Das sozio-edukative Personal fordert eine Stimme in den Verwaltungsräten

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL macht auf die lebenswichtige Bedeutung der Beschäftigten des Sozialsektors in Luxemburg aufmerksam. In der Tat spielt dieser Sektor, der von Tausenden von sozio-edukativen Fachkräften getragen wird, eine wesentliche Rolle in der Gesellschaft, indem er denjenigen, die es am meisten brauchen, wertvolle Unterstützung und Begleitung bietet.

Es ist daher höchste Zeit, dass die Beschäftigten im sozio-edukativen Sektor für ihren unverzichtbaren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zum Wohlergehen aller voll anerkannt und aufgewertet werden. Es ist höchste Zeit, den Arbeitnehmer*innen eine Stimme bei der strategischen Entwicklung innerhalb der Einrichtungen zu geben, die in der Verantwortung der Verwaltungsräte liegt.

Der OGBL weist darauf hin, dass der Sektor mit einer steigenden Nachfrage konfrontiert ist, die das Personal einem ständigen Druck aussetzt, um den immer komplexeren Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, und dies in einem Sektor, der durch einen eklatanten Mangel an qualifiziertem Personal gekennzeichnet ist. Nur angemessene Arbeitsbedingungen und ein privilegierter sozialer Dialog mit einer echten Beteiligung der Arbeitnehmer*innen vor Ort können heute eine gewisse Attraktivität dieses Sektors gewährleisten, der derzeit stark in Anspruch genommen wird.

In diesem Sinne würde eine direkte Beteiligung in den Verwaltungsräten es den Personalvertreter*innen ermöglichen, ihre Mitbestimmungsrechte in den Unternehmen voll auszuschöpfen und den Sektor im Interesse seiner Beschäftigten voranzubringen.

Darüber hinaus hat die Entwicklung des Sektors dazu geführt, dass sich die Einrichtungen mit großer Geschwindigkeit weiterentwickeln, was zur Bildung beeindruckender Unternehmensstrukturen geführt hat. Diese Vereinigungen (hauptsächlich VoG, Stiftungen usw.) beschäftigen heute in der Regel mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen und verwalten Lohnsummen, die sich auf einige Dutzend Millionen Euro belaufen.

Es ist daher nicht mehr haltbar, dass nur Unternehmen, die in Form einer Aktiengesellschaft (AG) gegründet wurden, gemäß Artikel 426-1 des Arbeitsgesetzbuches eine Arbeitnehmervertretung in ihrem Verwaltungsrat vorsehen müssen.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL fordert daher, dass dem Personal sofort ein Platz in den Verwaltungsräten zugewiesen wird, das anschließend demokratisch seine*n Vertreter*in wählt. Langfristig muss der Artikel 426-1 des Arbeitsgesetzbuchs angepasst und auf den Sozialsektor ausgeweitet werden.

Auf Druck des OGBL haben einige Einrichtungen des Sektors in diesem Bereich Pionierarbeit geleistet, mit mehr als positiven Ergebnissen. Die ersten Erfahrungen zeigen deutlich, dass eine Personalvertretung in den Verwaltungsräten ein Garant für den sozialen Frieden ist.

Aufgrund ihres Engagements, ihrer Arbeitszeit sowie ihres Beitrags zur Entwicklung der Betriebe sind die Beschäftigten neben den Mitgliedern der Vereine und den Steuerzahler*innen die ersten Aktionär*innen in diesem Sektor. Aus diesem Grund muss auf der Ebene der Verwaltungsräte ein echter sozialer Dialog mit aktiver Beteiligung der Arbeitnehmerschaft geführt werden.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL
am 21. Juni 2023

Erstes Betriebsabkommen für die Krankenpfleger*innen bei Goodyear

Der OGBL, die einzige Gewerkschaft, die die sieben bei Goodyear beschäftigten Krankenpfleger*innen vertritt, hat kürzlich mit den Verantwortlichen von APM, der Vereinigung, die diese Krankenpfleger*innen beschäftigt, das erste Betriebsabkommen unterzeichnet, das diese Gesundheitsfachkräfte abdeckt.

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Das Abkommen enthält wichtige Fortschritte, u. a. :

  • individuelle Lohnerhöhungen rückwirkend zum 1. Januar 2023 von bis zu +12% des Bruttolohns.
  • lineare Lohnerhöhungen: +2% am 1. Juli 2022 (rückwirkend), +1,5% am 1. Juli 2023 und +1,5% am 1. Juli 2024.
  • eine Lohnerhöhung von 50 Euro brutto ab dem 1. Januar 2024
  • Lohnerhöhungen in den Jahren 2023 und 2024 (2 x 0,5%) je nach Bewertung.
  • einen Zuschlag von 50% für Samstagsarbeit
  • eine Erhöhung des Zuschlags für Nachtarbeit von 20% auf 25% ab dem 1. Mai 2023 (rückwirkend)
  • eine Erhöhung des Zuschlags für Überstunden von 40% auf 50%.
  • Einführung eines Urlaubsgeldes in Höhe von 67,26 Euro (indexiert) pro Dienstjahr.
  • Einführung einer Pensionierungszulage in Höhe von 1.115,52 Euro
  • Erhöhung der Anzahl der jährlichen Urlaubstage von 30 auf 33 Tage.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL
am 5. Juni 2023

Die Diagnose ist richtig, aber das Heilmittel ist fehlerhaft!

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL möchte auf die kürzlich in der Presse veröffentlichten Äußerungen der COPAS-Vertreter reagieren und wichtige Erläuterungen dazu geben.

Zwar teilt der OGBL voll und ganz die Feststellung der COPAS, dass der Personalbestand im Pflegesektor derzeit bei weitem nicht ausreicht, um den wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung und den Anforderungen des Sektors gerecht zu werden, dennoch weisen die von der Patronatsföderation vorgeschlagenen Lösungen erhebliche Mängel auf.

Erstens ist es wichtig zu betonen, dass die Schaffung eines neuen Gesundheitsberufs, der zwischen dem des Pflegehelfers und dem des Krankenpflegers angesiedelt ist, unweigerlich mehrere Klassen von Pflegekräften in Luxemburg einführen würde, während es höchste Zeit ist, die bereits bestehenden Berufe aufzuwerten.

Mit der neuen Ausbildung auf Bachelor-Niveau für Krankenpfleger*innen ist es nun von entscheidender Bedeutung, parallel dazu attraktive Karriereperspektiven für Pflegehelfer*innen zu bieten.

Um die besten Talente für den Beruf des Pflegehelfers zu gewinnen und zu halten, betont der OGBL, dass es von größter Wichtigkeit ist, die Ausbildung aufzuwerten, indem sie auf das Niveau eines Technikerdiploms angehoben wird, anstatt einen zusätzlichen Beruf zu schaffen, der diesem Niveau entsprechen würde.

So könnte nicht nur die qualitätssichernde Partnerarbeit von Pflegehelfer*innen und Krankenpfleger*innen im Pflegesektor weiter bestehen, sondern der Pflegehelfer*in würde auch eine neue Rolle im Krankenhaus zugewiesen werden. Auf diese Weise würde der gesamte Beruf des Pflegehelfers, der für das Pflegesystem in Luxemburg absolut lebenswichtig ist, für viele junge Menschen auf der Suche nach einem geeigneten Beruf attraktiver gemacht.

Ferner zeigt sich das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL in Bezug auf die Lohnbedingungen der Gesundheitsfachkräfte ebenso besorgt wie die COPAS über die bestehenden Lohnunterschiede in diesem Sektor und begrüßt die Tatsache, dass die COPAS die gewerkschaftliche Forderung des OGBL nach einem einzigen Kollektivvertrag in diesem Sektor aufgegriffen hat.

Der OGBL möchte jedoch darauf hinweisen, dass eine Harmonisierung der Arbeitsbedingungen nicht kostenneutral sein kann, wie es der COPAS-Vorsitzende vorschlägt. Es gibt nur eine einzige Lösung, um die Lohnunterschiede im Sektor zu beheben, und diese besteht in einer deutlichen Erhöhung der derzeit niedrigeren Löhne.

Wenn die COPAS vorschlägt, dass die Aufwertung des einen Kollektivvertrags durch eine Finanzierung aus dem Budget des anderen Kollektivvertrags erfolgen könnte, bedeutet dies, dass der Arbeitgeberverband die wohlverdienten Löhne der Beschäftigten im Krankenhaussektor entweder senken oder in ihrer Entwicklung bremsen möchte. Ein Ansatz, den der OGBL natürlich mit aller Kraft verhindern wird.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL, den 28. April 2023

Erster Kollektivvertrag beim Laboratoire national de santé (LNS)

Es handelt sich um einen historischen Moment für die 250 Arbeitnehmer*innen des Nationalen Gesundheitslabors (Laboratoire national de santé – LNS), die ein privatrechtliches Statut haben. Die Direktion des LNS und die einzige im Betrieb vertretene Gewerkschaft, der OGBL, haben nämlich am 21. April 2023 den ersten Kollektivvertrag in der Geschichte des Unternehmens unterzeichnet. Dieser tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und wird für eine Dauer von drei Jahren, d.h. bis zum 31. Dezember 2025, in Kraft sein.

Die Diskussionen über die Einführung eines Kollektivvertrags im LNS begannen 2020, als der OGBL einen entsprechenden offiziellen Antrag stellte. Die Gespräche haben sich aufgrund der Covid-19-Pandemie leider verzögert. Den Verhandlungspartnern war es jedoch stets ein Anliegen, die Lohn- und Arbeitsbedingungen des Personals durch einen Kollektivvertrag substanziell zu verbessern.

Die Gesundheitskrise hat deutlich gezeigt, wie wichtig die Koordination und Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems ist. Als wesentlicher Bestandteil des luxemburgischen Gesundheitssystems hat das Personal des LNS stets ein beispielhaftes Engagement an den Tag gelegt, das weit über die reine Durchführung von Aufgaben hinausging.

Vor diesem Hintergrund wurde also der erste Kollektivvertrag am LNS abgeschlossen, der erhebliche Verbesserungen zum Vorteil der Beschäftigten mit sich bringt.

So werden die Gehälter nicht nur um durchschnittlich 4,5 % erhöht, sondern der Wert des Indexpunktes wird nunmehr an den des öffentlichen Dienstes und des Kollektivvertrags des Verbandes der Krankenhäuser (CCT FHL) angeglichen. Die betroffenen Beschäftigten erhalten außerdem eine Jahresendzulage, die einem 13. Monatsgehalt entspricht. Darüber hinaus sieht der Kollektivvertrag auch ein Urlaubsgeld in Höhe von 512 Euro brutto pro Jahr sowie eine einmalige Prämie von 500 Euro brutto bei Unterzeichnung des Kollektivvertrags vor.

Wichtig ist auch, dass die Bereitschaftsdienstentschädigung erhöht wird und Essensschecks für alle Beschäftigten eingeführt werden.

Der Kollektivvertrag sieht außerdem eine Erhöhung des Jahresurlaubs von 28 auf 32 Tage vor, wobei zwei zusätzliche Tage für Arbeitnehmer*innen ab 50 Jahren und zwei weitere Tage ab 55 Jahren hinzukommen. Ein Sozialurlaub von 40 Stunden pro Jahr sowie die Einführung der progressiven Vorruhestandsregelung sind ebenfalls Teil des Abkommens.

Schließlich haben der OGBL und die LNS-Direktion im Abkommen auch das Prinzip einer finanziellen Entwicklung festgehalten, die der des öffentlichen Sektors entspricht, wie es auch bei den beiden großen Kollektivverträgen des Sektors (SAS und FHL) der Fall ist.

Beide Vertragsparteien sehen in dieser Vereinbarung einen großen Schritt in Richtung einer besseren Anerkennung des Personals des LNS und seiner Rolle im luxemburgischen Gesundheitssystem. Es geht nun mehr denn je darum, unser Gesundheitssystem durch einheitliche Arbeitsbedingungen zu stärken und es bestmöglich auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.

Die Direktion des LNS und der OGBL möchten sich bei allen Beschäftigten für ihren unermüdlichen Einsatz in den vergangenen Jahren bedanken.

Mitgeteilt vom OGBL und der Direktion des Laboratoire national de santé,
am 24. April 2023

Der OGBL und die ALMEVS unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung

Der OGBL und die „Association Luxembourgeoise des Médecins en Voie de Spécialisation“ (ALMEVS) haben am 16. März 2023 ein Abkommen unterschrieben, das in Zukunft eine engere Zusammenarbeit vorsieht. Ziel ist es den Stand der luxemburgischen ÄrztInnen in Weiterbildung (ehemals AssistenzärztInnen genannt) deutlich aufzuwerten.

Die seit fast drei Jahren angespannte Lage in der Krankenversorgung verdeutlicht immer wieder eindrücklich die Wichtigkeit eines reibungslos funktionierenden Gesundheitssystems. Obwohl die luxemburgischen ÄrztInnen in Weiterbildung eine der hierfür tragenden Säulen bilden, erhielten sie bedauerlicherweise bislang nur unzureichend Beachtung. Um auch zukünftig eine hochqualitative Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können, muss sich dieser Zustand schnellstmöglich ändern.

Wir erinnern daran, dass in Luxemburg wie in den meisten europäischen Ländern, der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zunimmt. Es ist unabdingbar junge ÄrztInnen, unter anderem durch gute Arbeitsbedingungen vom Standort Luxemburg zu überzeugen, um zu verhindern, dass sie nach dem Studium nicht nach Luxemburg zurückkommen.

Dabei fordern beide Organisationen nicht nur eine angemessene Entlohnung, sondern Arbeitsbedingungen, die eine Weiterbildungsqualität auf höchstem Niveau ermöglichen.

Um dieses Ziel zu erreichen werden die neuen Partnerorganisationen die unterschiedlichen Gesundheitspartner hier in Luxemburg baldmöglichst gemeinsam zu offenen Gesprächen einladen.

Mitgeteilt von der ALMEVS und vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen,
am 20. März 2023

Erfolg für die Arbeitnehmer die derzeit im SAS Kollektivvertrag in der C1-Karriere eingestuft sind!

Nachdem das OGBL-Syndikat Gesundheit & Sozialwesen Ende 2022 auf die ungerechte Einstellungspolitik aufmerksam gemacht hat, mit der unterstützendes Betreuungspersonal in der Kinderbetreuung konfrontiert war, konnte am 9. Februar eine Vereinbarung mit den SAS-Arbeitgeberverbänden getroffen werden.

Zur Erinnerung, bereits im Oktober 2022, prangerte der OGBL die Praxis an, betreuendes Personal, das im direkten Kontakt mit den Leistungsempfängern stand in die unterste Karriere des SAS Kollektivvertrages, C1 einzustufen. Dies, obwohl es dafür in diesem Punkt keine Einigung unter Sozialpartnern in der Vergangenheit gegeben hatte.

Nach mehreren gewerkschaftlichen Aktionen während der letzten Monate, machte sich der Zusammenhalt der Arbeitnehmer bezahlt und der Sozialdialog zwischen OGBL und FEDAS konnte wieder aufgenommen werden. In mehreren Sitzungen konnte der OGBL erfolgreich die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer verteidigen. Daraufhin fand die paritätische Kommission SAS am 9. Februar eine Einigung zu der korrekten Interpretation der Anwendung des Kollektivvertrags.

Dies bedeutet, dass ab sofort, Arbeitnehmer ohne sozialpädagogische Qualifikation, die für Betreuungsaufgaben oder die Unterstützung der sozialpädagogischen Betreuung eingestellt wurden, in die C2 Karriere aufgestuft werden und hier nach einem 3-jährigen Basisgehalt normal weitersteigen.

Bei den Arbeitnehmern ohne schulischen Abschluss wird eine Übergangsperiode vorgesehen die hauptsächlich dazu dient, ihnen die Möglichkeit zu geben die obligatorische 118-stündige Ausbildung „Grundlagen der Erziehung und Betreuung“ zu absolvieren, bevor sie in die C2 Karriere aufgestuft werden können.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, 
am 9. Februar 2023