Protestposten vor der Bank Edmond de Rothschild, um Verhandlungen eines Sozialplans zu fordern

P1000410Am Dienstag, dem 10. Januar hat das OGBL/SBA mehr als hundert Leute mobilisiert. Das Ziel war es, abermals auf dem Luxemburger Finanzplatz, das Vorhaben der Bank Edmond de Rothschild anzuprangern, 18 Mitarbeiter zu entlassen, im Rahmen einer Verlagerung in die Schweiz, ohne die Gesetzesvorgaben zu den wirtschaftsbedingten Entlassungen zu respektieren.

Das diesbezügliche Arbeitsrecht: Wir möchten die Verhandlung eines Sozialplans, es reicht!

Wir haben mehrmals versucht, einen konstruktiven Dialog anzufangen, doch scheint die Direktion von Edmond de Rothschild auf taub zu schalten. Die Bank zieht es vor, die derzeitige Gesetzgebung bezüglich der wirtschaftlich bedingten Entlassungen zu umgehen, indem sie es ablehnt einen Sozialplan oder einen Arbeitserhaltungsplan zu verhandeln. Sie schlägt eine Betriebsvereinbarung vor.

Kostengünstig entlassen: das ist ihr Ziel!!!!

Die Betriebsvereinbarung ermöglicht es, dass kein Sozialplan mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden muss, um sich so der Mitarbeiter kostengünstig zu entledigen. Indem sie das Gesetz umgeht, beraubt die Bank die Mitarbeiter ihrer Rechte, insbesondere ihrer Rechte auf Sozial- und Begleitmaßnahmen sowie ihrer Rechte auf Widerspruch. Diese Vorgehensweise steht im totalen Gegensatz zur luxemburgischen Gesetzgebung.

Das OGBL/SBA bekräftigt, dass die Gesetzgebung bezüglich der wirtschaftsbedingten Entlassungen, so wie sie heute besteht, zu viele Schwachpunkte enthält, zugunsten derer, die sie umgehen wollen. Das OGBL/SBA fordert eine Umänderung des aktuellen Gesetzes über die Kollektiventlassungen, um in Zukunft solche Missbräuche zu verhindern.

Während des Protestpostens, der am Dienstag organisiert worden war, hat Véronique Eischen, Mitglied der OGBL-Exekutive, abermals die Direktion dazu eingeladen, sich an den Verhandlungstisch zu setzen, um einen Sozialplan auszuarbeiten, „so wie es das Gesetz verlangt“, um so der aktuellen Situation in der Bank abzuhelfen, die untragbar ist.

OGBL/SBA 12/01/2017

Ankündigung der Restrukturierung der Gruppe – welche Konsequenzen für die Commerzbank Luxemburg ?

commerzbank Nach der Ankündigung Ende September durch die Commerzbank, dass sie eine substantielle Restrukturierung durchführen wird, bei der 9600 Arbeitsplätze abgebaut würden, hatte das SBA nach den Konsequenzen gefragt, die eine solche Neuordnung für den Standort Luxemburg haben würde.

Erinnern wir daran, dass die Commerzbank Luxemburg im Mai 2016 schon einen Sozialplan ausgehandelt hatte, um 90 Personen zu entlassen.

Die Antwort der Direktion der Commerzbank Luxemburg ist irreführend und sie wurde den Arbeitnehmern während einer gewerkschaftlichen Morgenaktion vor der luxemburgischen Filiale überreicht.

Zögern Sie nicht, die Antwort hier herunterzuladen.

Schwerwiegender Verstoß gegen das Arbeitsrecht und gegen den innerbetrieblichen Sozialdialog

nordea_bank_vignetteAm Freitag, dem 9. Dezember, hat die Direktion der Nordea Bank den gemischten Ausschuss oberflächlich über ihr Vorhaben, ihr Restaurantservice outzusourcen, informiert, um schon am darauffolgenden Montag das Personal dieser Abteilung zu entlassen. Um ihr Ziel zu erreichen, hat die Bankdirektion bewusst beschlossen, den gemischten Ausschuss vor diesem Entschluss nicht zu befragen, obwohl das vom Gesetz so vorgesehen ist.
Mit dieser brutalen Ankündigung konfrontiert, die für das Personal dieser Abteilung schlimme Folgen nach sich zieht, jedoch auch für das gesamte Personal der Bank, hat das OGBL-SBA sofort versucht, diesen Vorgang zu stoppen, solange die gesetzliche Prozedur nicht respektiert wurde. Doch hat die Direktion allem zum Trotz beschlossen sich darüber hinwegzusetzen und die Entlassung des betroffenen Personals durchzuführen, ohne ihnen vorab ein Gespräch zu bewilligen, wie es das Gesetz vorschreibt.
Das OGBL-SBA hat sofort die Gewerbeinspektion angerufen und um dringenden Eingriff gebeten. Die Gewerbeinspektion hat noch am gleichen Tag einen Inspektor entsandt, der nur die schwerwiegende Verfehlung gegen das Recht auf Information und auf Befragung des gemischten Ausschusses bestätigen konnte, aber auch gegen die gesetzlich festgeschriebene Entlassungsprozedur. Wenn auch die Entlassungen leider nicht rückgängig gemacht werden konnten, so sieht sich die Bank jedoch mit strafrechtlichen Sanktionen konfrontiert.
Das OGBL-SBA begrüßt den schnellen Eingriff der Gewerbeinspektion und wird dafür sorgen, dass in Zukunft der Sozialdialog genauestens respektiert wird, ansonsten gewerkschaftliche Aktionen die freundlichen Worte ablösen werden.

Umgehung des Gesetzes über die Kollektiventlassung

rothschild_vignetteIm April 2016 hat die Führung der Bank angekündigt im April 2018 vorzuhaben, einen Teil ihrer Informatikabteilung (IT) in die Schweiz outzusourcen. Von den 18 Angestellten, die vom Stellenabbau betroffen sind, würden 16 Personen in der Tat in zwei Jahren ihren Arbeitsplatz verlieren.

Das OGBL-SBA hat im Auftrag der Personaldelegation der Bank, ausschließlich OGBL, die Direktion gebeten, ab sofort einen Arbeitsplatzerhaltungsplan auszuhandeln, auf den zum gegebenen Zeitpunkt ein Sozialplan folgen wird. Leider lehnt die Direktion diesen Vorschlag kategorisch ab, denn laut ihr sind die Bedingungen und die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl, um einen Arbeitserhaltungsplan oder einen Sozialplan zu verhandeln, noch nicht erreicht.

Sie ist dagegen bereit, eine „Betriebsvereinbarung“ auszuhandeln. Es hat sich herausgestellt, dass unter dem Deckmantel dieser Vereinbarung, die Direktion es vorhat, die Entlassungen unter persönliche Entlassungen einzustufen, die eigentlich als wirtschaftlich bedingte Entlassungen eingestuft werden müssten und wegen ihrer Zahl, eine Kollektiventlassungsprozedur erforderlich macht. Kurzum handelt es sich schlicht und einfach nur um einen offensichtlichen Versuch, das Arbeitsgesetz zu umgehen, und sich der Arbeitnehmer zu möglichst niedrigen Kosten zu entledigen. Dies ist in der Tat ein Reingewinn für die Bank: sie muss keine Verhandlungen mit den Gewerkschaften organisieren, keine Rechtfertigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorlegen, kein Sozialplan.

Da die Personaldelegation jegliche Verhandlung verweigerte, die das Ziel hat, das Gesetz zu umgehen oder den Arbeitnehmern zu schädigen, fasste die Direktion den Entschluss jegliche Diskussion abzulehnen.

Nun aber will die Bank einen Sozialplan um jeden Preis verhindern. Um dies zu erreichen übt die Direktion seit acht Monaten einen pausenlosen moralischen Druck auf die Arbeitnehmer aus, damit letztere, total fertig, das Unternehmen von sich aus verlassen. So hat sie den einen Prämien angeboten, anderen nicht, sie hat die Organisation von Ausbildungen aufgeschoben, die ihnen jedoch von Anfang an versprochen waren, während ihnen nach und nach Verantwortung und Arbeit entzogen wurde. Diese Strategie trägt so langsam ihre Früchte, was den psychologischen Zustand der Mitarbeiter betrifft, die wegen ihrer ungewissen Zukunft, fertig sind.

Wegen dieser Versuche, das Gesetz zu umgehen, läutet das OGBL-SBA die Alarmglocke und fordert eine tiefgründige Reform des Kollektiventlassungsrechts.

Das OGBL-SBA hat daraufhin den Verwaltungsrat der Bank Edmond de Rothschild angeschrieben, damit dieser endlich seine Verantwortung gegenüber seinen Arbeitnehmern übernimmt, und endlich akzeptiert, einen Arbeitserhaltungsplan mit anschließendem Sozialplan auszuhandeln. Das OGBL-SBA hat ebenfalls den Minister darüber informiert und hat ihn um ein Treffen gebeten.

Offizielle Verhandlungseröffnung

Am Freitag, dem 25. November 2016, wurde der zurzeit gültige Kollektivvertrag aus dem Bankensektor zum Teil gekündigt. So wurde die offizielle Verhandlungseröffnung beantragt. Die Gewerkschaften haben ebenfalls ihren Forderungskatalog übergeben, der im Detail die Punkte erläutert, die umgeändert werden müssen, und die Gewerkschaften Aleba, OGBL und LCGB haben sich am 7. Dezember zum ersten Mal zu einer Plenarsitzung getroffen.
Nach einer detaillierten Präsentation der Zahlen des luxemburgischen Finanzplatzes haben sich die Parteien darauf geeinigt, vier thematische Arbeitsgruppen einzurichten, deren Arbeit schon im Januar 2017 beginnen wird.
Bei den Arbeitsgruppen handelt es sich um folgende:
1. Einstufung und Bezahlung
2. Beschäftigungsfähigkeit
und Ausbildung
3. Arbeitszeitorganisation
4. Wohlbefinden
Die Gewerkschaftsseite fordert, dass die ABBL den Gewerkschaften die Arbeitgebervorschläge überreicht, bevor die Arbeitsgruppen sich treffen.
Der aktuelle Kollektivvertrag bleibt laut gesetzlichen Vorgaben bestehen.

Projet de loi 7024 et modification de l’article 41 de la loi du 5 avril 1993 – Vestige de l’ère du secret bancaire et mal nécessaire?

klh

Sur demande du syndicat Banques et Assurances de l’OGBL (SBA), une entrevue a eu lieu le 9 décembre avec le ministre des Finances.

Craignant des conséquences néfastes en termes de pertes d’emploi pour les PSF (professionnels du secteur financier) et les salariés des banques, les responsables du SBA avaient sollicité cette réunion en vue de clarifier les questions liées à l’assouplissement, voire l’abolition du secret professionnel tel qu’il est stipulé dans le projet de loi 7024, permettant d’externaliser les données des clients à des fournisseurs de services externes à travers le monde.

Le ministre s’est montré réceptif aux inquiétudes soulevées par le SBA, évoquant cependant une nécessaire réforme de l’article 41, dans la mesure où suite à l’adoption de l’échange automatique d’informations, le secret bancaire n’existe plus au niveau international. Si à l’ère de l’interprétation stricte du secret professionnel du banquier, un libellé restrictif de l’article 41 aurait été justifié, en maintenir une conception qui serait de nature à s’opposer à l’échange de données ne serait plus tenable, ni dans une logique de transparence du secteur financier et moins encore dans le cadre de la lutte contre le blanchiment. Selon le ministre, l’article 41 tel qu’il se présente aujourd’hui, favoriserait l’isolement et l’enfermement de la place financière luxembourgeoise, plutôt que son ouverture vers le monde. En outre, eu égard à la gestion des risques et la surveillance consolidée au niveau européen, une loi nationale limitant l’échange de données avec les maison-mère ou les autorités prudentielles européennes sous couvert du secret professionnel en imposant une garantie d’anonymat ne serait plus acceptable et par ailleurs contraire aux développements au niveau européen et mondial.

Le ministre considère dès lors l’assouplissement envisagé de l’article 41 comme une évolution nécessaire afin de garantir la modernisation de la place financière dans le but d’en assurer le développement dans les années à venir.

Les responsables du SBA s’inquiètent de l’impact négatif qu’aura cette modification sur les emplois du secteur et se demandent si la création attendue d’emplois pourra équilibrer la perte dont s’accompagnera cette modification. Quelles mesures sont mises en place pour minimiser les effets négatifs sur l’emploi ?

Le ministre est conscient qu’une telle modification pourrait se traduire par un transfert à l’étranger d’un certain nombre d’emplois «back-office» auprès des grands groupes internationaux et qu’à ce niveau le Luxembourg entrera en concurrence à l’échelle mondiale avec les autres pays. Mais, toujours selon lui, une telle modification permettrait avant tout aux banques de rester compétitives, d’évoluer, voire de développer leurs services et de créer de nouveaux emplois. Elle permettrait par ailleurs d’attirer de nouvelles banques et de nouveaux prestataires de services, notamment de la Fintech, vers la place financière luxembourgeoise, devenue alors plus attractive pour des candidats potentiels réellement existants.

Il est cependant indéniable que le profil des nouveaux emplois créés ne correspondront pas forcément au caractère et au volume des emplois perdus par la décision de transfert de services ou d’entités d’entreprises.

Le syndicat Banques et Assurances de l’OGBL s’inquiète quant aux menaces de suppression d’emplois dans le secteur financier et mettra tout en œuvre pour garantir le maintien dans l’emploi des personnes qui seront concernées par les conséquences négatives de cette loi.

Dans un souci commun de faire évoluer et de protéger à moyen et à long terme le secteur financier, le ministre des Finances et les responsables du SBA ont convenu d’intensifier le dialogue et d’impliquer les syndicats du secteur à tout moment dans l’évolution de ce projet de loi 7024.

Communiqué par le syndicat Banques et Assurances de l’OGBL
le 14 décembre 2016