es die FHL ab, ihre kollektivvertragliche Verpflichtung der Berechnung der im öffentlichen Dienst stattgefundenen Verbesserungen mit dem Zweck ihrer Übersetzung in unseren Kollektivvertrag einzulösen. Diese unverantwortliche Haltung ist einem schweren Vertragsbruch gleichzustellen. Ohne diese Berechnungen kann der Artikel 28 nicht umgesetzt werden. Ohne sie können die eigentlichen Verhandlungen nicht eingeleitet werden.

Für diese skandalöse Attitüde kann es keine Entschuldigung mehr geben.

Sie steht im Übrigen sowohl im Widerspruch zu dem Abkommen von November 2014 zwischen den Gewerkschaften und der Regierung als auch zu den rezenten Aussagen des Sozialministers Romain Schneider, die das Einhalten des Artikel 28 nicht in Frage stellen.

Es ist nicht nach zu vollziehen welche Garantien die FHL noch braucht, um endlich den Artikel 28 umzusetzen.

Indem die FHL permanent versucht die Verantwortung für die Berechnung des Gesamtvolumens der Reform beim öffentlichen Dienst an die Regierung abzutreten, macht sie sich selbst, als Verhandlungspartner eines der wichtigsten Kollektivverträge in Luxemburg, de facto überflüssig. In Sachen Arbeits- und Lohnbedingungen im Krankenhauswesen ist die FHL im Begriff abzudanken und ihre Legitimation zu verlieren.

Der OGBL lässt sich nicht auf dieses perfide Spiel der FHL ein. Nach stundenlanger Sitzung auf dem nationalen Schlichtungsamt hat die Blockadehaltung der FHL zum resultatlosen Abbruch der Schlichtung geführt. Es wurde kein weiterer Termin festgelegt.

Die gesetzliche Frist von 16 Wochen läuft also nun an. Nach Ablauf der 16 Wochen kann eine Partei das Scheitern der Schlichtung beantragen. So wie die Dinge im Moment liegen, läuft es ganz darauf hinaus, dass der OGBL dies tun wird.

Für den 15. September wird der OGBL seine Tarifkommission zusammenrufen. Die Personaldelegierten des FHL-Kollektivvertrages werden an diesem Tag die wichtige Entscheidung für die weitere Vorgehensweise treffen.

Der OGBL wird eure berechtigten Forderungen zusammen mit euch mit allen gewerkschaftlichen Mitteln durchsetzen!