Fortschritte bei der Absicherung von Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Am 21. Dezember 2012 wurde vom OGBL und der Föderation der luxemburgischen Krankenhäuser (FHL) die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer des luxemburgischen Krankenhauswesens unterzeichnet.

Als mehrheitliche Gewerkschaft im Sektor (81,36% der Stimmen bei den letzten Sozialwahlen) konnte der OGBL insbesondere folgende Verbesserungen durchsetzen:

  • Neuer Kollektivvertrag zum 1. Januar 2012
    Der FHL-Kollektivvertrag ist mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2013 unterzeichnet worden.
  • Erhöhung des Urlaubsgeldes
    Das Urlaubsgeld wird ab dem Jahr 2013 um 19 Lohnpunkte erhöht (335€ bei Index- und Punktwertstand von Oktober 2012).
  • Anpassung der ersten Gehaltsstufe der Laufbahn OU 1.0 an den sozialen Mindestlohn
  • Allgemeinverbindlichkeit des Kollektivvertrags
    Die notwendigen Schritte betreffend den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des FHL-Kollektivvertrags werden endlich eingeleitet.
    Die Allgemeinverbindlichkeit des FHL-Kollektivvertrags umfasst sämtliche Krankenhäuser, die der FHL angeschlossenen Einrichtungen sowie die bei den Krankenhäusern eingerichteten Dienstleistungseinrichtungen zur gemeinsamen Nutzung (z.B. GIE Informatik).
  • Arbeitsplatzabsicherung und Arbeitsplatzgarantie
    Um die Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer gegenüber den gegenwärtigen Tendenzen hin zur Externalisierung von zahlreichen Leistungen der Krankenhäuser abzusichern, werden die Sozialpartner über eine sektorielle Beschäftigungsgarantie diskutieren.
    Diesbezüglich wird eine Plattform geschaffen, die sich mit der Definition und der Einführung einer solchen Beschäftigungsgarantie im Krankenhauswesen befassen wird.
  • Organisation der Arbeitszeit
    Die Obergrenze von  +/-10 Stunden im Rahmen der monatlichen Referenzperiode für Teilzeitarbeit wird adaptiert und an die tatsächliche Dauer der Arbeitsschicht angepasst werden (dies für sämtliche Teilzeitbeschäftigten mit Schichten von 6,8 oder 10 Stunden).
  • Vereinheitlichter Text und Übersetzung
    Die Parteien verpflichten sich zur Ausarbeitung einer vereinheitlichten Fassung des FHL-Kollektivvertrags mit deutscher Übersetzung.
  • Reform Öffentliche Dienste
    Gemäß Artikel 28 des Kollektivvertrags, vereinbaren die Parteien eine Impaktanalyse zur Reform im öffentlichen Dienst durchzuführen und diese fristgerecht im FHL-Kollektivvertrag umzusetzen.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL
am 21. Dezember 2012

Wird die Ausbildung zum „Auxiliaire de vie“ nicht ernst genommen?

Wie jedes Jahr gibt es wieder einmal große Schwierigkeiten was die Organisation der Zwischentests für die „Auxiliaire de vie“-Schüler im letzten Ausbildungsjahr anbelangt. Die Tests sollen laut Kalender im November-Dezember 2012 stattfinden, allerdings wissen die betroffenen Schüler bis zum heutigen Tag immer noch nicht wann ihr Test stattfinden wird.

Die administrative Organisation liegt im Moment bei der Handelskammer, die aber offensichtlich große Schwierigkeiten hat, dieser Aufgabe gerecht zu werden.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL verurteilt diese unmögliche Situation für die Schüler, die Anfang November noch immer keine Informationen haben, wann ihr Zwischentest stattfinden wird. Der OGBL hat sich deswegen an das « Ministère de l’Education nationale et de la Formation professionnelle » gewandt und fordert, dass die Verantwortlichen im Ministerium sich der Sache annehmen, damit die rund 65 „Auxiliaire de vie“-Schüler der 12. Klasse und der darauffolgenden Jahrgänge ihre Prüfungen unter annehmbaren Bedingungen ablegen können.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL
am 8. November 2012

Nationale Konferenz über die aktuellen Tendenzen in der Gesundheitspolitik und ihre Auswirkungen auf den Spitalsektor in Luxemburg

Der OGBL organisiert am 4. Oktober 2012 ab 14.30 Uhr im Casino syndical in Bonneweg (63, rue de Bonnevoie L-1260 Luxembourg) eine nationale Konferenz über die aktuellen Tendenzen in der Gesundheitspolitik und ihre Auswirkungen auf den Spitalsektor in Luxemburg.

Es ist eine öffentliche Konferenz zu der die Presse, Vertreter aus der Politik, Verantwortliche des Spitalsektors, Vertreter aus dem Medizinbereich und den öffentlichen Instanzen der Gesundheitspolitik eingeladen sind.

Die Konferenz soll dazu beitragen die Überlegungen und Standpunkte des OGBL zum Thema zu vertiefen und vor allem die Diskussionen über die Revision des Spitalplans vorzubereiten. Die einleitenden Referate zu den vier Themen werden 15 bis 20 Minuten dauern. Nach jedem Referat werden Sie während 15 bis 20 Minuten die Gelegenheit haben das Wort zum Thema des Referats zu ergreifen. Die Sprache der Konferenz ist luxemburgisch.

Tagesordnung:

  1. Begrüßungsansprache und Einführung: Jean-Claude Reding, Präsident des OGBL
  2. Die Zielsetzungen des OGBL in Sachen Gesundheitspolitik und ihre Auswirkungen auf den Krankenhaussektor: Carlos Pereira, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands
  3. Aktuelle Tendenzen in der Gesundheitspolitik und ihre Auswirkungen: Nora Back, zuständige Zentralsekretärin des Syndikats Gesundheit
  4. Arbeiten im Krankenhaus: Analyse der aktuellen Lagen, Tendenzen und Perspektiven: Rainer Weinandi, Krankenpfleger im CHL, Mitglieder des Vorstands, Syndikat Gesundheit
  5. Qualitätsanforderungen aus der Sicht des Patienten: René Pizzaferri, Präsident „Patientevertriedung“
  6. Schlusswort, Jean-Claude Reding, Präsident

Anschließend an die Konferenz lädt der OGBL zu einem Umtrunk ein.

Bitte Teilnahme bestätigen bei
Géraldine Etienne, Tel.: 54 05 45-293, geraldine.etienne@ogbl.lu

Erste negative Auswirkungen in den Krankenhäusern spürbar

Mitte letzten Jahres hat die Regierung ein Gesetz zur Reform des Gesundheitswesens verabschiedet mit der Zielsetzung das luxemburgische Gesundheitssystem auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. In den diesbezüglichen Gesprächen wurde dem OGBL versichert, dass diese Reform keine negativen Konsequenzen für das Krankenhauspersonal mit sich bringen würde. Ein Jahr später, wird aber klar, dass das neue Gesetz massive Einsparungen auf Kosten der Qualität und des gesamten Personals nach sich zieht.

NEIN zu den Einsparungen auf Kosten von Patient und Personal!

So wurde zum Beispiel die jährliche Wachstumsrate des Gesamtbudgets für alle Krankenhäuser um etwa die Hälfte gekürzt. Zudem wird versucht die Finanzierung der nicht-pflegerischen Aktivitäten in den Krankenhäusern auf ein absolutes Minimum über den Weg von pauschalen Vergütungen (Forfait) zu reduzieren. Dies droht dazu zu führen, dass Betriebsbereiche wie Küche, Reinigung, Informatik, Logistik u.a.m. zu großen Teilen outgesourct und an private Niedriglohnfirmen abgegeben werden. Der OGBL unterstreicht, dass er sich seit jeher für ein qualitativ hochwertiges öffentliches Gesundheitssystem und für qualitative und gute Arbeitsbedingungen einsetzt und fordert, dass auch in Zukunft an diesem Prinzip festgehalten werden soll.

Absicherung der Labortätigkeiten in den Krankenhäusern

Eine sehr aktuelle negative Entwicklung durch das Gesetz zur Gesundheitsreform besteht im Bereich der Laboranalysen, die in den Krankenhäusern getätigt werden. Das Gesetz sieht vor, dass alle ambulanten Analysen, sowohl die, die in den Krankenhäusern als auch die, die in den privatkommerziellen Labors gemacht werden, nach den gleichen Tarifen bezahlt werden sollen. Dies ist ungerecht und vor allem auch nicht verhältnismäßig, da die Kosten, die in den Krankenhauslaboren anfallen aus mehreren und leicht verständlichen verschiedenen Gründen höher sind als die Kosten in den Privatlaboren. Somit stellt sich zurzeit die Frage wie die Labore im luxemburgischen Krankenhauswesen weiter funktionieren, organisiert und finanziert werden sollen. Und wie soll die die Zukunft für das betroffene Laborpersonal aussehen? Diese Ungewissheit belastet das in diesem Bereich tätige Personal, da es unter dem ständigen Druck einer unsicheren beruflichen Perspektive arbeitet.

Die Forderungen des Syndikats Gesundheit und Sozialwesen bleiben bestehen!

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL erinnert daran, dass egal welche Lösung Politik und Krankenhäuser in Erwägung ziehen, das Personal und ihre Gewerkschaft an diesen Diskussionen beteiligt werden müssen und fordert, dass das gesamte Laborpersonal, sowohl das jetzige Personal als auch das zukünftig eingestellte Personal weiterhin die Arbeits- und Lohnbedingungen des Krankenhauskollektivvertrags der FHL erhält. Es ist unannehmbar, dass die Tarife mit denen das Gesundheitswesen finanziert werden sollen, sich an den Tätigkeiten jener Betriebe orientieren, die eine Tarifpolitik betreiben, die auf Lohndumping beruht und die sich nicht an den sozial fortschrittlichen Bestimmungen des FHL Kollektivvertrags beteiligen.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen warnt vor weiteren Auslagerungen unser öffentlichen Gesundheitsleistungen an die privat kommerzielle Wirtschaft und fordert den Erhalt einer optimalen Qualität sowie eine Arbeitsplatzabsicherung der tausenden Beschäftigten in diesen Bereichen.

Die Leitung des Syndikats Gesundheit und Sozialwesen des OGBL hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2012 einstimmig festgehalten, dass sie ihren berechtigten Forderungen gegebenenfalls mit gewerkschaftlichen Aktionen Nachdruck verleihen wird.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL am 24. Juli 2012

Die vom OGBL kritisierten Qualitätsmängel endlich im Visier der Regierung

In den vergangenen Tagen wurde viel über die Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung diskutiert. Ein Maßnahmenpaket, das die Qualität des Betreuungssektors endlich verbessern solle, sei von der Regierung ausgearbeitet worden. Die Regierung begründet diese Maßnahmen mit der Aussage, es würde sich nun nicht mehr exklusiv auf die Quantität der Strukturen konzentriert, sondern inzwischen ebenfalls auf die Qualität.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL möchte daran erinnern, dass es genau jene Qualität bereits im Jahr 2006 gefordert hat bei der Hals über Kopf-Einführung des „Maison Relais“-Gesetzes.

Vor rund 6 Jahren hat das zuständige Syndikat des OGBL in einer Pressemitteilung folgendes geschrieben: “Aber leider setzt die Familienministerin wieder einmal mehr auf Quantität als auf Qualität und hat in einem Dringlichkeitsverfahren ein großherzogliches Reglement bezüglich der Zulassungen für die Träger solcher „Maison Relais“ herausgegeben, welches eine ganze Reihe von negativen Entwicklungen mit sich bringt.

 

Die Kritiken und Forderungen der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft beruhten damals auf drei Hauptelementen:

  • die unzureichende Minimaldotation von 40% an qualifiziertem Personal, da eine angebrachte professionelle Ausbildung unentbehrlich ist für das Durchführen der sozio-edukativen Aktivitäten, der Hausaufgabenhilfe, der Elternarbeit, …, die in den Aufgabenbereich der „Maison Relais“ fallen;
  • die zu hohe Anzahl der Kinder pro Betreuer;
  • ein weiterer wichtiger Kritikpunkt zu den „Maison Relais“ war, dass sich viele Gemeinden ihrer Verantwortung entledigen indem sie die Maison relais/crèches an externe Betriebe auslagern.

Interessant ist, dass die Familienministerin heute, einige Jahre nach der Debatte um die Einführung der Maison Relais, in einem Rahmengesetz zur Qualitätsentwicklung scheinbar genau diese Missstände zu beheben versucht: künftig sollen 60% der Betreuer mindestens einen Abschluss als „éducateur“ aufweisen können, und bei Kleinkindern unter 2 Jahren darf ein Betreuer maximal 6 Kinder beaufsichtigen.

Das Problem der verantwortlichen Träger scheint jedoch nicht gelöst, viele Gemeinden geben ihre Betreuungsstrukturen an externe Träger ab. In der Zwischenzeit zeigt sich, dass es zu einer Monopolisierung durch einige wenige Träger solcher Strukturen gekommen ist. Das Syndikat unterstreicht noch einmal die Bedeutung der Gemeinden bei dieser öffentlichen und nicht-kommerziellen Dienstleistung.

Abschließend wiederholt das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen seine Forderung nach ausreichend qualifiziertem Personal. Der OGBL wehrt sich gegen den Glauben, professionelle Kinderbetreuung könne von jedem getätigt werden. Es muss jedoch betont werden, dass nicht ausschließlich Erzieher oder Sozialpädagogen in den „Maison Relais“ beschäftigt werden müssen.

Das zuständige Syndikat setzt sich seit jeher für die so genannten „Einstiegsberufe“ (wie z.B. CATP auxiliaire de vie) ein und möchte unterstreichen, dass auch diese Berufe ihre Berechtigung in verschiedenen Aufgabenbereichen finden und deswegen richtig eingesetzt und entlohnt werden müssen.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen wird nun das ausgearbeitete Gesetzespaket im Detail analysieren und darauf achten, dass die Maßnahmen auf der Betreuer-Ebene auf eine reelle Qualitätsverbesserung bedacht sind. Es ist bedauerlich, dass die Beschäftigten in diesem Sektor und ihre Gewerkschaft, die die Qualitätsmängel von vorneherein scharf kritisiert hatten, wieder einmal nicht mit in die Ausarbeitung der Texte einbezogen wurden.

Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL hat nun um eine Unterredung mit der Familienministerin gebeten, um auch weiterhin auf dem Laufenden zu bleiben und die Interessen der Beschäftigten, und somit auch die der Kinder und Eltern, verteidigen zu können.

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL
am 20. März 2012

Alle Mandate für den OGBL

Bei den ersten Delegationswahlen bei ZithaServices S.A. gewinnt der OGBL alle 10 Mandate.

Dieses Resultat bestätigt erneut, dass die Beschäftigten vollstes Vertrauen in den OGBL als federführende Gewerkschaft im luxemburgischen Gesundheits- und Pflegesektor haben. Der OGBL wird der gewählten Personaldelegation mit der nötigen Unterstützung zur Seite stehen und die Interessen der Beschäftigen der „ZithaServices S.A.“ vertreten.

Die Personalvertreter sind:

Sergio Dias Correira, Corinne Cloos, Claudine Faber, Emidio Miguel Silvestre Freire, Milihate Demaj ép. Maliki, Tina-Yan Lok ép. Baustert, Avelina Neves Lopes, Angie Ney, Sarah Schickes ép. Kolkes, Patricia Piliszko ép. Büchler.

 

Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL
am 12. Januar 2012