Le SBA s’inquiète du sort des salariés concernés

The Nordea Bank logo hangs over one of their offices in StockholmLe syndicat Banques et Assurances (SBA) de l’OGBL vient d’apprendre que la banque suédoise Nordea compte céder une partie de ses activités, notamment son activité «private banking», à UBS Luxembourg.

Les représentants des salariés avaient interpellé à plusieurs reprises la banque à ce sujet par le biais du comité mixte, alors que des rumeurs allant dans ce sens circulaient dans la presse depuis déjà plusieurs mois.

Malheureusement, les représentants du personnel ont toujours été déboutés par la banque, celle-ci arguant qu’elle ne voulait soi-disant par réagir à des rumeurs.

Or, il s’avère aujourd’hui que la rumeur était justifiée. Le personnel de la banque vient d’être informé que la partie «private banking» ainsi que les activités de back-office, qui vont de pair avec la première, vont être vendues.

Il est prévu que le processus de vente s’étale sur une durée de plusieurs mois. A priori, 350 personnes seront concernées par la vente. D’après les informations dont dispose l’OGBL, l’avenir professionnel d’un bon nombre de salariés serait en danger.

Au regard de la situation gravissime qui s’annonce, le SBA et ses représentants du personnel chez Nordea ont demandé une entrevue d’urgence avec les responsables de la banque afin de discuter de la situation en question et de veiller à ce que tous les moyens soient mis en place afin de préserver au maximum les emplois des salariés concernés.

Communiqué par le syndicat Banques et Assurances (SBA) de l’OGBL
le 25 janvier 2018

Der Arbeitsminister bestärkt die Position des SBA

conference_sba_stop_abusDas OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen hat sich am 17. Januar mit Arbeitsminister Nicolas Schmit getroffen, um über die Nichtumsetzung der Arbeitszeitvorkehrungen durch zahlreiche Arbeitgeber im Finanzsektor zu diskutieren.

Indem der Minister ganz einfach bestätigte, was für den SBA eine Selbstverständlichkeit ist, hat er daran erinnert, dass ein Gesetz dazu da ist, um in seiner Gesamtheit respektiert zu werden, und das ab dem Tag seiner Inkrafttretung. Dementsprechend kann weder ein Kollektivvertrag noch ein internes Unternehmensreglement Bestimmungen enthalten, die weniger günstig ausfallen als das Gesetz. Sie müssen demnach überarbeitet werden, um dem Gesetz zu entsprechen. Es ist übrigens bedauerlich, so der Minister, dass Unternehmen oder Arbeitgeberorganisationen weitehin so tun können, als ob es das Gesetz nicht gebe.

Der Minister hat ebenfalls daran erinnert, dass einer der Gründe, der zur Reform der Arbeitszeitgesetzgebung geführt hat, an erster Stelle die Sorge war, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Die Arbeitsüberlastung ist eine der ersten Ursachen für Burnouts.

Darüber hinaus hat das SBA die Forderung des LCGB-SESF zur Kenntnis genommen, bei der es um die Einführung des Rechts auf Abschalten geht. Würden jedoch im Finanzsektor die gesetzlichen Vorkehrungen bezüglich der Arbeitszeit eingehalten, so wäre die Problematik des Abschaltens viel weniger akut. Es ist in diesem Kontext bedauerlich, dass die Stimme des LCGB-SESF zu diesem Thema nur sehr wenig zu hören ist.

Für das SBA drängt sich die strikte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes mehr denn je auf. Deshalb wird das SBA übrigens die Gewerbeinspektion (ITM) einschalten, um zu garantieren, dass die Arbeitszeitgesetzgebung und die Überstundenreglementierung in sämtlichen Unternehmen des Sektors respektiert werden.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA)
am 17. Januar 2018

Le SBA rencontre le ministre du Travail pour s’entretenir du non-respect des dispositions sur le temps de travail

BROCHURE_temps_travail_FRPlus d’un an après l’adoption de la nouvelle loi relative à l’organisation du temps de travail (réforme de la loi PAN votée le 23 décembre 2016), le syndicat Banques et Assurances (SBA) de l’OGBL se heurte aujourd’hui encore à un grand nombre d’employeurs dans le secteur financier – soutenus d’ailleurs par l’ABBL dans leur attitude scandaleuse – qui refusent toujours d’appliquer les nouvelles dispositions sur le temps de travail telles que prévues par la loi.

Pour le SBA, il est évident qu’une convention collective de travail ne saurait en aucun cas appliquer des dispositions qui soient moins favorables que les dispositions légales en vigueur.

Face à cette évidence et au refus manifeste aussi bien des employeurs que de l’ABBL de vouloir appliquer les dispositions légales en vigueur, le SBA avait demandé à rencontrer le ministre du Travail en vue d’obtenir des clarifications et préparer les démarches au cas où ce litige collectif persisterait. Cette entrevue aura lieu le 17 janvier 2018.

Communiqué par le syndicat Banques et Assurances (SBA) de l’OGBL
le 16 janvier 2018

Teilweise Kündigung des Arbeitskollektivvertrags der Bank-arbeitnehmer

Da der zurzeit gültige Arbeitskollektivvertrag zum Ende dieses Jahres abläuft, wurde er teilweise von den Gewerkschaftsvertretern gekündigt. Der hinzugefügte Forderungskatalog, war dem von 2016 in allen Punkten gleich, außer was den Teil „Arbeitszeit“ betrifft, der nunmehr an das Gesetz vom 23. Dezember 2016 über die Arbeitszeitorganisation angepasst werden muss, das das Arbeitsrecht verändert.

Teilweise Kündigung des Arbeitskollektivvertrags der Versicherungsarbeitnehmer

Da der zurzeit gültige Arbeitskollektivvertrag zum Ende dieses Jahres abläuft, wurde er teilweise von den Gewerkschaftsvertretern am 29. November 2017 gekündigt. So wurde offiziell um Verhandlungseröffnung gebeten.
Die Gewerkschaften haben auch ihren gemeinsamen Forderungskatalog eingereicht, der im Detail die Punkte enthält, die geändert werden müssen.
Die Verhandlungskommission, die sich aus Gewerkschafts- und Patronatsvertretern zusammensetzt, traf sich zum ersten Mal am 11. Dezember 2017.
Der aktuelle Kollektivvertrag wird laut den gesetzlichen Bestimmungen, die in diesem Rahmen vorgesehen sind, gültig bleiben.

Das OGBL-SBA fordert die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes im Bankensektor

sba_conference_stop_abusDas Gesetz vom 23. Dezember 2016 ist im Finanzsektor immer noch nicht umgesetzt worden, obwohl es schon bald seit einem Jahr in Kraft ist.

Seitdem hat das OGBL-Syndikat Banken und Versicherungen (SBA) – Syndikat dank dessen Einsatzes diese Verbesserungen dem Gesetz beigefügt werden konnten – sich über den Sozialdialog in den Unternehmen aber auch auf Sektorenebene eingesetzt, damit diese ausschlaggebenden Verbesserungen in Sachen Arbeitszeit auch auf die Arbeitnehmer des Sektors angewandt werden.

Es ist jedoch festzustellen, dass die Arbeitgeber des Sektors ihre internen Reglements immer noch nicht angepasst haben, um sich den gesetzlichen Gegebenheiten zu fügen. Der Vorwand lautet, dass die Bestimmungen des Arbeitskollektivvertrags (KV) über die Arbeitszeiten, die schon vor dem neuen Gesetz bestanden, trotz allem gültig bleiben, und also gegenüber dem Arbeitsrecht überwiegen würden. In Wahrheit wollen die Arbeitgeber ganz einfach einige Bestimmungen die jetzt hinfällig geworden sind, nicht aufgeben. Sie wollen sie vielmehr weiterhin anwenden, insbesondere wenn es um die Verwaltung der Überstunden am Ende der Referenzperiode geht.

In der Tat können diese in Zukunft nicht mehr auf die darauffolgende Referenzperiode übertragen werden, sondern müssen als Überstunden behandelt werden, mit den Zuschlägen, die ihnen zustehen. Die meisten der internen Unternehmensreglements sehen weiterhin eine solche Übertragung vor, die etwa zwanzig Überstunden entspricht, die im Schnitt übertragen werden, ohne dass diese bezahlt oder als Überstunden kompensiert werden.

Wie viele geleistete Stunden verliert also jeder Arbeitnehmer auf diese Weise, ohne jegliche Gegenleistung für diesen Gewinnverlust, weder in Sachen Bezahlung noch in Sachen Lebenszeit?

Nachdem das OGBL-SBA dies festgestellt hat, hat es sich dazu entschlossen zu reagieren, da es nicht nur darum geht das Gesetz in diesem Sektor korrekt umzusetzen, sondern da dies auch die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, ihren Lohn, die Abstimmung ihres Berufs- mit ihrem Familienleben sowie ihr persönliches Wohlsein betrifft. Darüber hinaus, sind wegen der schlechten Anwendung der Arbeitszeit in den meisten Unternehmen des Sektors, die neuen Bestimmungen leider noch weitestgehend den Arbeitnehmern unbekannt.

Für das OGBL-SBA ist es umso unannehmbarer, dass die ABBL weiterhin den Nicht-Respekt des Gesetzes verteidigt, indem sie vorgibt, dass es der KV ist, der bestimmt, wie das Gesetz über die Arbeitszeit im Sektor angewendet wird, und nicht umgekehrt!
Die Arbeitgeberorganisation scheint wirklich den Inhalt des neuen Gesetzes nicht richtig zu verstehen. Wenn es auch stimmt, dass eine Referenzperiode, die anders ist als die gesetzliche Referenzperiode, im Rahmen eines KV ausgehandelt werden kann, so stimmt es genauso, dass alle anderen Artikel des betreffenden Gesetzes so anzuwenden sind, wie sie sind. Demnach vorzugeben, dass die Anwendung des neuen Gesetzes im Rahmen einer Verhandlung des KV geschehen muss, ist für das OGBL-SBA Unsinn, denn es ist klar, dass ein KV keineswegs Bestimmungen umsetzen kann, die schlechter sind, als die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

Das OGBL-SBA hat mittlerweile schon den Arbeitsminister Nicolas Schmit sowie den Finanzminister Pierre Gramegna angeschrieben, um sie über diese Situation zu informieren, und hat um diesbezügliche Treffen gebeten, um über die korrekte Anwendung des Gesetzes in diesem Sektor zu diskutieren.