Neuer Stundenplan in der Grundschule: Auswirkungen auf die Betreuungsstrukturen

enfants_dejeunerIm Zuge der Ankündigung eines neuen Stundenplans in der Grundschule durch Unterrichtsminister Claude Meisch möchte das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL darauf hinweisen dass dieser neben seinen Auswirkungen auf die Berufsgruppen die in der Grundschule arbeiten, ebenfalls weitreichende Konsequenzen für die außerschulischen Betreuungsstrukturen (Maison relais, Foyers de Jour, usw.) haben wird. Wenn die Schulkinder täglich über einen längeren Zeitraum in der Schule bleiben, und letztere somit eine Betreuungsfunktion übernehmen muss, bedeutet dies logischerweise auch Änderungen in der Organisation und der Personaldotation der außerschulischen Betreuungsstrukturen.

Wie bereits bei der angekündigten gratis zweisprachigen Betreuung der Kinder bis 3 Jahre, fehlt es auch hier wieder an einem klaren Konzept. Es stellt sich auch die Frage, ob die Regierung über diesen Weg Personalkosten in den Betreuungsstrukturen einsparen will, gibt es doch gleichzeitig eine Sparmaßnahme in dem „Zukunftspak“ die ein Herabsetzen der Qualifikationen im sozioedukativen Bereich vorsieht.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL bedauert, dass bei dieser Maßnahme erneut nicht mit der größten Vertretung der Beschäftigten im Sozialsektor gesprochen wurde. Im Übrigen wartet das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen bereits seit dem Amtsantritt der Regierung auf eine Unterredung mit Minister Claude Meisch, die dem Syndikat trotz mehrfachen Anfragen bis heute noch nicht gewährt wurde.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL fordert dass endlich ein Sozialdialog für den Betreuungssektor stattfindet und die oben genannten Maßnahmen mit dem Personal und seiner Gewerkschaft diskutiert werden. Wir wehren uns gegen jegliche Personaleinsparungen im sozialen Bereich und setzen uns für eine gute Qualität der Kinderbetreuung ein, die nur über die richtigen Personaldotationen gewährleistet werden kann.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 19. November 2014

Zweisprachige Betreuung mit weniger qualifiziertem Personal

bebes_crecheIm Rahmen ihrer Budgetpolitik plant die Regierung eine Reihe von Maßnahmen die den sozio-edukativen Bereich betreffen. Eine dieser Maßnahmen ist die zweisprachige Betreuung in den Kindertagesstätten während der Schulstunden. (N.B. Die Kinderbetreuung außerhalb der Schulstunden wird immer noch über die „Chèques-Service“ finanziert. Daher kann man bei dieser Maßnahme keineswegs von einer gratis Kinderbetreuung sprechen.)

Das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, die größte Vertretung der Arbeitnehmer im sozio-edukativen Bereich mit über 83% der Mandate bei den letzten Sozialwahlen, beklagt, dass es im Vorfeld keinen Sozialdialog mit den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft über diese Maßnahme gegeben hat. Warum konsultiert man nicht im Vorfeld das Personal, das die von der Regierung beschlossene Maßnahme ausführen wird?

Die Idee einer zweisprachigen Betreuung ist sicherlich ein interessanter Ansatz. Allerdings muss man die Frage nach der Durchführbarkeit eines solchen Betreuungsangebots stellen, wenn man weiß, dass heute ein großer Unterschied zwischen den öffentlichen und den privaten Strukturen besteht, bezüglich des Personalschlüssels und der Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter. Die Arbeitnehmer des Sektors stellen sich des Weiteren die Frage wie diese Maßnahme praktisch umgesetzt werden soll, insbesondere wenn es um das Personal geht, das dafür eingesetzt werden soll, wie die konkrete Durchführung ablaufen soll, welche Konsequenzen diese Maßnahme auf die interne Organisation der Kindertagesstätten haben wird, und wie die Kontrollen über die Umsetzung der zweisprachigen Betreuung stattfinden sollen.

Die Frage nach einer qualitativen Betreuung stellt sich übrigens auch im gesamten Kinderbereich (Kindertagesstätten und „Maisons relais“), weil die Regierung zur gleichen Zeit die Ausbildungsnormen bei der sozio-edukativen Betreuung herabsetzen will (Maßnahme Nr. 121 im „Zukunftspaket“). Das Verhältnis des Personals, das mindestens das Erzieherdiplom hat gegenüber dem Personal, das weniger qualifiziert ist, soll also erneut herabgesetzt werden, nachdem dieses erst vor einem Jahr endlich heraufgesetzt wurde. (Règlement grand-ducal du 14 novembre 2013 concernant l’agrément à accorder aux gestionnaires de services d’éducation et d’accueil d’enfants – Großherzogliches Reglement vom 14. November 2013, bezüglich der Genehmigung für die Leiter von Bildungs- und Betreuungsdienstleistungen von Kindern.)

Seit Jahren weist der OGBL darauf hin, dass eine qualitativ hochwertige Betreuung im sozialen Bereich nur über das richtige Verhältnis von qualifiziertem Personal gegenüber weniger qualifiziertem Personal möglich ist. Wir lehnen kategorisch die Meinung ab, dass eine qualitative Betreuung im Kinderbereich von irgendjemandem durchgeführt werden kann. Des Weiteren fordert das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen die Regierung dazu auf, das pädagogische Konzept, das im Rahmen der zweisprachigen Kinderbetreuung eingeführt werden soll, sowie die Berufsprofile des benötigten Personals vorzustellen.

Für das OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen ist es absolut unrealistisch, einerseits das Qualitätsniveau in der Kinderbetreuung zu halten und sogar verbessern zu wollen, und zusätzlich noch eine zweisprachige Betreuung einführen zu wollen, während man andererseits die dafür erforderlichen Qualifikationen herabsetzt. Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen hat um eine Unterredung mit dem Erziehungsminister gebeten, um seine Erläuterungen zu den aufgetretenen Fragen zu hören.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 27. Oktober 2014

Der „Cocomix“ feiert 10-jähriges Bestehen

Der „Comité de coordination des Comités mixtes” (Cocomix), gegründet von den Personaldelegierten Thomas Klein und Rainer Weinandi, um die Arbeit der verschiedenen Comités mixtes der Krankenhäuser zu koordinieren, feierte in diesem Oktober sein zehnjähriges Bestehen. War die Arbeitsgruppe anfangs für die Mitglieder der verschiedenen Comités mixtes gedacht, so wurde der Fokus über die Jahre erweitert, und die Arbeitsgruppe funktioniert heute als Austauschplattform der Personaldelegationen im Krankenhaussektor über jegliche Themen die die Delegationsarbeit im Sektor betreffen.
Der immer noch sehr rege Zulauf in den monatlichen Sitzungen, auch von neueren Personaldelegierten, bestätigt umso mehr die Notwendigkeit und den Erfolg einer solchen Austauschplattform zwischen den Personaldelegationen.

Wir danken Thomas und Rainer für die Leitung und Moderation des „Cocomix“ und freuen uns auf viele weitere interessante Diskussionen in den nächsten 10 Jahren!

„Comité SAS“ 2014 gegründet

Als Pendant zum „Cocomix“ im Krankenhausbereich wurde 2014 der „Comité SAS“ für den gesamten sozialen Bereich von unserem Delegierten Christian Kohl gegründet. Es fanden bereits 3 Sitzungen statt in denen sich die Personaldelegierten des SAS-Sektors über aktuelle Themen und die Delegationsarbeit in den Bereichen Pflege, Erziehung und soziale Arbeit austauschten. Wir danken Christian für diese gute Initiative und wünschen dem „Comité SAS“ die gleiche Erfolgsgeschichte wie dem „Cocomix“.

Kein Personalabbau mit dem neuen Spitalplan

Unterredung des OGBL-Syndikats Gesundheit und Sozialwesen mit Gesundheitsministerin Lydia Mutsch

Auf der Tagesordnung der vom OGBL angefragten Unterredung, die kürzlich stattfand,  standen die möglichen Auswirkungen des neuen Spitalplans auf die Beschäftigten in den Krankenhäusern. Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL beklagte, dass es als größte Vertretung der Beschäftigten in diesem Sektor, nicht mit in die Ausarbeitung eines solch wichtigen „avant-projet de règlement grand-ducal“ eingebunden wurde. Des Weiteren forderte der OGBL den Erhalt eines qualitativ hochwertigen Gesundheitswesens, das nicht durch Sparmaßnahmen gefährdet werden darf.

Die Ministerin informierte das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen, dass die großen Richtlinien des Spitalplans auf der Version ihres Vorgängers Mars di Bartolomeo basieren. Der Schwerpunkt liegt auf den ambulanten Behandlungen und den Tageskliniken sowie auf der Bündelung von Kompetenzen. Darüber hinaus soll der Spitalplan die bereits begonnenen Fusionen von Krankenhäusern begleiten. Was die Zeitschiene betrifft, so soll der neue Spitalplan im Herbst dem Parlament vorgelegt werden und voraussichtlich im Januar 2015 in Kraft treten.

Betreffend die Zusammenlegung der Kompetenzen, wiesen die Verantwortlichen des Syndikats die Ministerin darauf hin, dass eine sinnvolle Bündelung verschiedener Aktivitäten der Qualitätssteigerung dient, jedoch nicht zu falschen Einsparungen beim Personal auf Kosten der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsplatzsicherheit des Personals und der Pflegequalität für die Patienten führen darf. Die Ministerin versicherte dem OGBL, dass sie keine Bündelung von Kompetenzen unter finanziellem Druck vorantreibt. Mit der Schaffung dieser Kompetenzzentren soll kein Personal abgebaut werden.

Mit der Zukunft der Clinique Ste-Marie sowie der geplanten Restrukturierung der Krankenhauslabors standen zwei weitere wichtige aktuelle Themen auf der Tagesordnung. Die Ministerin informierte den OGBL, dass die Clinique Ste-Marie bis 2020 im neuen Spitalplan abgesichert wird, ehe die Klinik eine neue Bestimmung bekommt. Die Zahl der Akutbetten soll innerhalb der nächsten zwei Jahre herabgesetzt werden, und durch Betten für geriatrische und neuro-vegetative Fälle ersetzt werden. Auch hier wird es nicht zu einem Personalabbau kommen.

Betreffend die Labors informierte die Ministerin, dass hier eine Zentralisierung im CHL vorgesehen ist, wobei die einzelnen Spitäler Bereitschaftslabors behalten. Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Arbeitsplatzsicherheit laut dem Artikel 36 des FHL-Kollektivvertrags garantiert werden muss. Um eine sozial verträgliche Restrukturierung zu ermöglichen, muss eine entsprechende Übergangszeit gewährleistet sein.

Die Ministerin versprach kurzfristig eine weitere Unterredung, bei der die Ausbildung, die PRN-Methode (Instrument zur Messung der Aktivität respektive der Berechnung der Personalstellen im Pflegebereich), und das im Regierungsprogramm angestrebte neue Finanzierungsmodell über sogenannte „Fallpauschalen“, das erhebliche Risiken für die Patienten- und Personalinteressen mit sich bringt, angesprochen werden sollen. Im Zusammenhang mit den anstehenden Budgetverhandlungen der Gesundheitskasse (CNS) erinnerte der OGBL nochmals daran, dass bei der Finanzierung des Krankenhaussektors den Entwicklungen des Kollektivvertrags Rechnung getragen werden muss.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen

am 5. September 2014

SAS-Kollektivvertrag: Entscheidender Moment

Die für den Kollektivvertrag des luxemburgischen Pflege- und Sozialsektors (secteur d’aide et de soins, SAS) zuständige Tarifkommission des OGBL hat in der Maison du Peuple in Esch getagt und die Marschroute für die anstehenden Verhandlungen des SAS-Kollektivvertrags festgelegt.

Seit Jahren fordert der OGBL, dass mehrere Laufbahnen der sozioedukativen und der Gesundheitsberufe endlich an die Studiendauer und an die hohe berufliche Verantwortung dieser Berufe angepasst und aufgewertet werden. Diese Aufwertungen sind jetzt endlich im Rahmen der sogenannten Gehälterreform im öffentlichen Dienst geplant.

Weil im SAS-Kollektivvertrag geschrieben steht, dass er sich gleichwertig zu den Gehältergesetzen im öffentlichen Dienst Luxemburgs zu entwickeln hat, fordert der OGBL die Regierung auf, dass sie die Laufbahnenreform im öffentlichen Dienst nun zügig zur gesetzlichen Abstimmung im Parlament voranbringt.
Dieselbe Forderung gilt auch für die legale Umsetzung des Gehälterabkommens, das eine Erhöhung des Punktwerts um 2,2%, sowie eine einmalige Prämie von 0,9% beinhaltet. Diese Lohnentwicklungen müssen ebenfalls integral in die Kollektivvertragsverhandlungen im SAS-Sektor einfließen.

Weil eine konfliktuelle Entwicklung der Verhandlungen nicht auszuschließen ist, haben die rund 100 anwesenden Personaldelegierte des Sozial- und Pflegesektors beschlossen, dass der federführende OGBL – seit den Sozialwahlen im vergangenen November repräsentiert der OGBL 83% des Personals des SAS-Bereichs – das Personal aller Betriebe auf eine eventuell notwendig werdende gewerkschaftliche Mobilisierung vorbereitet. Eine diesbezügliche Informations- und Sensibilisierungskampagne wird kurzfristig in die Wege geleitet.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 25. Juni 2014

Finanzierung des Pflege- und Krankenhaussektors muss kollektivvertragliche Entwicklungen berücksichtigen

Auf Anfrage des Syndikats Gesundheit und Sozialwesen des OGBL fand kürzlich eine Unterredung mit dem Minister für soziale Sicherheit Romain Schneider statt. Die Verantwortlichen des Syndikats haben zu den aktuellen Themen im Sektor Stellung bezogen und dem Minister die Hauptforderungen des Personals mitgeteilt.

Pflege- und Krankenhaussektor sind öffentliche und nicht kommerzielle Dienstleistungen

Was das Gehälterabkommen und die Reform beim öffentlichen Dienst anbelangt, so hat der OGBL den Minister auf das in den beiden Kollektivverträgen des Krankenhauswesens (FHL) und des Pflege- und Sozialwesens (SAS) verankerte Prinzip des Artikels 28 hingewiesen, dass sich die Gehälter und Arbeitsbedingungen gleichwertig zum öffentlichen Dienst zu entwickeln haben. Der OGBL fordert die Regierung somit auf, die Laufbahnenreform sowie das Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst nun zügig zur gesetzlichen Abstimmung im Parlament zu bringen. Besonders die Laufbahnreform wird in den vom Ministerium für soziale Sicherheit über Krankenversicherung und Pflegeversicherung finanzierten Sektoren Auswirkungen haben, da diese mehrheitlich aus jenen betroffenen Berufen bestehen.

Des Weiteren hat der OGBL den Minister über den Stand der Verhandlungen in beiden Kollektivverträgen informiert. Es muss jetzt das finanzielle Volumen der Reform und des Gehälterabkommens berechnet, sowie die Konsequenzen für die beiden Kollektivverträge verhandelt werden. Der Minister informierte den OGBL darüber, dass die paritätische Kommission für den Pflege- und Sozialbereich, erst nach der Abstimmung der Reform und des Gehälterabkommens im Parlament einberufen wird um sich dieser Aufgabe anzunehmen.

Was die Berechnung der nötigen finanziellen Mittel für den FHL-Kollektivvertrag anbelangt, hat der OGBL darauf hingewiesen, dass die anstehende Gehälter- und Laufbahnreform unmittelbar in die Finanzierung des globalen Krankenhausbudgets, das zurzeit von der „Inspection générale de la Sécurité sociale“ (IGSS) berechnet wird, mit einbezogen werden müssen. Der Minister für soziale Sicherheit hat bestätigt, dass dies keineswegs in Frage gestellt werde, und dass sich die IGSS an die Vorgaben des Gesetzes von 2010 zur Gesundheitsreform halten muss, das vorsieht, dass den kollektivvertraglichen Entwicklungen im Krankenhausbudget Rechnung getragen wird.

Angekündigte Reformen: Pflegeversicherung und Fallpauschalen!

Bei der geplanten Reform der Pflegeversicherung teilte der Minister dem Syndikat Gesundheit und Sozialwesen mit, dass sich die Regierung im Moment noch in der Konsultierungsphase befindet. Die Beschäftigten dürfen bei dieser Reform nicht außer Acht gelassen werden, da sie direkt von den eventuell beschlossenen Maßnahmen betroffen sind. Bereits heute sind die Zeitvorgaben für die Pflegeakte zu knapp bemessen, was zu Engpässen, Qualitätsverlust für die Pflegeempfänger und erhöhtem Stress bei den Beschäftigten führt. Ein weiteres Problem sind die fehlenden Kontrollen bei der Kodierung der Pflegeakte. Der Minister versicherte dem OGBL, die Vertreter des Personals würden in den laufenden Konsultierungsprozess mit eingebunden.

Das letzte Thema der Unterredung war die im Regierungsprogramm angekündigte Finanzierung über Fallpauschalen im Krankenhaussektor. Der OGBL wies den Minister darauf hin, dass er seit Jahren aus vielen Gründen vor einem Fallpauschalensystem – Fixbeträge für die einzelnen Behandlungen – sowohl im Sinne des Patienten wie der Beschäftigten warnt.

Die Erfahrungen mit Fallpauschalen im Krankenhaussektor im nahen Ausland belegen eindeutige negative Konsequenzen, sowohl für die Beschäftigten in diesem Sektor als auch für die Qualität der Patientenbetreuung.

Für das Personal in diesem Sektor ist es unabdinglich, dass bei einem solchen Finanzierungsmodell eine ausreichende Personaldotation und die kollektivvertragliche Entwicklung zeitgleich berücksichtigt werden.

Weiterhin drängt sich hier die Frage auf, ob sich das bestehende System der liberalen Medizin in Luxemburg mit dem Finanzierungsmodell über Fallpauschalen in Einklang bringen lässt.

Der Minister versicherte auch zu diesem Punkt dem OGBL gegenüber, dass eine solche Reform sicherlich nicht in diesem Jahr stattfinden wird und er den OGBL und seine Personalvertreter mit in die Reflexionsphase einbeziehen wird.

Abschließend teilen der Minister und der OGBL die Vorstellung, dass der Krankenhaus- und Pflegesektor öffentliche Dienstleistungen sind und es somit nicht zu einer Zweiklassenmedizin kommen darf. Es wurde vereinbart, sich regelmäßig über alle Themen politischer Aktualität die Auswirkungen auf die sozialen und beruflichen Interessen der Beschäftigten haben, auszutauschen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Gesundheit und Sozialwesen
am 25. Juni 2014